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Vollständige Version anzeigen : Fahrverbot


DasOe
23.10.2008, 11:47
Mal was ganz anderes ...

Bin im Sommer geblitzt worden und wurde mit einem Monat Fahrverbot "belohnt" :Traurig:

Die werde ich im Dezember "absitzen", da ich am letzten November-WE noch ein KR-Seminar habe, für das ich meinen fahrbaren Untersatz noch brauche, es sei denn ich fände einen Mitnehmer, egal anderes Thema.

Worum es mir geht, ist die Frage, wo gebe ich den Führerschein ab? Oder muss ich den allen Ernstes nach Flensburg schicken :Gruebeln: da kämen für den Postweg ja nochmal locker 4-6 Tage dazu :Schnecke:

Helmut S
23.10.2008, 11:48
Polizei.

barbossa
23.10.2008, 11:52
Polizei.

Er meint: beim dem Grünen Deines Vertrauens....
:Cheese:

Wandergsellin
23.10.2008, 11:52
Soviel ich weiß, auf dem Landratsamt, Führerscheinstelle.
Auf jeden Fall musste ich meinen dort vor einigen Jahren abgeben.

Gruß
Wandergsellin

schwimmulli
23.10.2008, 11:53
http://db.flensburg.de/buergerinfo/public/produkt_detail.cfm?Produkt_ID=294

hoffe, das hilft....

kaiseravb
23.10.2008, 11:56
Kannst ihn glaub ich bei jeder Polizeidienststelle abgeben oder per Post an die Behörde/Gemeinde/pipapo schicken, die das Fahrverbot "verursacht" ;) hat. War zumindest bei mir so, wenn ich mich recht erinnere.

dmnk
23.10.2008, 12:03
...bei jeder Polizeidienststelle...

so kenn ich das auch, zwar nicht aus eigener erfahrung, aber von kollegen.

LidlRacer
23.10.2008, 12:24
http://db.flensburg.de/buergerinfo/public/produkt_detail.cfm?Produkt_ID=294

hoffe, das hilft....

Interessant, dass "Bußgeld - Fahrverbot, Führerschein abgeben" bei denen ein "Produkt" ist! Wird sicherlich von den "Kunden" gern genommen!:Cheese:

aussunda
23.10.2008, 12:49
Kannst ihn glaub ich bei jeder Polizeidienststelle abgeben oder per Post an die Behörde/Gemeinde/pipapo schicken, die das Fahrverbot "verursacht" ;) hat. War zumindest bei mir so, wenn ich mich recht erinnere.

Das stimmt. Mein Schwager wurde in Stuttgart geblitzt,und dort mußte er den Schein auch abgeben.

Es zählt übrigens der Eingangsstempel bei der Polizei. Soll heißen:

Wenn Du den Schein am Donnerstag abschickst, der am Samstag ankommt und am Montag erst gestempelt wird (ist wirklich so passiert) dann zählt das Fahrverbot ab Montag.

P. S. Ist aber gut für die Radform :Cheese: :Cheese:

Ausdauerjunkie
23.10.2008, 13:02
Ich wußte gar nicht, daß das so human gehandhabt wird, daß man sich die Abgabezeit raussuchen kann? Ist ja dann meist gar keine Strafe, wenn ich ihn z.B abgebe, weil ich eh 4 Wochen nach Hawaii (http://www.honolulu.gov/multimed/waikiki.asp)fliege...

Wagnerli
23.10.2008, 13:05
Das ist nur beim ersten Mal so,dann nicht mehr.

Pascal
23.10.2008, 13:09
Steht das nicht im Kleingedruckten des Bescheides?

Speedy Gonzales
23.10.2008, 14:28
Aha ..... da nimmt jemand am "staatlich geförderten Spritsparprogramm" teil. :Cheese: :Lachanfall:

aussunda
23.10.2008, 14:34
Wenn man besoffen fährt, ist der Lappen auch sofort weg!!!

Speedy Gonzales
23.10.2008, 14:36
:Cheese: :Lachanfall:

Rhing
23.10.2008, 14:50
Es ist so, wie's auf der Flensburg-Seite steht: Abgabe bei der Bußgeldstelle, die den Bescheid erlassen hat. Wenn Du ihn da nicht selbst abgeben kannst/willst, sondern per Post schickst, kommt die Postlaufzeit dazu. Andere Dienststellen/Polizei sind nicht zur Entgegennahme verpflichtet. Das wird auch abgelehnt, weil "damit ja so viel Verwaltungsaufwand verbunden ist". Nehmen sie ihn an, zählt der Tag der Abgabe bzw. Abholung mit, d.h. Du kannst ihn abends abgeben und entsprechend später morgens abholen, hast den Tag "gespart". Bleibt also, sich bei der Polizeidienststelle Deines Vertrauens freundlich zu erkundigen.

