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Für mein laienhaftes Verständnis liegt eine Rechtsverletzung erst dann vor, wenn ich nach Kenntnisnahme der Beschwerde nicht in zumutbarer Zeit eine Löschung vornehme. Zur einer Vorab-Kontrolle von Postings bin ich nicht verpflichtet, auch nicht in Threads, die evtl. als kritisch einzustufen sind (z.B. wegen hier bereits erfolgter Rechtsverstöße). Einen interessanten Aufsatz zu dem Thema gibt es hier (Danke an S für den Hinweis). Generell lösche ich alle beanstandeten Formulierungen immer sofort ohne inhaltliche Prüfung. Wenn sich jemand verunglimpft oder beleidigt fühlt hat das für mich Vorrang vor der Frage, wer inhaltlich im Recht ist. Deshalb bin ich etwas überrascht, wie es jemand fertig bringt, in diesen Fragen mit mir in Streit zu geraten. Wenn Peter Pfaff sich verunglimpft fühlt, hat er mich ohnehin auf seiner Seite, was soll also der Rechtsstreit? Ein Anruf meinerseits bei Peter Paff als auch ein Telefonat mit seinem Anwalt hatte zum Ziel, die Sache im guten Einvernehmen zu regeln, da wir über die Sache selbst ja einer Meinung sind – nämlich dass ich die Korruptions-Vorwürfe von Jahangir gegenüber Peter Pfaff sofort entferne, wenn das gewünscht und mir zur Kenntnis gebracht wird (wohlgemerkt ohne Prüfung des Wahrheitsgehalts; eine Löschung stellt in dieser Hinsicht keinerlei Wertung dar). Peter Pfaff verringerte daraufhin den geforderte Schadenersatz von EUR 1000 auf EUR 500. Außerdem will er diese Summe, wenn sie von mir gezahlt wird, einem guten Zweck zukommen lassen. Die Spende zum guten Zweck finde ich gut; warum dafür jedoch ein wohlwollend-neutrales Verhältnis zwischen mir und dem Präsidenten des Bayerischen Triathlonverbands auf’s Spiel gesetzt wird, ist mir verborgen geblieben. Grüße, Arne |
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Hier geht es aber eher um den Zugang der Nachricht des Anwaltes. Eine Willenserklärung, die einem anderen gegenüber in dessen Abwesenheit abgegeben wird, wird in dem Zeitpunkt wirksam, in welchem sie ihm zugeht. Zugegangen ist eine Willenserklärung also dann, wenn sie so in den Bereich des Empfängers gelangt ist, daß dieser unter normalen Verhältnissen die Möglichkeit hat, vom Inhalt der Erklärung Kenntnis zu nehmen. Du betreibst ein Internetportal und musst demnach juristisch sicherlich mehrmals am Tag Deinen Anrufbeantworter, Deine Mails und Dein Fax checken. Insofern denke ich, dass bereits 2 bis 3 Stunden nach Zugang der Nachricht auf Deinem AB, die Nachricht als zugegangen gelten kann. Durch das Internetportal kannst Du Dich auch nicht rausreden, dass ja Wochende war. Das Internet macht leider kein Wochenende. Wenn der Anwalt zum Beispiel bereits samstags auf Deinen AB gesprochen hat und Du erst am Montag aufs Fax reagiert hast, dann ist das sicherlich tendenziell zu spät. Versuch nochmal mit dem Anwalt zu reden. Einen eigenen Anwalt würde ich nicht einschalten. Dann explodieren die Kosten und am Ende (das kann sich ja locker mehrere Monate hinziehen) sind nur die Anwälte reicher. Solltest Du Dich für Zahlen entscheiden werde ich einen Spendenaufruf starten. Von mir kommen die ersten 50 Euro. |
Alles richtig, aber Zugang per AB am Wochenende würde ich jetzt schon ein bisschen anders sehen. Der Kollege hätte ja auch ein kurzes Fax schicken können, wenn die Sache so wichtig ist. Hätte ich jedenfalls gemacht, schon, damit ich dem Mandanten was zeigen kann. Kommt aber sicher auf die konkreten Umstände an.
Zudem kann der Forenbetreiber ja auch noch überlegen und Rat einholen, denn nach dem Zugang muß er nur ohne schuldhaftes Zögern reagieren. Und ich hab die Äußerungen z.B. nicht gesehen, sie waren schon gelöscht. Ob das Verlangen der Gegenseite jetzt so geschickt ist, ist ne ganz andere Frage. Man fragt sich ja schon, warum er nicht gegen C. vorgeht. Wobei ich nicht weiß, ob er's tut. |
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Am besten setzt Herr Pfaff die danach noch von seiner Steuer ab ;). |
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Iss ja seitens seines Berufsstandes einwandfrei in der Lage dazu und zur moralischen Seite muss ich sicher nix dazu hier schreiben... Zitat:
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Wenn jeder fünf bis zehn Euro auf den Tisch legt, kann Arne den gewünschten Betrag bequem überweisen - und sich um wichtigeres als Kleinkrieg kümmern. Ob sich die Anwälte (die Arne dann hoffentlich offenlegen wird) sich nicht schämen werden, den Betrag dann auch wirklich anzunehmen, wird sich dann zeigen. Arne, wie können wir das Thema lösen, wohin dürfen wir überweisen? |
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