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Meik 21.12.2012 21:22

Zitat:

Zitat von sybenwurz (Beitrag 848365)
Na für Studenten wirds eigentlich billiger, da ja nach Haushalten abgerechnet wird.
Welche(r) Studen(in) lebt schon alleine?

Ähm, dann informiere dich mal. In einer WG zahlt jeder! Nur in bei Lebensgemeinschaften zahlt nur einer:

"Jedes Mitglied einer Wohngemeinschaft muss für Rundfunkgeräte in seinem Wohnraum Rundfunkgebühren zahlen. Hat ein Mitglied nur ein Autoradio / Navigationsgerät mit Empfangsteil, so ist dieses als Erstgerät gebührenpflichtig.

Für Rundfunkgeräte in gemeinschaftlich genutzten Räumen gelten alle Mitglieder als Rundfunkteilnehmer. Es genügt allerdings, wenn eines der Mitglieder diese Geräte anmeldet und die Gebühren zahlt (siehe auch "nichteheliche Lebensgemeinschaften")."

sybenwurz 21.12.2012 21:30

Zitat:

Zitat von Meik (Beitrag 848370)
"Jedes Mitglied einer Wohngemeinschaft muss für Rundfunkgeräte in seinem Wohnraum Rundfunkgebühren zahlen. Hat ein Mitglied nur ein Autoradio / Navigationsgerät mit Empfangsteil, so ist dieses als Erstgerät gebührenpflichtig.

Für Rundfunkgeräte in gemeinschaftlich genutzten Räumen gelten alle Mitglieder als Rundfunkteilnehmer. Es genügt allerdings, wenn eines der Mitglieder diese Geräte anmeldet und die Gebühren zahlt (siehe auch "nichteheliche Lebensgemeinschaften")."

Das ist die aktuelle Regelung;- nicht die ab 1.1.13!

Meik 21.12.2012 21:45

Zitat:

Zitat von sybenwurz (Beitrag 848373)
Das ist die aktuelle Regelung;- nicht die ab 1.1.13!

Da werden sich aber noch Gerichte mit beschäftigen was jetzt Haushalt ist und wo gemeinsamer Haushalt genau anfängt und aufhört. WG? Wohnheim? Zimmer? Miniwohnung? Einzelhaushalte mit Gemeinschaftsraum?

Glaube kaum dass sich die GEZ solche Einnahmen durch die Lappen gehen lässt, das wäre ja an der Stelle eher ein Minusgeschäft. Und das bei DEM Haufen? :Maso:

LidlRacer 21.12.2012 21:54

Zitat:

Zitat von Meik (Beitrag 848379)
Da werden sich aber noch Gerichte mit beschäftigen was jetzt Haushalt ist und wo gemeinsamer Haushalt genau anfängt und aufhört. WG? Wohnheim? Zimmer? Miniwohnung? Einzelhaushalte mit Gemeinschaftsraum?

Glaube kaum dass sich die GEZ solche Einnahmen durch die Lappen gehen lässt, das wäre ja an der Stelle eher ein Minusgeschäft. Und das bei DEM Haufen? :Maso:

Nein, der entscheidende Begriff ist nicht Haushalt sondern Wohnung.

"Für Bürgerinnen und Bürger gilt künftig die einfache Regel: „Eine Wohnung - ein Beitrag“ – egal, wie viele Personen in der Wohnung leben und wie viele Rundfunkgeräte dort vorhanden sind. Das heißt: Familien, WGs und nichteheliche Lebensgemeinschaften zahlen künftig nur einen Beitrag – Mehrfachbelastungen entfallen."
www.rundfunkbeitrag.de/haeufige-fragen.shtml

Meik 21.12.2012 22:13

Zitat:

Zitat von LidlRacer (Beitrag 848386)
Nein, der entscheidende Begriff ist nicht Haushalt sondern Wohnung.

So, und was ist ein Studentenwohnheim? EINE Wohnung? Jedes Zimmer eine? Jede Etage? Was ist wenn von 10 Studenten 9 Bafög bekommen und befreit wären und einer nicht?

Dat gibt noch Spass :Lachen2:

Jait 21.12.2012 22:14

Zitat:

Zitat von sybenwurz (Beitrag 848365)
Welche(r) Studen(in) lebt schon alleine?
Und wenn: dann kommts wahrscheinlich auf den Zwanni auch nimmer an.

Der Großteil - behaupte ich jetzt einfach mal. In meinem Studienort gibt es alleine eine zweistellige Anzahl von Wohnheimen vom Studentenwerk, hinzu kommen zig private. Dort gilt jede Wohneinheit als eigener Haushalt. Und die Leute, die im Wohnheim wohnen, sind sicher nicht die reichsten.
Ich wohne jetzt seit 5 Jahren im Wohnheim - ich kann mir echt was Schöneres vorstellen. Mein Traum seit langem: endlich eine richtige Wohnung!
Und wie ich schon erwähnt hatte: In meinem Wohnheim gibt es (seit der Umstellung auf Digital) keine TV-Anschlussmöglichkeit mehr. Da sehe ich einfach absolut nicht ein, GEZ-Gebühren bezahlen zu müssen.

Meik 21.12.2012 22:38

Zitat:

Zitat von Jait (Beitrag 848409)
Dort gilt jede Wohneinheit als eigener Haushalt.

"Eine Wohnung ist eine ortsfeste, baulich abgeschlossene Einheit, die zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird, einen eigenen Eingang hat und nicht ausschließlich über eine andere Wohnung begehbar ist. Beitragspflichtig sind auch:

Zweit- und Nebenwohnungen,
privat genutzte Ferienwohnungen.

Beitragsfrei sind:

Zimmer oder Wohnungen in Gemeinschaftsunterkünften wie Internaten oder Kasernen,"


Und nun? Stundentenwohnheim keine Zimmer in Gemeinschaftsunterkunft? Abgeschlossene Einheit mit eigenem Eingang ist jedes Zimmer ja auch meist nicht, i.d.R. sind die ja so dass Etagen oder Einheiten im WG-Stil mit Gemeinschaftsküche eingerichtet sind. Also pro Etage einmal GEZ?

So einfach wie es auf den ersten Blick aussieht wird das nicht enden. :Holzhammer:

LidlRacer 21.12.2012 22:39

Zitat:

Zitat von Meik (Beitrag 848408)
So, und was ist ein Studentenwohnheim? EINE Wohnung?

Was nicht auf www.rundfunkbeitrag.de ausreichend geklärt wird, könnte man z.B. dort nachlesen:
https://www.studis-online.de/StudInf...-studenten.php
Ist tatsächlich eine nicht ganz triviale Frage ...


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