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JENS-KLEVE 14.07.2020 15:06

Zitat:

Zitat von aequitas (Beitrag 1542380)
Diese Diskussion ist mittlerweile doch schon ganz schön weit abgedriftet vom eigentlichen Thema.

Was mich erstaunt: Wieso blieb hier quasi unerwähnt, dass die Polizei bei den Eltern der Tatverdächtigen die Nationalität/Staatsangehörigkeit/Migrationshintergrund prüft? Das ist doch reichlich absurd, dass sich die Polizei nun in empirischer Sozialforschung versucht und das von der Landesregierung auch noch als essentielle "Forschung" gelabelt wird.

Weil es bei jugendlichen Tätern völlig normal und sogar Vorschrift ist alle Facetten des Umfelds zu erkunden. Dazu gehört auch der elterliche Hintergrund. Vor Gericht laufen jugendstrafsachen auch ganz anders ab, als normale Strafsachen.

keko# 14.07.2020 16:50

Zitat:

Zitat von JENS-KLEVE (Beitrag 1542384)
Weil es bei jugendlichen Tätern völlig normal und sogar Vorschrift ist alle Facetten des Umfelds zu erkunden. Dazu gehört auch der elterliche Hintergrund. Vor Gericht laufen jugendstrafsachen auch ganz anders ab, als normale Strafsachen.

Ich habe nichts davon gelesen, dass es dabei nur um Jugendliche ging.
Gesehen auf FB habe ich ein Protokoll, in dem steht, dass besondere Umstände besondere Maßnahmen erfordern (sinngemäß). Auf mich machte es einen echten Eindruck, aber man weiß ja nie.

keko# 14.07.2020 16:51

Zitat:

Zitat von aequitas (Beitrag 1542380)
...
Was mich erstaunt: Wieso blieb hier quasi unerwähnt, dass die Polizei bei den Eltern der Tatverdächtigen die Nationalität/Staatsangehörigkeit/Migrationshintergrund prüft? ...

Das hatte ich bereits am Sonntag hier erwähnt.

aequitas 14.07.2020 17:40

Zitat:

Zitat von keko# (Beitrag 1542417)
Das hatte ich bereits am Sonntag hier erwähnt.

Das habe ich gesehen und auch danach gab es einen weiteren Post, der allerdings weiter rassistische Ressentiments schürte.

Meiner Meinung nach ist der Vorgang durchaus diskussionswürdig. Da tut eine Exekutiv-Behörde so, bzw. deren politische Vertreter im Innenministerium, als sei sie dafür zuständig, empirische Forschung zu den Tätern durchzuführen. Das ist doch vollkommen absurd. Natürlich gibt es Ermittlungen, aber die Darstellungen der in Stuttgart handelnden Personen (Polizei, Landesregierung und Innenministerium) gehen in eine andere Richtung.

Darüber hinaus wird durch die Ermittlungen und das herausgestellte Merkmal "Herkunft" der Eindruck suggeriert, dass diese als primäre Ursache/Sozialisation zu betrachten ist. Dabei ist, wie bereits von qbz angedeutet eine Vielzahl von Faktoren zu berücksichtigen. Sicherlich spielt Kultur auch eine Rolle, aber nicht in diesem Maße, wie durch unterschiedliche Presseberichte verlautbart.

Die Aufgabe der Polizei ist es zunächst die Täte zu identifizieren, sodass diese in einem juristischen Verfahren verurteilt werden können. Falls die Landesregierung Erkenntnisse zur Integration von Jugendlichen mit Migrationshintergrund erhalten will, sollte sie entsprechende empirische Forschungsprojekte unterstützen.

noam 14.07.2020 18:18

Zitat:

Zitat von aequitas (Beitrag 1542430)
Das ist doch vollkommen absurd.

Da geb ich dir recht. Aber bei jugendlichen und heranwachsenden Beschuldigten lästige Pflicht. Es ist die Herkunft, das Umfeld und die mögliche Perspektive zu beleuchten, damit das zuständige Gericht im Sinne der Resozialisation ein entsprechendes Urteil sprechen kann.

Dazu gehört es zum Beispiel auch die Lebenssituation und der Wertevorstellungen der Straftäter zu durchleuchten. Der Richter im Jugendstrafrecht hat ja nun ganz andere Maßregelungen der Besserung zur Verfügung als im Erwachsenenstrafrecht und da ist es eben wichtig die Erfolgsaussichten der entsprechenden Maßnahme abschätzen zu können, da es in erster Linie im Jugendstrafrecht nichtum das Strafen geht, sondern der Delinquenten wieder auf den Weg der Tugend zu führen.

Absurd ist, dass dies Aufgabe der Polizei ist

Helmut S 14.07.2020 18:23

@noam: Würde dieses „Standardvorgehen“ (wie es bezeichnet wurde) von den Ermittlern deiner Meinung nach auch dann durchgeführt werden, wenn es klar erkennbar und völlig offensichtlich nur um „biodeutsche“ mutmaßliche Täter ginge? Nebenbei: Sind die Kollegen frei in der Entscheidung das zu tun, oder ist das eine Vorschrift? :Blumen:

Duafüxin 14.07.2020 18:34

Zitat:

Zitat von MattF (Beitrag 1541807)
Ich glaube niemand behauptet, dass es junge männliche Menschen waren.


In den 50igern gab es mal die Halbstarken.

Aus wikipedia:




Aus dem Satz erkennt man auch um was es wirklich geht, nicht Herkunft sondern Geschlecht (männlich) und an zweiter Stelle Klasse (damals Arbeiterklasse, heute im Grunde auch noch)

Gegen was man sich wehrt ist die Gründe in der Herkunft der männlichen Jugendlichen zu sehen und das mit Recht, in meinen Augen.

Klartext: Rechte versuchen hier ihr Süppchen gegen Ausländer (und was sie dafür halten) zu kochen, in Abgrenzung zum "richtigen Deutschen".

Es wird falscherweise asoziiert, dass wenn hier nur richtige Deutsche leben würden und wir aus der EU austreten, dass wir im Paradies leben würden, ohne Gewalt, mit Reichtum für alle ("richtigen Deutschen").

Seit ich mich erinnern kann gab es Krawall mit jungen Männern. In den frühen 80ern
haben sich "unsere Jungs" mit den Tommies gehauen.
In den frühen 90ern mußte meine Oma in ihr Geschäft eine Sicherheitsglasscheibe einbauen lassen, weil jedes WE die Hools durch die Fußgängerzone rüpelten, alles kurz und klein schlugen und auch da die Polizisten von ihren Pferden gesprungen haben. Nachts gingen Punks und Skins aufeinander los, dann kamen in Hannover die Chaostage.
Es gab mal einen Club in H. da war jedes WE prügeln angesagt. Als Normalo wußte man, wie man sich da raus hält.
Das Einzige was es nicht gab, waren die sozialen Medien, wo alles schön aufgebauscht wurde. Die Gewalt gab es schon immer.

qbz 14.07.2020 20:41

Zitat:

Zitat von noam (Beitrag 1542432)
Da geb ich dir recht. Aber bei jugendlichen und heranwachsenden Beschuldigten lästige Pflicht. Es ist die Herkunft, das Umfeld und die mögliche Perspektive zu beleuchten, damit das zuständige Gericht im Sinne der Resozialisation ein entsprechendes Urteil sprechen kann.