DasOe
23.10.2008, 15:07
Es ist so, wie's auf der Flensburg-Seite steht: Abgabe bei der Bußgeldstelle, die den Bescheid erlassen hat. Wenn Du ihn da nicht selbst abgeben kannst/willst, sondern per Post schickst, kommt die Postlaufzeit dazu. Andere Dienststellen/Polizei sind nicht zur Entgegennahme verpflichtet. Das wird auch abgelehnt, weil "damit ja so viel Verwaltungsaufwand verbunden ist". Nehmen sie ihn an, zählt der Tag der Abgabe bzw. Abholung mit, d.h. Du kannst ihn abends abgeben und entsprechend später morgens abholen, hast den Tag "gespart". Bleibt also, sich bei der Polizeidienststelle Deines Vertrauens freundlich zu erkundigen.

okay das werde ich dann mal beforschen, danke einstweilen :Traurig: :Blumen:

Volkeree
23.10.2008, 15:38
Wenn man besoffen fährt, ist der Lappen auch sofort weg!!!

Das kommt drauf an, ob es da um Fahrverbot oder Führerscheinentzug geht. Bei letzerem darst du den Lappen direkt an Ort und Stelle lassen. Dann bekommst du den aber auch nicht einfach zurück, sondern musst die Fahrerlaubnis ganz neu geantragen.

Wie das praktisch bei Fahrverbot geht, weiß ich auch nicht. Grundsätz ist dafür das Straßenverkehrsamt (Führerscheinstelle) zuständig.
Ob und wie weit die Polizei da Freund und Helfer ist, kann von Bundesland zu Bundesland auch unterschiedlich sein.

Volker
ps. mir will man gerade ein Fahrenbuch aufs Auge drücken, weil jemand mit meinem Auto auf der BAB 22 km/h zu schmell gefahren ist und ich von meinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht habe

F 18
23.10.2008, 16:43
ps. mir will man gerade ein Fahrenbuch aufs Auge drücken, weil jemand mit meinem Auto auf der BAB 22 km/h zu schmell gefahren ist und ich von meinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht habe

Das dient dazu, dass vergessliche Menschen in Zukunft nachvollziehen können wem sie ihr Auto geliehen haben;)

Volkeree
23.10.2008, 16:49
Das dient dazu, dass vergessliche Menschen in Zukunft nachvollziehen können wem sie ihr Auto geliehen haben;)

Nix vergessen - Zeugnisverweigerungsrecht!
Auch wenn viele Gerichte das schon anders entschieden haben, ich habe bei einer solchen Maßnahme Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit. Und so nebenbei:
Bußgeld für 22 km/h a.g.O. = 40 Euro, ein paar Gebühren + 1 Punkt

Verwaltungsgebühren für das Fahrtenbuch = 60 - 70 Euro :Nee:

Volker

Raimund
23.10.2008, 17:13
Mal was ganz anderes ...

Bin im Sommer geblitzt worden und wurde mit einem Monat Fahrverbot "belohnt" :Traurig:

Die werde ich im Dezember "absitzen", da ich am letzten November-WE noch ein KR-Seminar habe, für das ich meinen fahrbaren Untersatz noch brauche, es sei denn ich fände einen Mitnehmer, egal anderes Thema.

Worum es mir geht, ist die Frage, wo gebe ich den Führerschein ab? Oder muss ich den allen Ernstes nach Flensburg schicken :Gruebeln: da kämen für den Postweg ja nochmal locker 4-6 Tage dazu :Schnecke:

Darf man eigentlich noch Wettkampfrichter im Triathlon sein, wenn man seinen Führerschein mal abgeben musste...:confused: ;)

F 18
23.10.2008, 17:18
Nix vergessen - Zeugnisverweigerungsrecht!
Auch wenn viele Gerichte das schon anders entschieden haben, ich habe bei einer solchen Maßnahme Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit.


Du hast Zweifel an der rechtsstaatlichkeit, weil sich der Staat in zukunft nicht so an der Nase herumführen lassen will und beim nächsten mal geklärt haben will, wer gegen das Gesetz verstoßen hat???????


