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Vollständige Version anzeigen : DSGVO – ab dem*25.5.2018


Ulmerandy
07.05.2018, 11:15
Hallo zusammen,

wie geht ihr auf euren Blogs und Websites mit der DSVGO um ? Stand jetzt bedeutet das ja quasi das Ende aller Blogs und Websites von Veranstaltungen :confused: :(

Der Betreiber des Forum bei dem ich zuerst registriert war hat Konsequenzen gezogen und schließt die Seite demnächst :(

@Arne
Was bedeutet das für Dich als Betreiber von TS-Szene ?

Hier mal ein paar Links zu dem leidigen Thema:

https://www.lead-digital.de/dsvgo-vorsicht-kamera/

https://dsgvo-gesetz.de/

Fotografieren in Zeiten der DSGVO – Große Panikmache unangebracht (https://www.rechtambild.de/2018/05/fotografieren-in-zeiten-der-dsgvo-grosse-panikmache-unangebracht/)

Fragende Grüße

Andy

mon_cheri
07.05.2018, 11:22
Demnach ist also quasi schon das reine Fotografieren von Personen nicht erlaubt, auch wenn das Bild nirgends veröffentlicht wird?
Das würde ja quasi bedeuten, dass auch Urlaubsfotos im Grunde nichtmehr gemacht werden dürfen. Gerade wenn man Sehenswürdigkeiten in Städten fotografiert hat man meist zwangsläufig auch andere Personen mit auf dem Bild. :confused:

FlyLive
07.05.2018, 11:29
Wer soll das kontrollieren, wenn man Fotos nicht hochlädt oder provokant zielend Leute ablichtet, die man nicht kennt ?

Ich glaube, das gibt wieder nur Durcheinander und am Ende ändert sich nichts.

marlaskate
07.05.2018, 11:36
Die Rechtssprechung dahin gehend ist so, dass wenn ich zum Beispiel als Zuschauer zu einem Fussballspiel gehe, ich damit rechnen muss, dass ggf. Fotos gemacht werden und diese auch veröffentlicht werden. Ich trete dahn gehend also mein Recht am Bild quasi ab. Was nicht erlaubt ist: Fotos von Zuschauern, bei denen einzelne Personen herangezoomt werden und damit sozusagen der Kontext "Publikum" verloren geht. Und was auch nicht erlaubt ist: "anzügliche Bilder" zu veröffentlichen (also, wenn z.B. bei einem Zweikampf ein Trikot zerissen wird und die Damen plötzlich "oben ohne" da stehen).
Habe mich die Tage ziemlich mit dem Zeug auseinander gesetzt, was das Vereinswesen angeht.
Info stammt aus dem folgenden Buch (http://www.beck-shop.de/erste-hilfe-datenschutz-grundverordnung-unternehmen-vereine/productview.aspx?product=21443886&pac=verlag&adword=google/Beck_RSW/man_ehmann_tit:Datenschutz-Grundverordnung&gclid=EAIaIQobChMI4P3imqbz2gIViD4bCh3qXAAHEAAYASAA EgIn5_D_BwE).

tridinski
07.05.2018, 12:35
Stand jetzt bedeutet das ja quasi das Ende aller Blogs und Websites von Veranstaltungen



wie kommst du darauf? also, ich weiss es bestimmt nicht besser, aber die Konsequenz klingt etwas drastisch, würde gerne besser verstehen wieso weshalb warum

MattF
07.05.2018, 12:49
Die Rechtssprechung dahin gehend ist so,

Zu einem Gesetz was überhaupt noch nicht in Kraft ist, kann es keine Rechtsprechung geben.

Ulmerandy
07.05.2018, 13:03
Demnach ist also quasi schon das reine Fotografieren von Personen nicht erlaubt, auch wenn das Bild nirgends veröffentlicht wird?
Das würde ja quasi bedeuten, dass auch Urlaubsfotos im Grunde nichtmehr gemacht werden dürfen. Gerade wenn man Sehenswürdigkeiten in Städten fotografiert hat man meist zwangsläufig auch andere Personen mit auf dem Bild. :confused:

Genauso ist es - außer Du machst die Bilder mit einer analogen Kamera weil dann ja keine Informationen erhoben werden.

Viele Grüße

Andy

tridinski
07.05.2018, 13:15
Genauso ist es - außer Du machst die Bilder mit einer analogen Kamera weil dann ja keine Informationen erhoben werden.


das versteh ich auch nicht, die Informationen sind doch die gleichen egal ob digital oder analog gespeichert wird ??? das analoge Bild könnte ich ja auch verbreiten, zB in einer Zeitschrift abdrucken, oder ich könnte es scannen und elektronisch verbreiten ...

Ulmerandy
07.05.2018, 13:35
das versteh ich auch nicht, die Informationen sind doch die gleichen egal ob digital oder analog gespeichert wird ??? das analoge Bild könnte ich ja auch verbreiten, zB in einer Zeitschrift abdrucken, oder ich könnte es scannen und elektronisch verbreiten ...

Nein, bei analogen Aufnahmen werden keine Informationen wie Standort usw. (GPS Daten) gespeichert wie sonst bei digitalen Aufnahmen (EXIF usw.)

Weiterhin geht es ja bei diesem Monstrum DSGVO nicht nur um Bilder - wenn man sich mal die Vorrausetzungen für konforme Webauftritte durchliest ist es kein Wunder dass kaum einer noch versteht was erlaubt ist und was nicht.

Viele Grüße

Andy

triwolf
07.05.2018, 14:19
das versteh ich auch nicht, die Informationen sind doch die gleichen egal ob digital oder analog gespeichert wird ??? das analoge Bild könnte ich ja auch verbreiten, zB in einer Zeitschrift abdrucken, oder ich könnte es scannen und elektronisch verbreiten ...

Beim digitalen Bild sammelst Du sozusagen Daten: Die EXIF Dateien enthalten das Aufnahmedatum und eventuell die Geodaten welche nun mit einer Person verknüpft werden. Du weißt jetzt also an welchen Datum die fotografierte Person wo war.
Damit hast Du ohne Zustimmung der Person Daten zu ihr gesammelt.
Muss man nicht verstehen, da ist man mal wieder weit über das Ziel hinaus geschossen.

dherrman
07.05.2018, 16:12
für den Hinweis.

Da sind ja auch Sport Vereine (besonders) betroffen.
Oh Mann, des gibt viel Arbeit :(

Sind Sport-Seiten auf Facebook eigentlich save? Da müssten doch alle großen Tri-Veranstalter ihre Bilder löschen, oder deckt die "alte" Einverständnis Erklärung die DSGVO ab?

Und ja, ich finde das sehr gut, wenn etwas zu spät, nach den ganzen Mist um FB und Co.

VG

tandem65
07.05.2018, 16:22
Beim digitalen Bild sammelst Du sozusagen Daten: Die EXIF Dateien enthalten das Aufnahmedatum und eventuell die Geodaten welche nun mit einer Person verknüpft werden. Du weißt jetzt also an welchen Datum die fotografierte Person wo war.

Die EXIF_Daten lassen sich aber auch leicht manipulieren, respektive löschen.

MattF
07.05.2018, 16:23
Aus dem Link oben:

Nur ein kleiner Trost: Fotos und Veröffentlichungen vor dem 25. Mai 2018 fallen nicht rückwirkend unter die neue DSGVO.

MfG
Matthias

MattF
07.05.2018, 16:24
Die EXIF_Daten lassen sich aber auch leicht manipulieren, respektive löschen.

Auch sonstige Daten die unter den Datenschutz fallen, lassen sich üblicherweise leicht löschen oder ändern. Das kann also kein Kriterium sein.

marlaskate
07.05.2018, 17:01
Zu einem Gesetz was überhaupt noch nicht in Kraft ist, kann es keine Rechtsprechung geben.

Die DSGVO ist seit 24.5.2016 in Kraft und zum 25.5.2018 läuft die Übergangsfrist ab, bis wohin alle dem Gesetz Folge leisten müssen.... Von daher ist das gerade eine Panikwelle mit 2 Jahren Anlauf.....