Dazu gehört es zum Beispiel auch die Lebenssituation und der Wertevorstellungen der Straftäter zu durchleuchten. Der Richter im Jugendstrafrecht hat ja nun ganz andere Maßregelungen der Besserung zur Verfügung als im Erwachsenenstrafrecht und da ist es eben wichtig die Erfolgsaussichten der entsprechenden Maßnahme abschätzen zu können, da es in erster Linie im Jugendstrafrecht nichtum das Strafen geht, sondern der Delinquenten wieder auf den Weg der Tugend zu führen.

Absurd ist, dass dies Aufgabe der Polizei ist

Meines Wissens gehört das alles zu den originären Pflichtaufgaben der Jugendgerichtshilfe, welche per Gesetz bei Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz mitwirkend hinzuziehen ist, und diese Rolle faktisch auch aktiv wahrnimmt.

teofilo 14.07.2020 20:49

Zitat:

Zitat von Duafüxin (Beitrag 1542435)
Seit ich mich erinnern kann gab es Krawall mit jungen Männern. In den frühen 80ern haben sich "unsere Jungs" mit den Tommies gehauen.
In den frühen 90ern mußte meine Oma in ihr Geschäft eine Sicherheitsglasscheibe einbauen lassen, weil jedes WE die Hools durch die Fußgängerzone rüpelten, alles kurz und klein schlugen und auch da die Polizisten von ihren Pferden gesprungen haben. Nachts gingen Punks und Skins aufeinander los, dann kamen in Hannover die Chaostage.
Es gab mal einen Club in H. da war jedes WE prügeln angesagt. Als Normalo wußte man, wie man sich da raus hält.
Das Einzige was es nicht gab, waren die sozialen Medien, wo alles schön aufgebauscht wurde. Die Gewalt gab es schon immer.

Genau SO!
Es gibt nicht "mehr", wir erfahren bloß mehr (über merkwürdige Kanäle. Zuvor schrieb jemand, er hätte was auf "FB" gesehen. Ich hoffe, er meinte nicht Fakebook...)

keko# 14.07.2020 23:04

Zitat:

Zitat von noam (Beitrag 1542432)
Da geb ich dir recht. Aber bei jugendlichen und heranwachsenden Beschuldigten lästige Pflicht. Es ist die Herkunft, das Umfeld und die mögliche Perspektive zu beleuchten, damit das zuständige Gericht im Sinne der Resozialisation ein entsprechendes Urteil sprechen kann....

Gilt das auch für erwachsene Täter oder nur bei Minderjährigen?

Der Polizeipräsident sagte, dass der Migrationshintergrund bei 11 deutschen Staatsangehörigen nicht nicht fest steht. Daher sind Recherchen bundesweit bei den Standesämtern erforderlich. Die sei nicht primär polizeiliche Aufgabe.
(sinngemäß)
Wie weit geht man eigentlich zurück? Auch zu den Großeltern?
Mir persönlich geht es oftmals zu viel um "Migrationshintergrund". Gerade so, als gäbe es echte Deutsche und unechte.
Die Grünen in Stuttgart sprechen von verbaler Aufrüstung. Dem stimme ich schon irgendwie zu. Am Eckensee liegen bei sonnigem Wetter tagsüber Familien im Gras und Kinder spielen mit den umherlaufenden Enten und Schwänen.

noam 15.07.2020 01:00

Zitat:

Zitat von keko# (Beitrag 1542490)
Gilt das auch für erwachsene Täter oder nur bei Minderjährigen?

Für alle, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Heißt bis zum 22. Geburtstag.

Flow 15.07.2020 01:10

Zitat:

Zitat von noam (Beitrag 1542497)
Für alle, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Heißt bis zum 22. Geburtstag.

Nicht, daß du dir da unnötig viel Arbeit machst ... :)

keko# 15.07.2020 11:17

Zitat:

Zitat von noam (Beitrag 1542497)
Für alle, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Heißt bis zum 22. Geburtstag.

Ok!
Am Wochende war die Polizei in großer Anzahl anwesend. Abends kamen einige Polizeibusse und postierten sich für jedermann gut sichtbar vor dem Schloß, praktisch direkt am Eckensse. Meist junge Beamte und -Innen und dazu ein paar schöne Pferde. Wer da noch auf Krawall aus ist, muss eigentlich lebensmüde sei.
Ich als biederer Vorstädter im fortgeschrittenen Alter finde diesen "Aufmarsch" ganz gut ;-)

aequitas 15.07.2020 12:17

Zitat:

Zitat von noam (Beitrag 1542432)
Da geb ich dir recht. Aber bei jugendlichen und heranwachsenden Beschuldigten lästige Pflicht. Es ist die Herkunft, das Umfeld und die mögliche Perspektive zu beleuchten, damit das zuständige Gericht im Sinne der Resozialisation ein entsprechendes Urteil sprechen kann.

Das war allerdings nicht gemeint von mir. Die Aussage der Landesregierung waren, dass die Polizei "Daten erheben" soll bzw. die genauen Hintergründe zu durchleuchten, um ggf. Mängel/Probleme bei der Integrationsarbeit festzustellen. Dabei wurde jedoch hauptsächlich (/nur) der Migrationshintergrund genannt, aber keine anderen sozialen Faktoren. Eine solche Arbeit kann und darf die Polzei als Exekutive nicht leisten. Wie gesagt: die Wissenschaft sollte unter Beachtung der Regeln wissenschaftlicher Praxis Erhebungen durchführen und darauf aufbauend können Handlungsempfehlungen für die politische und polizeiliche Arbeit abgeleitet werden.

JENS-KLEVE 15.07.2020 18:12

Ich glaube du vertust dich einfach. Noah und ich hatten ja erklärt was da läuft. Die Missverständnisse kamen durch komische Pressemeldungen.

aequitas 15.07.2020 20:25

Zitat:

Zitat von JENS-KLEVE (Beitrag 1542603)
Ich glaube du vertust dich einfach. Noah und ich hatten ja erklärt was da läuft. Die Missverständnisse kamen durch komische Pressemeldungen.

Nein. Du solltest dir dann am besten noch einmal durchlesen was ich geschrieben habe. Oder dich einfach mit den Geschehnissen in Stuttgart und der Aufarbeitung beschäftigen.

noam 15.07.2020 22:58

https://www.spiegel.de/panorama/just...7-a5d3826b071a


Hier mal von jemanden der juristisch sicher bewanderter ist als viele von uns zusammen. Witzigerweise teilt er meine Meinung und belegt sie sogar mit dem Wortlaut des JGG

qbz 16.07.2020 00:08

Zitat:

Zitat von noam (Beitrag 1542637)
https://www.spiegel.de/panorama/just...7-a5d3826b071a


Hier mal von jemanden der juristisch sicher bewanderter ist als viele von uns zusammen. Witzigerweise teilt er meine Meinung und belegt sie sogar mit dem Wortlaut des JGG

Und aus dem JGG, was Thomas Fischer zitiert, geht ja auch hervor, worauf ich hier schon mal hinwies, dass die genannten Themen zur Aufgabe der Jugendgerichtshilfe bei einem Gerichtsverfahren gehören.

