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Vollständige Version anzeigen : Versicherungsschutz über die Private Haftpflicht??


Mad Max
15.10.2008, 08:54
Gestern war ich zur Vertragerneuerung bei meinem Versicherungsmakler und habe mir mal die Versicherungsauschlüsse verschiedener Versicherer zu Gemüte geführt. Dabei stieß ich bei allen von mir gelesenen Versicherern auf folgenden Paragraphen:
"§ 4 Ausschlüsse
Absatz 4
Haftpflichtansprüche aus Schäden infolge Teilnahme an Pferde-, Rad- od. -Kraftfahrzeugrennen, Box - oder Ringkämpfen sowie den Vorbereitungen hierzu (Training)." :confused:

Eine telefonische Anfrage beim Versicherer brachte keine Klärung ob Triathlon als Radrennen gewertet wird und wenn ja, wie und wo man das versichern kann.

Gestzt den Fall ich fahre bei einer Trainingsrunde/Wettkampf jemanden über den Haufen, wer kommt für die Schäden auf??
Die Versicherungen haben sich da ein Türchen offengelassen.
Hat jemand von euch Erfahrung mit dieser Problematik??

Triarugger
15.10.2008, 09:05
Es mag sich jemand melden, der sich damit besser auskennt, aber die Teilnahme an Rennen jeglicher Art mit dem Rad zumindest, wird nur von speziellen Versicherungen gedeckt, aber normalerweise nicht von der "normalen" Hapftpflicht. Bei meiner Versicherung galt ein Triathlon als Radrennen. Ähnliches gilt für das eindeutig sportliche orienitierte Training. Früher hatte die Seite von den Cyclassics das mal auf einem Extrabschnitt erläutert.

Marian
15.10.2008, 09:13
Für Startpassinhaber dürfte diese Versicherung ausreichend sein, oder?

http://www.dtu-info.de/versicherung.html

Triarugger
15.10.2008, 09:26
Ich glaube schon, aber als Startpassinhaber bist Du ja auch Vereinsmitglied und in der Regel (glaube ich) ist das dann abgedeckt.

Stefan
15.10.2008, 09:34
Ich glaube schon, aber als Startpassinhaber bist Du ja auch Vereinsmitglied und in der Regel (glaube ich) ist das dann abgedeckt.

Als Beispiel das Merkblatt für die Rheinländer (es gibt jeweils eine Ausführung für Pfalz, Rheinland und Rheinhessen) als Download auf der Page des RLP Triaverbandes:

http://www.rtv-triathlon.de/PDFDateien/MerkblattStartpassversicherungSportbundRheinland.p df

Mad Max
15.10.2008, 09:35
Danke für die schnellen Antworten, die DTU Seite hilft schonmal weiter.

Für Startpassinhaber dürfte diese Versicherung ausreichend sein, oder?

http://www.dtu-info.de/versicherung.html

Für Startpassinhaber ja, was tun aber Leute, wie ich, ohne Vereinszugehörigkeit. Können wir auch nen Startpass beantragen??

Zitat: "Ein Startpass ist nur über die Mitgliedschaft in einem Verein, der dem entsprechenden Landesverband angeschlossen ist, erhältlich."

Ocean
15.10.2008, 09:54
Vielleicht macht Arne ja auch einen Verein für Vereinslose auf :cool:

Irgendeine andere Internetseite hat damit großen Erfolg, komme gerade nicht auf den Namen ;)

Das ist aber zum Beispiel einer der Gründe warum ich noch immer im Verein bin und einen Startpaß habe obwohl ich im Moment gar keine Rennen absolviere.

Mit allen Versicherungen biste da mit knappen 100 -150 Euro / Jahr dabei.
Ich denke mal eine einzel Versicherung wird nicht viel billiger.
Ausserdem bleiben halt noch die anderen Vorzüge die ein Verein und der Startpaß bieten. (kostenloses Schwimmtraining, keine Tageslizenzen, Trainingspartner, ...)

maifelder
15.10.2008, 10:17
Ich kenne jemanden, der hat einen aktuellen Rechtsstreit am Laufen. Sein Tenor ist, keine Versicherung bezahlt irgendwas. Ich habe den Kram mal komplett durchgelesen, wenn der ganze Scheiß nicht so teuer wäre, könnte man darüber herzlich lachen.