Nobodyknows
07.05.2018, 17:05
...zum 25.5.2018 läuft die Übergangsfrist ab, bis wohin alle dem Gesetz Folge leisten müssen.... Von daher ist das gerade eine Panikwelle mit 2 Jahren Anlauf.....

Das ist doch normal. Schau mal wie viele Menschen ein bis zwei Tage vor Weihnachten noch auf der Suche nach Geschenken durch die Läden rennen... Und hier beträgt die Vorlaufzeit mittlerweile +/- 2000 Jahre. :Cheese:

Gruß
N. :Huhu:

DocTom
07.05.2018, 18:40
Das nervige ist ja, dass die Abmahnindustrie schon lauernd bereit liegt, weil es viele trotz der Hinweise auf die leichte Schulter nehmen. Viele Vereine und Firmenwebseitenbetreiber wissen ja noch nicht einmal, was jetzt wirklich ins Impressum muss. Wie ist es mit reinen Visitenkarten im Web, muss da jetzt ein Hinweis dazu, dass keine Daten von Webseitenbesuchern erhoben werden? Wo finde ich gute Quellen zu den rechtlich zukünftig minimal nötigen Impressumszusätzen für Vereine, Ärzte, Architekten und so weiter und so fort?
:Blumen:

NBer
07.05.2018, 18:54
Das nervige ist ja, dass die Abmahnindustrie schon lauernd bereit liegt.....

das wird das hauptproblem werden. die polizei usw wird kaum von sich aus tätig werden um zb sportvereinen (um mal beim sportthema zu bleiben) nachzustellen (solang nicht jemand konkret anzeige erstattet).
es geht ja nicht erst bei fotos los, schon allein die nennung eines namens in einer berichterstattung geht nicht mehr, alles was eine person identifizierbar macht kann man nicht mehr veröffentlichen.......soang man nicht die genehmigung der person hat.
ich weiss nicht, ob über den DOSB noch n mustervordruck für sportvereine kommt, ansonsten entwerf ich mir selbst was, was ich mir dann von eltern und sportlern unterschreiben lasse.

Antischwimmer
08.05.2018, 07:02
Es wird sich nichts ändern für Hobbyfotografen. Bei den Millionen Handyfotos kämen Gerichte bei Abmahnung gar nicht hinterher.

Es wird überhaupt nicht zu Abmahnungen kommen. Ich könnte jeden einzelnen verklagen der mich in seinem Smartphone abgespeichert und WhatsApp installiert hat.

WhatsApp zu installieren ist auch verboten, aber gibt es eine Abmahnwelle?

Und das Kunstfreiheitsgesetzt gilt weiterhin.

Das Gesetz hat für die Realität keine Bedeutung.

Also, keine Panik! ;)

Stefan
08.05.2018, 07:59
Das Gesetz hat für die Realität keine Bedeutung.
Also, keine Panik! ;)
.....
Es wird überhaupt nicht zu Abmahnungen kommen

Diese Aussage halte ich für eine krasse Fehleinschätzung und im Gesetz geht es nicht nur um Fotos.

Es gibt zwar Internetseiten von öffentlicher Seite zu dem Thema, aber ich würde mir wünschen, dass es eine Seite der Bundesregierung gibt, auf der das Thema (gut Verständlich) auf verschiedene Zielgruppen unterteilt(Privatperson, Sportverein, NGO, kleine Firmen.....) von A-Z, aber trotzdem halbwegs kurzt, besprochen wird.

MattF
08.05.2018, 08:02
WhatsApp zu installieren ist auch verboten, aber gibt es eine Abmahnwelle?


Es ist verboten WhatsApp zu installieren ?

Stefan
08.05.2018, 08:05
Es ist verboten WhatsApp zu installieren ?

http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/default/hessenrecht_lareda.html#docid:7876045
"5. Wer den Messenger-Dienst "WhatsApp" nutzt, übermittelt nach den technischen Vorgaben des Dienstes fortlaufend Daten in Klardaten-Form von allen in dem eigenen Smartphone-Adressbuch eingetragenen Kontaktpersonen an das hinter dem Dienst stehende Unternehmen.
Wer durch seine Nutzung von "WhatsApp" diese andauernde Datenweitergabe zulässt, ohne zuvor von seinen Kontaktpersonen aus dem eigenen Telefon-Adressbuch hierfür jeweils eine Erlaubnis eingeholt zu haben, begeht gegenüber diesen Personen eine deliktische Handlung und begibt sich in die Gefahr, von den betroffenen Personen kostenpflichtig abgemahnt zu werden."

qbz
08.05.2018, 08:39
Österreich änderte das DSGVO in einem eigenen Landesgesetz ab, obwohl das DSGVO EU-weite Geltung zukommt. Das gibt für die Zukunft sicher noch Klagen bis hin zu europäischen Gerichten.

Oesterreich-verwaessert-europaeischen-Datenschutz (https://derstandard.at/2000078602336/DSGVO-Oesterreich-verwaessert-europaeischen-Datenschutz)

qbz
08.05.2018, 08:55
......
Und das Kunstfreiheitsgesetzt gilt weiterhin.

Das Gesetz hat für die Realität keine Bedeutung.

Also, keine Panik! ;)

also ich habe erstmal diverse Fotoalben von mir mit vielen Sportfotografien auf "privat" gestellt, weil mir der Stress mit möglichen Abmahnungen zu gross wäre und warte ab, wie sich der Umgang mit dem Gesetz entwickelt. Ich erlebte eine Abmahnung schon mal bei einem Freund mit, unerfreulicher Stress und Kosten.

Mit der heutigen Gesichtserkennung ist es ein leichtes, alle öffentlich zugänglichen Fotos mit erkennbaren Gesichtern im Internet zuzuordnen und es kann durchaus sein, dass Menschen aus welchen Gründen auch immer einen Internetanwalt beauftragen, um alle Fotos, auf denen sie abgebildet, zu löschen bzw. ihre Person unkenntlich zu machen. Und sobald ein Anwalt tätig wird (Abmahnung), werden die Kosten in Rechnung gestellt. Internetanwälte könnten damit werben, für die Löschung der persönlichen Daten ihrer Klienten im Internet zu sorgen und Aufträge über das Internet dazu erhalten, als ihr Geschäftsmodell.

tandem65
08.05.2018, 09:00
Es wird sich nichts ändern für Hobbyfotografen. Bei den Millionen Handyfotos kämen Gerichte bei Abmahnung gar nicht hinterher.

Grundsätzlich wirklich eine gewagte These. Für eine Abmahnung braucht es kein Gericht.
Das braucht es erst wenn sich jemand mit Hoffnung auf Erfolg gegen eine Abmahnung wehrt.

Stefan
08.05.2018, 09:28
also ich habe erstmal diverse Fotoalben von mir mit vielen Sportfotografien auf "privat" gestellt, weil mir der Stress mit möglichen Abmahnungen zu gross wäre und warte ab, wie sich der Umgang mit dem Gesetz entwickelt.

Ist das nicht ein Eigentor? Meines Wissens betrifft das Gesetz doch nur Alben, die ab Ende Mai veröffentlicht werden, d.h. Deine bisherigen online-Alben wären kein Problem. Der Wechsel von "privat" auf "öffentlich" Ende Mai oder im Juni wäre dann doch sowas wie einer Veröffentlichung. Meine letzte Vorlesung zum Thema Internetrecht liegt allerdings 15 Jahre zurück, d.h. ich bin Laie auf dem Gebiet.

DocTom
08.05.2018, 09:46
...Für eine Abmahnung braucht es kein Gericht.
Das braucht es erst wenn ...

Das ist ja sogar der Sinn der Abmahnung, ohne Gerichtsverhandlungen auf Rechtsverstösse hinzuweisen und diese beizulegen bzw abzustellen.
Gegen die Abmahnung anzugehen kann richtig Geld kosten und sollte nur nach Erstberatung bei einem fachlich wirklich passendem Anwalt erfolgen. Denn sich im Recht fühlen, Recht (nach den Gesetzen) haben und vor Gericht ohne richtig gutem eigenen Anwalt auch noch Recht bekommen ist ähnlich wie Lotto spielen.

