Vollständige Version anzeigen : Gefängnis für Doper: Das Ende des Profi-Radsports in Deutschland?
Klugschnacker
13.11.2014, 09:56
Ist das neue Gesetz, das Doping mit bis zu drei Jahren Gefängnis unter Strafe stellt (http://www.leichtathletik.de/news/news/detail/die-inhalte-des-geplanten-anti-doping-gesetzes/), das Ende des professionellen Radsports in Deutschland?
Der professionelle Radsport ist eine internationale Angelegenheit. Deutsche Radprofis bestreiten ihre Rennen ganz überwiegend im Ausland. Dort gelten laxere Regeln. Dem Buchstaben nach gibt es zwar in Frankreich und Italien eine Strafbarkeit von Doping, aber mir ist kein einziger Fall bekannt, wo ein Profisportler tatsächlich wegen Doping eingesessen wäre.
Die wenigsten Radprofis sind wohlhabende Stars. Für die meisten ist es eine elende Lohnfahrerei mit einem unglaublichen Leistungsdruck. Bringst Du Deine Leitung nicht, warten bereits 10 andere Radrennfahrer, die gerne Deinen Platz im Team hätten. Es sind arme Schweine. Geld wird im Radsport überwiegend an anderer Stelle verdient. Wenn man jetzt als Fahrer um der bloßen Konkurrenzfähigkeit willen am Ende noch im Knast landet, wird sich jeder deutsche Radprofi die Frage stellen müssen, ob die Nachteile dieses Berufs nicht doch überwiegen.
In einer gerechten Welt würden alle sauber fahren. In der echten Welt hat man im professionellen Radsport als sauberer Fahrer meiner unmaßgeblichen Einschätzung nach sehr schlechte Karten, zumindest dann, wenn man auch etwas Geld verdienen will. Und zwar so viel, dass es den enormen Aufwand und die Härte dieses Lebenswegs, der bereits in der Jugend sehr konsequent beschritten werden muss, und als Mittdreißiger zu Ende geht, lohnt.
Eines möchte ich gleich vorwegnehmen: Ich bin strikt gegen Doping, auch im professionellen Radsport, der als Broterwerb von Grubenarbeitern viel Älter ist als der olympische Gedanke des Fairplay. Wenn das neue Gesetz hilft, Doping zu verringern, hat es meine Unterstützung. Es war längst überfällig, viel zu lange haben uns offensichtliche Betrüger verarscht.
Nur für den deutschen Profi-Radsport sehe ich schwarz. Zumindest solange nicht die anderen Nationen für gleiche Bedingungen sorgen. Wie seht Ihr das?
Grüße,
Arne
Geht mir genauso!
Werden wohl einige deutsche Pros ins Ausland ziehen und nur noch "sauber" deutschen Boden betreten!!!
Allerdings finde ich das Strafmaß viel zu hoch.
Pädophile und Vergewaltiger kommen da ja manchmal sogar besser bei weg.
Für mich ist dieses Gesetz völlig übers Ziel hinaus geschossen.
Aber was solls!
Werden wohl einige deutsche Pros ins Ausland ziehen und nur noch "sauber" deutschen Boden betreten!!!
mmh, wie ist den das?
Hypothetisches Beispiel: Profi mit deutschem Pass, der dauerhaft in , sagen wir, Spanien lebt und bei einem Rennen in China positiv getestet wird: wird das dann in Deutschland verfolgt werden können/müssen?
m.
Prinzipiell finde ich es sehr gut, dass endlich versucht wird, Doping mehr verfolgen (und bestrafen) zu können. Allerdings bin ich mir nicht sicher, wieviel dieses Gesetz bringt.
Grund: In einer guten Doku (bei Arte oder so) wurde der Weg junger Radprofis beschrieben, vor allem wie man in Doping reinrutscht. Ich fand es sehr beängstigend, wie junge Talente in den Sport reingezogen werden und praktisch dann, wenn sie keine alternative Lebensplanung mehr haben (großer Fehler, aber die sind jung), wird ihnen Doping "nahegelegt". Von Vertrauenspersonen. "Macht ja jeder so, daher isses nicht schlimm". Oder eben eine Beendigung ihres (Profi)Daseins - ohne Alternative...
Ich glaube, diese jungen Sportler werden auch von einer möglichen Gefängnisstrafe in diesem (für sie ausweglosen) Moment nicht abgeschreckt.
Nichtsdestotrotz - dieses Gesetz ist ein guter Anfang, evt werden tatsächlich einige Sportler abgeschreckt, evt einige andere härter bestraft, und ganz evt unser Sport wieder sauberer.
Zudem, das Strafmaß ist hoch, allerdings wird es, wie in anderen Bereichen im Strafrecht, ja nicht bei einem ersten Vergehen gleich voll ausgeschöpft. Da wird sich in der Rechtssprechung auch beim Doping eine Abstufung finden (müssen), sodass auch weiterhin zuerst ein Warnschuss kommt (ggf "nur" eine Sperre bei Erstvergehen), und nur bei Wiederholungstätern erfolgt eine Gefängnisstrafe. Aber sie kann erfolgen! -> Abschreckung.
Und vor allem kann systematischen Doping härter bestraft werden. Ich bin gespannt...
Die Doku war glaube ich die folgende (kann grad nicht reinschauen):
Druck, Doping, Depressionen - Spitzensportler packen aus (http://www.arte.tv/guide/de/049873-000/druck-doping-depressionen-spitzensportler-packen-aushttp://).
Gibt es bei Youtube bestimmt noch zum anschauen.
kullerich
13.11.2014, 10:26
Geht mir genauso!
Werden wohl einige deutsche Pros ins Ausland ziehen und nur noch "sauber" deutschen Boden betreten!!!
Allerdings finde ich das Strafmaß viel zu hoch.
Pädophile und Vergewaltiger kommen da ja manchmal sogar besser bei weg.
