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Gesehen auf FB habe ich ein Protokoll, in dem steht, dass besondere Umstände besondere Maßnahmen erfordern (sinngemäß). Auf mich machte es einen echten Eindruck, aber man weiß ja nie. |
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Meiner Meinung nach ist der Vorgang durchaus diskussionswürdig. Da tut eine Exekutiv-Behörde so, bzw. deren politische Vertreter im Innenministerium, als sei sie dafür zuständig, empirische Forschung zu den Tätern durchzuführen. Das ist doch vollkommen absurd. Natürlich gibt es Ermittlungen, aber die Darstellungen der in Stuttgart handelnden Personen (Polizei, Landesregierung und Innenministerium) gehen in eine andere Richtung. Darüber hinaus wird durch die Ermittlungen und das herausgestellte Merkmal "Herkunft" der Eindruck suggeriert, dass diese als primäre Ursache/Sozialisation zu betrachten ist. Dabei ist, wie bereits von qbz angedeutet eine Vielzahl von Faktoren zu berücksichtigen. Sicherlich spielt Kultur auch eine Rolle, aber nicht in diesem Maße, wie durch unterschiedliche Presseberichte verlautbart. Die Aufgabe der Polizei ist es zunächst die Täte zu identifizieren, sodass diese in einem juristischen Verfahren verurteilt werden können. Falls die Landesregierung Erkenntnisse zur Integration von Jugendlichen mit Migrationshintergrund erhalten will, sollte sie entsprechende empirische Forschungsprojekte unterstützen. |
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Dazu gehört es zum Beispiel auch die Lebenssituation und der Wertevorstellungen der Straftäter zu durchleuchten. Der Richter im Jugendstrafrecht hat ja nun ganz andere Maßregelungen der Besserung zur Verfügung als im Erwachsenenstrafrecht und da ist es eben wichtig die Erfolgsaussichten der entsprechenden Maßnahme abschätzen zu können, da es in erster Linie im Jugendstrafrecht nichtum das Strafen geht, sondern der Delinquenten wieder auf den Weg der Tugend zu führen. Absurd ist, dass dies Aufgabe der Polizei ist |
@noam: Würde dieses „Standardvorgehen“ (wie es bezeichnet wurde) von den Ermittlern deiner Meinung nach auch dann durchgeführt werden, wenn es klar erkennbar und völlig offensichtlich nur um „biodeutsche“ mutmaßliche Täter ginge? Nebenbei: Sind die Kollegen frei in der Entscheidung das zu tun, oder ist das eine Vorschrift? :Blumen:
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haben sich "unsere Jungs" mit den Tommies gehauen. In den frühen 90ern mußte meine Oma in ihr Geschäft eine Sicherheitsglasscheibe einbauen lassen, weil jedes WE die Hools durch die Fußgängerzone rüpelten, alles kurz und klein schlugen und auch da die Polizisten von ihren Pferden gesprungen haben. Nachts gingen Punks und Skins aufeinander los, dann kamen in Hannover die Chaostage. Es gab mal einen Club in H. da war jedes WE prügeln angesagt. Als Normalo wußte man, wie man sich da raus hält. Das Einzige was es nicht gab, waren die sozialen Medien, wo alles schön aufgebauscht wurde. Die Gewalt gab es schon immer. |
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Es gibt nicht "mehr", wir erfahren bloß mehr (über merkwürdige Kanäle. Zuvor schrieb jemand, er hätte was auf "FB" gesehen. Ich hoffe, er meinte nicht Fakebook...) |
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Der Polizeipräsident sagte, dass der Migrationshintergrund bei 11 deutschen Staatsangehörigen nicht nicht fest steht. Daher sind Recherchen bundesweit bei den Standesämtern erforderlich. Die sei nicht primär polizeiliche Aufgabe. (sinngemäß) Wie weit geht man eigentlich zurück? Auch zu den Großeltern? Mir persönlich geht es oftmals zu viel um "Migrationshintergrund". Gerade so, als gäbe es echte Deutsche und unechte. Die Grünen in Stuttgart sprechen von verbaler Aufrüstung. Dem stimme ich schon irgendwie zu. Am Eckensee liegen bei sonnigem Wetter tagsüber Familien im Gras und Kinder spielen mit den umherlaufenden Enten und Schwänen. |
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Am Wochende war die Polizei in großer Anzahl anwesend. Abends kamen einige Polizeibusse und postierten sich für jedermann gut sichtbar vor dem Schloß, praktisch direkt am Eckensse. Meist junge Beamte und -Innen und dazu ein paar schöne Pferde. Wer da noch auf Krawall aus ist, muss eigentlich lebensmüde sei. Ich als biederer Vorstädter im fortgeschrittenen Alter finde diesen "Aufmarsch" ganz gut ;-) |
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Ich glaube du vertust dich einfach. Noah und ich hatten ja erklärt was da läuft. Die Missverständnisse kamen durch komische Pressemeldungen.
