Vollständige Version anzeigen : Willkommen in der Fahrbahnmitte!
PattiRamone
15.04.2015, 08:49
Interessanter Artikel... aber ist das praxinah?
Ich kann mir schon den "Hass" einiger Autofahrer vorstellen.
Wo fahrt ihr so? :)
http://www.urbanist-magazin.de/2014/11/radfahren-in-der-fahrbahnmitte-na-klar/
Franco13
15.04.2015, 09:09
Mach ich auch so und ich habe den Eindruck, daß die Autofaher dann im Durchschnitt wirklich mehr Abstand zu mir halten.
Duafüxin
15.04.2015, 09:22
Mach ich manchmal so. Wenn zB zum wiederholten Male sich Autos vorbeiquetschen bei Gegenverkehr anstatt zu warten bis sie regelkonform überholen dürfen.
Das wiederum führt zu putzigen Situationen. Kurz vor unserer Wohnung ist eine langgezogene Rechtskurve mit durchgezogener Linie. Der wird natürlich regelmäßig missachtet und wenn dann plötzlich ein Auto von vorne auftaucht, ist der Radfahrer der Erste, der abgedrängt wird. Fährt man da in der Mitte, überholen an der Stelle weniger, was zu Wutanfällen der nachfolgenden Autofahrer führt, die alle das Überholverbot ignorieren würden. Zu allem Überfluß muss ich in dieser Rechtskurve auch noch links abbiegen :Cheese:
Nobodyknows
15.04.2015, 09:25
Interessanter Artikel...
Eine Aufzählung von Paragrafen und Urteilen.
Mit Sicherheit ein guter Ansatz für die Förderung von mehr Verständnis zwischen verschiedenen Verkehrsteilnehmern...zumindest in Deutschland wo viele eine Rechtschutzversicherung haben. ;)
http://img2.wikia.nocookie.net/__cb20100605184843/lyricwiki/images/c/c7/Rodgau_Monotones_-_Wir_Sehn_Uns_Vor_Gericht.jpg
Gruß und Happy riding!
N. :Huhu:
Der Artikel ist praxisgerecht!
Ich fahre seit Jahren so ähnlich, wenn auch nicht direkt in der Fahrbahnmitte (ich will Autofahrer durchaus nicht bewusst provozieren, wie es in manchen Untertönen des Artikels rüberzukommen scheint), aber eben auch nicht ganz rechts.
Ich mache die Fahrbahn für überholende Autos in der Regel bewusst so eng, dass sie bei Gegenverkehr nicht überholen können, sondern eben wie im verlinkten Text beschrieben auf eine Lücke im Gegenverkehr warten müssen (und dann auch in der Lage sind, einen Sicherhheitsabstand zum überholten Radfahrer zu gewährleisten).
Dass man damit natürlich nicht alle Probleme mit Autofahrern löst und es trotzdem einige wenige Autofahrer geben, die einen extra eng überholen, muss einem dabei klar sein. Es sind aber unter dem Strich weniger sehr enge Überholvorgänge, als wenn man von vornherein ganz rechts fahren würde.
Ein weiter in dem Text nicht erwähntes Argument, ist, dass man bei mehr Sicherheitsabstand zum rechten Fahrbahnrand im Falle von engen Überholvorgängen durch Busse oder LKWs man notfalls ein Stück nach rechts (während des Überholvorgangs) ausweichen kann und so den Abstand zum überholenden KFZ links erhöhen kann, wenn man rechts noch Spielraum hat.
captain_hoppel
15.04.2015, 10:13
werde ich auch mal versuchen. Aber wie groß wird die Huperei im Feierabendverkehr sein? ;-)
brandiruns
15.04.2015, 10:22
Ich fahre auch immer mit Abstand zum Rand, aber nicht ganz in der Mitte. Es ist echt lustig, angehupt wurde ich noch nie & das überholen ist sicherer geworden.
Was jetzt noch fallen sollte: Radwegbenutzungspflicht für Rennradler im Training... Mit 35km/h über den Radweg ballern ist echt unlustig...
Viele Grüße,
der Brandi
Duafüxin
15.04.2015, 10:26
Was jetzt noch fallen sollte: Radwegbenutzungspflicht für Rennradler im Training... Mit 35km/h über den Radweg ballern ist echt unlustig...
Viele Grüße,
der Brandi
Gabs nicht ein Geschwindigkeitslimit von 25 kmh auf dem Radweg?
tandem65
15.04.2015, 10:34
Interessanter Artikel... aber ist das praxinah?
Als Alltagsradler ist es immer wieder interessant zu sehen wie viel Angst viele Freizeitradler vor sich selbst haben. Weshalb sollte ich da als Autofahrer, das bin ich viel häufiger als mir lieb ist, einen Hass bekommen?
Ob es gleich die Fahrbahnmitte sein muß möchte ich mal bestreiten. Wie Hafu schon geschrieben hat muß es auch nicht mal die Mitte des Fahrstreifens sein. Der beschriebene Abstand von 0,8m-1,0m auf Landstraßen reicht schon vollkommen aus.
Ich habe es nicht selten, daß morgens ein Sattelzug 4-5km hinter mir rumeiert bis er überholen kann. Ich bedanke mich dann üblicherweise beim Überholvorgang.
kullerich
15.04.2015, 10:34
Gabs nicht ein Geschwindigkeitslimit von 25 kmh auf dem Radweg?
Wo? Das würde die Benutzungspflicht aufheben, wenn nicht gleichzeitig auf der Straße auch ein solches Limit ist (nur straßenbegleitende Radwege sind benutzungspflichtig :) )
Steppison
15.04.2015, 10:35
Ich habe vor Jahren, als ich in die "Großstadt" gezogen bin, mein Fahrverhalten auf Straßen geändert. Wenn ich die armen Würste sehe, die am Randstein kratzen und dann von fast allen durch enges überholen bedrängt werden, dann habe ich dafür kein Verständnis. Die Sraßenverkoehrsordnung regelt klar, dass ich als Radfahrer zum rechten Fahrbahnrand, insbesondere wenn dort parkende oder haltende Auots stehen, eine Abstand einhalten muss. Vor allem durch unvorsichtige Fahrer geöffnete Türen sind ja fast ausschließlich mein Problem. Ich muss ja Abstand halten.
Somit hat es sich ergeben, dass ich in der Regel ca. 1 m vom rechten Fahrbahnrand entfernt fahre, und bei Schlaglöchern die volle Fahrbahnbreite nutze. An engen Kreuzungen / Ampeln stelle ich mich in die Mitte, damit nicht noch einer vorrollt und dann mit Vollgas losfährt, während sie dem Gegenverkehr schon ausweichen müssen.
Seitdem ist es entspannter, LKW's und Transporter fahren gar nicht mehr vorbei, Autos auch deutlich weniger auf schmalen Straßen in Wohngebieten. Die Dummen gibt es ja immer.
Wer am rechten Rand fährt verliert. (Das kann man auch doppeldeutig auslegen.)
Was jetzt noch fallen sollte: Radwegbenutzungspflicht für Rennradler im Training... Mit 35km/h über den Radweg ballern ist echt unlustig...
Ich stelle es mir unlustig vor, wenn ich im Auto dir mit 35 hinterher bummle weil ich wegen dem Gegenverkehr nicht überholen kann und du dermassen weit vom Rand weg bist, während sich daneben ein herrenloser Radweg befindet.
MEIN huben und fluchen hättest du auf sicher, obwohl ich die Probleme der Radfahrer ja zu Genüge kenne. Es sollte ein Miteinander auf der Strasse stattfinden und kein "so fahr ich, denn nur so fühl ich mich wohl".
tandem65
15.04.2015, 10:37
Gabs nicht ein Geschwindigkeitslimit von 25 kmh auf dem Radweg?
Um eine Mitschuld wegen nicht angepasster Geschwindigkeit bei einem Unfall zu bekommen bedarf es keines Tempolimits!:Huhu:
Andreundseinkombi
15.04.2015, 10:39
Gabs nicht ein Geschwindigkeitslimit von 25 kmh auf dem Radweg?
Interessante Frage, da bin ich sehr auf die Antwort gespannt wie das da rechtlich aussieht!
tandem65
15.04.2015, 10:39
Was jetzt noch fallen sollte: Radwegbenutzungspflicht für Rennradler im Training... Mit 35km/h über den Radweg ballern ist echt unlustig...
Da möchte ich widersprechen. Die Radwegbenutzungspflicht sollte allgemein fallen!:cool:
Franco13
15.04.2015, 10:44
Ob es gleich die Fahrbahnmitte sein muß möchte ich mal bestreiten. Wie Hafu schon geschrieben hat muß es auch nicht mal die Mitte des Fahrstreifens sein. Der beschriebene Abstand von 0,8m-1,0m auf Landstraßen reicht schon vollkommen aus.
Da ist der Artikel leider ungenau geschrieben. Natürlich meint der Autor nicht, das man auf der Mitte der Fahrbahn fahren soll, sondern auf der Mitte seines Fahrstreifens. Wenn man auf der Mitte der Fahbahn fährt, dann hat man schon weniger als 1m Abstand zum Gegenverkehr, wie soll da noch einer Ordnungsgemäß überholen?
holger-b
15.04.2015, 10:45
Den seitlich Abstand von einem Meter halte ich obligatorisch. Einmal wegen der im Artikel erwähnten Gründen. Zweitens, da ganz am Rad der ganze Dreck sich ansammelt. Dort holt man sich auch am schnellsten einen Platten.
Alles in allem bist du breiter als du denkst. Nämlich so breit wie die ganze Fahrspur, wenn man noch die genannten 1,5m Abstand einrechnet, die Autos links von dir einhalten sollen.
Das sollte den Autofahrern viel bewusster gemacht werden. Erlebe es einfach zu oft das ein Außenspiegel knapp an meinem Lenker vorbeisaust.
tandem65
15.04.2015, 10:55
Ich stelle es mir unlustig vor, wenn ich im Auto dir mit 35 hinterher bummle weil ich wegen dem Gegenverkehr nicht überholen kann und du dermassen weit vom Rand weg bist, während sich daneben ein herrenloser Radweg befindet.