Für mich ist dieses Gesetz völlig übers Ziel hinaus geschossen.
Aber was solls!
Du weißt schon, dass das Strafmaß im Gesetz nur der Rahmen für das Strafmaß ist, dass das Gericht bei Verurteilung verhängt? Das gesetzliche Strafmaß bei Vergewaltigung (http://de.wikipedia.org/wiki/Vergewaltigung#Strafrecht)ist übrigens (bis zu ) 15 Jahre.
Pädophilie ist per se nicht strafbar, jeder darf mögen, was er mag. Ausleben ist eine andere Sache...
tridinski
13.11.2014, 10:58
ich denke es ist wichtig, dass der Sachverhalt Doping aus der reinen Sportecke rauskommt und strafrechtlich relevant wird, weil damit ganz andere Ermittlungs- und Sanktionierungsmöglichkeiten einhergehen. Wie hoch dann eine mögliche Gefängnisstrafe ausfällt, ist dann eigentlich nachrangig.
Internationale Waffengleicheit wäre sicherlich zu begrüßen, aber lieber selber was machen als auf die anderen zu warten. Und die auf uns. und wir auf die .... und am Ende macht keiner was.
Hab ich gestern in den Nachrichten richtig mitbekommen, dass im Rahmen des Gesetzentwurfes die Beweispflicht umgekehrt würde, also der Betroffene seine Unschuld beweisen muss?
Die Unschuldsvermutung abzuschaffen fände ich absolut untragbar. Das passt vielleicht wunderbar in das heutige Medienecho bei fast allen Sportveranstaltungen (ausser natürlich den Lieblingssportarten, bei denen Doping nicht möglich ist), aber das geht doch in die völlig falsche Richtung!
Dem Buchstaben nach gibt es zwar in Frankreich und Italien eine Strafbarkeit von Doping, aber mir ist kein einziger Fall bekannt, wo ein Profisportler tatsächlich wegen Doping eingesessen wäre.
Und genau deshalb ist es vielleicht besser nicht ungelegte Eier zu diskutieren.
Wieso siehst Du nur Auswirkungen auf den Radsport?
Mir fallen eine Menge weiterer.Sportarten ein, für die dieses Gesetz ebenfalls einschlägig wird.
captain hook
13.11.2014, 13:34
Wieso siehst Du nur Auswirkungen auf den Radsport?
Mir fallen eine Menge weiterer.Sportarten ein, für die dieses Gesetz ebenfalls einschlägig wird.
Und wo deutsche Athleten ganz weit vorne in der Weltspitze rangieren. Einen deutschen TopRundfahrer im Radsport kenn ich zB nicht. Dafür aber deutsche HawaiiSieger. :Lachen2:
Klugschnacker
13.11.2014, 13:44
Wieso siehst Du nur Auswirkungen auf den Radsport?
Mir fallen eine Menge weiterer.Sportarten ein, für die dieses Gesetz ebenfalls einschlägig wird.
Mir schon auch. Aber in meinen Augen nimmt der Radsport gegenüber fast allen anderen Sportarten eine Sonderstellung ein (womit ich das dort betriebene Doping nicht legitimieren will).
Ich will die Unterschiede aber nicht in diesem Thread näher erörtern. Vermutlich liegen sie ohnehin auf der Hand. Entscheidende Punkte dürften die Tatsache sein, dass es einen sauberen Radsport zu keiner Zeit gegeben hat, die vielen Renntage pro Jahr und der Zwang, ein Team finden zu müssen (im Gegensatz zu Einzelsportlern).
Grüße, :Blumen:
Arne
Ich würde auch erstmal abwarten, in welcher Form das Gesetz den Bundestag passiert und wie dann auch die tägliche Rechtspraxis in der tatsächlichen Anwendung aussieht.
Soweit ich weiß muss ein handwerklich sauber konzipiertes Straf-Gesetz einen maximalen Strafrahmen vorgeben. In welchen Fällen dann dieser Strafrahmen auch tatsächlich von Gerichten genutzt wird steht auf einem ganz anderen Papier.
Dass in dem Gesetz die Strafbesitzbarkeit von Dopingmitteln aufgenommen wurde ist auf jeden Fall mehr als zu begrüßen, denn es eröffnet im Kampf gegen Doping ganz andere Möglichkeiten. Ohne Strafbesitzbarkeit von Dopingmitteln könnte ein Staatsanwalt nie einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss bei einem begründet verdächtigen Profi-Sportler beantragen, denn im Antrag zu einer solchen Durchsuchung muss man ja erstmal genau darlegen, was man zu finden glaubt oder hofft.
Wenn es dann in Zukunft keine deutschen Profis mehr gibt, wäre zumindest bewiesen, dass alle anderen dopen. Wäre doch auch schon mal was. :Huhu:
captain hook
13.11.2014, 14:09
Bereits heute sind übrigens über das Arzneimittelgesetz Gefängnisstrafen für Besitz, Handel, Verabreichung etc von Arzneimitteln zum Dopingzwecken gesetzlich geregelt. Bis 3 Jahre, in schweren Fällen bis 10 Jahre. Warum wird jetzt so getan, als ob nun plötzlich dramatische Verschärfungen beim Strafmaß eingeführt werden, die die Sichtweise bei "betroffenen" Personen verändern?!
Ich prophezeie: Es wird sich garnix ändern.
Bereits heute sind übrigens über das Arzneimittelgesetz Gefängnisstrafen für Besitz, Handel, Verabreichung etc von Arzneimitteln zum Dopingzwecken gesetzlich geregelt. Bis 3 Jahre, in schweren Fällen bis 10 Jahre. Warum wird jetzt so getan, als ob nun plötzlich dramatische Verschärfungen beim Strafmaß eingeführt werden, die die Sichtweise bei "betroffenen" Personen verändern?!
Ich prophezeie: Es wird sich garnix ändern.
