Vollständige Version anzeigen : JobRad mit Planetx oder Ribble
Hi
ich würde gerne mal Jobrad nutzen und finde versch. Räder bei Planetx und Ribble ganz gut.
Kennt sich da jemand aus? Funktioniert das?
Danke!
Erstmal muss dein Arbeitgeber mitspielen,
Dann funktioniert das.
So richtig klar was du wissen willst, wird hier nicht.
TriKnochen
03.09.2019, 11:04
Erstmal muss dein Arbeitgeber mitspielen,
Dann funktioniert das.
So richtig klar was du wissen willst, wird hier nicht.
Bietet Planetx denn Jobrad an? Meines Wissens nach muss da auch der Händler mitspielen.
Kann aber auch sein, dass meine Infos da nich aktuell sind.
Bietet Planetx denn Jobrad an? Meines Wissens nach muss da auch der Händler mitspielen.
Kann aber auch sein, dass meine Infos da nich aktuell sind.
Sorry,
also mein Arbeitgeber bietet Jobrad an und ich würde gerne ein Rad darüber leasen.
Finde die Gravel und Crossräder bei Ribble und Planetx toll und würde halt gerne dort bestellen finde aber (wohl weil UK) keine Angaben dazu.
Dachte vielleicht hat das schonmal jemand gemacht...
Soweit ich weiss funktioniert das nur mit Händlern und Versendern die auf der JobRad Seite gelistet sind.
TriKnochen
03.09.2019, 11:34
Soweit ich weiss funktioniert das nur mit Händlern und Versendern die auf der JobRad Seite gelistet sind.
:)
Das wollte ich auch mit meinem Beitrag ausdrücken.
Habe das zwar noch nicht selber gemacht, aber schon ein paar mal mitbekommen.
Lief ungefähr so:
Kunde entscheidet sich beim Händler für ein Rad.
Händler erstellt über ein Portal (o.ä.) bei Jobrad ein Angebot.
Jobrad macht daraus ein Angebot für den Arbeitgeber.
Arbeitgeber nimmt das Angebot an.
Jobrad iformiert den Händler.
Händler informiert den Kunden.
Und Voraussetzung war, dass sowohl AG wie auch Händler mit Jobrad zusammen arbeiten.
tandem65
03.09.2019, 11:42
Hi
ich würde gerne mal Jobrad nutzen und finde versch. Räder bei Planetx und Ribble ganz gut.
Kennt sich da jemand aus? Funktioniert das?
Da weder PlanetX noch ribble damit hausieren geht auf der Webseite ist da ein klares nein zu unterstellen. Zudem, nicht mal 8 Wochen vor einem eventuell harten Brexit wäre ich als Leasinggeber, also Jobrad usw. sehr bedeckt.
TriKnochen
03.09.2019, 11:50
Hier mal zwei deutsche Versender, die mit Jobrad zusammen arbeiten:
https://www.rosebikes.de
https://www.bike-discount.de/de
Nach der Von Facami erwähnten Liste bei Jobrad, würde ich auch mal googlen. Dann hast Du eine Übersicht.
Naja, aber am Schluss gehört das Rad wenn's dumm läuft nicht dir. Wenn ich das richtig verstanden habe.
Allen schonmal Danke!
Der Grundsatz Bikeleasing ist mir bekannt, auch die deutschen Händler und Räder.
Allerdings find ich halt die Räder von Ribble ganz ccol...
Denk aber auch das das Leasing übers Ausland nix wird.
Muss ich wohl doch bei den ortlichen beleiben.
MatthiasR
03.09.2019, 12:06
Hier mal zwei deutsche Versender, die mit Jobrad zusammen arbeiten:
Nur der Vollständigkeit halber: Bei Canyon geht das auch. Bei ausländischen Versendern ziemlich sicher nicht.
Gruß Matthias
tandem65
03.09.2019, 13:26
Nur der Vollständigkeit halber: Bei Canyon geht das auch. Bei ausländischen Versendern ziemlich sicher nicht.
