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Vollständige Version anzeigen : Doping-Verfahren gegen Sickmüller eingestellt


the grip
01.03.2007, 08:20
Das Sportgericht des Bundes Deutscher Radfahrer (BDR) hat das Doping-Verfahren gegen den letztjährigen deutschen Cross-Meister Johannes Sickmüller aus verfahrensrechtlichen Gründen eingestellt.

Wie der BDR am Mittwoch mitteilte, reiche das vom Athleten angefertigte Steroidprofil als Grundlage für einen Indizienprozess nicht aus. Technische Fehler bei der Analyse könnten mangels einer Konformitätsüberprüfung der untersuchten Probe nicht ausgeschlossen werden.

Das BDR-Präsidium prüft nun, ob gegen das Urteil beim Bundesrechtsausschuss Revision eingelegt werden soll. Der BDR hatte das Verfahren eingeleitet, da Sickmüllers Urinprobe von den Querfeldeinmeisterschaften am 8. Januar 2006 in Hamburg offenbar verfälscht war. Der Verdacht lautete auf Manipulation mit Fremdurin.

Da der Rest der A-Probe sowie die B-Probe von dem untersuchenden Labor nach Ablauf der vorgesehenen Aufbewahrungsfrist vernichtet wurden, war jedoch ein nachträglicher Abgleich mit dem Steroidprofil nicht mehr möglich.

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the grip
01.03.2007, 17:31
Sickmüller greift Radverband an

01.03.2007 - Berlin (dpa) - Querfeldein-Radsportler Johannes Sickmüller hat nach Einstellung des Doping-Verfahrens gegen ihn schwere Vorwürfe an die Adresse des Bundes Deutscher Radfahrer (BDR) gerichtet.

«Der Verband hat auf das Schwerste gegen seine eigenen Statuten verstoßen. Er hat die Fürsorgepflicht gegenüber seinem Athleten verletzt. Er ist zur Verschwiegenheit verpflichtet, bis ein Verfahren abgeschlossen ist», sagte er der dpa. «Da haben sich auch Leute aus dem Fenster gelehnt, die das nie hätten machen dürfen», griff er indirekt auch NADA-Geschäftsführer Roland Augustin an, der Sickmüllers Namen bereits im Oktober gegenüber einer Zeitung genannt hatte.

Derzeit hält sich Sickmüller in Südafrika auf und bereitet sich auf Mountainbike-Rennen Ende März in der Nähe von Kapstadt vor. Wegen des durch die Doping-Verdächtigungen erlittenen Imageschadens erwägt Sickmüller nun juristische Schritte gegen den BDR. «Ich werde mit meinem Anwalt prüfen, ob wir die eine oder andere Sache noch unternehmen», sagte der Hamburger.

«Der BDR wollte sich im Kampf gegen das Doping profilieren. Dafür wurde ein Bauernopfer gesucht. Aber der Schuss ging deutlich nach hinten los», konstatierte Sickmüllers Anwalt Volker Koppitz. Die Rolle, die BDR-Präsident Rudolf Scharping in dem Verfahren einnahm, bezeichnete der Jurist als «Frechheit»: «Er wollte sich angesichts der zugespitzten Lage um Jan Ullrich als Anti-Doping-Pabst feiern lassen. Und das auf Kosten meines Klienten». Sickmüller bestätigte die Worte seines Rechtsbeistandes: «Ich sehe das ganz genauso und setze noch drei Ausrufezeichen dahinter.»

Sickmüller war beschuldigt worden, bei der deutschen Meisterschaft im Querfeldein im Januar 2006 eine manipulierte Dopingprobe abgegeben zu haben. Der Vorsitzende Richter am Bundessportgericht Peter Barth stellte in seiner Begründung für die Einstellung des Verfahrens fest, dass die Herkunft des Urins, aus dem das Steroidprofil durch das Antidoping-Labor Kreischa erstellt wurde, «nicht zweifelsfrei feststeht» und daher «dieses nicht als Indiz für eine Manipulation sowie eine Bestrafung des Sportlers herangezogen werden kann.»

«Ich hätte gerne meine ganze Unschuld bewiesen, doch das ist nicht mehr möglich, weil längst alle Proben vernichtet worden sind», bedauerte Sickmüller. Das Bundessportgericht hatte auch nicht ausschließen können, dass die Dopingprobe nicht verwechselt wurde oder technische Verfahrensfehler aufgetreten sind, da weder der für eine positive Dopingprobe erforderliche, wesentlich genauer untersuchte «Urin confirmation test» angewandt worden war, noch die B-Probe zur Verfügung stand. Letztere war wie die Reste der A-Probe nach Ablauf der dreimonatigen Aufbewahrungsfrist vernichtet worden, weil in der untersuchten Urinprobe keine Hinweise auf Doping gefunden worden waren. «Da sind extreme Fehler vom Labor gemacht worden», konstatierte Sickmüller.

Sein Anwalt hatte in der Anhörung eine hohe Wahrscheinlichkeit der Verwechslung der Dopingprobe seines Mandanten erkannt: Im Protokoll des Labors konnte Koppitz nachweisen, dass es zu Unregelmäßigkeiten bei der Prüfung der Dopingprobe von Sickmüller gekommen sein muss. So war das ursprüngliche Öffnungsdatum der Probe (17.01.2006) durchgestrichen und durch ein früheres Datum (16.01.) ersetzt worden. «Die Begründungen für diesen Vorgang sind einfach haarsträubend», stellte Koppitz dazu fest. Da sich das Verfahren über mehr als fünf Monate hingezogen hatte, war Sickmüller um seine Chance gekommen, bei der Europameisterschaft zu starten. Zudem habe ihn «das Verfahren einen fünfstelligen Eurobetrag gekostet * von meiner Reputation als Rennfahrer einmal ganz abgesehen», stellte er fest.

Sickmüller gab sich einerseits erleichtert, doch andererseits sitzt der Frust über die Anschuldigungen gegen ihn weiter tief. «Ich freue mich, dass nun die Zeit der unbegründeten Verdächtigungen hoffentlich vorbei ist», meinte er, aber fügte auch hinzu: «Eine Einstellung des Verfahrens ist nun mal kein Freispruch, da bleibt immer etwas haften».

Kommt einem das irgendwie bekannt vor ?