Es wird sich einiges ändern.
Der Besitz von Dopingmitteln (auch "harter" Mittel wie Epo oder Wachstumshormon durch Profisportler war bei der bisherigen Gesetzeslage legal, solange die Menge nicht allzu groß war und der Sportler auf "Eigenbedarf" plädieren konnte)
Ermittlungen und Sanktionen nach dem Arzneimittelgesetz konnten bislang nur veranlasst werden, wenn der dringende Verdacht (bzw. im Falle Sanktion: Beweis) bestand, dass ein gewerbsmäßiger Handel mit Dopingpräparaten stattfand.
Die wenigen Schwerpunktstaatsanwaltschaften, die sich bislang mit der Bekämpfung von Doping befassten (in Bayern gibt es seit Jahren eine, in vielen anderen Bundeländern allerdings nicht) haben seit Jahren nach einem Antidopinggesetz gerufen, dass ihnen einen genaueren Rechtsrahmen für ihre Ermittlungsbefugnisse gibt. Ich sehe keinen Grund, daran zu zweifeln, dass ein Staatsanwalt mit abgeschlossenem Jurastudium, entsprechenden Noten (sonst wäre er kein Staatsanwalt) und einer jahrelangen Spezialisierung auf die Verfolgung von Doingfällen ohne Grund nach dem Gesetzgeber ruft, wenn die bisherige Rechtslage nichts zu wünschen übrig lassen würde.
captain hook
13.11.2014, 14:37
§95 AMG in Verbidung mit §6 AMG verbieten bereits heute den Erwerb und den Besitz von Arzneimitteln zu Dopingzwecken.
Das mit den "nicht geringen Mengen" bezieht sich auf einen anderen Absatz von §95 in dem es um die "in Verkehrbringung" geht.
Entscheidende Punkte dürften die Tatsache sein, dass es einen sauberen Radsport zu keiner Zeit gegeben hat,
Auch andere Sportarten wie zB Triathlon waren fast nie sauber.
die vielen Renntage pro Jahr
Nur 2-3 Wettkaempfe zu machen pro Jahr hat bislang noch niemand vom Doping abgehalten. Man koennte sogar sagen es laesst sich auf diese Weise ungestoerter Drogen konsumieren.
und der Zwang, ein Team finden zu müssen (im Gegensatz zu Einzelsportlern).
Das halte ich fuer das einzige Argument. Es ist ein stichhaltiges.
Das halte ich fuer das einzige Argument. Es ist ein stichhaltiges.
Radsport ist auch nicht der einzige Teamsport.
Pädophilie ist per se nicht strafbar, jeder darf mögen, was er mag. Ausleben ist eine andere Sache...
Spitzklicker!!!
Wer nur von träumt macht sich natürlich nicht strafbar, ich sprach selbstverständlich vom Ausleben!!!
§95 AMG in Verbidung mit §6 AMG verbieten bereits heute den Erwerb und den Besitz von Arzneimitteln zu Dopingzwecken.
Das mit den "nicht geringen Mengen" bezieht sich auf einen anderen Absatz von §95 in dem es um die "in Verkehrbringung" geht.
Der Erwerb und Besitz von Arzneimitteln zum Eigengebrauch wurde bisher noch nie bei einem Sportler in Deutschland bestraft! Es heißt auch wörtlich im AMG:
§95 AMG
Wie bereits geschildert, setzt die Strafbarkeit nach §95 I AMG einen Verstoß gegen eine Verbotsnorm des AMG voraus. Unter Strafe gestellt sind jedoch nur Verstöße, die durch bestimmte Verhaltensweisen erfolgten.
Abs. 1 stellt hierbei das vorsätzliche Verhalten unter Strafe.
Bestraft wird, wer
entgegen § 5 Absatz 1 ein Arzneimittel in den Verkehr bringt oder bei anderen anwendet,
Wer ein Dopingmittel bei sich selbst anwendete machte sich also bislang nicht strafbar!
entgegen § 6a Absatz 2a Satz 1 ein Arzneimittel oder einen Wirkstoff besitzt,
Der Besitz war bei der bisherigen Rechtslage also nur strafbar, wenn er gegen "§6a Absatz 2a Satz1" verstieß, was wiederum im Klartext bedeutet, dass der Erwerb von Arzneimitteln zu Dopingzwecken demnach straffrei ist; hinsichtlich des Besitzes kommt es darauf an, ob eine geringe Menge besessen wird; der Besitz einer geringen Menge ist, ähnlich wie dies im Betäubungsmittelstrafrecht gehandhabt wird, straffrei (Dopingmittel-Mengen-Verordnung, DmMV) (Quelle) (http://www.anwalt.de/rechtstipps/verstoss-gegen-das-amg-ermittlungsverfahren-strafverfahren-bundesweite-strafverteidigung_038037.html)
captain hook
13.11.2014, 15:13
2b. entgegen § 6a Absatz 2a Satz 1 ein Arzneimittel oder einen Wirkstoff erwirbt oder besitzt,
Wenn ich es nich erwerben und nicht besitzen darf zu Dopungzwecken, dann dürfte auch ein Selbstverwendung schwer fallen.
Gut, in §6 bezieht man sich wieder auf "nicht geringe Mengen"
(2a) 1Es ist verboten, Arzneimittel oder Wirkstoffe, die im Anhang zu diesem Gesetz genannte Stoffe sind oder enthalten, in nicht geringer Menge zu Dopingzwecken im Sport zu erwerben oder zu besitzen, sofern das Doping bei Menschen erfolgen soll.
Nunja. Ich behaupte mal, wenn man wollte, hätte man mit den alten Gesetzen auch schon was anfangen können. Wollte man aber nicht. Wenn man aber nicht will, hilft auch ein neues Gesetz nichts.
sybenwurz
13.11.2014, 22:09
Und genau deshalb ist es vielleicht besser nicht ungelegte Eier zu diskutieren.
