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Vollständige Version anzeigen : Verzwickter Radunfall: Radweg nicht benutzt, aber Beschilderung nicht zum Biker


bobb77
03.11.2017, 18:23
Ein saublöder Fall, vor allem weil es am Ende nur um geringen Schaden geht.

Bin bergab mit Rennrad auf Strasse, (rechts Fussgängerweg) an einen mir unbekannten Kreisverkehr gefahren. Vor dem Kreisverkehr eine Bahnunterführung, daher Kreisverkehr nicht einsehbar (Foto 1, 2), daher stark gebremst, und dann nach Blick nach links gerichtet, ob Auto kommt.
In Kreisverkehr eingefahren (wollte geradeaus drüber), an erster Einmündung ist Auto eingefahren, und hat mich vom Rad runtergefahren. Nacken, Rückenprellungen, Helm kaputt, Rad weiter fahrtüchtig aber Wertverlust wegen Kratzer etc, aber nix Bleibendes.
Problem 1: Genau mit Kreisverkehr geht ringsum ein Radweg (ich benutze immer Radweg, auf Strassen ist mir nicht immer wohl). OK würd sagen kann man Mitschuld evtl. nicht abstreiten.

Problem 2: Bei Einfahrt in den Kreisverkehr ist das "Radweg benutzen Schild" aber nicht für mich als Radfahrer sichtbar, weil es in 90 Grad Winkel zu mir steht (Siehe Bild 3). Also für die Radfahrer sichtbar die für mich gesehen von links kämen.

Gegnerische Versicherung stürzt sich nun natürlich darauf, dass nicht Radweg benutzt wurde.

Gibt es hier Rechtsexperten, die den Fall beurteilen können?

Urteile hab ich schon gefunden, die Schadensersatzansprüche des Radfahrers abgelehnt haben bei Nichtnutzung Radweg.


Bei mir aber Sonderfall, da Schild nicht in meine Radfahrerrichtung?
(Nun gut, die Autofahrerin kann ja auch nix dafür, dass das Schild blöd steht.)

Kann jetzt am Ende gegnerische Versicherung auch noch Geld für Schaden am Auto von mir einfordern?

Rechtsanwalt hatte ich bisher explizit nicht, weil es eigentlich nur Bagatellschäden sind...

Wenn es rechtliche Auseinandersetzung gibt und blöd läuft für mich, kann ich dann etwaig Kommune / Landkreis wegen schlechter Ausschilderung belangen - ihr könnt sicher sein, auf so etwas hätte ich natürlich überhaupt keine Lust?

PabT
03.11.2017, 18:50
Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
§ 41 Bekanntgabe des Verwaltungsaktes

(1) Ein Verwaltungsakt ist demjenigen Beteiligten bekannt zu geben, für den er bestimmt ist

Nicht sichtbare Verkehrszeichen werden regelmäßig einschließlich ihrer Rechtsfolgen erfolgreich angefochten. Anwalt könnte sich lohnen. Nichts falsch machen und bluten müssen ist zum Kotzen.

Viel Glück!

DocTom
03.11.2017, 19:02
Guter Verkehrsrechtsanwalt kostet Dich afaik ~120€ für die Erstberatung.
Wenn der Gegner seinen Schaden geltend macht evtl günstiger für Dich, wenn der RA dich da raushaut. Dann trägt den RA teilweise auch die Gegnerische Versicherung.
Rechtsschutz und/oder private Haftpflichtversicherung vorhanden?
Bei Rennrad würde mir eher fehlende StVO Ausstattung Sorgen machen.
Omtc
Thomas

be fast
03.11.2017, 19:04
In diesem Fall hätte ich auch bei Ortskenntnis den Radweg nicht benutzt. Wenn du diesen befährst musst du die Arme des Kreisverkehrs orthogonal queren, was mit erheblichen Gefahren verbunden ist.
Nun gut, wir haben hier ein blaues Schild. In der Tat ist es für den Ortsunkundigen schwierig zu sehen. Du hast dich ja auch auf den Verkehr und vor allem auf die Einfahrt in den Kreisverkehr zu konzentrieren. Im Falle juristischer Auseinandersetzung wäre es ein Armutszeugnis der Rechtsprechung, wenn dir hier die Nichtbenutzung von einem Gericht negativ ausgelegt würde. Letztendlich muss auch die Autofahrerin auf dich Rücksicht nehmen, du hättest ja auch ein etwa gleich schneller und bezüglich der Abmessungen her ähnlich wahrzunehmender Mopedfahrer sein können.
Je nach Schadenshöhe und Verhalten der Gegenpartei und deiner Versicherungssituation wäre dennoch ein Besuch bei einem Anwalt in Erwägung zu ziehen..

Dieser post gibt mir wieder zu denken. Beruflich habe ich leider momentan mit einigen solche Wege zu tun. Die Auffassung von Nichtradfahrern wie man mit den blau beschilderten Radwegen umgehen könnte ist zum aus der Haut fahren. Wenn ein schlecht nutzbarer Radweg geschaffen wird heißt es, wenn man sein Gegenüber von den Nachteilen für Radler bei Benutzung überzeugt: „Verstehe, aber ihr fahrt doch dann eh uff de Straße“. Das sagen Verkehrsplaner mit Berufserfahrung.

be fast
03.11.2017, 19:10
...
Bei Rennrad würde mir eher fehlende StVO Ausstattung Sorgen machen.
...

Wird hier wohl eher kein Rolle spielen, weil es keinen Einfluß auf den Unfall hatte...

Isemix
03.11.2017, 19:41
Es gibt Rechtsprechungen, gerade auch im Bezug auf Vorfahrt, aus dehnen zumeist hervorgeht, dass selbst derjenige die Schuld ( oder zumindest eine Teilschuld) bekommt der wartepflichtig ist, auch wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer sich offensichtlich falsch verhalten hat.
Ich würde ganz klar einen Anwalt einschalten.

hanse987
03.11.2017, 19:44
War es auf einer Trainingsausfahrt? Wenn ja hast du einen Startpass? Da ist doch eine Rechtschutzversicherung dabei. Da würde ich Mal schauen ob die helfen können.

ulrich66
03.11.2017, 19:49
Das Verkehrszeichen 240 ist beidseitig angebracht. Du kannst unmöglich zeitgleich in beide Richtungen fahren und den Anordnungen der Verkehrszeichen Folge leisten. Daher ist die sich aus den Verkehrszeichen ergebene Anordnung nicht ausführbar und damit nichtig. Du darfst daher meiner Ansicht nach die Straße benutzen.

Thorsten
03.11.2017, 21:00
Ein deutliches Indiz dafür, dass der Radweg nicht die Straße begleitet, ist dass er an Kreuzungen nicht dieselben Vorfahrtsrechte bekommt.
Quelle: http://bernd.sluka.de/Radfahren/rechtlich.html

Es ist fraglich, ob der Radweg straßenbegleitend und damit benutzungspflichtig ist, da ja bei der nächsten Aus-/Einfahrt für den Radfahrer ein Vorfahrt-gewähre-Schild aufgestellt ist.

maximgold
03.11.2017, 21:01
IMHO ist der Radweg nicht benutzungspflichtig, weil er eine andere Vorfahrtsregelung hat, als die Straße.

be fast
03.11.2017, 23:14
Quelle: http://bernd.sluka.de/Radfahren/rechtlich.html

Es ist fraglich, ob der Radweg straßenbegleitend und damit benutzungspflichtig ist, da ja bei der nächsten Aus-/Einfahrt für den Radfahrer ein Vorfahrt-gewähre-Schild aufgestellt ist.

Hmm, ist das maßgebend. Wenn der Weg 2 Kilometer lang wäre würde das sich am Ende es Weges angebrachte Schild die Benutzungspflicht doch auch nicht aushebeln?!

