Vollständige Version anzeigen : Widerrufsrecht bei Wettkampfanmeldungen
Hallo zusammen,
Kann sein dass das schonmal gefragt wurde habe aber nichts gefunden.
Gilt bei Anmeldungen zum Wettkampf übers Internet auch das 14-tägige Widerrufsrecht? Oder ist das kein "Fernabsatz" im Sinne des Gesetzes?
Danke und Gruß,
Klatu
Estebban
21.06.2019, 14:53
Hallo zusammen,
Kann sein dass das schonmal gefragt wurde habe aber nichts gefunden.
Gilt bei Anmeldungen zum Wettkampf übers Internet auch das 14-tägige Widerrufsrecht? Oder ist das kein "Fernabsatz" im Sinne des Gesetzes?
Danke und Gruß,
Klatu
Doch ist ein fernabsatz, wird aber im Gesetz bereits ausdrücklich ausgeschlossen:
312 BGB, Absatz 2 Punkt 9:
Ausgeschlossen ist:
„Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen (...) im Zusammenhang mit freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag einen spezifischen Termin (...) vorsieht“
Gilt genauso für Konzerttickets etx
....Gilt bei Anmeldungen zum Wettkampf übers Internet auch das 14-tägige Widerrufsrecht? Oder ist das kein "Fernabsatz" im Sinne des Gesetzes?.....
ich glaube, das kann es nicht geben. da es ja auch bei bereits erbrachten leistungen kein widerrufsrecht gibt. und die erbrachte leistung ist in diesem fall die organisation eines wettkampfes. und dort fallen kosten an, die dann letztendlich völlig unabhängig von der tatsächlichen austragung des wettkampfes sind.
es ist so, als wenn ich zu einem maler gehe und ein bild bestelle und mir dann zb 2 tage vor abholung des bildes doch lieber eine skulptur wünsche. dort wird es dann auch kein geld zurück mehr geben.
edit: selbst bei zb wettermäßigen ausfall der veranstaltung obliegt es der kulanz des veranstalters, das geld zurückzuzahlen. meistens wird es da auch nur mit dem startgeld des folgejahres verrechnet.
Alles klar, Danke :Blumen: -- irgendwie sowas habe ich mir schon gedacht.
Alteisen
21.06.2019, 15:12
In der Praxis handhaben die meisten Veranstalter das Thema aber kulant. Wenn Du also konkret von einer Veranstaltung aktuell zurücktreten möchtest und dich erst innerhalb der letzten 2 Wochen gemeldet hast, würde ich auf alle Fälle nachfragen
Alteisen
21.06.2019, 15:15
es ist so, als wenn ich zu einem maler gehe und ein bild bestelle und mir dann zb 2 tage vor abholung des bildes doch lieber eine skulptur wünsche. dort wird es dann auch kein geld zurück mehr geben.
bei dem Maler um die Ecke (ohne Auftrag über das Internet) gilt nie das Fernabsatzgesetz....
Matthias75
21.06.2019, 17:15
bei dem Maler um die Ecke (ohne Auftrag über das Internet) gilt nie das Fernabsatzgesetz....
Unf falls der Maler doch einen Online-Shop hat, gilt §312g:
§ 312g Widerrufsrecht
(1) Dem Verbraucher steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht gemäß § 355 zu.
(2) Das Widerrufsrecht besteht, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, nicht bei folgenden Verträgen:
1. Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind,
… (https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312g.html)
M.
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