Jepp.
Schaut man seitwärts des Radsportes, interessiert mich die Umsetzung sehr.
Das Gesetz kommt aus der gleichen Richtung wie die Fördermillionen die dem deutschen Volke zu Ruhm und Ansehen bei Sportveranstaltungen verhelfen sollen.
Ich will ja jetzt nicht von Staatsdoping reden, aber mir erscheint die Geschichte etwa wie der Versuch, den Teufel mit Belzebub auszutreiben...
LidlRacer
13.11.2014, 22:36
In der echten Welt hat man im professionellen Radsport als sauberer Fahrer meiner unmaßgeblichen Einschätzung nach sehr schlechte Karten, zumindest dann, wenn man auch etwas Geld verdienen will.
Ich bin da weniger pessimistisch und gehe davon aus, dass es heute durchaus wieder eine signifikante Anzahl sauberer Radprofis gibt. Zumindest sind die meisten deutlich sauberer als in der schlimmsten Zeit.
Strafbesitzbarkeit
Besitzstrafbarkeit
LidlRacer
13.11.2014, 22:39
Und damit niemand spekulieren muss, was vielleicht in dem Gesetzentwurf drinsteht, hier der komplette Text:
http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Nachrichten/Kurzmeldungen/anti-doping-gesetz.pdf?__blob=publicationFile
sybenwurz
13.11.2014, 23:00
Zumindest sind die meisten deutlich sauberer als in der schlimmsten Zeit.
Bisschen schwanger?
LidlRacer
13.11.2014, 23:06
Bisschen schwanger?
Es sieht ja so aus, dass EPO, wenn es noch eingesetzt wird, mikrodosiert wird - und das bringt weniger.
Und das verbessert die Chancen für saubere Fahrer.
HobbyStudent
13.11.2014, 23:25
Es sieht ja so aus, dass EPO, wenn es noch eingesetzt wird, mikrodosiert wird - und das bringt weniger.
Und das verbessert die Chancen für saubere Fahrer.
viel langsamer fahren sie aber trotzdem nicht!
sybenwurz
13.11.2014, 23:59
Es sieht ja so aus, dass EPO, wenn es noch eingesetzt wird, mikrodosiert wird - und das bringt weniger.
Und das verbessert die Chancen für saubere Fahrer.
Ich kanns so wenig beweisen wie du oder sonst jemand das Gegenteil, aber ich bin überzeugt davon, dass die heute genauso voll sind wie zu Epo-Hochzeiten.
Nur halt mit was anderem. N(noch n)icht nachweisbarem.
Irgendwo grad dieser Tage nen Artikel über Gen-Doping gelesen. Da gibts richtige Bastelkästen. Keine Nachweismöglichkeit.
Das lässt sich doch im Spitzensport niemand entgehen.
Beim Radfahren so wenig wie anderswo.
Wer was anderes glaubt, ist in meinen Augen ein Träumer.
LidlRacer
14.11.2014, 00:40
Wer was anderes glaubt, ist in meinen Augen ein Träumer.
Wir hatten's doch schon des öfteren, dass die Watt pro kg signifikant gesunken sind. Muss ich das schon wieder raussuchen?
sybenwurz
14.11.2014, 00:43
Muss ich das schon wieder raussuchen?
Nee, brauchste nicht!
:)
captain hook
14.11.2014, 07:25
Wir hatten's doch schon des öfteren, dass die Watt pro kg signifikant gesunken sind. Muss ich das schon wieder raussuchen?
Nunja, diese Interpretation ist allerdings von wahrer Erkenntnis ein gutes Stück entfernt bei den wackeligen Annahmen die da getroffen wurden. Bei der Leistungsschau EZF ist davon nicht viel zu sehen.
KalleMalle
14.11.2014, 08:08
Ich finde es prinzipiell gut, wenn Doping im Beruf per Gesetz verboten und bestraft wird.
Aber konsequenter Weise muß man dann beispielsweise auch Doping am Arbeitsplatz mittels Psycho-Enhancement verbieten.
Oder Schönheits-OPs bei Models und Schauspielern.
Ich kanns so wenig beweisen wie du oder sonst jemand das Gegenteil, aber ich bin überzeugt davon, dass die heute genauso voll sind wie zu Epo-Hochzeiten.
Nur halt mit was anderem. N(noch n)icht nachweisbarem.
Irgendwo grad dieser Tage nen Artikel über Gen-Doping gelesen. Da gibts richtige Bastelkästen. Keine Nachweismöglichkeit.
Das lässt sich doch im Spitzensport niemand entgehen.
Beim Radfahren so wenig wie anderswo.
Wer was anderes glaubt, ist in meinen Augen ein Träumer.
Was du meinst ist kein Gen Doping sondern einfach nur normale Gen Veränderung. Das das verändern von Gen Material absolut krank und unnatürlich ist (und nicht zum wohle des Kindes) sollte aber auch jedem klar sein.
Letzt endlich ist das aber nichts anderes als der Anbau von Gen Pflanzen, beim Menschen geht es genau so einfach.
Nunja, diese Interpretation ist allerdings von wahrer Erkenntnis ein gutes Stück entfernt bei den wackeligen Annahmen die da getroffen wurden. Bei der Leistungsschau EZF ist davon nicht viel zu sehen.
Da hast du recht und ich hab' mir auch schon ein paar Gedanken gemacht, warum das so ist.
Was eindeutig zu erkennen ist, dass im EZF die Tendenz ganz klar zur Spezialisierung geht, d.h. dass die besten Einzelzeitfahrer eher schwer sind und sehr gezielt auf eine rund einstündige Maximalbelastung hin trainieren und bei den großén Rundfahrten in der gesamtwertung meist keine große Rolle spielen, weil sie mit ihrer Spezialisierung im Gebirge auf Pässen zuviel Zeit verlieren.