Hast Du es schon mal mit Yoga oder Meditation versucht?;)
Ein guter Radweg wird auch von Rennradfahrern benutzt. Insofern, fluchen geht in Ordnung aber bitte über den Geiz der Behörden. ;) :Cheese: Darüberhinaus ist es mir noch nicht untergekommen daß ein PkW nicht halbwegs zeitnah überholen konnte. Da können ja schon deutlich kleinere Lücken im Gegenverkehr genutzt werden als bei Sattelzügen. Insofern spräche das für mich gegen Deine Ausgeglichenheit. :Blumen:
Die Radwegbenutzungspflicht sollte allgemein fallen!:cool:
Das ist sie doch 1997...
tandem65
15.04.2015, 11:01
Da ist der Artikel leider ungenau geschrieben. Natürlich meint der Autor nicht, das man auf der Mitte der Fahrbahn fahren soll, sondern auf der Mitte seines Fahrstreifens. Wenn man auf der Mitte der Fahbahn fährt, dann hat man schon weniger als 1m Abstand zum Gegenverkehr, wie soll da noch einer Ordnungsgemäß überholen?
Auch die StVO schreibt von Fahrbahnen und nicht von Fahrstreifen. In die Falle wäre ich auch fast getappt. Ich habe mich schon auch auf das bezogen was Du jetzt als Fahrstreifen bezeichnet hast. Auch da ist die Mitte eher bei 1,5m-1,75m zu suchen. Das wäre ja schon a bisserl mehr als 1m.
Hast Du es schon mal mit Yoga oder Meditation versucht?;)
:Cheese: Beides nicht, fühle mich von Natur aus sehr ausgwogen und ruhig :Lachen2:
Die >35km/h Fahrt muss man auch nicht zwingend auf dem Radweg mit dichtem Verkehr machen. Es gibt kein Grundrecht auf eine freie Fahrbahn, egal welches Fahrzeug.
tandem65
15.04.2015, 11:04
Das ist sie doch 1997...
Quelle!
tandem65
15.04.2015, 11:12
Die >35km/h Fahrt muss man auch nicht zwingend auf dem Radweg mit dichtem Verkehr machen. Es gibt kein Grundrecht auf eine freie Fahrbahn, egal welches Fahrzeug.
Ich habe nicht von freier Fahrbahn geschrieben. Nur kann ich auch nach Jahrelanger Übung durch oder über auf Radwegen parkende KfZ fahren. Ich bin ebensowenig in der Lage mir die Radwegeführung bei RTF's oder all meinen Touren zu merken. Im Zweifelsfalle fahre ich da eben auch mal auf der Fahrbahn. Manchmal ist es auch so daß ich mich da ärgere weil ich eine Auffahrt verpasst habe. Das fällt aber eben auch in die Rubrik schlechter Radweg, wenn nicht klar ist wo gefahren werden soll und wie der Zugang dazu gedacht ist.
Was davon hat jetzt mit freier Fahrbahn, in dem Sinne wie Du es sicherlich gemeint hast, zu tun?
Es gibt kein Grundrecht auf eine freie Fahrbahn, egal welches Fahrzeug.
Wenn dir das klar ist, verstehe ich nicht warum dich ein Radfahrer auf der Straße aufregt?!
In AT gibt es ja keine Radwegbenutzungspflicht, leider glauben aber all zu viele Autofahrer das es eine solche gibt.
Bin aber trotzdem immer wieder mal auf Radwegen unterwegs da es dort halt viel entspannter ist und schon wenig außerhalb der Stadt sind die meisten kaum befahren.
Generell wissen halt viele Autofahrer nicht wo ein Radfahrer fahren darf und wo nicht bzw was erlaubt und was verboten ist, hier stößt man oft auf Halbwissen.
Sogar mein Vater hat bis vor ein paar Jahren noch geglaubt das der weiße Seitenstreifen auf Landstraßen die Fahrbahn für Fahrräder ist?!
Und spricht man mit anderen, vor allem aus der Generation die jetzt in der 50-70er sind, kommen oft so skurrile Meinungen zu Tage.
Das nicht alles was Radfahrer so machen erlaubt ist, ist klar und das manche bewusst provozieren auch. Idioten gibt es halt auf beiden Seiten.
Ich selbst fahre auch mit einem Meter Abstand zum Fahrbahnrand, hat sich über die Jahre einfach bewährt.
Quelle!
Novelle der STVO. Die allgemeine Radwegebenutzungspflicht ist aufgehoben. Das ist Dir doch aber nicht neu oder?
brandiruns
15.04.2015, 11:21
Die Radwegebenutzungspflicht ist nicht 1997 gefallen, da wurde gerichtlich nur beschlossen, dass die Kommunen mal prüfen sollen, ob wirklich alle Radwege benutzungspflichtig bleiben sollen (oder so ähnlich). Da wurde soweit ich weiß gesagt, dass nur benutzbare Radwege auch nutzungspflichtig sind, aber wer definiert das denn?
Bei uns im Kreis gibt es gute und schlechte Radwege, gute nutze ich auch im Training, schlechte eher nicht. Wobei die meisten begleitend zu ner Landstraße sind, da will ich auch nicht unbedingt auf der Straße fahren, da sind mir die Differenzgeschwindigkeiten zu hoch. Schlimm finde ich es aber IMMER, wenn es nur EINEN Radweg gibt und ich dann auf der "falschen" Fahrbahnseite den Radweg nutzen soll, das ist echt grausam und saugefährlich, da werden Radfahrer dann schon extrem benachteiligt, gerade wenn es ums abbiegen geht. :-/
Deutschland ist eben kein Radland und wird es vermutlich auch nie werden...
brandiruns
15.04.2015, 11:22
Novelle der STVO. Die allgemeine Radwegebenutzungspflicht ist aufgehoben. Das ist Dir doch aber nicht neu oder?
http://www.adfc.de/verkehr--recht/recht/regeln-fuer-radfahrer/rennrad-und-radweg/rennrad-und-radwegebenutzungspflicht
"Immer wieder einmal wird der ADFC gefragt, ob es eine spezielle Regelung gibt, die es Benutzern von Rennrädern (oder allgemein besonders schnellen Radfahrern) erlaubt, trotz vorhandenem, benutzungspflichtigem Radweg die Fahrbahn zu benutzen.
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) kennt jedoch keine Ausnahmeregelung von der Radwegebenutzungspflicht, die unmittelbar an bestimmte Fahrradtypen (wie z.B. Rennräder) oder an eine bestimmte Geschwindigkeit geknüpft ist. Insofern handelt es sich bei der Vermutung, dass Rennradbenutzer oder Mitglieder von Radsportvereinen pauschal von der Radwegbenutzungspflicht befreit sind, lediglich um eine (allerdings scheinbar weit verbreitete) Großstadtlegende, die aber nicht von der StVO gedeckt ist.
"
einzelstueck
15.04.2015, 11:25
Das sollte den Autofahrern viel bewusster gemacht werden. Erlebe es einfach zu oft das ein Außenspiegel knapp an meinem Lenker vorbeisaust.
+1
letztens hatte ich eine sehr unschöne Begegnung mit einem totalen Rambo auf einer echt breiten Staatsstraße, die wirklich breit genug zum Überholen war. Linker Hand war ein Radweg, ich fuhr mit dem TT mit ca 1m Abstand zum Rand auf der Straße.
Ich weiß bis heute nicht, was den Kollegen (halbwüchsigen Sohn dabei) geritten hat, aber als ich ihm nach dem 1. Anlauf den Stinkefinger gezeigt hatte, hat er mich beim 2. Anlauf in den Straßengraben gedrängt.
Will damit nur sagen: wenn du den falschen triffst, kannst du fahren wo du willst, das juckt die Chaoten nicht.
tandem65
15.04.2015, 11:41
Novelle der STVO. Die allgemeine Radwegebenutzungspflicht ist aufgehoben. Das ist Dir doch aber nicht neu oder?
Dir scheint es allerdings neu zu sein, daß Verkehrszeichen 237 einen benutzungspflichtigen Radweg ausweist. Dementsprechend sind Radwege im allgemeinen nicht benutzungspflichtig. Die entsprechend gekennzeichneten schon.:Huhu: :Blumen:
http://www.adfc.de/verkehr--recht/recht/regeln-fuer-radfahrer/rennrad-und-radweg/rennrad-und-radwegebenutzungspflicht
"Immer wieder einmal wird der ADFC gefragt, ob es eine spezielle Regelung gibt, die es Benutzern von Rennrädern (oder allgemein besonders schnellen Radfahrern) erlaubt, trotz vorhandenem, benutzungspflichtigem Radweg die Fahrbahn zu benutzen.
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) kennt jedoch keine Ausnahmeregelung von der Radwegebenutzungspflicht, die unmittelbar an bestimmte Fahrradtypen (wie z.B. Rennräder) oder an eine bestimmte Geschwindigkeit geknüpft ist. Insofern handelt es sich bei der Vermutung, dass Rennradbenutzer oder Mitglieder von Radsportvereinen pauschal von der Radwegbenutzungspflicht befreit sind, lediglich um eine (allerdings scheinbar weit verbreitete) Großstadtlegende, die aber nicht von der StVO gedeckt ist.
"
Vor 1997 war JEDER Radweg benutzungsplfichtig. Seit der Novelle 'nur' die entsprechend gekennzeichneten. Es gibt also keine generelle Radwegbenutzungspflicht. Lediglich entsprechend gekennzeichnete Radwege sind zu nutzen.
Das mit mit deinem ADFC Link rein gar nichts zu tun, da dieser sich lediglich auf die entsprechend gekennzeichneten Radwege bezieht.
captain_hoppel
15.04.2015, 11:56
und ich Naivling dachte noch, dass es hier einfach um die Benutzung der Fahrbahnmitte geht bzw. gehen soll^^
+1
letztens hatte ich eine sehr unschöne Begegnung mit einem totalen Rambo auf einer echt breiten Staatsstraße, die wirklich breit genug zum Überholen war. Linker Hand war ein Radweg, ich fuhr mit dem TT mit ca 1m Abstand zum Rand auf der Straße.
