Vollständige Version anzeigen : bin ja kein Rechtsanwalt, aber ... (Canyon)
dass Canyon bei solchen Angeboten
http://www.ebay.de/itm/Sehr-schones-Carbon-Rennrad-mit-Sram-Red-Rahmengr-56-TOP/292255569343
wohl nicht sehr glücklich sein dürfte, ist auch mir klar.
Muss der Käufer da eigentlich mit irgendwelchen potentiellen Konsequenzen seitens Canyon rechnen, ginge die Firma gegen den Verkäufer vor und ich erwerbe (und fahre) das Teil trotzdem (Auktion schneller zu Ende als Canyon seinen Rechtsanspruch geltend machen kann)?
Einzug und Vernichtung wegen offensichtlichem Plagiates, wie z.B. beim Import von Plagiaten durch den Zoll vorgenommen?
Gruß
Thomas
Reinhard
18.09.2017, 11:37
Ich bin auch kein Anwalt, finde den von dir gewählten Titel aber verbesserungsbedürftig ;)
Ich bin auch kein Anwalt, finde den von dir gewählten Titel aber verbesserungsbedürftig ;)
Kann den Titel nicht mehr nachträglich selber ändern :Huhu:
Thomas
Tscharli
18.09.2017, 12:01
der Verkäufer behauptet ja nicht dass es ein Canyon ist,
steht halt auf dem Rahmen mal so nüchtern betrachtet
Mit Canyon habe ich relativ wenig mitleid.
Schönes Rad !
der erste Satz in der Beschreibung verrät das es ein Replica ist.
Dem Anbieter gefallen eben Rahmen mit Logo besser als ohne - alles gut, würde ich sagen.:Blumen:
Nachtrag: die Ebay Anbieterin liefert vermutlich deutlich schneller als Canyon :Huhu:
Es verhält sich also wie beim Trabant damals - Gebrauchte sind teurer als neu bestellte.
Das Rad ist sozusagen zu günstig im Startpreis.:Cheese:
Ich würde vermuten, dass die meisten "Replika"-Rahmen aus China bei ebay und ebay-Kleinanzeigen ohne diese in dem Fall absolut korrekte Artikelbeschreibung weiterverkauft werden, also die Fäschung als Original angeboten wird...
Von daher wäre ich heutzutage extrem zurückhaltend, einen teuren Markenrahmen gebraucht zu kaufen, wenn ich Käufer und Herkunft der Ware nicht genau kenne.
Zum rechtlichen Hintergrund: Soweit ich weiß ist der Import einer einzelnen Kopie zum Eigengebrauch erlaubt, bzw. der Zoll geht normalerweise nicht dagegen vor (evt, wird es im juristischen Sinne auch nur toleriert),der Import zum gewerblichen Weiterverkauf (wird automatisch angenommen, wenn mehrere Rahmen/ Räder etc importiert werden) wird dagegen verfolgt und die Waren beschlagnahmt.
Ok, bei Werbeaufdrucken werden die Markeninhaber idR ja auch nichts einwenden.
Mir leider etwas zu gross, sonst fänd ich es schon recht schnieke wie aufgebaut!
Thomas
ironhuppi
18.09.2017, 16:53
Mit Canyon habe ich relativ wenig mitleid.
war ja klar, dass jetzt wieder das Canyon-Bashing losgeht ....... gähn
ironshaky
18.09.2017, 17:44
Auch wenn es in der Anzeige steht, dass es sich um eine Replik handelt. Aus meiner Sicht ist das eine Produktfälschung und schon, dass man CANYON draufschreibt zeigt in welche Richtung das geht. Wer sagt mir, dass der Käufer das Rad nicht später weiterverkauft und dann als Canyon?
Dieses ewige Canyon Genörgel geht mit hier im Forum deutlich auf den Wecker. Muss ja niemand kaufen.
magicman
18.09.2017, 18:58
Einfuhr von Plagiaten die mit Markenlabel versehen sind ist verboten.
Zoll darf diese Teile vernichten.
Ungelabelt kein Problem.
Privat Person kann sich sein Rad fürn privaten Gebrauch bekleben wie er möchte.
ob er aber mit Hinweis auf Plagiat verkaufen darf , bleibt die Frage
Einfuhr von Plagiaten die mit Markenlabel versehen sind ist verboten.
Zoll darf diese Teile vernichten.
...
Möglicherweise darf der Zoll die Waren vernichten, in der Praxis macht er es aber nicht.
Auf Zoll.de steht zu dem thema (http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Rueckkehr-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Einschraenkungen/Marken-und-Produktpiraterie/marken-und-produktpiraterie_node.html)
Marken- und Produktpiraterie
...Vielfach handelt es sich jedoch bei diesen mitgebrachten Gegenständen um nachgeahmte oder gefälschte Produkte. Die Einfuhr dieser Waren unterliegt der Überwachung der Zollverwaltung.
Bei Waren im persönlichen Gepäck des Reisenden, ohne kommerziellen Charakter, schreitet die Zollbehörde nach den Vorschriften des gewerblichen Rechtsschutzes nicht ein.
Harald, meine Erfahrung beim Zollpostamt hier in Hamburg sind anders, musste da schon öfters einige Zeit auf meine Pakete warten und hab daher öfter mal mitbekommen, wenn Plagiate vom Zoll identifiziert wurden. Dann durfte der Empfänger eigentlich ausnahmslos (bei den Fällen wo ich da war) nur noch der Vernichtung zustimmen.
Gruss
Thomas
...
Hatten besagte Sendungen evt. kommerziellen Charakter? Der wird immer dann angenommen, wenn es sich um mehr als einen Artikel handelt.
Wie geschrieben, der Link oben stammt ja vom offiziellen Webauftritt des Zolls bezieht sich zwar auf das persönliche Gepäch von Reisenden und nicht direkt auf zugesandte Pakete, aber substanziell anders sollten Reisende die Plagiate aus dem Urlaub mitbringen auch nicht gegenüber Privatpersonen, die sich was schicken lassen, behandelt werden. Vielleicht hat sich auch einfach die Rechtspraxis geändert, da der Zoll durch die zunehmende Globalisierung teilweise personell überfordert ist.
Aber bin auch kein Jurist und vom Rechtsgefühl her würde ich auch zustimmen, dass die Vernichtung eines offensichtlichen Plagiates o.K. ist.
magicman
19.09.2017, 19:39
vor ein paar Jahren kaufte ich in Ebay eine Jacke.
diese Jacke war unwissentlich North Face gelabelt, sprich es war am Foto bzw in der Auktion nicht ersichtlich. Wert 30 Euro
Jacke ersteigert alles gut.......meinte ich.
2 Wochen später Schreiben vom Zoll.
in diesen stand das eine Jacke für mich beim Zoll eingetroffen aus China.
Da es sich evtl um ein Plagiat handeln könnte wird ein Anwalt beauftragt sich mit
North Face in Verbindung zu setzen und klären ob die Ware rechtens ist.
Ich rief sofort beim Zoll an und erkundigte mich , dieser meinte ist die Jacke echt bekomme ich diese, wenn nicht wird diese vernichtet.
Der Anwalt kann dann auch eine Rechnung stellen.
Ich sofort den Anwalt via Email kontaktiert und die Sachlage erklärt.
Rechnung kam nie ,Jacke auch nicht.
Geld Via Pay Pal zurück.
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