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Vollständige Version anzeigen : Elternzeit (Vatermonate)


slo-down
16.07.2013, 19:28
Hallo Leute,

wie der Titel es schon sagt, habe ich zum Thema Elternzeit ein paar Fragen.

Ich würde gern meine 2 Monate (Vatermonate) nehmen.
Folgende Idee habe ich, leider habe ich keinen Plan ob das so auch geht.

Ich würde gern 4 Tage die Woche arbeiten und 1 Tag einen Vatertag einlegen.

Das müsste doch auf das Jahr bezogen ausreichen, aber wie sieht es mit dem Geld aus ? Bekomme ich dann nur auf den einen Tag 67% Gehalt, bzw. wie wird das berechnet.

Kann mir einer von euch hier helfen ?

Danke

DasOe
16.07.2013, 19:45
Das Internet weiß doch alles ..:: klick (http://www.vaeter-zeit.de/elternzeit-01/elterngeld-vaeter.php)::..

Oder frag in der Personalabteilung nach, die können Dir das genau ausrechnen.

slo-down
16.07.2013, 20:02
Naja Personalabteilug will ich nicht unbedingt.

MattF
17.07.2013, 08:25
Welchen Beruf hast du? Ich hoffe keiner der was mit Mathe zu tun hat, weil 4 von 5 gibt doch keine 67% :dresche:


4 von 5 Tage geht schon mal nicht.

Grundsätzlich kann man in der Elternzeit bis zu 30 Stunden Teilzeit arbeiten, damit es weiter als Elternzeit gilt.

Dadurch verlängert sich die Elternzeit aber nicht, insbesondere was noch wichtiger ist, die Elterngeldzahlungen verlängern sich natürlich nicht. Also auch das gingen bei den Vätermonaten im Grunde nur 2 Monate lange.

Beim Elterngeld wird dein Gehalt angerechnet. Ich nehme mal an du wirst nicht so schlecht verdienen und bei 30h/Woche ist dein Gehalt immer noch so hoch, dass dir dann nur der Grundbetrag von 300 € bleibt.

Was du machen kannst ist ganz normale Teilzeit, damit bekommst du aber halt kein Elterngeld, bzw. du reduzierst auf 30h, bekommst dann 2 Monate Elterngeld (300 €) den Rest des Jahres bist du in Teilzeitmit 75% (bei einer 40h Woche). Wobei ein Antrag auf Teilzeit nach dem Gesetz geht nur unbefristet. Du kannst aber wenn dein AG mitspielt, natürlich die Teilzeit auf 1 Jahr befriste, das muss dein AG aber freiwillig machen. Grundsätzlich zur Teilzeit, kannst du ihn zwingen, wenn die Firma mehr als 15 Beschäftigte hat und nicht dringenden betriebliche Gründe der Teilzeit entgegen stehen. (TzBfG)

Elterneit ist im übrigen im BEEG geregelt.
MfG
Matthias

trailschnecke
17.07.2013, 08:41
Ich glaube es ist nicht möglich pro Woche 1 Tag Elternzeit zu nehmen und das ganze dann auf 60 Wochen zu strecken (so hab ich dich verstanden).
Elternzeit wird monatlich genommen. Also wenn Baby am 18. geboren ist. Kannst du den Monat immer vom 18. bis zum 17. der Folgemonats nehmen.
Du kannst in deiner Elternzeit bis zu 30h arbeiten gehen. Also knapp 4 (8h-)Tage. Das Gehalt wird aber deinem Elterngeld gegengerechnet.
Wenn du also 75% (30 von 40 Stunden) arbeiten gehst, bei selben Gehalt wie davor, und 67% Eltergeld vom Gehalt davor kriegen würdest, ...

Upps, MattF war schneller

Sportfreundin
17.07.2013, 08:55
Man kann während der Elternzeit arbeiten. Aber es müssen mindestens 15 h/ Woche und dürfen höchstens 30 h/Woche sein. Also nur einen Tag arbeiten wird wohl nicht möglich sein.