Ich weiß bis heute nicht, was den Kollegen (halbwüchsigen Sohn dabei) geritten hat, aber als ich ihm nach dem 1. Anlauf den Stinkefinger gezeigt hatte, hat er mich beim 2. Anlauf in den Straßengraben gedrängt.
Will damit nur sagen: wenn du den falschen triffst, kannst du fahren wo du willst, das juckt die Chaoten nicht.
Die Autofahrer sind heute so genervt und gestresst, und wenn du 1 Meter Abstand zum Rand lässt fühlen sie sich sofort provoziert und du wirst geschnitten, angehupt oder sonst was, ich fahre auf Landstrassen, Bundesstrassen, also ausserhalb der Stadt ca. 30 cm zum Rand, die Autofahrer denken dann; Aha, der lässt uns Platz, dann lassen wir ihm auch genug Platz beim Überholen, habe so immer meine Ruhe und noch nie ein Problem gehabt.
maksibec
15.04.2015, 12:07
Wer am rechten Rand fährt verliert. (Das kann man auch doppeldeutig auslegen.)
:Blumen:
In Wien pinseln sie jetzt immer mehr Mehrzweckstreifen an den rechten Fahrbahnrand. Die muss man dann als Radfahrer benutzen (Ausnahme Rennradler im Training), Kfz und Konsorten dürfen sie nutzen. Zwei große Probleme: sie drängen mich weiter nach rechts als ich sonst fahren würde und sie drängen ganz, ganz viele Radelnde in die Dooring Zone. Autsch.
Dir scheint es allerdings neu zu sein, daß Verkehrszeichen 237 einen benutzungspflichtigen Radweg ausweist. Dementsprechend sind Radwege im allgemeinen nicht benutzungspflichtig. Die entsprechend gekennzeichneten schon.:Huhu: :Blumen:
Das ist mir schon klar. Es gibt aber nunmal Stellen, an denen ein Radweg tatsächlich sinnhaft ist, das würde ich nicht komplett gesetzlich ausschließen.
rainhart87
15.04.2015, 12:23
Das ist mir schon klar. Es gibt aber nunmal Stellen, an denen ein Radweg tatsächlich sinnhaft ist, das würde ich nicht komplett gesetzlich ausschließen.
Dafür gibt es ja auch noch das hier:
http://www.schilder-versand.com/produktbilder/m/805/Verbot-fuer-Radfahrer.jpg
Stahlhase
15.04.2015, 12:28
Die Autofahrer sind heute so genervt und gestresst, und wenn du 1 Meter Abstand zum Rand lässt fühlen sie sich sofort provoziert und du wirst geschnitten, angehupt oder sonst was, ich fahre auf Landstrassen, Bundesstrassen, also ausserhalb der Stadt ca. 30 cm zum Rand, die Autofahrer denken dann; Aha, der lässt uns Platz, dann lassen wir ihm auch genug Platz beim Überholen, habe so immer meine Ruhe und noch nie ein Problem gehabt.
Deckt sich n i c h t mit meinen Erfahrungen. Ich fahre auch deutlich auf der Strasse, 80 cm. Faustregel: Du wirst mit dem gleichen Abstand den Du selbst zur Strassenseite hälst überholt, machst Du Dich schmal wirst Du eng überholt....
... Aha, der lässt uns Platz, dann lassen wir ihm auch genug Platz beim Überholen, habe so immer meine Ruhe und noch nie ein Problem gehabt.
Wo wohnst du und wieviele km trainierst du pro Jahr?
(klingt nach einer perfekten Welt, von der ich gar nicht wusste, dass es die noch gibt;) ?
tandem65
15.04.2015, 13:20
Das ist mir schon klar. Es gibt aber nunmal Stellen, an denen ein Radweg tatsächlich sinnhaft ist, das würde ich nicht komplett gesetzlich ausschließen.
Sorry, aber jetzt verstehe ich überhaupt nicht was Du uns mitteilen willst. Was würde wodurch ausgeschlossen?
Ein Radweg würde jedenfalls durch wegfall der Benutzungspflicht nicht weniger Sinnhaft.
Vor 1997 war JEDER Radweg benutzungsplfichtig. Seit der Novelle 'nur' die entsprechend gekennzeichneten. Es gibt also keine generelle Radwegbenutzungspflicht. Lediglich entsprechend gekennzeichnete Radwege sind zu nutzen.
Das mit mit deinem ADFC Link rein gar nichts zu tun, da dieser sich lediglich auf die entsprechend gekennzeichneten Radwege bezieht.
... und deshalb ist es irreführend, davon zu sprechen, dass "die Radwegebenutzungspflicht" aufgehoben sei. Denn im normalen Sprachgebrauch sind das die mit den blauen Schildern.
Die Autofahrer sind heute so genervt und gestresst, und wenn du 1 Meter Abstand zum Rand lässt fühlen sie sich sofort provoziert und du wirst geschnitten, angehupt oder sonst was, ich fahre auf Landstrassen, Bundesstrassen, also ausserhalb der Stadt ca. 30 cm zum Rand, die Autofahrer denken dann; Aha, der lässt uns Platz, dann lassen wir ihm auch genug Platz beim Überholen, habe so immer meine Ruhe und noch nie ein Problem gehabt.
Ich hab die umgekehrte Erfahrung gemacht. Es hilft im übrigen, ein bisschen zu "Pendeln", wenn man hört, dass sich ein Auto nähert. "Mitte" des Fahrstreifens ist das nicht. Ich mach's so wie Hafu.
Ich mache die Fahrbahn für überholende Autos in der Regel bewusst so eng, dass sie bei Gegenverkehr nicht überholen können, sondern eben wie im verlinkten Text beschrieben auf eine Lücke im Gegenverkehr warten müssen (und dann auch in der Lage sind, einen Sicherhheitsabstand zum überholten Radfahrer zu gewährleisten).
Dass man damit natürlich nicht alle Probleme mit Autofahrern löst und es trotzdem einige wenige Autofahrer geben, die einen extra eng überholen, muss einem dabei klar sein. Es sind aber unter dem Strich weniger sehr enge Überholvorgänge, als wenn man von vornherein ganz rechts fahren würde.
Ein weiter in dem Text nicht erwähntes Argument, ist, dass man bei mehr Sicherheitsabstand zum rechten Fahrbahnrand im Falle von engen Überholvorgängen durch Busse oder LKWs man notfalls ein Stück nach rechts (während des Überholvorgangs) ausweichen kann und so den Abstand zum überholenden KFZ links erhöhen kann, wenn man rechts noch Spielraum hat.
tandem65
15.04.2015, 13:26
Die Autofahrer sind heute so genervt und gestresst, und wenn du 1 Meter Abstand zum Rand lässt fühlen sie sich sofort provoziert und du wirst geschnitten, angehupt oder sonst was, ich fahre auf Landstrassen, Bundesstrassen, also ausserhalb der Stadt ca. 30 cm zum Rand, die Autofahrer denken dann; Aha, der lässt uns Platz, dann lassen wir ihm auch genug Platz beim Überholen, habe so immer meine Ruhe und noch nie ein Problem gehabt.
Eher das Gegenteil erfahre ich. Je enger ich am Fahrbahnrand fahre, desto öfter wird mit entsprechend wenig Abstand überholt.
Der Autofahrer denkt dann eher: Aahh, der kommt mit so wenig Platz aus. Da brauch ich auch keinen Abstand halten.
Ich möchte aber auch betonen, daß ganz viele Autofahrer auf jeden Fall Rücksicht nehmen und sich genügend Zeit für ihre Fahrt eingeplant haben. Genervt sind die meisten schon bevor sie einen Radfahrer vor sich finden. Zu eng geplante Termine sind da wohl eher die Ursache.
:Blumen:
.. Dooring Zone. Autsch.
In de woos? Oiso, Wuate hobt's, des geht auf kaane Kuahaut, heast! :Cheese: Ah so, Du moanst den Bereich, in dem ma de Autotür auf mocht. Wia bein Kottan, goi?
Eher das Gegenteil erfahre ich. Je enger ich am Fahrbahnrand fahre, desto öfter wird mit entsprechend wenig Abstand überholt.
Der Autofahrer denkt dann eher: Aahh, der kommt mit so wenig Platz aus. Da brauch ich auch keinen Abstand halten.
Ich möchte aber auch betonen, daß ganz viele Autofahrer auf jeden Fall Rücksicht nehmen und sich genügend Zeit für ihre Fahrt eingeplant haben. Genervt sind die meisten schon bevor sie einen Radfahrer vor sich finden. Zu eng geplante Termine sind da wohl eher die Ursache.
Sehe ich genauso.
Das Problem sind leider vielleicht 10 % Bekloppte.
Und da ich nicht bereit bin, mir von jedem 10. den Linken Ellenbogen abfahren zu lassen, müssen die anderen 90% Normalen und Rücksichtsvollen halt leiden und ich fahre 1.0-1.5 m vom Rand. (Wobei leiden eigentlich die falsche Aussage ist. Wie hier schon öfter gesagt wurde, egal wo der Radfahrer fährt bei 95% aller Strassen und Landstrassen, geht Überholen nur mir Fahrspurwechsel, wenn der STVO konkforme Abstand eingehalten wird)
Der Härtest war mal ein Kleinlasterfahrer, der Dauerhupend von Hinten volle Kanne, bei Gegenverkehr an mir vorbeigebrettert ist. Wenn ich den an der nächsten Ampel bekommen hätte, hätte er zumindest ne Dicke Beule im Blech gehabt.
Sorry, aber jetzt verstehe ich überhaupt nicht was Du uns mitteilen willst. Was würde wodurch ausgeschlossen?
Ein Radweg würde jedenfalls durch wegfall der Benutzungspflicht nicht weniger Sinnhaft.
Ich versteh's auch nicht. Wenn da ein Weg ist, kann ich da doch fahren, ob Schild oder nicht ist doch egal.
