Vollständige Version anzeigen : Laufräder nach Unfall weiter nutzen?
Eine Frage an die Radexperten:
Nach einem schweren Radunfall -mir hat ein entgegenkommender Linksabbieger bei ca. Tempo 40km/h die Vorfahrt genommen und ist seitlich in mich rein gebrettert - schlage ich mich jetzt mit der gegnerischen Versicherung rum.
Den Rahmen, der sichtbar durchgebrochen ist, und einige Kleinteile wollen sie zwar immerhin ersetzen, nicht aber meine Carbon-Laufräder (Mark 1 TT).
Die Versicherung hat ein Gutachten eines ausgewiesenen "Ingenieur- und Sachverständigenbüros für Fahrradtechnik" eingeholt. Der Sachverständige schreibt zu den Rädern folgendes:
"Die Laufräder wurden einer erweiterten Steifigkeitsprüfung unterzogen. Die Laufräder weisen Steifigkeiten (VR 37 N/mm und HR 33 N/mm) auf, die über dem Niveau eines vergleichsweise gemessenen Laufradsatzes im Neuzustand liegen. Risse an den Oberflächen, die auf eine Überlastung hindeuten, sind auch unter Belastung nicht vorhanden. Geräusche traten bei den mehrfach wiederholten Prüfungen nicht auf. Die Struktur der Laufräder ist somit nicht beschädigt. Die Haltbarkeit und die Funktion sind im Umfang der konstruktiven Auslegung vollumfänglich gewährleistet"
Ich trau dem Braten nicht und möchte die Räder nicht mehr fahren. Auch mein Radhändler hat - vor allem beim Hinterrad - erhebliche Bedenken, weil hier beim Aufprall deutliche seitliche Kräfte gewirkt haben, wie ja der Rahmenbruch zeigt.
Meine Frage jetzt: Wie sicher und verlässlich sind die von dem Sachverständigen durchgeführten Prüfungen? Kann man die Räder bedenkenlos weiter nutzen?
Oder: Was kann man der Versicherung und dem Sachverständigen fachlich entgegenhalten, warum die Räder doch nicht mehr gefahrlos nutzbar sind?
Grüße
Frank
P.S. Ach ja, mir geht´s wieder gut. Der Unfall war schon im September, ich hatte 3 gebrochene Rippen und etliche Schürfwunden, ist aber alles wieder ausgeheilt :)
Chmiel2015
28.11.2012, 15:51
Eine Frage an die Radexperten:
Nach einem schweren Radunfall -mir hat ein entgegenkommender Linksabbieger bei ca. Tempo 40km/h die Vorfahrt genommen und ist seitlich in mich rein gebrettert - schlage ich mich jetzt mit der gegnerischen Versicherung rum.
Den Rahmen, der sichtbar durchgebrochen ist, und einige Kleinteile wollen sie zwar immerhin ersetzen, nicht aber meine Carbon-Laufräder (Mark 1 TT).
Die Versicherung hat ein Gutachten eines ausgewiesenen "Ingenieur- und Sachverständigenbüros für Fahrradtechnik" eingeholt. Der Sachverständige schreibt zu den Rädern folgendes:
"Die Laufräder wurden einer erweiterten Steifigkeitsprüfung unterzogen. Die Laufräder weisen Steifigkeiten (VR 37 N/mm und HR 33 N/mm) auf, die über dem Niveau eines vergleichsweise gemessenen Laufradsatzes im Neuzustand liegen. Risse an den Oberflächen, die auf eine Überlastung hindeuten, sind auch unter Belastung nicht vorhanden. Geräusche traten bei den mehrfach wiederholten Prüfungen nicht auf. Die Struktur der Laufräder ist somit nicht beschädigt. Die Haltbarkeit und die Funktion sind im Umfang der konstruktiven Auslegung vollumfänglich gewährleistet"
Ich trau dem Braten nicht und möchte die Räder nicht mehr fahren. Auch mein Radhändler hat - vor allem beim Hinterrad - erhebliche Bedenken, weil hier beim Aufprall deutliche seitliche Kräfte gewirkt haben, wie ja der Rahmenbruch zeigt.
Meine Frage jetzt: Wie sicher und verlässlich sind die von dem Sachverständigen durchgeführten Prüfungen? Kann man die Räder bedenkenlos weiter nutzen?
Oder: Was kann man der Versicherung und dem Sachverständigen fachlich entgegenhalten, warum die Räder doch nicht mehr gefahrlos nutzbar sind?