Ich hätte Zweifel am Staat, wenn der sich dauerhaft mit solchen Kartenspielertricks verarschen lassen würde.

kullerich
23.10.2008, 17:24
Darf man eigentlich noch Wettkampfrichter im Triathlon sein, wenn man seinen Führerschein mal abgeben musste...:confused: ;)

Ja, aber man muss dann auf dem Moped hinten sitzen

kullerich
23.10.2008, 17:26
Nix vergessen - Zeugnisverweigerungsrecht!
Auch wenn viele Gerichte das schon anders entschieden haben, ich habe bei einer solchen Maßnahme Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit. Und so nebenbei:
Bußgeld für 22 km/h a.g.O. = 40 Euro, ein paar Gebühren + 1 Punkt

Verwaltungsgebühren für das Fahrtenbuch = 60 - 70 Euro :Nee:

Volker

Du hast gezeigt, dass du die gefährliche Maschine Automobil nicht regelgerecht führen willst/kannst, bzw. deine Maschine wurde nachweislich nicht regelgerecht geführt. Das ist potentiell gefährlich für Leib und Leben deiner Mitmenschen.
Da halte ich die Massnahme, dass die Verwendung der Maschine jetzt nachvollziehbar dokumentiert wird, in keinster Weise für Rechtsstaatsverletzend.

Es ist ganz einfach, wer Geschwindigkeitsbegrenzungen einhält, hat kein Problem.

kullerich

Volkeree
23.10.2008, 17:34
Du hast Zweifel an der rechtsstaatlichkeit, weil sich der Staat in zukunft nicht so an der Nase herumführen lassen will und beim nächsten mal geklärt haben will, wer gegen das Gesetz verstoßen hat???????


Ich hätte Zweifel am Staat, wenn der sich dauerhaft mit solchen Kartenspielertricks verarschen lassen würde.

An der Nase herumführen lassen wäre es, wenn ich sagen würde, ich sage es nicht, bzw. ich weiß es nicht mehr.
Wenn unser Rechtssystem ein Zeugnisverweigerungsrecht einräumt, kann dies nicht mit so einer Maßnahme ausgehebelt werden.
So sehe ich das, die einschlägige Rechtsprechung sieht das ja anders.

Bringen wird die Maßnahme des Fahrtenbuch in meinem Fall nichts. Sollte es zu einem weiteren Verstoß kommen, kann ich doch abwägen, ob ich wieder von meinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch mache und lieber die 50 Euro wegen Nicht-Führens eines Fahrtenbuchs zahle.

Volker

LidlRacer
23.10.2008, 17:44
An der Nase herumführen lassen wäre es, wenn ich sagen würde, ich sage es nicht, bzw. ich weiß es nicht mehr.
Wenn unser Rechtssystem ein Zeugnisverweigerungsrecht einräumt, kann dies nicht mit so einer Maßnahme ausgehebelt werden.
So sehe ich das, die einschlägige Rechtsprechung sieht das ja anders.

Bringen wird die Maßnahme des Fahrtenbuch in meinem Fall nichts. Sollte es zu einem weiteren Verstoß kommen, kann ich doch abwägen, ob ich wieder von meinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch mache und lieber die 50 Euro wegen Nicht-Führens eines Fahrtenbuchs zahle.

Volker

Deine Haltung geht mir ziemlich auf den Sack!
Wenn ich Scheiße baue, dann trage ich auch die Folgen und beschäftige nicht noch zig Beamte mit der Verwaltung meines Drückebergertums! :Nee:

Ausdauerjunkie
23.10.2008, 17:50
Darf man eigentlich noch Wettkampfrichter im Triathlon sein, wenn man seinen Führerschein mal abgeben musste...:confused: ;)

Eigentlich nicht, denn als "Richter" erwarte ich nur Leute, die sich noch nichts zu schulden kommen haben lassen:Huhu:

Ausdauerjunkie
23.10.2008, 17:52
Deine Haltung geht mir ziemlich auf den Sack!
Wenn ich Scheiße baue, dann trage ich auch die Folgen und beschäftige nicht noch zig Beamte mit der Verwaltung meines Drückebergertums! :Nee:

Jawoll SIR! Bist Du Beamter?:Cheese:

FinP
23.10.2008, 17:53
Gibt es bei Ordnungswidrigkeiten überhaupt ein Zeugnisverweigerungsrecht?

Eigentlich darf man doch nur Zeugnis verweigern, wenn man a) selbst einer Straftat beschuldigt wird, b) ein Verwandter/Verschwägerter/Verlobter beschuldigt ist. Gibt es hier jemanden der Ahnung hat?

Joerg aus Hattingen
23.10.2008, 17:58
Darf man eigentlich noch Wettkampfrichter im Triathlon sein, wenn man seinen Führerschein mal abgeben musste...:confused: ;)


Schon, aber sie darf keine Karten wg zu schnellen Fahrens geben :Cheese:

Schlecht wäre, wenn sie den Führerschein verloren hätte wegen zu dichten Auffahrens :Lachanfall:

Joerg

Volkeree
23.10.2008, 18:00
Deine Haltung geht mir ziemlich auf den Sack!
Wenn ich Scheiße baue, dann trage ich auch die Folgen und beschäftige nicht noch zig Beamte mit der Verwaltung meines Drückebergertums! :Nee:

Welche Scheiße habe ich denn gebaut? Ich habe mein Auto an einen ansonsten zuverlässigen Menschen verliehen. Bisher habe ich nichts gemacht, was unser Rechtssystem nicht vorsieht.