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https://www.spiegel.de/panorama/just...7-a5d3826b071a
Hier mal von jemanden der juristisch sicher bewanderter ist als viele von uns zusammen. Witzigerweise teilt er meine Meinung und belegt sie sogar mit dem Wortlaut des JGG |
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"(Die Jugendgerichtshilfe) unterstützt ... die beteiligten Behörden durch Erforschung der Persönlichkeit, der Entwicklung und des familiären, sozialen und wirtschaftlichen Hintergrundes des Jugendlichen und äußern sich zu einer möglichen besonderen Schutzbedürftigkeit sowie zu den Maßnahmen, die zu ergreifen sind (...) In Haftsachen berichten die Vertreter der Jugendgerichtshilfe beschleunigt über das Ergebnis ihrer Nachforschungen." Gerichtsverhandlungen nach JGG habe ich immer so erlebt, dass eventuell die Polizei als Zeuge zum Tathergang und den Ermittlungen des Tatblaufes geladen wurde, die Jugendgerichtshilfe, um über die familiäre, schulische usf. Situation des Angeklagten zu berichten. Deswegen bezeichnet Th. Fischer die Recherche der Stuttgarter Polizei als "überobligatorisch". ;) "Man wird also sagen müssen, dass die Erkundung eines möglichen "Migrationshintergrunds" ziemlich lege artis gewesen ist und sogar ein bisschen überobligatorisch, weil das, wenn es über die Staatsanwaltschaft und die Jugendämter läuft, auch etwas länger dauern kann." Es ersetzt doch nicht die Hinzuziehung der Jugendgerichtshilfe, welche sich natürlich ein eigenes Buld verschafft, d.h. die juristischen Entschedungen laufen jetzt IHMO nicht schneller ab, wenn die Polizei deren Aufgaben erledigen sollte. |
Aber er stellt schön das Dilemma dar, in das die Polizei politisch und medial gedrückt wird.