Wenn man sich dagegen die 90er-Jahre ansieht, da war ein typischer Einzelzeitfahrer wie Indurain auch im Gebirge einer der schnellsten und ein Bergspezialist wie Pantani konnte auch bei Einzelzeitfahren der Tour de France als unter 60kg-Hänftling Top-Plazierungen im EZF erreichen.
Eigentlich bis zur Einführung der Blutpässe waren die besten Rundfahrer auch bei Tour und Giro-Zeitfahren gleichzeitig die besten Einzelzeitfahrer und dass dies mittlerweile nicht mehr so ist, werte ich schon als Indiz, dass im Profi-Radsport mittlerweile weniger zur Nadel gegriffen wird.
Dass er tatsächlich sauber ist glaube ich natürlich nicht, denn dafür sind einfach an den Schalthebeln (Trainer, Teamleiter, Funktionäre) immer noch die alten und damit falschen Leute an der Macht, in deren Köpfen die alten Denkmuster vorherrschen.
HobbyStudent
14.11.2014, 11:24
Da hast du recht und ich hab' mir auch schon ein paar Gedanken gemacht, warum das so ist.
Was eindeutig zu erkennen ist, dass im EZF die Tendenz ganz klar zur Spezialisierung geht, d.h. dass die besten Einzelzeitfahrer eher schwer sind und sehr gezielt auf eine rund einstündige Maximalbelastung hin trainieren und bei den großén Rundfahrten in der gesamtwertung meist keine große Rolle spielen, weil sie mit ihrer Spezialisierung im Gebirge auf Pässen zuviel Zeit verlieren.
Wenn man sich dagegen die 90er-Jahre ansieht, da war ein typischer Einzelzeitfahrer wie Indurain auch im Gebirge einer der schnellsten und ein Bergspezialist wie Pantani konnte auch bei Einzelzeitfahren der Tour de France als unter 60kg-Hänftling Top-Plazierungen im EZF erreichen.
Eigentlich bis zur Einführung der Blutpässe waren die besten Rundfahrer auch bei Tour und Giro-Zeitfahren gleichzeitig die besten Einzelzeitfahrer und dass dies mittlerweile nicht mehr so ist, werte ich schon als Indiz, dass im Profi-Radsport mittlerweile weniger zur Nadel gegriffen wird.
Dass er tatsächlich sauber ist glaube ich natürlich nicht, denn dafür sind einfach an den Schalthebeln (Trainer, Teamleiter, Funktionäre) immer noch die alten und damit falschen Leute an der Macht, in deren Köpfen die alten Denkmuster vorherrschen.
Gerade bei dem WM hat das EZF doch wieder ein Rundfahrer gewonnen, Froome ist auch immer ganz vorne dabei.
Hab ich gestern in den Nachrichten richtig mitbekommen, dass im Rahmen des Gesetzentwurfes die Beweispflicht umgekehrt würde, also der Betroffene seine Unschuld beweisen muss?
Falsch: Die Unschuldsvermutung wird nicht abgeschafft. Das ginge bei einem Strafgesetz in Deutschland auch nicht aufgrund höherrangiger straf- und verfassungsrechtlicher Prinzipien
Allerdings finde ich das Strafmaß viel zu hoch.
Pädophile und Vergewaltiger kommen da ja manchmal sogar besser bei weg.
Für mich ist dieses Gesetz völlig übers Ziel hinaus geschossen.
Falsch:[B] Das Strafmaß der Grundtatbestände des Entwurfs (§ 4 Abs. 1: Geldstrafe bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe; § 4 Abs. 2: Geldstrafe bis zu 2 Jahren Freiheitsstrafe) ist im Gegensatz zu den meisten Straftatbeständen noch relativ gering. Selbst ein kleiner Ladendiebstahl könnte nach dem Gesetzeswortlaut mit bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden (ähnlich: Betrug, Körperverletzung, Hehlerei; alle bis zu 5 Jahre FS), wird er aber nie, da die Höchststrafe nur für denkbar schwerste Fälle vorbehalten ist. Vielmehr werden Ersttäter in der Regel mit Geldstrafen belegt. Auf "Vergewaltigung" steht 1 bis 15 Jahre Freiheitsstrafe, also nix mit Geldstrafe.
§95 AMG in Verbidung mit §6 AMG verbieten bereits heute den Erwerb und den Besitz von Arzneimitteln zu Dopingzwecken.
Das mit den "nicht geringen Mengen" bezieht sich auf einen anderen Absatz von §95 in dem es um die "in Verkehrbringung" geht.
[B]Falsch: Nur der Erwerb und Besitz von sog. "nicht geringen Mengen" war bislang nach dem AMG strafbar. Das ist - je nach Substanz unterschiedlich - eine so große Menge, die üblicherweise nicht mehr (nur) zum Eigenkonsum geeignet ist, so dass die Gefahr der Verbreitung an Dritte besteht. Erwerb, Besitz und Konsum von Dopingsubstanzen unterhalb dieser Menge waren deshalb bislang nach dem AMG straffrei.
Der Erwerb und Besitz von Arzneimitteln zum Eigengebrauch wurde bisher noch nie bei einem Sportler in Deutschland bestraft! Es heißt auch wörtlich im AMG:
Wer ein Dopingmittel bei sich selbst anwendete machte sich also bislang nicht strafbar!