... Wenn ich den an der nächsten Ampel bekommen hätte, hätte er zumindest ne Dicke Beule im Blech gehabt.
Tür hinten rechts aufmachen ist auch immer nett. Nur aufpassen, man könnte ihn 500 m weiter noch mal treffen, auch wenn der Fahrer erst aussteigen muss, um die Tür wieder zu zu machen.
Duafüxin
15.04.2015, 13:54
Tür hinten rechts aufmachen ist auch immer nett. Nur aufpassen, man könnte ihn 500 m weiter noch mal treffen, auch wenn der Fahrer erst aussteigen muss, um die Tür wieder zu zu machen.
Geht aber auch nur bei alten Autos, wenn noch keine automatische Verriegelung drin ist.
tandem65
15.04.2015, 13:59
Ich versteh's auch nicht. Wenn da ein Weg ist, kann ich da doch fahren, ob Schild oder nicht ist doch egal.
Nö, Gehwegfahren ist in unserem noch nicht wieder gestattet und ist auch Rücksichtslos gegenüber den Fußgängern.;) :Cheese:
Deckt sich n i c h t mit meinen Erfahrungen. Ich fahre auch deutlich auf der Strasse, 80 cm. Faustregel: Du wirst mit dem gleichen Abstand den Du selbst zur Strassenseite hälst überholt, machst Du Dich schmal wirst Du eng überholt....
Ja, da kannst du mal sehen wie unterschiedlich die Erfahrungen von Radfahrern auf der Strasse sein können.
@Hafu: Fahre im Jahr ca. 5.000 Km, am Wochenende meistens die Strecke Oberursel bis Michelstadt und zurück, und immer schön am Rand bleben und die Autos weit an mir vorbei, so einfach kann die perfekte Welt sein.
Duafüxin
15.04.2015, 14:45
Ich fahr Strasse auch nur noch am WE und früh.
Da ist es auch hier erträglich.
Im FA-Verkehr schon fast lebensmüde, daher fahr ich zu den Zeiten nur noch Crosser auf Autofreien Strassen.
hanse987
15.04.2015, 16:00
Ich fahr meist auf allen Straßen so 80cm bis 1m vom Fahrbahnrand entfernt. Hat sich einfach bewährt!
Bei uns kann man fast eine Berechnungsformel zu zum Abstand beim Überholen aufstellen. Abstand zum Fahrbahnrand x 2 ist der Abstand des Überholers. Auf großen Straßen, wo des öfteren etwas schneller als erlaubt gefahren wird, mache ich auch manchmal eine kleinen Schlenker wenn ich merke es kommt jemand von hinten an mich heran. Da wird dann meist gleich die Geschwindigkeit etwas reduziert!
Radwege sind ein Fall für sich. Leider werden diese meist ohne Plan in die Welt gesetzt und als Benutzungspflichtig ausgewiesen. Radwege auf der rechten Seite benutze ich fast immer. Auf der linken Seite nur dann, wenn dieser nicht nach 2km wieder endet und ich wieder auf die rechte Seite wechseln muss. Für mich ist ein Fahrbahnwechsel gefährlicher als gleich auf der Straße zu bleiben. Dann gibt es noch zwei Faktoren die ich an Radwegen hasse: 1. Auffahrten haben fast immer eine kleine Stufe (2-3cm) und einen Abschluss mit Granit oder Pflastersteinen. 2. Teilweise dürfen bei uns Landwirte auch die Radwege benutzen um zum Feld zu kommen, was meist damit endet dass diese eher einem Feldweg als einer geteerten Straße ähneln. Hab erst am Wochenende wieder mal an die Nachbargemeinde geschrieben und mich über einen bestimmten Abschnitt beschwert. Ich hab auch speziell darauf hingewiesen, dass ich nicht erwarte dass die Gemeinde Radwege reinigt, sondern dass die Landwirte dazu aufgefordert werden dies zu tun. Auch wenn der letzte Teil OT war, musste es mal raus!
..... Auf der linken Seite nur dann, wenn dieser nicht nach 2km wieder endet und ich wieder auf die rechte Seite wechseln muss. Für mich ist ein Fahrbahnwechsel gefährlicher als gleich auf der Straße zu bleiben.....
Zu linksseitigen Radwegen sagt die Verwaltungsvorschrift StVO:
"....
II. Freigabe linker Radwege (Radverkehr in Gegenrichtung)
1. Die Benutzung von in Fahrtrichtung links angelegten Radwegen in Gegenrichtung ist insbesondere innerhalb geschlossener Ortschaften mit besonderen Gefahren verbunden und soll deshalb grundsätzlich nicht angeordnet werden.
2. Auf baulich angelegten Radwegen kann nach sorgfältiger Prüfung die Benutzungspflicht auch für den Radverkehr in Gegenrichtung mit Zeichen 237, 240 oder 241 oder ein Benutzungsrecht durch das Zusatzzeichen „Radverkehr frei" (1022-10) angeordnet werden.
3. Eine Benutzungspflicht kommt in der Regel außerhalb geschlossener Ortschaften, ein Benutzungsrecht innerhalb geschlossener Ortschaften ausnahmsweise in Betracht.
4. Am Anfang und am Ende einer solchen Anordnung ist eine sichere Querungsmöglichkeit der Fahrbahn zu schaffen.
5. Voraussetzung für die Anordnung ist, dass
a) die lichte Breite des Radweges einschließlich der seitlichen Sicherheitsräume durchgehend in der Regel 2,40 m, mindestens 2,0 m beträgt;
b) nur wenige Kreuzungen, Einmündungen und verkehrsreiche Grundstückszufahrten zu überqueren sind;
c) dort auch zwischen dem in Gegenrichtung fahrenden Radfahrer und dem Kraftfahrzeugverkehr ausreichend Sicht besteht.
..."
Die "sichere Querungsmöglichkeit" ist aber nur selten vorhanden. Sie kann eine Mittelinsel mit 3,50 m (mindestens aber 2,50 m) Breite, eine LSA oder eine Einengung sein. Viele blaue Schilder "verstoßen" gegen die hier relevante Verwaltungsvorschrift. Ich kann aus Erfahrung sagen: Schreibt die Behörden an.
Nö, Gehwegfahren ist in unserem noch nicht wieder gestattet und ist auch Rücksichtslos gegenüber den Fußgängern.;) :Cheese:
... in unserem ??
Wer redet von Gehweg? Ein Gehweg müsste ja durch'n blaues Schild ausgewiesen sein, wenn er nicht parallel zur Straße mit Bordstein abgetrennt verläuft. Ich will nicht verschweigen, dass ich manchmal zur Abkürzung auch nen Gehweg mit dem Rad nutze, aber dann fahr ich Schritt usw., denn das ist nicht "mein" Weg. Genauso ist ja auch praktisch nix dagegen zu sagen, wenn jemand mit'm Auto auf'm Radweg fährt, um ein paar Sachen zur Gartenlaube zu bringen. Dann aber bitte mit der gebotenen Rücksichtnahme, Vorsicht usw..
Zu linksseitigen Radwegen sagt die Verwaltungsvorschrift StVO:
[I]"....
II. [B]Freigabe linker Radwege (Radverkehr in Gegenrichtung)"
Die Verwaltungsvorschrift zur StVO ist aber eben nur eine Verwaltungsvorschrift. Und solange du die Schilder nicht erfolgreich weggeklagt hast müssen sie befolgt werden.
Ich frage mich aber, ob man überhaupt einen Radweg in Gegenrichtung freigeben kann ohne ihn benutzungspflichtig zu machen (wie in o.a. Dokument innerorts vorgeschlagen). Die StVO gibt an, dass dazu das Zusatzzeichen "Radfahrer frei" stehen muß. Allerdings kann ein Zusatzzeichen eigentlich eben nur in Verbindung mit einem "richtigen" Verkehrszeichen auftreten. Kombiniert man es aber mit Zeichen 237 etc., dann wäre der Weg ja schon wieder benutzungspflichtig. Wir haben hier in D so viele Schilder und Regeln und doch gibt es keine einwandfrei Lösung für das Problem.
Benutzungsplicht abschaffen, blaues Schild aufstellen und gut wär's.
... Auf großen Straßen, wo des öfteren etwas schneller als erlaubt gefahren wird, mache ich auch manchmal eine kleinen Schlenker wenn ich merke es kommt jemand von hinten an mich heran. Da wird dann meist gleich die Geschwindigkeit etwas reduziert!
Das meine ich mit Pendeln, auch meine Erfahrung.
Auf der linken Seite nur dann, wenn dieser nicht nach 2km wieder endet und ich wieder auf die rechte Seite wechseln muss. Für mich ist ein Fahrbahnwechsel gefährlicher als gleich auf der Straße zu bleiben.
Und Querstraßen und Ausfahrten sind sehr viel gefährlicher, weil die Fahrer automatisch nach links und nicht nach rechts gucken. Meine Frau ist so vor einem Jahr angefahren worden und geht Ende der Woche wieder ins Krankenhaus, um die Platten vom Handbruch raus zu bekommen. Wir hoffen, dass die Schmerzen, die sie jetzt seit einem Jahr hat, damit weg sind.
Wenn's dunkel ist, sieht man durch das asymetrische Licht der Autos nix.
Ich fahr nie links auf'm Radweg, wenn's nicht grad mehrere KM einmündungsfrei ist.
Ich frage mich aber, ob man überhaupt einen Radweg in Gegenrichtung freigeben kann ohne ihn benutzungspflichtig zu machen (wie in o.a. Dokument innerorts vorgeschlagen). Die StVO gibt an, dass dazu das Zusatzzeichen "Radfahrer frei" stehen muß. Allerdings kann ein Zusatzzeichen eigentlich eben nur in Verbindung mit einem "richtigen" Verkehrszeichen auftreten.
Ein blaues Fußgängerschild mit Zusatz!
Als Radfahrer haste dann allerdings die ...karte gezogen, denn die Fußgänger haben praktisch Vorrang usw. Wenn Du Dir die Urteile zu solchen Unfällen Fußgänger - Radfahrer ansiehst, fährste da sicher nur noch mit dem Klapprad.
