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Vollständige Version anzeigen : Radwegsbenutzungspflicht


Thomas912
27.09.2016, 15:46
Hey ich bräuchte mal eure Hilfe. Mir wurde als Radfahrer vor ein paar Monaten die Vorfahrt von einem Autofahrer genommen und es geht jetzt um die Schuldfrage. Neben der Straße war ein Gehweg und ein paar Hundert Meter vor der Kreuzung ein blaues Schild (halb Radfahrer / halb Fußgänger). Somit besteht ja eine Radwegsbenutzungspflicht. Der Gehweg ist jedoch in einem sehr schlechten Zustand und keinesfalls mit einem Rennrad zu befahren.

Ich hab im Kopf, das es eine Regelung gibt, die besagt, dass die Radwegsbenutzungspflicht nur dann gilt, wenn der Radweg in einem befahrbaren Zustand ist. Hat da einer von euch den genauen Paragraphen zur Hand?

Würde mir sehr weiterhelfen! Vielen Dank!

Ator
27.09.2016, 15:56
Neben der Straße war ein Gehweg und ein paar Hundert Meter vor der Kreuzung ein blaues Schild (halb Radfahrer / halb Fußgänger). Somit besteht ja eine Radwegsbenutzungspflicht.
Eine andere Frage hierzu:
Ist zwischen dem Schild und der Unfall-Stelle noch eine Kreuzung etc. dazwischen?

Hintergrund: Die Radwegsbenutzungspflicht besteht nur, wenn der Radweg auch als solches beschildert ist. Das Vorhandensein eines Radwegs alleine reicht nicht als Benutzungspflicht. Der Radweg muss auch als solches beschildert sein.

Zu Deiner Frage nach dem Zustand kann ich leider nichts konkretes sagen. Ich könnte mir aber vorstellen, dass das Benutzen eines nicht befahrbaren Radweges nicht zumutbar ist. Auf das Rennrad kannst Du Dich dabei aber vermutlich nicht berufen (also nach dem Motto: "Für ein normales Rad reicht es, aber nicht für mein kostbares Rennrad"). Wenn das noch in Frage steht, auf jeden Fall Fotos vom Zustand des Radweges machen!

Ich hoffe, es ist Dir nicht viel passiert und Du bist gesund?

Phanthomas
27.09.2016, 15:59
Hab mich auch schon gefragt. Hier steht dazu was beim ADFC:

http://www.adfc.de/verkehr--recht/recht/regeln-fuer-radfahrer/rennrad-und-radweg/rennrad-und-radwegebenutzungspflicht

FinP
27.09.2016, 16:00
Du findest da in einer Norm nichts, die Rechtsprechung hat aber mE drei Dinge rausgearbeitet:

Damit ein Radweg benutzungspflichtig ist, muss dieser
1. straßenbegleitend
2. benutzbar
3. zumutbar

und natürlich entsprechend ausgewiesen (beschildert) sein.

Schlechte Oberfläche bedeutet aber beispielsweise nicht zwangsläufig, dass die Nutzung nicht zumutbar ist. Er ist erst dann unzumutbar, wenn es wirklich auch durch Anpassung der Fahrweise nicht möglich ist, dort zu fahren.

Die große Frage ist doch: Hätte er Dich auf dem Radweg (sofern es einer ist) nicht erst recht umgenietet?

LidlRacer
27.09.2016, 16:00
Vielleicht hilft dies:
http://bernd.sluka.de/Radfahren/rechtlich.html

Wenn Dir einer die Vorfahrt nimmt, dürfte es m.E. unerheblich sein, ob Du auf dem Radweg warst oder (evtl. zu Unrecht) auf der Straße, wenn sowohl Radweg als auch Straße gegenüber dem Unfallgegner vorfahrtsberechtigt sind.

DerElch
27.09.2016, 16:17
Wenn bei uns ein Radweg aus der Benutzungspflicht fällt, dann meist deswegen, weil er nicht straßenbegleitend ist. Du solltest prüfen, ob Straße und Radweg überall die gleiche Vorfahrt haben.

