Vollständige Version anzeigen : DTU Genehmigung oder nicht?
runningElsch
04.02.2026, 18:17
Moin,
wie haltet Ihr es mit Veranstaltungen die nicht bei der DTU angemeldet werden um Kosten zu sparen ?
Hier im Nordosten gibt es einen kleinen VErein der einen etwas größeren Triathlon veranstaltet diesen aber nicht bei der DTU anmeldet.
Nun ists es ja so das
A) Startpassinhaber Ihren Startpass gefährden aber es wird ja nie wirklich bestraft wird
B) allen anderen Startern ist das Wumpe.
C) Dem Veranstalter ist das Wumpe nach dem er drei Jahre vom Verband KR bekam die Ihn "geschult" haben.
Würdet Ihr mit eurem Verein bei so einem Triathlon starten wollen ?
Wie geht euer Verein damit um ?
Ich weis nicht wie das jetzt gehandhabt wird.
Ich bin vor ca. 15 Jahren bei einen kleinen Volkstriathlon hier in meiner Nähe gestartet der nicht beim BTV angemeldet war.
Samstag war der Triathlon und schon am Dienstag darauf hatte ich und auch andere Vereinskollegen von mir einen Brief vom BTV im Briefkasten.
Ich weis nicht mehr genau aber soviel ich mich erinnere waren wir damals für 4 Monate gesperrt und auch eine Geldstrafe wurde angedroht.
Wie funktioniert das eigentlich: wenn Du einen DTU Startpass hast und dann eben keine Tageslizenz buchen musst, kannst Du ohne Sanktionsgefahr nur bei Triathlons starten in DE, die bei der DTU angemeldet sind und deswegen im DTU-Abgabensystem sind, ja?
m., ich meine das ausdrücklich weder zynisch noch kritisch, ich mag es nur verstehen (ich versteh auch, warum man vll soetwas etabliert….)
Moin zusammen,
wir standen letztes Jahr vor einem ganz ähnlichen „Problem“.
Als Startpassinhaber und Ligastarter in Rheinland-Pfalz wollte ich in Hessen bei einem Wettkampf starten, der zu dem Zeitpunkt noch nicht genehmigt war.
Ich habe das damals offen mit unserem Vereins-/Abteilungsleiter besprochen und mich anschließend per Mail an den DTU-Landesverband Rheinland-Pfalz gewandt, mit der Bitte um eine Ausnahme.
Rückmeldung war, dass der HTV (Hessischer Triathlonverband) bereits an der Genehmigung für den Wettkampf arbeitet. Diese kam dann auch kurz vor dem Start – und damit war das Thema erledigt 😊
Meine persönliche Strategie war einfach: offen kommunizieren und keine Spielchen.
Wie eine mögliche Sanktionierung ausgesehen hätte, kann ich ehrlich gesagt nicht sagen. Dafür hätte schon jemand Ergebnislisten mit Namen/Vereinen abgleichen und zusätzlich prüfen müssen, ob es sich um Ligastarter handelt. :dresche
Ich wäre natürlich auch nicht im Vereins- bzw. Liga-Einteiler gestartet.
Viele Grüße :Huhu:
Siebenschwein
06.02.2026, 10:06
Wie verträgt sich diese Ausschliesslichkeit eigentlich mit (europäischem) Wettbewerbsrecht?
Setzen die das eventuell gar nicht durch, weil sie Angst haben, dass mal einer das vor Gericht klärt?
Matthias75
06.02.2026, 10:28
Wie verträgt sich diese Ausschliesslichkeit eigentlich mit (europäischem) Wettbewerbsrecht?
Setzen die das eventuell gar nicht durch, weil sie Angst haben, dass mal einer das vor Gericht klärt?
Vor ca. 15 Jahren wurde hier schinmql eine recht ausführliche Diskussion zu dem Thema geführt. Da sich das Regelwerk diesbezüglich nicht geändert hat, dürfte das meiste davon noch halbwegs aktuell sein, sofern es nicht neuere Stellungnahmen der DTU oder der Landesverbände gibt.
Ich meine, dass damals auch ein Veranstalter gegen die DTU vor Gericht gezogen ist, aber verloren hat. Ob mal ein Sportler geklagt hat, weiß ich nicht.
Ich finde es immer noch seltsam, dass es Verband seine zahlenden Startpass-Inhaber derart einschränkt, während Nichtstartpassinhaber - außer der Tageslizenz - keine Einschränkungen bei der Auswahl ihrer Wettkämpfe haben. Und ja ich weiß, ich habe noch die Versicherung, fördere Nachwuchs und Verbandsarbeit etc…. Trotzdem stehe ich mit Startpass bei der Auswahl der Wettkämpfe schlechter da.
M.
Würdet Ihr mit eurem Verein bei so einem Triathlon starten wollen ?
So gefragt würde ich da klar "nein" drauf antworten. Wenn ein Athlet bei einer nicht genehmigten Veranstaltung starten will soll er das auf eigene Kappe machen, ich würde dann aber nicht im Namen eines offiziellen Triathlon-Vereines dort starten. Es ist per se meine Entscheidung als Starter, den Verein da reinziehen muss nicht sein.
Vor ca. 15 Jahren wurde hier schinmql eine recht ausführliche Diskussion zu dem Thema geführt. Da sich das Regelwerk diesbezüglich nicht geändert hat, dürfte das meiste davon noch halbwegs aktuell sein, sofern es nicht neuere Stellungnahmen der DTU oder der Landesverbände gibt.
Ich meine, dass damals auch ein Veranstalter gegen die DTU vor Gericht gezogen ist, aber verloren hat. Ob mal ein Sportler geklagt hat, weiß ich nicht.
