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Vollständige Version anzeigen : Neue Abstandsregelung 28.4.2020


darkcruiser
28.04.2020, 21:25
Und wurde bei Euch heute der Corona Abstand 1,5 - 2 Meter auf der Straße
heute eingehalten? :)

NBer
28.04.2020, 21:30
Und wurde bei Euch heute der Corona Abstand 1,5 - 2 Meter auf der Straße
heute eingehalten? :)

du meinst der abstand beim überholen? natürlich nicht. so genau hat sich die neuen verordnungen doch kein mensch durchgelesen. das einzige, dass gelesen wurde, waren die neuen tarife für zu schnelles fahren.

darkcruiser
28.04.2020, 21:40
Glaub ich auch !!!Schade !
Das Nebeneinanderfahren ist grundsätzlich erlaubt, wenn dadurch
keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet werden.
Wird auch kein Schwein wissen (:-

hanse987
28.04.2020, 23:58
Das Nebeneinanderfahren ist grundsätzlich erlaubt, wenn dadurch
keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet werden.


Stimmt nicht ganz. Es heißt:

"Mit Fahrrädern darf nebeneinander gefahren werden, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird; anderenfalls muss einzeln hintereinander gefahren werden."

Interessant zu wissen wäre, was als Behinderung angesehen wird?

NBer
29.04.2020, 00:06
.....Interessant zu wissen wäre, was als Behinderung angesehen wir?

das ist die frage. ist behindern schon wenn das auto mal 10 sekunden abbremsen muss weil e sgerade wegen gegenverkehr nicht überholen kann? oder ist behindern das komplette blockieren der strasse?

Marsupilami
29.04.2020, 06:00
Mal abgesehen davon dass diese Diskussion nichts mit dem Thread-Titel zu tun hat: warum müsst ihr eigentlich ständig provozieren indem ihr nebeneinander fahrt? Kann man auf halbwegs verkehrsreichen Straßen nicht einfach hintereinander fahren?

PabT
29.04.2020, 06:19
Mal abgesehen davon dass diese Diskussion nichts mit dem Thread-Titel zu tun hat: warum müsst ihr eigentlich ständig provozieren indem ihr nebeneinander fahrt? Kann man auf halbwegs verkehrsreichen Straßen nicht einfach hintereinander fahren?

Wer ist "Ihr"?
Ab wie oft ist es "ständig"?
Warum - und für wen? - stellt rechtkonformes Handeln eine "Provokation" dar?
Ab wieviel Verkehr welchen Typs ist eine Straße "halbwegs verkehrsreich"?

fras13
29.04.2020, 06:25
Mein Erlebnis gestern früh:

Ich fahre auf breiter Straße (kein Radweg vorhanden), Gegenverkehr und der Bus überholt mich mit ca. 50cm Abstand.

Zum Glück war er langsam, hat offenbar vorher abgebremst …

nix mit neuer Abstandsregel !!!:(

Vicky
29.04.2020, 06:34
Ich muss sagen, dass sich die meisten Autofahrer im Bonner Raum sichtbar um diesen Abstand beim überholen bemühen. Das beobachte ich sowohl beim Autofahren, als auch auf dem Rad. Spinner, die sich nicht dran halten gibt es leider immer mal wieder. Aber im großen und ganzen kann ich mich nicht beklagen.

tridinski
29.04.2020, 07:10
Die Logik hinter der neuen Regeln ist doch eigentlich die alte: Auch vorher durfte man nur mit 1,50 Seitenabstand überholen. Das ging auch vorher nur, wenn kein Gegenverkehr kam, es sei denn die Strasse war sehr breit. Hat sich bei einzelnen Radfahrern aber niemand dran gehalten. Jetzt darf man nebeneinander fahren. Auch hier kann man nur überholen wenn kein Gegenverkehr kommt. Hat sich für die überholenden Autofahrer also nichts geändert. GEFÜHLT hat sich für sie natürlich schon was geändert, denn den einzelnen Radler überholt man gerne auch mit weniger als 1,50 bei Gegenverkehr, während das bei zweien einfach nicht mehr geht.

Wenn die Straße so schmal ist dass man zwei nebeneinander fahrende Radler auch ohne Gegenverkehr nicht mehr mit 1,50 überholen kann wäre es Behinderung und man muss hintereinander fahren, so versteh ich das.

Ich bin mal ne Woche im Österreichischen Lechtal geradelt, Deutsche, Österreicher, alle eng an mir vorbei. Immer hinter mir geblieben mit reichlich Abstand und erst überholt wenn kein Gegenverkehr kam haben die Belgier. Radsportnation.

jannjazz
29.04.2020, 07:22
Wenn die Straße so schmal ist dass man zwei nebeneinander fahrende Radler auch ohne Gegenverkehr nicht mehr mit 1,50 überholen kann wäre es Behinderung und man muss hintereinander fahren, so versteh ich das.


Das Rad mit etwas Abstand zum Kantstein hat eine Breite von 100 cm, dann kommt der Abstand von 150 cm und das Auto selber, ca 200 cm. Da sind wir also bei 4,50 m. Das bedeutet, auf schmaler Strasse herrscht grundsätzlich Überholverbot von Fahrrädern.

triduma
29.04.2020, 07:24
Das interessiert die meisten der Auto und LKW Fahrer überhaupt nicht und sie überholen Radfahrer weiter genauso eng wie vorher.
In den sozialen Medien ist der Aufschrei der Autofahrer groß.
Da wird jetzt noch mehr auf die Radfahrer geschimpft, vor allem auf die Rennrad Fahrer. :(

Miss Mika
29.04.2020, 07:26
Ich muss sagen, dass sich die meisten Autofahrer im Bonner Raum sichtbar um diesen Abstand beim überholen bemühen. Das beobachte ich sowohl beim Autofahren, als auch auf dem Rad. Spinner, die sich nicht dran halten gibt es leider immer mal wieder. Aber im großen und ganzen kann ich mich nicht beklagen.