Wenn dir das auf den Sack geht, ist das dein Problem.

Volker

Ausdauerjunkie
23.10.2008, 18:02
Gibt es bei Ordnungswidrigkeiten überhaupt ein Zeugnisverweigerungsrecht?

Eigentlich darf man doch nur Zeugnis verweigern, wenn man a) selbst einer Straftat beschuldigt wird, b) ein Verwandter/Verschwägerter/Verlobter beschuldigt ist. Gibt es hier jemanden der Ahnung hat?

Also, wenn ich geblitzt weden würde, dann wüßte ich auch nicht, wer gefahren ist, das ist doch klar, deshalb machen sie doch auch die Bilder, da? sie es einem präsentieren können? Nur werden viele Bilder nichts:confused: , z.B. sind fast alle Regenbilder unbrauchbar und da auf mein Auto jeder in der Familie bzw. in der Firma Zugriff hat, kann und will ich ja gar nicht wissen, wer fuhr und lasse mir erst mal ein Bild schicken. Ist das nicht vorhanden oder unkenntlich wird das Verfahren ohne irgendwelche Auflagen eingestellt:liebe053:

FinP
23.10.2008, 18:04
Aber es gibt kein festgeschriebenes "Zeugnisverweigerungsrecht" oder? Dass sie einen nicht in Erzwingungshaft nehmen ist klar, daher ja auch das mildere Druckmittel "Fahrtenbuch".

Pascal
23.10.2008, 18:09
Du hast gezeigt, dass du die gefährliche Maschine Automobil nicht regelgerecht führen willst/kannst, bzw. deine Maschine wurde nachweislich nicht regelgerecht geführt. Das ist potentiell gefährlich für Leib und Leben deiner Mitmenschen.
Da halte ich die Massnahme, dass die Verwendung der Maschine jetzt nachvollziehbar dokumentiert wird, in keinster Weise für Rechtsstaatsverletzend.

Es ist ganz einfach, wer Geschwindigkeitsbegrenzungen einhält, hat kein Problem.

kullerich

Kann dem nur zu 100 % zustimmen.

Interessant ist auch stets die Argumentation der "Raser", das ganze sei doch nur Abzocke vom Staat. Auf die Frage wer um alles in der Welt sie persönlich dazu gezwungen hat gegen die geltenden Verkehrsregeln zu verstossen, habe ich leider bisher noch nie eine stichhaltige Antwort erhalten.

Was ich erst kürzlich gelernt habe ist, wenn z.B. drei Verkehrsschilder mit Tempolimit ignoriert werden und danach wird man wg. Geschwindigkeitsüberschreitung erwischt, handelt es sich um Vorsatz. Bei einem Schild gilt Fahrlässigkeit.

Volkeree
23.10.2008, 18:11
Gibt es bei Ordnungswidrigkeiten überhaupt ein Zeugnisverweigerungsrecht?

Eigentlich darf man doch nur Zeugnis verweigern, wenn man a) selbst einer Straftat beschuldigt wird, b) ein Verwandter/Verschwägerter/Verlobter beschuldigt ist. Gibt es hier jemanden der Ahnung hat?

Es gibt da so eine Transformationsklausel (hoffe das halbwegs das richtige Wort), über die Vorschriften der StPO auch auf Ordnungswidrigkeiten angewandt werden/ werden können.

Wenn du Beschuldigter bist, hast du ein Aussageverweigerungsrecht, ansonsten kannst du nichts sagen, die Wahrheit sagen oder sonst irgendeinen Müll erzählen. Alles darf nicht zu deinem Nachteil ausgelegt werden. Die Wahrheit kann dann im Einzelfall dann aber zu deinen Gunsten ausgelegt werden (strafmindernd).

Ansonsten gibt es noch verschiedene Berufsgruppen die das Recht auch haben, Geistiche, RA pp.

Das steht alles in den §§ 52 ff StPO.

Deinen Kumpel hingegen musst du anschwärzen wenn du danach gefragt wirst.
Ansonsten kann es Zwangsgeld, Zwangshaft geben.

Volker

Alle Angaben ohne Gewähr.