Soweit hatte ich das jedenfalls bei mir verstanden. Denn ich wollte in dem ersten Jahr immer mal ein paar Stunden von zu Hause aus arbeiten - mehr oder weniger einmal im Monat etwas von meinem alten Job machen. Und das ging nicht. Auch gut, denn es hätte sowieso nicht funktioniert, glaube ich.

Ich würde an Deiner Stelle in Teilzeit arbeiten - lieber weniger verdienen und dafür eben kein Elterngeld bekommen.

Road_Runner
17.07.2013, 09:53
Ich habe mein Elternzeit in 2x1Monat geteilt und 40% gearbeitet, also 2 Tage pro Woche und 3 Tage frei.
Es macht Sinn mit Blick auf diese etwas willkürliche Grenze von EUR 1800 die es max. an Elterngeld gibt und man somit nicht gleich erreicht.
Bei meinem Modell wurde mir pro Monat 1 Tag Urlaub gestrichen und mein Arbeitszeitkonto auch gleich mal um 60% gekappt (da nochmal vielen Dank an meien AG ;) )
Deine Idee mit einem Tag auf ein Jahr, kannste knicken weil das nicht vorgesehen ist.

MattF
17.07.2013, 10:24
Man kann während der Elternzeit arbeiten. Aber es müssen mindestens 15 h/ Woche und dürfen höchstens 30 h/Woche sein. Also nur einen Tag arbeiten wird wohl nicht möglich sein.

Keine Ahnung wo du die 15h her hast, im BEEG stehen die jedenfalls nicht drin und stimmen auch meines Wissens nicht. Ich selber habe in der Elternzeit z.b. mal 5h gearbeitet, geht problemlos:

http://www.jusline.de/index.php?cpid=f92f99b766343e040d46fcd6b03d3ee8&lawid=200&paid=15

Die einzigen Grenze ist die nach oben, die 30h.

MfG
Matthias

slo-down
17.07.2013, 19:12
Danke Leute.

@MattF - Doch mit Mathe hab ich zu tun :) Die 76% bezogen sich auf das Gehalt.

Mh, dann werde ich wohl doch 2 x 1 Monate nehmen. Stellt sich für mich jetzt nur die Frage wann.

Dorn
17.07.2013, 20:03
Habe gleich nach der Geburt 1 Monat genommen und dann 7 Monate später nochmal 1 Monat. Das würde ich sofort wieder machen.
Im 1. Monat zur Eingewöhnung des Babys und Unterstützung der Frau. Im 8. Monat (zweiter Monat Elternzeit) hat mein Sohn dann die ersten Zähne bekommen, Sitzen gelernt und Krabbeln begonnen. War Weltklasse das so als Papa in der Elternzeit mitzubekommen.

Gruß Matze :liebe053:

slo-down
17.07.2013, 21:28
Naja, zur Geburt habe ich meinen Jahresurlaub geplant. Das wäre somit also abgedeckt.

Ich denke ich werde im März nehmen und dann nächstes Jahr im November dann noch ein mal.

Sportfreundin
18.07.2013, 08:40
Keine Ahnung wo du die 15h her hast, im BEEG stehen die jedenfalls nicht drin und stimmen auch meines Wissens nicht. Ich selber habe in der Elternzeit z.b. mal 5h gearbeitet, geht problemlos:

http://www.jusline.de/index.php?cpid=f92f99b766343e040d46fcd6b03d3ee8&lawid=200&paid=15

Die einzigen Grenze ist die nach oben, die 30h.

MfG
Matthias

Das habe ich von meinem Chef, als ich damals vorschlug, dass ich nach Bedarf ein paar Stunden arbeiten könnte.

Und hier steht es auch:

http://www.experto.de/b2b/recht/arbeitsrecht/teilzeit-in-der-elternzeit-15-stunden-pro-woche-sind-pflicht.html

:Huhu:

MattF
18.07.2013, 09:34
Ok in der Tat stehen da die 15h. D.h. aber nicht, dass dir der AG nicht eine Teilzeit mit weniger Stunden geben darf, wenn er es frewilig will.

Es heißt lediglich, dass der AG einen Antrag auf unter 15h ablehnen darf, weil es evtl. organisatorisch schlecht zu machen ist.

Diesen Absatz hatte ich in der Tat nicht auf der Pfanne :Huhu: