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Vollständige Version anzeigen : Laufshop tätigt keine Rücküberweisung. Was tun?


cabby
26.10.2008, 13:38
Hallo,
ich habe am 6.09.08 Laufschuhe online bei einem Versender bestellt. (Namen möchte ich öffentlich bezüglich der "üblen Nachrede" nicht nennen.) Leider musste ich beim anziehen der Schuhe feststellen das sie mir nicht passen. Die Länge stimmte nur die Breite leider nicht. Ich hatte extra online bestellt da ich diesen Laufschuh schon einmal im Laden ausprobiert hatte allerdings das ältere Modell. Damals hatte ich mich aber für ein Konkurrenzprodukt entschieden. Ich habe aber diesen Schuh im Hinterkopf behalten und wollte aufgrund der Kostenersparnis online bestellen. ( Mein anderes Paar hatte ich im Fachhandel gekauft) Na ja wie es nunmal läuft hinterher ist man immer schlauer.:(
Ich habe dem Versandhändler dann eine Mail geschrieben, das die Schuhe nicht passen und ich Ihm die Ware zurück sende , und ganz gerne mein Geld zurück überwiesen haben möchte. Er hat am 26.09.08 die Schuhe zurück erhalten. Ich habe dann nachdem kein Geld bei mir auftauchte höflich nachgefragt ob denn überwiesen wurde. Daraufhin kam nach 1-2 Tagen folgende Antwort (15.10.08):

Hallo,
vielen Dank für Deine Nachricht. Die Schuhe müssen immer durch eine Sichtprüfung, dass dauert immer etwas bei den Bergen von Schuhen die wir hier abzuarbeiten haben. Du erhältst nach Rücküberweisung automatisch eine Nachricht.

Leider habe ich immer noch kein Geld geschweige denn eine Mail erhalten, und bin nun am überlegen was ich machen sollte. Frist setzen? Anwalt bei einem Betrag von um die 110 Euro?Eher nicht oder?

mfg
cabby

kaiseravb
26.10.2008, 13:40
Vielleicht mal anrufen? Oft ist in zwei Minuten alles geklärt, was durch x-maliges hin- und herschreiben nicht besser wird. Ich weiß schon, bisschen zu Old-School vielleicht... ;)

cabby
26.10.2008, 13:48
hi kaiseravb,
das habe ich auch schon probiert doch leider geht da immer nur der AB ohne Aufnahmefunktion dran...

kaiseravb
26.10.2008, 13:55
Na dann...

1. Nochmal eine freundliche Erinnerungsmail schreiben, um telefonische Rückmeldung bitten, paar Tage Zeit geben, zu reagieren
2. Freundlichen Brief schreiben, um telefonische Rückmeldung bitten, paar Tage Zeit geben...
3. Schriftlich anmahnen mit Frist und Hinweis auf Eintreibung, als Übergabe-Einschreiben mit Rückschein verschicken.
4. Rechtsanwalt

bedarfsgerecht anpassbar, aber so in etwa. Ich nehme an, dass Du Deine 14 Tage eingehalten hast und das im Bedarfsfall auch nachweisen kannst.

cabby
26.10.2008, 14:18
Hi kaiseravb,
danke für deine schnelle Antwort!
Ja ich habe meine 14 Tage eingehalten, müsste unter Zuhilfenahme des E-Mail Verkehrs nachweisbar sein. Deine Schritte hören sich gut an.
Dann werde ich die mal befolgen.
mfg
cabby
PS: Irgendwie Erfahrung im Bereich Jura?Evtl. Jurist?

silbermond
26.10.2008, 14:22
Es ist übrigens auch keine üble Nachrede wenn Deine Aussagen stimmen und Du den Namen des Versenders nennst.

Heinrich

oldrunner
26.10.2008, 22:57
Hallo,

den Namen des Vesenders würden wir hier alle gerne wissen...

