Vollständige Version anzeigen : Qroo Tequilo gestohlen
Weil Scubac nicht bei Arne angemeldet ist, leite ich es einmal weiter.... schöner Mist :Peitsche:
Hat jemand dieses Rad gesehen? Wenn ja, bitte melden - es gehört immernoch mir, auch wenn sich der dreiste dieb nun seiner erfreut...
http://www3.marathon-photos.com/scripts/event_entry.py?job=Sports%2FGKDE%2F2008+Sports%2FQ uelle+Challenge+Roth&match=gavic
Rahmen: Qroo Tequilo
LR: Vorne: HED 60 (das hier schon x mal im Forum verkauft wurde)
Hinten: Abgelabelte Citec Scheibe, beides Drahtreifen
Gruppe: Ultegra
Lenker: Syntace C2
nachdem so ein rad eigentlich nicht einfach so spazieren gefahren wird, sonden eher dem wettkampfeinsatz dient, könnte es sein, dass es dem einen oder anderen über den weg fahrt.
wenn ihr noch so nett sein könttet, und in euren vereinen/bekanntenktreisen diese suchmeldung weiterzugeben, wäre echt klasse!!!
gerne auch in nachbarforen :censored ich bin da nämlcih nciht unterwegs...
Vielen Dank!!!
Zur Info: Er wohnt in Roth selbst.
http://www.emu5.com/forum/viewtopic.php?f=18&t=7332
Speedy Gonzales
18.08.2008, 10:13
Scheint ja ne neue Disziplin beim Triathlon zu werden. :(
Mein Beileid an den Bestohlenen.
Wo ich mir die Frage stelle, ob in einem abschließbaren Einzelkeller die Räder über die Hausratversicherung nicht versichert sind...:confused:
Das hat mir der Typ von der Versicherung nämlich gesagt....
..wie..das rad wurde aus dem keller heraus geklaut?
..wie..das rad wurde aus dem keller heraus geklaut?
hab ich so verstanden, weil er jetzt die übrigen räder aus dem keller in die wohnung geholt hat. aber vielleicht hab ich auch was falsch verstanden...:o
clanless
18.08.2008, 11:47
hab ich so verstanden, weil er jetzt die übrigen räder aus dem keller in die wohnung geholt hat. aber vielleicht hab ich auch was falsch verstanden...:o
so hab ich das auch verstanden, wenn der keller abgeschlossen war müsste es die versicherung doch übernehmen!?
yes..dann zahlt normalerweise die hausratversicherung.
Deichman
18.08.2008, 12:47
...hängt aber davon ab, wie der Vertrag ausschaut. Fahrradklausel gilt immer je Schadenfall mit einer Höchstentschädigung. Bei mir z.B. 2% von der Versicherungssumme...macht in meinem Fall max. 1000€...könnte bei dem Quintana "eng werden". ;)
Thorsten
18.08.2008, 13:23
Versicherungssumme dürfte eher fürs Vorderrad reichen.
Volkeree
18.08.2008, 14:04
Wer kann das denn ganz genau sagen?
Ich bin bisher auch immer davon ausgegangen, dass eine Fahrradversicherung eintritt wenn das Rad irgendwo draußen oder so geklaut wird.
In der Wohnung oder im Keller ist auch ein Fahrrad Hausrat und wird von der Hausratversicherung, unabhängig zu wie viel Prozent die Fahrräder da drin sind.
Wenn grundsätzlich die Fahrradversicherung eintreten würde, müsste ich ja angeben, dass mir mein P3- Rahmen, eine komplette DA, 2 Zipp- Laufräder usw. geklaut wurden (Beispiel).
Volker
dem ist auch so. du brauchst für die versicherung die genaue artikelbezeichung PLUS Rechung incl Rechungsdatum.
Ansonsten stellt sich die Versicherung quer...
Volkeree
18.08.2008, 14:50
dem ist auch so. .
