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Vollständige Version anzeigen : Gerichtsurteil: Triathlet fährt Oma um


Frank
11.10.2012, 17:36
zur Info ein Urteil welches für ähnliche Unfälle als Präzedenzurteil dienen soll:

http://www.nordbayern.de/region/forchheim/urteil-radfahrer-mussen-rufen-und-bremsen-konnen-1.2424165

NBer
11.10.2012, 17:40
zur Info ein Urteil welches für ähnliche Unfälle als Präzedenzurteil dienen soll:

http://www.nordbayern.de/region/forchheim/urteil-radfahrer-mussen-rufen-und-bremsen-konnen-1.2424165

wieder ein grund mehr, auf den straßen zu fahren, solang es keine reinen radwege sind.

Noiram
11.10.2012, 17:44
wieder ein grund mehr, auf den straßen zu fahren, solang es keine reinen radwege sind.

Vor allem wenn auf RADwegen Damen mit Ihren Hunden spazierengehen - mit 5m-langen Leinen und der Hund rechts und Herrchen links spazieren...

Wo fahren? Durch die gespannte Leine?
Die Frau kam auf mich zu und tat nix. Ich musste bremsen und anhalten. Widerwillig zog sie ihren Hund ein und maulte... was ich Radfahrer denn ihren Weg zu kreuzen hätte... *groll*

carolinchen
11.10.2012, 17:55
Tempo 15????Kann ich fast nicht glauben.

kupferle
11.10.2012, 17:57
Tempo 15????Kann ich fast nicht glauben.

war auch mein erster Gedanke!Und mit dem Rufen aus größerer Entfernung haben es die Radler hier zumindest nicht so....

Carlos85
11.10.2012, 18:36
Der Artikel ist doch ein einziger Witz...

Da steht:

- Oma sieht Radler (möglich)
- Oma ruft Hund zu sich (schon unwahrscheinlich, aber möglich)
- Oma macht Schritt zurück, trotz des Wissens, der Radfahrer kommt
- Oma erschrickt weil "plötzlich" ein Radfahrer auftaucht
- tempo 15 (unwahrscheinlich)
- Oma verliert 3 Schneidezähne (sofern echt ;) )

Kann mir schon vorstellen wie das dem Richter dann erzählt wurde...

Klar, auf den Schwächeren (hier: Fußgänger) müssen wir schon mehr aufpassen als andersrum. Aber "die" sind doch mindestens genau so unfähig im Straßenverkehr wie viele (aber wohl eher weniger als es Fußgänger sind) Radler...

HeinB
11.10.2012, 18:40
zur Info ein Urteil welches für ähnliche Unfälle als Präzedenzurteil dienen soll:


Ein Radfahrer auf einem Fuß-/Radweg muss, wenn er an einem Fußgänger vorbeifahren will – der ihn nicht sieht oder beachtet –, vorsorglich sein Fahrverhalten darauf einstellen. Der Fußgänger könnte einen unbedachten Schritt machen, der zum Zusammenstoß führt.

Alles selbstverständlich, mach ich eh immer so, schon aus Eigeninteresse. Fahre aber seltenst auf dem Radweg. Der Radfahrer hier hatte einen Schlüsselbeinbruch --> Saison vorbei.

Vinoman
11.10.2012, 18:58
Das Problem bei der Argumentation ist mE, dass Du als Radler praktisch keine Chance hast, wenn Du das Rad nicht quasi schiebst. Was ist denn, wenn Du an jemanden in Schrittgeschwindigkeit vorbeifährst und er plötzlich eine Bewegung in deinen Weg macht. Mit Pech kann auch das noch ordentlich Bruch erzeugen und Rufen hilft bei Stöpselträgern schon mal garnicht und wenn's schlecht läuft rennen sie dir erst recht ins Rad.

Durch solche Urteile erreicht man nur, dass den Fußgängern nicht klar wird, dass sie genauso aufpassen müssen, was alternativlos ist. :Huhu:

runner96
11.10.2012, 19:23
tempo 15 ist eben für mache Triathleten Schrittgeschwindigkeit :cool:

Meik
11.10.2012, 19:28
tempo 15 ist eben für mache Triathleten Schrittgeschwindigkeit :cool:

Nicht? :confused:

Pascal
11.10.2012, 19:36
Das Problem bei der Argumentation ist mE, dass Du als Radler praktisch keine Chance hast, wenn Du das Rad nicht quasi schiebst. Was ist denn, wenn Du an jemanden in Schrittgeschwindigkeit vorbeifährst und er plötzlich eine Bewegung in deinen Weg macht. Mit Pech kann auch das noch ordentlich Bruch erzeugen und Rufen hilft bei Stöpselträgern schon mal garnicht und wenn's schlecht läuft rennen sie dir erst recht ins Rad.