:Blumen:
Thomas

qbz
08.05.2018, 10:01
Ist das nicht ein Eigentor? Meines Wissens betrifft das Gesetz doch nur Alben, die ab Ende Mai veröffentlicht werden, d.h. Deine bisherigen online-Alben wären kein Problem. Der Wechsel von "privat" auf "öffentlich" Ende Mai oder im Juni wäre dann doch sowas wie einer Veröffentlichung. Meine letzte Vorlesung zum Thema Internetrecht liegt allerdings 15 Jahre zurück, d.h. ich bin Laie auf dem Gebiet.

Das Gesetz gilt erst für Websites und Fotos, die ab 25. Mai im Internet publiziert werden? Kann ich mir eigentlich kaum vorstellen. Ich habe mir bis jetzt aber noch nicht die Mühe gemacht, den Originalgesetzestext zu lesen, nur die Zusammenfassung bei SPON und bei Rechtsanwälte gegen Totalüberwachung, von daher weiss ich es nicht. Aber erstmal danke für den Hinweis, ich werde dem nachgehen, damit ich die Alben wieder öffentlich stellen kann. Sicher ist, eine digitale Datenverwendungseinwilligung vor dem 25. Mai 2018 gegeben, wird erstmal weiter gültig sein bis zum Widerruf.

Mit dem bisherigen Datenschutz kannte ich mich aus, da ich zusammen mit einem Freund und Informatiker vor Jahrzehnten eine elektronische Klientenverwaltung für Familienberatungsstellen als Open Source erstellte (elektronische Akte und Statistik), welche jetzt erneut auf dem behördlichen Datenschutz-Prüfstand steht, da wo sie angewendet wird. Da erhalte ich auf jeden Fall Rückmeldung, ob die Anwendung den neuen Bestimmungen genügt, wovon ich ausgehe, oder Änderungen erforderlich sein werden.

https://www.ebkus.org/

DocTom
08.05.2018, 10:22
Für Endverbraucher gibt es ja staatlich gefördertes Informationsmaterial
https://netzpolitik.org/2018/max-schrems-mal-500-000-millionen-wie-menschen-mit-der-datenschutzgrundverordnung-ihre-rechte-durchsetzen-koennen/
Für die oben bereits genannten Vereine, NGOs, selbständige Einzelunternehmer, Ärzte etc etc etc allerdings bin ich noch nicht fündig geworden. Gut, bin tatsächlich selber auch erst am Ende der zweijahres Übergangsfrist mit diesem Medienrummel auf das Datum aufmerksam geworden...

:(

MattF
08.05.2018, 10:51
Das Gesetz gilt erst für Websites und Fotos, die ab 25. Mai im Internet publiziert werden? Kann ich mir eigentlich kaum vorstellen.


Ich schon, üblicherweise gelten Gesetze nicht rückwirkend. :Huhu:

Stefan
08.05.2018, 11:44
Das Gesetz gilt erst für Websites und Fotos, die ab 25. Mai im Internet publiziert werden? Kann ich mir eigentlich kaum vorstellen.
Das hatte ich kürzlich gelesen und bin noch dabei, die Quelle wieder zu finden.

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Ich lese mich gerade durch entsprechende Artikel auf diversen Fotoseiten.
Grundsätzlich ist mir Datenschutz wichtig, aber wenn die Rechtslage auf den Seiten richtig interpretiert wird, dann kann seine Digitalkamera jetzt zum Elektroschrott bringen (ok, das ist etwas übertrieben).
--------------------------------
Der Sportbund Rheinland e.V. bietet folgendes Dokument zum Download an:
DATENSCHUTZ IM SPORTVEREIN
Die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union
(DSGVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz
(Stand März 2018)
https://www.lsb-rlp.de/images/stories/downloads/datenschutz-im-SV-ausbesserung_LSB_RLP.PDF

DocTom
08.05.2018, 12:47
Der Sportbund Rheinland e.V. bietet folgendes Dokument zum Download an:
DATENSCHUTZ IM SPORTVEREIN
Die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union
(DSGVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz
(Stand März 2018)
https://www.lsb-rlp.de/images/stories/downloads/datenschutz-im-SV-ausbesserung_LSB_RLP.PDF

DANKE Stefan! Das hilft mir doch schon sehr.:Blumen:

frederik
08.05.2018, 13:22
Also für die Ärzte gab es Informationen von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung....

Antischwimmer
08.05.2018, 13:33
Es ist verboten WhatsApp zu installieren ?

Ja natürlich. Bzw. du musst vorher alle im Telefonbuch befindlichen Personen um Erlaubnis bitten. Ist einer dagegen, darfst du es nicht installieren oder musst vorher die entsprechenden Kontakte löschen.

Du darfst nicht die Namen, Privat- und Firmenadressen, Mailadressen, Geburtsdaten usw. deiner Kontakte verkaufen. In dem Moment wo du WhatsApp installierst, tust du das aber. Das ist strafbar.

qbz
08.05.2018, 13:41
Ich schon, üblicherweise gelten Gesetze nicht rückwirkend. :Huhu:

Selbstverständlich werden die Websites vor dem 25. Mai 2018 nicht rückwirkend nach dem ab dann geltenden Gesetz beurteilt. Aber die Verantwortlichen für die jeweiligen Websites müssen diese an die neuen Bestimmungen anpassen, z.B. das Impressum und anderes. Siehe dazu z.B.
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/dsgvo-das-sollten-sie-zur-datenschutz-grundverordnung-der-eu-wissen-a-1205985.html Dafür gab es ene 2jährige Übergangsfrist. Man kann sich ab dem 25. Mai nicht darauf berufen, die Website wäre vorher erstellt worden.

Bei davor erstellten Fotos mag das evtl. anders sein, weil man nicht mehr rückwirkend die notwendigen Einwilligungen besorgen kann? Ich weiss es (noch) nicht. ( (Und Du offenbar auch nicht. Aber trotzdem danke für den Hinweis.)

qbz
08.05.2018, 14:01
Also für die Ärzte gab es Informationen von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung....

Gibt es dazu einen zugänglichen Link oder eine PDF-Datei im Internet? Würde mich interessieren. Danke.

Stefan
08.05.2018, 14:13
Gibt es dazu einen zugänglichen Link oder der eine PDF-Datei im Internet? Würde mich interessieren. Danke.
http://www.mit-sicherheit-gut-behandelt.de/ (RLP, nicht von der Bundesvereinigung)

Interessant finde ich, dass in Trier die Auftaktveranstaltung der Veranstaltungsreihe zum Thema im April stattfand. Eigentlich müssten sich ja die Praxen und Einrichtungen längst alle zurücklehnen können:
https://www.kv-rlp.de/nachrichten/nachrichtentext/datenschutz-grundverordnung-erfordert-nachbesserungen-im-versorgungsalltag/

http://www.spiegel.de/netzwelt/web/dsgvo-das-sollten-sie-zur-datenschutz-grundverordnung-der-eu-wissen-a-1205985.html#sponfakt=6

frederik
08.05.2018, 14:25
http://www.kbv.de/html/datensicherheit.php

qbz
08.05.2018, 15:11
http://www.mit-sicherheit-gut-behandelt.de/ (RLP, nicht von der Bundesvereinigung)

Interessant finde ich, dass in Trier die Auftaktveranstaltung der Veranstaltungsreihe zum Thema im April stattfand. Eigentlich müssten sich ja die Praxen und Einrichtungen längst alle zurücklehnen können:
https://www.kv-rlp.de/nachrichten/nachrichtentext/datenschutz-grundverordnung-erfordert-nachbesserungen-im-versorgungsalltag/

Danke für die Links. Ich glaube vor allem die Doku-Pflicht der Datenverarbeitung bringt erheblichen Mehraufwand. Ich bin ja sehr für Datenschutz, aber neue zusätzliche Bürokratie in der Form??