Da stimme ich zu :Blumen: . Die Mehrheit der Autofahrer hält einen Abstand ein, mit dem man gut klarkommt. Leider wiegen aber die anderen, die es nicht für nötig halten oder es manchmal vielleicht sogar nicht besser wissen, viel schwerer. Ich erlebe auf meinen Radfahrten mindestens fünf grenzwertige Überholmanöver und bin jedesmal dankbar, wenn nichts passiert.

Wenn sich ein Autofahrer besonders vorbildlich verhält, dann bedanke ich mich. Ich bilde mir ein, dass ihm das in Erinnerung bleibt und er sich weiterhin so verhält. Außerdem hoffe ich, dass es auch das Bild, welches Autofahrer oft von uns Radfahrern haben, ein bisschen verbessert. Denn wenn wir ehrlich sind, auch unter uns gibt es Viele, die sehr selbstgerecht handeln.

Und nun zur neuen Regelung: Finde ich toll. Es werden zwar die Wenigsten wissen, aber dann hat man mal eine Diskussionsgrundlage. Denn Diskussionen gibt es ja immer mal. Letzthin waren wir zu Sechst unterwegs (ich gestehe: nebeneinander) und als es zu einer Diskussion mit einem Huper und Abdrängler kam, wurden wir gefragt, "ob wir was auf die Fresse wollen". :dresche

Tobi F.
29.04.2020, 07:34
@jannjazz, Du hast noch 20cm = halbe Lenkerbreite vergessen ;-)

Die neue Regelung ist gut, weil sie Pro-Fahrrad ausgelegt ist.
Viele Autofahrer werden es schlichtweg nicht wissen oder vergessen.
Diejenigen, die sich darum kümmern, sind bisher schon mit genügend Abstand an einem vorbei gefahren.
Diejenigen, denen Fahrrad-Fahrer eh ein Dorn im Auge sind oder sich einfach nicht um Regeln kümmern, werden auch mit der neuen Definition nicht anders fahren.
Am Ende ist es wurscht. Es wird wohl selten eine Polizei zugegen sein und einen Strafzettel ausfüllen. Und wenns scheppert nützt es auch nix ob der Autofahrer sich nicht an 1,5m oder 2m gehalten hat.

carvinghugo
29.04.2020, 08:26
Die Logik hinter der neuen Regeln ist doch eigentlich die alte: Auch vorher durfte man nur mit 1,50 Seitenabstand überholen. Das ging auch vorher nur, wenn kein Gegenverkehr kam, es sei denn die Strasse war sehr breit. Hat sich bei einzelnen Radfahrern aber niemand dran gehalten. Jetzt darf man nebeneinander fahren. Auch hier kann man nur überholen wenn kein Gegenverkehr kommt. Hat sich für die überholenden Autofahrer also nichts geändert. GEFÜHLT hat sich für sie natürlich schon was geändert, denn den einzelnen Radler überholt man gerne auch mit weniger als 1,50 bei Gegenverkehr, während das bei zweien einfach nicht mehr geht.

Wenn die Straße so schmal ist dass man zwei nebeneinander fahrende Radler auch ohne Gegenverkehr nicht mehr mit 1,50 überholen kann wäre es Behinderung und man muss hintereinander fahren, so versteh ich das.

Ich bin mal ne Woche im Österreichischen Lechtal geradelt, Deutsche, Österreicher, alle eng an mir vorbei. Immer hinter mir geblieben mit reichlich Abstand und erst überholt wenn kein Gegenverkehr kam haben die Belgier. Radsportnation.

Genau so sehe ich es auch.

Ich erlaube mir bei Gegenverkehr etwas weiter entfernt vom Rand zu fahren.
So hat der von hinten Kommende nicht die Möglichkeit sich mitten durch zu trängeln.
Dank Varia Radar habe ich die Info, dass sich von hinten ein Fahrzeug nähert schon frühzeitig.

Schwarzfahrer
29.04.2020, 08:38
Letzthin waren wir zu Sechst unterwegs (ich gestehe: nebeneinander) ...
Na ja, wenn ich mir das so bildlich vorstelle, zu sechst nebeneinander - da ist ja gleich die Gegenfahrbahn mit blockiert, oder?:Gruebeln:

Im Ernst: ich denke, so eine Änderung braucht schon seine Zeit, bis es breiter akzeptiert wird, da ist der Mensch zu träge. Es gibt erst mal nur eine juristische Handhabe für schwerere Konflikte, sonst ändert sich an der Sicherheit der Radfahrer nur langsam was.
Deshalb stimme ich auch dieser kleinen Maßnahme voll zu (nur nutze ich statt Garmin einen 10-Euro Mini-Rückspiegel am Lenker):
Ich erlaube mir bei Gegenverkehr etwas weiter entfernt vom Rand zu fahren.
So hat der von hinten Kommende nicht die Möglichkeit sich mitten durch zu trängeln.
Dank Varia Radar habe ich die Info, dass sich von hinten ein Fahrzeug nähert schon frühzeitig.
Sobald der Gegenverkehr weg ist, ziehe ich oft gezielt ganz an den Rand, um dem Autofahrer zu signalisieren, jetzt kann er vorbei; bei Kurven gebe ich ggf. auch noch mit der Hand zeichen, ob es frei ist, wenn ich besser einsehe, als der Hintermann.