Ist es denn nicht so, dass die Benutzungspflicht eines Radweges erst einmal durch das blaue Schild definiert wird. Für die Anordnung gibt es Vorgaben, unter anderem durch die Verwaltungsvorschrift StVO.

Das blaue Schild sollte (!) nur an straßenbegleitenden Radwegen montiert werden. Über diese Definition wird dann aber des Öfteren gestritten. Hier hängt nun mal (leider) ein blaues Schild. Warum der Weg nicht benutzt wurde gilt es gegebenenfalls zu begründen…:/

Andreundseinkombi
04.11.2017, 07:42
Die Benutzungspflicht liegt trotz des Schildes nicht vor, wenn der Radweg nicht den rechtlichen Bestimmungen nach baulich ausgeführt ist. Es dürfte zumindest fraglich sein, da der Radweg nur im Bereich des Kreisverkehres vorhanden ist.

Hafu
04.11.2017, 08:07
Wie hoch ist denn insgesamt der Schaden an Fahrrad und Fahrzeug? Lohnt es sich deswegen vor Gericht zu ziehen?

Da die Benutzungspflicht des Radweges zweifellos fraglich und die Beschilderung uneindeutig ist, bin ich mir fast sicher, dass kein Verkehrsrichter hier den Ehrgeiz hat, ein Urteil zu fällen und im Detail zu begründen.
Von daher wird es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auf einen Vergleichsvorschlag (vermutlich 60/40 oder 70/30 in Abhängigkeit davon ob der Richter Radfahrern gegenüber eher positiv oder negativ eingestellt ist) nach der ersten Anhörung hinauslaufen und bis dahin sind zum tatsächlichen Schaden auf jeden Fall noch Anwaltskosten und Gerichtskosten hinzugekommen, so dass es spätestens dann kein echter Bagatellschaden mehr ist.

Außerdem erspart sich der Autofahrer dann die Rückstufung in seiner KFZ-Haftpflicht, die er ansonsten nur vermeiden könnte , wenn er zu 100% vor Gericht Recht bekommt, was angesichts seiner Vorfahrtverletzung im Kreisverkehr egal ob der Radfahrer diesen benutzen durfte oder nicht, sehr unwahrscheinlich ist.

Ich würde in dieser konkreten Situation dem Autofahrer den (mit den hier im thread genannten Argumenten der nicht eindeutigen Rechtslage) den Vorschlag unterbreiten, dass ohne Einschaltung des Gerichtes jeder seinen Schaden selbst zu tragen hat. Meist ist der Sachschaden an einem Auto ohnehin größer als an einem Fahrrad, wenn letzteres nicht gerade neues Highend-Material ist , weil jeder Kratzer an Kotflügel und Motohaube selbst ohne Dellen eine Neulackierung des betreffenden Teiles bedeutet (und man da schnell bei Vertragswerkstätten in den vierstelligen Bereich kommt), so dass man als Radfahrer hier besser wegkommt.

FlyLive
04.11.2017, 08:18
Also wenn ich das jetzt nicht komplett missverstanden habe, dann bist Du in den kreisverkehr eingefahren nachdem Du nach freier Bahn von links geschaut hast. Du warst im Kreisverkehr bevor der Sensenmann mit seinem Auto im Kreisverkehr war. Dieser fuhr dort also ein ohne auf Dich zu achten und fuhr Dich vom Rad.

Wärst Du im Auto unterwegs gewesen, gäbe es keine Diskussion - Richtig !
Auch in diesem Fall sehe ich keinen Grund Dir irgendeine Mitschuld zu geben, da Du ein gleichberechtigter Verkehrsteilnehmer bist.
Im schlechtesten Fall droht Dir ein Bußgeld des Ordnungsamts wegen Missachten des Radwegs .....glaube ich aber auch nicht !
Gib die Sache an einen Anwalt und lass Dir den Schaden ersetzen. Wäre ja noch schöner, wenn man jeden ummähen könnte.

Trimone
04.11.2017, 09:28
Ohne Rechtschutzversicherung wird das nicht bezahlbar.

Ich hatte vor 5 Jahren nach einem schweren Unfall auf dem Radweg das Yolandas verklagt. Da war ein Schild zur Straße gedreht und nicht auf den Radweg.

Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei. Vor allem sind die Richter auch beim Land angestell!!!!! Was mir alles von der gegnerischen Seite unterstellt wurde ist der Hammer.

Das kostet soviel Zeit und Nerven.......

Mirko
04.11.2017, 09:40
Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei. Vor allem sind die Richter auch beim Land angestell!!!!! Was mir alles von der gegnerischen Seite unterstellt wurde ist der Hammer.

Das kostet soviel Zeit und Nerven.......

Ekelhaft! Genau mit dem Wissen machen die Versicherungen das ja. Auf der einen Seite sollte man das gerade deswegen nicht akzeptieren und dagegen halten, auf der anderen Seite könnte man in der Zeit auch Rad fahren oder anderweitig Spaß haben.

Was sagte denn die Polizei und der Unfallgegner dazu?

Trimone
04.11.2017, 09:41
Also wenn ich das jetzt nicht komplett missverstanden habe, dann bist Du in den kreisverkehr eingefahren nachdem Du nach freier Bahn von links geschaut hast. Du warst im Kreisverkehr bevor der Sensenmann mit seinem Auto im Kreisverkehr war. Dieser fuhr dort also ein ohne auf Dich zu achten und fuhr Dich vom Rad.

Wärst Du im Auto unterwegs gewesen, gäbe es keine Diskussion - Richtig !
Auch in diesem Fall sehe ich keinen Grund Dir irgendeine Mitschuld zu geben, da Du ein gleichberechtigter Verkehrsteilnehmer bist.
Im schlechtesten Fall droht Dir ein Bußgeld des Ordnungsamts wegen Missachten des Radwegs .....glaube ich aber auch nicht !
Gib die Sache an einen Anwalt und lass Dir den Schaden ersetzen. Wäre ja noch schöner, wenn man jeden ummähen könnte.

Ich bin mir nicht ganz sich....aber ich meine wenn Radwegpflicht an der Stelle ist und man nutzt ihn nicht, hat man automatisch eine Teilschuld

be fast
04.11.2017, 09:44
Die Benutzungspflicht liegt trotz des Schildes nicht vor, wenn der Radweg nicht den rechtlichen Bestimmungen nach baulich ausgeführt ist. Es dürfte zumindest fraglich sein, da der Radweg nur im Bereich des Kreisverkehres vorhanden ist.

Das einzige was in Richtung "rechtliche Bestimmung" geht ist die Verwaltungsvorschrift. Geplant wird nach "Empfehlungen und Richtlinien". Alle genannten Dinge werden regelmäßig bei der Beschilderung mißachtet. Dennoch gilt es für den Verkehrsteilnehmer der Anordnung Folge zu leisten, um nicht in eine schwierige Situation zu geraten. Sei es die Ordnungswidrigkeit oder die rechtliche Beurteilung nach einem Unfall.

Der Nachweis, dass eine Nutzung nicht verpflichtend gewesen sein konnte gelingt eher selten. Gleiches gilt dafür wenn die Nutzung aufgrund z.B. von Veerschmutzung nicht zumutbar ist. In Bayern "gab es" für einen berufspendelnden Polizisten, nach Schuldsprechung, die Begründung, er hätte unter anderem sinngemäß "bessere" Reifen aufziehen müssen.

Thorsten
04.11.2017, 09:47
Hmm, ist das maßgebend. Wenn der Weg 2 Kilometer lang wäre würde das sich am Ende es Weges angebrachte Schild die Benutzungspflicht doch auch nicht aushebeln?!
Dann denkt man bei der ersten Benutzung am Ende, das man gearscht wurde und fährt beim nächsten mal nicht mehr drauf oder (wenn zwischendurch noch möglich) rechtzeitig wieder auf die Straße zurück, bevor man an der Stelle ist, wo es Folgen hat, dass er nicht straßenbegleitend ist.

Ist ja nicht so, dass man keine Radwege benutzen will, so lange sie vernünftig sind. Da hat man zumindest Ruhe vor den Blechkistenbewohnern.

Hier sieht man schon zu Beginn des nicht straßenbegleitenden Radwegs, dass er es in 30 m Entfernung nicht ist und braucht gar nicht draufzufahren.

sandmen
04.11.2017, 09:55
Ich würde mal Fotos des Kreisverkehrs zur Beweissicherung machen, bevor irgend jemand von der Straßenverkehrsbehörde an der Anordnung des Schildes etwas ändert.

Weiterhin würde ich den Unfall mal vorsorglich meiner Haftpflichtversicherung melden, einfach nur, falls du verklagt werden solltest. Solltest du einen DTU-Startpass besitzen müsste darüber auch eine Rechtsschutzversicherung laufen, über die du kostenlose Rechtsberatung bekommst, wenn du in Ausübung deines Sports unterwegs warst (Weg zur Arbeit könnte hier strittig werden).

Wenn man selber nur wegen der Kratzer des Fahrrades Schadensersatz geltend machen will, würde ich aus Aufwandsgründen davon abraten, weil vermutlich ein eigenes Mitverschulden berücksichtigt wird, so dass der Anspruch des Autofahrers größer sein dürfte. Hier würde ich aber mal abwarten, ob dann wirklich Klage erhoben wird. Wichtig wäre nur, einen möglichen Schaden seiner Versicherung zu melden, weil dies in der Regel einer Obliegenheit aus dem Versicherungsvertrag entspricht.

be fast
04.11.2017, 10:02
Dann denkt man bei der ersten Benutzung am Ende, das man gearscht wurde und fährt beim nächsten mal nicht mehr drauf oder (wenn zwischendurch noch möglich) rechtzeitig wieder auf die Straße zurück, bevor man an der Stelle ist, wo es Folgen hat, dass er nicht straßenbegleitend ist.

Ist ja nicht so, dass man keine Radwege benutzen will, so lange sie vernünftig sind. Da hat man zumindest Ruhe vor den Blechkistenbewohnern.

Hier sieht man schon zu Beginn des nicht straßenbegleitenden Radwegs, dass er es in 30 m Entfernung nicht ist und braucht gar nicht draufzufahren.

Unterbrechungen sind bei Planungen (in Rhein-Main) schwer durchzusetzen. Dies wollte ich z.B. bei einem neu geplanten, ca. 2 Kilometer langen Radweg vorsehen, da er am Waldrand verläuft und auch land- und forstwirschaftliche Fahrzeuge darauf fahren. Kurz gesagt, er wird verschmutzt und auch des öfteren "versperrt" sein, sodass man auf die Straße ausweichen müsste.... Die Fachstellen für unter anderem die Schutzplanken lehnen das ab.
"Herr xxxx, Wird der Radweg benutzungspflichtig?". "Es ist von auszugehen, dass er nach Fertigstellung so beschildert wird". "Dann bleibt die Trennung, denn der Fahrradfahren hat auf der Straße nichts zu suchen."


Nun gut, es geht ja nicht nur darum, was du wahrnimmst, sondern was eventuell der Autofahrer für einen Eindruck hat. Als Richter argumentiert man vielleicht damit, dass die Behörden sich bei der Beschilderung was gedacht hätten und dass der Autofahrer durch die Kenntnis der Benutzungspflicht nicht mit einem Radfahrer gerechnet hat... So doof wie es ist.

be fast
04.11.2017, 10:29
Seit einiger Zeit gibt es das bei uns. Die 4 Schilder stehen auch in der anderen Richtung. Der Radweg beginnt, wie man sieht, ca. 15 m vor dem "Parkour"...:(
38087

DocTom
04.11.2017, 10:43
das alles nutzt dem geschädigtem Kollegen hier nichts.
Werter TE, nimm erstmal den Telefonhörer, lass Dir einen sehr guten Verkehrsrechtsanwalt von zB dem ADAC empfehlen (ich kennte einen in Berlin) und frag nach, was eine Erstberatung Dich kostet.

AFAIK (!) ist das noch nicht an die RA Gebührenordnung gebunden, sondern verhandelbar. Und fragen kostet erstmal nichts.

Rest ist doch nur glauben und denken. Meine Erfahrung zeigt aber auch, vor deutschem Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.

Wenn der Unfallgegner schon einen Anwalt hat, wird der auch versuchen, Dir zumindest seine Kosten aufzudrücken.

Gut find ich die Tips mit dem Startpass und der Rechtsschutz, die da inkludiert ist. Wenn beim ADAC kann man da auch mal unverbindlich nachfragen, oft läßt sich die Rechtsschutz noch abschließen und man wird (mehr oder minder ) gut beraten.

immernoch nur meine pers. Meinung
Thomas

Hafu
04.11.2017, 11:06
Ein saublöder Fall, vor allem weil es am Ende nur um geringen Schaden geht.
...

Nachdem sich der TE seit gestern Abend und dem Öffnungspost nicht mehr gemeldet hat und eh unklar ist, welcher Schaden wem entstanden ist, warten wir vielleicht besser ab, bis weitere Infos bekannt sind.

bobb77
04.11.2017, 11:36
Vielen Dank für die Infos.
Die wohl beste Info für mich:
Ja ich habe Startpass und ja das war eine Trainingsfahrt. Das mit der Rechtsschutzversicherung ist eine gute Nachricht, werde ich prüfen.

Weitere Antworten:

- ja ich hatte ein Schreiben der Polizei bekommen. Vorwurf: Ordnungswidrigkeit wegen Nichtbenutzung Radweg. Da mich 20 Euro nicht aufregen, hab ichs gezahlt, weil ich keine Ahnung habe, was eine Anfechtung für Folgenaufwand hätte.

- Das war bevor ich Schreiben der gegnerischen Versicherung bekommen habe, sonst hätte ich vielleicht wirklich angefochten.

- Meiner Erinnerung nach hatte der aufnehmende Polizist mir im Telefon kurz nach Unfall gesagt, ja er müsse in Bericht schreiben, dass Radweg nicht benutzt wurde, hat mir auch gesagt, das Schild kann man eigentlich nicht sehen, ob ers in Akte auch reingeschrieben hat, keine Ahnung.

- Unfallgegner hat meines Wissens keinen Anwalt. Ich hab lediglich Schreiben der gegnerischen Versicherung bekommen.
Mit der Unfallgegnerin hab ich zwei Tage nach Unfall telefoniert. Ich habe mich auch gefreut, dass Sie sich nach meinem Befinden erkundigt hatte. Ich nannte ihr auch dass ich Schmerzen habe, dies als Triathlet aber gewohnt bin und es schon wieder werden wird.

- Ich hab echt eigentlich keine Lust auf Rechtsstreit. Ich schüttele ja selber den Kopf über Bagatellen, die vor Gericht landen.
Schmerzen, ja nun gut, wegen 3 Wochen Rückenprellung konnt ich nicht trainieren und alle Wettkämpfe dann gecancelt, für mich dann persönlich sehr ärgerlich.

Obs wirklich ein Bagatellschaden ist, weiss ich nicht wirklich. Hatte Krankenwagentransport und Untersuchung in Notaufnahme was wohl gegnerische Versicherung zahlen muss.
Musste das als Unfall meiner Krankenkasse melden...