Volkeree
23.10.2008, 18:18
...
Interessant ist auch stets die Argumentation der "Raser", das ganze sei doch nur Abzocke vom Staat. ...
Selbst wenn das so gesehen wird, sind die Regeln und damit auch die Kosten für Verstöße bekannt.
...
Was ich erst kürzlich gelernt habe ist, wenn z.B. drei Verkehrsschilder mit Tempolimit ignoriert werden und danach wird man wg. Geschwindigkeitsüberschreitung erwischt, handelt es sich um Vorsatz. Bei einem Schild gilt Fahrlässigkeit.
Dann müsste aber wohl auch nach jedem Schild geblitzt werden, was meines Wissen nach nicht zulässig ist.

Volker
ähhh, edit meint gerade noch, es gibt ja noch die Geschichte mit dem hinterherfahren

Rhing
23.10.2008, 18:41
Für das Bußgeldverfahren gilt die stopo, § 46 OWiG. Verlobte, Ehe- oder Lebenspartner, Verwandte oder Verschwägerte haben das Recht, das Zeugnis zu verweigern, § 52 StPO. Der Betroffene handelt also völlig rechtmäßig.
Das Fahrtenbuch dient der Gedächtnisunterstützung und stellt keine Sanktion dar. Der Beschuldigte erinnert sich ja sehr wohl, daß ein Verwandter gefahren ist, hat aber ein gesetztlich festgelegtes Zeugnisverweigerungsrecht. Wird Einsicht ins Fahrtenbuch genommen, wird dieses gesetzliche Zeugnisverweigerungsrecht unterlaufen. Wie die Rechtsprechung in diesem Bereich ist, weiß ich aber nicht. Nur mit "Sch... gebaut, dazu stehen" hat das nix zu tun. Das Gesetz erlaubt, den Bruder nicht zu verpfeifen.
Die Abzocke-Diskussion ist ne ganz andere Baustelle. Die so argumentieren haben den Knall 2 X nicht gehört: zum einen, weil zu schnell fahren täglich Menschenleben fordert und zum anderen weil die Sanktionen in allen Nachbarländern weit schärfer sind. In D ist zu schnell fahren billig. Die sollen mal in F zu schnell fahren. Nach meiner Kenntnis gibt's dort ab 50 zu schnell, d.h. auf Autobahnen 180 Knast!

Pascal
23.10.2008, 18:45
Dann müsste aber wohl auch nach jedem Schild geblitzt werden, was meines Wissen nach nicht zulässig ist.

Volker
ähhh, edit meint gerade noch, es gibt ja noch die Geschichte mit dem hinterherfahren

Richtig, es handelte sich um einen TV Beitrag der Autobahnpolizei mit Videoaufzeichnung (oder haben die heutzutage schon DVD oder Festplatte als Aufzeichnungsmedium??).

Der Mann der verfolgt wurde ignorierte insgesamt 5 Verkehrsschilder. Zur Entschuldigung sage er aus, er sei verliebt. Lustig. Wenn er so viele Herzchen sieht :Liebe: nimmt er vermutlich fast überhaupt nichts mehr vom übrigen Verkehr wahr. Er sollte besser in einem Waggon der Deutschen Bahn träumen...was ich ihm sehr gönne...:Cheese:

Rhing
23.10.2008, 18:46
Dann müsste aber wohl auch nach jedem Schild geblitzt werden, was meines Wissen nach nicht zulässig ist.
Ne, muß nicht. Diese "3-Schilder-Regel" gilt so sicher auch nicht. Der Bußgeldkatalog ist auf fahrlässige Begehung ausgelegt und ein Schild kann man ja mal übersehen. Es gibt aber Stellen, an denen UNÜBERSEHBAR mit Schilderbrücke über der Autobahn etc. die Beschränkung angezeigt ist. Da könnte man auch früher von Vorsatz ausgehen und wenn man vorsätzlich handelt, gilt der Rahmen des Kataloges schon beim 1. Schild nicht. Nur braucht man für den Vorsatz irgendwelche Anhaltspunkte. Genauso könnte man weiter von Fahrlässigkeit ausgehen, wenn die Schilder im Abstand von einigen Kilometern aufgestellt sind, denn die kann man schon übersehen. Kommt sicher auf die tatsächlichen Umstände, deren Darstellung und den Richter an.

Danksta
23.10.2008, 19:00
Ich hab meinen Lappen mal per Einschreiben nach Flensburg geschickt. Der kam dann ebenso wieder und zwar ein paar Tage zu früh. Ich durfte zwar noch nicht fahren, aber so konnte ich pünktlich wieder Kette geben ;)

Willi
23.10.2008, 19:21
Interessant ist auch stets die Argumentation der "Raser", das ganze sei doch nur Abzocke vom Staat. Auf die Frage wer um alles in der Welt sie persönlich dazu gezwungen hat gegen die geltenden Verkehrsregeln zu verstossen, habe ich leider bisher noch nie eine stichhaltige Antwort erhalten.
Es bedarf wohl keiner Diskussion, dass eine erhebliche Anzahl von Verkehrskontrollen primär dazu dient, Einnahmen zu erzielen und weniger Verkehrserziehung zu betreiben. Unterhalte Dich diesbezüglich mal privat mit Verkehrspolizisten, welche "Fangquoten" man von ihnen verlangt.