Das ist ein nicht aufzulösendes Dilemma, denn Omas und Kleinkinder mit 0-4 km/h passen einfach nicht zusammen auf einen Weg mit Radfahrern mit 15-40 km/h. Hier differieren Geschwindigkeitsunterschiede um den Faktor 10. Das ist als würde auf einer Landstraße ein PKW mit 40 km/h und ein anderer mit 400 km/h unterwegs sein. Völlig unvorstellbar.

Das Problem ist nun, dass die Alternative die Straße auch für die Radfahrer zusammen mit den Kraftfahrzeugen nutzbar zu machen (Stichwort Radwegbenutzungspflicht) auf keinerlei Verständnis der Autofahrer Fraktion trifft. So ist der Radfahrer gewungen sich entweder stets mit Autofahrern anzulegen oder aber, wie im dargelegten Fall, einem nicht unbeträchtlichen Risiko für die eigene Gesundheit, aber auch die Gesundheit dritter unbeteiligter auszusetzen.

dickermichel
11.10.2012, 19:54
"Aber der Radfahrer darf sein Rad nur so schnell bewegen, dass er es jederzeit beherrscht und abbremsen kann. Soweit erforderlich, muss Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Das wäre in diesem Fall angemessen gewesen. Der Radler ist zur besonderen Rücksichtnahme angehalten."

Finde ich absolut korrekt - das sollte zwar auch für alle PKW- und LKW-Fahrer gelten, denn die verringern ihr Tempo auch meist nicht um ein km/h, wenn sie an einem auf einer kleinen Straße vorbeischießen - aber gerade bei Rad- UND Gehwegen ist der schnellere in der Pflicht, also der Radler.
Da muß man halt eine andere Route wählen oder sich gedulden.

Und ich habe mich selbst als Fußgänger schon oft genug über Radler geärgert, die mit unverminderter Geschwindigkeit an einem vorbeipreschen und darauf setzen, daß der Fußgänger keinen falschen Schritt macht - das ist unverantwortlich.

Und das sagt der Michel, der sehr gerne mit dem Rad rast, aber halt nur, wenn die Straße es erlaubt.

PT1
11.10.2012, 20:00
ich teile die Ansicht des dicken Michaels.
Da muss man auch gar nicht lamentieren.
Fährst du mit dem Auto auf eine Ampelkreuzung zu und jemand betritt die Straße: 50% Teilschuld als Autofahrer - ohne jegliche Diskussion, auch wenn man Grün hatte.
Fährt ein Radfahrer mit MP3 - ist auch hier die Versicherung fein vor. Mit Recht.

Das Problem ist aber bisher auch gewesen: Fährt ein Radfahrer bei ausgewiesenem Radweg auf der Straße und kommt es zu einem Unfall: Der Radfahrer hat zu 50% Teilschuld (wenigstens), weil er den vorgeschrieben Radweg nicht genutzt hat.
Hier tut sich seit Kurzem etwas: Die Radwegbenutzungspflicht scheint nun auf der Kippe, es gibt Städte, die schildern ab, weil die Benutzungspflicht eine zwingende Notwendigkeit ergeben muss.

Ich persönlich fahre bei Landstraßen gerne auf dem Radweg, so er ordentlich ausgebaut ist. Fußgängern kündige ich mich mit einem laut gesprochenem "Klingeling" an.
Innerstädtisch ist es besser, die Straße zu nutzen, vereinzelt aber ist mir das zu gefährlich. Dann Radweg - aber nur, wenn getrennt vom Fußweg.
Denn andernfalls hat der Fußgänger immer Vorrang.

Lecker Nudelsalat
11.10.2012, 20:01
Der Artikel ist doch ein einziger Witz...

...

Der Witz bist Du, das war ein kombinierter Fuß/Radweg, da hat der Schwächere, sprich Fußgänger, absolute Vorfahrt. Notfalls muss man zum Überholen sogar absteigen. :bussi:

Thorsten
11.10.2012, 20:34
Die Verteilung finde ich etwas hart, da die Oma den Radfahrer gesehen hat und trotzdem alles falsch gemacht hat, was man falsch machen konnte.