Der Besitz war bei der bisherigen Rechtslage also nur strafbar, wenn er gegen "§6a Absatz 2a Satz1" verstieß, was wiederum im Klartext bedeutet, dass der Erwerb von Arzneimitteln zu Dopingzwecken demnach straffrei ist; hinsichtlich des Besitzes kommt es darauf an, ob eine geringe Menge besessen wird; der Besitz einer geringen Menge ist, ähnlich wie dies im Betäubungsmittelstrafrecht gehandhabt wird, straffrei (Dopingmittel-Mengen-Verordnung, DmMV) (Quelle) (http://www.anwalt.de/rechtstipps/verstoss-gegen-das-amg-ermittlungsverfahren-strafverfahren-bundesweite-strafverteidigung_038037.html)
Fast richtig: Zwischen der "nichtgeringen" und der "geringen" Menge gibt es noch die "normale" Menge. Auch Erwerb, Besitz und Konsum der "normalen" Menge waren nach dem AMG straffrei. Die Parallele zum Betäubungsmittelgesetz ist hingegen falsch. Für Substanzen, die unter das BtMG fallen, gibt es auch bei Besitz von "geringer" Menge keine Straffreiheit (ein weitverbreiteter Irrtum!), sondern nur für Ersttäter die im Ermessen des Staatsanwaltes oder Richters stehende Möglichkeit, trotz Strafbarkeit von der Verfolgung bzw. Bestrafung abzusehen.
2b. entgegen § 6a Absatz 2a Satz 1 ein Arzneimittel oder einen Wirkstoff erwirbt oder besitzt,
Wenn ich es nich erwerben und nicht besitzen darf zu Dopungzwecken, dann dürfte auch ein Selbstverwendung schwer fallen.
Gut, in §6 bezieht man sich wieder auf "nicht geringe Mengen"
(2a) 1Es ist verboten, Arzneimittel oder Wirkstoffe, die im Anhang zu diesem Gesetz genannte Stoffe sind oder enthalten, in nicht geringer Menge zu Dopingzwecken im Sport zu erwerben oder zu besitzen, sofern das Doping bei Menschen erfolgen soll.
Nunja. Ich behaupte mal, wenn man wollte, hätte man mit den alten Gesetzen auch schon was anfangen können. Wollte man aber nicht. Wenn man aber nicht will, hilft auch ein neues Gesetz nichts.
Falsch: Gegen die Doper selbst hielt das AMG keine Strafvorschriften vor (es sei denn, sie wären so blöd gewesen, sich "nicht geringe Mengen" zu Hause hinzulegen). Gegen Händler, Ärzte und sonstige Hintermänner gab es auch bislang schon zahlreiche Strafverfahren.
Nach dem neuen Gesetz sind übrigens auch jetzt noch nicht alle Doper strafbar und noch nicht einmal jedes Doping verboten:
Verboten ist Doping danach nur, wenn ich dabei in der Absicht handele, mir "ohne medizinische Indikation bei einem Wettbewerb des organisierten Sports einen Vorteil zu verschaffen". Das heißt, erlaubt ist es immer noch bei entsprechender medizinischer Indikation oder z.B. bei Bodybuildern, solange sie nicht an Wettkämpfen teilnehmen.
Strafbar und verboten wird das Doping zudem erst, wenn ich "Spitzensportlerin oder Spitzensportler des organisierten Sports" bin. Dass heißt, dass die meisten hier, solange sie nicht "als Mitglied eines Testpools im Rahmen des Dopingkontrollsystems Trainingskontrollen unterliegen", als AK-Athleten munter weiter dopen könnten, ohne sich strafbar zu machen (!).
Gerade bei dem WM hat das EZF doch wieder ein Rundfahrer gewonnen, Froome ist auch immer ganz vorne dabei.
Ausnahmen bestätigen die Regel.:Huhu: ;)
Wiggins ist IMHO bei Betrachtung seiner Gesamtkarriere viel mehr Einzelzeitfahrspezialist und Bahnfahrer als Rundfahrtspezialist, trotz seines Erfolgs bei der Tour 2012.
Und Froome... naja. Die von der UCI erlaubte Benutzung eines oralen Cortison-Präparats ( tägl 40mg davon) (http://www.telegraph.co.uk/sport/othersports/cycling/10902353/Chris-Froomes-use-of-a-steroid-based-drug-in-competition-did-not-break-anti-doping-rules-say-UCI.html) während der WADA-Code eigentlich unmissverständlich nur Sprays oder Infiltrationen im Zusammenhang mit Wettkämpfen erlaubt, ist auch mit TUE ein Skandal und eigentlich ein klarer Verstoß gegen den WADA-Code und damit auch ein weiterer Beweis, dass die meisten Entscheidungsträger im Radsport einfach noch nichts aus den Fehlern der Vergangenheit gelernt haben.
...
....
Vielen Dank für die Erläuterungen!:Blumen:
Du bist Jurist?
ich hab' schon gewartet, dass sich hier mal echte Fachleute in unsere "Laiendiskussion" einschalten, weil die Beurteilung und weiterführende Interpretation eines Gesetzentworfes rein anhand der darin enthaltenenen Formulierungen ziemlich schwierige Materie darstellt.
longtrousers
14.11.2014, 12:16
Nach dem neuen Gesetz sind übrigens auch jetzt noch nicht alle Doper strafbar und noch nicht einmal jedes Doping verboten:
Verboten ist Doping danach nur, wenn ich dabei in der Absicht handele, mir "ohne medizinische Indikation bei einem Wettbewerb des organisierten Sports einen Vorteil zu verschaffen". Das heißt, erlaubt ist es immer noch bei entsprechender medizinischer Indikation oder z.B. bei Bodybuildern, solange sie nicht an Wettkämpfen teilnehmen.
Strafbar und verboten wird das Doping zudem erst, wenn ich "Spitzensportlerin oder Spitzensportler des organisierten Sports" bin. Dass heißt, dass die meisten hier, solange sie nicht "als Mitglied eines Testpools im Rahmen des Dopingkontrollsystems Trainingskontrollen unterliegen", als AK-Athleten munter weiter dopen könnten, ohne sich strafbar zu machen (!).
Und ist das OK oder nicht? Bei der Beantwortung dieser Frage sollte man beachten, dass auch bei "normalen Drogen" wie Alkohol oder Heroin vollkommen verschiedene Akzeptanzen bestehen. Biertrinken darf man, einen Joint rauchen nicht.