Außerdem wolltest du an der Kreuzung ja evtl. abbiegen, was dir erlaubt bereits vorher vom Radweg auf die Straße zu wechseln. :Huhu:

Thomas912
27.09.2016, 16:31
Danke schon mal.

Das mit dem zumutbar und benutzbar ist wohl das einzige was angeführt werden kann.

Hab mal ein Bild angehängt von der Unfallstelle. Ich kam von oben und wollte geradeaus weiter, das Auto kam von unten und ist nach links abgebogen.

Das sah für mich immer wie ein normaler Gehweg aus und erst nach dem Unfall ist mir aufgefallen, dass da überhaupt so ein blaues Schild steht.

Der Unfall ist schon 3 Monate her, mir geht es also soweit wieder gut. Nur der langwierige Rechtsstreit zieht sich halt hin!

waden
27.09.2016, 16:47
Ich würde sagen, dass der Weg keinesfalls breit genug ist für eine Radbenutzungspflicht (gemeinsam mit Fussgängern!).


https://www.adfc-nrw.de/kreisverbaende/kv-bottrop/radverkehr/radwegbenutzungspflicht/leitfaden-rwbp.html :
"Verwaltungsvorschrift zur StVO

Zusätzlich müssen für die Anordnung der Benutzungspflicht auch die baulichen Voraussetzungen der Verwaltungsvorschrift zur StVO erfüllt werden.

Das bedeutet für einen Radweg, der tatsächlich benutzungspflichtig werden soll (VwV-StVO zu § 2 Randnummer 15 ff.

er muss breit genug sein.

die Linienführung muss eindeutig und stetig (also nicht unterbrochen) sein.

die Führung an Kreuzungen muss sicher sein, insbesondere muss die Sichtbeziehung zwischen einbiegenden/abbiegenden Kfz-Fahrern und den Radfahrern gut sein.

Freizuhaltende Sichtfelder nach ERA 95

der Weg muss baulich nach dem Stand der Technik gestaltet und unterhalten sein.



Die Benutzungspflicht sollte damit nicht nur ein Zeichen für eine erheblich Gefahr bei der Benutzung der Fahrbahn, sondern darüber hinaus auch ein Qualitätssiegel für den damit gekennzeichneten Radweg. Beide Punkte werden in der Realität nur in den seltensten Fällen erfüllt.

Nach vielen bisher ergangenen Urteilen der Verwaltungsgerichte müssen alle vorgenannten Bedin­gungen erfüllt sein. Vor Gericht angegriffene Benutzungspflichten werden daher in den allermeis­ten Fällen aufgehoben."

jannjazz
27.09.2016, 16:53
Ich bin kein Anwalt, aber wenn es so ist wie Du sagst ist die Sache eindeutig - für Dich.

Frieder
27.09.2016, 17:07
Wie es auf dem Bild aussieht ist der Übergang über die Straße ein Zebrastreifen.
Als Radfahrer darfst du diesen nicht benutzen und bist gezwungen das Rad zu schieben.

Das hat mit Radweg doch nichts zu tun!

Ator
27.09.2016, 17:12
Wenn Dir einer die Vorfahrt nimmt, dürfte es m.E. unerheblich sein, ob Du auf dem Radweg warst oder (evtl. zu Unrecht) auf der Straße, wenn sowohl Radweg als auch Straße gegenüber dem Unfallgegner vorfahrtsberechtigt sind.
Sehe ich genauso!

Was sagt denn Dein Anwalt (hoffentlich "Anwalt für Verkehrsrecht") dazu?

Im Übrigen folgende Anmerkung:
Ich hatte vor x-Jahren mal einen kleinen Auffahrunfall mit dem Auto, weil das Auto vor mir sich nicht an die StVO gehalten hat, womit ich nicht gerechnet habe und deswegen bin ich ihm leicht an die Stoßstange gedengelt. Kleiner Bagatellschaden. Dennoch, die Polizei kam hinzu. Ich weiß noch heute, was der Polizist mir gesagt hat: "Sie müssen immer so fahren, dass ihr Fahrzeug jederzeit rechtzeitig zum Stillstand kommen kann. Dabei ist es egal, ob ein Anderer einen Fehler gemacht hat oder nicht!".