Machst de nix, ist es falsch. Machst se was, ist’s auch nicht recht. ( ist ja bei vielen Kommentaren zu dem Fall in Oppenau ähnlich) Wobei ich den Drang nach der Erforschung der Herkunft ( in all seinen Bedeutungen) der Krawallos aus rein präventiven Aspekten jenseits von zielgerichteter Ermittlungen in Strafverfahren auch verstehe. Ich glaube keiner will dass solche Events der Partyszene regelmäßig stattfinden. |
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Die polizeiliche Recherche der familiären Herkunftshintergründe darf aber nicht wegen des medialen Interesses erfolgen. |
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D.h. die Täter bekommen Strafnachlass, wenn sie aus einer Machoumgebung kommen, weil sie es nicht besser vorgelebt bekommen haben? Das wäre dann in der Tat ein interessantes Ergebnis der ganzen Sache! |
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Ich habe die Begründung von Thomas Fischer verstanden - denke ich, denn er schreibt: Zitat:
Du hingegen siehst das anders, wenn ich dich richtig verstehe? Zitat:
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Meine Aussage bezog sich dahingehend, dass die Landesregierung forderte, dass auf Basis dieser polizeilichen Ermittlungen der Stand der Integration überprüft werden solle. Dass überhaupt sich von polizeilicher Ermittlung Maßnahmen für die politische Arbeit ableiten ließe. Um es noch einmal kurz zu fassen: In Stuttgart lief einiges schief und einige/viele Jugendliche haben teilweise schwere Strafteten begangen. Diese Jugendlichen müssen gefunden werden und einem entsprechenden Verfahren unterzogen werden. Daraus kann jedoch keine allgemeine politische Strategie zur Integration erfolgen. Vielmehr haben die Ereignisse Indizien geliefert. Um solche Strafteten bestmöglich zu verhindern benötigt es empirische Erkenntnisse. Diese kann die Polizei nicht erheben. Darüber hinaus halte ich den Fokus auf Jugendliche mit Migrationshintergrund für problematisch. Es fokussiert ein komplexes Problem auf ein einfaches Merkmal, welches wiederum bei weitem nicht hinreichend differenziert ist. |
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Ausserdem ist der Zweck einer solchen umfangreichen Datenerhebung durch die JGH für die Beurteilung des Strafmaßes und der Resozialisierung des jugendlichen Straftäters im Individualverfahren gedacht und nicht für statistische oder sonstige Erhebungen. Also aus meiner Sicht: Eine etwas weit hergeholte, für mich nicht stichhaltige Argumentation über das JGG zur Rechtfertigung des polizeilichen Vorgehens. Was jetzt die Staatsanwaltschaft wiederum an Daten für die Anklage braucht und erheben darf, weiss ich nicht im einzelnen, bin aber ziemlich sicher, dass diese auch individualbezogen wären und unter Datenschutz stehen, d.h. nicht für die Öffentlichkeit gedacht. |
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Es geht jetzt aber überhaupt nicht schneller voran im Verfahren, wenn die Polizei die Daten erhebt, weil die JGH eigenständig ihre Berichte für die Verfahren erstellt und die Täter / Familien kontaktiert. Das schrieb ich mehrfach inbezug auf die von Dir genannte Begründung von Th. Fischer. Bitte dann auch den ganzen Kontext meines Kommentars berücksichtigen.
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Bist du auch der Meinung, dass Thomas Fischer die Arbeit der Polizei als "überobligatorisch" beschreiben hat, "weil das, wenn es über die Staatsanwaltschaft und die Jugendämter läuft, auch etwas länger dauern kann." oder bist du der Meinung, dass Thomas Fischer die Arbeit der Polizei als überobligatorisch beschreiben hat, weil Zitat:
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Letzteres. Die obligatorische Aufgabe aus dem JGG erfüllt primär zwingend die JGH, jetzt auch die Stuttgarter Polizei, deswegen als lege artis, aber überobligatorisch gewertet, was aus pragmatischen Gründen, angeblich wegen der Verfahrensgeschwindigkeit, erfolgt.
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Ich glaube, dass man hier in die Worte wieder einmal viel zu viel bzw das Falsche hineininterpretiert.