Am besten vielleicht man schreibt für diese verlangte Datenverarbeitungsdoku wiederum ein eigenes Programm, das sich automatisch an die jeweiligen Änderungen / Updates im Patientenverwaltungsprogramms anpasst und die Eintragungen in der Doku möglichst automatisch vornimmt. ;)

http://www.mit-sicherheit-gut-behandelt.de/eu-datenschutz-grundverordnung/das-verzeichnis-von-verarbeitungstaetigkeiten-nach-art-30-ds-gvo.html

qbz
08.05.2018, 15:45
http://www.kbv.de/html/datensicherheit.php

vielen Dank für den Link. Sehr hilfreich, weil da alle erforderlichen Massnahmen aufgelistet sind incl. Musterformulare, so dass man sich einen Überblick über den Aufwand verschaffen kann.

Antischwimmer
08.05.2018, 16:33
Was fotografiert ihr alle?
Bei privaten Schnappschüsse im Urlaub, auf der Straße oder zu Hause bleibt alles beim Alten. Da greift weiterhin die Kunstfreiheit (KUG)

Bin ja ambitionierter Hobbyfotograf, all meine Bilder kann ich in Zukunft ohne Einschränkungen weiter so machen:
https://www.flickr.com/photos/foto-trottel

deralexxx
08.05.2018, 16:48
Der Sinn der GDPR / DSGVO ist vor allem, dass sich die Großen mit den Themen mal beschäftigen müssen und dokumentieren, welche Daten sie wie wo und wie lange aufheben.

https://nilehq.com/journal/gdpr-for-dummies/


@Arne
Was bedeutet das für Dich als Betreiber von TS-Szene ?


Hust: http://www.triathlon-szene.de/forum/showthread.php?t=38165

schnodo
08.05.2018, 17:14
Ich schon, üblicherweise gelten Gesetze nicht rückwirkend. :Huhu:

"Nicht rückwirkend" bedeutet, dass Du für Taten in der Vergangenheit, die nach dem heutigen Stand strafbar wären, nicht belangt werden kannst. Es bedeutet nicht, dass existierende Websites für alle Zeit eine Art Bestandsschutz haben, der eine permanente Duldung eines strafbaren Zustandes bedeuten würde.

So etwas ist eher selten.

Die Übergangsfrist von 2 Jahren war dazu da, ausreichend Zeit einzuräumen um das eigene Angebot datenschutzkonform anzupassen.

PS: Heise hat unter DSGVO: Folterfragebogen im Selbsttest (https://www.heise.de/newsticker/meldung/DSGVO-Folterfragebogen-im-Selbsttest-3974512.html) einige interessante Links und ein informatives Video-Interview mit ihrem Justiziar und Datenschutzbeauftragten (https://www.recht-im-internet.de/ra-joerg-heidrich).

Stefan
08.05.2018, 17:32
Was fotografiert ihr alle?
Bei privaten Schnappschüsse im Urlaub, auf der Straße oder zu Hause bleibt alles beim Alten. Da greift weiterhin die Kunstfreiheit (KUG)

Nein, es bleibt nicht "alles beim Alten"
https://www.fotomagazin.de/bild/kolumne/dsgvo-fuer-fotografen-eine-erste-fotorechtliche-einordnung

deralexxx
08.05.2018, 19:45
Nein, es bleibt nicht "alles beim Alten"
https://www.fotomagazin.de/bild/kolumne/dsgvo-fuer-fotografen-eine-erste-fotorechtliche-einordnung

Zusammenfassung: "Es kommt drauf an".

Stefan
08.05.2018, 20:03
Zusammenfassung: "Es kommt drauf an".
Genau. Deshalb kann man jetzt auch nicht sagen, dass sich nichts ändert. Vielleicht läuft es darauf hinaus, dass sich für manche Personen nichts ändert, aber man kann es nicht pauschal behaupten.

MattF
09.05.2018, 10:22
"Nicht rückwirkend" bedeutet, dass Du für Taten in der Vergangenheit, die nach dem heutigen Stand strafbar wären, nicht belangt werden kannst. Es bedeutet nicht, dass existierende Websites für alle Zeit eine Art Bestandsschutz haben, der eine permanente Duldung eines strafbaren Zustandes bedeuten würde.


Es geht hier aber doch um die Frage der Veröffentlichung.

Diese kann man nicht mehr zurück nehmen oder nachträglich heilen.
Ist etwas veröffentlicht (ein Bild mit Metadaten) dann ist das für immer und ewig veröffentlicht, selbst wenn man es auf seiner HP löscht (das Netz vergisst nichts)

Das ist das Wesen einer Veröffentlichung, dass es dann für immer in der Welt ist.

Man kann auf verschiedenen Webseite z.b. zeitlich im Web zurück blättern und findet alles wieder, das ist nicht löschbar.

schnodo
09.05.2018, 10:42
Diese kann man nicht mehr zurück nehmen oder nachträglich heilen.
Ist etwas veröffentlicht (ein Bild mit Metadaten) dann ist das für immer und ewig veröffentlicht, selbst wenn man es auf seiner HP löscht (das Netz vergisst nichts)

Das bedeutet aber nicht, dass das entsprechende Werk nach einer Gesetzesänderung weiterhin verfügbar gehalten werden darf. Siehe Kinderpornographie.

Und wenn Du mal das Stichwort "beschlagnahmte Schriften" heranziehst, erkennst Du, dass der Gesetzgeber sehr wohl der Meinung ist, dass sich ein Zugang zu veröffentlichtem Material eindämmen lässt.

Das ist das Wesen einer Veröffentlichung, dass es dann für immer in der Welt ist.

Man kann auf verschiedenen Webseite z.b. zeitlich im Web zurück blättern und findet alles wieder, das ist nicht löschbar.

Das sehen diejenigen, die das "Recht auf Vergessenwerden" erfunden haben, offenbar anders.

drullse
09.05.2018, 13:10
Und wenn Du mal das Stichwort "beschlagnahmte Schriften" heranziehst, erkennst Du, dass der Gesetzgeber sehr wohl der Meinung ist, dass sich ein Zugang zu veröffentlichtem Material eindämmen lässt.
"eindämmen" ja - ganz verhindern nein.

Und genau da liegt das Problem.

schnodo
09.05.2018, 13:15
"eindämmen" ja - ganz verhindern nein.

Das hat man schon in analogen Zeiten nicht geschafft. Es wäre ein Wunder, wenn es im Digitalen gelänge.

Und genau da liegt das Problem.

Das habe ich nicht verstanden. Für wen ist das ein Problem? Für den Gesetzgeber, den Anbieter oder den Konsumenten?

drullse
09.05.2018, 13:51
Für wen ist das ein Problem? Für den Gesetzgeber, den Anbieter oder den Konsumenten?
Für den Betroffenen.

tandem65
09.05.2018, 13:57
Für den Betroffenen.

Wer ist jetzt der Betroffene? :Huhu:

schnodo
09.05.2018, 14:29
Wer ist jetzt der Betroffene? :Huhu:

Ich vermute mal, diejenigen, die in einem peinlichen/unerwünschten/strafbaren Foto oder Video auftauchen, das sich nicht mehr rückstandslos aus dem Netz entfernen lässt.

Ja, da stimme ich zu, für die ist das tatsächlich ein Problem.

kromos
09.05.2018, 14:43
"Gerne nehme ich vertiefend zu Ihren Fragen Stellung. Um Wiederholungen zu vermeiden, möchte ich jedoch eingangs erneut betonen, dass sich aus der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und den diese ergänzenden nationalen Gesetzen keine wesentlichen Änderungen der Rechtslage bei der Anfertigung und Verbreitung von Fotografien ergeben."



Aus einer Stellungnahme zur DGSVO und Fotografie des zuständigen Bundesministeriums:


Vielen Dank für Ihre Anfragen vom 30. April und 03. Mai 2018.