Viel Erfolg beim Eintreiben Deiner Forderungen und viele Grüße

Alex

barbossa
27.10.2008, 08:18
Kleiner Tip:
Man kann auch selbst Briefe per Postzustellungsurkunde verschicken. An jedem Amtsgricht gibts einen Gerichtsvollzieher, dort gibt man sein Schreiben in zweifacher Ausfertigung in nicht verschlossenem Umschlag ab, mit dem Auftrag, eins davon zuzustellen.
Macht der Mann dann, kostet allerdings. Ist die mW einzige Möglichkeit, eine Zustellung gerichtsverwertbar nachzuweisen.

4 Wochen für eine Prüfung der Rücksendung sollten reichen.
Setze Frist mit Anwaltsdrohung und gehe danach zu selbigem.
Es gibt tatsächlich Versender, die sich auf solche Art zu bereichern gedenken.
Seriöse Händler erreicht man übrigens auch telefonisch.

cabby
27.10.2008, 10:17
Ein Laufshop der mit ganz besonders günstigen Preisen wirbt:

http://www.google.de/search?hl=de&q=laufshop&btnG=Google-Suche&meta=

Habe ihm jetzt folgendes geschrieben:

Sehr geehrter ......,

nun ist ein Monat seit dem Zugang der Schuhe an Sie vorüber gegangen. Leider kann ich immer noch keine Rücküberweisung auf meinem Konto fest stellen.
Ich denke genügend Zeit für eine Sichtprüfung wurde Ihnen meinerseits gegeben. Deswegen nochmals meine freundliche Erinnerungs E-mail, mir den Betrag zu überweisen.

Mit freundlichen Grüßen

Das mit der telefonischen Rückmeldung habe ich weg gelassen, weil ich mir dachte, was will mir der Mann sagen? Tut mir leid dauert noch etwas? Habe sowas lieber gerne schriftlich.
Das war für mich das letzte Mal das ich online Laufschuhe gekauft habe.

Thorsten
27.10.2008, 11:33
Lass das Geschleime mit "Leider", "Ich denke" und "freundliche Erinnerungs" einfach weg. Dann steht das, was du willst, direkt da und zwischen den Zeilen steht, dass es ansonsten als nächstes einen Tritt in den Allerwertesten geben wird. Termin rein (aber nicht "in 14 Tagen", sondern "erwarte Zahlungseingang in Höhe von xxx Euro bis zum xx.11.2008", eine Woche sollte aber reichen für eine ÜBerweisung) und ab damit.

So wie du es schreibst, klingst du wie ein Bittsteller, der sich zu Wort meldet.

Zeal
27.10.2008, 11:36
E-Mail bringt eigentlich gar nichts. Der Brief sollte sehr final und eindeutig formuliert sein und eine Fristsetzung mit konkretem Datum (allerlängstens zwei Wochen) enthalten. Du überschreibst das Ganze mit Mahnung und verschickst es als Übergabe-Einschreiben oder mit Rückschein.

Der Google-Hinweis ist übrigens nicht sehr aufschlussreich. Schreib den Namen doch bitte hier her. Solange Du nur die wahren Umstände schilderst, hast Du keinerlei Folgen zu befürchten - im Gegenteil: unter Umständen erhöht es den Druck.
Und vielleicht bewahrst Du den ein oder anderen Fori vor einer schlechten Erfahrung mit viel Verwaltungsaufwand.

Gruß
Z


Ein Laufshop der mit ganz besonders günstigen Preisen wirbt:

http://www.google.de/search?hl=de&q=laufshop&btnG=Google-Suche&meta=

Habe ihm jetzt folgendes geschrieben:

Sehr geehrter ......,

nun ist ein Monat seit dem Zugang der Schuhe an Sie vorüber gegangen. Leider kann ich immer noch keine Rücküberweisung auf meinem Konto fest stellen.
Ich denke genügend Zeit für eine Sichtprüfung wurde Ihnen meinerseits gegeben. Deswegen nochmals meine freundliche Erinnerungs E-mail, mir den Betrag zu überweisen.