Was jetzt genau. Immer nur die Fahrradversicherung?
Steht das mit den Rechnunge in den Versicherungsbedingungen oder steht da, dass der Versicherungsnehmer in der Beweispflicht für die Sachen ist.
Dass es diesbezüglich bei Hausratschäden zu Ärger mit Versicherungen kommt, ist mir bekannt.
Volker
wenn das rad aus dem keller geklaut wird zieht nach meinem wissenstand die hausrat. die bezahlt dann nur nach nachweis der belege den zeitwert. die geschichte mit den belegen steht in den AGBs..
Volkeree
18.08.2008, 15:15
.... steht in den AGBs..
Ja, ja, Versicherungsbedingungen oder so heißen die. Dachte du hättest die schon (für mich) gelesen.
Kann man ja in einer ruhigen Stunde mal machen.
Volker
Thorsten
18.08.2008, 15:43
Wenn grundsätzlich die Fahrradversicherung eintreten würde, müsste ich ja angeben, dass mir mein P3- Rahmen, eine komplette DA, 2 Zipp- Laufräder usw. geklaut wurden (Beispiel).
Das wäre ja prima, denn dank Selbstbau habe ich die Quittungen von jedem Einzelteil :). Hoffe aber eher, von dem Malheur verschont zu bleiben.
Fände ich echt bekloppt, wenn die bei einem Radklau nur soundsoviel der Gesamtversicherungssumme bezahlen würden.
In diesem Fall bin mit zwei Cervelos Carbon sicher unterversichert...
Da fällt mir aber sicher nochwas ein....;)
Ausdauerjunkie
18.08.2008, 15:48
1. Zahlen Versicherungen nie, wenn sie zahlen sollen, haben immer andere tolle Ausreden.
2. Gibt es für Fahrräder in der Hausrat Höchstgrenzen, die sich nach Otto Normalo richten, d.h. eine Tri Waffe muß man extra mit aufnehmen lassen, dann wird es manchmal auch unentgeldlich dazu genommen, aber einfach so.......
3. Habt ihr Eure Räder nicht im Wohnzimmer??? :)
Volkeree
18.08.2008, 16:00
zu 1:
Klar, sonst wären die Vers. nicht so reich
zu 2:
Verstehe ich nicht so ganz. Aber man muss wohl kaum der Versicherung angeben, dass man ein 5000 € Rad im Keller stehen hat. Muss man für die gleich teuere Stereoanlage auch nicht.
zu 3:
:Holzhammer: würde meine Frau mit mir machen. Da ja sowohl in Kellern als auch in Wohnungen eingebrochen wird, dürfte das versicherungstechnisch egal sein.
Andererseits nimmt der Wohnungseinbrecher grundsätzlich kein Fahrrad mit, der Kellereinbrecher aber schon, sind halt unterschiedliche Täter.
Rechnung:
Habe dazu nichts gefunden. Da steht was von ..... Schadenmeldung ausfüllen und unterschreiben..... und ..... wer beschei*** bekommt nix.......
Bin mir aber sicher, dass die Versicherungen da noch Hintertüren haben. Wenn ich das richtig im Kopf habe, obliegt der Beweis des Besitzes/Eigentums nach dem BGB dem Versicherungsnehmer.
Volker
Ausdauerjunkie
18.08.2008, 16:04
zu 2. Doch muß man schon, auch wenn man eine 5000€ Stereoanlage hat, denn für all die schönen Dinge gibbet Obergrenzen. Im Zweifelfall die Rechnung nehmen, von der Versicherung bestätigen lassen, daß dies und dies mit versichert ist. Immer schriftlich, denn sonst erinnert sich hinterher (im Schadenfall) Niemand mehr an irgendwelche Vereinbarungen! :)
Volkeree
18.08.2008, 16:21
So wie ich das lese, gibt es die Obergrenzen nur für Sachen die wirklich gerne geklaut werden
- Bargeld
- Sparbücher pp.