Ein blaues Fußgängerschild mit Zusatz!
Nö, ein Fußweg ist es ja nicht. In der "richtigen" Richtung ist es ja ein vollwertiger Radweg - und es kommen Radfahrer mit normaler Rad-Geschwindigkeit entgegen.
Ich mache es eher wie Keane und fahre sehr weit rechts, wenn ich alleine unterwegs bin. Irgendwie hab ich sonst Schiss, dass mich einer übersieht oder nicht rechtzeitig bremst und mich über den Haufen fährt.
In der Stadt sieht die Sache natürlich anders aus. Ein Sicherheitsabstand zu parkenden Autos muss schon sein, aber auf dem Land fahre ich schon sehr nah am Fahrbahnrand. Je nach Straße sogar rechts des Seitenstreifens.
Am Unwohlsten fühle ich mich in Radgruppen. Da fühle ich mich regelrecht ausgeliefert was Autofahrer betrifft.
ritzelfitzel
15.04.2015, 18:23
Aufregen bringt leider gar nix. Provozieren erst Recht nicht und irgendwelche "stinkigen" Gesten oder sonstige provokative Spielchen wie Türe aufmachen sollte man doch bleiben lassen. Die Radfahrer-Auto-Beziehung muss doch nicht unnötig gestresst werden.
Klar erlebt man bei jeder Fahrt schwachsinnige Aktionen von Autofahrern aber ändern können wird man es, meiner Meinung nach, kaum. :(
tandem65
15.04.2015, 18:47
... in unserem ??
Alter.:Cheese:
Wer redet von Gehweg? Ein Gehweg müsste ja durch'n blaues Schild ausgewiesen sein, wenn er nicht parallel zur Straße mit Bordstein abgetrennt verläuft.
Tja wenn der Weg nicht parallel zur Fahrbahn verläuft kann es ja auch kein benutzungspflichtiger Radweg sein. Vor allen Dingen würde ich den Weg wenn er nicht parallel zur Fahrbahn verläuft durchaus wegen meines Fahrtziels nicht wählen.
Dann könnte die Fahrbahn natürlich mit Zeichen extra für Fahrräder verboten sein. Was ich schon nach Kräften zu berherzigen versuche.:Cheese:
einzelstueck
16.04.2015, 14:06
Aufregen bringt leider gar nix. Provozieren erst Recht nicht und irgendwelche "stinkigen" Gesten oder sonstige provokative Spielchen wie Türe aufmachen sollte man doch bleiben lassen. Die Radfahrer-Auto-Beziehung muss doch nicht unnötig gestresst werden.
Klar erlebt man bei jeder Fahrt schwachsinnige Aktionen von Autofahrern aber ändern können wird man es, meiner Meinung nach, kaum. :(
Grundsätzlich geb ich Dir Recht, ich bin auch wirklich nicht auf Streß gepolt beim Radeln, versuch auch stark befahrene Straßen zu meiden. Ausserdem ist mir meine Zeit für die Diskussionen auch zu schade.
Aber soll ich freundlich lächeln wenn mich einer mit seiner Karre ohne Grund so schneidet, daß ich Mühe habe nicht in den Graben zu fahren ? Bei mir wars ein echter Angriff auf die Gesundheit, möchte den sehen der da cool bleibt.
MatthiasM
17.04.2015, 08:28
:Blumen: .. Dooring Zone. Autsch.
In de woos? Oiso, Wuate hobt's, des geht auf kaane Kuahaut, heast! :Cheese: Ah so, Du moanst den Bereich, in dem ma de Autotür auf mocht. Wia bein Kottan, goi?
Der Klassiker
http://www.rolling-bones.com/img/horoskop.png
gefunden bei den Kollegen mit den Rolling Bones (http://www.rolling-bones.com/horoskop.php)
lG Matthias, der im Münchner Stadtverkehr mit dem Radl zur besten Stoßzeit problemlos auf der geeigneten Fahrspur mitschwimmt
Was jetzt noch fallen sollte: Radwegbenutzungspflicht für Rennradler im Training ...
Auch Du bist schlecht informiert!
Link: http://www.adfc-dresden.de/index.php?option=com_content&view=article&id=1367:radfahren-auf-der-fahrbahn-ist-der-regelfall
Bundesverwaltungsgericht bestätigt bayerisches Urteil
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute in einem wegweisenden Grundsatzurteil die Rechte der Radfahrer als gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer gestärkt. Das Gericht bestätigte, dass Radfahrer im Regelfall auf der Fahrbahn fahren dürfen und Städte und Gemeinden nur im Ausnahmefall Radwege als benutzungspflichtig kennzeichnen dürfen. Der Kläger, der Vorsitzende des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) in Regensburg, setzte sich nun auch in der höchsten Instanz der Verwaltungsgerichte gegen die Anordnung einer Radwegbenutzungspflicht der Stadt Regensburg durch. (Az.: BVerwG 3 C 42.)
MatthiasM
17.04.2015, 08:56
Leider ändert das Urteil auch nix daran, daß ein (auch rechtswidrig) als pflichtig beschilderter Radweg auch von Rennradlern im Training benutzt werden muß. Das Urteil erleichtert nur die Argumentation, wenn man offensichtlich rechtswidrige Benutzungspflichtschilder weghaben will.
Wer ganz offfiziell auf jede Art von blauem Lolli sch*** will, muß in DE ein e-Bike haben (das sind die >25km/h-Boliden mit Mofa-Versicherungspflicht), dafür dürfen die nimmer auf all die schönen Wege, wo wir als Radler oder noch Pedelecfahrer dürfen, die Kraftfahrzeuge aber draußen bleiben müssen.
lG Matthias
Auch Du bist schlecht informiert!
Link: http://www.adfc-dresden.de/index.php?option=com_content&view=article&id=1367:radfahren-auf-der-fahrbahn-ist-der-regelfall
Bundesverwaltungsgericht bestätigt bayerisches Urteil
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute in einem wegweisenden Grundsatzurteil die Rechte der Radfahrer als gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer gestärkt. Das Gericht bestätigte, ""dass Radfahrer im Regelfall auf der Fahrbahn fahren dürfen und Städte und Gemeinden nur im Ausnahmefall "Radwege als benutzungspflichtig kennzeichnen dürfen. Der Kläger, der Vorsitzende des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) in Regensburg, setzte sich nun auch in der höchsten Instanz der Verwaltungsgerichte gegen die Anordnung einer Radwegbenutzungspflicht der Stadt Regensburg durch. (Az.: BVerwG 3 C 42.)...
Hier die Zusammenfassung ausführlicher:
http://www.adfc.de/presse/pressemitteilungen/archiv-2-halbjahr-2010/radfahren-auf-der-fahrbahn-ist-der-regelfall
Das sagt aber nur soviel aus, dass die verantwortlichen Stellen die Beschilderung strenger hinterfragen sollen und nicht notwendige Schilder (...dass Radwege nur dann als benutzungspflichtig gekennzeichnet werden dürfen, wenn aufgrund besonderer örtlicher Verhältnisse eine erheblich erhöhte Gefährdung für die Verkehrsteilnehmer besteht (§ 45 Absatz 9 der Straßenverkehrsordnung – StVO)....) entfernen bzw. gar nicht erst aufstellen. Wenn das blaue Schild angebracht ist besteht die Radwegbenutzungspflicht mit all ihren Nachteilen für Radfahrer.
Das Entfernen der Schilder nach dem 2010er Urteil findet in einigen Ämtern gar nicht statt. In anderen Ämtern kämpfen Idealisten gegen Windmühlen. Z.B. wurde bei der Stadt Mainz ein Leitfaden erarbeitet:Leitfaden RBP (http://www.mainz.de/C1256D6E003D3E93/files/radwegebenutzungspflicht-leitfaden.pdf/%24FILE/radwegebenutzungspflicht-leitfaden.pdf)
Engagierter als die Verantwortlichen hier (in der Regel eine Person), kann man an dem Thema nicht arbeiten. Dennoch ist das Ganze ein Projekt über Jahre.
Wie erwähnt, interessiert das Thema in anderen, sehr großen und bezüglich des Verkehrs sehr wichtigen Ämtern, so gut wie keine Sau und auch nicht das Urteil. Es ist sogar eher das Gegenteil der Fall. Ich weiß es leider sehr genau....
Leider ändert das Urteil auch nix daran, daß ein (auch rechtswidrig) als pflichtig beschilderter Radweg auch von Rennradlern im Training benutzt werden muß. lG Matthias
Ich erkenne in dem, was Du schreibst, kein das höchstinstanzlich gefällte Urteil außerkraft setzendes Argument.
Das BVG urteilt:
Regelfall -> keine Radwegebenutzungspflicht.
Falls eine regionale Straßenverkehrbehörde einen Ausnahmefall anordnen will, muß sie das sachlich (z. B. nachprüfbare Verkehrszählung oder spezielle belegbare Gefahrensituation) begründen.
Bitte begründe Deine Aussage
Vor allem Verkehrszahlen und Fahrbahnbreite schaffen (leider) sehr oft die benötigten Werte um die blauen Schilder aufstellen zu "dürfen". Herangezogen werden hier die Verwaltungsvorschrift StVO und auch die ERA 2010 sowie die RASt 06.
Fallen in Deutschland Rennradfahrer unter ganz normale Radfahrer?
Ich hab mir das vor Kurzem mal von einer Polizisten in Österreich suchen lassen und in Österreich gibt es da eine eigene Regelung für Räder bei denen der Reifen eine Breite von weniger als 25 mm hat. Also Rennräder. Die unterliegen bei uns nicht den gleichen Gesetzen wie normale Räder, brauchen darum keine Lichter, Katzenaugen, haben auf den Radwegen nichts zu suchen usw.
Fallen in Deutschland Rennradfahrer unter ganz normale Radfahrer?
Ja. :)
Fallen in Deutschland Rennradfahrer unter ganz normale Radfahrer?
Für die StVO ja, für den Durchschnittsbürger NEIN!