Miss Mika
29.04.2020, 09:06
Na ja, wenn ich mir das so bildlich vorstelle, zu sechst nebeneinander - da ist ja gleich die Gegenfahrbahn mit blockiert, oder?:Gruebeln:


:Lachanfall:

NBer
29.04.2020, 09:59
was mir auffällt, es hupt nie jemand wegen zweier radfahrer nebeneinander, wenn sie ohne gegenverkehr sofort überholen können. sind sie durch gegenverkehr gezwungen mal 10 sekunden langsamer zu fahren, um auf die nächste überholmöglichkeit zu warten, wird gehupt. sprich es geht letztendlich gar nicht um die 2 nebeneinanderfahrenden radfahrer, sondern um das 10 sekunden warten, dass sie so nervt.

und am besten sind die selbsternannten sheriffs, die auch bei freier gegenfahrbahn absichtlich eng überholen, um den radfahrern die verwerflichkeit ihres nebeneinanderfahrens klar zu machen.

Frau Müller
29.04.2020, 10:59
und am besten sind die selbsternannten sheriffs, die auch bei freier gegenfahrbahn absichtlich eng überholen, um den radfahrern die verwerflichkeit ihres nebeneinanderfahrens klar zu machen.

Leider gibt es auch genügend Cowboys auf Radfahrerseite, um mal deine Metapher aufzugreifen. Ehrlich gesagt erlebe ich es öfter, dass Radfahrer die Regeln missachten als Autofahrer. Besonders beliebt: An roten Ampeln rechts vorbeidrängeln.

In Summe erlebe ich aber ein Straßenbild, dass sich sukzessive rücksichtsvoller gestaltet.

LidlRacer
29.04.2020, 11:05
Leider gibt es auch genügend Cowboys auf Radfahrerseite, um mal deine Metapher aufzugreifen. Ehrlich gesagt erlebe ich es öfter, dass Radfahrer die Regeln missachten als Autofahrer. Besonders beliebt: An roten Ampeln rechts vorbeidrängeln.


§5 StVO:
"(8) Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Rad Fahrende und Mofa Fahrende die Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen."

floehaner
29.04.2020, 11:16
§5 StVO:
"(8) Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Rad Fahrende und Mofa Fahrende die Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen."

Steht schon länger drin. Wissen aber wirklich viele Rad-und Autofahrer nicht. Am liebsten sind mir die Autos, die schnell noch vorbei fahren und dann sich sehr weit rechts hinstellen.

Matthias75
29.04.2020, 11:17
§5 StVO:
"(8) Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Rad Fahrende und Mofa Fahrende die Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen."

Was "ausreichender Raum" ist, darüber gibt es allerdings unterschiedliche Auffassungen. :Huhu:

Aus Sicht des Autofahrers dürfte es aber auch der Ärger verständlich sein, wenn man den Radfahrer endlich - legal - überholt hat, und sich dieser an der Ampel wieder an einem "vorbei drängt", der Autofahrer also, nachdem die Ampel grün ist, aufgrund des Überholverbots wieder hinter dem Radfahrer fest hängt. Wen das noch eine Hauptverkehrsstraße im Berufsverkehr ist....

Bissel Augenmaß und Rücksichtnahme auf beiden Seiten wäre auf jeden Fall besser. Wenn ich als Radfahrer weiß, dass die Autofahrer in den nächsten Kilometer nicht an mir vorbei kommen, muss ich mich auch nicht extra an den Autofahrern vorbei drücken.

M.

Frau Müller
29.04.2020, 11:29
Was "ausreichender Raum" ist, darüber gibt es allerdings unterschiedliche Auffassungen. :Huhu:

Aus Sicht des Autofahrers dürfte es aber auch der Ärger verständlich sein, wenn man den Radfahrer endlich - legal - überholt hat, und sich dieser an der Ampel wieder an einem "vorbei drängt", der Autofahrer also, nachdem die Ampel grün ist, aufgrund des Überholverbots wieder hinter dem Radfahrer fest hängt. Wen das noch eine Hauptverkehrsstraße im Berufsverkehr ist....

Bissel Augenmaß und Rücksichtnahme auf beiden Seiten wäre auf jeden Fall besser. Wenn ich als Radfahrer weiß, dass die Autofahrer in den nächsten Kilometer nicht an mir vorbei kommen, muss ich mich auch nicht extra an den Autofahrern vorbei drücken.

M.

Genau darum ging es mir. Nur weil es die StVO zulässt, bedeutet das nicht, die Möglichkeit auch zu nutzen. Es verbessert die Situation nicht, da Überholvorgänge ein potenziell höheres Risiko sind, als beruhigter, fließender Verkehr.

floehaner
29.04.2020, 11:36
Bissl tun mir die Autofahrer auch ein wenig leid. Meine Haus- und Hofrunde ist auf 10km am Stück ca. 4m breit. Da würde nie einer vorbei kommen. Ich fahre dann sehr weit rechts und winke die Autos vorbei.
Dafür kenne ich auf derselben Strecke einen Radfahr "Vollidioten", der bewusst mittig fährt. Den bin ich mit ca. 20km/h ewig hinterher gefahren. Bei Gegenverkehr fährt er rechts rann, um gleich danach wieder mittig zufahren. Null Chance, zu überholen. Auf kurzes anhupen kommt der Stinkefinger.