Aber die 15 km/h würde ich dem Radfahrer bei diesen Verletzungen nicht unbedingt abnehmen. Vielleicht war er zumindest gedanklich schon so langsam.

Und wird das automatisch zu einem "Grundsatzurteil", weil das der Anwalt der Geschädigten gegenüber der Zeitung sagt :confused:?

Im "Notfall" brüll ich einfach, was das Zeug hält, wenn andere Verkehrsteilnehmer nicht wirklich am Verkehr teilnehmen, sondern nur auf sich bezogen im Verkehr rumeiern. Für deren großen Schrecken kann ich dann halt auch nichts.

sybenwurz
11.10.2012, 20:48
Die Verteilung finde ich etwas hart, ...

+1
Hart und unverständlich.

Auch wenn ich unbenommen der Tatsache, dasses nicht widerlegbar sein dürfte, die 15km/h nicht glaube, halte ich es auf nem für Fussgänger und Radler gleichberechtigt zu nutzenden Weg für notwendig, dass auch die Oma Sorge trägt und sich verhält, dass niemand anders zu Schaden kommt.
Hätte sie das in dem masse wie der Radfahrer, wäre es zu dem Unfall sicherlich nicht gekommen.

Ich rufe jedenfalls nicht lange und brems auch nicht ab, sondern seh zu, dass ich vorbeikomme, ehe ich bemerkt werde...:Cheese:

Meik
11.10.2012, 20:54
Fährst du mit dem Auto auf eine Ampelkreuzung zu und jemand betritt die Straße: 50% Teilschuld als Autofahrer - ohne jegliche Diskussion, auch wenn man Grün hatte.

Mit Sicherheit nicht. Hatte vor kurzem noch den Fall auf dem Tisch, Autofahrer klar 0%, Fußgänger 100%. Beim KFZ gegen schwächere auch bitte Schuld und Haftung trennen, oft zahlt hier die KFZ-Haftpflicht auch ohne Schuld des Fahrzeugführers aus der Gefährdungshaftung. Andere Baustelle.

Bei Radfahrer/Fußgänger kommt es darauf an. Sollte der Radfahrer tatsächlich nur 15 gefahren sein finde ich es ziemlich unverständlich. Damit hat er doch schon Rücksicht genommen, der Schwächere darf sich doch auch nicht immer mit dem "ich bin der Schwächere und du musst aufpassen" rausreden und irgendwie ohne zu gucken im Straßenverkehr rumrennen.

Glaub aber kaum dass es ein Grundsatzurteil wird, zu unterschiedlich fallen solche Entscheidungen aus. Auch die Sachen mit dem Fahren auf der Straße, mal trägt der Radfahrer die gesamte Schuld weil er nicht auf dem Radweg fuhr, mal keine weil er trotzdem Vorfahrt hat, ... je nachdem welcher Richter auf dem Stuhl/Sattel sitzt

PT1
11.10.2012, 21:36
mit Sicherheit doch.
Ampelkreuzung gleich Fußgänger= erhöhter Gefahrenbereich= Autofahrer muss immer damit rechnen, dass ein Fußgänger die Fahrbahn betritt.
Ist wie beim Zebrastreifen (dort noch schlimmer).
Ist so, glaub es oder lass es.

Meik
11.10.2012, 21:51
mit Sicherheit doch.

Dann haben diverse Richter in D keine Ahnung, gleich die ersten beiden google Ergebnisse bei Fussgänger und Unfall rote Ampel:
http://www.n-tv.de/ratgeber/Nach-Unfall-Schadenersatzklage-article247813.html
http://www.n-tv.de/ratgeber/Rote-Ampel-gilt-auch-nachts-article3821526.html

Und der vom OLG Hamm was ich vor kurzem auf dem Tisch hatte hat ebenso ein Fehlurteil gefällt.

Trotzdem kann es bei der HAFTUNG sein dass der Autofahrer aufgrund der Gefährungshaftung zahlen muss obwohl er keine Schuld am Unfall hat. Sind und bleiben zwei verschiedene Dinge.

Zebrastreifen ist eine andere Welt, dort begehst du als Autofahrer gleich eine Straftat nach 315c StGB, das ist kein Verstoß gegen die StVO mehr. Dort hat der Fußgänger aber auch klar Vorrang.

PT1
11.10.2012, 22:37
dann lass es.