Mit freundlichen Grüßen

Das mit der telefonischen Rückmeldung habe ich weg gelassen, weil ich mir dachte, was will mir der Mann sagen? Tut mir leid dauert noch etwas? Habe sowas lieber gerne schriftlich.
Das war für mich das letzte Mal das ich online Laufschuhe gekauft habe.

cabby
27.10.2008, 11:51
Hi,
also ich habe prompt eine Gute Antwort erhalten:

Hallo,

vielen Dank noch einmal für Deine Bestellung. Die vereinbarte Rücküberweisung ist unterwegs und sollte innerhalb der nächsten drei Tage bei Dir eintreffen. Sollte dies nicht der Fall sein, melde Dich bitte umgehend wieder bei mir.

Der Name des Laufshops ist online-laufshop.de .

Edith: Geld ist auf meinem Konto aufgetaucht, allerdings ohne Versand. Rechtens ist das aber auch nicht oder?
Zwischensumme: 93,00 EUR
Versand nach Deutschland: 6,90 EUR
enthaltene MwSt. 19%: 14,85 EUR
Summe: 99,90 EUR
Habe nur 93 Euro erhalten.... die Schuhe wurden bei mir kostenlos wie in den AGB's beschrieben abgeholt.

mfg

cabby

PS: Danke für eure Hilfe!! Super Forum evtl. sehen wir uns ja bald beim Forentreffen!:Huhu:

Zeal
27.10.2008, 12:59
Ist rechtlich in Ordnung. Es war ja ein Kulanz-Umtausch - also keine Gewährleistungsgeschichte. Außerdem auch fair, da der Shop tatsächlich den Aufwand hatte...



Hi,
also ich habe prompt eine Gute Antwort erhalten:

Hallo,

vielen Dank noch einmal für Deine Bestellung. Die vereinbarte Rücküberweisung ist unterwegs und sollte innerhalb der nächsten drei Tage bei Dir eintreffen. Sollte dies nicht der Fall sein, melde Dich bitte umgehend wieder bei mir.

Der Name des Laufshops ist online-laufshop.de .

Edith: Geld ist auf meinem Konto aufgetaucht, allerdings ohne Versand. Rechtens ist das aber auch nicht oder?
Zwischensumme: 93,00 EUR
Versand nach Deutschland: 6,90 EUR
enthaltene MwSt. 19%: 14,85 EUR
Summe: 99,90 EUR
Habe nur 93 Euro erhalten.... die Schuhe wurden bei mir kostenlos wie in den AGB's beschrieben abgeholt.

mfg

cabby

PS: Danke für eure Hilfe!! Super Forum evtl. sehen wir uns ja bald beim Forentreffen!:Huhu:

Thorsten
27.10.2008, 13:02
War das nicht Rückgaberecht nach Fernabsatzgesetz? Wie sieht's da mit Versandkosten aus?

Zeal
27.10.2008, 13:31
Egal ob hier aufgrund der Regelung in den AGB (Passformgarantie), der §§ 312b, 355 ff. BGB (Fernabsatz) oder aus Kulanz rückabgewickelt wurde: Verbraucher trägt die ursprünglichen Versandkosten.

Gruß
Z


War das nicht Rückgaberecht nach Fernabsatzgesetz? Wie sieht's da mit Versandkosten aus?

cabby
27.10.2008, 13:43
Ok dann weiß ich Bescheid. War mir bisher auch neu mit den Versandkosten. Ich dachte immer das ich alles wieder bekomme. Danke für die Infos!:)

mfg

cabby

Pascal
27.10.2008, 14:29
Egal ob hier aufgrund der Regelung in den AGB (Passformgarantie), der §§ 312b, 355 ff. BGB (Fernabsatz) oder aus Kulanz rückabgewickelt wurde: Verbraucher trägt die ursprünglichen Versandkosten.