Werde wohl mal Unfallgegnerin anrufen. Mal den Schaden bei Ihr erfragen und auf menschlichem Wege fragen ob es eine einfache vernünftige Lösung gibt.
Ich habe auf eine Strafverfolgung der Gegnerin explizit verzichtet.

Hafu
04.11.2017, 11:45
Was genau stand denn im Schreiben der gegerischen Versicherung drin?

PabT
04.11.2017, 12:29
Bei Rennrad würde mir eher fehlende StVO Ausstattung Sorgen machen.

Meinst Du die die in diesem Sommer abgeschafften Absätze 10 und 11 des §67 StvZO? :Huhu:


- Ich hab echt eigentlich keine Lust auf Rechtsstreit. Ich schüttele ja selber den Kopf über Bagatellen, die vor Gericht landen.
Es gibt ja noch etwas dazwischen. Ich habe z. B. sääääähr gute Erfahrungen mit Schiedsleuten gemacht. Die Unfallgegnerin muss damit gar nicht groß "belästigt" werden, wenn die Deutungsdifferenz nur zwischen Dir und der Versicherung liegt. :Blumen:

FlyLive
04.11.2017, 12:40
Mich würde noams Meinung dazu interessieren. Er arbeitet doch als Polizist und soweit ich das schon raus gelesen habe, nimmt er ständig Unfälle und sonstige Verkehrsverstöße auf.
Ein Indiz dafür, das der Unfall und der Verkehrsverstoß "Radweg nicht genutzt" zwei getrennt voneinander zu sehende Vorfälle sind, ist der Strafzettel.
Ich bin ziemlich sicher das nur die Autofahrerin am Unfall Schuld trägt.

http://www.triathlon-szene.de/forum/member.php?u=6324

tandem65
04.11.2017, 12:48
- Unfallgegner hat meines Wissens keinen Anwalt. Ich hab lediglich Schreiben der gegnerischen Versicherung bekommen.

Das wäre sehr ungewöhlich bei einer Versicherung. :Lachen2: ;)
Wenn die KfZ-Versicherung dran ist, ist der Versicherungsnehmer raus. :Huhu:

Werde wohl mal Unfallgegnerin anrufen. Mal den Schaden bei Ihr erfragen und auf menschlichem Wege fragen ob es eine einfache vernünftige Lösung gibt.

Nein! Nicht machen. Wie gesagt da durch den Krankenwageneinsatz die Versicherung dran ist hat sie keinen Einfluß mehr. Bring die Dame nicht auf die Idee bei Dir einzufordern. :Huhu: Was die gegnerische Versicherung an Behandlungskosten nicht übernimmt zahlt dann sowieso Deine Kasse.

Ich habe auf eine Strafverfolgung der Gegnerin explizit verzichtet.

Das solltest Du bei Körperverletzung nicht machen. Wird zwar eh eingestellt aber immerhin wird sie noch einmal um schriftliche Stellungnahme gebeten. Macht ihr also wenigstens auch noch einmal Ärger der nicht direkt mit Dir in Verbindung zu bringen ist.

tandem65
04.11.2017, 12:56
Ich bin ziemlich sicher das nur die Autofahrerin am Unfall Schuld trägt.

Das ganz sicher nicht. Die Frage ist doch welcher Schaden entstanden ist und da steht im Ausgangspost Bagatellschaden. Da halte ich es mit Hafu und halte die Füße still. Es geht doch nicht um das Recht haben. Solange die Versicherung oder auch die Unfallgegnerin keine Forderung stellt Füße stillhalten.

FlyLive
04.11.2017, 13:08
Das ganz sicher nicht. Die Frage ist doch welcher Schaden entstanden ist und da steht im Ausgangspost Bagatellschaden. Da halte ich es mit Hafu und halte die Füße still. Es geht doch nicht um das Recht haben. Solange die Versicherung oder auch die Unfallgegnerin keine Forderung stellt Füße stillhalten.
Unabhängig davon ob der Unfallgeschädigte Ersatzansprüche bzw. Schmerzensgeldansprüche erhebt, ist die Frage nicht wie hoch ein Schaden ist, sondern wer den Schaden, in dem Fall Unfall verursacht hat. Das war die Autofahrerin.

Ich bin gespannt wie das ausgeht.

tandem65
04.11.2017, 13:38
Unabhängig davon ob der Unfallgeschädigte Ersatzansprüche bzw. Schmerzensgeldansprüche erhebt, ist die Frage nicht wie hoch ein Schaden ist, sondern wer den Schaden, in dem Fall Unfall verursacht hat. Das war die Autofahrerin.

Ich bin gespannt wie das ausgeht.

Ja natürlich stellt sich diese Frage. Aber es ist auch die Frage ob die Schuldfrage von einem Gericht geklärt werden muß.
Wir können hier gerne die Unfallgegnerin als Schuldige deklarieren. Kein Thema.
Nur würde ich in dieser Situation die Füße still halten da ich finanziell keine Chance sehe etwas zu verlieren. Viel eher läuft der TE Gefahr noch Geld hinterher zu werfen. Möchtest Du ihm das dann erstatten? :Huhu:

bobb77
04.11.2017, 14:11
Das Ganze wird noch dauern.
Gegnerische KFZ-Versicherung hat Ermittlungsakte angefordert, hat diese aber noch nicht.

Wortlaut an mich hiess:
"Unsere Versicherte hat uns mitgeteilt, dass um den Kreisverkehr in dem sich der Unfall ereignete ein Radweg verläuft. Diesen Radweg hätten Sie ggf. benutzen müssen...


Ich muss der gegnerischen KfZ Versicherung noch antworten. Diese will eine Einwilligung in die Abfrage der Gesundheitsdaten und Schweigepflichtenbindungserklärung.
Daneben noch eine Nennung des Wertverlustes.

Ich hatte das offen gelassen in meiner Meldung an Versicherung und die Kratzer und Absplitterungen an Bremse auf Sturzseite geschickt.
Für mich war es ein Wunder, das das Rad als Ganzes heil blieb.
Ist ein Fast-Profi Rad, NP 03/2016 bei 4.800 Euro.
Da kommt schon die nächste Schwierigkeit, eigentlich müsste ich den Carbonrahmen wegen etwaigen nichts sichtbaren Rissen zum "Röntgen" schicken... denn Aufwand scheue ich auch.

Geschrieben habe ich: ...das Rad ist weiter fahrtüchtig, aber dass sich bei etwaigen Wiederverkauf ein Wertverlust ergibt...

Bis zum Unfall hatte ich es gepflegt und gehegt und sah aus wie neu.
Was kann man denn da ungefähr als Wert geltend machen?

Ich selbst werde nun auch die Ermittlungsakte anfordern. Möchte schon wissen, was da wörtlich drin steht.

tandem65
04.11.2017, 14:57
Ich hatte das offen gelassen in meiner Meldung an Versicherung und die Kratzer und Absplitterungen an Bremse auf Sturzseite geschickt.
Für mich war es ein Wunder, das das Rad als Ganzes heil blieb.
Ist ein Fast-Profi Rad, NP 03/2016 bei 4.800 Euro.
Da kommt schon die nächste Schwierigkeit, eigentlich müsste ich den Carbonrahmen wegen etwaigen nichts sichtbaren Rissen zum "Röntgen" schicken... denn Aufwand scheue ich auch.

Du müsstest schlicht einen Gutachter einschalten der auf Deine Kosten ein Gutachten erstellt. Hier sind wir dann halt tatsächlich nicht mehr bei dem Thema Bagatellschaden.

Geschrieben habe ich: ...das Rad ist weiter fahrtüchtig, aber dass sich bei etwaigen Wiederverkauf ein Wertverlust ergibt...