Wenn das blaue Schild angebracht ist besteht die Radwegbenutzungspflicht mit all ihren Nachteilen für Radfahrer.
Der einzige "Nachteil" für mich ist, daß selten mal ein Autofahrer hupt.
Oft schon bin ich von der Polizei überholt worden, während ich auf der Straße fuhr und den Radweg ignorierte. Nie wurde ich angehalten (und wenn ich angehalten werden würde, hätte ich keinerlei Befürchtung wegen eines eventuellen Bußgeldes). Auch mein Sohn, der Polizeibeamter ist, hat mir versichert, daß die meisten Polizeibeamten gemäß dem bekannten Urteil des BVG handeln.
Der einzige "Nachteil" für mich ist, daß selten mal ein Autofahrer hupt und gelegentlich mal ein "Fahr auf dem Radweg, Du Arschloch" bei mir ankommt.
Oft schon bin ich von der Polizei überholt worden, während ich auf der Straße fuhr und den Radweg ignorierte. Nie wurde ich angehalten (und wenn ich angehalten werden würde, hätte ich keinerlei Befürchtung wegen eines eventuellen Bußgeldes). Auch mein Sohn, der Polizeibeamter ist, hat mir versichert, daß die meisten Polizeibeamten gemäß dem bekannten Urteil des BVG handeln.
Da gibt es nur leider noch die Problematik bezüglich möglicher Unfallkonsequenzen. Deine Position bezüglich der Klärung der Schuldfrage verschlechtert sich bei Missachtung des blauen Schildes.
Siehst du das anders?
Fallen in Deutschland Rennradfahrer unter ganz normale Radfahrer?
Ich hab mir das vor Kurzem mal von einer Polizisten in Österreich suchen lassen und in Österreich gibt es da eine eigene Regelung für Räder bei denen der Reifen eine Breite von weniger als 25 mm hat. Also Rennräder. Die unterliegen bei uns nicht den gleichen Gesetzen wie normale Räder, brauchen darum keine Lichter, Katzenaugen, haben auf den Radwegen nichts zu suchen usw.
Nee das gilt in Deutschland leider nicht. Alle Räder werden über einen Kamm geschert.
Ob die E-Bikes mit Versicherungskennzeichen, die meines Wissens bis zu 50km/h fahren dürfen, auch dazu gehören, weiss ich aber nicht. Sollte dies so sein, dann könnte das vielleicht zu einem Überdenken führen.
Der einzige "Nachteil" für mich ist, daß selten mal ein Autofahrer hupt und gelegentlich mal ein "Fahr auf dem Radweg, Du Arschloch" bei mir ankommt.
Das sieht im Hamburger Umland leider ganz anders aus. Letztes jahr "schlich" sich ein Rettungswagen auf einer einsamen Landstraße (mit Radweg) von hinten an mich ran und schaltete, als er an meinem Hinterrad war, das Martinshorn an. Danach hätten die mich beinahe gleich einpacken können!
Versicherungsfrage wurde ja schon angesprochen.
tandem65
17.04.2015, 10:14
Hi Frank,
Ich erkenne in dem, was Du schreibst, kein das höchstinstanzlich gefällte Urteil außerkraft setzendes Argument.
Das BVG urteilt:
Regelfall -> keine Radwegebenutzungspflicht.
Das ist eine Interpretation des Urteiles die ich nicht teile. Das Urteil sagt lediglich daß das blaue Schild 237 nur in Ausnahmefällen aufgestellt werden darf. In den Ausnahmefällen mit dem blauen Schild gilt die Radwegebenutzungspflicht.
Falls eine regionale Straßenverkehrbehörde einen Ausnahmefall anordnen will, muß sie das sachlich (z. B. nachprüfbare Verkehrszählung oder spezielle belegbare Gefahrensituation) begründen.
Korrekt, aber solange das blaue Schild steht goilt halt eben auch die Radwegebenutzungspflicht.
MatthiasM
17.04.2015, 10:35
Genau so hätte ich meine vorige Aussage auch begründet. Lolli steht da, dann rein formal unstrittig Benutzungspflicht. Nur die Hürde, eine Benutzungspflicht rechtssicher anzuordnen ist durch das Urteil erheblich höher gelegt worden, und damit sind zahlreiche ohne sinnvolle Begründung angeordnete Benutzungspflichten eben aufzuheben. Dazu gehört aber der Verwaltungsakt, daß die Schilder wegkommen.
lG Matthias
PS.: Daß es eine entspannte Polizei und entspannte Autofahrer oft pragmatisch locker sehen, wenn ein Radler eine rechtswidrig angeordnete und/oder unsinnige, aber eben noch nicht formgerecht aufgehobene Benutzungspflicht ignoriert, ist nett, aber man kann sich nicht drauf verlassen.
phonofreund
17.04.2015, 10:43
Zwar nicht die Mitte, aber was zum Teufel macht der Lasterfahrer (https://www.facebook.com/bikemontt/videos/10152653254626266/?pnref=story) da
Da gibt es nur leider noch die Problematik bezüglich möglicher Unfallkonsequenzen. Deine Position bezüglich der Klärung der Schuldfrage verschlechtert sich bei Missachtung des blauen Schildes.
Siehst du das anders?
Ja, das sehe ich anders.
Steppison
17.04.2015, 11:05
Zwar nicht die Mitte, aber was zum Teufel macht der Lasterfahrer (https://www.facebook.com/bikemontt/videos/10152653254626266/?pnref=story) da
Hilfe :Traurig:
Hi Frank,
Das ist eine Interpretation des Urteiles die ich nicht teile. Das Urteil sagt lediglich daß das blaue Schild 237 nur in Ausnahmefällen aufgestellt werden darf. In den Ausnahmefällen mit dem blauen Schild gilt die Radwegebenutzungspflicht.
Korrekt, aber solange das blaue Schild steht goilt halt eben auch die Radwegebenutzungspflicht.
Keineswegs. Das Schild steht da illegal, weil die pauschale und grundsätzliche Radwegebenutzungspflicht vom BVG gekippt wurde.
An illegale Schilder halte ich mich nicht.
Zwar nicht die Mitte, aber was zum Teufel macht der Lasterfahrer (https://www.facebook.com/bikemontt/videos/10152653254626266/?pnref=story) da
Puh mit dem hätte ich da auch nicht gerechnet. Schön mit Speed über ne durchgezogene Linie gebrettert. Echt krass. Zum Glück ist der nicht unter einen Reifen gekommen. Wenigstens kann er das mit dem Video schön beweisen, also die Schuldfrage dürfte schnell geklärt sein.
Ich fahr übrigens immer ganz rechts. Autofahrer die dann immer noch hupen werden ignoriert oder mit dem Mittelfinger gegrüßt, je nach aktueller Stimmung.
Ich fühle mich ganz rechts am wohlsten. Wenn ich da angefahren werde, dann haut es mich zumindest ziemlich wahrscheinlich rechts in den Graben oder aufs Feld und nicht direkt unters Auto. Das rede ich mir zumindest ein. :cool:
Keineswegs. Das Schild steht da illegal, weil die pauschale und grundsätzliche Radwegebenutzungspflicht vom BVG gekippt wurde.
An illegale Schilder halte ich mich nicht.
Das kannst Du natürlich machen, führt aber dazu, dass Du im Zweifel zahlen musst. Das Schild ist ein Verwaltungsakt (VA). Dieser ist rechtswidrig, s. BVerwG. Er bleibt aber wirksam, bis er durch den Rechtsweg "gekippt" wird. Lediglich nichtige VAe sind nicht zu beachten. Nichtig sind VAe aber nur dann, wenn jeder erkennen kann, dass er offensichtlich unrichtig ist, also z.B. bei nem Rechenfehler. Hier müsste man aber das Urteil des BVerwG's kennen und zudem die Grundlagen der Beurteilung, d.h. die Verwaltungsvorschriften. Die müsste man dann noch vor Ort überprüfen, d.h. Breite des Radweges nachmessen, Verkehrsmessung usw. Ist alles nicht offensichtlich, denn erforderlich ist ja ... (z. B. nachprüfbare Verkehrszählung oder spezielle belegbare Gefahrensituation) ....
Wenn Dein Sohn als Polizist das nicht ahndet, spricht das für ihn. Das darf er und „die meisten“ auch, denn bei Ordnungswidrigkeiten besteht ein Einschreitensermessen, d.h. die Polizei kann nach Ermessen entscheiden, ob sie was macht oder nicht. Z.B. ist ja auch nur StVZO-konforme Beleuchtung zugelassen, sonst OWi. Trotzdem ist die Rennleitung meist froh, wenn überhaupt ne Funzel am Rad ist. Aber es sind eben auch nicht alle. Und wenn jeder Polizist alles ahnden würde, käme der ja morgens kaum zum Dienst.
tandem65
17.04.2015, 11:59
Hi Frank,
Keineswegs. Das Schild steht da illegal, weil die pauschale und grundsätzliche Radwegebenutzungspflicht vom BVG gekippt wurde.
durch wiederholen wird Deine Aussage nicht richtiger.:Huhu:
An illegale Schilder halte ich mich nicht.
Es steht Dir frei das so zu handhaben. Ob das Schild illegal da steht wird erst geklärt wenn Du oder jemand anderes gegen das Schild vorgeht. Solange steht es da legal. Selbst wenn jemand dagegen vorgeht kann es weiterhin legal sein. Musst Du aber auch nicht verstehen.
Puh mit dem hätte ich da auch nicht gerechnet. Schön mit Speed über ne durchgezogene Linie gebrettert. Echt krass.
Mir ist ganz schlecht! :Kotz:
tandem65
17.04.2015, 12:10
Ich fühle mich ganz rechts am wohlsten. Wenn ich da angefahren werde, dann haut es mich zumindest ziemlich wahrscheinlich rechts in den Graben oder in das Feld und nicht direkt unters Auto. Das rede ich mir zumindest ein. :cool:
Hab es mal korrigiert. Da möchtest Du bestimmt nicht hin. Schon gar nicht 7 Fuß tief. Wenn Dich jemand nicht sieht, ist es egal wo Du fährst!:Huhu: Da kannst Du 1m rechts von der dicken Linie fahren und wirst beerdigt.:(
Matthias75
17.04.2015, 12:28
Puh mit dem hätte ich da auch nicht gerechnet. Schön mit Speed über ne durchgezogene Linie gebrettert. Echt krass. Zum Glück ist der nicht unter einen Reifen gekommen. Wenigstens kann er das mit dem Video schön beweisen, also die Schuldfrage dürfte schnell geklärt sein.
