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-   -   Und was ist mit Jens Voigt? (https://www.triathlon-szene.de/forum/showthread.php?t=25791)

Hafu 02.11.2012 14:39

Zitat:

Zitat von dude (Beitrag 826286)
Wo ist eigentlich carmen wenn man sie braucht?

Ich fand seine Aufforderung zum Nachtesten der alten Proben interessant. Was muesste man wohl auf den Tisch legen, um das moeglich zu machen? Wie lange werden Proben aufbewahrt? Ich frag' mal USADA.

Die Nachtestung von sehr alten Proben ist juristisch irrelevant und das wissen die Radprofis auch genau!
Früher hat man bei Dopingproben immer nur zwei Flaschen abgenommen und versiegelt (A- und B-Probe). Die A-Probe wurde sofort getestet, die B-Probe aufgehoben für den Fall eines Dopingnachweises, denn dann darf der sportler (oder ein Anwalt von ihm) bei der Öffnung der B-Probe dabei sein.

Wenn man nun eine B-Probe nach einigen Jahren nachtestet und darin Epo findet, wie das französische Labor vor einigen Jahren bei LA, dann kann man daraus zwar seine persönlichen Schlüsse ziehen, aber sportrechtlich nichts damit anfangen weil man keine versiegelte dritte Probe mehr hat, die dann im Beisein des Sportler geöffnet werden kann.

Um diesem Dilemma zu entkommen wird (zumindest bei olympischen spielen) seit 2004der Urin auf drei Gefäße aufgeteilt und versiegelt, damit man bei einer späteren Nachtestung auch noch eine dritte versiegelte Probe hat.

Ob es überhaupt noch eingefrorene Proben von Radprofis aus den 90ern gibt, wage ich zu bezweifeln. Das Aufheben kostet ja auch Geld, das irgendjemand bezahlen muss (und die UCI wird dafür sicher nicht aufkommen). Frag ruhig mal die USADA (auch ob außerhalb der olympischen spiele bei radprofis mittlerweile drei Gefäße versiegelt werden), Uli, die wissen es sicher genau

dude 02.11.2012 14:43

Das juristische ist gar nicht meine Frage. Man koennte Voigt ja das Messer auf die Brust setzen.

hazelman 02.11.2012 14:46

Zitat:

Zitat von dude (Beitrag 826304)
Das juristische ist gar nicht meine Frage. Man koennte Voigt ja das Messer auf die Brust setzen.

Klar, aber deshalb wirds niemand länger als 8 Jahre aufheben. Wobei: Jense war ja ab 2004 bei Mr. 60%. Wenn nicht da, wann dann?

dude 02.11.2012 15:20

Ich will rausbekommen, was es bedarf, um Proben von einst nachzutesten. Die Frage ist: mehr als Zustimmung des Athleten und Geld?

hazelman 02.11.2012 15:26

Zitat:

Zitat von dude (Beitrag 826344)
Ich will rausbekommen, was es bedarf, um Proben von einst nachzutesten. Die Frage ist: mehr als Zustimmung des Athleten und Geld?

Bin mir sicher, das mehr erforderlich ist. Denn zumind die Proben der letzten 8 Jahre werden sicher unter Regie der NADA/WADA/Verbände gelagert. Da nachfragen!

Und ich glaub nicht, dass die Verbände Dritte ran lassen, wenn mglw. so wenig Material überbliebe, dass es für weitere offizielle nachkontrollen nicht mehr reicht. Also vll. nach den Proben fragen, die sie nach 8 Jahren "ausmustern". Die dürften die Verbände nicht mehr interessieren und da sollte die Zustimmung des Athleten reichen. Fragt sich allerdings, wie die Equipe an die alten Proben von Lace aus 1999 rangekommen ist. Laboranten bestochen a la Hütthaler? ;)

tomerswayler 02.11.2012 16:03

Wäre in dem Zusammenhang vielleicht interessant, wem denn die abgegebenen Proben zu welchem Zeitpunkt rechtlich gehören.

Immer dem Athleten, dem Labor, den Radsportverbänden oder den Antidopingagenturen?

Edit:

Nada Standard für Dopingkontrollen

Auf Seite 21 findet man, dass die zuständige Anti-Doping-Agentur Eigentümerin der Proben ist.

flaix 02.11.2012 16:52

Zitat:

Zitat von dude (Beitrag 826286)
Wo ist eigentlich carmen wenn man sie braucht?

Ich fand seine Aufforderung zum Nachtesten der alten Proben interessant. Was muesste man wohl auf den Tisch legen, um das moeglich zu machen? Wie lange werden Proben aufbewahrt? Ich frag' mal USADA.

die Proben kriegst Du nicht. Dazu müsstest Du ein rechtliches Interesse daran nachweisen können. Und weil du zum Zeitpunkt der Proben in keinem Verhältniss zum Athleten standest wird das nix werden.

dude 02.11.2012 17:13

Zitat:

Zitat von flaix (Beitrag 826364)
die Proben kriegst Du nicht. Dazu müsstest Du ein rechtliches Interesse daran nachweisen können. Und weil du zum Zeitpunkt der Proben in keinem Verhältniss zum Athleten standest wird das nix werden.

Natuerlich nicht. Du kapierst es nicht. Man zwingt den Athleten zuzustimmen.


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