DerElch
27.09.2016, 17:13
Ich würde sagen, dass der Weg keinesfalls breit genug ist für eine Radbenutzungspflicht (gemeinsam mit Fussgängern!).
Du hast prinzipiell Recht. Allerdings geht es bei den Verwaltungsvorschriften darum, ob ein Radweg mit den entsprechenden Schildern zu einem benutzungspflichtigen Radweg gemacht werden darf. Solange das Schild allerdings da steht, solange herscht hier erst mal Benutzungspflicht und du darfst nicht eigenmächtig entscheiden, dass der Weg zu schmal ist.

Deswegen brauchen wir hier andere Gründe, warum die Benutzung der Straße zulässig ist. Ist der Radweg z.B. am Zebrastreifen unterbrochen (weil Radfahrer ja am Fußgängerüberweg kein Vorfahrtsrecht genießen) dann würde ich ihn nicht als straßenbegleitend einschätzen. Allerdings kann das ein Richter natürlich anders sehen.

AndiQ2.0
27.09.2016, 17:32
Im Straf-/Bußgeldverfahren ist für dich die Radwegbenutzungspflicht nahezu egal. Das kleine Verwarnungsgeld kannst du aus der Portokasse zahlen.

Wo es für dich zum Problem werden kann und definitiv auch wird, das ist der zivilrechtliche Part, wenn es mit den beteiligten Versicherungen um die Schuldfrage geht. Bezüglich Schadensregulierung und Schmerzensgeld. Da wirst du dich wohl drauf einstellen können, dass du zumindest eine Teilschuld bekommst.

Das betrifft dann auch deine private Haftpflichtversicherung. Fraglich ist dann, ob du überhaupt ein Schmerzensgeld (wenn du verletzt wurdest) bei einem gewissen Prozentsatz der Teilschuld zugestanden bekommst.

Das ganze zieht dann einen recht großen Rattenschwanz hinter sich her... ( Krankenkasse, Rechtschutzversicherung, Haftpflichtversicherung privat, private Unfallversicherung)

Thomas912
27.09.2016, 18:32
Im Straf-/Bußgeldverfahren ist für dich die Radwegbenutzungspflicht nahezu egal. Das kleine Verwarnungsgeld kannst du aus der Portokasse zahlen.

Wo es für dich zum Problem werden kann und definitiv auch wird, das ist der zivilrechtliche Part, wenn es mit den beteiligten Versicherungen um die Schuldfrage geht. Bezüglich Schadensregulierung und Schmerzensgeld. Da wirst du dich wohl drauf einstellen können, dass du zumindest eine Teilschuld bekommst.

Das betrifft dann auch deine private Haftpflichtversicherung. Fraglich ist dann, ob du überhaupt ein Schmerzensgeld (wenn du verletzt wurdest) bei einem gewissen Prozentsatz der Teilschuld zugestanden bekommst.

Das ganze zieht dann einen recht großen Rattenschwanz hinter sich her... ( Krankenkasse, Rechtschutzversicherung, Haftpflichtversicherung privat, private Unfallversicherung)

Genauso ist es. Die gegnerische Versicherung beziffert meine Teilschuld auf 30%. 70% des Materialschadens habe ich schon ersetzte bekommen. Jetzt geht es halt um die restlichen 30% + Schmerzensgeld (3 abgebrochene Schneidezähne).

