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Vollständige Version anzeigen : Schweiz: Immer mehr Unfälle mit betrunkenen Radlern


Klugschnacker
23.11.2006, 17:13
Schweiz: Immer mehr Unfälle mit betrunkenen Radlern. (http://www.sueddeutsche.de/,mucm1/automobil/artikel/522/92430/)
Wo sind unsere Schweizer? Alle vollzählig da? Man macht sich ja Sorgen! Ab jetzt wird jeden morgen durchgezählt!
:Cheese::Prost:

Newbie
23.11.2006, 18:00
Schweiz: Immer mehr Unfälle mit betrunkenen Radlern. (http://www.sueddeutsche.de/,mucm1/automobil/artikel/522/92430/)
Wo sind unsere Schweizer? Alle vollzählig da? Man macht sich ja Sorgen! Ab jetzt wird jeden morgen durchgezählt!
:Cheese::Prost:

mach das lieber abends :o - oder denkst Du an Restalkohol :Traurig:

Woolv musste doch nach seinem Unfall beim IM Switzerland auch zum Alkoholtest !

TriSt
24.11.2006, 09:29
...
Wo sind unsere Schweizer? Alle vollzählig da? Man macht sich ja Sorgen! Ab jetzt wird jeden morgen durchgezählt!

So'n Forum hat doch auch eine deutlich soziale Komponente :)

TriSt

Hunki
24.11.2006, 11:44
Das liegt vermutlich daran, dass die meisten denken, wenn ich saufen gehe, dann geh ich lieber mit dem Fahrrad als mit dem Auto. Die Meinung bei den meisten ist auch noch, dass einem der Fahrzeugausweis nicht abgenommen werden kann, wenn man als betrunkener Radfahrer einen Unfall verursacht.

So wie ich das aber von einem Polizisten mal gehört habe, könne das ganz gut der Falls ein. Nur werden das die meisten nicht wissen.

Hunki

Voldi
24.11.2006, 11:53
Das liegt vermutlich daran, dass die meisten denken, wenn ich saufen gehe, dann geh ich lieber mit dem Fahrrad als mit dem Auto. Die Meinung bei den meisten ist auch noch, dass einem der Fahrzeugausweis nicht abgenommen werden kann, wenn man als betrunkener Radfahrer einen Unfall verursacht.

So wie ich das aber von einem Polizisten mal gehört habe, könne das ganz gut der Falls ein. Nur werden das die meisten nicht wissen.

Hunki

Ich weiss nicht wie das im schweizer Verkehrsrecht geregelt ist. Aber in Deutschland ist es IMHO egal ob Rad oder Auto. Die Strafe für Alkohol im Strassenverkehr ist die gleiche.

Volkeree
24.11.2006, 12:13
Ich weiss nicht wie das im schweizer Verkehrsrecht geregelt ist. Aber in Deutschland ist es IMHO egal ob Rad oder Auto. Die Strafe für Alkohol im Strassenverkehr ist die gleiche.

Etwas differziert muss man das doch sehen.

Wenn etwas passiert, Unfall oder heftige Ausfallerscheinung, ist es wirklich egal, ob du mit dem Fahrrad oder einem Kfz unterwegs bist.

Wenn aber nichts passiert ist es deutlich unterschiedlich und es gibt folgende Grenzen für Führer von Kfz:

mehr als 0,5%o
mehr als 0,8%o
mehr als 1,1%o, das ist die absolute Fahruntüchtigkeit, der Wert wurde mal vom BGH festgesetzt. In den 70er Jahren war diese Grenze noch bei 1,3%o


Für Radfahrer gibt es nur die absolute Fahruntüchtigkeit, die der BGH auf 1,6%o festgesetzt hat.
In diesem Fall gibt der Radfahrer auch seinen Führschein für eine nicht unerhebliche Zeit ab.

Prost, Volker

TriSt
24.11.2006, 12:16
Ich weiss nicht wie das im schweizer Verkehrsrecht geregelt ist. Aber in Deutschland ist es IMHO egal ob Rad oder Auto. Die Strafe für Alkohol im Strassenverkehr ist die gleiche.

Mit dem Unterschied, dass du als Fahrerlaubnisbesitzer diese uU. abgenommen bekommst, was dir als Nichtbesitzer nicht passieren kann.