Grüße
Frank
P.S. Ach ja, mir geht´s wieder gut. Der Unfall war schon im September, ich hatte 3 gebrochene Rippen und etliche Schürfwunden, ist aber alles wieder ausgeheilt :)
Shit...
Hast du mal den Hersteller angefragt, ob die dir dazu etwas schreiben können?
Also wenn die von einem zertifiziertem Prüfulabor geprüft wurden, dann sollten die schon Wissen was mit deinen Laufrädern ist und ob sie noch in einem gebrauchstüchtigen Zustand sind. Und wenn das Labor nicht zertifiziert gewesen wäre dürfte es auch nicht vor Gericht verwendet werden.
Die Versicherung hat ein Gutachten eines ausgewiesenen "Ingenieur- und Sachverständigenbüros für Fahrradtechnik" eingeholt. Der Sachverständige schreibt zu den Rädern folgendes:
Hier liegt der Fehler im Detail, der jetzt zu Unstimmigkeiten führt.
Das ist natürlich ein von der Versicherung beauftragter Gutachten, der natürlich auf weitere Aufträge der Versicherung hofft.
Was nicht heißt, dass er ein falsches Gutachten erstellt hat. Aber Versicherungsgutachter arbeiten halt "im Zweifel für den Auftraggeber".
Du hättest selbst ein Gutachten einholen sollen. Das wäre dir ersetzt worden.
Ob die dir das jetzt noch ersetzen, wenn du selbst einen beauftragst, ist fraglich. Wahrscheinlich hast du den Versicherungsgutachter akzeptiert und daher keinen Anspruch auf einen weiteren mehr.
Wenn du rechtschutzversichert bist, würde ich vielleicht dagegen angehen und den Ersatz der Laufräder trotzdem fordern.
Denk aber im Zweifel auch an die Selbstbeteiligung bei der RS-Versicherung.
Du bewegst dich da vom Wert der Laufräder her sicher in einem Bereich, in dem die Selbstbeteiligung ausschlaggebend ist bei der Frage, ob sich das lohnt.
Kalle Anka
28.11.2012, 16:33
Warum hat die Versicherung den Sachverstänigen beauftragt und nicht Du als Geschädigter? Einem Sachverständigen, den die Versicherung aussucht, würde ich nicht übern Weg trauen.
gollrich
28.11.2012, 16:36
Die Frage die hier eigentlich interessant ist und nur von einem Juristen beantwortet werden kann, in wie weit haftet der Gutachter sollte seine Aussage bezüglich der Verkehrssicherheit nicht stimmen und man Schaden kommt.
Haftet er voll, dann würde ich der Aussage glauben, haftet er gar nicht, dann würde ich dagegen angehen.
stuartog
28.11.2012, 16:37
Lass die Laufräder doch mal bei Xentis durchchecken...ich denke das Ergebnis sollte klar sein und auch vor Gericht Bestand haben. Wer sollte besser über ein Produkt urteilen können als der Hersteller selbst.
Lass die Laufräder doch mal bei Xentis durchchecken...ich denke das Ergebnis sollte klar sein und auch vor Gericht Bestand haben. Wer sollte besser über ein Produkt urteilen können als der Hersteller selbst.
Wäre auch mein Vorschlag. Kontaktier einfach mal Xentis alles weitere kannst du ja mit denen klären. Grundsätzich haben die ein sehr gutes Kudenservice und helfen in solchen Fällen auch ganz gerne.
Auch ich hatte mit den Mark 1 einen schwereren Unfall mit ca 40 km/h.
An meinen Laufrädern ist auch nichts dran. Sie scheinen doch sehr stabil zu sein.:)
kullerich
28.11.2012, 16:49
Lass die Laufräder doch mal bei Xentis durchchecken...ich denke das Ergebnis sollte klar sein und auch vor Gericht Bestand haben. Wer sollte besser über ein Produkt urteilen können als der Hersteller selbst.
Wer hätte mehr Interesse an einem Neukauf als der Hersteller? :)
Hier liegt der Fehler im Detail, der jetzt zu Unstimmigkeiten führt.
Das ist natürlich ein von der Versicherung beauftragter Gutachten, der natürlich auf weitere Aufträge der Versicherung hofft.
Was nicht heißt, dass er ein falsches Gutachten erstellt hat. Aber Versicherungsgutachter arbeiten halt "im Zweifel für den Auftraggeber".
Du hättest selbst ein Gutachten einholen sollen. Das wäre dir ersetzt worden.