Ich glaube tatsächlich nicht, dass es bei der "Stammbaumforschung" der Beteiligten an den Randalen durch die Polizei darum gehen soll, dies im jeweiligen Strafverfahren zu berücksichtigen, sondern viel mehr darum, ein "nochmal" ohne den derzeitig augenscheinlich notwendigen Personaleinsatz durch gezielte Präventionsarbeit zu verhindern. Und auch dabei muss ich eben ziemlich genau wissen, wer und aus welcher Motivation heraus in welcher Art gehandelt hat. Dabei darf eben der Grad der Integration auch kein Tabuthema sein. Mich persönlich würde es sogar viel mehr erschrecken, wenn hier der schwerwiegendste Tatbeitrag von gut integrierten ansonsten unscheinbaren Mauerblümchen ausgegangen ist/ wäre, als wenn es der schlecht integrierte, schlecht ausgebildete, perspektivelose war. Bei letzteren gäbe es "leichte" Ansätze eine Verbesserung der Situation herbeizuführen. Bei erstern? Puh... Dann haben wir hier ein schwelendes Pulverfass, was immer wieder explodieren kann. |
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Die meisten Ausländer, mit denen ich zu tun habe, sind IT-Experten. Aktuell aus Indien, Iran und Pakistan. Wir haben schon oft ganz offen über das Thema Integration geredet. Mein Eindruck ist, dass sie daheim nach wie ihr "altes" Leben leben (sie sind alle als Erwachsene hier gekommen) und ihren Kindern beide Kulturen mitgeben. Ich halte das für völlig legitim und ausreichend. |
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noam, du hast ja den Spiegel Artikel gepostet und ihn als Beleg angeführt, der deine Meinung unterstützt. Das is m.E. aber ein Bärendienst, von dem qbz mit seiner angeblichen Begründung Fischers des Begriffes "überobligatorisch" (wahrscheinlich unabsichtlich) abgelenkt hat. Und zwar aus folgendem Grund: Zunächst ist der Artikel überwiegend Kritik an den Medien und der Aufregungskultur. Er bringt wenig echte Argumente. Noch viel weniger unterstütz er die Frage, ob denn die Polizei nun Ahnenforschung/Stammbaumforschung (oder wie man es auch immer nennen möchte) betreiben soll/darf oder nicht. Es gibt zwar einen Argumentationsversuch, der ungefähr so geht: In §43 Abs. 1 Satz 1 und § 38 Abs. 2 und 3 JGG steht [... hier der von T.F. zitierte Text ...] (Anmerkung: Das Wort Migrationshintergrund kommt hier nicht vor) deshalb - so argumentiert er - ist die "Erkundung des Migrationshintergrundes" ziemlich "lege artis", also nach den Regeln der Kunst (Was auch immer das für eine Kunst ist - gehen wir mal davon aus, er mein "die Rechtskunst" - immerhin ist er ja Jurist). Und - jetzt kommt's: "überobligatorisch" sei die "Erkundung des Migrationshintergrundes" durch die Polizei auch noch. D.h. über die Pflicht hinaus. Ja was denn nun? Ist es nun eine Arbeit, die von der Polizei aufgrund der "Rechtskunst" zu machen ist oder ist es eine Tätigkeit, die über die Pflicht hinaus geht? Hr. Lutz, der Polizeipräsident von Stuttgart hat (lt. Wortprotokoll) im Gemeinderat diesbezüglich gesagt: Zitat:
Zurück zu Fischer: Seine Begründung des "überobligatorisch" schlägt dem Faß aber den Boden aus. Er sagt: Weil es sonst zu lange dauert. Was bitteschön ist denn das für eine Argumentation eines Juristen? Weil es zu lange dauert? Ist etwa Gefahr im Verzug? Handelt die Staatsgewalt jetzt nach dem Prinzip der schnellsten Lösung? Und es ist eben nicht die Begründung, die er zunächst versucht aus dem JGG abzuleiten, (und die qbz versehentlich in seinen Schluß eingebaut hat) die man ja vielleicht noch verstehen könnte, obwohl - nochmal - hier auch nichts von Migrationshintergrund steht. Und hier liegt jetzt auch der Bärendienst, noam: Der Artikel bestätigt möglicherweise deine Meinung, für begründet halte ich das was da steht aber nicht. Es muss doch für Justizia völlig unerheblich sein ob die familiären, wirtschaftlichen, persönlichen Verhältnisse und what so ever, bei einem Jugendlichen mit Migrationshintergrund oder einem Jugendlichen