Sollte man das Doping eines Bodybuilders, der nicht an Wettkämpfe teilnimmt, strafrechtlich in Ruhe lassen oder nicht?
Im übrigen danke Frank65, für deine Erläuterungen.:Blumen:
Nach dem neuen Gesetz sind übrigens auch jetzt noch nicht alle Doper strafbar und noch nicht einmal jedes Doping verboten:
Strafbar und verboten wird das Doping zudem erst, wenn ich "Spitzensportlerin oder Spitzensportler des organisierten Sports" bin. Dass heißt, dass die meisten hier, solange sie nicht "als Mitglied eines Testpools im Rahmen des Dopingkontrollsystems Trainingskontrollen unterliegen", als AK-Athleten munter weiter dopen könnten, ohne sich strafbar zu machen (!).
In diesem Punkt Teile ich Deine Auffassung nicht, dies wird allerdings vielfach so falsch dargestellt.
Verboten ist Doping nach dem Entwurf für alle, lediglich die mögliche Freiheitsstrafe gilt nur für Spitzensportler. Diese Unterscheidung halte für mehr als nur eine Spitzfindigkeit.
captain hook
14.11.2014, 13:06
Falsch: Gegen die Doper selbst hielt das AMG keine Strafvorschriften vor (es sei denn, sie wären so blöd gewesen, sich "nicht geringe Mengen" zu Hause hinzulegen). Gegen Händler, Ärzte und sonstige Hintermänner gab es auch bislang schon zahlreiche Strafverfahren.
Wenn man dem Bericht über das Doping in Westdeutschland glauben schenken kann, muss man davon ausgehen, dass die Händler, Ärzte und sonstigen Hintermänner in fast allen Fällen sehr glimpflich davon gekommen sind. Es gibt einige sehr prominente Beispiele, teilweise mir Todesfolge, wo Spitzensportärzte hinterher einfach so weiterarbeiteten und weit davon entfernt waren in den Knast zu gehen oder gar anderweitig belangt zu werden.
Ich glaube ebenfalls, dass der hinter dem Doping stehenden Kriminalität in der Vergangenheit sehr wenig Beachtung geschenkt wurde. Wer besorgt denn zB die Sachen, für die man ein Rezept braucht, wo kommen sie her, wer ist involviert usw und sofort. Bis es zum Dopingvorgang an sich gekommen ist, wurden da sicher mehrere Rechtsverstöße begangen.
In diesem Punkt Teile ich Deine Auffassung nicht, dies wird allerdings vielfach so falsch dargestellt.
Verboten ist Doping nach dem Entwurf für alle, lediglich die mögliche Freiheitsstrafe gilt nur für Spitzensportler. Diese Unterscheidung halte für mehr als nur eine Spitzfindigkeit.
§ 3
Selbstdoping
(1) Es ist verboten,
1. ein Dopingmittel, das ein in der Anlage I des Internationalen Übereinkommens gegen Doping aufgeführter Stoff ist oder einen solchen enthält, oder
2. eine Dopingmethode, die in der Anlage I des Internationalen Übereinkommens gegen Doping aufgeführt ist, ohne medizinische Indikation bei sich in der Absicht, sich in einem Wettbewerb des organisierten Sports einen Vorteil zu verschaffen, anzuwenden oder anwenden zu lassen.
Der Wortlaut der neuen Vorschrift ist eindeutig: Voraussetzung für die Strafbarkeit ist die "Absicht, sich im sportlichen Wettkampf einen Vorteil zu verschaffen".
Eine strafbarkeitsbegründende Interpretation über den Gesetzeswortlaut hinaus ist im Strafrecht - schon verfassungsrechtlich - nicht zulässig.
Aber so ist das ja immer: 2 Juristen, 3 Meinungen :Blumen:
Und ist das OK oder nicht? Bei der Beantwortung dieser Frage sollte man beachten, dass auch bei "normalen Drogen" wie Alkohol oder Heroin vollkommen verschiedene Akzeptanzen bestehen. Biertrinken darf man, einen Joint rauchen nicht.
Sollte man das Doping eines Bodybuilders, der nicht an Wettkämpfe teilnimmt, strafrechtlich in Ruhe lassen oder nicht?
Im übrigen danke Frank65, für deine Erläuterungen.:Blumen:
Ob man das politisch gut oder schlecht findet, ist die eine Frage. Da würden mich Eure Meinungen auch mal interessieren. Ich selbst bin (berufs-)politisch ein großer Verfechter von Selbstbestimmung und allgemeiner Handlungsfreiheit und deshalb immer sehr kritisch gegenüber (fast) aller Bevormundung durch Strafgesetze (jedenfalls, solange ich damit keinen anderen, sondern nur mich selbst schädige).
Dass die Fassung des Gesetzes jetzt so ausgefallen ist, hat aber wohl mehr mit allgemeiner Gesetzessystematik und verfassungsrechtlichen Prinzipien und Freiheitsrechten zu tun. Jedes die Freiheit des Einzelnen einschränkende Gesetz - und insbesondere Strafgesetze - muss sich am Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und verfassungsrechtlich gewährleisteten Handlungsfreiheiten (wozu auch das Recht auf Selbstgefährdung gehört) des Einzelnen messen lassen. Deshalb ist es zum Beispiel auch nur als Körperverletzung strafbar, andere zu schlagen, mir selbst kann ich so lange vor den Kopf hauen, wie ich will, ohne mich strafbar zu machen. (Im Übrigen ist es deshalb - im Gegensatz zu dem, was Du schreibst - auch erlaubt, einen Joint zu rauchen. Ich darf ihn nur nicht besitzen, aber z.B. straflos mitrauchen, wenn ein anderer ihn dreht und anzündet, aber das führt im Einzelnen hier zu weit, was man da genau darf und was nicht :cool: ).