FinP
23.10.2008, 19:25
Für das Bußgeldverfahren gilt die stopo, § 46 OWiG. Verlobte, Ehe- oder Lebenspartner, Verwandte oder Verschwägerte haben das Recht, das Zeugnis zu verweigern, § 52 StPO. Der Betroffene handelt also völlig rechtmäßig.
Das Fahrtenbuch dient der Gedächtnisunterstützung und stellt keine Sanktion dar. Der Beschuldigte erinnert sich ja sehr wohl, daß ein Verwandter gefahren ist, hat aber ein gesetztlich festgelegtes Zeugnisverweigerungsrecht. Wird Einsicht ins Fahrtenbuch genommen, wird dieses gesetzliche Zeugnisverweigerungsrecht unterlaufen. Wie die Rechtsprechung in diesem Bereich ist, weiß ich aber nicht. Nur mit "Sch... gebaut, dazu stehen" hat das nix zu tun. Das Gesetz erlaubt, den Bruder nicht zu verpfeifen.
Die Abzocke-Diskussion ist ne ganz andere Baustelle. Die so argumentieren haben den Knall 2 X nicht gehört: zum einen, weil zu schnell fahren täglich Menschenleben fordert und zum anderen weil die Sanktionen in allen Nachbarländern weit schärfer sind. In D ist zu schnell fahren billig. Die sollen mal in F zu schnell fahren. Nach meiner Kenntnis gibt's dort ab 50 zu schnell, d.h. auf Autobahnen 180 Knast!

Ja, aber doch nur wenn tatsächlich der Bruder etc. beschuldigt wird. Wenn mein Kumpel gefahren ist, dann darf ich mich nur auf Vergesslichkeit (Folge: Fahrtenbuch) "berufen".

Wenn ich also gefragt würde, dann müsste ich sagen: Ein enger Verwandter ist gefahren, aber wer genau sag ich Euch nicht?

Danksta
23.10.2008, 19:25
Häufig wird nicht da geblitzt, wo's gefährlich ist, sondern da, wo es sich lohnt. Ist ja okay, Regel ist Regel, aber Abzocke ist es trotzdem. Ausnahme: Festblitzen - die tragen häufig zur Sicherheit bei.

Danksta,
neulich an zwei Tagen zweimal geblitzt - und beides war Pech und Abzocke.

Pascal
23.10.2008, 19:48
Häufig wird nicht da geblitzt, wo's gefährlich ist, sondern da, wo es sich lohnt. Ist ja okay, Regel ist Regel, aber Abzocke ist es trotzdem. Ausnahme: Festblitzen - die tragen häufig zur Sicherheit bei.

Danksta,
neulich an zwei Tagen zweimal geblitzt - und beides war Pech und Abzocke.

Interessant ist daran, dass natürlich jeder Verkehrsteilnehmer meint die Gefährlichkeit generell und natürlich im speziellen eigenen Fall immer am besten beurteilen zu können. So wie auch jeder Autofahrer meint er sei der Beste und könne Verkehrssituationen beherrschen, wo die anderen längst im Graben liegen etc..

Die mehrfache Überschreitung einer Verkehrsregel in einem solch kurzen Zeitabstand zeugt eher von Unvernunft. Gab es einen trifftigen Grund dafür? Pech hat damit nichts zu tun. Hat dich jemand zur Überschreitung gezwungen?

tobi_nb
23.10.2008, 19:51
Es bedarf wohl keiner Diskussion, dass eine erhebliche Anzahl von Verkehrskontrollen primär dazu dient, Einnahmen zu erzielen und weniger Verkehrserziehung zu betreiben. Unterhalte Dich diesbezüglich mal privat mit Verkehrspolizisten, welche "Fangquoten" man von ihnen verlangt.

Ich kann da überhaupt keine Abzocke erkennen. Für mich wird noch viel zu wenig an Stellen geblitzt, wo Leute garantiert rasen.
Immerhin fließt das Geld in den Staatssack. Was damit gemacht wird, ist erst mal unerheblich. Fakt ist, es sind Staatseinnahmen.
Man stelle sich mal vor, es gäbe diese Einnahmen nicht. Womöglich müssten dann Steuern erhöht werden, die jeden treffen. Im Falle des Blitzens triffts wenigstens die richtigen. Sozusagen die freiwillige Steuerabgabe der Unbelehrbaren.
Ich finds gut.

