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Die meisten Kampfrichter haben schon viel Fingerspitzengefühl. Ich hatte auf einer OD mit 3 Radrunden mal so einen Experten, der mir gefühlt immer im Windschatten klebte, nur um dann kurz vor Anstiegen zu überholen und dann komplett den Druck rauszunehmen.
Hab dann beim 3. Mal das Motorrad angeguckt und der winkt mich nur durch, da durfte ich dann auch direkt "attackieren". Aber im normalen Betrieb bei uns Amateuren geht es eigentlich immer ganz vernünftig, die großen Pulks pfeift man halt einmal an und dann raffen die es in der Regel auch. Und je mehr E-Motorräder auf den Strecken sind, desto mehr kriegen die Lutscher auch auf den Deckel. |
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Wenn man in die Windschattenbox einfährt, muss man auch überholen. In die 12m Lücke einscheren und abbremsen, ist doch Blocking. Ich darf ja auch nicht überholen und nach dem Überholvorgang aufhören zu treten, oder? Das ist dem Überholten gegenüber doch extrem unfair :-(( |
Also, ein kurzer Blick in die Sportordnung besagt, dass in die Windschattenzone nur in zwei Ausnahmen eingefahren werden darf sofern nichts anderes festgelegt wurde.
Im Umkehrschluss ist dann für mich sehr klar, dass ich bei einem Überholvorgang nicht in eine regelkonforme 12 Meter-Box zweier aufeinander fahrender Teilnehmer einfahren darf. § 27 Einfahren und Passieren der Windschattenzone 27.1 Ein von hinten aufholender Teilnehmender hat die Windschattenzone des vor ihm fahrenden so schnell wie möglich zu durchqueren. 27.2 Der Überholvorgang muss nach 25 Sekunden abgeschlossen sein. 27.3 Ausnahme: Wettkampfteilnehmende können in folgenden Situationen in die Windschattenzone anderer Wettkampfteilnehmenden einfahren: - an Verpflegungsstationen, - im Bereich 500 m vor und hinter der Wechselzone, - Ausnahmen werden in der Ausschreibung und/oder in der Wettkampfbesprechung festgelegt. |
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