Damit hast Du schon mal dem Gutachter ein Stück vorgegriffen. ;)

Bis zum Unfall hatte ich es gepflegt und gehegt und sah aus wie neu.
Was kann man denn da ungefähr als Wert geltend machen?

Womit Deine eigentliche Zwickmühle deutlich wird. Wenn Du einen Gutachter einschaltest, dann wird auch diese Frage auf wundersame Weise geklärt. Wenn Du aber einen Gutachter einschaltest wachsen Deine Kosten so weit, daß Du um harte Verhandlungen mit der Versicherung nicht herumkommen wirst. Das musst Du dann mit der Startpassversicherung klären ob die das auch mit dem Gutachter mit Dir machen oder ob sie das Risiko zu hoch einschätzen.

Ich selbst werde nun auch die Ermittlungsakte anfordern. Möchte schon wissen, was da wörtlich drin steht.

Das geht nur über Anwalt.

Hafu
04.11.2017, 15:08
...Ich muss der gegnerischen KfZ Versicherung noch antworten. Diese will eine Einwilligung in die Abfrage der Gesundheitsdaten und Schweigepflichtenbindungserklärung.
Daneben noch eine Nennung des Wertverlustes.

Ich hatte das offen gelassen in meiner Meldung an Versicherung und die Kratzer und Absplitterungen an Bremse auf Sturzseite geschickt.
...

:confused:

Du musst gar nichts!!

Untersteh dich eine Schweigepflichtentbindungserklärung für die Versicherung des Unfallgegners zu unterschreiben. Du kannst sicher sein, dass sie nur an Details interessiert sind, die dir (im Falle dass die Angelegenheit vor Gericht geht) zum Nachteil geraten.
Du solltest überhaupt nicht mit dieser Versicherung kommunizieren. Das ist keine Behörde und du stehst in keinem Vertragsverhältnis mit ihr und so weit du uns bisher mitgeteilt hast, willst du bislang auch nichts von ihr.

Du bist alleine deiner eigenen Krankenversicherung gegenüber auskunftspflichtig, was du ja mit der Unfallschilderung getan hast, den Rest müssen die beiden Versicherungen untereinander ausmachen.

Überlege dir genau, was du eigentlich wilst und das Sinnvollste ist zweifellos, den Rechtsschutz der ARAG-Sportversicherung, die im Startpass enthalten ist, in Anspruch zu nehmen, um dir ohne Kostenrisiko zumindest professionelle Beratung zu holen.

Wenn kein nennenswerter materieller Schaden bei dir entstanden ist und die Unfallgegenerin (bis jetzt) noch keinen Schaden bei dir geltend gemacht hat, ist es u.U. sinnvoll, schon um dir Nerven zu sparen, auf zivilrechtliche Ansprüche zu verzichten und es bei den bislang aufgelaufenen Kosten (Notarzttransport plus Notaufnahme-Behandlung) zu belassen. Das wären so etwa 1000,-€ und für die gegnerische Haftpflicht damit Peanuts, so dass sie das wohl begleichen, wenn sie damit den Vorgang ein für alle mal vom Tisch haben. Egal wie die tatächliche Schuldfrage auch liegt. Die 1000,-€ werden sie höchstwahrscheinlich auch begleichen, wenn eine Teilschuld bei dir anzunehmen ist.

Wenn du dagegen dir einen neuen Rahmen erstatten lassen willst, wird das Ganze zwangsläufig eskalieren. Das kann gut gehen, kann aber auch wegen zu vieler unbekannten Variablen nach hinten losgehen.
Nach gesundem Menschenverstand und Lebenserfahrung ist ein Carbonrahmen, an dem äußerlich nichts zu sehen ist und der sich auch noch normal fährt, in der Regel auch noch intakt (in einer etwaigen Verhandlung müsstest du aber selbstverständlich kategorisch vom Gegenteil ausgehen und der gegnerischen Versicherung würde es dann obliegen mit entsprechender Beweisführung durch teures Gutachten dir nachzuweisen, dass an dem Rahmen tatsächlich nichts ist).

Hafu
04.11.2017, 15:15
...
Geschrieben habe ich: ...das Rad ist weiter fahrtüchtig, aber dass sich bei etwaigen Wiederverkauf ein Wertverlust ergibt...

...

Wem hast du das geschrieben?

FlyLive
04.11.2017, 16:06
Wieso kontaktierst du nicht die aufnehmenden Beamte und erkundigst dich nach der Klarheit der Schuldfrage ?

Und überhaupt. Warum gibst Du den Mist nicht einfach einem Anwalt, der das ganze für dich kostenfrei regelt. Ich sehe kein Unfallverschulden deinerseits. Wer eines sieht, darf Bescheid sagen !
Die Missachtung der Radwegnutzung ist nicht mehr als ein kleines Verkehrsdelikt. Siehe Strafzettel 20,- Euro.
Gibt es denn Zeugen ?

Trimone
04.11.2017, 16:21
Wieso kontaktierst du nicht die aufnehmenden Beamte und erkundigst dich nach der Klarheit der Schuldfrage ?

Und überhaupt. Warum gibst Du den Mist nicht einfach einem Anwalt, der das ganze für dich kostenfrei regelt. Ich sehe kein Unfallverschulden deinerseits. Wer eines sieht, darf Bescheid sagen !
Die Missachtung der Radwegnutzung ist nicht mehr als ein kleines Verkehrsdelikt. Siehe Strafzettel 20,- Euro.
Gibt es denn Zeugen ?

Wieso kostenfrei?

FlyLive
04.11.2017, 16:38
Wieso kostenfrei?
Weil er der Geschädigte ist und alle Kosten vom Unfallverursacher zu zahlen sind. Zumindest bis zum Punkt an dem die Höhe der Schadensregulierung von beiden Seiten akzeptiert wird.
Manchmal geht es leider nur über den Anwalt. Aber wenn ich keine Schuld am Zusammenstoß habe, dann wird mein Schaden ersetzt.

bobb77
04.11.2017, 16:39
Wem hast du das geschrieben?
"Zitat von bobb77 Beitrag anzeigen
...
Geschrieben habe ich: ...das Rad ist weiter fahrtüchtig, aber dass sich bei etwaigen Wiederverkauf ein Wertverlust ergibt...

..."

der gegnerischen Versicherung, weil es so der Wahrheit entspricht.
Sozusagen als Zeichen, dass ich an schneller Erledigung (hiesse geringe Entschädigung) und nicht an Gutachten etc interessiert bin.

tandem65
04.11.2017, 16:40
Wieso kontaktierst du nicht die aufnehmenden Beamte und erkundigst dich nach der Klarheit der Schuldfrage


Wie oft hast du das selbst schon durch exerziert ?
In welchem Rechtssystem ist ein Polizist dafür zuständig die Schuldfrage zu klären? Selbst gegen das Bußgeld kann er vorgehen. Wenn ich mich recht erinnere werden Rechtsfragen in unserem Staat immer noch von Richtern geklärt.

bobb77
04.11.2017, 16:42
Wieso kontaktierst du nicht die aufnehmenden Beamte und erkundigst dich nach der Klarheit der Schuldfrage ?

Warum gibst Du den Mist nicht einfach einem Anwalt, der das ganze für dich kostenfrei regelt.
Gibt es denn Zeugen ?

Eben weil die Schuldfrage nicht klar ist. Und wenn ich einen Anwalt brauche und ich Teilschuld tragen muss, dann wirds umso teurer für mich.
Kostenfrei ist der Anwalt nur wenn ich 100% schuldfrei der Geschädigte bin.