TriSt

toursieger
24.11.2006, 13:23
Haben wir nicht mal früher, also viel früher, als wir in der Schule eine Fahrradprüfung machen mussten auch so eine Art Fahrradführerschein bekommen, oder ist das Schu- bzw. Bundeslandabhängig. :Gruebeln:

Volkeree
24.11.2006, 13:46
Haben wir nicht mal früher, also viel früher, als wir in der Schule eine Fahrradprüfung machen mussten auch so eine Art Fahrradführerschein bekommen, oder ist das Schu- bzw. Bundeslandabhängig. :Gruebeln:

Ein solcher Fahrradführerschein müsste sicherlich bundesweit einheitlich sein.
An so etwas kann ich mich auch erinnern. Ein paar Stunden Theorie, ein verkehrssicheres Fahrrad und dann einmal mit dem Rad um den Block. Überall, wo man etwas falsch machen konnte, stand ein Lehrer oder Eltern, die die Fehler notierten.
Erstaunlich, an was man sich noch erinnern kann, bei mir müsste das so Mitte der 70er gewesen sein.
Der "Führerschein" den man dann bekam, war wohl eher Anreiz, bei der Theorie aufzupassen und sich entsprechend anzustrengen. Die rechtliche Bedeutung ist da eher nicht vorhanden :Weinen: .

Volker

Lecker Nudelsalat
24.11.2006, 14:32
Etwas differziert muss man das doch sehen.

Wenn etwas passiert, Unfall oder heftige Ausfallerscheinung, ist es wirklich egal, ob du mit dem Fahrrad oder einem Kfz unterwegs bist.

Wenn aber nichts passiert ist es deutlich unterschiedlich und es gibt folgende Grenzen für Führer von Kfz:

mehr als 0,5%o
mehr als 0,8%o
mehr als 1,1%o, das ist die absolute Fahruntüchtigkeit, der Wert wurde mal vom BGH festgesetzt. In den 70er Jahren war diese Grenze noch bei 1,3%o


Für Radfahrer gibt es nur die absolute Fahruntüchtigkeit, die der BGH auf 1,6%o festgesetzt hat.
In diesem Fall gibt der Radfahrer auch seinen Führschein für eine nicht unerhebliche Zeit ab.

Prost, Volker

Ich bin in den frühen 70zigern mal mit 1,29%° getestet worden:Cheese:
Angeblich hatte ich dabei auch noch ein Rotlicht überfahren. :Cheese:
Alle Verfahren sind eingestellt worden.:Cheese:

Das mit dem Rotlicht ist aber irgendwie an mir hängengeblieben, da ich auf dem Weg zur Arbeit jeweils 18 Ampeln habe, bin ich gezwungen, täglich mindestens einmal bei Rot zu fahren.:Maso:

Gruss strwd

wehaka
24.11.2006, 20:14
Schweiz: Immer mehr Unfälle mit betrunkenen Radlern. (http://www.sueddeutsche.de/,mucm1/automobil/artikel/522/92430/)
Ja, die Schweizer sind ein Haufen üble Säufer. :Lachanfall:

Newbie
03.12.2006, 15:49
übrigens - hier kann einem auch der Führerschein abgenommen werden, wenn man betrunken auf dem Pferd unterwegs ist :Lachen2:

da ich ja praktisch nie trinke kann mir das zum Glück nicht passieren :cool:

meggele
03.12.2006, 22:05
In Berlin ist mal ein Typ seinen Führerschein losgeworden, weil er besoffen auf nem Aufsitzmäher durch seinen Garten gedüst ist.

Keine Ahnung, wie die Sache ausging :Diskussion:

Volkeree
04.12.2006, 11:50
übrigens - hier kann einem auch der Führerschein abgenommen werden, wenn man betrunken auf dem Pferd unterwegs ist :Lachen2:

da ich ja praktisch nie trinke kann mir das zum Glück nicht passieren :cool:

Wenn du besoffen, was dir ja nicht passiert, im öffentlichen Verkehrsraum reitest, wirst du den Lappen auch los.

@meggle
In deinem Garten darfst du besoffen fahren wie du willst, egal mit Auto oder Rasenmäher.
Sowohl der Begriff Straßenverkehr des § 24a StVG, als auch Verkehr aus § 316 StGB verlangen den öffentlichen Verkehrsraum.

Wenn du mit dem Mäher im Straßenverkehr fährst, ist der Lappen weg.

Volker