TriBodensee
24.03.2009, 23:15
Erläuterung der DSV-Fachsparte Schwimmen zu den neuen FINARegeln betreffend der Schwimmanzüge
Kassel (Fachsparte Schwimmen) Der Weltschwimmverband FINA hat seiner Bürositzung vom 12. bis 14. März 2009 in Dubai neue Regeln betreffend Schwimmanzüge erlassen.
In der so genannten Dubai Charta wurden die neuen Anforderungen und Bestimmungen für die Zulassung neuer Anzüge festgehalten. Material, Dicke, Auftrieb, Schnitt und der Ablauf des Verfahrens wurden neu definiert.
Alle bestehenden und neuen Anzüge werden im Auftrag der FINA an der ETH Lausanne (Schweiz) geprüft. Sie müssen den neuen Kriterien entsprechen. Der Prozess für diese Zulassungsverfahren
läuft.
Für den Bereich des Deutschen Schwimmverbandes gilt ab sofort, dass ein Schwimmer bei allen Wettkämpfen nur einen durch die FINA zugelassenen Schwimmanzug benutzen darf. Der
Schwimmanzug kann aus einem oder zwei Teilen (Ober- und Unterteil) bestehen mit einer Materialstärke von maximal 1 mm. Dieser muss der Körperform folgen und dabei Nacken, Schultern und Fußknöchel unbedeckt lassen, wobei die Verwendung unterschiedlicher Materialien nicht zur Bildung von Luftpolstern führen darf. Die Auftriebskraft des Schwimmanzugs ist auf 1 Newton (100 g) begrenzt.
Damit ist das Tragen von zwei oder mehr Anzügen übereinander, einer normalen Badehose, eines Slips und/oder eines Bikiniober- oder Unterteils unter dem Schwimmanzug nicht erlaubt.
Das gleiche gilt für Maßanfertigungen oder Änderungen für den einzelnen Schwimmer im Vergleich zu zugelassenen Modellen sowie Systeme, welche eine externe Stimulation oder sonstige vorteilhafte Wirkung herbeiführen (z. B. Schmerzlinderung, elektrische Stimulation oder Freisetzung chem. oder
med. Stoffe).
Zusätzliche Gegenstände, (wie z. B. Arm- oder Beinbänder) sind nicht Teile eines Schwimmanzugs.
DSV- Fachsparte Schwimmen
Tjark Schroeder, Vorsitzender
Kassel (Fachsparte Schwimmen) Der Weltschwimmverband FINA hat seiner Bürositzung vom 12. bis 14. März 2009 in Dubai neue Regeln betreffend Schwimmanzüge erlassen.
In der so genannten Dubai Charta wurden die neuen Anforderungen und Bestimmungen für die Zulassung neuer Anzüge festgehalten. Material, Dicke, Auftrieb, Schnitt und der Ablauf des Verfahrens wurden neu definiert.
Alle bestehenden und neuen Anzüge werden im Auftrag der FINA an der ETH Lausanne (Schweiz) geprüft. Sie müssen den neuen Kriterien entsprechen. Der Prozess für diese Zulassungsverfahren
läuft.
Für den Bereich des Deutschen Schwimmverbandes gilt ab sofort, dass ein Schwimmer bei allen Wettkämpfen nur einen durch die FINA zugelassenen Schwimmanzug benutzen darf. Der
Schwimmanzug kann aus einem oder zwei Teilen (Ober- und Unterteil) bestehen mit einer Materialstärke von maximal 1 mm. Dieser muss der Körperform folgen und dabei Nacken, Schultern und Fußknöchel unbedeckt lassen, wobei die Verwendung unterschiedlicher Materialien nicht zur Bildung von Luftpolstern führen darf. Die Auftriebskraft des Schwimmanzugs ist auf 1 Newton (100 g) begrenzt.
Damit ist das Tragen von zwei oder mehr Anzügen übereinander, einer normalen Badehose, eines Slips und/oder eines Bikiniober- oder Unterteils unter dem Schwimmanzug nicht erlaubt.
Das gleiche gilt für Maßanfertigungen oder Änderungen für den einzelnen Schwimmer im Vergleich zu zugelassenen Modellen sowie Systeme, welche eine externe Stimulation oder sonstige vorteilhafte Wirkung herbeiführen (z. B. Schmerzlinderung, elektrische Stimulation oder Freisetzung chem. oder
med. Stoffe).
Zusätzliche Gegenstände, (wie z. B. Arm- oder Beinbänder) sind nicht Teile eines Schwimmanzugs.
DSV- Fachsparte Schwimmen
Tjark Schroeder, Vorsitzender