Zeugin gab es eine, warum? Wird nix erzählen können, was dem Ganzen eine Wendung gibt.

bobb77
04.11.2017, 16:47
:confused:

Du solltest überhaupt nicht mit dieser Versicherung kommunizieren. Das ist keine Behörde und du stehst in keinem Vertragsverhältnis mit ihr und so weit du uns bisher mitgeteilt hast, willst du bislang auch nichts von ihr.




Ja doch. Sie haben mich ja angechrieben, dass ihre Versicherte einen Unfall mit mir gemeldet hat und wollten Unfallhergang und Schäden wisse.
Daher hab ich Ihnen geschrieben, dass der Helm hinüber ist, Rad die Kratzer hat etc und die körperlichen Beschwerden.

FlyLive
04.11.2017, 16:56
Eben weil die Schuldfrage nicht klar ist. Und wenn ich einen Anwalt brauche und ich Teilschuld tragen muss, dann wirds umso teurer für mich.
Kostenfrei ist der Anwalt nur wenn ich 100% schuldfrei der Geschädigte bin.

Zeugin gab es eine, warum? Wird nix erzählen können, was dem Ganzen eine Wendung gibt.

Dann sag mir, was dich dazu veranlasst zu glauben, du hättest eine Teilschuld. Wärst du im Auto gesessen, hättest du diese Teilschuld dann auch ?
Gegen welche Verkehrsregel hast du im Kreisverkehr fahrend verstoßen ?

@tandem65
Natürlich entscheiden Gerichte. Aber Polizisten haben gute Erfahrungswerte, da sie oft vor Gericht als Zeugen sind. Nachfragen kostet nichts.

FlyLive
04.11.2017, 17:03
Zeugin gab es eine, warum? Wird nix erzählen können, was dem Ganzen eine Wendung gibt.

Manchmal helfen Zeugen den Sachverhalt eindeutig zu bestimmen. Das ist alles.

be fast
04.11.2017, 17:50
Sag am besten weder der Unfallgegnerin noch der Versicherung etwas und geh zu einem Anwalt. Die Versicherung will dir nichts Gutes...

Ich hatte 2010 auch einen Unfall der dann vor Gericht landete. Ich konnte hier die Startpaßrechtschutz über die ARAG nutzen.
Der Autofahrer hatte ein Stoppschild überfahren und seine Versicherung wollte nicht zahlen. Ich bot dem Unfallgegner sogar an den Schaden für 400 Euro selbst zu reparieren. Das wollte er nicht. Dann gab es nach meinem Anwaltsbesuch ein Gutachten mit dem Resultat eines Schadens von deutlich über 2000 Euro. Die Versicherung hat mir gegenüber Märchen erfunden, welche dann die Versicherungsanwältin vor Gericht weiter erzählte. Am Ende bekam ich zu 100% Recht. Ein Radweg war auch in der Nähe, der wurde aber kein Thema. Aus diesem Grund habe ich übrigens trotz Personenschadens nicht die Grünen gerufen... Zeugen hatte ich auch nicht...

maximgold
04.11.2017, 19:17
Kein Mitverschulden, wenn Radweg zu "langsam" ist
Befährt ein (Renn-)Radfahrer die Straße statt des Radweges, weil dieser wegen schlechten Zustandes "nicht schnell befahren werden kann", so trifft ihn kein (Mit-)Verschulden, wenn er sich auf einer vorfahrtsberechtigten Straße befindet und mit einem einbiegenden Autofahrer zusammenstößt. (Oberlandesgericht Köln, 19 U 208/93)

Das trifft angesichts der Fotos doch zu.

Aus meiner eigenen Erfahrung: Ich hatte mal einen klassischen Linksabbiegerunfall, bei dem mich ein 80jähriger Rentner vom Rad geholt hat. Es gab zwar einen Radweg, den ich aber nicht benutzt hatte. Begründung s.o. Die Schuldfrage wurde gar nicht diskutiert und natürlich gab es Schadensersatz, Schmerzensgeld etc.

tandem65
04.11.2017, 21:00
Natürlich entscheiden Gerichte. Aber Polizisten haben gute Erfahrungswerte, da sie oft vor Gericht als Zeugen sind. Nachfragen kostet nichts.

Meine Erfahrung ist daß Polizisten vor allen Dingen, genauso wie Du und ich eine eigene Meinung haben. Diese Meinung ist üblicherweise von eigenen vorlieben geprägt. Wenn das jetzt solche sind die gerne selbst auf Radwegen halten, dann wirst Du da keine sinnvolle Antwort erhalten.

FlyLive
04.11.2017, 21:16
Meine Erfahrung ist daß Polizisten vor allen Dingen, genauso wie Du und ich eine eigene Meinung haben. Diese Meinung ist üblicherweise von eigenen vorlieben geprägt. Wenn das jetzt solche sind die gerne selbst auf Radwegen halten, dann wirst Du da keine sinnvolle Antwort erhalten.
Du hast wahrscheinlich recht.
:Blumen:

MattF
05.11.2017, 12:04
Bist du denn gesetzlich krankenversichert?

Falls ja verstehe ich nicht was da für Kosten auftreten sollen, insbesondere für dich.

Wenn die Schuld letztlich wirklich an dir hängen bliebe, zahlst du für den KRankentransport 20 €, das wars die Behandlungs und sonstigen Kosten zahlt die gesetzliche Krankenversicherung, völlig unabhängig von deiner Schuld.

Trotzdem würde ich machen was hier schon öfter gesagt wurde, eine Erstberatung beim Anwalt durchführen. Entweder ca. 120 € dafür selber zahlen oder die Versicherung aus dem Sportpass wenn sie greift in Anspruch nehmen.

In meinen Augen ist unklar, auf was die gegnerische Versicherung eigentlich genau hinaus will und das wird der Anwalt am ehesten wissen, bzw. er kanns raus kriegen.

felixb
06.11.2017, 08:57
Also im Prinzip hatte ich mal genau so einen Unfall auch. Ich bin auch von einer Straße ohne Radweg gekommen und wollte in einem Kreisverkehr mit nicht-sehbarer Radwegbeschilderung (auch 90° gedreht) im Kreisel 180° drehen und also wieder auf die Ursprungsstraße zurück.

Hatte das Glück, dass da keiner auf dem Radweg rumgeritten ist.
Es schien auch nicht Aussicht auf Erfolg zu haben, weil mich der Autofahrer ja umgenietet hatte. Und wie hier schon geschrieben wurde, wäre er ja jedem Verkehrsteilnehmer gegenüber haltepflichtig gewesen.

Schlussendlich ging es bei mir um eine ganze Menge Geld und Krankenkosten.

Ich hatte mir aber sofort einen Anwalt genommen, denn in heutiger Zeit geht es einfach nicht mehr ohne. Ist leider so. Insofern hätte ich mir von anfang an einen Anwalt genommen ,vor allem wenn man einen Rechtschutzversicherung hat. Und selbst wenn nicht, könnte man es machen, denn die Chance zu gewinnen ist ja doch recht hoch, vermute ich.

Leider wurde nun schon einiges mit der Versicherung verhackstückelt und die wollen natürlich vor allem eins: möglichst die Schuld bei wem anders suchen, damit möglichst wenig oder gar nichts gezahlt werden muss. Wenn du Pech hast und alles abnickst, kommen am Ende vielleicht sogar noch die Auto-Rep-Kosten auf dich zu und da kann auch schon nur eine Lackierung ordentlich kosten.

Man weiss ja nie und daher hätte ich mir schon längst einen Anwalt genommen.

Grüße

Felix

P.S: die Meinung der Polizisten zählt relativ wenig, es kommt ja drauf an, wie und was die anderen Parteien dann an Recht (für sich) auslegen.

bobb77
30.11.2017, 00:08
Das der Vorschlag der Versicherung.
Nun bin ich unschlüssig ob ich den Aufwand gegen soll mit Rechtsschutzversicherung.
Wertverlust Rad werde ich angeben, ob ich die Schweigepflichtentbindung schicken soll, weiss ich nicht.