Die Fassung des Anti-Doping-Gesetzes mit der Straffreiheit für Nicht-Spitzensportler und dem fehlenden Verbot für Nicht-Wettkämpfer ist jedenfalls diesem Verhältnismäßigkeitsgebot geschuldet, um die rechtlichen Grenzen einer Strafnorm einzuhalten.
......Die Fassung des Anti-Doping-Gesetzes mit der Straffreiheit für Nicht-Spitzensportler und dem fehlenden Verbot für Nicht-Wettkämpfer ist jedenfalls diesem Verhältnismäßigkeitsgebot geschuldet, um die rechtlichen Grenzen einer Strafnorm einzuhalten.
alles andere käme ja auch dem ende des sportes in deutschland gleich. wie soll man breitensportler dazu zwingen sich mit nada-richtlinien, verbotslisten usw auseinanderzusetzen, bei jeder erkrankung nada-konforme medikamente zu suchen.......
Ich sehe das im Grundsatz wie Du: nur das regeln, was notwendig ist, so wenig Staat wie möglich.
Über das Schädigen Dritter durch Dopen ist ja schon wiederholt diskutiert worden. Ich fühle mich auch als mittelmäßiger AK Athlet auf Platz 743 durch einen Doper auf Platz 741 geschädigt.
Insofern bin ich pro Doping Gesetz und hätte mir gewünscht, dass die Strafandrohung sich nicht nur auf Spitzensportler beschränken würde.
Wir hatten's doch schon des öfteren, dass die Watt pro kg signifikant gesunken sind. Muss ich das schon wieder raussuchen?
Ja, denn es stimmt nicht. Vroom-vroom!
viel langsamer fahren sie aber trotzdem nicht!
Marginal gains (http://lmgtfy.com/?q=marginal+gains)!
werte ich schon als Indiz, dass im Profi-Radsport mittlerweile weniger zur Nadel gegriffen wird.
"Zum Glueck" gibt es EPO-aehnliche Wirkstoffe mittlerweile in Tablettenform.
Gerade bei dem WM hat das EZF doch wieder ein Rundfahrer gewonnen, Froome ist auch immer ganz vorne dabei.
Richtig! Und das sind mehr als nur Ausnahmen.
Ob man das politisch gut oder schlecht findet, ist die eine Frage. Da würden mich Eure Meinungen auch mal interessieren.
Die Fassung des Anti-Doping-Gesetzes mit der Straffreiheit für Nicht-Spitzensportler und dem fehlenden Verbot für Nicht-Wettkämpfer ist jedenfalls diesem Verhältnismäßigkeitsgebot geschuldet, um die rechtlichen Grenzen einer Strafnorm einzuhalten.
Ich finde, genau an diesem Punkt bleibt das Gesetz doch hinter den Erwartungen zurück. Ohne Wettbewerb kein Verbot, das muss man akzeptieren. Aber keine Strafbarkeit für Amateure bei Wettbewerben? Da hätte ich nichts gegen eine (abgemilderte) Strafe gehabt. In einem Interview von Maas wurde dies u.a. damit begründet, dass kein wirtschaftlicher Schaden entstehe. Beispiel: Erstplatzierter bekommt 200,- € Preisgeld, Zweitplatzierter 100,- €. Erstplatzierter hat nachweislich gedopt. Nicht strafbar?
Beim Grundtatbestand des Betruges wird hier keine Unterscheidung vorgenommen. Verurteilungen wegen Vermögensdelikten gibt's zu Hauf für geringere Beträge.
alles andere käme ja auch dem ende des sportes in deutschland gleich. wie soll man breitensportler dazu zwingen sich mit nada-richtlinien, verbotslisten usw auseinanderzusetzen, bei jeder erkrankung nada-konforme medikamente zu suchen.......
Ist das bei Wettkampfteilnahme wirklich zu viel verlangt? Es wird sich von vielen über jede Schraube am Rad, jeden Riegel, jede Ernährungsform und jeden Trainingsplan der Kopf zerbrochen. Da kann man sich nicht kurz informieren, wenn man Medikamente nehmen muss und an einem Wettkampf teilnehmen will?
longtrousers
14.11.2014, 18:40
alles andere käme ja auch dem ende des sportes in deutschland gleich. wie soll man breitensportler dazu zwingen sich mit nada-richtlinien, verbotslisten usw auseinanderzusetzen, bei jeder erkrankung nada-konforme medikamente zu suchen.......
Das sehe ich nicht ganz so, nach meinen Erkenntnissen kann man als AK-Triathlet auch auf Doping getestet werden. (Ich finde im übrigen, dass das bei z.b. Hawaii-Qualifikanten öfters gemacht werden sollte) Man wird also also auch als AK-Triathlet so betrachtet, als dass du die Nada-Verbotslisten kennst (aber wie z.B. bei anderen Gesetzen kennst du sie in Wirklichkeit natürlich nicht ganz genau).
... Und Doping ist, hier wiederhole ich mich gerne, auch im vorliegenden Entwurf für alle Athleten bei Wettkämpfen verboten. Beschränkt auf Spitzensportler ist nur die Bestrafung mit Knast.
Auch ich würde mir eine abgestufte Ausweitung der Bestrafung für alle Wettkampdteilnemer wünschen.
LidlRacer
14.11.2014, 21:52
Die Doku war glaube ich die folgende (kann grad nicht reinschauen):
Druck, Doping, Depressionen - Spitzensportler packen aus (http://www.arte.tv/guide/de/049873-000/druck-doping-depressionen-spitzensportler-packen-aushttp://).
Gibt es bei Youtube bestimmt noch zum anschauen.
Ja, hier:
http://www.youtube.com/watch?v=QiP_kyOQIPk
Honkomat
15.11.2014, 10:12
Nur weil die Frage weiter vorne aufgetaucht ist!
Auch ein im Ausland lebender bzw. startender Sportler würde unter das deutsche Strafgesetz fallen solange er noch die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt!
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