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tandem65 26.10.2014 17:58

Zitat:

Zitat von FMMT (Beitrag 1090533)
Zitat:

Zitat von tandem65 (Beitrag 1090520)
Zitat:

Zitat von FMMT (Beitrag 1090514)
Meine Regel wäre etwa, dass Überholen in dritter Reihe in Ausnahmesituationen erlaubt ist. Dazu zählt eben die Einschränkung, dass ausreichend Platz(freie Gegenfahrbahn) zum Überholen innerhalb der einsichtbaren Strecke sein muss (Grundsatz, keiner darf gefährdet werden, keine durchzogene Mittellinie..)

Ich würde denken, daß da auf der Gegenfahrbahn maximal die halbe einsehbare Strecke benutzt werden dürfte. Das ist ganz praktisch wenn da noch jemand in den einsehbaren Bereich einfährt wenn man schon am Überholen ist. ;)

Da es beim zweimal Zitieren weggefallen ist, habe ich bei meinem Beitrag ergänzt, dass es um das Überholen in dritter Reihe ging. Sorry, falls es falsch rüber gekommen ist:Blumen:

Ich habe Dir mal das markiert worum es mir geht. Das hat schon einigen das Leben gekostet die dann erst kurz vor der Kurve mit dem Überholmanöver fertig gewesen wären.:Huhu:
Da geht es um Gegenverkehr!:Huhu:

FMMT 26.10.2014 18:02

Zitat:

Zitat von tandem65 (Beitrag 1090544)
Ich habe Dir mal das markiert worum es mir geht. Das hat schon einigen das Leben gekostet die dann erst kurz vor der Kurve mit dem Überholmanöver fertig gewesen wären.:Huhu:
Da geht es um Gegenverkehr!:Huhu:

Ok, jetzt verstanden, guter Einwand, der sich eigentlich von selbst verstehen sollte. Da sind wir uns durchaus einig. :Blumen:

drullse 26.10.2014 18:22

Zitat:

Zitat von FMMT (Beitrag 1090514)
Wenn wir wirklich eindeutige Regeln hätten, könnten man ja vielleicht sogar eine Art Triathlonführerschein einrichten, d.h. man muss mindestens einmal den Nachweis erbringen, die Regeln zu kennen.

Drei Dinge fallen mir dazu ein:

- wer in diesem Land ein motorgetriebenes Fahrzeug bewegen möchte, braucht einen Füherschein. Den macht er einmal, dann ändern sich irgendwann die Regeln (in unserem Bereich denk mal nur an die Novelle der Radwegeparagraphen), das bekommen die Leute nicht mit und schon hast Du den Salat.

- ist an sich ne gute Idee aber wieviele fahren denn Windschatten, weil Sie die Regeln nicht kennen - und wieviele OBWOHL sie die Regeln kennen? ;)

- die STVO ist ebenso "uneindeutig", ich glaube kaum, dass man die Regeln so eindeutig formulieren kann, dass sie jeder Rennsituation gerecht werden

Trotzdem super Diskussion, ich hab den Faden grade erst wahrgenommen...

Klugschnacker 26.10.2014 18:46

Zitat:

Zitat von DasOe (Beitrag 1090506)
Nochmal der Hinweis auf mein posting bezüglich der Fahrbahnbreite.

Fahrbreite einer Landstraße beträgt 3 Meter und einer Bundesstraße 3,50 Meter.

Danke, aber das schrieb ich ja bereits. Auf einem 3 Meter breiten Fahrstreifen können sich zwei Triathleten kaum überholen, wenn sie dabei einen Abstand von mindestens 2 Metern zueinander einhalten sollen. Dazu müssten beide am äußersten Rand fahren und jeweils nur 50cm breit sein. Deshalb hält sich auch niemand daran. Man sollte die Regel IMO einfach streichen.