Möglich ist das, der Versender muss es halt wollen.
tandem65
03.09.2019, 13:27
Naja, aber am Schluss gehört das Rad wenn's dumm läuft nicht dir. Wenn ich das richtig verstanden habe.
??? nach Ablauf des Leasingzeitraums bekommt er ein Angebot das Rad zu kaufen.
Wenn er das ablehnt ist es ja nicht unbedingt dumm gelaufen. ;)
??? nach Ablauf des Leasingzeitraums bekommt er ein Angebot das Rad zu kaufen.
Wenn er das ablehnt ist es ja nicht unbedingt dumm gelaufen. ;)
I.d.R. wird das wohl so gemacht, allerdings gibt es dazu keine vertragliche Regel! Somit ist das schon richtig was TriPhil da schreibt. Ich würde aber auch davon ausgehen, dass man es übernehmen kann. Bei Jobrad ist der Restwert 17% vom Kaufpreis.
Helmut S
03.09.2019, 14:46
Bei Jobrad ist der Restwert 17% vom Kaufpreis.
Ja, aktuell sind es 17%. Die Finanzbehörden sehen das aber anders und nehmen einen höheren Restwert an (hab ich nicht mehr im Kopf). Wenn du das Rad also für 17% kaufst, ist die Differenz zur Ansetzung der Finanzbehörden ein Geldwerter Vorteil, den du via Einkommenssteuer versteuern musst. JobRad übernimmt als sog. "zuwendungsberechtigter Dritter" dies aber vollständig. Kann man auch auf der JobRad Seite nachlesen.
Noch ein Hinweis: Wenn der Chef die monatlichen Raten für das Jobrad vollständig übernimmt (zB anstatt Gehaltserhöhung oder als Mitarbeiterbindungsmaßnahme etc) fällt die "1% Regelung" nicht an.
:Blumen:
Ja, aktuell sind es 17%. Die Finanzbehörden sehen das aber anders und nehmen einen höheren Restwert an (hab ich nicht mehr im Kopf). Wenn du das Rad also für 17% kaufst, ist die Differenz zur Ansetzung der Finanzbehörden ein Geldwerter Vorteil, den du via Einkommenssteuer versteuern musst. JobRad übernimmt als sog. "zuwendungsberechtigter Dritter" dies aber vollständig. Kann man auch auf der JobRad Seite nachlesen.
Noch ein Hinweis: Wenn der Chef die monatlichen Raten für das Jobrad vollständig übernimmt (zB anstatt Gehaltserhöhung oder als Mitarbeiterbindungsmaßnahme etc) fällt die "1% Regelung" nicht an.
:Blumen:
Ich glaube 40% ist der Satz. Die 1% Regel ist ab dem 01.01.2019 auch eine 0,5% Regel geworden, sofern ich das richtig gelesen habe. Das ganze Thema ist definitiv nicht uninteressant.
Helmut S
03.09.2019, 15:21
Ich glaube 40% ist der Satz. Die 1% Regel ist ab dem 01.01.2019 auch eine 0,5% Regel geworden, sofern ich das richtig gelesen habe. Das ganze Thema ist definitiv nicht uninteressant.
0,5% ja, aber nur bei den E-Rädern. Ansonsten immer noch 1%. :Blumen:
0,5% ja, aber nur bei den E-Rädern. Ansonsten immer noch 1%. :Blumen:
Ah, OK, dass wusste ich nicht. Danke. Wieder was gelernt :-)
Die 0,5% Regel betrifft natürlich nicht nur E-Räder. Die gilt für alle Räder!
Wobei die Ersparnis dadurch nicht so groß ausfällt. Der großteil der Kosten entfällt auf den Leasingvertrag der 1:1 an den Jobrad-nehmer weitergegeben wird. Sparen kann man trotzdem bis zu 30% und hat noch ne Versicherung dabei.
Bin selbst mal gespannt wie gut das mit dem Übernehmen des Rades nach 3 Jahren klappt.
Angebotspreise haben übrigens Einfluss auf die Leasingrate und damit auf den Endpreis den man in den 3 Jahren zahlt. Angebote finden lohnt sich also auch.
Ebenso kann man sich sein Wunschrad zusammenbauen lassen. Ggf. wäre das auch eine Option für dich.