PS: Das fieseste ist ja eigentlich, dass die Unfallverursacherin direkt nach dem Unfall einem Zeugen erzählt hat, dass sie Gas und Bremse verwechselt hat. 1 Woche später im offiziellen Protokoll aber schrieb: Ich hätte mit etwas Geschicklichkeit ausweichen können und sie hätte den Eindruck ich wäre extra in sie hineingefahren...

tandem65
27.09.2016, 18:49
PS: Das fieseste ist ja eigentlich, dass die Unfallverursacherin direkt nach dem Unfall einem Zeugen erzählt hat, dass sie Gas und Bremse verwechselt hat. 1 Woche später im offiziellen Protokoll aber schrieb: Ich hätte mit etwas Geschicklichkeit ausweichen können und sie hätte den Eindruck ich wäre extra in sie hineingefahren...

Das spielt ja auch keine Rolle was sie da so erzählt. Natürlich bist Du ihr sicherlich auch ausgewichen. Wie kann sie denn beurteilen ob Du Dich ungeschickt verhalten hast oder nicht? Da fällt mir ein, Angriff ist die beste Verteidigung. Wenn sie etwas besser aufgepasst hätte, hätte sie Dir ohne weiteres ausweichen können. Die Frage ist halt immer ob Du für die 30% das Prozeßrisiko in Kauf nimmst. Wenn Du gut Rechtschutzversichert bist ist das doch kein Problem. Wenn es sich für die Summe lohnt nur zu.

Thorsten
27.09.2016, 19:17
Die auf deinem Bild von links kommende Straße muss vermutlich die Vorfahrt gewähren, oder (mal so aus dem ersten Eindruck geschlossen)? Wo steht dann das Vorfahrt-gewähren-Schild? Wenn es erst an der Straße steht und nicht schon den Radweg mit einschließt, wäre der Radweg nicht straßenbegleitend, da für dich andere Vorfahrtsregeln als für die Verkehrsteilnehmer auf der Straße gelten würden. Damit wäre er nicht benutzungspflichtig (siehe auch oben im Link zu Sluka).

Thorsten
27.09.2016, 19:42
Was ist das für ein Schild mit Straßennamen, das da links im Gras steht? Geht da eine "Straße" rein und es fehlt die erneute Beschilderung als Radweg dahinter? Damit wäre er von da an auch nicht mehr straßenbegleitend und der Unfall passierte ja erst dahinter.

Thomas912
27.09.2016, 20:17
Das spielt ja auch keine Rolle was sie da so erzählt. Natürlich bist Du ihr sicherlich auch ausgewichen. Wie kann sie denn beurteilen ob Du Dich ungeschickt verhalten hast oder nicht? Da fällt mir ein, Angriff ist die beste Verteidigung. Wenn sie etwas besser aufgepasst hätte, hätte sie Dir ohne weiteres ausweichen können. Die Frage ist halt immer ob Du für die 30% das Prozeßrisiko in Kauf nimmst. Wenn Du gut Rechtschutzversichert bist ist das doch kein Problem. Wenn es sich für die Summe lohnt nur zu.

Hab eine Rechtsschutz, werde es daher auch bis zum (bitteren) Ende verfolgen!
Denke aber im Zweifel, dass ich vor Gericht ganz gut Chancen hab. Jeder Mensch mit normalen rationalem Denken wird das hoffentlich so sehen wie ich/wir.

Die auf deinem Bild von links kommende Straße muss vermutlich die Vorfahrt gewähren, oder (mal so aus dem ersten Eindruck geschlossen)? Wo steht dann das Vorfahrt-gewähren-Schild? Wenn es erst an der Straße steht und nicht schon den Radweg mit einschließt, wäre der Radweg nicht straßenbegleitend, da für dich andere Vorfahrtsregeln als für die Verkehrsteilnehmer auf der Straße gelten würden. Damit wäre er nicht benutzungspflichtig (siehe auch oben im Link zu Sluka).

Muss ich mal genau schauen wenn ich wieder da hinfahre.

Was ist das für ein Schild mit Straßennamen, das da links im Gras steht? Geht da eine "Straße" rein und es fehlt die erneute Beschilderung als Radweg dahinter? Damit wäre er von da an auch nicht mehr straßenbegleitend und der Unfall passierte ja erst dahinter.