"(Die Jugendgerichtshilfe) unterstützt ... die beteiligten Behörden durch Erforschung der Persönlichkeit, der Entwicklung und des familiären, sozialen und wirtschaftlichen Hintergrundes des Jugendlichen und äußern sich zu einer möglichen besonderen Schutzbedürftigkeit sowie zu den Maßnahmen, die zu ergreifen sind (...) In Haftsachen berichten die Vertreter der Jugendgerichtshilfe beschleunigt über das Ergebnis ihrer Nachforschungen."

Gerichtsverhandlungen nach JGG habe ich immer so erlebt, dass eventuell die Polizei als Zeuge zum Tathergang und den Ermittlungen des Tatblaufes geladen wurde, die Jugendgerichtshilfe, um über die familiäre, schulische usf. Situation des Angeklagten zu berichten.

Deswegen bezeichnet Th. Fischer die Recherche der Stuttgarter Polizei als "überobligatorisch". ;)

"Man wird also sagen müssen, dass die Erkundung eines möglichen "Migrationshintergrunds" ziemlich lege artis gewesen ist und sogar ein bisschen überobligatorisch, weil das, wenn es über die Staatsanwaltschaft und die Jugendämter läuft, auch etwas länger dauern kann."

Es ersetzt doch nicht die Hinzuziehung der Jugendgerichtshilfe, welche sich natürlich ein eigenes Buld verschafft, d.h. die juristischen Entschedungen laufen jetzt IHMO nicht schneller ab, wenn die Polizei deren Aufgaben erledigen sollte.

noam 16.07.2020 01:53

Aber er stellt schön das Dilemma dar, in das die Polizei politisch und medial gedrückt wird.

Machst de nix, ist es falsch. Machst se was, ist’s auch nicht recht. ( ist ja bei vielen Kommentaren zu dem Fall in Oppenau ähnlich)



Wobei ich den Drang nach der Erforschung der Herkunft ( in all seinen Bedeutungen) der Krawallos aus rein präventiven Aspekten jenseits von zielgerichteter Ermittlungen in Strafverfahren auch verstehe. Ich glaube keiner will dass solche Events der Partyszene regelmäßig stattfinden.

qbz 16.07.2020 04:00

Zitat:

Zitat von noam (Beitrag 1542646)
Aber er stellt schön das Dilemma dar, in das die Polizei politisch und medial gedrückt wird.

Machst de nix, ist es falsch. Machst se was, ist’s auch nicht recht. ( ist ja bei vielen Kommentaren zu dem Fall in Oppenau ähnlich)

In dem Dilemma stehen bekanntlich auch andere Institutionen, z.B. die Jugendämter bei Heimunterbringungen.

Die polizeiliche Recherche der familiären Herkunftshintergründe darf aber nicht wegen des medialen Interesses erfolgen.

MattF 16.07.2020 09:45

Zitat:

Zitat von noam (Beitrag 1542432)

Dazu gehört es zum Beispiel auch die Lebenssituation und der Wertevorstellungen der Straftäter zu durchleuchten. Der Richter im Jugendstrafrecht hat ja nun ganz andere Maßregelungen der Besserung zur Verfügung als im Erwachsenenstrafrecht und da ist es eben wichtig die Erfolgsaussichten der entsprechenden Maßnahme abschätzen zu können, da es in erster Linie im Jugendstrafrecht nichtum das Strafen geht, sondern der Delinquenten wieder auf den Weg der Tugend zu führen.

Absurd ist, dass dies Aufgabe der Polizei ist


D.h. die Täter bekommen Strafnachlass, wenn sie aus einer Machoumgebung kommen, weil sie es nicht besser vorgelebt bekommen haben?

Das wäre dann in der Tat ein interessantes Ergebnis der ganzen Sache!

Helmut S 16.07.2020 09:51

Zitat:

Zitat von qbz (Beitrag 1542642)
Deswegen bezeichnet Th. Fischer die Recherche der Stuttgarter Polizei als "überobligatorisch". ;)

Was meinst du mit "Deswegen" Wesswegen gleich nochmal? Ich habe deine Begründung nicht verstanden.

Ich habe die Begründung von Thomas Fischer verstanden - denke ich, denn er schreibt:

Zitat:

Zitat von Spiegel Artikel
"Man wird also sagen müssen, dass die Erkundung eines möglichen "Migrationshintergrunds" ziemlich lege artis gewesen ist und sogar ein bisschen überobligatorisch, weil das, wenn es über die Staatsanwaltschaft und die Jugendämter läuft, auch etwas länger dauern kann."

Umgangssprachlich ausgedrückt: "überobligatorisch (von der Polizei), weil es einfach viel zu lange dauert, wenn es die Sta oder die Jugendämter machen." Wobei mich diese Argumentation von Fischer schon wundert, wenn ich auch glaube, dass sie stimmt. Allerdigns ist sein Artikel dermaßen sarkastisch, dass ich mich frage: Was will er im kern überhaupt? Den Rundumschlag?

Du hingegen siehst das anders, wenn ich dich richtig verstehe?

Zitat:

Zitat von qbz (Beitrag 1542642)
d.h. die juristischen Entschedungen laufen jetzt IHMO nicht schneller ab, wenn die Polizei deren Aufgaben erledigen sollte.

Ich verstehe dich so, dass du die juristische Entscheidung als Bottle-Neck siehst und man sich deshalb den Zeitverzug durch Jugendämter und Sta leisten kann? Das kann ich grundsätzlich nachvollziehen. Praktisch is es aber doch vielmehr so, dass sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Jugendämter unter Personalmangel leiden und somit mit einer hohen Wahrscheinlichkeit langsam, wenn nicht zu langsam sind. Ausserdem wird es wohl in dieser Kosntelation reichen, wenn nur einer langsam ist. Und es haben immerhin zwei Stellen die Chance langsam zu sein ;) Alleine aus praktischen Überlegungen muss das doch schon schneller gehen wenn das die Polizei macht, oder?

Zitat:

Zitat von qbz
Die polizeiliche Recherche der familiären Herkunftshintergründe darf aber nicht wegen des medialen Interesses erfolgen.

Das is es doch aber auch nicht? Ich sehe auch nicht, dass dies jemand gefordert hätte? Thomas Fischer hat lediglich auf das Dilemma aufmerksam gemacht in dem die Polizei steckt. Das verstehe ich, das nehme ich auch wahr.

aequitas 16.07.2020 11:27

Zitat:

Zitat von noam (Beitrag 1542637)
Hier mal von jemanden der juristisch sicher bewanderter ist als viele von uns zusammen. Witzigerweise teilt er meine Meinung und belegt sie sogar mit dem Wortlaut des JGG

Ich habe dir in den Punkten doch nie widersprochen. Auch qbz hat hier noch einmal wichtige Details erläutert, die bisher hier unwidersprochen, da faktisch korrekt, im Thread stehen.