Thorsten
03.09.2019, 20:53
Ja, aktuell sind es 17%. Die Finanzbehörden sehen das aber anders und nehmen einen höheren Restwert an (hab ich nicht mehr im Kopf). Wenn du das Rad also für 17% kaufst, ist die Differenz zur Ansetzung der Finanzbehörden ein Geldwerter Vorteil, den du via Einkommenssteuer versteuern musst. JobRad übernimmt als sog. "zuwendungsberechtigter Dritter" dies aber vollständig. Kann man auch auf der JobRad Seite nachlesen.
Die früher angenommenen 10% Restwert waren dem Finanzamt zu wenig (was Realisten durchaus nachvollziehen können). Die Differenz zum tatsächlichen Restwert muss versteuert werden und das bestreitet JobRad von den zusätzlich eingenommenen 7%. Dieser Wert ist jetzt also durchaus korrekt.
Bei normaler Be-/Abnutzung rechnet sich das Modell eh nur dadurch, dass man es nach 3 Jahren gegen Zahlung dieses Restbetrags übernimmt (und dann weiterfährt oder zum guten Kurs privat weiterverkauft).
...gibt es eigentlich auch Anbieter mit variablen Leasinglaufzeiten? Bei Jobrad, haben diese mir geschrieben, gehen nur 36Monate. Oder gibt es dafür rechtliche Gründe?:confused:
Helmut S
03.09.2019, 22:20
Die 0,5% Regel betrifft natürlich nicht nur E-Räder. Die gilt für alle Räder!
Du hast recht! Es gab wohl im März nen (neuen?) Erlass, den hab ich nicht mitgeschnitten. Wir bezahlen unseren Mitarbeitern das Jobrad in vielen Fällen vollständig, so dass das eh nicht greift. Aber ja: Jetzt gilt es tatsächlich für alle Räder.
Danke für den Hinweis :Blumen:
Goalie1984
03.09.2019, 22:26
Hatte mich neulich auch intensiver mit dem Thema beschäftigt. Was mir persönlich vorher nicht klar war und ich dann auch nur durch weitere Recherche herausgefunden habe:
man sollte sich bei Abschluss des Vertrags einigermaßen sicher sein, dass man die nächsten 3 Jahre bei der Firma bleibt.
Wechselt man den Arbeitgeber, kann der Vertrag mit Jobrad nur unter ganz bestimmten Bedigungen "mitgenommen" werden. Ist das nicht der Fall, kann es je nach Überlassungsvertrag relativ ungemütlich werden (bis hin zur Übernahme aller noch ausstehender Leasingraten an den Arbeitgeber ("Schadenersatz"), ohne dass man das Fahrrad nutzen kann - wird ja vom Arbeitgeber geleast und dann eben nicht mehr zur Nutzung überlassen).
In diversen Foren findet man Fälle aus der (jüngeren) Vergangenheit dazu.
badenonkel28
04.09.2019, 06:30
Hatte mich neulich auch intensiver mit dem Thema beschäftigt. Was mir persönlich vorher nicht klar war und ich dann auch nur durch weitere Recherche herausgefunden habe:
man sollte sich bei Abschluss des Vertrags einigermaßen sicher sein, dass man die nächsten 3 Jahre bei der Firma bleibt.
Wechselt man den Arbeitgeber, kann der Vertrag mit Jobrad nur unter ganz bestimmten Bedigungen "mitgenommen" werden. Ist das nicht der Fall, kann es je nach Überlassungsvertrag relativ ungemütlich werden (bis hin zur Übernahme aller noch ausstehender Leasingraten an den Arbeitgeber ("Schadenersatz"), ohne dass man das Fahrrad nutzen kann - wird ja vom Arbeitgeber geleast und dann eben nicht mehr zur Nutzung überlassen).
In diversen Foren findet man Fälle aus der (jüngeren) Vergangenheit dazu.
Ich hatte ein Jobrad und ich wurde entlassen. Das Rad musste ich zu meinem Arbeitgeber bringen und das wars. Keine Verpflichtung meinerseits.