Eine Verbreitung dieser Antwort ist wünschenswert, sofern die Antwort vollständig wiedergeben und nicht einzelne Passagen aus dem Zusammenhang gerissen werden.

Gerne nehme ich vertiefend zu Ihren Fragen Stellung. Um Wiederholungen zu vermeiden, möchte ich jedoch eingangs erneut betonen, dass sich aus der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und den diese ergänzenden nationalen Gesetzen keine wesentlichen Änderungen der Rechtslage bei der Anfertigung und Verbreitung von Fotografien ergeben.

Das Anfertigen von Fotografien wird sich auch zukünftig auf eine - wie bislang schon - jederzeit widerrufbare Einwilligung oder alternative Erlaubnistatbestände wie die Ausübung berechtigter Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO) stützen können. Diese Erlaubnistatbestände (nach geltender Rechtslage Art. 7 der geltenden EU-Datenschutz-Richtlinie 95/46/EG i.V.m. den nationalen Umsetzungsgesetzen) decken seit vielen Jahren datenschutzrechtlich die Tätigkeit von Fotografen ab und werden in Art. 6 DS-GVO fortgeführt. Die Annahme, dass die DS-GVO dem Anfertigen von Fotografien entgegen stehe, ist daher unzutreffend.

Für die Veröffentlichung von Fotografien bleibt das Kunsturhebergesetz auch unter der ab dem 25. Mai 2018 anwendbaren Datenschutz-Grundverordnung erhalten. Es sind, wie ich bereits in meiner Antwort ausgeführt habe, keine Änderungen oder gar eine Aufhebung mit Blick auf die Datenschutz-Grundverordnung vorgesehen.
Die Ansicht, das Kunsturhebergesetz werde durch die DS-GVO ab dem 25. Mai 2018 verdrängt, ist falsch. Das Kunsturhebergesetz stützt sich auf Artikel 85 Abs. 1 DS-GVO, der den Mitgliedstaaten nationale Gestaltungsspielräume bei dem Ausgleich zwischen Datenschutz und der Meinungs- und Informationsfreiheit eröffnet. Das Kunsturhebergesetz steht daher nicht im Widerspruch zur DS-GVO, sondern fügt sich als Teil der deutschen Anpassungsgesetzgebung in das System der DS-GVO ein. Eine gesetzliche Regelung zur Fortgeltung des Kunsturhebergesetzes ist nicht erforderlich. Ebenso führen die Ansätze anderer Mitgliedstaaten, die sich in allgemeiner Form zum Verhältnis von Datenschutz und Meinungs- und Informationsfreiheit verhalten, in der praktischen Umsetzung nicht weiter und führen nicht zu mehr Rechtssicherheit.

Die grundrechtlich geschützte Meinungs- und Informationsfreiheit fließt zudem unmittelbar in die Auslegung und Anwendung der DS-GVO ein, insbesondere stellen sie berechtigte Interessen der verantwortlichen Stellen nach Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO dar. Die DS-GVO betont, dass der Schutz personenbezogener Daten kein uneingeschränktes Recht ist , sondern im Hinblick auf seine gesellschaftliche Funktion und unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsprinzips gegen andere Grundrechte abgewogen werden (Erwägungsgrund 4). Zu den von der DS-GVO in diesem Zusammenhang genannten Grundrechten zählt ausdrücklich auch die Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit.

Ich würde mich freuen, wenn die vorstehenden Ausführungen dazu beitragen, Ihnen Ihre Befürchtungen zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Regina Krahforst

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
- Bürgerservice -
E-Mail: Buergerservice@bmi.bund.de
www.bmi.bund.de
www.115.de

MattF
09.05.2018, 15:22
Das bedeutet aber nicht, dass das entsprechende Werk nach einer Gesetzesänderung weiterhin verfügbar gehalten werden darf. Siehe Kinderpornographie.


Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich.

War Kinderpronographie jemals erlaubt?

Und es ist im Recht schon auch ein Unterschied ob man von schweren Straftaten oder anderem redet.

qbz
09.05.2018, 15:33
"Gerne nehme ich vertiefend zu Ihren Fragen Stellung. Um Wiederholungen zu vermeiden, möchte ich jedoch eingangs erneut betonen, dass sich aus der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und den diese ergänzenden nationalen Gesetzen keine wesentlichen Änderungen der Rechtslage bei der Anfertigung und Verbreitung von Fotografien ergeben."
...........


danke für die Veröffentlichung dieser Antwort.

Ulmerandy
09.05.2018, 15:41
danke für die Veröffentlichung dieser Antwort.

+1 :Blumen:

schnodo
09.05.2018, 16:06
Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich.

Deswegen habe ich eine möglichst vergleichbare Analogie gesucht: Die Zurverfügungstellung strafbarer Inhalte.

War Kinderpronographie jemals erlaubt?

Sie war zumindest, soweit ich das beurteilen kann, bis zu § 184 b StGB (https://dejure.org/gesetze/StGB/184b.html) nicht explizit verboten. Ich habe leider nicht mehr die gesetzliche Situation des vergangenen Jahrtausends parat aber ich meine mich zu erinnern, dass dies allgemein unter "Jugendschutz" und "Verbreitung pornographischer Schriften" abgehandelt wurde. Der Besitz wurde nicht sanktioniert. Ich meine sogar, es hätte einschlägige Print-Publikationen gegeben. Da hat sich einiges geändert.

Und es ist im Recht schon auch ein Unterschied ob man von schweren Straftaten oder anderem redet.

Die Verbreitung von Kinderpornographie war eben keine schwere Straftat. Sie ist es erst seit vergleichbar kurzer Zeit.

MattF
09.05.2018, 16:47
Die Verbreitung von Kinderpornographie war eben keine schwere Straftat. Sie ist es erst seit vergleichbar kurzer Zeit.

Es war keine aber es wurde zu einer,

Das veröffentlichen eines Fotos wird durch die neue Datenschutzverordnung aber nicht zu einer schweren Straftat, du bestätigst also mein Argument :Huhu:

drullse
09.05.2018, 17:20
Ich vermute mal, diejenigen, die in einem peinlichen/unerwünschten/strafbaren Foto oder Video auftauchen, das sich nicht mehr rückstandslos aus dem Netz entfernen lässt.

Ja, da stimme ich zu, für die ist das tatsächlich ein Problem.

Exakt so meinte ich es.

tandem65
09.05.2018, 17:28
Exakt so meinte ich es.

Verstehe, was ich nicht verstehe ist der Zusammenhang mit der DSGVO. Die ändert ja eher Richtung zugunsten des Fotografierten. Weshalb das dann das Problem mit der DSGVO wäre eben nicht.

drullse
09.05.2018, 17:58
Verstehe, was ich nicht verstehe ist der Zusammenhang mit der DSGVO. Die ändert ja eher Richtung zugunsten des Fotografierten. Weshalb das dann das Problem mit der DSGVO wäre eben nicht.

Ich habe das gar nicht direkt auf die DSGVO bezogen sondern auf die allgemeine Aussage von schnodo.

Die DSGVO verbessert die Sache aus Sicht der Betroffenen ja eher.

schnodo
09.05.2018, 20:14
Das veröffentlichen eines Fotos wird durch die neue Datenschutzverordnung aber nicht zu einer schweren Straftat, du bestätigst also mein Argument :Huhu:

Das mag sein, wäre ja auch nicht schlimm für mich. ;)
Ich weiß leider nicht so recht, was Dein Argument ist.

Ich hatte lediglich darauf hindeuten wollen, dass eine ursprünglich straffreie Handlung im Lauf der Jahre zu einer Straftat werden kann, im dümmsten Fall sogar zu einer schweren und dass es keinen Bestandsschutz gibt.

