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"Jedes Mitglied einer Wohngemeinschaft muss für Rundfunkgeräte in seinem Wohnraum Rundfunkgebühren zahlen. Hat ein Mitglied nur ein Autoradio / Navigationsgerät mit Empfangsteil, so ist dieses als Erstgerät gebührenpflichtig. Für Rundfunkgeräte in gemeinschaftlich genutzten Räumen gelten alle Mitglieder als Rundfunkteilnehmer. Es genügt allerdings, wenn eines der Mitglieder diese Geräte anmeldet und die Gebühren zahlt (siehe auch "nichteheliche Lebensgemeinschaften")." |
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Glaube kaum dass sich die GEZ solche Einnahmen durch die Lappen gehen lässt, das wäre ja an der Stelle eher ein Minusgeschäft. Und das bei DEM Haufen? :Maso: |
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"Für Bürgerinnen und Bürger gilt künftig die einfache Regel: „Eine Wohnung - ein Beitrag“ – egal, wie viele Personen in der Wohnung leben und wie viele Rundfunkgeräte dort vorhanden sind. Das heißt: Familien, WGs und nichteheliche Lebensgemeinschaften zahlen künftig nur einen Beitrag – Mehrfachbelastungen entfallen." www.rundfunkbeitrag.de/haeufige-fragen.shtml |
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Dat gibt noch Spass :Lachen2: |
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Ich wohne jetzt seit 5 Jahren im Wohnheim - ich kann mir echt was Schöneres vorstellen. Mein Traum seit langem: endlich eine richtige Wohnung! Und wie ich schon erwähnt hatte: In meinem Wohnheim gibt es (seit der Umstellung auf Digital) keine TV-Anschlussmöglichkeit mehr. Da sehe ich einfach absolut nicht ein, GEZ-Gebühren bezahlen zu müssen. |
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Zweit- und Nebenwohnungen, privat genutzte Ferienwohnungen. Beitragsfrei sind: Zimmer oder Wohnungen in Gemeinschaftsunterkünften wie Internaten oder Kasernen," Und nun? Stundentenwohnheim keine Zimmer in Gemeinschaftsunterkunft? Abgeschlossene Einheit mit eigenem Eingang ist jedes Zimmer ja auch meist nicht, i.d.R. sind die ja so dass Etagen oder Einheiten im WG-Stil mit Gemeinschaftsküche eingerichtet sind. Also pro Etage einmal GEZ? So einfach wie es auf den ersten Blick aussieht wird das nicht enden. :Holzhammer: |
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https://www.studis-online.de/StudInf...-studenten.php Ist tatsächlich eine nicht ganz triviale Frage ... |
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