Wir bieten das bei uns auch an. Es gibt ein Rückgabekontingent, dass für Sonderfälle reserviert ist. Ein "Eigenverschulden" soll damit nicht abgedeckt werden. Da geht es eher um lange Krankheitsfälle, etc.
Zu den 1% und 0,5%: das ist abhängig von einigen Faktoren, insgesamt gibt es 4-5 Möglichkeiten, wie so ein Rad zu verseteuern ist, abhängig davon, ab wann das Rad geleast wurde, ob es der Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn überlässt oder ob der Mitarbeiter es finanziert. Außerdem sind die 0,5% erst mal zeitlich begrenzt, muss man abwarten, ob das in ein paar Jahren nochmal verlängert wird (sofern man nicht damit plant, das Rad rauszukaufen, sondern wieder ein neues zu nehmen).
Bei uns ist das total der Hit, m.E. lohnt es sich aber nicht. Versteuert werden muss immer der UVP, auch wenn der Kaufpreis niedriger ist. Nach unserer Erfahrung geben viele Händler keine Rabatte, wenn das Rad über Jobrad geleast wird. Außerdem schlägt sich die Versicherung bei meiner Rechnung negativ zu buche: wer versichert sein Rad schon zu solchen Konditionen. Bei uns sind alle Räder ohne Aufpreis in der Hausrat drin. Eine Kollegin von mir (die dann auch geleast hat), hat sich das genau ausgerechnet. Sie sparen sich genau 0 €. Einziger Vorteil ist, dass man das Rad nicht auf einen Schlag finanzieren muss.
kurze Frage, ersetzt nicht den Gang zum Steuerberater, weiß ich!
Freiberufler / selbständig tätig (Para.19UStG):
wenn ich jetzt Gewinne in eine Rücklage für Fahrzeugneuanschaffung (zB um das Leasingrad in 36Monaten zu kaufen) stelle und ab sofort bereits die Leasingraten direkt monatlich geltend mache, gibt es da Grenzen für die Rücklage oder sonstige Fallstricke auf die ich achten sollte?
Die Rücklage sollte sich doch parallel zu anderen Rücklagen (zB ausstehende Reparaturen) anlegen lassen, nicht wahr?:Huhu: :Blumen:
Thomas
Raylinth
04.09.2019, 09:02
Habe genau heute mein erstes Bikeleasing nach drei Jahren durch. Wir hatten Lease-a-Bike als Partner und abgesehen von ein paar Kinderkrankheiten am Anfang (war der erste in der Firma und beim Radhändler der ein Bikeleasing gemacht hat) lief eigentlich alles Problemlos.
Die Meinung von su.pa teile ich nicht ganz. Je nach Versteuerungsmodell spart man schon, auch wenn man keinen Rabatt bekommt. In den meisten Fällen ist ja auch ein Bikeservice dabei, bei dem Verschleißteile kostenlos ersetzt werden.
Bei der Versicherung muss Du unterscheiden wo Dein Rad steht. Die Hausrat ist gut und schön, wenn Dir aber das Rad bei einer "Dienstfahrt" gestohlen wird zahlt dir die Hausrat rein gar nichts. Der Bikeleasingpartner schon.
Kurzum, ich werde es wieder machen.
Die Hausrat ist gut und schön, wenn Dir aber das Rad bei einer "Dienstfahrt" gestohlen wird zahlt dir die Hausrat rein gar nichts. Der Bikeleasingpartner schon.
Kurzum, ich werde es wieder machen.
Was soll denn eine "Dienstfahrt" sein?
Und vielleicht spart man was, das sind dann in 3 Jahren vielleicht bei dem Einen oder Anderen 100 €.
Also ich hab nichts dagegen wenn die Leute das machen und auch nicht wenn sie dadurch Rad fahren aber im Grunde reden wir hier über Peanuts :Huhu:
Hinterrad
04.09.2019, 10:12
Was soll denn eine "Dienstfahrt" sein?
Und vielleicht spart man was, das sind dann in 3 Jahren vielleicht bei dem Einen oder Anderen 100 €.