Was die von Dir angesprochene Veröffentlichung eines Fotos angeht, so kommt es auf den Inhalt an. Von "harmlos" bis "schwere staatsgefährdende Straftat" kann ich mir da alles vorstellen. Die DSGVO deckt nur einen Teil dieses Spektrums ab.

schnodo
09.05.2018, 23:13
Bei Heise gibt es noch etwas zum Thema:

DSGVO und Telemedien: Cookies und Tracking nur noch mit expliziter Einwilligung? (https://www.heise.de/newsticker/meldung/DSGVO-und-Telemedien-Cookies-und-Tracking-nur-noch-mit-expliziter-Einwilligung-4045908.html)

Die Datenschutzkonferenz von Bund und Ländern geht davon aus, dass Tracker wie Google Analytics sowie Cookies selbst in pseudonymisierter Form bald nur noch mit ausdrücklichem Opt-in der Nutzer erlaubt sind. Praktiker aus der Industrie sehen das anders.

Ulmerandy
10.05.2018, 16:55
Ich hab in Beitrag 1 einen weiteren Link eingefügt zum Thema "Fotografieren in Zeiten der DSGVO – Große Panikmache unangebracht"

Hier noch ein Link zu einem Generator für die Datenschutzerklärung:

eRecht24 Datenschutz Generator (https://www.e-recht24.de/muster-datenschutzerklaerung.html)

Viele Grüße

Andy

MattF
11.05.2018, 08:22
Das mag sein, wäre ja auch nicht schlimm für mich. ;)
Ich weiß leider nicht so recht, was Dein Argument ist.


Mein Argument war, dass sich die Rechtslage in diesem Fall nicht nachträglich ändern kann, da eine Veröffentlichung nicht zurück zu nehmen ist, weil genau das das Wesen einer Veröffentlichung ist ("Sie ist in der Welt".).

Deswegen kann z.b. auch eine Idee nicht mehr zum Patent angemeldet werden, wenn sie schon veröffentlicht ist.

tandem65
11.05.2018, 11:01
Deswegen kann z.b. auch eine Idee nicht mehr zum Patent angemeldet werden, wenn sie schon veröffentlicht ist.

Die Situation ist hier trotzdem eine komplett andere.
Wenn jetzt jemand der Veröffentlichung eines Bildes widerspricht, dann das Bild von dem, der davon Kenntnis erlangt das Bild aus dem Netz nehmen.
Niemand wird da für die Vergangenheit belangt, für die Gegenwart & Zukunft schon eher.

Stefan
11.05.2018, 16:28
https://www.berliner-zeitung.de/30148928
"In letzter Minute will Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) offenbar die Regeln zur Umsetzung der umstrittenen EU-Datenschutzgrundverordnung lockern. Sie reagiert damit auf massive Kritik aus Wirtschaft und Verbänden. Merkel sagte am Mittwoch auf einer Kreisvorsitzendenkonferenz ihrer Partei in Berlin, die bisher vorgesehene Umsetzung lasse Probleme entstehen. „Manches ist wirklich eine Überforderung.“ In anderen Ländern, wie etwa Österreich, werde die EU-Vorschrift anders realisiert als in Deutschland. Darüber werde sie nun noch einmal mit dem zuständigen Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) beraten."

Alteisen
14.05.2018, 10:45
Die neue DSGVO wird dazu führen, dass in Kürze zahlreiche Ergebnislisten unvollständig sind, weil Teilnehmer darauf bestehen, dass sie aus den Ergebnissen gelöscht werden. Nachdem wir schon mehrere Anfragen bekommen haben frage ich mich, wie es andere Veranstalter/Vereine handhaben.
Löscht Ihr die Listen vorsorglich nach einigen Wochen/ Monaten?

tandem65
14.05.2018, 11:23
Die neue DSGVO wird dazu führen, dass in Kürze zahlreiche Ergebnislisten unvollständig sind, weil Teilnehmer darauf bestehen, dass sie aus den Ergebnissen gelöscht werden. Nachdem wir schon mehrere Anfragen bekommen haben frage ich mich, wie es andere Veranstalter/Vereine handhaben.
Löscht Ihr die Listen vorsorglich nach einigen Wochen/ Monaten?

Also wenn Du vorsorglich etwas machen möchtest, wäre es nur Sinnvoll keine Ergebnislisten zu veröffentlichen.
Du kannst bei der Anmeldung die Zustimmung zur Veröffentlichung einholen. Die kann natürlich auch widerrufen werden.
Erst dann mußt Du wahrscheinlich nur den Namen, Wohnort, Verein löschen. Die Zeiten wären mbMn. nicht zu löschen.

Stefan
14.05.2018, 11:39
Löscht Ihr die Listen vorsorglich nach einigen Wochen/ Monaten?


Datasport haben seine Datenschutzerklärung und AGBs überarbeitet und werden dies nicht ohne einen kundigen Juristen gemacht haben:
https://www.datasport.com/de/datenschutzerklaerung/
https://www.datasport.com/de/allgemeine-vertrags-und-nutzungsbedingungen/

Ich habe kürzlich folgende Rundmail bekommen:
Sie haben ein myDS-Konto bei Datasport, das Ihnen insbesondere die Möglichkeit gibt, sich an Sportevents anzumelden, Einstellungen zum Datenschutz zu verwalten und Resultate in Ihrem Profil mit Freunden und der Öffentlichkeit zu teilen.
Vor dem Hintergrund der neuen EU-Datenschutzverordnung, die am 25. Mai 2018 in Kraft tritt, und im Hinblick auf die Revision des Schweizer Datenschutzrechts, haben wir eine neue Datenschutzerklärung (https://deref-gmx.net/mail/client/_wHjkwnZa4w/dereferrer/?redirectUrl=https%3A%2F%2Fwww.datasport.com%2Fde% 2Fdatenschutzerklaerung%2F) verfasst, die im Detail beschreibt, wie Datasport und die Veranstalter Ihre Daten bearbeiten. Wir haben bei dieser Gelegenheit auch die Allgemeinen Vertragsbedingungen (https://deref-gmx.net/mail/client/blM_Sl6ViZo/dereferrer/?redirectUrl=https%3A%2F%2Fwww.datasport.com%2Fde% 2Fallgemeine-vertrags-und-nutzungsbedingungen%2F) von Grund auf überarbeitet. Dies war nötig, weil viele der Leistungen, die wir anbieten, in den bisherigen Bedingungen nicht hinreichend reflektiert waren. Die Art und Weise, wie wir unsere Dienstleistungen anbieten, ändert sich im Grundsatz nicht.
Nehmen Sie sich die Zeit, die Unterlagen zu studieren. Wenn wir von Ihnen innerhalb der nächsten 30 Tagen keinen Widerspruch erhalten (schriftlich oder per E-Mail), gehen wir davon aus, dass Sie den Allgemeinen Vertragsbedingungen vom 1.5.2018 zustimmen, ebenso, falls Sie sich auf Ihr myDS-Konto ab dieser Mitteilung weiter einloggen.
Falls Sie den neuen Allgemeinen Vertragsbedingungen widersprechen sollten, müssen Sie damit rechnen, dass wir das Vertragsverhältnis auf das Inkrafttreten der neuen Bestimmungen aufheben (Sie können dann allerdings auch nicht mehr auf Ihr myDS-Konto zugreifen).
Sollten Sie mit unserer Datenbearbeitung grundsätzlich einverstanden sein, aber nicht wollen, dass Dritte Ihre Resultate auf Ihrem myDS-Profil einsehen können, so brauchen Sie nicht zu kündigen, sondern können Ihr Profil in den Einstellungen auf privat schalten.
Wir hoffen, Sie auch weiterhin zu den Nutzern des myDS-Kontos zählen zu dürfen und stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Sportliche Grüsse
Datasport AG

Ulmerandy
16.05.2018, 10:27
Also je mehr Artikel ich lese desto verwirrter bin ich. Ich habe ja (noch) eine eigene Website und einen Blog bei Wordpress.

Was muss ich jetzt wo denn als Privatperson auf die Seite / den Blog packen ?

Bin ich bei Wordpress der Betreiber meines Blogs oder muss Wordpress dafür sorgen dass die Daten sicher sind ?