Gruß
Z

War da nicht was mit einer Grenze von 40 Euro Wert des Gegenstandes? Darunter muss der Käufer die Rücksendung zahlen, darüber der Verkäufer? Bin mir nicht ganz sicher...

cabby
27.10.2008, 14:38
AGB vom Versender:

Umtausch-Garantie
Wenn Sie mit Ihrem Kauf nicht zufrieden sind, können Sie unbenutzte Artikel ohne Gebrauchsspuren innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware, ohne Angabe von Gründen zurückschicken. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Rücksendung. Sie erhalten entweder Ihr Geld zurück oder suchen sich einen anderen Artikel aus.

Passform-Garantie
Sollten Sie nach der ersten Anprobe Ihres Laufschuhs bemerken, dass die Passform oder die Größe doch nicht stimmt, können Sie unbenutzte Laufschuhe ohne Gebrauchsspuren innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware zurückschicken. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Rücksendung. Sie erhalten entweder Ihr Geld zurück, bekommen den Schuh in der passenden Größe oder suchen sich einen anderen Laufschuh aus.

Geld-zurück-Garantie
Beim berechtigten Umtausch einer Ware haben Sie die Wahl, entweder ein anderes Produkt auszusuchen (der Warenwert wird dann verrechnet) oder Ihr Geld in Höhe des Kaufpreises zurück zuerhalten.

Rücksendung / Umtausch
Die Vorgehensweise bei Rücksendung oder Umtausch ist mit uns stets vorab per Kontaktformular abzusprechen.

Deutschland
Durch die Rücksendung entstehen Ihnen keine Versandkosten, da wir diese kostenlos bei Ihnen abholen lassen.
Bei Umtausch können sie die Ware gerne auf Ihre Kosten und Ihr Risiko an uns zurücksenden, sie erhalten dann im Gegenzug den neuen Artikel ebenfalls versandkostenfrei. Gerne holen wir aber ebenso wie bei der Rücksendung die Ware kostenlos bei Ihnen ab. Für den erneuten Versand der Ware werden dann erneut Versandkosten von 6,90 Euro fällig. Bitte geben Sie Ihren Wunsch über die Abwicklung bei der vorherigen Absprache per "Kontaktformular" an.

Ich habe also für den Kauf den Versand gezahlt, und die Schuhe wurden dann kostenlos wieder abgeholt.

Axel
27.10.2008, 14:44
( Mein anderes Paar hatte ich im Fachhandel gekauft) Na ja wie es nunmal läuft hinterher ist man immer schlauer.:(

:Huhu:

Axel

Zeal
27.10.2008, 14:52
Diese Grenze gibt es für die RÜCKsendung, soweit richtig. Es geht hier aber gerade nicht um die Kosten für die Rücksendung (die hat ja der Verkäufer übernommen), sondern um die Versandkosten für die Erstlieferung. Daher war alles korrekt...



War da nicht was mit einer Grenze von 40 Euro Wert des Gegenstandes? Darunter muss der Käufer die Rücksendung zahlen, darüber der Verkäufer? Bin mir nicht ganz sicher...

pioto
27.10.2008, 14:57
Diese Grenze gibt es für die RÜCKsendung, soweit richtig. Es geht hier aber gerade nicht um die Kosten für die Rücksendung (die hat ja der Verkäufer übernommen), sondern um die Versandkosten für die Erstlieferung. Daher war alles korrekt...
Eine kurze Google-Suche liefert das. Was hältst du davon? Abgesehen davon, dass es sich vermutlich wegen 7€ nicht lohnt, ein halbes Internet-Forum in Atem zu halten :Cheese:
http://www.fernabsatz-gesetz.de/faqsfernabsatzundmehr.htm