Krasses Video!
Vermutlich wird aber ein spitzfindiger Anwalt dem Radfahrer einen Strick draus drehen, dass er sich vor dem Spurwechsel nicht umgedreht hat.
Ich fühle mich ganz rechts am wohlsten. Wenn ich da angefahren werde, dann haut es mich zumindest ziemlich wahrscheinlich rechts in den Graben oder aufs Feld und nicht direkt unters Auto. Das rede ich mir zumindest ein. :cool:
Halte ich auch so. Vor allem hab' ich dann bei entgegenkommenden überholenden Autos, die mich übersehen, die Change, schnell in den Graben zu kommen. Ist mir in den letzten Jahren häufiger passiert als Stress mit Autos in meiner Richtung.
Entweder fahre ich auf Straßen ,die so schmal sind, dass der Autofahrer sowieso nicht überholen kann, egal wie weit rechts ich fahre. Da haben die Autos zum glück auch keinen Bock rumzufahren. Oder die Straßen sind so breit, dass der Autofahrer überholen kann ohne in den Gegenverkehr zu kommen. Klar gibt's eine Übergangsbereich. Da entscheide ich aber individuell wo ich fahre. Meistens versuche ich meine Route schon stressfrei für alle Verkehrsteilnehmer zu planen. schon im eigenen Interesse, weil ich kein Bock auf viele Autos hab'.
M.
Hi Frank,
durch wiederholen wird Deine Aussage nicht richtiger.:Huhu:
... und durch Dein wiederholtes Widersprechen nicht falscher.
Sollte ich tatsächlich einmal ein OWi-Verfahren angehängt bekommen, werde ich natürlich widersprechen und bin sehr zuversichtlich.
... und durch Dein wiederholtes Widersprechen nicht falscher.
Sollte ich tatsächlich einmal ein OWi-Verfahren angehängt bekommen, werde ich natürlich widersprechen und bin sehr zuversichtlich.
Ich glaube hier veräppelt einer die community.
Viel Spaß...:)
Die Autofahrer sind heute so genervt und gestresst, und wenn du 1 Meter Abstand zum Rand lässt fühlen sie sich sofort provoziert und du wirst geschnitten, angehupt oder sonst was, ich fahre auf Landstrassen, Bundesstrassen, also ausserhalb der Stadt ca. 30 cm zum Rand, die Autofahrer denken dann; Aha, der lässt uns Platz, dann lassen wir ihm auch genug Platz beim Überholen, habe so immer meine Ruhe und noch nie ein Problem gehabt.
So mache ich das auch. Einfach so weit rechts wie es geht, dass ich noch ein Stück Platz habe. Wenn ein Radweg neben an, dann drauf.
Radfahrer, die aus Rechthaberei oder sonstwie, sich ihren Platz nehmen, finde ich genauso überflüssig, wie Autofahrer, die streng StVZO-konform durch die Stadt rollen. Einfach mal ein wenig miteinander und nicht gegeneinander. In anderen Ländern funktioniert das auch.
Zwar nicht die Mitte, aber was zum Teufel macht der Lasterfahrer (https://www.facebook.com/bikemontt/videos/10152653254626266/?pnref=story) da
Krasses Video! Scheint auch noch ein klarer Fall von Fahrerflucht zu sein...
Erstaunlich aber auch, mit welcher hingebungsvollen Akribie der Kameramann zunächst sein eigenes Rennrad vorsichtig am Pflanzentrog anlehnt und darauf achtet, dass es keine Kratzer gibt, bevor er sich um den am Boden liegenden Verunfallten kümmert...:(
Wenn ich sowas auf FB poste, dann hätte ich das zumindest vorher rausgeschnitten, oder -noch besser- ich hätte mein Fahrrad ohne Gedanken an etwaige Kratzer neben die Fahrbahn gelegt.
tandem65
17.04.2015, 14:11
Ich glaube hier veräppelt einer die community.
Viel Spaß...:)
Yep. Dann will ich mal Enthaltsamkeit üben.
Wenn ich sowas auf FB poste, dann hätte ich das zumindest vorher rausgeschnitten, oder -noch besser- ich hätte mein Fahrrad ohne Gedanken an etwaige Kratzer neben die Fahrbahn gelegt.
Objektiv sicher richtig, Hafu, könnte aber auch sein, dass derjenige einfach mit der Situation völlig überfordert war. Ich denke, Ärzte gehen das (zum Glück) professioneller bzw. rationaler mit um, weil sie eher wissen, was zu tun ist.
Er hat wirklich Glück gehabt das der LKW ihm nicht mitgeschleift hat, sonst wäre es wahrscheinlich vorbei gewesen.
Und meine Theorie hat sich wieder bestätigt...wenn er ganz rechts gefahren wäre und gleich einen Schlenker nach rechts schräg über die durchgezogene Linie gemacht hätte gleich wo die beginnt hätte er es locker auf dem sicheren 1 Meter breiten Seitenstreifen gepackt, und der LKW hätte nicht mal bremsen müssen und wäre links vorbei gefahren.
..
Und meine Theorie hat sich wieder bestätigt...wenn er ganz rechts gefahren wäre und gleich einen Schlenker nach rechts schräg über die durchgezogene Linie gemacht hätte gleich wo die beginnt hätte er es locker auf dem sicheren 1 Meter breiten Seitenstreifen gepackt, und der LKW hätte nicht mal bremsen müssen und wäre links vorbei gefahren.
Glaubst du? Der verunfallte Fahrer war nicht alleine unterwegs, sondern in einer Gruppe.
Den Spurstreifenwechsel hat er sogar korrekt angezeigt und der LKW-Fahrer hat die Radgruppe ebenfalls mit Sicherheit gesehen (sonst hätte er alle über den Haufen gefahren und nicht versucht, um die Gruppe herum zu fahren unter Missachtung der durchgezogenen Linie)nur eben deren Geschwindigkeit falsch eingeschätzt.
Was offensichtlich ist: der LKW-Fahrer wollte eine Bremsung wegen Radfahrern um jeden Preis vermeiden, d.h. wenn er keine Chance gesehen hätte, rechts an der Gruppe vorbei zu fahren, weil deren Führungsradler früher nach rechts gezogen wäre, dann hätte der LKW-Fahrer die Gruppe vermutlich -genauso eng- links überholt mit demselben Risiko, einen der Fahrer zu Fall zu bringen.
tandem65
17.04.2015, 15:52
Er hat wirklich Glück gehabt das der LKW ihm nicht mitgeschleift hat, sonst wäre es wahrscheinlich vorbei gewesen.
Und meine Theorie hat sich wieder bestätigt...wenn er ganz rechts gefahren wäre und gleich einen Schlenker nach rechts schräg über die durchgezogene Linie gemacht hätte gleich wo die beginnt hätte er es locker auf dem sicheren 1 Meter breiten Seitenstreifen gepackt, und der LKW hätte nicht mal bremsen müssen und wäre links vorbei gefahren.
Good Luck!
maotzedong
17.04.2015, 15:59
Glaubst du? Der verunfallte Fahrer war nicht alleine unterwegs, sondern in einer Gruppe.
Den Spurstreifenwechsel hat er sogar korrekt angezeigt und der LKW-Fahrer hat die Radgruppe ebenfalls mit Sicherheit gesehen (sonst hätte er alle über den Haufen gefahren und nicht versucht, um die Gruppe herum zu fahren unter Missachtung der durchgezogenen Linie)nur eben deren Geschwindigkeit falsch eingeschätzt.
Was offensichtlich ist: der LKW-Fahrer wollte eine Bremsung wegen Radfahrern um jeden Preis vermeiden, d.h. wenn er keine Chance gesehen hätte, rechts an der Gruppe vorbei zu fahren, weil deren Führungsradler früher nach rechts gezogen wäre, dann hätte der LKW-Fahrer die Gruppe vermutlich -genauso eng- links überholt mit demselben Risiko, einen der Fahrer zu Fall zu bringen.
Ich finde es trotzdem naiv, als Radfahrer bei einer 4 - spurigen Straße den Arm rauszuhalten um anzuzgeigen, dass man nach rechts möchte und direkt danach, ohne sich umzusehen gleich nach rechts zieht . :Gruebeln:
Vom Verhalten des LKW Fahrers ganz zu schweigen :confused:
Matthias75
17.04.2015, 16:09
Krasses Video! Scheint auch noch ein klarer Fall von Fahrerflucht zu sein...
Sieht man den nicht im Hintergrund ein paar 100m weiter stehen?
Glaubst du? Der verunfallte Fahrer war nicht alleine unterwegs, sondern in einer Gruppe.
Den Spurstreifenwechsel hat er sogar korrekt angezeigt und der LKW-Fahrer hat die Radgruppe ebenfalls mit Sicherheit gesehen (sonst hätte er alle über den Haufen gefahren und nicht versucht, um die Gruppe herum zu fahren unter Missachtung der durchgezogenen Linie)nur eben deren Geschwindigkeit falsch eingeschätzt.
Gesehen hat er die Gruppe sicher. Auch wenn's unerheblich ist, frage ich mich aber, ob er den kurz angehobenen Arm des vorderen Fahrers gesehen hat oder ob der eventuell von den hinter ihm fahrenden Fahrern sogar verdeckt wurde.
M.
Ich finde es trotzdem naiv, als Radfahrer bei einer 4 - spurigen Straße den Arm rauszuhalten um anzuzgeigen, dass man nach rechts möchte und direkt danach, ohne sich umzusehen gleich nach rechts zieht . :Gruebeln:
Vom Verhalten des LKW Fahrers ganz zu schweigen :confused:
Natürlich wäre es vernünftig gewesen sich umzusehen. Ich kann das Verhalten aber auch ein wenig nachvollziehen. Von rechts hätte eigentlich nichts kommen dürfen, da die Radfahrer bereits ganz rechts waren. Bei ähnlichen Situationen , die ich so vor Augen habe, drehe ich mich auch nicht immer um.