Meine eigene Website werde ich wohl vorerst so gestalten, dass nur die Startseite zu sehen ist ohne interaktive Möglichkeiten - aber reicht das dann aus ?

Viele Grüße

Andy

schnodo
16.05.2018, 10:37
Die c't bietet aktuell ein PDF-Booklet ("Fit für die DSGVO") kostenlos zum Download an:
FTP-Download des Booklets als PDF-Datei (ftp://ftp.heise.de/pub/ct/listings/1811-076.pdf)
c't hat in einem Booklet zusammengefasst, was Sie bezüglich der DSGVO beachten müssen und wo sie in letzter Minute noch Hand anlegen können - insbesondere an der Website.

Unter dem kostenpflichtigen Artikel Final Countdown - Die Umsetzung der DSGVO-Vorgaben läuft nicht rund (https://www.heise.de/ct/ausgabe/2018-11-Die-Umsetzung-der-DSGVO-Vorgaben-laeuft-nicht-rund-4039713.html) gibt es eine schön zusammengestellte - kostenlose - kleine Liste weiterführender Links.

deralexxx
16.05.2018, 10:47
Also je mehr Artikel ich lese desto verwirrter bin ich. Ich habe ja (noch) eine eigene Website und einen Blog bei Wordpress.

Was muss ich jetzt wo denn als Privatperson auf die Seite / den Blog packen ?

Bin ich bei Wordpress der Betreiber meines Blogs oder muss Wordpress dafür sorgen dass die Daten sicher sind ?

Meine eigene Website werde ich wohl vorerst so gestalten, dass nur die Startseite zu sehen ist ohne interaktive Möglichkeiten - aber reicht das dann aus ?

Viele Grüße

Andy

Das wird dir im Zweifel derzeit niemand mit Gewissheit sagen können, da noch kein Gericht Urteile auf die neuen Gesetzte gesprochen hat.

speedskater
16.05.2018, 10:49
@Schnodo: Danke.

Sind (nervende.....) Cookie "Warnhinweise" für einen Freiberufler (ohne Shop) Pflicht?

Stefan
16.05.2018, 10:52
@Schnodo: Danke.

Sind (nervende.....) Cookie "Warnhinweise" für einen Freiberufler (ohne Shop) Pflicht?
https://www.e-recht24.de/artikel/datenschutz/8451-hinweispflicht-fuer-cookies.html

Ulmerandy
16.05.2018, 11:12
Hier gibt es eine Übersicht über diverse Plugins für Wordpress:

Plugins für Wordpress zur DSVGO (https://www.blogmojo.de/wordpress-plugins-dsgvo/)

Viele Grüße

Andy

speedskater
16.05.2018, 11:27
@Stefan, UlmerAndy: Danke.

Leider ist die DSVGO soooooo kompliziert.
Wahnsinn, höchst ärgerlich.

Leiboldienchen
30.05.2018, 03:02
Ich kann und will dazu nur sagen: EIN GLÜCK habe ich solche Sites nicht. Das Thema macht einen echt Knülle, finde ich. Auch wenn alles so ruckizucki ging. So hab ich das zumindest empfunden.

dherrman
30.05.2018, 07:37
Ich kann und will dazu nur sagen: EIN GLÜCK habe ich solche Sites nicht. Das Thema macht einen echt Knülle, finde ich. Auch wenn alles so ruckizucki ging. So hab ich das zumindest empfunden.

Mir ist Datenschutz schon immer wichtig gewesen, daher ist die Verordnung richtig.
Schlecht ist halt, das bis vor dem 25.05 die Allgemeinheit nicht informiert wurde. Da sind Meldungen über DT, Handelskrieg, und Börsen Quatsch wichtiger gewesen.

Mich wundert, das TSZ hier noch gar nichts gemacht hat?!

dherrman
30.05.2018, 07:45
Ich kann und will dazu nur sagen: EIN GLÜCK habe ich solche Sites nicht. Das Thema macht einen echt Knülle, finde ich. Auch wenn alles so ruckizucki ging. So hab ich das zumindest empfunden.

Mir ist Datenschutz schon immer wichtig gewesen, daher ist die Verordnung richtig.
Schlecht ist halt, das bis vor dem 25.05 die Allgemeinheit nicht informiert wurde. Da sind Meldungen über DT, Handelskrieg, und Börsen Quatsch wichtiger gewesen.

Mich wundert, das TSZ hier noch gar nichts gemacht hat?!

DocTom
30.05.2018, 15:10
...Schlecht ist halt, das bis vor dem 25.05 die Allgemeinheit nicht informiert wurde!

Ja, plötzlich war es in aller Munde und jdder Zeitung und das nach nur zwei Jahren Übergangszeit...

BTW hat jemand irgendwo auf einer e-Rechtseite gelesen, wie es sich mit reinen beruflichen Webvisitenkarten verhält? Keind Cookies, keine Analysetools, keine Datenerfassung...:Huhu: :Blumen:

Mauna Kea
30.05.2018, 16:49
Mich wundert, das TSZ hier noch gar nichts gemacht hat?!

Die ersten Abmahnungen sind schon raus:
https://www.heise.de/newsticker/meldung/DSGVO-Die-Abmahn-Maschinerie-ist-angelaufen-4061044.html

StanX
30.05.2018, 19:59
Gestern in der Notaufnahme:

Telefonnummer, Anschrift, alles laut vorgelesen. Noch besser, war, dass man aus dem einen Behandlunsraum die Gespräche aus dem anderen hören konnte. Selbst ohne DSGVO krass.

qbz
30.05.2018, 22:48
Gestern in der Notaufnahme:

Telefonnummer, Anschrift, alles laut vorgelesen. Noch besser, war, dass man aus dem einen Behandlunsraum die Gespräche aus dem anderen hören konnte. Selbst ohne DSGVO krass.

In der Berliner Charite liegen die Patienten in der Notaufnahme in grossen Räumen, bis ca. 8-10 Patienten, zwischen den Liegen spanische Wände aus Tuch. Da hört man alles beim Anamnese Gespräch mit dem Arzt und bei der Behandlung von den anderen. Ist mir aber egal, die Hauptsache, man bekommt die bestmögliche Behandlung möglichst schnell und die ist halt in einem grossen Krankenhaus besser als wie in der Provinz bei einem kleinen Krankenhaus.

Stefan
31.05.2018, 08:51
Die ersten Abmahnungen sind schon raus.......


Vielleicht sollte man seine Moral über Bord werfen und bei einer Abmahnbude anheuern:

https://www.zdf.de/assets/manuskript-vorsicht-abmahnung-100~original
"Sein Personal bezahlt IDO erstaunlich gut. Das kam im März vor dem Landgericht München heraus. Eine freie Mitarbeiterin, die Schwester der Geschäftsführerin, gab an, sie verdiene pro Stunde 120 Euro netto. 30 bis 40 Stunden pro Woche arbeite sie. Das wären hochgerechnet 200.000 Euro netto pro Jahr, die der Verein der gelernten Bürokauffrau bezahlt."

dasgehtschneller
31.05.2018, 09:27
Grundsätzlich finde ich es gut dass mal was für unseren Datenschutz getan wird.

Dass jetzt aber Horden von Anwälten durchs Internet ziehen und jeden kleinen Websitebetreiber abmahnen weil seine Datenschutzerklärung nicht zu 100% korrekt ist oder ein Cookie benutzt wird von dem er selber nichts wusste, während die grossen wie Google, Amazon und Facebook weiter einen florierenden Datenhandel betreiben verfehlt aber irgendwie das Ziel des Ganzen.

Aber die können sich halt selber eine Horde von Anwälten leisten um sich rechtlich abzusichern und im Klagefall dagegenzuhalten :(

schnodo
31.05.2018, 11:46
Aber die können sich halt selber eine Horde von Anwälten leisten um sich rechtlich abzusichern und im Klagefall dagegenzuhalten :(

Man darf auch nicht vergessen, was unsere Regierungen, die so rührend um unsere Datensicherheit bemüht sind, treiben, wenn ihnen niemand auf die Finger schaut.