Also ich hab nichts dagegen wenn die Leute das machen und auch nicht wenn sie dadurch Rad fahren aber im Grunde reden wir hier über Peanuts :Huhu:
Also,
zwei meiner Kollegen hatten einen Radsturz mit den Diensträdern ( Tri-Räder), beide
haben den Sturzschaden vom Leasinggeber bezahlt bekommen.
tria ghost
04.09.2019, 10:19
Ich hatte meine Crosser über Bikelease/Rose erstanden. Neupreis 1600,- bei Rose, übers Bikelease hat es mich dann zusammengerechnet 1260,- gekostet.
Mein TT läuft auch gerade über Bikelease. Hier werde ich so um die 1200,-€ sparen im Vergleich zum Ladenpreis.
Wenn sich das also nicht lohnt....
Gerade beim TT ist es ein Riesen Unterschied ob ich die ca. 5k€ Cash hinlege oder es monatlich abstottere.
Beides waren/sind Verträge nach dem alten Modell.
In den meisten Fällen ist ja auch ein Bikeservice dabei, bei dem Verschleißteile kostenlos ersetzt werden.
Ist es eben nicht. Verschleißteile wären natürlich super, aber der Anbieter macht das auch nicht als Dienst am Radfahrer, sondern will Geld verdienen.
Der Händler will verdienen, der Anbieter und der Arbeitnehmer soll sich noch Steuern sparen. Also nächstes kann man wahrscheinlich aus Luft Geld machen...
Ist es eben nicht...Also nächstes kann man wahrscheinlich aus Luft Geld machen...
kann man doch schon mit den Nachfolgemodellen von cumcum und cumex...:Cheese:
Sorry, der musste jetzt mal sein.:Huhu:
Helmut S
04.09.2019, 12:36
Hab nochmal kurz nachgelesen ...
Vorausschicken möchte ich, dass es sich eigentlich nicht um eine "0,5%" Regelung handelt, sondern, dass der zur Berechnung des geldwerten Vorteils anzusetzende Betrag halbiert wird und dann die 1% Regelung angewandt wird. Ugs. ist das natürlich ne 0,5% Regelung und bei Rädern auch egal.
Also: Es gab am 13.03.2019 einen BMF Schreiben "Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder Steuerliche Behandlung der Überlassung von (Elektro-)Fahrrädern" in der steht, dass
- bei erstmaliger Überlassung vor dem 01.01.2019 (also bis zum 31.12.2018) der volle Listenpreis zur Berechnung des Geldwerten Vorteils angesetzt wird.
- bei erstmaliger Überlassung nach dem 31.12.2018 und vor dem 01.01.2022 nur der halbe Listenpreis zur Berechnung des Geldwerten Vorteils herangezogen wird.
Wie schon gepostet wurde, gilt die Hälftige Ansetzung also nun auch für alle Räder und nicht nur für E-Räder, die vorher aber auch schon mit der Hälftigen Ansetzung drin waren.
Ob sich das lohnt oder ob nicht oder ob das "riskant" ist, muss man im Individualfall sehen meine ich:
- Wie schon geschrieben wurde, kann der AG das Rad komplett zusätzlich zum "ohnehin geschuldeten" Arbeitslohn überlassen. Dann muss auch kein Geldwerter Voteil versteuert werden und die Leasingrate zahlt der AG inkl. Versicherung.
- Rabatte haben Einfluß auf die Leasingrate - nicht aber auf die Berechnung des Geldwerten Vorteils.
- Bei Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenzen werden auf den Geldwerten Vorteil auch Sozialabgaben fällig.
- Die Versicherung ist im Übrigen nicht zu vergleichen mit einer Diebstahlversicherung in der Hausrat, sondern es handelt sich dabei um eine Vollkaskoversicherung. Ein Beispiel wurde hier ja schon gebracht, wo Sturzschäden ersetzt wurden.
- Ob man bei Kündigung während der Laufzeit auf irgendwelchen Kosten sitzen bleibt, hängt von der Vertragsgestaltung (Überlassung) zw. Unternehmen und Mitarbeiter ab. Ein Beispiel wurde hier ebenfalls schon gebracht, wo das Rad einfach zurückgegeben werden konnte.