Welches Schild meinst du. Was ich mich gerade frage ist, ob da ganz hinten wo noch eine Kreuzung zu erahnen ist wieder ein blaues Schild ist.

tandem65
27.09.2016, 21:26
Welches Schild meinst du. Was ich mich gerade frage ist, ob da ganz hinten wo noch eine Kreuzung zu erahnen ist wieder ein blaues Schild ist.

Das ist mbMn. recht unerheblich. Gut wäre wenn die Dame bei Ihrer Darstellung bleibt, daß sie wahrgenommen hat, daß Du mit Absicht in sie hineingefahren bist. Das bedeutet schliesslich auch daß sie Dich gesehen hat und das sogar so daß sie Deine Absicht erkennen konnte. ;)

Thorsten
27.09.2016, 21:47
Welches Schild meinst du. Was ich mich gerade frage ist, ob da ganz hinten wo noch eine Kreuzung zu erahnen ist wieder ein blaues Schild ist.
Dachte an das zwischen dem Zebrastreifen-Schild und der Laterne. Bei genauerem Hinsehen scheint das aber genau zu der Kreuzung gehören (müssen es ja irgendwo hinstellen, wo es nicht mitten im Weg steht) und bringt damit nichts.

Die Beschilderung würde ich mir ganz genau angucken, ob man damit was machen kann, um formal recht zu bekommen (wenn die Behörde eine Intention hinter ihrer Beschilderung hat, soll sie auch die Beschilderung so machen, dass sie der Intention genügt - Schild vergessen, Pech gehabt).

Ator
28.09.2016, 09:03
Mal unabhängig von dem konkreten Fall, eine allgemeine Frage:

Ich fahre mit dem Rennrad auf einer Straße. Daneben ist ein Radweg, den ich natürlich eigentlich benutzen müsste, was ich aber nicht tue. Ein Auto fährt mich von hinten an, ich wache schwerverletzt im Krankenhaus auf. Den Grund für das Anfahren kann niemand nachvollziehen, da es keine Zeugen gibt. Den Schilderungen hier folgend, bin ich selber Schuld?

Thorsten
28.09.2016, 10:11
Dann steht Aussage (des Autofahrers: "er kam aus dem Gebüsch gesprungen") gegen keine Aussage (von dir). Keine guten Karten ...

tandem65
28.09.2016, 10:38
Den Schilderungen hier folgend, bin ich selber Schuld?

Natürlich, was fährst Du auch mit dem Rad.:Cheese:

Im Ernst,
Dir wird wahrscheinlich eine Teilschuld zugewiesen.
Grundsätzlich gilt,

Je größer der Schaden, desto mehr setzten die Versicherungen ein um den Betrag zu minimieren.

Harm
29.09.2016, 14:55
Nur noch einmal zur Klärung: :Huhu:
Auch wenn ein Radweg in einem noch so schlechten Zustand ist und augenscheinlich nicht benutzbar ist. So lange da ein blaues Schild mit einem weissen Rad drin steht, so müssen wir Radfahrer darauf fahren. Tun wir es nicht, ist es sehr wahrscheinlich, daß wir auch bei eindeutig für uns sprechenden Schadensfällen eine Teilschuld aufgebrummt bekommen!
Der schlechte Zustand und die augenscheinliche Unbenutzbarkeit des Radweges sind natürlich gute Argumente die Benutzungspflicht aufheben zu lassen (per Antrag bei der Verkehrsbehörde). Sollte dem stattgegeben werden, werden die blauen Schilder entfernt.
Erst dann müssen wir nicht mehr auf dem Schrottweg fahren. :Huhu:

Als Ausnhame gilt aber eine geschlossene Schnee oder Eisdecke auf dem Radweg, so daß dieser nicht mehr zu erkennen ist!