Betreiber des Frankfurter Internet-Knotens verliert Klage gegen den BND (http://www.sueddeutsche.de/digital/ueberwachung-am-de-cix-betreiber-des-frankfurter-internet-knoten-verliert-klage-gegen-den-bnd-1.3996859)

Der Betreiber könne verpflichtet werden, bei der strategischen Fernmeldeüberwachung durch den BND mitzuwirken, betonte der 6. Senat in seiner Urteilsbegründung. Der Geheimdienst sei berechtigt, auf Anordnung des Bundesinnenministeriums internationale Telekommunikation zu überwachen und aufzuzeichnen. Das Bundesverwaltungsgericht ließ keine Rechtsmittel gegen die Entscheidung zu.

Der BND zapft dort alles (http://www.sueddeutsche.de/digital/ueberwachung-am-de-cix-betreiber-des-weltgroessten-internetknotens-wirft-bnd-rechtsbruch-vor-1.3994191)ab:
Die Methode ist meist dieselbe, in die Glasfaserleitungen wird ein sogenanntes Y-Stück des BND eingebaut, also eine Abzweigung. Darin befindet sich ein Prisma, das durchgeleitete Licht wird gebrochen und in ein BND-Glasfaserkabel gelenkt. Das Licht transportiert die Daten. Der Geheimdienst erhält auf diese Weise eine ungefilterte und vollständige Kopie.

qbz
31.05.2018, 12:22
Man darf auch nicht vergessen, was unsere Regierungen, die so rührend um unsere Datensicherheit bemüht sind, treiben, wenn ihnen niemand auf die Finger schaut.
.........


Wer unkontrolliert bleiben will, kennt sowieso die Methoden, wie man alle Internet-Verbindungen und Daten verschlüsselt.

In meinen Augen läuft es darauf hinaus, dass der Staat im voraus möglichst viel Infos sammelt, um falls notwendig autoritär-willkürlich regieren zu können. Wie schnell entfernte z.B. die Türkei x Tausende von Menschen aus der Uni, der Schule, den Gerichte, der Polizei, die ihnen oppositionell erschienen.

schnodo
11.06.2018, 18:42
Ja, da schau her...

Spanien: App der Fußball-Liga sucht übers Mikro unlizenzierte Übertragungen (https://www.heise.de/newsticker/meldung/Spanien-App-der-Fussball-Liga-sucht-uebers-Mikro-unlizenzierte-Uebertragungen-4075636.html)

Dank der DSGVO haben spanische Nutzer erfahren, dass die App ihrer Fußball-Liga übers Mikro nach nicht lizenzierten, öffentlichen Übertragungen fahndet.

Wer nun meint, dass irgendjemand wegen faktischer Installation von 10 Millionen Wanzen in den Knast wandert oder zumindest Strafen in Millionenhöhe zahlen muss, der täuscht sich vermutlich.

schnodo
19.06.2018, 12:33
Eben auf heise online gesehen:

DSGVO: Bevölkerung sieht EU-Datenschutzgrundverordnung skeptisch (https://www.heise.de/newsticker/meldung/DSGVO-Bevoelkerung-sieht-EU-Datenschutzgrundverordnung-skeptisch-4085000.html)

Die Menschen, die glauben, durch die DSGVO würden ihre Daten besser geschützt, sind in Deutschland in der Minderheit.

17 Prozent der Menschen in Deutschland sind laut einer Studie davon überzeugt, dass ihre Daten durch die neue europäische Datenschutzgrundverordnung besser geschützt sind. Die von Unternehmen, Behörden, Vereinen und Website-Betreibern veröffentlichten Erklärungen zum Umgang mit Daten empfinden demnach 65 Prozent der Befragten als zu umfangreich, kompliziert und unverständlich, teilte die European netID Foundation mit. Sie hatte die Studie in Auftrag gegeben.

Meine Begeisterung hält sich auch in Grenzen. Ich habe den Eindruck, dass lediglich jenen, die sich sowieso bemühen, innerhalb der gesetzlichen Schranken zu bleiben, mehr Steine in den Weg gelegt werden und sie zu Schritten genötigt werden, die keiner der Betroffenen als hilfreich empfindet. Währenddessen grinsen sich die wirklichen Gauner und die staatlichen Datensammler einen und machen weiter wie bisher.

Leiboldienchen
26.06.2018, 23:52
Irgendwie verstehe ich dieses ganze Tohuwabohu nicht so ganz. Das Thema Fotos zum Beispiel. Das ist doch eigentlich schon immer so. Es hat sich durch die DSGVO meines Erachtens nicht so viel verändert und das Thema wird aufgebauscht, als wären wir auf einen anderen Planeten gezogen.

Stefan
27.06.2018, 07:33
.......Das ist doch eigentlich schon immer so..........
Wie handhabst Du es denn jetzt, wenn Du z.B. einen Stadtlauf organisierst und die Fotos vom Event auf die Homepage stellen willst? Sicher, dass sich nichts geändert hat? Da habe ich vom LSB und anderen Stellen aber anderslautende Auskünfte.

schnodo
02.10.2018, 12:33
Während Regierungen weltweit fleißig und schamlos weiter unsere Daten sammeln - legal, illegal, scheißegal - greift im täglichen Leben der chilling effect um sich und beendet harmlose Gewohnheiten. Ich bin nicht begeistert.

https://goo.gl/PonKMA

phonofreund
02.10.2018, 14:13
Doktor kommt in den Warteraum und meint "Wegen der DSGVO darf ich keinen Namen nennen. Also der Herr mit Syphilis bitte"

schnodo
02.10.2018, 16:34
Doktor kommt in den Warteraum...

https://uproxx.files.wordpress.com/2013/10/walhberg-in-the-happening-mark-wahlberg-13938089-853-480.jpg

:Lachen2:

mcbert
02.10.2018, 16:37
: Irgendwie verstehe ich dieses ganze Tohuwabohu nicht so ganz. Das Thema Fotos zum Beispiel. Das ist doch eigentlich schon immer so. Es hat sich durch die DSGVO meines Erachtens nicht so viel verändert und das Thema wird aufgebauscht, als wären wir auf einen anderen Planeten gezogen.

Die Regeln gab es tatsächlich schon länger, der wesentliche Unterschied ist wohl, dass diese jetzt auch durchgesetzt werden können. Bzw. wenn jemanden langweilig ist, kann er einfach anfangen zu klagen oder diese zumindest.

Hab allerdings bisher noch nichts mitbekommen ob es diesbezüglich schon Verfahren/Urteile gab.

Mi1989
02.10.2018, 20:33
Das hört sich ja alles andere als toll an. Ich denke auch, dass da die Abmahnindustrie ordentlich zuschlagen wird

schnodo
12.10.2018, 18:57
Neues von der DSGVO...:Maso:

220.000 Mieter bekommen Klingelschilder ohne Namen (http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/datenschutz-grundverordnung-220-000-wiener-mieter-verlieren-klingelschilder-a-1232989.html)

Ein Mieter in der österreichischen Hauptstadt will keinen Namen auf dem Klingelschild und beruft sich auf die Datenschutz-Grundverordnung. Die Stadt gibt ihm Recht, die Hausverwaltung reagiert drastisch.

schnodo
10.11.2018, 13:44
Und noch was Kreatives zur DSGVO: In Rumänien soll eine investigative Plattform unter Androhung von bis zu 20 Millionen Euro Strafe ihre Quellen preisgeben.

CCRP Strongly Objects to Romania’s Misuse of GDPR to Muzzle Media (https://www.occrp.org/en/40-press-releases/presss-releases/8875-occrp-strongly-objects-to-romania-s-misuse-of-gdpr-to-muzzle-media)

RISE Project, an award-winning investigative journalism outlet in Romania and OCCRP’s partner, was ordered Thursday by the Romanian Data Protection Authority (ANSPDCP) to reveal its sources under the threat of a fine of up to €20 million based on the European Union’s General Data Protection Regulation (GDPR) directive 679/2016.