Antonius 26.10.2014 18:55

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 1090554)
Danke, aber das schrieb ich ja bereits. Auf einem 3 Meter breiten Fahrstreifen können sich zwei Triathleten kaum überholen, wenn sie dabei einen Abstand von mindestens 2 Metern zueinander einhalten sollen. Dazu müssten beide am äußersten Rand fahren und jeweils nur 50cm breit sein. Deshalb hält sich auch niemand daran. Man sollte die Regel IMO einfach streichen.

Deswegen habe ich geschrieben:

Zitat:

Zitat von Antonius (Beitrag 1089844)
Die Regeln sind in der Theorie toll.
Leider bei den uns bekannten und für problematisch eingestuften Wettkämpfen nicht umsetzbar.
Niemand kann regelgerecht 50er (oder 100er....) in 2er Reihe fahrende Pulks überholen.


Klugschnacker 26.10.2014 20:54

Zitat:

Zitat von tandem65 (Beitrag 1090508)
Für mich ist es einfach nicht Problematisch, daß sich Regeln scheinbar widersprechen. dann muß ich halt den Sinn erfassen, der sich durch den scheinbaren Widerspruch ergibt.

Wenn Du die Regeln auf Deine Weise auslegst, wirst Du auch die individuellen Auslegungen der anderen Teilnehmer akzeptieren müssen. Da macht dann in einem gewissen Rahmen jeder was er will.

Ich fände es schon gut, wenn es ein für alle verbindliches, umsetzbares und unmissverständlich formuliertes Regelwerk gäbe. Weit davon entfernt sind wir nicht, aber in den Details kann es IMO etwas klarer werden.

Grüße, :Blumen:
Arne

tandem65 26.10.2014 22:07

Hi Arne,

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 1090586)
Ich fände es schon gut, wenn es ein für alle verbindliches, umsetzbares und unmissverständlich formuliertes Regelwerk gäbe. Weit davon entfernt sind wir nicht, aber in den Details kann es IMO etwas klarer werden.

ich habe es geschrieben, um das Rechtsfahrgebot kommst Du nicht herum. Damit hast Du dann ein Überholverbot.
Du wirst wie im richtigen Leben nicht umhin kommen und dich mit sich scheinbar widersprechenden Regeln konfrontiert sehen müssen.
Hast Du noch nie überholt auf der Autobahn? Das steht nicht unter Strafe obwohl die Regel gilt! Weshalb wohl?
DAs ist verbindlich, umsetzbar und auch unmissverständlich. Weshalb ist es das im Triathlonsport nicht? :Gruebeln: :-((

FMMT 26.10.2014 22:19

Aus Wikipedia:

a) für den Überholenden:

genügend Fahrbahnbreite (Seitenabstand bei einspurigen Fortbewegungsmitteln 1,5 m – z.B. beim Überholen von Fahrrädern –, bei mehrspurigen 1 m)
wesentlich höhere Geschwindigkeit als das überholte Fahrzeug (siehe auch Elefantenrennen bei LKW). Dauert etwa der Überholvorgang eines LKW mit einer Differenzgeschwindigkeit von weniger als 10 km/h auf einer zweispurigen Autobahn mehr als 45 Sekunden, handelt es sich um ein ordnungswidriges Verkehrsmanöver (§ 5 Abs. 2 Satz 2, § 49 Abs. 1 Nr. 5 StVO), wenn dadurch der Verkehrsfluss unangemessen behindert wird.[2]
ausreichende Sicht auf den Gegenverkehr
keine Behinderung oder Gefährdung des Gegenverkehrs
keine Behinderung des Überholten
keine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs beim Ausscheren
keine Gefährdung durch den Fahrbahnzustand
kein Überholverbot (allgemein, aber auch für die entsprechende Fahrzeuggruppe)
auf Autobahnen: LKW dürfen in Baustellen nicht überholen

b) für den Überholten:

keine Geschwindigkeitserhöhung (außer bei der Straßenbahn)
möglichst weit rechts fahren
keine Behinderung des Überholenden



Sollte man doch beim Triathlon analog anwenden können, oder?


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