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Vollständige Version anzeigen : Frage an die Juristen: Kaufvertrag im Internet


Gonzo
13.01.2008, 18:25
N'Abend werte Gemeinde,

ich hätte mal eine Frage. Irgendwann kurz vor Weihnachten bin ich in leicht angetrunkenem Zustand nachts zufällig auf einer Internet-Seite eines Tattoo-Shops gelandet. Um Zugang zu erhalten, mußte man sich registrieren. Unglücklicherweise habe ich im vernebelten Zustand wohl die AGB's übersehen und mit der Registrierung ein Jahresabonnement abgeschlossen. Dieses hätte ich innerhalb einer Frist von zwei Wochen widerrufen können, aber natürlich nicht gemacht, da ich mir ja nicht bewußt war, das Abonnement abgeschlossen zu haben.

Jetzt habe ich die Rechnung erhalten, eine mail bzgl. der Aufklärung des "Irrtums" wurde gar nicht beantwortet, sondern eine Woche später ist eine Mahnung ist ins Haus geflattert, in der ich aufgefordert wurde, sofort zu zahlen oder ein Inkasso-Unternehmen werde mit dem Fall beauftragt....... (was ist das überhaupt; ich stelle mir da immer ein paar osteuropäische Gesellen mit Schrotflinte und Daumenschrauben vor).

Hat es Sinn, mit einem Anwalt gegen die Sache vorzugehen, oder habe ich definitv einen Vertrag abgeschlossen, aus dem ich nicht mehr rauskann?

Gruß
Gonzo

tri_stefan
13.01.2008, 18:44
Ich habe die ganzen Paragraphen aus der BGB Vorlesung zwar nicht mehr im Kopf, kann mich aber daran erinnern, dass du nix zu befürchten hast. Unser Prof hat jede Menge solcher Beispiele gebracht und da war für die Inkasso Büros nichts zu holen. Die setzen auf den Faktor Angst und machen damit Geld.

Ich bekomme seit einem Jahr auch Post von solchen Unternehmen, weil ich mal nach Vietnam telefoniert haben soll. Bisher habe ich die Post gesammelt und nichts ist passiert. Interessant wird es erst, wenn du Post vom Gericht bekommst, dann must du auch auf die Fristen achten.

Gehe am besten zur Verbraucherzentrale. Dort sollten sie Musterbriefe haben und du kannst dort erfahren, ob die Firma schon bekannt ist. Kostest auch weit weniger als ein Anwalt.

Gonzo
13.01.2008, 19:39
Wäre ja schon, wenn Du Recht hast, aber mein Fall liegt vielleicht doch etwas anders. Ich habe mich ja tatsächlich auf der Seite registriert und bin eine Art Kaufvertrag eingegangen, von dem ich nicht fristgerecht zurückgetreten bin.

Werde mich aber mal erkundigen bei der Verbraucherzentrale. Vielen Dank schon mal für die Info.

ChrisTRIan
13.01.2008, 19:54
Hallo,

ich bin zufällig genau auf das Thema (E-Commerce-Recht) als Rechtsanwalt spezialisiert. Schick mir doch mal die Widerrufsbelehrung von denen und die AGB.

Wenn die Widerrufsbelehrung auch nur einen kleinen Fehler enthält, dann ist diese unwirksam mit der Folge des § 355 Abs. 3 Satz 3 BGB. Du kannst dann den Widerruf zeitlich unbegrenzt (!) erklären.

Auch bei den AGB gibts häufig Fehler.... die sollte man nutzen..

Im Internet kann der Unternehmer es eigentlich kaum noch rechts-fehlerfrei machen, das ist dann Deine Chance als Verbraucher..

Mit sportlichen Grüßen

Christian Prasse

Gonzo
13.01.2008, 20:11
Hallo,

ich bin zufällig genau auf das Thema (E-Commerce-Recht) als Rechtsanwalt spezialisiert. Schick mir doch mal die Widerrufsbelehrung von denen und die AGB.

Wenn die Widerrufsbelehrung auch nur einen kleinen Fehler enthält, dann ist diese unwirksam mit der Folge des § 355 Abs. 3 Satz 3 BGB. Du kannst dann den Widerruf zeitlich unbegrenzt (!) erklären.

Auch bei den AGB gibts häufig Fehler.... die sollte man nutzen..

Im Internet kann der Unternehmer es eigentlich kaum noch rechts-fehlerfrei machen, das ist dann Deine Chance als Verbraucher..

Mit sportlichen Grüßen

Christian Prasse

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