Ich finde es immer noch seltsam, dass es Verband seine zahlenden Startpass-Inhaber derart einschränkt, während Nichtstartpassinhaber - außer der Tageslizenz - keine Einschränkungen bei der Auswahl ihrer Wettkämpfe haben. Und ja ich weiß, ich habe noch die Versicherung, fördere Nachwuchs und Verbandsarbeit etc…. Trotzdem stehe ich mit Startpass bei der Auswahl der Wettkämpfe schlechter da.
M.
Waren doch die Kölner, oder? Jeske and Friends oder wie auch immer. Wir hatten uns angemeldet und bekamen dann Drohbriefe von wegen Sperrung und so. Passiert ist nichts.
jannjazz
07.02.2026, 14:05
Ohne Genehmigung gibt es kein Reglement und keine Kampfrichter. Auch Streckensperrung ist dann fragwürdig.
Andreundseinkombi
09.02.2026, 09:15
Als Veranstalter kann ich in keinster Weise nachvollziehen, warum man seine Veranstaltung nicht vom Verband genehmigen lassen sollte. Was nicht heißen soll, dass die Zusammenarbeit oftmals keine ist, sondern ehr nur ein einseitiges Fordern.
Matthias75
09.02.2026, 14:09
Ohne Genehmigung gibt es kein Reglement und keine Kampfrichter. Auch Streckensperrung ist dann fragwürdig.
Ich würde es etwas anders formulieren: Ohne Genehmigung gibt es keine Garantie auf ein Reglement .....
Das ist aber auch der Punkt, auf den ich in der damaligen Diskussion hingewiesen habe: Warum wird die Genehmigung nicht mehr als Qualitätssiegel beworben und weniger als Zwang. Ironman macht das mit mehr oder weniger Erfolg, Challenge auch. Wenn Ironman/Challenge drauf steht, weiß der Sportler was er bekommt.
Wenn ich als Sportler faire Wettkämpfe mit einem organisatorischen Mindeststandard will, muss ich zu einem DTU-genehmigten Wettkampf gehen. Alles andere ist dann mein persönliches Risiko.
Ich finde aber, ich als Sportler sollte diese Wahlmöglichkeit haben. Diese sollte mir nicht vom Verband per Zwang vorgegeben werden.
Als Veranstalter kann ich in keinster Weise nachvollziehen, warum man seine Veranstaltung nicht vom Verband genehmigen lassen sollte. Was nicht heißen soll, dass die Zusammenarbeit oftmals keine ist, sondern ehr nur ein einseitiges Fordern.
Grundsätzlich ja, diese durchaus bestehenden Vorteile könnte man auch offensiver beworben werden. Gründe dagegen könnten z.B. der Aufwand für die Genehmigung sowie geg. Kosten sein, gerade bei kleinen Veranstaltungen.
Ich bin z.B. früher mal bei einem kleinen Triathlon an der Ostsee gestartet (bei dem in meiner Erinnerung damals auch ein gewisser Arnd Schomburg mit seinem damals 11/12-jährigen Sohn aufgetaucht ist). Das war eine kleine Veranstaltung mit 30-40 Teilnehmer. Streckensicherung wurde mit den zwei beteiligten Gemeinden organisiert, Wasserrettung durch die örtliche DLRG, Kampfrichter brauchte es bei der Teilnehmeranzahl nicht... Kleine Veranstaltung für die Kurgäste für <10€ Startgeld, die super funktioniert hat. Wieso sollen die sich den Aufwand machen und eine Genehmigung vom Verband einholen?
M.
Wie verträgt sich diese Ausschliesslichkeit eigentlich mit (europäischem) Wettbewerbsrecht?
Setzen die das eventuell gar nicht durch, weil sie Angst haben, dass mal einer das vor Gericht klärt?
Es verträgt sich natürlich NICHT mit europäischem Wettbewerbsrecht !
Des weiteren sehe ich keinen Grund, warum ein Veranstalter nicht auch ohne den Verband, einen gut gesicherten und mit eigenen Kampfrichtern ausgeführten Wettkampf hinbekommen sollte ?!
Ich habe mir sagen lassen, das da der eine oder andere dieser Veranstalter sogar Kids für einen Minimalbeitrag haben starten lassen und Sozialtarife für Einkommensschwache angeboten haben.
Zeugt eigentlich nicht davon das die sehr Pöse sind ;-).
Und die Jugendarbeit wird dann gar eigenständig noch zusätzlich gefördert.
Ich denke die Konsequenzen für einen Startpassinhaber sind minimal.
Wie bereits geschrieben wurde, müsste der Verband ja die Ergebnisliste durchforsten und abgleichen, wer davon einen Startpass hat und diese dann sperren. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich jemand diese Mühe macht.
Als Vereinsoffizieller/Vorstand musst du das im Prinzip deinen Athleten offiziell verbieten, wenn sie dich fragen.
Am Ende muss es jeder selbst entscheiden.
Die Frage die wohl am ehesten im Raum steht, ist die:
Sollte bei so einem Rennen tatsächlich ein Unfall passieren, wird schnell die Frage der Fahrlässigkeit des Teilnehmers gestellt. Das wäre als Teilnehmer für mich der einzige Grund nicht an so einem Rennen teilzunehmen.
jannjazz
09.02.2026, 20:59
…und die KRs haben dann was für eine Qualifikation? Und die Strckensperrungen beantragt wer? Wo?
Andreundseinkombi
09.02.2026, 21:14
Für die Anordnung der Straßenverkehrsbehörde ist es vollkommen egal ob die Veranstaltung von einem Verband genehmigt is oder nicht.
vBulletin v3.6.1, Copyright ©2000-2026, Jelsoft Enterprises Ltd.