Ein Anti-Sportler-Richter, eine Anwältin (ebenfalls Anti-Sportler) mit einem Rookie-Triathlet gegen einen Anwalt (Triathlet der ersten Stunde) mit einem Athleten der ersten Stunde. Die Schriftsätze sind wirklich lustig, die man da zum Lesen bekommt.

Wenn er vielleicht mal wieder hier liest, schreibt er was dazu, der ist allerdings in der IM-Vorbereitung, da hat er Wichtigeres zu tun.

samsam
15.10.2008, 10:32
Irgendeine andere Internetseite hat damit großen Erfolg, komme gerade nicht auf den Namen ;)



www.*********.de (http://www.3athlon.de/) :Lachanfall: :Lachanfall:

Lecker Nudelsalat
15.10.2008, 10:42
Ich habe vor zwei Jahren auf einer RTF mal jemanden abgeschossen, den Schaden für das Rad und das Schmerzensgeld für die Seele hat meine Versicherung problemlos bezahlt.

Gruß strwd

AndreasW
15.10.2008, 10:46
Ich habe vor zwei Jahren auf einer RTF mal jemanden abgeschossen, den Schaden für das Rad und das Schmerzensgeld für die Seele hat meine Versicherung problemlos bezahlt.

Gruß strwd

So böse kannst du sein???
:confused:

Hardy
15.10.2008, 10:49
Grundsätzlich gibt es schon Haftpflichversicherungen, die so etwas bezahlen. Sind natürlich im Regelfall nicht die billigsten, dafür ist man aber dann auch wirklich versichert.

Um eine vernünftige Auswahl zu haben und um nur das zu Versichern, was man wirklich braucht sind freie Versicherungsmakler nicht schlecht.

dimarco
15.10.2008, 10:54
Ich habe vor zwei Jahren auf einer RTF mal jemanden abgeschossen, den Schaden für das Rad und das Schmerzensgeld für die Seele hat meine Versicherung problemlos bezahlt.

Gruß strwd

RTF ist aber kein Wettkampf und fällt demnach nicht unter diese Ausschlußklausel.

kullerich
15.10.2008, 11:46
RTF ist aber kein Wettkampf und fällt demnach nicht unter diese Ausschlußklausel.

Aber Vorbereitung...

Lecker Nudelsalat
15.10.2008, 11:49
Aber Vorbereitung...

Ich fahre RTF´s aber immer nur aus Spass am Radfahren mit. ;)

Gruß strwd

be fast
15.10.2008, 12:49
RTF ist aber kein Wettkampf und fällt demnach nicht unter diese Ausschlußklausel.


Dann bist du scheinbar noch nie ne RTF mitgefahren...:)

alpino
15.10.2008, 12:52
Das ist aber zum Beispiel einer der Gründe warum ich noch immer im Verein bin und einen Startpaß habe obwohl ich im Moment gar keine Rennen absolviere.


Im Bezug auf das Training gilt es aber auch nur für offiziell angekündigtes Vereinstraining. Trainiere ich alleine vor mich hin gilt es nicht soweit ich weiss .-(

Gruss

Alpino

dimarco
15.10.2008, 12:54
Aber Vorbereitung...


Nicht jeder, der an einer RTF teilnimmt, bereitet sich zwingend auf einen Wettkampf vor.

Zu dem Ausschluß der Vorbereitung habe ich mich mal schlau gemacht.

Zum einen in der Schadensabteilung der Gesellschaft für die ich arbeite. Die Aussage des zuständigen Abteilungsleiters war die, dass mit dem Ausschluß die unmittelbare Vorbereitung gemeint ist, also beispielsweise das warm machen/fahren am Wettkampftag. Das reine Training wie es jeder von uns durchführt fällt hier nicht unter den Ausschluß.