Hinsendekosten
Nach Ansicht verschiedener Gerichte muss der Händler nach einem Widerruf bei der Internet- oder Katalogbestellung (auch Telefonbestellung) auch die Hinsendekosten erstatten, wenn die gesamte Bestellung zurückgeschickt wird. Behalten Sie einen Teil, dann bleibt es dabei, dass Sie als Verbraucher die Hinsendekosten tragen müssen. So ganz entschieden ist die Sache noch nicht. Diese Rechtsfrage ist zur Zeit beim Bundesgerichtshof (BGH Az. VIII ZR 268/07 ) anhängig. Für die Erstattung LG Karlsruhe (Az.: 10 O 794/05, und in II. Instanz OLG Karlsruhe Az. 15 U 226/06 nicht rechtskräftig).

pioto
27.10.2008, 14:58
:Huhu:

Axel

Ich wette, dass du keine Schuhe für mich vorrätig hast :Huhu: Sport Scheck hatte auch keine, und keine Laufsocken!
Kann schon Gründe geben, über das Netz zu bestellen. Grundsätzlich gebe ich dir natürlich recht!

jens
27.10.2008, 15:03
Ich wette, dass du keine Schuhe für mich vorrätig hast :Huhu: Sport Scheck hatte auch keine, und keine Laufsocken!


die Händler legen sich aus nachvollziehbaren Gründen nur Schuhe mit 2-stelliger Grösse auf Lager :Cheese:

Zeal
27.10.2008, 15:35
Du hast Recht, es ist höchst umstritten, aber höchstrichterlich (noch) nicht entschieden. Der BGH wollte sich nicht ohne Absicherung festlegen. Mal sehen, wie es der EuGH sieht.

Ich halte es nicht für sachgerecht, dem Verkäufer auch die Hinsendekosten aufzuerlegen, aber vielleicht wird es anders entschieden.

Unter diesen Umständen müsste man cabby wohl raten, auch die Hinsendekosten zurückzufordern.

Gruß
Z


Eine kurze Google-Suche liefert das. Was hältst du davon? Abgesehen davon, dass es sich vermutlich wegen 7€ nicht lohnt, ein halbes Internet-Forum in Atem zu halten :Cheese:
http://www.fernabsatz-gesetz.de/faqsfernabsatzundmehr.htm

Hinsendekosten
Nach Ansicht verschiedener Gerichte muss der Händler nach einem Widerruf bei der Internet- oder Katalogbestellung (auch Telefonbestellung) auch die Hinsendekosten erstatten, wenn die gesamte Bestellung zurückgeschickt wird. Behalten Sie einen Teil, dann bleibt es dabei, dass Sie als Verbraucher die Hinsendekosten tragen müssen. So ganz entschieden ist die Sache noch nicht. Diese Rechtsfrage ist zur Zeit beim Bundesgerichtshof (BGH Az. VIII ZR 268/07 ) anhängig. Für die Erstattung LG Karlsruhe (Az.: 10 O 794/05, und in II. Instanz OLG Karlsruhe Az. 15 U 226/06 nicht rechtskräftig).

Volkeree
27.10.2008, 18:24
Ich wette, dass du keine Schuhe für mich vorrätig hast :Huhu: Sport Scheck hatte auch keine, und keine Laufsocken!
Kann schon Gründe geben, über das Netz zu bestellen. Grundsätzlich gebe ich dir natürlich recht!
Vielleicht sollten wir uns mal zusammen tun. Zusammen haben wir bestimmt durchschnittlich große Füße :Cheese: :Huhu: .

Volker

barbossa
28.10.2008, 08:15
Eine kurze Google-Suche liefert das. Was hältst du davon? Abgesehen davon, dass es sich vermutlich wegen 7€ nicht lohnt, ein halbes Internet-Forum in Atem zu halten :Cheese:


Doch, das lohnt sich. Schließlich sitzen nicht alle den ganzen Tag vorm Compi um nach wirren Urteilen zu googln. Somit erfährt durch solch einen Fred manch einer vom Verbraucherschutz, der damit nur Kaffeemaschinen assoziiert. :Cheese:

Axel
28.10.2008, 08:58
Ich wette, dass du keine Schuhe für mich vorrätig hast :Huhu: Sport Scheck hatte auch keine, und keine Laufsocken!
Kann schon Gründe geben, über das Netz zu bestellen. Grundsätzlich gebe ich dir natürlich recht!