Noch besser find ich: Rasen (also eine Gesetzensübertretung begehen), mit der Begründung "weils jeder macht", sich darüber beschweren, dass alles nur Abzocke ist (und somit nicht mal ein Unrechtsbewußtsein über sein eigenes Vergehen haben) und sich abends im Forum über die bösen gedopten Radsportler aufregen!:Huhu:

Pascal
23.10.2008, 19:52
Es bedarf wohl keiner Diskussion, dass eine erhebliche Anzahl von Verkehrskontrollen primär dazu dient, Einnahmen zu erzielen und weniger Verkehrserziehung zu betreiben. Unterhalte Dich diesbezüglich mal privat mit Verkehrspolizisten, welche "Fangquoten" man von ihnen verlangt.

Man kann nur Fische fangen die ins Netz gehen. Das entscheidet allein der Fisch selbst. Die Fangquote ist eine davon völlig unabhängige Größe.

P.S. Der Fisch ist natürlich Symbol...

Rhing
23.10.2008, 19:59
Ja, aber doch nur wenn tatsächlich der Bruder etc. beschuldigt wird. Wenn mein Kumpel gefahren ist, dann darf ich mich nur auf Vergesslichkeit (Folge: Fahrtenbuch) "berufen".

Wenn ich also gefragt würde, dann müsste ich sagen: Ein enger Verwandter ist gefahren, aber wer genau sag ich Euch nicht?
Abgesehen davon, daß man natürlich gehalten ist, die Wahrheit zu sagen, ist das richtig. Ich hab aus der Formulierung "mich auf mein Zeugnisverweigerungsrecht berufen" geschlossen, daß die Voraussetzungen bestehen. Da ist die Schilderung nicht klar bzw. legt tatsächlich den "Kumpel" nahe.
Ich kann übrigens nur dazu raten, bei der Wahrheit zu bleiben. Richter lassen sich nicht gern veräppeln und dann hat man jeden Bonus verspielt. Dann erkennen die plötzlich auf den schlechtesten Fotos die Betroffenen wieder.

Gelbbremser
23.10.2008, 19:59
Ich kann da überhaupt keine Abzocke erkennen. Für mich wird noch viel zu wenig an Stellen geblitzt, wo Leute garantiert rasen.
Immerhin fließt das Geld in den Staatssack. Was damit gemacht wird, ist erst mal unerheblich. Fakt ist, es sind Staatseinnahmen.
Man stelle sich mal vor, es gäbe diese Einnahmen nicht. Womöglich müssten dann Steuern erhöht werden, die jeden treffen. Im Falle des Blitzens triffts wenigstens die richtigen. Sozusagen die freiwillige Steuerabgabe der Unbelehrbaren.
Ich finds gut.
........................

Dem kann ich mich nur anschließen.
Selbst bin ich in über 30 Jahren glaub ich 3 mal geblitzt worden. Immer ein Punkt und Bußgeld. Ich hab mich immer über mich selbst aufgeregt, dass ich etwas zu schnell fuhr, nicht über die Kontrolle.
So wie heutzutage gefahren wird, gibts wirklich zu wenige Geschwindigkeitskontrollen.

tobi_nb
23.10.2008, 20:04
P.S.: Ich hab ganz vergessen, dass der ehrbare Forumsuser auf jeden Fall immer alle gesetzlichenTricks ausnutzt, um der (gerechten) Strafe zu entgehen. Erlaubt ist, was das Gesetz hergibt.:Cheese: In Verbindung mit dem letzten Satz aus meinem vorigen Post bekommen die ganze Dopingfreds eine richtig belustigende Note

Danksta
23.10.2008, 20:09
Schwachsinn... Bei aller Liebe, aber ist das nicht ein etwas angestrengter Vergleich?

tobi_nb
23.10.2008, 20:20
Schwachsinn... Bei aller Liebe, aber ist das nicht ein etwas angestrengter Vergleich?

Ich kann da nichts angestrengtes erkennen. Wenn man jemand anderem vorwirft als Teil eines Systems eine Regelwidrigkeit zu begehen, sollte man sicher sein, dass man selbst eine reine Weste hat. (In jeder Lebenslage) Oder eben die Kritik ertragen,dass man kein Deut besser ist.

Oder willst du einem gedopten Hobbyradfahrer erklären, dass es weniger schlimm ist, mit 69km/h durch ne Ortschaft zu rasen und ihn dabei wegen überhöhter Geschwindigkeit umzufahren, als sein dopen?