Fahr mal in einer Tempo 30 Zone einen Fugänger mit dem Auto über den Haufen. Der hat sich einfach nur bequemt, zwischen zwei Autos hindurch auf die Straße zu treten.....

Von einem Kind will ich gar nicht reden....

Wie oben bereits erwähnt wurde: Du musst immer in der Lage sein zu bremsen.
Du kannst dann ja gerne sagen, dass es dir mit Tempo 50 nicht möglich war.
Das wird der Richter gerne hören.
Tempo 50 ist nämlich die Obergrenze.
Es gilt immer undzwar immer: Du musst in der Lage sein, das Auto zum Stehen zu bringen (ist wie mit dem Rad im obigen Urteil).
Ansonsten ist deine Geschwindigkeit "nicht angepasst".
Was du dir dabei denkst, ist völlig egal. Auch nicht, was der Realität entspricht.
Es gilt nur diese eine Regel: angepasste Geschwindigkeit.
Und eine Ampelkreuzung ist der Bereich, an dem sich Fußgänger aufhalten.

Die Teilschuld beträgt 50%, denn du musst damit rechnen, dass jemand die Fahrbahn an der Stelle zu früh betritt.

Gegessen.

Thorsten
11.10.2012, 22:41
Die Oma war auch nicht mehr in der Lage, rechtzeitig vor dem Radfahrer anzuhalten. Ich tippe mal auf nicht angepasste Geschwindigkeit, auf einem kombinierten Fuß-Radweg muss man bestimmt immer mit 15 km/h schneller Radfahrern rechnen und rechtzeitig vor denen zum Stehen kommen können ;).

GuW
12.10.2012, 11:41
wie Sybenwurz schon geschrieben hat - irgendwie paradox, dass wenn der Radfahrer mit 40 Sachen durchgezogen hätte und sich nicht bemerkbar macht während die Oma im Gebüsch hockt die ganze Sache nie passiert wäre...

Was in der Stadt zwangsweise meiner gängigen Technik entspricht - wenn eine Lücke da ist, dann gehts ohne Vorwarnung da durch - bis da eine Reaktion kommt bin ich soweit durch, dass kein Unfall mehr passieren kann.

Macht man sich bemerkbar, weichen die Leute im Zweifelsfall immer auf die falsche Seite aus, bleiben stehen oder zwingen einen sonstwie zum Anhalten - und im schlimmsten Fall darf man sich auf einem reinen Radweg (gibts in Nürnberg entlang der Stadtmauer einige Passagen) auch noch anpöbeln lassen - Nein danke!

MattF
12.10.2012, 11:57
Bei Radfahrer/Fußgänger kommt es darauf an. Sollte der Radfahrer tatsächlich nur 15 gefahren sein finde ich es ziemlich unverständlich. Damit hat er doch schon Rücksicht genommen, der Schwächere darf sich doch auch nicht immer mit dem "ich bin der Schwächere und du musst aufpassen" rausreden und irgendwie ohne zu gucken im Straßenverkehr rumrennen.


Na ja, bei einem PKW verlangt man 1.5 m Sicherheitsabstand.

Sollte der Radfahrer die eingehalten haben würde ich dem obigen zustimmen. Wenn der Radfahrer aber mit 50cm Abstand, mit 15km/h an ihre vorbeigefahren ist (was bei üblichen Radwegen wahrscheinlich ist), ist das keine Rücksicht.
Rücksicht heißt nicht ich vermindere meine Geschwindigkeit, Rücksicht heißt ich verhindere dass was passieren kann. Bei zu wenig Abstand kann auch bei 10 km/h was passieren.

Ansonsten meide ich Radwege, wie der Teufel das Weihwasser!

MfG
Matthias

Klugschnacker
12.10.2012, 12:30
Die Radwegenutzungspflicht muss endlich weg! Der Radfahrer muss selbst entscheiden können, wo das Risiko für ihn und andere Verkehrsteilnehmer zeit- und situationsabhängig am geringsten ist.

Manche Radwege sind selbst für schnelle Radfahrer hervorragend geeignet. Also fahre ich darauf. Außer vielleicht am Wochenende, wenn sich dort massenhaft Ausflügler, Inlineskater und Spaziergänger tummeln. IMO ist es sicherer, wenn ich am Wochenende auf die ohnehin verkehrsärmere Landstraße ausweiche. Dort wird man allerdings häufig von oberlehrerhaften Autofahrern geschnitten.