Dann lass mal hören... :Cheese:

Axel, Herrenschuhe von 39 bis 52.5

Raimund
28.10.2008, 09:02
Dann lass mal hören... :Cheese:

Axel, Herrenschuhe von 39 bis 52.5

Respekt, wenn du die jetzt (im Oktober) noch alle da hast!

Ich wünsche dir, dass du alle los wirst...!

pioto
28.10.2008, 09:19
Dann lass mal hören... :Cheese:

Axel, Herrenschuhe von 39 bis 52.5

Na gut, 1:0 für dich, 52er langen MEISTENS:) Habe aber auch schon 53er getragen, obwohl ich "nur" Größe 51/52 habe. Asics gehen allerdings gar nicht.

Aber mal was anderes: hast du auch Laufsocken in dieser Dimension?:Huhu:

Axel
28.10.2008, 09:25
Na gut, 1:0 für dich, 52er langen MEISTENS:) Habe aber auch schon 53er getragen, obwohl ich "nur" Größe 51/52 habe. Asics gehen allerdings gar nicht.

Aber mal was anderes: hast du auch Laufsocken in dieser Dimension?:Huhu:

Wow... da kann ich mir vorstellen, das es ein wenig eng wird mit der Auswahl. In US 18 habe ich zugegebenermaßen auch nur ein Modell (da gibt es auch so gut wie nix auf dem Markt).

Socken... da muss ich mal nachforschen... 49 ist meist ende.

Axel

Pascal
28.10.2008, 09:50
Socken... da muss ich mal nachforschen... 49 ist meist ende.

Axel

Tja, dann bleiben nur noch die langen Winterabende und stricken...:)

Klugschnacker
24.07.2010, 20:13
Hallo magkekse,

schreibe doch noch Deinen echten Namen dazu, damit der Betroffene sich wehren kann. Aus der Anonymität heraus Dinge zu behaupten, die niemand nachprüfen kann, ist nicht fair.

Grüße,
Arne

magkekse
25.07.2010, 16:13
Hallo Arne,

was nicht fair ist, ist das Geschäftsgebahren dieses Online Shops. Die Geschäftsführung kennt meinen Namen, insofern sie einen Überblick über ihre geprellte Kunden und nicht mehrere Anwälte gleichzeitig am Hals hat. Leider bin ich kein Einzelfall.

Meine Aussagen entsprechen der Wahrheit und sind jederzeit nachprüfbar. Aber ich glaube kaum, dass ich hier jemandem Rechenschaft schuldig bin. Wenn ich mit meinem Eintrag auch nur eine Person davor bewahren kann, was ich gerade erlebe, dann hat es sich schon gelohnt.

Gruß!

Klugschnacker
26.07.2010, 09:08
Meine Aussagen entsprechen der Wahrheit und sind jederzeit nachprüfbar. Aber ich glaube kaum, dass ich hier jemandem Rechenschaft schuldig bin.

Ganz so einfach ist das nicht, denn wenn Du die Sache hier postest, ziehst Du auch mich mit rein. Wenn hier gegen geltendes Recht verstoßen wird, bin ich mit verantwortlich.

§ 186 Üble Nachrede
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Ich hafte dabei mit (Störerhaftung (http://de.wikipedia.org/wiki/Störerhaftung), Verbreiterhaftung (http://de.wikipedia.org/wiki/Verbreiterhaftung)). Wenn der Betroffene das von mir verlangt, muss ich Dein Posting ohnehin sofort löschen. Bei einer Anzeige kann der Staatsanwalt zur Ermittlung Deiner Identität z.B. unsere Server beschlagnahmen. Du kannst daher nicht ohne weiteres von mir erwarten, dass ich an der Verbreitung Deines Postings mitwirke.

Ich werde Dein Posting daher wiederherstellbar entfernen, solange dieses anonym bleibt.

Grüße,
Arne