Megalodon
12.07.2013, 21:10
Hi,
mein Helm ist Baujahr 2006.
Nun hat einer aus meinem Verein gemeint, dass sie mich damit am Sonntag nicht in die Wechslzone lassen, weil der Helm maximal 5 Jahre alt sein darf.
Nun, in der Ausschreibung der Veranstaltung steht, dass die DTU Sportordnung gilt. Und dort kann ich unter G.5 keine Angabe zu einem Höchstalter für den Helm finden.
Muss ich mir Sorgen machen? Vielleicht kennt der beim Check-In ja selbst nicht die Sportordnung und macht Probleme, weil der Helm zu alt ist ?!
Servus,
M
G.5 Radhelm
Bei allen Wettkämpfen ist ein radsportspezifischer Helm mit geschlossenem Kinnriemen zu tragen, dessen Aufbau den Bestimmungen eines anerkannten Prüfinstituts entspricht und der folgende Bedingungen – festzustellen durch eine Sichtprüfung - erfüllt:
- korrekter Sitz auf dem Kopf
- keine Beschädigungen aufweisen
- unbeschädigte, nicht dehnbare Halteriemen, die an mindestens drei Stellen mit der Schale verbunden und die mittels Sicherheitssystem (nicht Klett o. ä.) schließbar sein müssen.
Der Radhelm ist beim Check-In mit geschlossenem Kinnriemen auf dem Kopf zu tragen.
Während des Wettkampfes ist der Helm vor der unmittelbaren Aufnahme des Rades bis zum Abstellen desselben in der Wechselzone geschlossen zu tragen.
Aus Gründen der Sicherheit wird empfohlen, einen entsprechend geprüften und zugelassenen Helm während des Radfahrens am Veranstaltungstag auch vor und nach dem Wettkampf geschlossen zu tragen.
mein Helm ist Baujahr 2006.
Nun hat einer aus meinem Verein gemeint, dass sie mich damit am Sonntag nicht in die Wechslzone lassen, weil der Helm maximal 5 Jahre alt sein darf.
Nun, in der Ausschreibung der Veranstaltung steht, dass die DTU Sportordnung gilt. Und dort kann ich unter G.5 keine Angabe zu einem Höchstalter für den Helm finden.
Muss ich mir Sorgen machen? Vielleicht kennt der beim Check-In ja selbst nicht die Sportordnung und macht Probleme, weil der Helm zu alt ist ?!
Servus,
M
G.5 Radhelm
Bei allen Wettkämpfen ist ein radsportspezifischer Helm mit geschlossenem Kinnriemen zu tragen, dessen Aufbau den Bestimmungen eines anerkannten Prüfinstituts entspricht und der folgende Bedingungen – festzustellen durch eine Sichtprüfung - erfüllt:
- korrekter Sitz auf dem Kopf
- keine Beschädigungen aufweisen
- unbeschädigte, nicht dehnbare Halteriemen, die an mindestens drei Stellen mit der Schale verbunden und die mittels Sicherheitssystem (nicht Klett o. ä.) schließbar sein müssen.
Der Radhelm ist beim Check-In mit geschlossenem Kinnriemen auf dem Kopf zu tragen.
Während des Wettkampfes ist der Helm vor der unmittelbaren Aufnahme des Rades bis zum Abstellen desselben in der Wechselzone geschlossen zu tragen.
Aus Gründen der Sicherheit wird empfohlen, einen entsprechend geprüften und zugelassenen Helm während des Radfahrens am Veranstaltungstag auch vor und nach dem Wettkampf geschlossen zu tragen.