Zum anderen habe ich mal in dem Haftpflicht-Kommentar geschmökert. Dieser sagt aus, dass grundsätzlich schon die Ausschlußklausel im Training greift. Allerdings müssen sich hier die Gefahren verwirklichen, die zu dem Ausschluß der genannten Rennen und Kämpfe geführt haben. Als Beispiel nennen der Kommentar z.B. das Boxtraining. Training mit einem Sparringspartner führen zum Ausschluß. Das Training z.B. an einem Sandsack oder Schattenboxen hingegen nicht. Zum Radsport sagt der AHB-Kommentar aus, dass das reine Konditionstraining nicht zum Ausschluß führt. Die Einzelfahrt auf einer Übungsbahn, die zur Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit dient und nicht etwa der Erprobung der technischen Eigenschaften des Rennrads, führt hingegen wieder zum dem Ausschluß. Im übrigen erwähnt der Kommentar, dass es im jeweiligen Einzelfall darauf ankäme, ob es sich unter Berücksichtigung vernünftiger Maßstäbe um ein Training oder lediglich um Ausgleichssport handelt.

Ein Hauptproblem bei der Ausübung von Sport und Teilnahme an Renn-/Wettkampfveranstaltungen ist aber eher eine haftungsrechtliche Frage. Bei Haftpflichtansprüchen der Sportteilnehmer untereinander stellt sich die Frage, ob der Schädiger überhaupt haftpflichtig ist und ob der Geschädigte nicht sogar bestimmte Gefahren bewußt in Kauf nimmt (ebenfalls aus dem AHB-Kommtar).

dimarco
15.10.2008, 12:59
Dann bist du scheinbar noch nie ne RTF mitgefahren...:)
:Cheese: Klar, schon mehrmals sogar. Es ist aber trotzdem keine Rennveranstaltung, da jeder starten kann wann er will in einem Zeitrahmen und es nicht das Ziel ist, eine bestimmte Strecke in möglichst kurzer Zeit abzufahren. Auch wenn das einige Teilnehmer natürlich anders sehen :cool: .

Im von mir oben erwähnten Kommentar sagt dieser dazu aus, dass ein persönliches Kräftemessen von z.B. zwei Sportlern, die sich zufällig treffen oder auch zu einem privaten Kräftemessen verabreden der Ausschluß der Rennklausel ebenfalls nicht greift. Ein Rennen muss schon eine entsprechende Veranstaltung sein.

Ocean
15.10.2008, 13:32
Im Bezug auf das Training gilt es aber auch nur für offiziell angekündigtes Vereinstraining. Trainiere ich alleine vor mich hin gilt es nicht soweit ich weiss .-(

Gruss

Alpino

Das war bis letztes Jahr so, ist aber dieses Jahr geändert worden. Deswegen ist der Starpaß auch teurer geworden. Jetzt ist jegliches Training mit drin, weil man wohl gemerkt hat, daß der Triathlet doch gerne mal alleine trainiert.

Und selbst bei der alten Regelung gabe es doch riesen Schlupflöcher. Wer will mir denn Beweisen, daß mein Vereinstrainer die Fahrt nicht angeordnet hat ?

Vereinstraining bedeutet doch nicht automatisch Gruppentraining, oder ?

alessandro
15.10.2008, 15:54
Nicht jeder, der an einer RTF teilnimmt, bereitet sich zwingend auf einen Wettkampf vor.

Zu dem Ausschluß der Vorbereitung habe ich mich mal schlau gemacht.

Zum einen in der Schadensabteilung der Gesellschaft für die ich arbeite. Die Aussage des zuständigen Abteilungsleiters war die, dass mit dem Ausschluß die unmittelbare Vorbereitung gemeint ist, also beispielsweise das warm machen/fahren am Wettkampftag. Das reine Training wie es jeder von uns durchführt fällt hier nicht unter den Ausschluß.