- Schmuck
- Pelze, Teppiche pp.
- Antiquitäten
Volker
So wie ich das lese, gibt es die Obergrenzen nur für Sachen die wirklich gerne geklaut werden
- Bargeld
- Sparbücher pp.
- Schmuck
- Pelze, Teppiche pp.
- Antiquitäten
Volker
Also, wenn ich mich da noch richtig entsinne ist ein Rad natürlich versichert wenn es aus einem Keller gestohlen wird. Klar ist aber auch das dieser richtig gesichert, also verschlossen und somit für Dritte nicht zugänglich sein durfte.
Versicherungsobergrenzen gibt es in der Hausratversicherung immer. Zumal der Gesamtschaden natürlich durch die Versicherungssumme = Obergrenze gedeckelt ist. Danach errechnet sich ja auch der Versicherungsbeitrag.
Sollte es nun zum Schadensfall kommen muss man für aussergewöhnliche Dinge natürlich Belege haben. Sonst würden ja jeden mindestens 3 Pelzmäntel und 20 Goldbarren gestohlen werden.
Fahrräder werden eigentlich immer zu einem festgelegtem Prozentanteil an der Versicherungssumme mitversichert. Sollte man also 50.000€ Versicherungssumme haben und 2% fürs Rad in der Versicherung haben gibbet nur 1.000€. Wenn man Pech hat versuchen die dann noch was mit Zeitwert...
Für die richtig tollen Räder gibt es Extraversicherungen. Da sind die Beiträge aber so hoch das Du Dir in der Regel nach 2-3 Jahren eine neue Waffe leisten kannst.
Am Ende "gewinnt" eh immer die Versicherung! :Kotz:
Jens
Ich bin gelernter Versicherungskaufmann und arbeite als Direktionsbeauftragter für eine namhafte Gesellschaft. Das nur vorneweg als Erklärung.
In den letzten Threads waren jede Menge Missverständnisse und Halbwahrheiten aufgelistet. Deshalb paar kurze Infos zur Hausratversicherung.
1.
Die Hausratversicherung ersetzt immer den Neuwert einer Sache, also den Wiederbeschaffungspreis, es sei denn, der aktuelle Zeitwert unterschreitet den Neuwert um einen gewissen Prozentsatz. Dieser Prozentsatz ist in der Regel 40 %.
2.
Die sogenannte Fahrradklausel gilt nur für Räder, die außerhalb des Versicherungsorts entwendet werden. Innerhalb des Versicherungsorts, zu dem auch der Keller zählt, besteht ganz normal Versicherungsschutz bis zur Gesamtversicherungsumme. Der Keller muss aber bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wie z.B. abschliessbar mit einem bündigen Zylinderschloss, massive nicht abschraubbare Beschläge etc. Das kann aber von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich sein was die Sicherungsanforderungen betrifft.
3.
Die Beweisführung was die Schadenhöhe betrifft, obliegt immer dem Versicherungsnehmer, unabhängig von diesem Fall. Können keine Belege vorgelegt werden, ziehen die Gesellschaften in aller Regel etwas von der Entschädigung ab. Hilfreich sind also generell immer von höherwertigen Sachen die Rechnungen aufzubewahren, Fotos zu machen usw. .
4.
Gewisse Entschädigungsgrenzen gibt es nur bei Wertsachen. Das Fahrrad oder die Stereoanlage zählt hier nicht dazu, muss auch demnach nicht gesondert angegeben werden. Zu den Wertsachen gehören Bargeld, Briefmarkensammlungen, Wertpapiere, Sparbücher, Antiquitäten, Gemälde usw.
Sollten noch weitere Fragen bestehen, helfe ich gerne weiter, auch in diesem konkreten Fall, sollte es Probleme mit dem Hausratversicherer geben.