DocTom
30.11.2017, 10:03
Anwalt...

Das Schreiben enthält, mMn und gefühlt, zu viele für Dich nachteilige "Fehler".

Wieso wäre das KFZ vorfahrstberechtigt, hättest Du den Radweg benutzt? Radwege gelten doch afair als Erweiterung der Fahrspur, damit wärest Du auch auf dem Radweg vorfahrtsberechtigt gewesen.


Zitat aus
https://www.stern.de/auto/service/rad-vs--auto-wer-hat-vorfahrt--3533978.html


Wer hat Vorfahrt im Kreisverkehr

Nicht jede runde Verkehrsführung ist auch ein Kreisverkehr. Ein Kreisverkehr wird durch das Kreisverkehr Zeichen 215 angezeigt (Blaues Rund mit drei kreisförmig gekrümmten Pfeilen). Für den Fahrradfahrer gelten im Kreisverkehr die gleichen Regeln wie für die Autofahrer - wenn er die normale Fahrbahn benutzt oder auch wenn er einen Radweg benutzt, der dem Kreisverkehr folgt. Es gibt zwei (Haupt-)Sorten von Kreisverkehren. Ist nur das Kreisverkehrsschild aufgestellt, hat der einbiegende Verkehr Vorrang vor dem Kreiselverkehr - auch Radfahrer im Kreis müssen dann auf einfahrende Autos warten. Häufig und vor allem bei größeren Kreiseln zwingt ein Vorfahrt-Beachten-Schild den einbiegenden Verkehr zu warten, dann hat der Kreisverkehr Vorrang vor den Einfahrenden. Also Vorsicht: Man darf nicht blindlings darauf vertrauen, dass der Kreisel Vorrang hat. Will ein Auto den Kreisverkehr verlassen und müsste dazu einen Radweg queren, der den Kreisverkehr folgt, muss das Auto warten – wie immer beim Überqueren von Fahrbahnen. Häufig wird der Radweg aber so unübersichtlich angelegt, dass der Autofahrer "glaubt", er habe den Kreisel bereits verlassen – das ändert an Vorfahrt nichts, aber Radfahrer sollten dann lieber vorsichtig sein. Zusätzliche Schilder und Ampelanlagen können die Vorfahrtsregelung im Kreisverkehr vor Ort jeweils individuell regeln.


Gruss
Thomas

Thorsten
30.11.2017, 10:53
Für mich klingt das nach einem schlechten Witz, um dir möglichst viel Schuld einzureden. Du hast angeblich alles falsch gemacht und die Autofahrerin die Vorfahrt nicht "(ausreichend)" beachtet. Meiner Ansicht nach hast du den nicht benutzungspflichtigen zu Recht nicht benutzt.

be fast
30.11.2017, 10:59
"...oder Sie wären erst zeitversetzt auf das bei uns versicherte Fahrzeug getroffen..." Wenn es nicht so ungerecht und traurig wäre könnte man sich über so ein Argument fast kaputt lachen..

schnodo
30.11.2017, 11:05
Radwege gelten doch afair als Erweiterung der Fahrspur, damit wärest Du auch auf dem Radweg vorfahrtsberechtigt gewesen.

Auf dem Radweg sind "Vorfahrt gewähren" Schilder aufgestellt.

Ansonsten denke ich auch, dass die Versicherung versucht, den Threadersteller so schnell über den Tisch zu ziehen, dass unweigerlich weitere Schürfwunden dazu kommen. ;)

Stefan
30.11.2017, 11:12
Ich würde mir einen Anwalt nehmen.
Solange die Versicherung der Gegenseite den Eindruck hat, dass Du keinen Anwalt an Deiner Seite hast, fühlen sie sich klar überlegen und rechnen mit wenig Gegenwehr.

RoadRenner
30.11.2017, 12:18
Außerdem lesen die hier auch mit.

tandem65
30.11.2017, 13:29
Ich würde mir einen Anwalt nehmen.
Solange die Versicherung der Gegenseite den Eindruck hat, dass Du keinen Anwalt an Deiner Seite hast, fühlen sie sich klar überlegen und rechnen mit wenig Gegenwehr.

Ja, der Anwalt freut sich, weil es nur noch um 50% Streitwert geht. :(
Spannend wäre jetzt mal endlich den Streitwert zu beziffern.
Da brauchst Du sowieso einen Anwalt für wenn Du Schmerzensgeld haben willst. Warum Du bei dem noch nicht warst erschliesst sich mir nicht. Für 80,-€ lohnt es sich natürlich vor Gericht zu ziehen.:Huhu:

Mirko
30.11.2017, 17:16
Stellen die keine Forderungen für Schäden am Auto? Ich hätte da etwas Angst das plötzluch eine Forderung kommt wenn du darauf eingehst. Das liest sich ja wirklich etwas merkwürdig und ähnelt einem Schuldgeständnis wenn du annimmst.

Ich wollte da schriftlich haben, dass sie keine Forderungen mehr stellen und versuchen noch ein paar 100er für das Rad zu bekommen. Anwalt würde ich mir aus reiner Faulheit wohl sparen. Was gibts denn an Schmerzensgeld für Prellungen?

Stefan
30.11.2017, 18:14
Ja, der Anwalt freut sich, weil es nur noch um 50% Streitwert geht. :(
Spannend wäre jetzt mal endlich den Streitwert zu beziffern.
Da brauchst Du sowieso einen Anwalt für wenn Du Schmerzensgeld haben willst. Warum Du bei dem noch nicht warst erschliesst sich mir nicht. Für 80,-€ lohnt es sich natürlich vor Gericht zu ziehen.:Huhu:

Die 80 EUR sind quasi der halbe Fahrradhelm. Wenn es nur darum gehen würde, dann würde man die Geschichte natürlich hier beenden, ausser man hat Langeweile.

Rad und Gesundheitsschaden sind aber noch offen.

Ausserdem steht im Schreiben, dass die Ursache für das Unfallereignis beim Threadersteller liegt. Wie sieht es mit dem Schaden der Gegenseite aus? Wenn die Versicherung die Ursache für das Unfallereignis beim Threadersteller sieht, dann wird sie auch 50% der Kosten einfordern.

Einen Anwalt nehmen und vor Gericht ziehen sind zwei Paar Schuhe.

Der Threadersteller überlegt ausserdem, die Einwilligungs- und Schweigepflicht-Entbindungserklärung nicht zu unterschreiben. Seht Ihr dann noch realistische Chancen auf Schmerzensgeld? Ich denke, hier ist dringend die Einbeziehung eines Anwalts gefragt.

bobb77
30.11.2017, 19:21
Stellen die keine Forderungen für Schäden am Auto? Ich hätte da etwas Angst das plötzlich eine Forderung kommt wenn du darauf eingehst. Das liest sich ja wirklich etwas merkwürdig und ähnelt einem Schuldgeständnis wenn du annimmst.

Der Gedanke kommt natürlich auf.
"Angst" im eigentlichen Sinne habe ich nicht, weil ich ja entsprechend versichert bin, ich will nur nicht genervt werden.
Nehmen wir an, ich fordere nun im nächsten Schritt Wertverlust Rad und Schmerzensgeld ein.
Ich glaube nicht, dass im Fall des Falles ein Gericht das als 50% Schuldeingeständnis werten würde, sondern als Geltendmachung der eigenen Ansprüche.

Also entweder ich lass es nun ruhen und vermute Versicherung lässt dann auch alles gut sein.