Zum anderen habe ich mal in dem Haftpflicht-Kommentar geschmökert. Dieser sagt aus, dass grundsätzlich schon die Ausschlußklausel im Training greift. Allerdings müssen sich hier die Gefahren verwirklichen, die zu dem Ausschluß der genannten Rennen und Kämpfe geführt haben. Als Beispiel nennen der Kommentar z.B. das Boxtraining. Training mit einem Sparringspartner führen zum Ausschluß. Das Training z.B. an einem Sandsack oder Schattenboxen hingegen nicht. Zum Radsport sagt der AHB-Kommentar aus, dass das reine Konditionstraining nicht zum Ausschluß führt. Die Einzelfahrt auf einer Übungsbahn, die zur Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit dient und nicht etwa der Erprobung der technischen Eigenschaften des Rennrads, führt hingegen wieder zum dem Ausschluß. Im übrigen erwähnt der Kommentar, dass es im jeweiligen Einzelfall darauf ankäme, ob es sich unter Berücksichtigung vernünftiger Maßstäbe um ein Training oder lediglich um Ausgleichssport handelt.

Ein Hauptproblem bei der Ausübung von Sport und Teilnahme an Renn-/Wettkampfveranstaltungen ist aber eher eine haftungsrechtliche Frage. Bei Haftpflichtansprüchen der Sportteilnehmer untereinander stellt sich die Frage, ob der Schädiger überhaupt haftpflichtig ist und ob der Geschädigte nicht sogar bestimmte Gefahren bewußt in Kauf nimmt (ebenfalls aus dem AHB-Kommtar).

Das deckt sich auch mit meiner persönlichen Erfahrung. An mir ist im Training mal ein Kombi zerschellt und da ich weder Zeugen noch eigene Erinnerungen hatte, hat meine Haftpflicht eine Teilschuld akzeptiert und der Unfallgegnerin 1/3 des Schadens bezahlt. Dass ich mich im Training befand hatte ich gegenüber der Versicherung nichtmal verheimlicht, weil ich einen möglichen Ausschluß gar nicht auf dem Radar hatte.

*markus
15.10.2008, 16:46
Und selbst bei der alten Regelung gabe es doch riesen Schlupflöcher. Wer will mir denn Beweisen, daß mein Vereinstrainer die Fahrt nicht angeordnet hat ?

Vereinstraining bedeutet doch nicht automatisch Gruppentraining, oder ?
Ich glaube das ist eine Frage die im Falle des Falles dann ein Richter entscheidet.
Ich weiß nicht ob es dazu schon einen entschiedenen Fall gibt an dem man sich orientieren kann.

Ich finde das Thema sehr interessant. Im Moment ist es doch eher so, dass man von zehn verschiedenen Leuten zehn verschiedene Antworten bekommt bzgl. was denn nun versichert ist, etc.

Wäre es Möglich eine Übersicht von Versicherern zu erstellen und anzugeben was ausgeschlossen/nicht ausgeschlossen ist oder gibt es da selbst innerhalb eines Versicherers zu viele verschiedene Varianten?

dimarco
15.10.2008, 17:10
Wäre es Möglich eine Übersicht von Versicherern zu erstellen und anzugeben was ausgeschlossen/nicht ausgeschlossen ist oder gibt es da selbst innerhalb eines Versicherers zu viele verschiedene Varianten?

Grundlage des Versicherungsschutzes sind die AHB, die Allgemeinen Haftpflichtbedingungen. Die dürften / müssten bei nahezu jedem Versicherer identisch sein. Versicherungsschutzerweiterungen sind in den Besonderen Bedingungen geregelt. Wir sind hier im Forum ja genug Leute und demnach auch bei verschiedenen Gesellschaften versichert. Wenn jetzt jeder sich diese Besonderen Bedingungen aus seiner Police sucht wäre das sehr hilfreich. Ich würde mich auch anbieten diese zu sondieren. Wäre auch für meinen Job interessant.

Becca
23.10.2008, 18:20
Bin gerade über das Thema gestolpert und hab dazu mal mein Versicherungslehre-Buch befragt.
Demnach gilt der Ausschluss nicht für Veranstaltungen, bei denen Geschicklichkeit oder Dauerbelastung bewiesen werden muss.
Dazu gibt es auch das Urteil des OLG Hamm vom 27. Jan. 1989.
Das hab ich mir allerdings noch nicht zu Gemüte geführt.