Meine Aussage bezog sich dahingehend, dass die Landesregierung forderte, dass auf Basis dieser polizeilichen Ermittlungen der Stand der Integration überprüft werden solle. Dass überhaupt sich von polizeilicher Ermittlung Maßnahmen für die politische Arbeit ableiten ließe.

Um es noch einmal kurz zu fassen: In Stuttgart lief einiges schief und einige/viele Jugendliche haben teilweise schwere Strafteten begangen. Diese Jugendlichen müssen gefunden werden und einem entsprechenden Verfahren unterzogen werden. Daraus kann jedoch keine allgemeine politische Strategie zur Integration erfolgen. Vielmehr haben die Ereignisse Indizien geliefert.

Um solche Strafteten bestmöglich zu verhindern benötigt es empirische Erkenntnisse. Diese kann die Polizei nicht erheben.

Darüber hinaus halte ich den Fokus auf Jugendliche mit Migrationshintergrund für problematisch. Es fokussiert ein komplexes Problem auf ein einfaches Merkmal, welches wiederum bei weitem nicht hinreichend differenziert ist.

qbz 16.07.2020 11:41

Zitat:

Zitat von Helmut S (Beitrag 1542667)
Was meinst du mit "Deswegen" Wesswegen gleich nochmal? Ich habe deine Begründung nicht verstanden.

Ich habe die Begründung von Thomas Fischer verstanden - denke ich, denn er schreibt:

Umgangssprachlich ausgedrückt: "überobligatorisch (von der Polizei), weil es einfach viel zu lange dauert, wenn es die Sta oder die Jugendämter machen." Wobei mich diese Argumentation von Fischer schon wundert, wenn ich auch glaube, dass sie stimmt. Allerdigns ist sein Artikel dermaßen sarkastisch, dass ich mich frage: Was will er im kern überhaupt? Den Rundumschlag?

Du hingegen siehst das anders, wenn ich dich richtig verstehe?

Ich habe es schon mehrfach geschrieben. Die Aufzählung der Aufgaben von Noam z.B.
Zitat:

Dazu gehört es zum Beispiel auch die Lebenssituation und der Wertevorstellungen der Straftäter zu durchleuchten. Der Richter im Jugendstrafrecht hat ja nun ganz andere Maßregelungen der Besserung zur Verfügung als im Erwachsenenstrafrecht und da ist es eben wichtig die Erfolgsaussichten der entsprechenden Maßnahme abschätzen zu können, da es in erster Linie im Jugendstrafrecht nichtum das Strafen geht, sondern der Delinquenten wieder auf den Weg der Tugend zu führen.
gehören grundsätzlich zur Jugendgerichtshilfe. Das bestätigt durch die zitierten Paragraphen aus dem JGG Th. Fischer. Jeder Richter befragt zu den aufgezählten Themen die Jugendgerichtshilfe vom Jugendamt und nicht die den Tatvorgang ermittelnde Polizei. Insofern findet keine Beschleunigung des Verfahrens statt wie Th. Fischer argumentiert, weil die JGH sowieso angehört werden muss und die JGH eigenständig Kontakt zu den Jugendlichen bzw. gegebenfalls zur Familie und Bezugs-/Betreuungspersonen aufnehmen. Die JGH dürfen, wollen und sollen doch nicht einfach die Sicht der anklagenden Staatsanwaltschaft übernehmen. Ich habe desöfteren mit Jugendgerichtsverfahren zu tun gehabt und die liefen in Berlin so ab wie von mir beschrieben. Anhörung der Polizei als Zeuge zum Tathergang, Anhörung der JGH zu den familiären Hintergründen, Biografie, Ausbildung, pädagogischen Betreuungshilfen etc. des Täters.

Ausserdem ist der Zweck einer solchen umfangreichen Datenerhebung durch die JGH für die Beurteilung des Strafmaßes und der Resozialisierung des jugendlichen Straftäters im Individualverfahren gedacht und nicht für statistische oder sonstige Erhebungen.

Also aus meiner Sicht: Eine etwas weit hergeholte, für mich nicht stichhaltige Argumentation über das JGG zur Rechtfertigung des polizeilichen Vorgehens.

Was jetzt die Staatsanwaltschaft wiederum an Daten für die Anklage braucht und erheben darf, weiss ich nicht im einzelnen, bin aber ziemlich sicher, dass diese auch individualbezogen wären und unter Datenschutz stehen, d.h. nicht für die Öffentlichkeit gedacht.

Helmut S 16.07.2020 11:53

Zitat:

Zitat von qbz (Beitrag 1542688)
Ich habe es schon mehrfach geschrieben.

Ich fürchte du hast meine Frage nicht verstanden. Du hast folgenden Zusammenhang aufgemacht :


Zitat:

Zitat von qbz (Beitrag 1542642)
Und aus dem JGG, was Thomas Fischer zitiert, geht ja auch hervor, worauf ich hier schon mal hinwies, dass die genannten Themen zur Aufgabe der Jugendgerichtshilfe bei einem Gerichtsverfahren gehören.

[...]

Gerichtsverhandlungen nach JGG habe ich immer so erlebt, dass eventuell die Polizei als Zeuge zum Tathergang und den Ermittlungen des Tatblaufes geladen wurde, die Jugendgerichtshilfe, um über die familiäre, schulische usf. Situation des Angeklagten zu berichten.

und dann ...


Zitat:

Zitat von qbz (Beitrag 1542642)
Deswegen bezeichnet Th. Fischer die Recherche der Stuttgarter Polizei als "überobligatorisch". ;)

Mir geht es um das deswegen. Ich denke das stimmt nicht, denn Thomas Fischer gab m.E. eine andere Begründung, nämlich

Zitat:

Zitat von Spiegel Artikel
[...]sogar ein bisschen überobligatorisch, weil das, wenn es über die Staatsanwaltschaft und die Jugendämter läuft, auch etwas länger dauern kann."


qbz 16.07.2020 11:59

Es geht jetzt aber überhaupt nicht schneller voran im Verfahren, wenn die Polizei die Daten erhebt, weil die JGH eigenständig ihre Berichte für die Verfahren erstellt und die Täter / Familien kontaktiert. Das schrieb ich mehrfach inbezug auf die von Dir genannte Begründung von Th. Fischer. Bitte dann auch den ganzen Kontext meines Kommentars berücksichtigen.

Helmut S 16.07.2020 12:08

Zitat:

Zitat von qbz (Beitrag 1542692)
Es geht jetzt aber überhaupt nicht schneller voran im Verfahren, wenn die Polizei die Daten erhebt, weil die JGH selbständig ihre Berichte für die Verfahren erstellt und die Täter / Familien kontaktiert. Das schrieb ich mehrfach, bitte dann auch den ganzen Kontex berücksichtigen.

Das habe ich schon gelesen und auch den Kontext berücksichtigt. Aber du hast meine Frage immer noch nicht verstanden. Ich stelle sie deshalb anders. Kann ja auch am Fragenden liegen.

