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Meik 16.07.2010 14:47

Zitat:

Zitat von Huibuh (Beitrag 422150)
Gesperrt wurde ich aufgrund der nicht haltbaren Unterstellung einer Betrugsabsicht in Form von unter der Hand Verkauf des Startplatzes. Dazu hätte ich jedoch eine derartige Vereinbarung mit einem Interessenten treffen müssen und meine Startunterlagen an diesen Aushändigen müssen um diese Absicht zu bestätigen

Ah, jetzt kapiert.

Aber Betrugsabsicht war es ja mit dem geplanten Verkauf des Startplatzes. Hättest du die Unterlagen bereits ausgehändigt wäre es keine Absicht mehr gewesen sondern Betrug - sofern man den Verstoß gegen die AGBs rechtlich tatsächlich als Betrug(sabsicht) werten kann.

Aber wie heißt das so schön: Sprechenden Menschen kann geholfen werden. Warum nicht einfach VOR Aushängen irgendeines Startplatzverkaufs erstmal fragen ob das überhaupt möglich ist. Stell dir vor den hätte jemand kaufen wollen und dann doch nicht bekommen. Wie sähe der Thread über dich dann aus? "Betrüger hat mir widerrechtlich Startplatz verkauft - Geld weg und ich darf nicht starten" :confused:

ul28 16.07.2010 14:51

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 422082)
@ul28: Wie sollten Deiner Meinung nach die Stornierungsmodalitäten konkret aussehen?

Grüße,
Arne

fuxx hatte eine gute möglichkeit geschildert, wie ich finde. grob:
- nachweis/beleg des stornierungsgrundes durch den sportler
- erstattung des startgeldes abzgl bearbeitungsgebühr i.h.v. 15% des startgeldes per überweisung - nachrückermeldung über warteliste
- alternativ: umbuchung auf anderen serienwettkampf zzgl bearbeitungsgebühr - nachrückermeldung über startliste

kompliziert ist daran nichts. ein solcher vorgang hätte deutlich weniger zeit in anspruch genommen als die ganze emailschreiberei.

Zitat:

Zitat von Skunkworks (Beitrag 422106)
Ich finde Reiserücktrittsversicherungen auch ein Frechheit!

ich glaub, der vergleich ist keiner. ;)

Zitat:

Zitat von FinP (Beitrag 422110)
Dass man seine Kohle nicht zurück kriegt, steht ja anscheinend irgendwo, wenn man sich anmeldet.
Und sowas scheiße zu finden ist nicht strafbar.

nett formuliert. :Cheese: :Blumen:

Zitat:

Zitat von neonhelm (Beitrag 422128)
Klar finde ich Planungssicherheit als Veranstalter prima. Aber wie auch in der Gaststätte gilt: Der Kunde ist König und das muss ich mit in meine Kosten einkalkulieren. Wer das nicht macht, betreibt Sachen wohl eher als Hobby.

bei den meisten "grossen" triathlonveranstaltungen ist der kunde zur zeit nicht könig. die hütte ist voll, egal was in der ausschreibung steht. erst wenn sich das ändert, wird sich auch wieder näher zum kunden orientiert.

Huibuh 16.07.2010 14:52

Selbst den Aushang werte ich nicht als Betrugsabsicht, weil ich dann mit dem Vorhaben der Umschreibung des Startplatzes beim Veranstalter aufgeschlagen wäre und mir eben spätestens dann gesagt worden wäre das dies nicht möglich ist.

Wingman 16.07.2010 15:01

echter kindergeburtstag in roth. :Nee:

zeigen sich wirklich von ihrer schokoladenseite beim thema kundenzufriedenheit.





schade.
bin am we ja selbst im einsatz in hh, sonst waere ich mal am sonntag ein wenig ueber dem veranstaltungsgelaende gekreist und haette die nachbrenner gezuendet. :Lachen2:

FinP 16.07.2010 15:05

Zitat:

Zitat von Meik (Beitrag 422153)
Aber Betrugsabsicht war es ja mit dem geplanten Verkauf des Startplatzes.

Verstehe ich nicht.

Matthias 16.07.2010 15:07

Zitat:

Zitat von Huibuh (Beitrag 422150)
Gesperrt wurde ich aufgrund der nicht haltbaren Unterstellung einer Betrugsabsicht in Form von unter der Hand Verkauf des Startplatzes. Dazu hätte ich jedoch eine derartige Vereinbarung mit einem Interessenten treffen müssen und meine Startunterlagen an diesen Aushändigen müssen um diese Absicht zu bestätigen. Meinen öffenlichen Aushang im Sportgeschäft habe ich ja schließlich direkt nach meiner Anfrage beim Veranstalter. ob die Umschreibung des Startplatzes möglich ist, nach dessen Verneinung sofort entfernt.

Und was ist jetzt: Bist du noch immer gesperrt? Bekommst du deine Startunterlagen + giveaways?

Huibuh 16.07.2010 15:12

von der Sperrung habe ich gestern durch Zufall erfahren, weil mein Mann mit einem Kumpel vorort war um dessen Startunterlagen abzuholen. Ich bin jetzt aufgrund meiner öffentlichen Meinungskundgebung lebenslänglich gesperrt. Nebenbei bemerkt ist mir das jedoch total wurscht. Geb ich halt mein Geld wo anders aus.

Meik 16.07.2010 15:13

Zitat:

Bis 30. April 2010 besteht für die Teilnehmer ein Rücktrittsrecht ... Nach diesem Datum erfolgt keine Erstattung mehr.

Ein Startplatztausch ist grundsätzlich ausgeschlossen. Bei Zuwiderhandlung erhalten beide Athleten ein lebenslanges Startverbot beim Challenge Roth.
Drei Mausklicks auf der Challenge-Seite :Huhu:

@FinP: Was ist daran nicht zu verstehen? Absicht ist ein geplanter Betrug der noch nicht durchgeführt wurde. Aushang Startplatz zu verkaufen ist Absicht, hat man den verkauft ist es vollzogener Betrug - oder wie auch immer man das juristisch korrekt nennt.

Bevor man Rücktreten oder seinen Startplatz verkaufen will oder was auch immer empfiehlt es sich vorher in die Bedingungen zu gucken oder den Veranstalter zu fragen. Aber hinterher meckern ist ja auch einfacher. :Nee:

Einen Thread "Was sollen diese dämlichen Bedingugen" hätte ich verstanden, aber die zu unterschreiben und hinterher zu meckern dass sich der Veranstalter selber daran hält ...


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