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Da geht es um Gegenverkehr!:Huhu: |
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- wer in diesem Land ein motorgetriebenes Fahrzeug bewegen möchte, braucht einen Füherschein. Den macht er einmal, dann ändern sich irgendwann die Regeln (in unserem Bereich denk mal nur an die Novelle der Radwegeparagraphen), das bekommen die Leute nicht mit und schon hast Du den Salat. - ist an sich ne gute Idee aber wieviele fahren denn Windschatten, weil Sie die Regeln nicht kennen - und wieviele OBWOHL sie die Regeln kennen? ;) - die STVO ist ebenso "uneindeutig", ich glaube kaum, dass man die Regeln so eindeutig formulieren kann, dass sie jeder Rennsituation gerecht werden Trotzdem super Diskussion, ich hab den Faden grade erst wahrgenommen... |
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Ich fände es schon gut, wenn es ein für alle verbindliches, umsetzbares und unmissverständlich formuliertes Regelwerk gäbe. Weit davon entfernt sind wir nicht, aber in den Details kann es IMO etwas klarer werden. Grüße, :Blumen: Arne |
Hi Arne,
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Du wirst wie im richtigen Leben nicht umhin kommen und dich mit sich scheinbar widersprechenden Regeln konfrontiert sehen müssen. Hast Du noch nie überholt auf der Autobahn? Das steht nicht unter Strafe obwohl die Regel gilt! Weshalb wohl? DAs ist verbindlich, umsetzbar und auch unmissverständlich. Weshalb ist es das im Triathlonsport nicht? :Gruebeln: :-(( |
Aus Wikipedia:
a) für den Überholenden: genügend Fahrbahnbreite (Seitenabstand bei einspurigen Fortbewegungsmitteln 1,5 m – z.B. beim Überholen von Fahrrädern –, bei mehrspurigen 1 m) wesentlich höhere Geschwindigkeit als das überholte Fahrzeug (siehe auch Elefantenrennen bei LKW). Dauert etwa der Überholvorgang eines LKW mit einer Differenzgeschwindigkeit von weniger als 10 km/h auf einer zweispurigen Autobahn mehr als 45 Sekunden, handelt es sich um ein ordnungswidriges Verkehrsmanöver (§ 5 Abs. 2 Satz 2, § 49 Abs. 1 Nr. 5 StVO), wenn dadurch der Verkehrsfluss unangemessen behindert wird.[2] ausreichende Sicht auf den Gegenverkehr keine Behinderung oder Gefährdung des Gegenverkehrs keine Behinderung des Überholten keine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs beim Ausscheren keine Gefährdung durch den Fahrbahnzustand kein Überholverbot (allgemein, aber auch für die entsprechende Fahrzeuggruppe) auf Autobahnen: LKW dürfen in Baustellen nicht überholen b) für den Überholten: keine Geschwindigkeitserhöhung (außer bei der Straßenbahn) möglichst weit rechts fahren keine Behinderung des Überholenden Sollte man doch beim Triathlon analog anwenden können, oder? |
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