Bist du auch der Meinung, dass Thomas Fischer die Arbeit der Polizei als "überobligatorisch" beschreiben hat, "weil das, wenn es über die Staatsanwaltschaft und die Jugendämter läuft, auch etwas länger dauern kann."

oder bist du der Meinung, dass Thomas Fischer die Arbeit der Polizei als überobligatorisch beschreiben hat, weil

Zitat:

"(Die Jugendgerichtshilfe) unterstützt ... die beteiligten Behörden durch Erforschung der Persönlichkeit, der Entwicklung und des familiären, sozialen und wirtschaftlichen Hintergrundes des Jugendlichen und äußern sich zu einer möglichen besonderen Schutzbedürftigkeit sowie zu den Maßnahmen, die zu ergreifen sind (...) In Haftsachen berichten die Vertreter der Jugendgerichtshilfe beschleunigt über das Ergebnis ihrer Nachforschungen."

Gerichtsverhandlungen nach JGG habe ich immer so erlebt, dass eventuell die Polizei als Zeuge zum Tathergang und den Ermittlungen des Tatblaufes geladen wurde, die Jugendgerichtshilfe, um über die familiäre, schulische usf. Situation des Angeklagten zu berichten.

qbz 16.07.2020 12:15

Letzteres. Die obligatorische Aufgabe aus dem JGG erfüllt primär zwingend die JGH, jetzt auch die Stuttgarter Polizei, deswegen als lege artis, aber überobligatorisch gewertet, was aus pragmatischen Gründen, angeblich wegen der Verfahrensgeschwindigkeit, erfolgt.

Helmut S 16.07.2020 12:34

Zitat:

Zitat von qbz (Beitrag 1542695)
Letzteres. Die obligatorische Aufgabe aus dem JGG erfüllt primär zwingend die JGH, jetzt auch die Stuttgarter Polizei, deswegen als lege artis,

Das is ja offensichtlich, deshalb habe ich danach auch nicht gefragt.


Zitat:

Zitat von qbz (Beitrag 1542695)
aber überobligatorisch gewertet, was aus pragmatischen Gründen, angeblich wegen der Verfahrensgeschwindigkeit, erfolgt.

Meine Frage zielte deshalb eben auf das überobligatorisch. Denn den Zusammenhang habe ich in deinem Post nicht verstanden. Aber ja: Genau so habe ich es im Artikel auch verstanden. In deinem Beitrag aber ehrlich gesagt nicht, denn da schriebst du noch

Zitat:

Zitat von qbz (Beitrag 1542642)
Deswegen bezeichnet Th. Fischer die Recherche der Stuttgarter Polizei als "überobligatorisch". ;)


noam 16.07.2020 23:32

Ich glaube, dass man hier in die Worte wieder einmal viel zu viel bzw das Falsche hineininterpretiert.

Ich glaube tatsächlich nicht, dass es bei der "Stammbaumforschung" der Beteiligten an den Randalen durch die Polizei darum gehen soll, dies im jeweiligen Strafverfahren zu berücksichtigen, sondern viel mehr darum, ein "nochmal" ohne den derzeitig augenscheinlich notwendigen Personaleinsatz durch gezielte Präventionsarbeit zu verhindern. Und auch dabei muss ich eben ziemlich genau wissen, wer und aus welcher Motivation heraus in welcher Art gehandelt hat.

Dabei darf eben der Grad der Integration auch kein Tabuthema sein. Mich persönlich würde es sogar viel mehr erschrecken, wenn hier der schwerwiegendste Tatbeitrag von gut integrierten ansonsten unscheinbaren Mauerblümchen ausgegangen ist/ wäre, als wenn es der schlecht integrierte, schlecht ausgebildete, perspektivelose war. Bei letzteren gäbe es "leichte" Ansätze eine Verbesserung der Situation herbeizuführen. Bei erstern? Puh... Dann haben wir hier ein schwelendes Pulverfass, was immer wieder explodieren kann.

keko# 17.07.2020 09:50

Zitat:

Zitat von noam (Beitrag 1542790)
...

Dabei darf eben der Grad der Integration auch kein Tabuthema sein..
..

Wie kann man das denn messen?
Die meisten Ausländer, mit denen ich zu tun habe, sind IT-Experten. Aktuell aus Indien, Iran und Pakistan. Wir haben schon oft ganz offen über das Thema Integration geredet. Mein Eindruck ist, dass sie daheim nach wie ihr "altes" Leben leben (sie sind alle als Erwachsene hier gekommen) und ihren Kindern beide Kulturen mitgeben. Ich halte das für völlig legitim und ausreichend.

Helmut S 17.07.2020 09:52

Zitat:

Zitat von noam (Beitrag 1542790)
Ich glaube, dass man hier in die Worte wieder einmal viel zu viel bzw das Falsche hineininterpretiert.

Nun ja ...

noam, du hast ja den Spiegel Artikel gepostet und ihn als Beleg angeführt, der deine Meinung unterstützt. Das is m.E. aber ein Bärendienst, von dem qbz mit seiner angeblichen Begründung Fischers des Begriffes "überobligatorisch" (wahrscheinlich unabsichtlich) abgelenkt hat. Und zwar aus folgendem Grund:

Zunächst ist der Artikel überwiegend Kritik an den Medien und der Aufregungskultur. Er bringt wenig echte Argumente. Noch viel weniger unterstütz er die Frage, ob denn die Polizei nun Ahnenforschung/Stammbaumforschung (oder wie man es auch immer nennen möchte) betreiben soll/darf oder nicht.

Es gibt zwar einen Argumentationsversuch, der ungefähr so geht: In §43 Abs. 1 Satz 1 und § 38 Abs. 2 und 3 JGG steht [... hier der von T.F. zitierte Text ...] (Anmerkung: Das Wort Migrationshintergrund kommt hier nicht vor) deshalb - so argumentiert er - ist die "Erkundung des Migrationshintergrundes" ziemlich "lege artis", also nach den Regeln der Kunst (Was auch immer das für eine Kunst ist - gehen wir mal davon aus, er mein "die Rechtskunst" - immerhin ist er ja Jurist). Und - jetzt kommt's: "überobligatorisch" sei die "Erkundung des Migrationshintergrundes" durch die Polizei auch noch. D.h. über die Pflicht hinaus. Ja was denn nun? Ist es nun eine Arbeit, die von der Polizei aufgrund der "Rechtskunst" zu machen ist oder ist es eine Tätigkeit, die über die Pflicht hinaus geht?

Hr. Lutz, der Polizeipräsident von Stuttgart hat (lt. Wortprotokoll) im Gemeinderat diesbezüglich gesagt:

Zitat:

Das ist nicht primär polizeiliche Aufgabe in Ermittlungsverfahren,
sondern ist jetzt im Prinzip genau diesem Verfahren hier in Stuttgart geschuldet, dass diese
Ermittlungen so geführt werden.

Das darf man ohne zu unterstellen in der Summe so verstehen: Die Polizei hat das (in Worten Fischers) überobligatorisch gemacht (Lutz sagt dazu nicht primäre Aufgabe). Und Lutz sagt auch noch, dass dies halt jetzt in Stuttgart so gemacht wird. Wahrscheinlich weil ausländisch aussehende Verdächtige dabei waren, deren Migrationshintergrund "nicht gesichert" feststeht. Richtig begründet wird es ja nicht.