Pascal
23.10.2008, 20:26
So wie heutzutage gefahren wird, gibts wirklich zu wenige Geschwindigkeitskontrollen.

...und zu wenige Abstandsmessungen bzw. -kontrollen. Denn während es bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung der Fall sein kann, dass ein Verkehrsteilnehmer allein auf weiter Flur ist und somit in diesem Fall nur eine Gefährdung für sich selbst darstellt, ist bei einer Unterschreitung des Mindestabstandes zwingend ein weiterer Verkehrsteilnehmer notwendig. Und damit besteht zwangsläufig die Gefahr das Leben und die Gesundheit einer dritten unbeteiligten Person zu tangieren.

Danksta
23.10.2008, 21:11
Ich kann da nichts angestrengtes erkennen. Wenn man jemand anderem vorwirft als Teil eines Systems eine Regelwidrigkeit zu begehen, sollte man sicher sein, dass man selbst eine reine Weste hat. (In jeder Lebenslage) Oder eben die Kritik ertragen,dass man kein Deut besser ist.

Oder willst du einem gedopten Hobbyradfahrer erklären, dass es weniger schlimm ist, mit 69km/h durch ne Ortschaft zu rasen und ihn dabei wegen überhöhter Geschwindigkeit umzufahren, als sein dopen?
Naja... (die Strafe für das fahrlässige Umfahren - bei der Geschwindigkeit mit netten Folgen - dürfte heftiger sein als 2 Jahre Sportsperre)

Viele Dinge sind Teile eines Regelwerks.
Doping, Halteverbot, Diebstahl, GEZ-Gebühren, Mülltrennung, Benimmregeln,...

Das geht endlos weiter. Für mich gibt es auch Unterschiede zwischen Startnummer knicken und Draften, wenngleich beides in der gleichen Sportordnung steht.
Deswegen gibt es Strafmaße. Und die sind für fahrlässiges Verhalten mit Schädigung nicht gerade knapp.

Geschwindigkeitsüberschreitungen in begrenztem Maße werden in Deutschland sehr moderat bestraft. Und solange das so ist, wird es auch viele geben, die das ausnutzen ("20 drüber außerorts geht immer")
Einen solchen Grenzbereich kritisieren viele - fein. Ich bin der persönlichen Ansicht, dass dieser Grenzbereich für eine angenehme Flexibilität sorgt.

tobi_nb
23.10.2008, 21:23
Geschwindigkeitsüberschreitungen in begrenztem Maße werden in Deutschland sehr moderat bestraft. Und solange das so ist, wird es auch viele geben, die das ausnutzen ("20 drüber außerorts geht immer")
Einen solchen Grenzbereich kritisieren viele - fein. Ich bin der persönlichen Ansicht, dass dieser Grenzbereich für eine angenehme Flexibilität sorgt.

Dem kann ich nicht mehr viel hinzufügen. Mir persönlich widerstrebt es den Wert einer "Straftat" an der Höhe der Bestrafung festzusetzen.

P.S.: In Russland und China werden Dopingvergehen recht moderat bestraft. Sind demnach russische oder chinesische Olympiasieger weniger für ihr Doping zu verurteilen, als deutsche oder französische Dopingsünder, weil ja in deren Ländern die Strafe nicht so hoch ist, und dieser Grenzbereich für ein angenehmes Erfolgsgefühl sorgt?

Pascal
23.10.2008, 21:37
Geschwindigkeitsüberschreitungen in begrenztem Maße werden in Deutschland sehr moderat bestraft. Und solange das so ist, wird es auch viele geben, die das ausnutzen ("20 drüber außerorts geht immer")
Einen solchen Grenzbereich kritisieren viele - fein. Ich bin der persönlichen Ansicht, dass dieser Grenzbereich für eine angenehme Flexibilität sorgt.

Wenn Dir diese "angenehme Flexibilität" einiges an Geld wert ist warum ist es dann Abzocke? Es bleibt immer noch deine Entscheidung dich (nicht) abzocken zu lassen!

Was für den einen angenehm ist, kann der andere dadurch für sich als unangenehm und bedrängend empfinden! Beispiel auffahren...

Danksta
23.10.2008, 21:45
Wenn Dir diese "angenehme Flexibilität" einiges an Geld wert ist warum ist es dann Abzocke? Es bleibt immer noch deine Entscheidung dich (nicht) abzocken zu lassen!

Was für den einen angenehm ist, kann der andere dadurch für sich als unangenehm und bedrängend empfinden! Beispiel auffahren...
Siehe oben.

barbossa
23.10.2008, 23:09
Beitrag gelöscht.
Wegen Sinnlosigkeit.
Gegen Obrigkeitshörigkeit ist nix zu machen.