Besonders schlimm sind parallel zur Straße geführte Fuß-/Radwege in Ortschaften. Die sind vielleicht für Kinder und Familien geeignet. Für zügige Radfahrer aber eine eindeutige Gefährdung.

Grüße,
Arne

FinP
12.10.2012, 12:37
Alle, die hier so schimpfen:

Mitmachen (http://cycleride.de/cms/)!

sybenwurz
12.10.2012, 12:54
Alle, die hier so schimpfen:

Mitmachen (http://cycleride.de/cms/)!

Da seh ich nix zum Mitmachen.

Hier (http://www.fahrradklima-test.de) kann man 'seine' Stadt abwatschen oder belobigen.
Wer effektiv vor Ort was bewegen will und keinen Frust kriegt, wenn nix oder kaum was passiert, sollte ADFC-Mitglied werden und sich in seinem Ortsverband engagieren.
Die haben auch spezialisierte Rechtsvertreter, die sinnvolle Hilfestellung geben können, wenn wirklich mal was passiert sein sollte.

Problem hier im Forum ist imho, dass viele/fast alle aus Sportlersicht urteilen. Ob ich nur mitm TT gebückt durch die Gegend hoble, mitm Alltagsrad zum Einkaufen/zur Arbeit fahre oder mit Familie/Kindern unterwegs bin, macht nen gewichtigen Unterschied in der Sichtweise aus.

Prinzipiell bin ich aber bei Arne, wobei ich das Problem sehe, dass das Gros der Autofahrer einfach keine Checkung hat, wer was wann darf, muss oder sollte.
In FinPs Link kriegt man ja nen ganz guten Eindruck, woher die verkehrsrechtliche 'BILDung' kommt, Eile, Ungeduld und Egoismus tun ein Übriges.

FinP
12.10.2012, 13:22
Der Link war beispielhaft dafür, dass man sich für und gegen etwas engagieren kann. Auch kann man bei IC mitmachen - Mitglied werden, die Aktionen unterstützen, damals bei der Petition unterzeichnen etc.

Der ADFC ist meiner Meinung nach (zumindest hier im Ort) zu sehr auf der Seite der Oma mit Einkaufstasche am Lenker. Die würden hier am liebsten noch mehr Radwege bauen oder die Gehwege zum Befahren in beide Richtungen freigegeben bekommen...

Ich habe mal alle Ratsmitglieder hier vor Ort angeschrieben, dass ich sie herzlich zu einer Fahrradtour inkl. Verpflegung einlade (wahlweise auch hinten auf dem Tandem) und ich mit denen mal die neuralgischen Punkte in der Stadt abfahre. Reaktion:
Null.

sybenwurz
12.10.2012, 15:01
Reaktion:
Null.

Schliess dich mal mit Frau dude kurz, die scheint da ne besondere Penetranz an den Tag zu legen, die nicht aufgibt, ehe ein Ergebnis erreicht ist.

Aber klar kann der Rat nicht mit jedem Hinz und Kunz radeln.
In Rgbg. macht der ADFC ab und an ne Runde mitm Stadtrat.
Auf komfortablen Pedelecs.
Ich würdse nur mit eigener Kraft und auf bockhart aufgeblasenen Reifen mitnehmen, damitse jedes noch so kleine Mistloch auch ordentlich spüren.
Undse zum Schluss alleine auf meiner neuen Lieblingskreuzung aussetzen:


https://lh5.googleusercontent.com/-RgTZ-ppKyxg/UHXOyItrkEI/AAAAAAAAIZg/0-oxuhyT4sM/s640/IMG_0117.JPG



Davon ab: wenn der ADFC zu 'Oma-lastig' ist, liegts an all jenen, die ne andere Sichtweise/Einstellung haben, dies zu ändern.
Dem Verein deswegen fernzubleiben, ist jedenfalls nicht der richtige Weg.

FinP
12.10.2012, 15:09
Ich würdse nur mit eigener Kraft und auf bockhart aufgeblasenen Reifen mitnehmen, damitse jedes noch so kleine Mistloch auch ordentlich spüren.
So war der Plan. Einfach mal hinten aufs Tandem (da fühlt man sich ja eh schnell ausgeliefert), dann immer regelkonform auf die Radwege rauf und runter, rechts an den abbiegenden Autos vorbei, etc..
Sollte ich den Trip überleben, habe ich einen Entscheider sicherlich bekehrt.