Zurück zu Fischer: Seine Begründung des "überobligatorisch" schlägt dem Faß aber den Boden aus. Er sagt: Weil es sonst zu lange dauert. Was bitteschön ist denn das für eine Argumentation eines Juristen? Weil es zu lange dauert? Ist etwa Gefahr im Verzug? Handelt die Staatsgewalt jetzt nach dem Prinzip der schnellsten Lösung? Und es ist eben nicht die Begründung, die er zunächst versucht aus dem JGG abzuleiten, (und die qbz versehentlich in seinen Schluß eingebaut hat) die man ja vielleicht noch verstehen könnte, obwohl - nochmal - hier auch nichts von Migrationshintergrund steht.

Und hier liegt jetzt auch der Bärendienst, noam: Der Artikel bestätigt möglicherweise deine Meinung, für begründet halte ich das was da steht aber nicht. Es muss doch für Justizia völlig unerheblich sein ob die familiären, wirtschaftlichen, persönlichen Verhältnisse und what so ever, bei einem Jugendlichen mit Migrationshintergrund oder einem Jugendlichen ohne Migrationshintergrund vorliegen. An beide Verdächtige muss Justizia die selben Maßstäbe anlegen. Aus diesem Grunde bin ich der Meinung, dass, wenn trotzdem nach Migrationshintergrund durch die Polizei gesucht wird, handelt es sich tatsächlich um strukturellen Rassismus oder ggf sogar mehr.

Ausserdem schließe ich mich den Vorrednern an, die die Analyse und Ableitung politischer Maßnahmen für eine empirische Aufgabe halten, die bei der Polizei nichts zu suchen hat.

Das Thema Präventionsarbeit, dass du ansprichst halte ich für sehr wichtig in der Polizeiarbeit. Dazu muss man aber nicht warten, bis es zur "Stuttgarter Krawallnacht" kommt. Wie die Präventionsarbeit auszusehen hat und wer die "Pappenheimer" sind sollte man vorher wissen. Ggf. auf Basis von empirischen Arbeiten der Wissenschaftler in Verbindung mit der Orts- und Sachkenntnis der Polizei Vor-Ort.

:Blumen:

qbz 17.07.2020 10:13

Übrigens:

Th. Fischer ging möglicherweise davon aus, dass die Jugendgerichtshilfe (manchmal auch als "Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS)" bezeichnet) wie die Gerichtshilfe im Erwachsenenstrafrecht Teil der Polizeibehörde sei, was aber nicht der Fall ist. Sie gehört nämlich zur Jugendhilfe bzw. zu den Jugendämtern. Das könnte ein Grund sein, weshalb er § 38 Abs. 2 und 3 als juristische Grundlage für das Vorgehen der Polizei zitierte. Bei SPON antworter er u.a. in diesem Sinne auf meine kritischen Anmerkungen:
Zitat:

Th. Fischer: "Ich glaube nicht, dass die Polizei Aufgaben der jugendGerichtshilfe wahrnehmen wollte (nicht der „Jugendhilfe“, wie Sie schreiben). Das wäre ja in absurder Weise unzureichend. Die wollten einfach nur herausfinden, wieviel verdächtige „Migrationshintergrund“ haben. Ob das sinnvoll ist, mag dahinstehen. So richtig falsch ist es nicht, auch nicht verboten. Auch nicht „rassistisch“ per se. Polizei ist ja auch nicht von Natur aus irgendwie was Schlechteres oder Verdächtigeres als Jugendgerichtshilfe. Auch wenn (Ihnen) vielleicht das Wort nicht gefällt. Die Gerichtshilfe ist ja auch eine (Polizei)Behörde des Staats und keine Selbsthilfeorgsnisation frei verbundener Sozialpädagogen."
Mein kritischer Kommentar, auf den Th. Fischer wie oben antwortete.
Zitat:

qbz: "In dem von Th. Fischer zitierten JGG steht explizit, dass es zu den Aufgaben der Jugendgerichtshilfe gehört, den familiären Hintergrund, Biografie, Ausbildung, Betreuungshilfen etc. von jugendlichen Angeklagten in das Verfahren einzubringen. Die Polizei wird in der Regel als Zeuge für den Tathergang geladen. Ausserdem erhebt die Jugendgerichtshilfe solche Daten für den Zweck des individuellen Jugendstrafverfahrens und nicht für statistische Zwecke oder gar für die Öffentlichkeit. Die Polizei und die Staatsanwaltschaft können die Mitwirkung der Jugendhilfe nicht einfach ersetzen. Insofern scheint es mir keinen Einfluss auf die Länge des Verfahrens zu haben, wenn jetzt plötzlich die Polizei die genannten familären Hintergrundsdaten zusätzlich ("überobligatorisch" wie Fischer schreibt) erhebt, weil die Jugendgerichtshilfe eigenständig ihre Berichte fertigt und erstellt."

Schwarzfahrer 17.07.2020 10:15

Zitat:

Zitat von Helmut S (Beitrag 1542834)
...Er sagt: Weil es sonst zu lange dauert. Was bitteschön ist denn das für eine Argumentation eines Juristen? Weil es zu lange dauert? Ist etwa Gefahr im Verzug? Handelt die Staatsgewalt jetzt nach dem Prinzip der schnellsten Lösung?

Was spricht dagegen, möglichst schnell Erkenntnisse zu sammeln? Und ja, die Polizei kann auf Grund ihrer Erfahrung offenbar davon ausgehen, daß solche Ereignisse nicht einmalig bleiben, also sollte möglichst schnell verstanden werden, welche Gründe dahinter liegen können, um schnell gegensteuern zu können.
Zitat:

Zitat von Helmut S (Beitrag 1542834)
Es muss doch für Justizia völlig unerheblich sein ob die familiären, wirtschaftlichen, persönlichen Verhältnisse und what so ever, bei einem Jugendlichen mit Migrationshintergrund oder einem Jugendlichen ohne Migrationshintergrund vorliegen. An beide Verdächtige muss Justizia die selben Maßstäbe anlegen.

Justitia bei den konkreten Urteilen ja - tut es aber auch nicht. Regelmäßig wird der kulturelle Hintergrund als mildernder Umstand angeführt und angewendet. Für Präventionsarbeit ist aber nicht Justitia verantwortlich, sondern Polizei und Politik. Und da ist das richtige Verständnis des kulturellen Hintergrundes (zusammen mit den anderen Aspekten) essentiell, um effektiv zu sein.
Zitat:

Zitat von Helmut S (Beitrag 1542834)
Aus diesem Grunde bin ich der Meinung, dass, wenn trotzdem nach Migrationshintergrund durch die Polizei gesucht wird, handelt es sich tatsächlich um strukturellen Rassismus oder ggf sogar mehr.