El Stupido
29.04.2020, 12:09
Ich finde die neue Regelung gut.
Und ob jetzt mit 1,50 Meter überholt wird oder mit 1,37 Meter wird sich
a) im Zweifelsfall nicht nachweisen lassen und
b) ist es auch egal da 1,37 Meter deutlich > z.B. 50 cm

Wenn ich in Zukunft rücksichtslos überholt werde und mich dadurch gefährdet sehe werde ich mir amtl. Kennzeichen, Fahrzeugtyp und -farbe merken sowie wann und wo genau das war. Natürlich nur wenn ich den/die Fahrer*in erkennen und beschreiben kann.
Dann werde ich das anschließend der Polizei melden mit dem Hinweis, dass ich mich gefährdet fühlte. Da wird zwar Null Komma Null bei rauskommen aber wenn der / die Fahrer*in nur schonmal einen Anhörbogen bekommt und beim Griff in den Briefkasten Kurz ein mulmiges Gefühl hat und beim nächsten Mal daran denkt ist der Sache geholfen denke ich.

Körbel
29.04.2020, 14:05
Da wird jetzt noch mehr auf die Radfahrer geschimpft, vor allem auf die Rennrad Fahrer. :(

Das sind aber auch schlimme Gesellen.:Cheese:


Du hast noch 20cm = halbe Lenkerbreite vergessen ;-)


Dann fahr mal mit reinen Rennradfahrern, da fährst du in der Gruppe mit Armberührung und das teilweise stundenlang.
Da ist nichts mit "halber Lenkerbreite"!

carvinghugo
29.04.2020, 14:40
Na ja, wenn ich mir das so bildlich vorstelle, zu sechst nebeneinander - da ist ja gleich die Gegenfahrbahn mit blockiert, oder?:Gruebeln:

Deshalb stimme ich auch dieser kleinen Maßnahme voll zu (nur nutze ich statt Garmin einen 10-Euro Mini-Rückspiegel am Lenker):

Sobald der Gegenverkehr weg ist, ziehe ich oft gezielt ganz an den Rand, um dem Autofahrer zu signalisieren, jetzt kann er vorbei; bei Kurven gebe ich ggf. auch noch mit der Hand zeichen, ob es frei ist, wenn ich besser einsehe, als der Hintermann.

Ok Spiegel ist günstiger, aber halt nicht proaktiv warnend.

Handzeichen gebe ich nicht, aber zum Rand fahre ich auch wieder.

Das Verfahren ist auch gut vor Fahrbahnteilern.
Dadurch unterbleibt das Vorbeidrängeln

seppdember
29.04.2020, 18:49
Die Leute können sehr wohl einschätzen wieviel 1,5m sind! Im Moment gut in den Läden zu beobachten!
Aber auch nur weil sie um ihren eigenen Arsch Angst haben!
Sobald sie aber in ihren schusssicheren ProllSUVpanzern den Parkplatz verlassen und den erstbesten Radfahrer überholen ist von den 1,5m nur noch ein halber Meter übrig!
Logisch! Jetzt gehts ja auch nicht mehr um die eigene Gesundheit!

Steff1702
29.04.2020, 19:33
Die Leute können sehr wohl einschätzen wieviel 1,5m sind! Im Moment gut in den Läden zu beobachten!
Aber auch nur weil sie um ihren eigenen Arsch Angst haben!
Sobald sie aber in ihren schusssicheren ProllSUVpanzern den Parkplatz verlassen und den erstbesten Radfahrer überholen ist von den 1,5m nur noch ein halber Meter übrig!
Logisch! Jetzt gehts ja auch nicht mehr um die eigene Gesundheit!

Nachdem ich letztens auf einer Landstraße mit eher engen Fahrspuren die Situation Auto/Auto/Ich nebeneinander hatte, würde ich am liebsten mit Dashcam fahren und so Sachen direkt bei der Polizei abliefern.

Auf Instagram bekomme ich als Werbung für so ein Teil, weiß jemand ob das Material rechtlich verwertbar ist?

Bommel91
29.04.2020, 20:05
Grds. wohl eher nicht. Gibt aber Ausnahmen.

So zum Beispiel laut OLG Stuttgart bei schweren Vertößen. Ist immer eine Abwägung im Einzelfall

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/olg-stuttgart-4ss54315-beweis-verwertung-dashcam-kamera-gericht-bussgeld-straftaten/

tridinski
29.04.2020, 20:28
Ist seit 2018 zulässig
https://taz.de/Urteil-zu-Dashcams-im-Verkehr/!5506193/

Da kann man dann auch so lustige Videos drehen
You are a fucking little bicycle
(https://www.youtube.com/watch?v=BAHMGgZ9fec)

Schwarzfahrer
29.04.2020, 20:43
Passend zum Thema: heute von vier Autos überholt worden auf einer Brücke. Die ersten beiden vorbildlich, der dritte so o-la-la, der vierte auf max. 80 cm Abstand. Ratet mal, welcher der Polizeiwagen war :Lachen2: . Wenn die es noch nicht verinnerlicht haben, dann dürfen wir von den normalen Autofahrern auch nichts erwarten, fürchte ich.