Ob die dir das jetzt noch ersetzen, wenn du selbst einen beauftragst, ist fraglich. Wahrscheinlich hast du den Versicherungsgutachter akzeptiert und daher keinen Anspruch auf einen weiteren mehr.
Wenn du rechtschutzversichert bist, würde ich vielleicht dagegen angehen und den Ersatz der Laufräder trotzdem fordern.
Denk aber im Zweifel auch an die Selbstbeteiligung bei der RS-Versicherung.
Du bewegst dich da vom Wert der Laufräder her sicher in einem Bereich, in dem die Selbstbeteiligung ausschlaggebend ist bei der Frage, ob sich das lohnt.
Man hat auch über den Startpass eine Rechtsschutzversicherung Frag mal beider ARAG nach. Du kannst mir bei fragen auch gerne eine private Nachricht schicken. Ich musste mich leider mit dem Thema etwas ausführlicher beschäftigen.
Also normalerweise hat man bei Werkstofftests nicht die großen Möglichkeiten die Werte zu manipulieren, die Tests sind Standardisiert die Auswertung erfolgt meist Computer gesteuert und es werden genug Tests durchgeführt um einen guten statistischen Wert zu bekommen.
Außerdem würde das Prüflabor seine Zertifzierung aufs Spiel setzten wenn man ihm sowas nachweisen würde.
Hast du das Gutachten zur Verfügung gestellt bekommen?
Besten Dank schon mal für die Antworten!
Ich bin selbst Rechtsanwalt UND rechtsschutzversichert, die rechtliche und finanzielle Situation (weiterer) Gutachten ist deshalb nicht so sehr mein Problem.
Ich weiß halt nur nicht, wie aussagekräftig und sicher die durchgeführten Tests des "öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Fahrräder der IHK Stuttgart" sind.
Ich kenne mich nämlich leider nicht mit den Möglichkeiten und Grenzen solcher Testverfahren aus und hoffe deshalb auf entsprechenden technischen Sachverstand aus dem Forum.
Ein eigenes (Kurz-)Gutachten hatte ich natürlich zuerst auch schon eingeholt und konnte der Versicherung die Einholung eines eigenen Gutachtens nicht verwehren. Das Problem ist, dass "mein" Gutachter keine umfangreichen Tests ausgeführt hat, weil er von einem Totalschaden ausgeht, während der Versicherungsgutachter eine Reparaturfähigkeit sieht.
Die Idee mit Xentis hatte ich auch schon und werde dies möglicherweise noch in Anspruch nehmen. Das Problem ist aber, dass Xentis natürlich ein erhebliches Eigeninteresse hat, einerseits neue Räder zu verkaufen und andererseits nicht in die Produkthaftung für die verunfallten Räder zu laufen. Deshalb ist die Aussage von Xentis vorhersehbar und vermutlich für einen evtl. Prozess wenig aussagekräftig.
Also, kennt sich denn jemand mit diesen Testverfahren und deren Aussagekraft aus? Sybenwurz vielleicht?:Huhu:
Schöne Grüße
Frank
Die Frage die hier eigentlich interessant ist und nur von einem Juristen beantwortet werden kann, in wie weit haftet der Gutachter sollte seine Aussage bezüglich der Verkehrssicherheit nicht stimmen und man Schaden kommt.
Haftet er voll, dann würde ich der Aussage glauben, haftet er gar nicht, dann würde ich dagegen angehen.
Die Frage ist durchaus schwierig, ob der Gutachter haften würde oder nicht :Lachen2:
Ich behaupte, aus dem Ärmel geschüttelt, nein, er haftet nicht.
- vertraglich schon gleich gar nicht, weil er eine Beauftragung nur von der Versicherung hat
- dann gibt es da natürlich so etwas wie die Verkehrssicherungspflicht, wonach er haften könnte. Das würde jetzt aber juristisch ziemlich ans Eingemachte gehen. Im Ergebnis glaube ich aber nicht, dass man ihm danach die Haftung aufs Auge drücken kann.
Knackpunkt ist nämlich, dass seine Aufgabe lediglich war, die Reparaturkosten zu ermitteln. Nichts weiter.
Wie gesagt aus dem Ärmel geschüttelt: Ich glaube, er würde nicht in die Haftung geraten wenn was passieren würde.
tandem65
28.11.2012, 18:53
Knackpunkt ist nämlich, dass seine Aufgabe lediglich war, die Reparaturkosten zu ermitteln. Nichts weiter.