:Blumen:
MatthiasR
04.09.2019, 15:35
- Ob man bei Kündigung während der Laufzeit auf irgendwelchen Kosten sitzen bleibt, hängt von der Vertragsgestaltung (Überlassung) zw. Unternehmen und Mitarbeiter ab. Ein Beispiel wurde hier ebenfalls schon gebracht, wo das Rad einfach zurückgegeben werden konnte.
'Einfach zurückgeben' ist aber finanziell sehr unvorteilhaft. Rechnen tut sich das Ganze doch nur (wenn überhaupt), wenn man das Rad am Ende der Laufzeit sehr günstig übernehmen kann.
Das ist auch ein großer Nachteil der Versicherung: Wenn man das Rad schrottet, muss man zwar nichts draufzahlen, das Rad ist aber weg (und die bezahlten Raten auch).
Gruß Matthias
tandem65
04.09.2019, 22:24
Das ist auch ein großer Nachteil der Versicherung: Wenn man das Rad schrottet, muss man zwar nichts draufzahlen, das Rad ist aber weg (und die bezahlten Raten auch).
Wieso sollte das Rad weg sein? Eine Vollkasko zahlt ein Nigel Nagel neues Fahrzeug.
Die Miete für Deine Wohnung ist übrigens auch Weg wenn die Bude abbrennt. ;)
Letztendlich mietest Du ein Rad für 3 Jahre. Da es nicht Deines ist muß es Vollkasko versichert sein.
...ich werde mal Rücklage bilden und mir das von JobRad und anderen vorrechnen lassen. Da bei mir da Gewinne reinfliessen, sollte es sich durch die Gewinnminimierung schon für mich rechnen...
Gibt halt zumindest schickes neues Material!
:Huhu:
Tom
PS nochmal die Frage: hat einer der hier anwesenden Selbständigen (solo) schonmal die Disskussion mit dem Finanzamt über zwei oder drei JobRad finanzierte Räder geführt? :Blumen:
Hinterrad
05.09.2019, 09:40
Wieso sollte das Rad weg sein? Eine Vollkasko zahlt ein Nigel Nagel neues Fahrzeug.
Die Miete für Deine Wohnung ist übrigens auch Weg wenn die Bude abbrennt. ;)
Letztendlich mietest Du ein Rad für 3 Jahre. Da es nicht Deines ist muß es Vollkasko versichert sein.
:) :Blumen: :Blumen:
MatthiasR
05.09.2019, 12:28
Das ist auch ein großer Nachteil der Versicherung: Wenn man das Rad schrottet, muss man zwar nichts draufzahlen, das Rad ist aber weg (und die bezahlten Raten auch).
Wieso sollte das Rad weg sein? Eine Vollkasko zahlt ein Nigel Nagel neues Fahrzeug.
Okay, das hängt vermutlich von der konkreten Vertragsgestaltung ab. Bei uns endet der Überlassungsvertrag bei wirtschaftlichem Totalschaden oder Diebstahl - mit den beschriebenen Folgen. Die Versicherung deckt in diesem Fall nur die Ansprüche des Leasinggebers ab.
Man kann dann zwar ein neues Jobrad bestellen, aber dann dauert es wieder drei Jahre, bis man es günstig kaufen kann.
Gruß Matthias
Thorsten
05.09.2019, 13:20
Diese Annahme hatte ich bei meiner Entscheidung noch nicht mal berücksichtigt, dass erst nach 3 Jahren mit der billigen Übernahme "geerntet" wird und die Ernte in so einem Fall eventuell ausfällt :(.
Bei mir fiel die Entscheidung dagegen, da mein Arbeitgeber einen Komplettanbieter als Vertragspartner ausgewählt hat. Der liefert aus und repariert dann on-Demand bei uns "an" der Firma, wohl mit einem Service-Mobil. Das ist mir als außerhalb unseres Büros arbeitender aber zu mühsam, außerdem war die Auswahl für meine doch sehr speziellen Anforderungen zu eingeschränkt. Ich hätte das über den lokalen Händler meines Vertrauens machen wollen.
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