Oder vielleicht ist die gegnerische Versicherung gar nicht so "böse" und möchte mit dem Deal 50% nur das für Sie bestmögliche noch herausholen.
Und will wirklich Wertverlust wissen und was an Schmerzensgeld eingefordert wird und bezahlt. Und danach ist es gut. Wegen 200 Euro mehr oder weniger beginne ich keinen Rechtsstreit.

Wenn ich der Versicherung antworte, schreibe ich jedenfalls, dass ich der Feststellung widerspreche, dass ich ursächlich für das Unfallereignis bin.

tandem65
30.11.2017, 21:50
Rad und Gesundheitsschaden sind aber noch offen.

Also ich gehe mal mittlerweile davon aus daß das Rad keine Schäden hat. Wertverlust. Puh da geht es dann nur mit Gutachter und dann musst Du vor Gericht ziehen. Wie alt ist die Kiste. Nach 5 Jahren sowieso nur noch 30% Zeitwert. Da dann Wertminderung durch den Unfall.
Gesundheitschäden hatte ich nichts bleibendes gelesen. Also Schmerzensgeld für Prellungen.

Es wird kein Schmerzensgeld für eine Prellung gezahlt, die unerheblich ist. (https://www.schmerzensgeldtabelle.net/prellung/#tabelle)

Ich schätze mal erheblich ist wenn Du 4 Wochen lang zum Arzt rennst und Dir dort die Zeit um die Ohren schlägst.

Und zum Schluß gehst Du dann doch vor Gericht dafür um das Schmerzensgeld festzusetzen.

Ausserdem steht im Schreiben, dass die Ursache für das Unfallereignis beim Threadersteller liegt.

Das ist doch selbstverständlich, da ohne Schuld kein Anspruch auf Minderung. Sie erkennen dafür ja auch die Gefährdungshaftung der Dame an und zahlen daraus "freiwillig" 50% des Schadens.


Wie sieht es mit dem Schaden der Gegenseite aus? Wenn die Versicherung die Ursache für das Unfallereignis beim Threadersteller sieht, dann wird sie auch 50% der Kosten einfordern.

Nein, das ist Sache der Dame, es sei denn sie wäre Vollkasko versichert. Da Versicherung dann ja für den Schaden an ihrem Fahrzeug aufkommen müsste. Dann wäre aber längst eine Forderung eingegangen.

Einen Anwalt nehmen und vor Gericht ziehen sind zwei Paar Schuhe.

Schon richtig, ich glaube nur nicht daran, daß mehr als die 50% Kostenübernahme ohne Gericht nicht gehen. Ein Gutachter kostet dann schon Geld für die Wertminderung, was dann aktuell zu 50% von Bobb bezahlt wird.
Anders sieht die Sache aus wenn es einen KV für den Austausch von Teilen gibt. Aber den hätte bobb ja wohl bereits an die Versicherung geschickt.

Der Threadersteller überlegt ausserdem, die Einwilligungs- und Schweigepflicht-Entbindungserklärung nicht zu unterschreiben. Seht Ihr dann noch realistische Chancen auf Schmerzensgeld? Ich denke, hier ist dringend die Einbeziehung eines Anwalts gefragt.

Da sehe ich nach der Informationslage sowieso nichts. Daher braucht er das auch nicht zu unterschreiben. Wenn er sowieso keine Dauerhaften Schmerzen mit daraus resultierenden Arztbesuchen hatte gibt es da nichts.

tandem65
30.11.2017, 21:58
Oder vielleicht ist die gegnerische Versicherung gar nicht so "böse" und möchte mit dem Deal 50% nur das für Sie bestmögliche noch herausholen.
Und will wirklich Wertverlust wissen und was an Schmerzensgeld eingefordert wird und bezahlt. Und danach ist es gut. Wegen 200 Euro mehr oder weniger beginne ich keinen Rechtsstreit.

Was hast Du denn an Schäden? Welche Teile sind beschädigt? Schmerzensgeld, wie oft warst Du beim Arzt? Waren die Schmerzen nach wenigen Tagen weg? Sind sie wöchentlich vom Arzt dokumentiert? Wenn ja musst Du die Erklärung unterschreiben, ansonsten brauchst du auch nicht nach Schmerzensgeld fragen.

Wenn ich der Versicherung antworte, schreibe ich jedenfalls, dass ich der Feststellung widerspreche, dass ich ursächlich für das Unfallereignis bin.

Das hält den Ball im Spiel. Dazu gehört daß die Benutzungspflicht für dich nicht erkenntlich war.

bobb77
30.11.2017, 23:43
tandem65,

Rennrad hat 03/2016 4.800 Euro gekostet, mein erster richtig teures Rad und daher top gepflegt. Absplitterungen an Bremsen und mehrere Kratzer im Rahmen.

Rückenprellung verging nach 3 Wochen.
Am Tag nach Unfall hat mich Unfallgegnerin auch angerufen was ich auch sehr anständig fand, hatte ihr gesagt, Sie muss sich keine großen Gedanken machen, als Triathlet bin ich Schmerzen gewohnt... :-)
Als 1,5 Wochen lang keine Besserung war bin ich aus Sicherheitsgründen aus 1x zum Durchchecken zum Arzt. Und ich bin eher einer der Arzt meidet und auf Selbstheilung zählt.

tandem65
01.12.2017, 17:06
Rennrad hat 03/2016 4.800 Euro gekostet, mein erster richtig teures Rad und daher top gepflegt. Absplitterungen an Bremsen und mehrere Kratzer im Rahmen.

Ja hatte ich dann nach absenden auch noch mal nachgeschaut daß du das schon geschrieben hattest.
Dann ziehen wir da mal 33% Ab und sind bei einem Zeitwert von 3200,-€
Überleg Dir doch einfach was Du dafür bei 100% Fremdverschulden haben wolltest, bzw. was Du glaubst was Du jetzt noch für das Rad bekommen könntest, was Du für angemessen hältst.

Rückenprellung verging nach 3 Wochen.
Am Tag nach Unfall hat mich Unfallgegnerin auch angerufen was ich auch sehr anständig fand, hatte ihr gesagt, Sie muss sich keine großen Gedanken machen, als Triathlet bin ich Schmerzen gewohnt... :-)

Das ist im Prinzip sehr schlau. ;) Gut daß das die Versicherung mit Sicherheit nicht weiß.

Als 1,5 Wochen lang keine Besserung war bin ich aus Sicherheitsgründen aus 1x zum Durchchecken zum Arzt.

Und was wurde da festgestellt? Hattest Du da noch brutale Schmerzen? Oder war es eher, Du hattest keine Schmerzen aber wolltest wissen daß alles in Ordnung ist?
Überleg Dir auch hier was Du eigentlich erwartest. Wertminderung wirst Du einen Gutachter einschalten müssen der geht dann anteilig zu deinen Lasten.
Dann überleg Dir ob Du dafür den Streß mit Anwalt & Gericht machen willst. Denn mehr als 50% zahlen sie nicht und daß sie ohne Gericht auch Schmerzensgeld oder so etwas wie Wertminderung bezahlen:
Vergiss es.:Blumen: :(

Mi1989
17.10.2018, 20:36
Hast du dir eventuell überlegt, die Versicherung zu wechseln? Es gibt zahlreiche Versicherungen, die bei solchen Unfällen immer zu Gunsten des Geschädigten entscheiden, auch wenn der Unfall so verzwickt ist wie bei dir. Einen anderen Tarif könntest du auf Vergleichsportalen finden (zum Beispiel hier [Moderation: URL entfernt] ), falls dir deine jetzige Versicherung solche Probleme bereitet, dass du wechseln willst. Aber das ist natürlich nur der letzte Ausweg, den du wählen kannst, du musst nicht gleich ganz aussteigen, bestimmt lässt sich da was in punkto Gutachten machen