KarpatenWilli
30.04.2020, 08:44
Da kann man dann auch so lustige Videos drehen
You are a fucking little bicycle
(https://www.youtube.com/watch?v=BAHMGgZ9fec)

Shit der Überschlag zum Schluss ist ja Gold wert :Lachanfall:

Passend zum Thema: heute von vier Autos überholt worden auf einer Brücke. Die ersten beiden vorbildlich, der dritte so o-la-la, der vierte auf max. 80 cm Abstand. Ratet mal, welcher der Polizeiwagen war :Lachen2: . Wenn die es noch nicht verinnerlicht haben, dann dürfen wir von den normalen Autofahrern auch nichts erwarten, fürchte ich.

Denke dass wird auch noch ne weile dauern bis das überall in den Köpfen der Leuten angekommen ist, dass es hierfür jetzt neue Regeln gibt. Wird anfangs immer noch das typische Streitthema bleiben...

El Stupido
30.04.2020, 08:49
Ist seit 2018 zulässig
https://taz.de/Urteil-zu-Dashcams-im-Verkehr/!5506193/

Da kann man dann auch so lustige Videos drehen
You are a fucking little bicycle
(https://www.youtube.com/watch?v=BAHMGgZ9fec)

Jemand Empfehlungen für brauchbare Dashcams beim Rennradfahren?
Spagat zwischen Brauchbarkeit der Bilder/Videos, maximale Aufnahmedauer, Größe, Befestigungsmöglichkeit denke ich.

PabT
30.04.2020, 09:07
Ich muss sagen, dass sich die meisten Autofahrer im Bonner Raum sichtbar um diesen Abstand beim überholen bemühen. Das beobachte ich sowohl beim Autofahren, als auch auf dem Rad. Spinner, die sich nicht dran halten gibt es leider immer mal wieder. Aber im großen und ganzen kann ich mich nicht beklagen.
Das geht mir hier in Hannover auch so. Es war allerdings auch ein langer Weg, viel Informationsarbeit auf allen Kanälen; ähnlich wie seinerzeit mit der Rettungsgasse. Das ist nicht gut, dass es so "teuer" ist.

Die Logik hinter der neuen Regeln ist doch eigentlich die alte: Auch vorher durfte man nur mit 1,50 Seitenabstand überholen. Das ging auch vorher nur, wenn kein Gegenverkehr kam, es sei denn die Strasse war sehr breit. Hat sich bei einzelnen Radfahrern aber niemand dran gehalten. Jetzt darf man nebeneinander fahren. Auch hier kann man nur überholen wenn kein Gegenverkehr kommt. Hat sich für die überholenden Autofahrer also nichts geändert. GEFÜHLT hat sich für sie natürlich schon was geändert, denn den einzelnen Radler überholt man gerne auch mit weniger als 1,50 bei Gegenverkehr, während das bei zweien einfach nicht mehr geht..
Jepp!

Ich finde die neue Regelung gut.
Wenn ich in Zukunft rücksichtslos überholt werde und mich dadurch gefährdet sehe werde ich mir amtl. Kennzeichen, Fahrzeugtyp und -farbe merken sowie wann und wo genau das war. Natürlich nur wenn ich den/die Fahrer*in erkennen und beschreiben kann.
Dann werde ich das anschließend der Polizei melden mit dem Hinweis, dass ich mich gefährdet fühlte. Da wird zwar Null Komma Null bei rauskommen aber wenn der / die Fahrer*in nur schonmal einen Anhörbogen bekommt und beim Griff in den Briefkasten Kurz ein mulmiges Gefühl hat und beim nächsten Mal daran denkt ist der Sache geholfen denke ich.
Ja, unbedingt! Weil ich ziemlich viel über das Gedächtnis gelesen habe, fahre ich bei nächster Möglichkeit rechts ran und notiere mir Kennzeichen, Ort, Uhrzeit, Datum und was ich sonst noch wichtig finde, auf dem Smartphone. Die Notizen-App liegt direkt auf dem Startbildschirm, das muss ohne Suchen gehen. Je nach Sachverhalt auch ein Foto vom Täter (wenn er anhält und schimpft, geht das ganz gut). Meist ist dann auch die Grenze von der Ordnungswidrigkeit (zu dicht überholt) zur Straftat (Verkehrsgefährdung, oft auch gleich noch Beleidigung) schnell überschritten.


Denke dass wird auch noch ne weile dauern bis das überall in den Köpfen der Leuten angekommen ist, dass es hierfür jetzt neue Regeln gibt. Wird anfangs immer noch das typische Streitthema bleiben...
Und das geht mir sooo auf den Sack. Jeder Inhaber ein Fahrerlaubnis ist verpflichtet, sich über die Regeln auf dem Laufenden zu halten. Um das auch beim Pack durchzusetzen, müssten aber alle Fahrerlaubnisklassen auf wenige Jahre befristet sein (so wie fast jedes andere Zertifikat auch) und durch eine zwingend vorgeschriebene Prüfung, und nicht lediglich durch eine ärztliche Untersuchung wie beim LKW, verlängert werden können. Ein Wunschtraum.

Matthias75
30.04.2020, 09:42
Ich spiele mal den Spielverderber. :Huhu:

Ich finde die Regel unnötig und ich glaube, dass sie zu mehr Konflikten führen wird, da man ja jetzt eine Regel hat, auf die man sich berufen kann. Aus meiner Sicht war/ist es in bestimmten Situationen auch möglich, Radfahrer mit weniger Abstand sicher zu überholen. Ehrlich gesagt, wenn mich ein Autofahrer mit 1,5m Abstand überholt hat, hab`ich den bisher für einen unsicheren Fahranfänger, besoffen o.ä. gehalten. Unsicher habe ich mich selten gefühlt. Die Regel wird dazu führen, dass sich viele "Rechthaber", auch wenn sie gar nicht in Gefahr waren, auf die Regel berufen. Es wird also in Zukunft bei Streitigkeiten weniger um die tatsächliche Gefährdung des Radfahrers gehen, sondern nur darum, ob die Regeln eingehalten werden.