Nun, da schon ein Händler, der schreibt, daß die Laufräder in Ordnung sind sofort in der Haftung ist, ist es ein vereidigter Sachverständiger, wie Du zugeben wirst, noch ein wenig sicherer. ;) Die Frage der Reparaturkosten entscheidet sich ja gerade an der Frage, ob z.B. die Laufräder den gleichen Zustand haben wie vor dem Unfall. Da die Laufräder nicht ersetzt werden sind sie folglich 100% nicht durch den Unfall geschädigt! Für diese Aussage haftet der Gutachter eine ganze Weile. Insofern kannst Du Dich "leider" bedenkenlos auf die Laufräder verlassen.
sybenwurz
28.11.2012, 21:43
Stuttgart?
Wie heisst der Knabe? Zedler?
Nur interessehalber...
Aber: er schreibt klipp und klar, dass die Räder in gängigen Testverfahren Werte erbringen, die denen im Neuzustand entsprechen.
Das ist ne hundertpro klare Aussage, an der es nix zu rütteln gibt (und an der ich persönlich nicht zweifle).
Schon im eigenen Interesse sollte der Sachverständige diese Aussage mit dementsprechenden Messergebnissen untermauern können.
Ich würde die Räder ohne jegliche Bedenken weiterverwenden.
Und noch zwo Sätze zu Sachverständigen: es gibt welche, die von IHK und welche, die von den Handwerkskammern bestellt werden.
Bei der Handwerkskammer sind die Bedingungen, das Prädikat "Sachverständiger" zu erlangen, relativ lax, bei der IHK sieht das schon ganz anders aus (bedeutet aber nicht, dass die einen nix draufhätten und die andern schon, man kann aber davon ausgehen, dass jemand, der von der IHK bestellt ist, generell schon kein Nasenbohrer ist).
Ein Gefälligkeitsgutachten wird es aber so oder so von beiden Seiten nicht geben. Im Zweirad-, speziell Fahrradbereich sind die Sachverständigen zwar dünn gesät, aber niemand kann es sich leisten, vor Gericht von nem anderen Gutachter/Sachverständigen zerpflückt zu werden, nachdem er zugunsten einer Partei geurteilt und dazu die Faktenlage gebogen hätte.
[QUOTE=sybenwurz;838619]Stuttgart?
Wie heisst der Knabe? Zedler?
Nur interessehalber...
Aber: er schreibt klipp und klar, dass die Räder in gängigen Testverfahren Werte erbringen, die denen im Neuzustand entsprechen.
Das ist ne hundertpro klare Aussage, an der es nix zu rütteln gibt (und an der ich persönlich nicht zweifle).
Schon im eigenen Interesse sollte der Sachverständige diese Aussage mit dementsprechenden Messergebnissen untermauern können.
Ich würde die Räder ohne jegliche Bedenken weiterverwenden.
QUOTE]
Yep, Zedler heißt der "Knabe"
Ok, und wenn Sybenwurz schon schreibt "ohne Bedenken weiternutzen", dann ist das ja mal ne Ansage :)
Werde mir mal überlegen, ob ich sie weiterfahre:confused:
Oder will die vielleicht einer kaufen? :cool: Mark 1 TT, Schlauchreifenversion, Kauf April 2010, fast nur im Wettkampf gefahren, schätze ca. 1500 km, Zustand: offensichtlich einwandfrei mit lt. Sachverständigen besseren Steifigkeitswerten als vergleichbare Neuräder, Preis: VB :Cheese:
Der Zedler ist doch der TOUR Redakteur und Ingenieur.
Er ist ja immer ziemlich konservativ in seinen Bewertungen.
maifelder
29.11.2012, 13:12
Bei solchen diffizielen Sachen kann ich mir auch nicht vorstellen, dass der Gutachter Gefahr laufen will, dass Du im Gipsbett landest, wenn das Ding doch berstet.
sybenwurz
29.11.2012, 14:25
Oder will die vielleicht einer kaufen? :cool: Mark 1 TT, Schlauchreifenversion, Kauf April 2010, fast nur im Wettkampf gefahren, schätze ca. 1500 km, Zustand: offensichtlich einwandfrei mit lt. Sachverständigen besseren Steifigkeitswerten als vergleichbare Neuräder, Preis: VB :Cheese:
Die kannste nach so nem Crash vergessen, aber ummse mir an die Wand zu hängen, würd ich dir noch nen Hunderter dafür zahlen.
:Cheese:
Die kannste nach so nem Crash vergessen, aber ummse mir an die Wand zu hängen, würd ich dir noch nen Hunderter dafür zahlen.
:Cheese:
Da frag ich doch lieber erst nochmal den Zedler :Lachen2:
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