Davon ab: wenn der ADFC zu 'Oma-lastig' ist, liegts an all jenen, die ne andere Sichtweise/Einstellung haben, dies zu ändern.
Dem Verein deswegen fernzubleiben, ist jedenfalls nicht der richtige Weg.
Richtig. Man kann sich nur leider nicht zerteilen und auf zu vielen Hochzeiten tanzen...
Und: Auch radfahrende Omas brauchen eine Lobby... :Cheese:

Rhing
12.10.2012, 16:57
... OLG Hamm ...

... was ja dann eher für PT1's Meinung sprechen würde. :Cheese:


...Fährst du mit dem Auto auf eine Ampelkreuzung zu und jemand betritt die Straße: 50% Teilschuld als Autofahrer - ohne jegliche Diskussion, auch wenn man Grün hatte.
Fährt ein Radfahrer mit MP3 - ist auch hier die Versicherung fein vor. Mit Recht....

... Fahr mal in einer Tempo 30 Zone einen Fugänger mit dem Auto über den Haufen. Der hat sich einfach nur bequemt, zwischen zwei Autos hindurch auf die Straße zu treten.....
...
Meinste nicht, dass das 2 bzw. 3 völlig verschiedene Fälle sind. Was der MP3-Player hier zu suchen hat, ist mir sowieso schleierhaft. Aber Tempo 30 Zone einerseits, die ja nicht ohne Grund installiert ist, und geregelte Ampelkreuzung (womöglich auf 4-spuriger Ausfallstraße, Autos haben Grün-, Fußgänger Rotlicht, gerade um einen flüssigen Verkehrsablauf zu gewährleisten. Ne, ne, das seh ich ähnlich wie Meik. Er weißt ja auch darauf hin, dass fehlendes Verschulden nicht dazu führt, dass keine Haftung vorliegt. Autofahren ist auch bei regelgerechtem Verhalten der Verkehrsteilnehmer gefährlich. Deshalb hat der Gesetzgeber da ne Gefährdungshaftung normiert, die allein schon beim Betrieb eines KFZ zu ner Haftung führt, auch wenn kein Verschulden vorliegt. Aber eben nicht für Fahrräder, auch wenn einige Kollegen sicher ganz schön kräftig sind.

Die Bedeutung des Artikels würde ich mal nicht überschätzen. Entweder wollte der Kollege sich da wichtig machen ("Ich hab'n Grundsatzurteil erstritten im selbstlosen Kampf quasi als Robin Hood für die Oma") oder der Zeitungsfritze hat's nicht richtig wiedergegeben. Die sonstige Wortwahl spricht nicht dafür, dass er juristisch den großen Durchblick hat.

"Grundsatzurteile" gibt es im eigentlichen Sinne nicht. Man kann aber natürlich beispielhaft andere Urteile vorlegen, um zu zeigen, dass andere Gerichte eine Problematik so gelöst haben. Die Versuchung für den Richter, da "abzuschreiben" ist natürlich groß. Dennoch sind gerade solche Fälle immer von der individuellen Situation geprägt, die in nem Zeitungsartikel natürlich nicht vollständig wiedergegeben werden können. Z.B.: Hat die Oma 'n Stock gehabt? Oder war's eine so wie ne Vereinskameradin, die Oma ist und Roth in sub 12 gefinisht hat. Und wohl auch: Wie wahrscheinlich ist es, dass der Tria wirklich 15 km/h gefahren ist? Hat er aus 50 m Entfernung gebrüllt und auch die ganze Strecke, weil er gesehen hat, dass die Oma unsicher war, ohne mal ne Umdrehung rauszunehmen? Dann war 15 wohl auf jeden Fall zu schnell. Aber klar, wenn sie "ne sportliche, junge Oma" von 55 war, ist das natürlich anders zu bewerten als bei ner 80-jährigen Frau mit Krückstock. War das ganze 4 km vom nächsten Haus weg, wo ich nicht mit der "Krückstockoma" rechnen muß, weil die da zu Fuß gar nicht hinkommt, oder direkt vorm Altenheim? Ihr wißt, was ich meine.

So kann man das nicht ansatzweise seriös bewerten und nur den Schluß ziehen, dass man auf den Kombiradwegen sehr vorsichtig sein muß. Und, dass die Benutzungspflicht aufgehoben gehört.