Der LKW - Fahrer hat einfach vollkommen asozial gehandelt und gehört bestraft. Da das Video anscheinend aus dem GUS - Bereich stammt am besten nach den dort üblichen Prinzipien! :)
tandem65
17.04.2015, 22:28
Ich finde es trotzdem naiv, als Radfahrer bei einer 4 - spurigen Straße den Arm rauszuhalten um anzuzgeigen, dass man nach rechts möchte und direkt danach, ohne sich umzusehen gleich nach rechts zieht . :Gruebeln:
Geht's noch?
Das finde ich unfassbar selbstgerecht.
Weshalb sollte er da einen Schulterblick machen, das erwartet doch jeder zurecht, daß er da als Radfahrer die Rechte Fahrbahn nimmt.
So wie der Laster da vorbeikommt hilft sehr wahrscheinlich auch kein Schulterblick. Der würde doch nur zeigen, daß da ein Laster rechts abbiegen möchte. Der Sicherheitsabstand des Lasters ist unter aller Kanone. Und das Manover an sich ist mindestens grob fahrlässige Körperverletzung.
maotzedong
17.04.2015, 22:55
Geht's noch?
Das finde ich unfassbar selbstgerecht.
Weshalb sollte er da einen Schulterblick machen, das erwartet doch jeder zurecht, daß er da als Radfahrer die Rechte Fahrbahn nimmt.
So wie der Laster da vorbeikommt hilft sehr wahrscheinlich auch kein Schulterblick. Der würde doch nur zeigen, daß da ein Laster rechts abbiegen möchte. Der Sicherheitsabstand des Lasters ist unter aller Kanone. Und das Manover an sich ist mindestens grob fahrlässige Körperverletzung.
Als selbstgerecht würde ich das nicht sehen ;)
Aber wenn ich in so einer Situation mit Abstand der schwächste Teilnehmer im Straßenverkehr bin, dann vergewissere ich mich, ob ich von anderen Verkehrsteilnehmern wahrgenommen werde.
Das Verhalten des LKW Fahrers ist wie ich auch schon gesagt habe unter aller Sau. Das steht auch nicht zur Debatte, das er so nicht zu fahren hat.
Nichts desto Trotz bin ich der Meinung, dass ein Schulterblick davor was geholfen hätte, da der Laster 1. nicht mit 80km/h abbiegen wird ( was man eventuell sehen würde) und 2. das die Sekunde gewesen wäre, bis der Laster vorbei wäre ( die anderen hat er ja auch nicht erwischt).
Weshalb sollte er da einen Schulterblick machen, das erwartet doch jeder zurecht, daß er da als Radfahrer die Rechte Fahrbahn nimmt.
Weshalb?
Ist das ironisch gemeint?
Das Video gesehen?
tandem65
17.04.2015, 23:20
Weshalb?
Ist das ironisch gemeint?
Das Video gesehen?
Nein Video nicht gesehen, werde ich auch nicht machen.:Huhu:
Wie kann man auf die Idee kommen da rechts vorbeizufahren. Er fährt gleich zu begin der neuen Fahrbahn auf die jetzt rechte Fahrbahn. Was würdest Du als hinterherfahrender im KfZ von den Radfahrern zurecht erwarten?
Kennste den:
Unfall, beide Fahrer tot, treffen sich im Himmel, meint der eine:
Aber ich hatte Vorfahrt.
tandem65
17.04.2015, 23:25
Nichts desto Trotz bin ich der Meinung, dass ein Schulterblick davor was geholfen hätte, da der Laster 1. nicht mit 80km/h abbiegen wird ( was man eventuell sehen würde) und 2. das die Sekunde gewesen wäre, bis der Laster vorbei wäre ( die anderen hat er ja auch nicht erwischt).
Ja oder der Schulterblick ergibt den Schlenker durch den er frontal unter den Laster gerät.
Bei so einer Fehlleistung des LkW-Fahrers dem Radfahrer noch Schuld zuzusprechen ist schon ganz großes Kino. Und der zweite Mann in der Reihe ist leicht links versetzt gefahren. Das kann im Sog das im Windschatten das Quentchen gewesen sein.:Huhu:
sybenwurz
17.04.2015, 23:41
Radfahrer, die aus Rechthaberei oder sonstwie, sich ihren Platz nehmen, finde ich genauso überflüssig,...
Sowas in der Art wollt ich auch schon schreiben.
Es gibt Arxxxlöcher, die sinds und bleibens und überholen knapp, egal wieviel Platz ist und ob ich am Rand oder weiter zur Mitte hin fahre.
Zu denen muss ich mich weissgott nicht dadurch gesellen, dass ich den Grossteil, der sich bemüht, rücksichtsvoll und regelkonform zu überholen, in der Spurmitte blockiere und auf die Palme bring, nur weil ich vielleicht ne Gesetzeslücke kenne, dank derer ich das halbwegs darf.
Im Gegensatz dazu winke ich schonmal auch einen vorbei, der hinterherzuckelt, weil er (im Gegensatz zu mir) die Kuppe oder Kurve noch nicht überblicken kann oder ich lass nen Trecker vorbei, indem ich auf den Grünstreifen fahr oder nen Schlenker in ne Einmündung mach.
Aber mei, jeder wie ers braucht.
Wir haben hier auch nen tollen Verein, die kommen mir (natürlich nur im Sommer) auch regelmässig als ungeordneter Haufen, teils unter Ausnutzung nahezu der kompletten Strassenbreite (jaaa, ich meine damit auch die Gegenfahrspur...) entgegen und fangen dann mit nem umständlichen Raumordnungsverfahren an wenns wegen Gegenverkehr zu eng zu werden droht....
Sag da mal was, hui, was gibt das nen Shitstorm!
(einmal via Facebook gewagt, frag nedd...:Cheese: )
Aber der gemeine Renner und dann noch der Triathlet mit seinem teuren Material ist ja der Held schlechthin, hab ich das Gefühl, und in diesem Sinne natürlich der Radweg nur für Alte, Schwache und Kranke, während sich der tapfere Recke mannhaft dem Dosenkapitän in dessen ureigenstem Revier entgegenstellt.
So sieht es bei uns auf den von Rennradfahrern genutzten Straßen aus. So schmal, dass gar nichts möglich ist außer ganz rechts fahren. Würde hier jemand von euch in der Mitte fahren?
Matthias75
22.04.2015, 14:57
Weshalb sollte er da einen Schulterblick machen, das erwartet doch jeder zurecht, daß er da als Radfahrer die Rechte Fahrbahn nimmt.
Ich hab' mir schon länger abgewöhnt, damit zu rechnen, dass die andere Verkehrsteilnehmer mein Verhalten richtig einschätzen oder vorausahnen können. Schulterblick also allein schon aus Selbstschutz.
So sieht es bei uns auf den von Rennradfahrern genutzten Straßen aus. So schmal, dass gar nichts möglich ist außer ganz rechts fahren. Würde hier jemand von euch in der Mitte fahren?
Wenn du da zu weit links fährst, riskierst du nur, dass dich der Gegenverkehrs abräumt.
M
hanse987
22.04.2015, 17:14
So sieht es bei uns auf den von Rennradfahrern genutzten Straßen aus. So schmal, dass gar nichts möglich ist außer ganz rechts fahren. Würde hier jemand von euch in der Mitte fahren?
Ich würde auf dieser Straße so in etwa eine Lenkerbreite von der weißen Linie entfernt fahren.
Aus meiner Sicht ist es so, dass man dem Autofahrer beim fahren ganz außen suggeriert, man kann sich immer irgendwie vorbei zwängen!
Schwarzfahrer
22.04.2015, 18:13
So sieht es bei uns auf den von Rennradfahrern genutzten Straßen aus. So schmal, dass gar nichts möglich ist außer ganz rechts fahren. Würde hier jemand von euch in der Mitte fahren?
Ich würde auf dieser Straße so in etwa eine Lenkerbreite von der weißen Linie entfernt fahren.
Ich auch, um dann, wenn ein Auto vorbeifährt, noch etwas zur Seite ziehen zu können, wenn's eng wird. Weiter weg vom Rand ist nur nötig, wenn parkende Autos am Rand stehen, und die Gefahr einer sich öffnenden Tür besteht.
formliquide
16.05.2015, 16:57
´tschuldigung, den hab ich heute gefunden. Passt so schön ins Thema :Cheese:
So sieht es bei uns auf den von Rennradfahrern genutzten Straßen aus. So schmal, dass gar nichts möglich ist außer ganz rechts fahren. Würde hier jemand von euch in der Mitte fahren?
Die Planer und Verkehrsbehörden sind, auch durch Richtlinien wie die ERA 2010, angehalten zu berücksichtigen, dass eine Benutzungspflicht für Radwege vor allem für Fahrbahnbreiten zwischen 6,00 m und 7,00 m eher anzuordnen ist als bei schmalen Straßen unter 6,00 m. (Die Verkehrsstärke vernachlässige ich hier). Grund dafür ist vor allem, dass bei Maßen zwischen 6,00 m und 7,00 m der motorisierte Verkehr zum knappen überholen tendiert. Bei unter 6,00 m wird eher ein korrekt ausgeführter Überholvorgang eingeleitet, da offensichtlich (auch für einen Ignoranten) Platz fehlt.
Beim zu weit nach rechts orientierten Fahren auf der dargestellten schmalen Straße wird der MIV zum knappen Überholen eingeladen.
Das Ganze ist ein schwieriges Thema. Hier im Rhein-Main-Gebiet laufen Sachen ab, die sind kaum zu glauben. Die Autofahrer müssen aber dafür sensibilisiert werden, dass eine Fahrspur eben nicht für Fahrzeug und Radfahrer direkt Seite an Seite vorgesehen ist..
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