Die Städte und Gemeinden sind zudem fein raus, denn man hat ja jetzt was für die Sicherheit der Radfahrer getan. Da braucht man auch keine Radwege mehr bauen (was viel sicherer wäre).

Um das klar du machen: Ich bin dafür, dass alles für die Sicherheit der Radfahrer getan wird. Ich glaube aber nicht, dass diese Regel wirklich dazu beiträgt, das Konfliktpotential zu reduzieren.

Jemand Empfehlungen für brauchbare Dashcams beim Rennradfahren?
Spagat zwischen Brauchbarkeit der Bilder/Videos, maximale Aufnahmedauer, Größe, Befestigungsmöglichkeit denke ich.

Du meinst eine Dashcam, die seitlich filmt und dir noch eine gerichtsfest verwertbare Abstandsmessung ermöglicht? Viel Spass beim Suchen!

Und das geht mir sooo auf den Sack. Jeder Inhaber ein Fahrerlaubnis ist verpflichtet, sich über die Regeln auf dem Laufenden zu halten. Um das auch beim Pack durchzusetzen, müssten aber alle Fahrerlaubnisklassen auf wenige Jahre befristet sein (so wie fast jedes andere Zertifikat auch) und durch eine zwingend vorgeschriebene Prüfung, und nicht lediglich durch eine ärztliche Untersuchung wie beim LKW, verlängert werden können. Ein Wunschtraum.

Dann bitte die Radfahrer aber auch. Die hatten ihre einzige und letzte Prüfung meistens in der dritten Klasse. Was ich da als Autofahrer und auch als Radfahrer sehe, da stellen sich mir die Nackenhaare auf. (Nebenbei: Deine Wortwahl ("das Pack") erweckt in mir den Anschein, als hättest du dich ziemlich auf das "Feindbild" Autofahrer eingeschossen. Für ein entspanntes miteinander wenig hilfreich :Huhu: .

M.

El Stupido
30.04.2020, 09:59
(...)
Du meinst eine Dashcam, die seitlich filmt und dir noch eine gerichtsfest verwertbare Abstandsmessung ermöglicht? Viel Spass beim Suchen!


(...)

Dass das nicht möglich ist ist mir bewusst.
Ich will ja auch nicht auf den Zentimeter genau wissen, mit wieviel Abstand ich überholt wurde. Ein paar Posts vorher schrieb ich ja auch, dass 1,37 Meter (oder sogar weniger) auch ok sind.
Ich will dann was in der Hand haben wenn ich mich gefährdet fühle.
Zum Gluck gibt es die Situationen nicht oft aber ich erinnere mich an gelegentliche Situationen wo mir das Herz bis zum Hals klopfte und die Hände zitterten. Im Gegenverkehr überholt einer weil er mich übersah zB. Das würde die Dashcam einfangen.
Konkret zur Überhol- / Abstandsgeschichte: an der Art und Weise, wie Kfz-Fahrer*innen nach dem Überholen wiedereinscheren kann man aber sehr wohl ablesen, ob mit hinreichend Abstand überholt wurde oder nicht - ohne seitlich filmen zu müssen.
Zudem erleichtert es Dokumentation von genauer Örtlichkeit, Uhrzeig, Fahrzeugtyp, amtlichen Kennzeichen, Aussehen von Fahrer*in und würde auch im Falle von gelegentlichen "Stinkefingern" hilfreich sein.

Nobodyknows
30.04.2020, 10:00
... Die Regel wird dazu führen, dass sich viele "Rechthaber", auch wenn sie gar nicht in Gefahr waren, auf die Regel berufen.

Ja, das würde ich unterschreiben.

...
Die Städte und Gemeinden sind zudem fein raus, denn man hat ja jetzt was für die Sicherheit der Radfahrer getan. Da braucht man auch keine Radwege mehr bauen (was viel sicherer wäre)

Um das klar zu machen: Ich bin dafür, dass alles für die Sicherheit der Radfahrer getan wird...

Ich bin nicht dafür, dass alles für die Sicherheit der Radfahrer getan wird.
Denn dies bietet die Möglichkeit (z. B. über Radwege) die Radfahrer zu separieren und (z. B. über Drängelgitter) (https://de.wikipedia.org/wiki/Umlaufgitter) in ihrem zügigen Vorankommen zu behindern. Und alles mit dem Ziel, den motorisierten Verkehr möglichst störungsfrei ablaufen zu lassen.

Wenn es denn eine Verkehrswende geben soll, dann ist das Fahrrad als gleichwertiges Verkehrsmittel und nicht als Sport- und Freizeitgefährt zu betrachten und gehört grundsätzlich auf die Straße (und "die Autofahrer" haben zu akzeptieren, dass jemand trotz niedrigerer Geschwindigkeit und nicht vorhandener Knautschzone ein gleichwertiger Verkehrsteilnehmer ist),

Gruß
N. :Huhu:

Matthias75
30.04.2020, 10:09
Ich bin nicht dafür, dass alles für die Sicherheit der Radfahrer getan wird.
Denn dies bietet die Möglichkeit (z. B. über Radwege) die Radfahrer zu separieren und (z. B. über Drängelgitter) (https://de.wikipedia.org/wiki/Umlaufgitter) in ihrem zügigen Vorankommen zu behindern. Und alles mit dem Ziel, den motorisierten Verkehr möglichst störungsfrei ablaufen zu lassen.