tandem65
29.09.2016, 15:06
Nur noch einmal zur Klärung: :Huhu:
Auch wenn ein Radweg in einem noch so schlechten Zustand ist und augenscheinlich nicht benutzbar ist. So lange da ein blaues Schild mit einem weissen Rad drin steht, so müssen wir Radfahrer darauf fahren. Tun wir es nicht, ist es sehr wahrscheinlich, daß wir auch bei eindeutig für uns sprechenden Schadensfällen eine Teilschuld aufgebrummt bekommen!
Der schlechte Zustand und die augenscheinliche Unbenutzbarkeit des Radweges sind natürlich gute Argumente die Benutzungspflicht aufheben zu lassen (per Antrag bei der Verkehrsbehörde). Sollte dem stattgegeben werden, werden die blauen Schilder entfernt.
Erst dann müssen wir nicht mehr auf dem Schrottweg fahren. :Huhu:

Das ist mir so zu Pauschal.
Die Frage ist durchaus ob auch ein Richter die Unbenutzbarkeit feststellt.
Dazu müsste dann kommen daß er auch befindet daß Du nicht verpflichtet bist dann abzusteigen und den Gehweg zu nutzen. Wenn er aber die Unbenutzbarkeit feststellt wird er mbMn. um die Zulassung des fahrens auf der Fahrbahn nicht umhinkommen. Das geht nur wenn es eine Kraftfahrstraße/Autobahn ist oder Zeichen-Nr. 254 dort steht.

Harm
29.09.2016, 15:36
Peter Du hast natürlich recht. Die Gefahr ist aber, daß sich immer wieder Radfahrer im Recht fühlen, wenn sie den (mit blauen Schildern markierten) Schrottweg nicht benutzen. Weil der eben keinerlei Mindestanforderungen erfüllt. Um hier nachträglich recht zu bekommen, muss man vor Gericht ziehen, da die gegnerische Versicherung zwingend auf Teilschuld plädiert. Da ist eben kein Automatismus drin!
Bei fehlendem Schild, gibts bei eindeutiger Vorfahrtslage dann eben keine Teilschuld.
Der hier dargestellte Fall zeigt das doch nur wieder.
Der Weg führt nur über die Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht:dresche
Venceremos!:liebe053:

LidlRacer
29.09.2016, 16:09
Genauso ist es. Die gegnerische Versicherung beziffert meine Teilschuld auf 30%. 70% des Materialschadens habe ich schon ersetzte bekommen. Jetzt geht es halt um die restlichen 30% + Schmerzensgeld (3 abgebrochene Schneidezähne).

PS: Das fieseste ist ja eigentlich, dass die Unfallverursacherin direkt nach dem Unfall einem Zeugen erzählt hat, dass sie Gas und Bremse verwechselt hat. 1 Woche später im offiziellen Protokoll aber schrieb: Ich hätte mit etwas Geschicklichkeit ausweichen können und sie hätte den Eindruck ich wäre extra in sie hineingefahren...

Wo kommt denn da eigentlich der hier diskutierte Radweg ins Spiel?
M.E. hat der in diesem konkreten Fall keinerlei Relevanz, da Du auf dem Radweg ebenso wie auf der Straße vorfahrtsberechtigt und auf der Straße auch keineswegs schlechter sichtbar warst.

Dass Du ihr absichtlich reingefahren bist, will ich mal nicht annehmen.
Aber angenommen, Du wärest z.B. auf dem Aufleger unterwegs und daher nur sehr eingeschränkt brems- und ausweichfähig gewesen, schiene mir eine Teilschuld plausibel.

tandem65
29.09.2016, 17:28
Bei fehlendem Schild, gibts bei eindeutiger Vorfahrtslage dann eben keine Teilschuld.

Auch da wäre ich extrem vorsichtig. Auch da musst Du vor Gericht ziehen wenn die Versicherung Dir eine Mitschuld gibt. Weshalb auch immer. Das gehört zu dem Spiel dazu.:Huhu:

Icey
30.09.2016, 11:24
Gabs zu dem Thema nicht mal ne Sendung von Arne? Ich mein da irgendwas im Hinterkopf zu haben, aber auf die schnelle hab ich se nicht gefunden.

Ansonsten wär das doch bestimmt mal n tolles Thema für ne Live-Sendung. ;)