Dieser pauschale Vorwurf ist die effektivste Methode, eine sinnvolle Präventionsarbeit und Integrationsförderung zu be- oder gar verhindern.
Zitat:

Zitat von Helmut S (Beitrag 1542834)
Ausserdem schließe ich mich den Vorrednern an, die die Analyse und Ableitung politischer Maßnahmen für eine empirische Aufgabe halten, die bei der Polizei nichts zu suchen hat.

Nicht die Ableitung von Maßnahmen, aber ihre Durchführung z.T. sehr wohl. Und die Polizei ist immerhin bzgl. Empirie wohl am nächsten betroffen (oder waren auch die verantwortlichen Politiker vor Ort in der Randale-Nacht?), sollte also sehr wohl an dem Prozess mitwirken.
Zitat:

Zitat von Helmut S (Beitrag 1542834)
Das Thema Präventionsarbeit, dass du ansprichst halte ich für sehr wichtig in der Polizeiarbeit. Dazu muss man aber nicht warten, bis es zur "Stuttgarter Krawallnacht" kommt. Wie die Präventionsarbeit auszusehen hat und wer die "Pappenheimer" sind sollte man vorher wissen. Ggf. auf Basis von empirischen Arbeiten der Wissenschaftler in Verbindung mit der Orts- und Sachkenntnis der Polizei Vor-Ort.

Nun sind wir aber nicht mehr davor, sondern danach, und damit möglicherweise vor einem nächsten ähnlichen Ereignis. Abgesehen davon hat die Polizei auch schon zuvor ihre Erfahrungen ("empirische Arbeiten") gemacht und gemeldet. Wenn Wissenschaftler da empirisch mitarbeiten sollen, sollten sie auch mal persönlich an den Einsätzen teilnehmen, um auf Augenhöhe mit der Polizei mitdiskutieren zu können, statt gnädig nur auf ihre "Orts- und Sachkenntnisse" zurückzugreifen, wenn es gerade passt.

Schwarzfahrer 17.07.2020 10:20

Zitat:

Zitat von keko# (Beitrag 1542831)
Wie kann man das denn messen?
Die meisten Ausländer, mit denen ich zu tun habe, sind IT-Experten. Aktuell aus Indien, Iran und Pakistan. Wir haben schon oft ganz offen über das Thema Integration geredet. Mein Eindruck ist, dass sie daheim nach wie ihr "altes" Leben leben (sie sind alle als Erwachsene hier gekommen) und ihren Kindern beide Kulturen mitgeben. Ich halte das für völlig legitim und ausreichend.

Das ist ein sehr spezieller, um nicht zu sagen elitärer Ausschnitt der Migranten in diesem Land. Meine Mutter hat als Ärztin in Stuttgart von Ärztekollegen bis hin zu Patienten in den Arbeitervierteln (viele Hausbesuche, langjährige Patienten) in Stuttgart-Feuerbach eine breitere Palette erlebt (1981 - 2005), die eher ein repräsentatives Bild der Migranten gibt, und das ist leider nicht so gleichmäßig positiv, sondern durchaus sehr durchwachsen (in allen Sozialen schichten übrigens, auch wenn es unter Ingenieuren und Ärzten weniger mißlungene Integration gibt, als bei sozial problematischeren Gruppen).

aequitas 17.07.2020 10:58

Zitat:

Zitat von Helmut S (Beitrag 1542834)
Das Thema Präventionsarbeit, dass du ansprichst halte ich für sehr wichtig in der Polizeiarbeit. Dazu muss man aber nicht warten, bis es zur "Stuttgarter Krawallnacht" kommt. Wie die Präventionsarbeit auszusehen hat und wer die "Pappenheimer" sind sollte man vorher wissen. Ggf. auf Basis von empirischen Arbeiten der Wissenschaftler in Verbindung mit der Orts- und Sachkenntnis der Polizei Vor-Ort.

Nicht nur ggf., sondern (fast) ausschließlich. Die Polizei hat naturgemäß "nur" mit Straftätern zu tun. Leitet sie aus diesem speziellen Sample nun ihre allgemeine Strategie ab, führt dies zwangsläufig zu rassistischen Strukturen.

Dabei will ich nicht unterschlagen, dass die Polizei durchaus (implizites) Wissen hat, dass in der polizeilichen Arbeit behilflich ist, um potentielle Straftäter zu identifizieren. Dies ist wohl "ganz normale" Polizeiarbeit. Durch die Debatte die hier und gesellschaftlich/medial geführt wird, wird jedoch erneut ein fast ausschließlicher Fokus auf Personen mit Migrationshintergrund gelegt und diesem Merkmal wird darüber hinaus eine herausragende Bedeutung zugesprochen.

Es gibt keine Kausalität zwischen Migrationshintergrund (möglicherweise "Kultur") und Kriminalitätspotential. Es handelt es sich dabei sicherlich um ein Merkmal, welches nicht ignoriert werden darf, allerdings darf es die Sicht nicht einschränken indem nur darauf fokussiert wird. Wozu dies führen kann, hat man bei den anfänglichen Ermittlungen zu den bekannt gewordenen NSU-Morden gesehen.

Zitat:

Zitat von Schwarzfahrer (Beitrag 1542842)
Was spricht dagegen, möglichst schnell Erkenntnisse zu sammeln? Und ja, die Polizei kann auf Grund ihrer Erfahrung offenbar davon ausgehen, daß solche Ereignisse nicht einmalig bleiben, also sollte möglichst schnell verstanden werden, welche Gründe dahinter liegen können, um schnell gegensteuern zu können.

Ganz so einfach ist es nun leider aber nicht. Wir haben es bei den Randalen nicht mit einem geplanten Ereignis zu tun gehabt. Es hat sich bei der Tätergruppe vermutlich nicht um ein konkret abgrenzbares Milieu gehandelt, sondern eine spezielle Dynamik vor Ort hat zu diesem Ereignis geführt. Bei einigen Jugendlichen wurde ein "Trigger" ausgelöst und sie haben eine Chance gesehen, mal "Spaß" zu haben, ein "Abenteuer" zu erleben und "denen da oben" bzw. der Polizei/Autorität eins "auszuwischen". In diesen Jugendlichen bzw. Gruppen steckt sicherlich ein Gewaltpotential, dessen Ursachen vielfältig sind und u.a. auch durch "Kultur"/Sozialisation geprägt sind.

Es funktioniert jedoch nicht alle Straftäter über einen Kamm zu scheren und zu sagen: 12 Deutsche, 12 mit Migrationshintergrund, 10 Ausländer (Zahlen fiktiv). Wie bereits mehrmals betont: es gibt hier keinen monokausalen Zusammenhang.

Solche Probleme lassen sich nur längerfristig angehen. Einige wichtige Aspekte sind u.a. vorausschauende Sozialarbeit vor Ort und "kultursensible" Kommunikation bzw. eine "bunte" Polizei. Es gibt nun einmal Ländern, in denen Menschen beim Kontakt eher mehr Probleme bekommen als bei "Selbstjustiz". Diese kulturellen/sozialisatorischen Aspekte lassen sich nicht von heute auf morgen "lösen", sondern verlangen langfristige Arbeit. Durch eine einseitige Schuldzuweisung ist hierbei niemandem geholfen.