Wenn es denn eine Verkehrswende geben soll, dann ist das Fahrrad als gleichwertiges Verkehrsmittel und nicht als Sport- und Freizeitgefährt zu betrachten und gehört grundsätzlich auf die Straße (und "die Autofahrer" haben zu akzeptieren, dass jemand trotz niedrigerer Geschwindigkeit und nicht vorhandener Knautschzone ein gleichwertiger Verkehrsteilnehmer ist),

Gruß
N. :Huhu:

Ja, so würde ich das auch unterschreiben. Dafür bedarf es meiner Meinung aber mehr baulicher Massnahmen (Verbreiterung der Fahrbahnen, Radwege, Radüberwege an gefährlichen Stellen etc.) als einer gesetzlichen Regelung, auf der man sich jetzt ausruht.

M.

kullerich
30.04.2020, 10:26
Ich spiele mal den Spielverderber. :Huhu:

Ich finde die Regel unnötig und ich glaube, dass sie zu mehr Konflikten führen wird, da man ja jetzt eine Regel hat, auf die man sich berufen kann. Aus meiner Sicht war/ist es in bestimmten Situationen auch möglich, Radfahrer mit weniger Abstand sicher zu überholen. Ehrlich gesagt, wenn mich ein Autofahrer mit 1,5m Abstand überholt hat, hab`ich den bisher für einen unsicheren Fahranfänger, besoffen o.ä. gehalten. Unsicher habe ich mich selten gefühlt. Die Regel wird dazu führen, dass sich viele "Rechthaber", auch wenn sie gar nicht in Gefahr waren, auf die Regel berufen. Es wird also in Zukunft bei Streitigkeiten weniger um die tatsächliche Gefährdung des Radfahrers gehen, sondern nur darum, ob die Regeln eingehalten werden.

Die Städte und Gemeinden sind zudem fein raus, denn man hat ja jetzt was für die Sicherheit der Radfahrer getan. Da braucht man auch keine Radwege mehr bauen (was viel sicherer wäre).

Um das klar du machen: Ich bin dafür, dass alles für die Sicherheit der Radfahrer getan wird. Ich glaube aber nicht, dass diese Regel wirklich dazu beiträgt, das Konfliktpotential zu reduzieren.




Da kann ich insofern nicht widersprechen, dass die Sicherheit (die gefühlte und die reale) nicht am zentimetergenauen Abstand alleine hängen.
Meine Hoffnung bei dieser Regeländerung ist eigentlich so: bei 1,50 Meter Abstand muss es für jeden Überholer eines Radfahrers klar sein, dass er / sie zum Überholen die Fahrspur verlassen muss und somit (bei einer "normalen" Straße) den Gegenverkehr durchlassen. Falls das verstanden würde, da käme ein signifkanter Sicherheitsgewinn her.

Nobodyknows
30.04.2020, 10:37
...Dafür bedarf es meiner Meinung aber mehr baulicher Massnahmen (Verbreiterung der Fahrbahnen, Radwege, Radüberwege an gefährlichen Stellen etc.) als einer gesetzlichen Regelung, auf der man sich jetzt ausruht.

M.

Hmm... Ich weiß natürlich nicht, was Dir im Detail so vorschwebt.
Ich bin aus folgenden Grund bei "baulichen Maßnahmen" eher unglücklich.

Unser dickbäuchiger Bürgermeister der zweimal im Jahr (einmal beim Volksradfahren und das zweite Mal bei der Gemarkungsrundfahrt seiner Partei) sein Rad aus dem Keller holt, ist ein großer Freund davon, dass Radfahrer ausgebremst werden.

Und er tut als Chef der zuständigen Behörde sehr viel dafür, dass dies geschieht.
Mit dem Totschlagargument "Sicherheit" lässt er Drängelgitter aufstellen, sorgt durch Verkehrszeichen für eine Benutzungspflicht von Radwegen auf denen es dich durch Baumwurzeln aus dem Sattel schüttelt und fordert an einem zu bauenden Kreisverkehr eine sauteure Unterführung für Radfahrer (damit Kraftfahrer weiterhin verpeilt und auf dem Handy daddelnd durch die Gegend fahren können).

Für mich ist das -wie bereits erwähnt- nicht grundsätzlich der optimale Ansatz.
Es kommt halt (auf die einzelne, konkrete) Gegebenheit an.

Gruß
N. :Huhu:

PabT
30.04.2020, 11:03
Ich finde die Regel unnötig und ich glaube, dass sie zu mehr Konflikten führen wird, da man ja jetzt eine Regel hat, auf die man sich berufen kann.
Aber sie ist doch gar nicht wirklich neu, die Zahl ist bloß vom regelmäßig gesprochenen ins geschriebene Recht übertragen.

Dann bitte die Radfahrer aber auch. Die hatten ihre einzige und letzte Prüfung meistens in der dritten Klasse. Was ich da als Autofahrer und auch als Radfahrer sehe, da stellen sich mir die Nackenhaare auf. (Nebenbei: Deine Wortwahl ("das Pack") erweckt in mir den Anschein, als hättest du dich ziemlich auf das "Feindbild" Autofahrer eingeschossen. Für ein entspanntes miteinander wenig hilfreich :Huhu: .
Ich hoffe, Du bist der einzige auf den ich so wirke, denn das Gegenteil ist der Fall. Fast jeder Radfahrer ist auch Autofahrer, und ich denke auch nicht in "die Radfahrer", "die Fußgänger" und "die Autofahrer", sondern ich teile Verkehrsteilnehmer in "anständige Menschen" und "elende StVO-Verweigerer" ein. Beide Gruppen verteilen sich sehr gleichmäßig auf alle Verkehrsmittel, und die allermeisten verhalten sich im Großen und ganzen korrekt. Die wenigen, aber hochgefährlichen anderen sind "das Pack".