Matthias75
12.10.2012, 17:18
Denke, die Schuldfrage hängt auch sehr stark von den örtlichen Gegebenheiten ab. Was mich z.B. wundert:

"Denn als sich der Radfahrer in unmittelbarer Nähe der Frau befindet, macht sie einen Schritt in Richtung Wegmitte und erschrickt als er plötzlich vor ihr ist.

Trotz eines Ausweichversuchs kommt es zu einem folgenreichen Zusammenstoß."

Ohne jetzt diskutieren zu wollen, ob sie nicht vielleicht doch zwei oder drei Schritte gemacht hat, frage ich mich, wie dicht er an ihr vorbeifahren wollte, dass es trotz Ausweichmanöver bei 1-2 Schritten von ihr zu einem Zusammenstoss kommt.

Wenn der Weg so schmal war, dass die Frau ihn mit den zwei Schritten komplett dicht machen konnte, waren vielleicht 15km/h schon zu schnell.

Sobald ich merke, dass ich von anderen Verkehrsteilnehmern nicht wahrgenommen werde, gehe ich auf jeden Fall sicher, dass ich von mir aus einen Zusammenstoss vermeiden kann, also einen Bogen fahren oder entsprechend abbremsen kann.

Seltsam ist in dem Fall aber auch, dass die Frau ihn ja wahrgenommen aber scheinbar wieder vergessen hat....

Matthias

MarcusF
12.10.2012, 17:52
Seltsam ist in dem Fall aber auch, dass die Frau ihn ja wahrgenommen aber scheinbar wieder vergessen hat....


Also wenn ich eine Oma vor mir auf dem Radweg habe, dann verhalte ich mich besonders vorsichtig, weil man nie weiss, ob die noch "gut in Schuss" ist.
Notfalls schleiche ich da mit einem Fuß auf dem Boden dran vorbei, um sicher zu gehen, dass die nicht eine unbedarfte Bewegung macht. Wenn man mal sieht, wie unsicher sich ältere Herrschaften manchmal im Straßenverkehr verhalten (mit dem Rad abbiegen, ohne vorher Zeichen zu geben oder sich umzuschauen etc), dann sollte einem schon klar sein, dass man besondere Vorsicht walten lassen muss.
In diesem Beispiel hat die Dame ja offenbar den Radfahrer nicht im Blick behalten, sondern den Blick abgewendet. Da würden bei mir schon die Alarmglocken klingeln.

Ansonsten, Carlos hat's schon geschrieben, im Straßenverkehr ist immer auf den Schwächeren Rücksicht zu nehmen. Und der Fußgänger ist nunmal das schwächste Glied in der Hackordnung der Straße und sollte daher besondere Rücksicht von allen anderen genießen.

Ich frag mich auch, was der Radfahrer gemacht hätte, wenn der Hund aus dem Gebüsch gesprintet gekommen wär. Die Frau hat den Hund ja gerufen, der Radfahrer hätte also damit rechnen müssen. Dass er den Ruf der Frau an ihren Hund gehört hat, davon würde ich ausgehen, schliesslich meinte er ja auch, dass sein Ruf von der Oma zu verstehen gewesen sei (und die hören ja oftmals nicht mehr so gut).

Ich kann das Urteil daher nachvollziehen, auch bzgl der Verteilung der Schuld.

PaulG_SH
12.10.2012, 18:42
Für mich ist die Sache ganz einfach. Ich fahre auf der Straße, sofern kein Radweg da ist, der für mich (das schließt Leben, Gesundheit und Eigentum ein) sicher ist. Das Strafmandat bezahle ich (denn ich habe etwas falsch gemacht), spare dafür aber die 6.000 Euro Schmerzensgeld oder die Kosten neuer Reifen, Felgen, Lenkkopflager ...

Und noch ein Aufreger: Ich fahre auf der Straße soweit links vom Randstreifen, dass ich Löchern am Fahrbahnrand ausweiche. Autofahrer, die überholen wollen, haben die gesamte Gegenspur Platz. Wenn da kein Platz ist, dann würden sie sich (für mich gefährlich) an mir vorbei drücken. Falls ich auch dafür mal eine Strafe bezahlen muss (wegen Verstoß gegen das Linsfahrgebot), dann nehme ich die mit dem Bewusstsein hin, dem Tod bis dahin schon zig-mal entronnen zu sein. (Nicht jeder hat verkehrsarme Dorfstraßen zur Verfügung, mancher muss sich auf Bundesstraßen durchs Training schlagen.)