Ausdauerjunkie
18.08.2008, 21:40
Ach so,
mir hat damals mein freundlicher Versicherungsvertreter der Allianz München gesagt, daß es klar ist, wenn mein Rad über 1000€ (!) kostet, daß es nicht ersetzt würde. War mir aber egal, da es nie ohne Aufsicht war....
Ach so,
mir hat damals mein freundlicher Versicherungsvertreter der Allianz München gesagt, daß es klar ist, wenn mein Rad über 1000€ (!) kostet, daß es nicht ersetzt würde. War mir aber egal, da es nie ohne Aufsicht war....
Am besten solche Aussagen vom Vertreter immer zeigen lassen wo es steht. Durch neue gesetzliche Vorschriften müssen sowieso immer beim Vertragsabschluß, d.h. bei der Antragsaufnahme, die Bedingungen ausgehändigt werden. Früher reichte es, wenn die Bedingungen mit dem Versicherungsschein zugesandt wurden. Geht heute nicht mehr.
Basket-Champ
22.09.2008, 14:24
Die Hausratversicherung zahlt in der Regel nicht, es sei denn, eine spezielle Radklausel ist gegen Aufpreis eingeschlossen. Dann wird normalerweise 2 % der Versicherungssumme pro Fall gezahlt. Diese Prozentzahl kann allerdings je nach Gesellschaft erhöht werden.
nachdem ich mich hier angemeldet hab, stolper ich doch gleich über mein ex-rad.
fakt ist, das versicherungen immer das bezahlen, was sie bezahlen müssen. im meinem fall eben 3700 eur.
ob ein rad oder fernseher oder eine matratze gestohllen wird ist völlig wurscht. wer erzählt so einen blödsinn immer?
bei fahrrädern gibt es aber - im gegensatz zu fernsehern und matratzen - die möglichkeit, diese auch außerhalb des versicherungsortes (am bahnhof, vor der kneipe etc) zu versichern. dafür gibts dann auch die obergrenzen.
gruß in die runde.
das rad ist übrigens immernoch weg und ich such mir gerade nen schönen neuen rahmen...
nachdem ich mich hier angemeldet hab, stolper ich doch gleich über mein ex-rad.
fakt ist, das versicherungen immer das bezahlen, was sie bezahlen müssen. im meinem fall eben 3700 eur.
ob ein rad oder fernseher oder eine matratze gestohllen wird ist völlig wurscht. wer erzählt so einen blödsinn immer?
bei fahrrädern gibt es aber - im gegensatz zu fernsehern und matratzen - die möglichkeit, diese auch außerhalb des versicherungsortes (am bahnhof, vor der kneipe etc) zu versichern. dafür gibts dann auch die obergrenzen.
gruß in die runde.
das rad ist übrigens immernoch weg und ich such mir gerade nen schönen neuen rahmen...
Nur ums nochmal klarzustellen: Die haben dir 3700 € gezahlt?
Lecker Nudelsalat
27.10.2008, 23:42
Nur ums nochmal klarzustellen: Die haben dir 3700 € gezahlt?
Nicht, dass Du jetzt auf dumme Gedanken kommst. :Nee:
Gruß strwd
Volkeree
27.10.2008, 23:50
fakt ist, das versicherungen immer das bezahlen, was sie bezahlen müssen. im meinem fall eben 3700 eur.
Darf ich mal fragen was sie dir in Relation zum Neupreis abgezogen haben?
Irgendwie in % pro Jahr oder so.....
Danke, Volker
Soweit ich weiß, sollte die Hausrat zahlen, wenn das Fahrrad aus dem verschlossenen Keller oder dem Haus geklaut wird. Die Frage ist dann auch, ob der Bestohlene bei einem so teuren Rad auch genug Geld von der Versicherung bekommt. Man kann ja für Fahrräder eine Zusatzversicherung zur Hausrat (http://www.ansahl.com/Hab-und-Gut/Hausratversicherung/Erweiterungen/Fahrrad-Zusatzversicherung.html) abschließen, da kann man das Rad dann mit dem entsprechenden Wert versichern.
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