Dass ich mit Fehlern anderer Leute rechen muss, schließt nicht ein, dass ich deren Fehler auch gutheißen und schweigend hinnehmen muss. Wer freundlich um Entschuldigung bittet, wird i. d. R. auch nicht angezeigt. Wer mich gefährdet und dann noch herumzickt, wird dokumentiert - sonst wäre ich mitschuldig an seinem nächsten Opfer, das vielleicht nicht so gute Reflexe hat wie ich und dann im Rollstuhl oder im Sarg endet.

Matthias75
30.04.2020, 11:54
Hmm... Ich weiß natürlich nicht, was Dir im Detail so vorschwebt.
Ich bin aus folgenden Grund bei "baulichen Maßnahmen" eher unglücklich.


Massnahmen müssen natürlich sinnvoll sein, in dem Sinne, dass für alle Beteiligten ein Miteinander im Straßenverkehr möglich ist, idealerweise ohne Behinderung der andere und mit größtmöglicher Sicherheit. Ich weiß, viele Wünsche auf einmal.

Wenn aber z.B. zwei Ortsteile nur mit einer Hauptverkehrsstraße verbunden sind und kein richtiger Radweg vorhanden ist, bringt die 1,5m-Regel wenig. Sinnvoll wäre zu überlegen, ob und welche Alternativen es gibt, um sowohl Radfahrer wie auch Autofahrer ein stressfreieres Vorankommen zu ermöglichen. Dass uns nicht zwingend der Radweg sein, dass kann auch eine andere Verkehrsführung für Radfahrer oder Autofahrer sein. Vielleicht ist es auch möglich, den Radverkehr auf einige Straßen zu konzentrieren, um auf den anderen die Behinderung für Autofahrer zu minimieren. Das das Radwegenetz in den meisten Städten viele Lücken hat, die die Radfahrer häufig auf die Straße zwingen, ist ja auch nichts neues.

Aber sie ist doch gar nicht wirklich neu, die Zahl ist bloß vom regelmäßig gesprochenen ins geschriebene Recht übertragen.

Korrigiere mich, wenn ich falsch liege, aber im gesprochenen Recht geht es darum nachträglich festzustellen, ob eine Gefährdung vorlag. Die wird regelmäßig angenommen, wenn die 1,5m unterschritten wurden. Jetzt geht man davon aus, dass immer, wenn die 1,5m unterschritten wurden auch eine Gefährdung vorliegt. Kleiner Unterschied, den ich aber nicht unerheblich finde.


Ich hoffe, Du bist der einzige auf den ich so wirke, denn das Gegenteil ist der Fall. Fast jeder Radfahrer ist auch Autofahrer, und ich denke auch nicht in "die Radfahrer", "die Fußgänger" und "die Autofahrer", sondern ich teile Verkehrsteilnehmer in "anständige Menschen" und "elende StVO-Verweigerer" ein. Beide Gruppen verteilen sich sehr gleichmäßig auf alle Verkehrsmittel, und die allermeisten verhalten sich im Großen und ganzen korrekt. Die wenigen, aber hochgefährlichen anderen sind "das Pack".

Dann sind wir meinungsmäßig gar nicht so weit auseinander :Huhu:

M.

JENS-KLEVE
26.06.2024, 22:00
Heute fuhr ich etwas verträumt mit meinem TT eine kleine Straße ohne Radweg. Ich bemerkte das Auto leider nicht, welches mich mit zu wenig Abstand überholen wollte. Interessant ist was dann passierte, da weder ich noch der Autofahrer reagierten:

Ich wurde leicht angesaugt und driftete durch den Sog noch näher an das Fahrzeug. Der Außenspiegel der Beifahrerseite traf meine linke Hand. Und direkt danach prallte meine linke Körperseite gegen die Seitenwand des Autos. Das tat nicht weh, war aber etwas laut. Interessanter Weise stürzte ich nicht, er bremste, ich rollte aus. Kurz danach haben wir miteinander gesprochen.

Ich sah die Schuld auch teilweise bei mir und sagte, dass bei mir alles okay sei, er jedoch sehr dicht an mir war. Damit war die Sache geregelt und wir fuhren weiter.

Ich war einerseits etwas verdutzt und erschreckt, weil ich zuerst das Auto gar nicht bemerkte und dann glücklicherweise nicht gestürzt bin. Irgendwie war ich aber auch wegen der hohen Temperaturen etwas betäubt und nicht auf Adrenalin oder aggressiv. Normalerweise reagiere ich schon bei Fast-Kontakt sehr angriffslustig. Alles seltsam.

Das Ansaugen kenne ich, wenn mich mit dem Wohnwagen unterwegs bin und mich ein schneller Sprinterbus oder Reisebus überholt.


Alles glimpflich gelaufen, ich nehme mir vor konzentrierter zu sein, und er hält hoffentlich mehr Abstand. Ob das Auto beschädigt ist weiß ich nicht, meine Hand tat etwas weh und es gibt eine kleine Schramme am Finger, nicht der Rede wert. Aber 1,50m Abstand ist sehr sinnvoll.