Weiterhin braucht es langfristige politische Strategien. Gerade durch die aktuelle Corona-Krise haben wir vermehrt soziale Probleme und die soziale Spaltung wird sich in den nächsten Jahren voraussichtlich weiter verschärfen. Dazu braucht es gerechte/langfristige Chancen, gerade für im Bildungsbereich. Deutschland muss bspw. ein dediziertes Einwanderungsrecht erarbeiten, um konkrete Chancen zu schaffen. Auch der Aufstieg durch Bildung muss gefördert werden.

Zitat:

Zitat von Schwarzfahrer (Beitrag 1542842)
Nun sind wir aber nicht mehr davor, sondern danach, und damit möglicherweise vor einem nächsten ähnlichen Ereignis. Abgesehen davon hat die Polizei auch schon zuvor ihre Erfahrungen ("empirische Arbeiten") gemacht und gemeldet. Wenn Wissenschaftler da empirisch mitarbeiten sollen, sollten sie auch mal persönlich an den Einsätzen teilnehmen, um auf Augenhöhe mit der Polizei mitdiskutieren zu können, statt gnädig nur auf ihre "Orts- und Sachkenntnisse" zurückzugreifen, wenn es gerade passt.

Empirische Arbeit leitet sich allerdings nicht vom Einzelfall ab. Wie bereits oben angedeutet beleuchtet die Polizei ein sehr spezifisches Gesellschaftliches Feld: Kriminalität. Daraus lassen sich durchaus Erfahrungswerte ableiten, die eine polizeiliche Arbeit erst ermöglichen. Damit entwickelt man jedoch blinde Flecken und schafft Strukturen, die eine erfolgreiche langfristige Polzeiarbeit torpedieren, da Abweichungen und Ausnahmen nicht erkannt werden.

Helmut S 17.07.2020 11:51

Zitat:

Zitat von Schwarzfahrer (Beitrag 1542842)
Was spricht dagegen, möglichst schnell Erkenntnisse zu sammeln?

Im Allgemeinen nichts. Aber das ist keine Argumentation aus der sich eine Rechtsgrundlage für die Arbeit der Polizei ableiten lassen würde.

Zum Rest hat aequitas inhaltelich alles gesagt was ich auch sagen würde, erspare mir die Redundanz deshalb. Danke. :Blumen:

Schwarzfahrer 17.07.2020 11:57

Zitat:

Zitat von aequitas (Beitrag 1542860)
Ganz so einfach ist es nun leider aber nicht. Wir haben es bei den Randalen nicht mit einem geplanten Ereignis zu tun gehabt. Es hat sich bei der Tätergruppe vermutlich nicht um ein konkret abgrenzbares Milieu gehandelt, sondern eine spezielle Dynamik vor Ort hat zu diesem Ereignis geführt.

Gerade weil es keine geplante einzelaktion war, muß man das Milieu verstehen, aus dem sowas spontan entsteht, weil es eben jederzeit wieder passieren kann. Und daß das, was als "Partyszene" bezeichnet wird, kein abgrenzbares und beschreibbares Milieu darstellt, bezweifle ich.
Zitat:

Zitat von aequitas (Beitrag 1542860)
Bei einigen Jugendlichen wurde ein "Trigger" ausgelöst .... In diesen Jugendlichen bzw. Gruppen steckt sicherlich ein Gewaltpotential, dessen Ursachen vielfältig sind und u.a. auch durch "Kultur"/Sozialisation geprägt sind.

Eben, diese Gruppen muß man verstehen, ihre Antriebe nachvollziehen.
Zitat:

Zitat von aequitas (Beitrag 1542860)
Wie bereits mehrmals betont: es gibt hier keinen monokausalen Zusammenhang.

Das hat hier m.W. keiner behauptet. Aber nur wegen "Rassismusphobie" eine möglicherweise wesentliche Komponente auszuklammern "ist nicht hilfreich", um Merkel zu zitieren.
Zitat:

Zitat von aequitas (Beitrag 1542860)
Empirische Arbeit leitet sich allerdings nicht vom Einzelfall ab.

Empirische Arbeit ist nach meinem Verständnis (als Forscher) eben die Betrachtung von vielen konkreten Einzelfällen und Erfahrungen. Davon werden dann in der Wissenschaft als nächster Schritt Verallgemeinerungen abgeleitet und Ausreisser als solche erkannt. Ohne die konkreten Einzelfälle bleibt es Elfenbeinturm-Arbeit ohne Realitätsbezug.
Zitat:

Zitat von aequitas (Beitrag 1542860)
Wie bereits oben angedeutet beleuchtet die Polizei ein sehr spezifisches Gesellschaftliches Feld: Kriminalität. Daraus lassen sich durchaus Erfahrungswerte ableiten, die eine polizeiliche Arbeit erst ermöglichen. Damit entwickelt man jedoch blinde Flecken und schafft Strukturen, die eine erfolgreiche langfristige Polzeiarbeit torpedieren, da Abweichungen und Ausnahmen nicht erkannt werden.

Na ja, ein Ziel der Polizeiarbeit ist es, Kriminalität zu verhindern. Hierfür ist der Blick auf die Kriminellen essentiell; blinde Flecken bzgl. gesetzestreuer Bürger sind dabei wenig schädlich bzgl. Erfolg in der Bekämpfung von Kriminalität, denke ich, zumal dank der Unschuldsvermutung erst mal von jedem Menschen gesetzestreue vorausgesetzt wird, abzüglich gewisser Wahrscheinlichkeiten, die sich aus der Empirie der Polizei bzgl. Kriminalität ableiten lassen.

qbz 17.07.2020 12:36

Zitat:

Zitat von Schwarzfahrer (Beitrag 1542876)
Gerade weil es keine geplante einzelaktion war, muß man das Milieu verstehen, aus dem sowas spontan entsteht, weil es eben jederzeit wieder passieren kann. Und daß das, was als "Partyszene" bezeichnet wird, kein abgrenzbares und beschreibbares Milieu darstellt, bezweifle ich.

Vielleicht fände man eher eine abgrenzbare Gruppe, wenn man nach den Musikpräferenzen fragen würde als nach der ethnischen Zugehörigkeit der Eltern. :Lachen2:
Meint der 1/16 Hugenotte u. 1/4 Schweizer oder so in etwa. ;)

Schwarzfahrer 17.07.2020 17:38

Zitat:

Zitat von qbz (Beitrag 1542882)
Vielleicht fände man eher eine abgrenzbare Gruppe, wenn man nach den Musikpräferenzen fragen würde als nach der ethnischen Zugehörigkeit der Eltern. :Lachen2:
Meint der 1/16 Hugenotte u. 1/4 Schweizer oder so in etwa. ;)

Zumindest wäre das auch ein Ansatz. Schließlich wird der Musikgsschmack sehr stark durch die sozialen und kulturellen Wurzeln mitbestimmt. Führt also in etwa zum gleichen Ergebnis, meint der von Vorfahren her 25% Deutsche, als 100 % Ungare aufgewachsene, und aktuell eher zu 80 % Deutsche, rein nach gefühlter kulturell-nationaler Zugehörigkeit. :Huhu:


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