ohne Migrationshintergrund vorliegen. An beide Verdächtige muss Justizia die selben Maßstäbe anlegen. Aus diesem Grunde bin ich der Meinung, dass, wenn trotzdem nach Migrationshintergrund durch die Polizei gesucht wird, handelt es sich tatsächlich um strukturellen Rassismus oder ggf sogar mehr. Ausserdem schließe ich mich den Vorrednern an, die die Analyse und Ableitung politischer Maßnahmen für eine empirische Aufgabe halten, die bei der Polizei nichts zu suchen hat. Das Thema Präventionsarbeit, dass du ansprichst halte ich für sehr wichtig in der Polizeiarbeit. Dazu muss man aber nicht warten, bis es zur "Stuttgarter Krawallnacht" kommt. Wie die Präventionsarbeit auszusehen hat und wer die "Pappenheimer" sind sollte man vorher wissen. Ggf. auf Basis von empirischen Arbeiten der Wissenschaftler in Verbindung mit der Orts- und Sachkenntnis der Polizei Vor-Ort. :Blumen: |
Übrigens:
Th. Fischer ging möglicherweise davon aus, dass die Jugendgerichtshilfe (manchmal auch als "Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS)" bezeichnet) wie die Gerichtshilfe im Erwachsenenstrafrecht Teil der Polizeibehörde sei, was aber nicht der Fall ist. Sie gehört nämlich zur Jugendhilfe bzw. zu den Jugendämtern. Das könnte ein Grund sein, weshalb er § 38 Abs. 2 und 3 als juristische Grundlage für das Vorgehen der Polizei zitierte. Bei SPON antworter er u.a. in diesem Sinne auf meine kritischen Anmerkungen: Zitat:
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Dabei will ich nicht unterschlagen, dass die Polizei durchaus (implizites) Wissen hat, dass in der polizeilichen Arbeit behilflich ist, um potentielle Straftäter zu identifizieren. Dies ist wohl "ganz normale" Polizeiarbeit. Durch die Debatte die hier und gesellschaftlich/medial geführt wird, wird jedoch erneut ein fast ausschließlicher Fokus auf Personen mit Migrationshintergrund gelegt und diesem Merkmal wird darüber hinaus eine herausragende Bedeutung zugesprochen. Es gibt keine Kausalität zwischen Migrationshintergrund (möglicherweise "Kultur") und Kriminalitätspotential. Es handelt es sich dabei sicherlich um ein Merkmal, welches nicht ignoriert werden darf, allerdings darf es die Sicht nicht einschränken indem nur darauf fokussiert wird. Wozu dies führen kann, hat man bei den anfänglichen Ermittlungen zu den bekannt gewordenen NSU-Morden gesehen. Zitat:
Es funktioniert jedoch nicht alle Straftäter über einen Kamm zu scheren und zu sagen: 12 Deutsche, 12 mit Migrationshintergrund, 10 Ausländer (Zahlen fiktiv). Wie bereits mehrmals betont: es gibt hier keinen monokausalen Zusammenhang. Solche Probleme lassen sich nur längerfristig angehen. Einige wichtige Aspekte sind u.a. vorausschauende Sozialarbeit vor Ort und "kultursensible" Kommunikation bzw. eine "bunte" Polizei. Es gibt nun einmal Ländern, in denen Menschen beim Kontakt eher mehr Probleme bekommen als bei "Selbstjustiz". Diese kulturellen/sozialisatorischen Aspekte lassen sich nicht von heute auf morgen "lösen", sondern verlangen langfristige Arbeit. Durch eine einseitige Schuldzuweisung ist hierbei niemandem geholfen. Weiterhin braucht es langfristige politische Strategien. Gerade durch die aktuelle Corona-Krise haben wir vermehrt soziale Probleme und die soziale Spaltung wird sich in den nächsten Jahren voraussichtlich weiter verschärfen. Dazu braucht es gerechte/langfristige Chancen, gerade für im Bildungsbereich. Deutschland muss bspw. ein dediziertes Einwanderungsrecht erarbeiten, um konkrete Chancen zu schaffen. Auch der Aufstieg durch Bildung muss gefördert werden. Zitat:
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Zum Rest hat aequitas inhaltelich alles gesagt was ich auch sagen würde, erspare mir die Redundanz deshalb. Danke. :Blumen: |
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Meint der 1/16 Hugenotte u. 1/4 Schweizer oder so in etwa. ;) |
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