Vollständige Version anzeigen : Ordnungswidrigkeit
Joerg aus Hattingen
18.05.2012, 13:16
So, jetzt benötige ich mal ein paar Tipps.
Meine Freundin ist letztens über stillgelegte Bahnschienen gestürzt. Sie selber blieb bis auf unausweichliche Blessuren unverletzt.
Was passierte: Die Straße, die sie befuhr, wird an der Stelle von einem Paar Bahngleisen schräg gekreuzt. Der ehemalige Bahndamm ist ein Radweg, der von der Straße aus nicht zu sehen ist. Ob an der Kreuzungsstelle ein entsprechendes Schild steht, das auf den Radweg hinweist, kann ich mangels Ortskenntnis nicht sagen, darum werden wir uns am kommenden WE kümmern. Jedenfalls ist ihr Vorderrad aufgrund der Nässe (es regnete) und der schräg zur Fahrbahn verlaufenden Schienen, ausgebrochen und sie gestürzt. Außer verletztem Stolz ist nichts weiteres passiert :). Es war kein weiteres Fahrzeug involviert. Sie hat allerdings aus Vorsicht einen Krankenwagen bestellen lassen, ich vermute, da werden dann auch gleich die Polibären informiert. Jedenfalls waren die dann vor Ort und fragten sie aus. Die Sanitäter konnten sie gar nicht erst mitnehmen, der eine musste wohl dem wortführenden Polizisten klarmachen, dass man nu endlich mit der Patientin zum KH fahren wolle.
Die hinzugekommene Polizei hat sie angezeigt, sie soll eine Ordnungswidirgkeit nach §49 StVo begangen haben und hat einen Anhörungsbogen zugeschickt bekommen, den sie innerhalb einer Woche ausgefüllt zurücksenden soll. Nur, was genau ihr vorgeworfen wird, wird aus dem Anhörungsbogen nicht klar. Daher meine Frage, reicht es aus, der Polizeibehörde dies als Antwort zu senden bzw darum zu bitten, die angeblich begangene Ordnungswidrigkeit zu spezifizieren?
Danke, Joerg
Guerillia
18.05.2012, 13:30
Lies den Bogen mal durch..
In den meisten Fällen muss man nur eins machen - Gar nichts!
Speziell als Beschuldigte muss sie sich ja nicht selbst beschuldigen. (sofern nicht bereits durch das Einlullen am Unfallort durch die "Freunde und Helfer" nicht bereits geschehen...)
Von daher sollte Deine Freundin zeitnah eine Gedächtnisnotiz machen, was Sie den netten Herren in grün (blau) bereits alles erzählt hat.. (Nur für den Fall der Fälle)
Wenn ihr nochmal hinfahrt und das Schild sucht, können Fotos vom Unfallort sicherlich nicht schaden. Denkbar ist ja auch, dass die Straße in einem so schlechten Zustand ist, dass der Baulastträger Warnschilder hätte aufstellen müssen und ihr den Spieß umdrehen könnt :Huhu:
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Ergänzt:
Gerade etwas gegoogelt.. Teuer als 30 € (http://www.bmvbs.de/cae/servlet/contentblob/29064/publicationFile/34355/bussgeldkatalog-verordnung-bkatv-stand-Dezember-2010.pdf) kanns nicht werden (Pkt. 7.1.3). Und das auch nur, wenn sie etwas kaputt gemacht hat (sonst 15€).
Als Betroffene(r) mußt Du keine Stellung nehmen. Man muss sich nicht selbst belasten und daher kann man auch überhaupt keine Angaben machen.
Ich vermute, dass hinter dem § 49 noch was stand, z.B.
1. das allgemeine Verhalten im Straßenverkehr nach § 1 Abs. 2,
2. die Straßenbenutzung durch Fahrzeuge nach § 2,
3. die Geschwindigkeit nach § 3,
4. den Abstand nach § 4,
5. das Überholen nach § 5 Abs. 1 bis 4a, Abs. 5 Satz 2, Abs. 6 oder 7,
6. das Vorbeifahren nach § 6,
7. das Benutzen mittlerer Fahrstreifen nach § 7 Absatz 3a Satz 1, das Benutzen linker Fahrstreifen
nach § 7 Absatz 3b, Absatz 3c Satz 2 oder den Fahrstreifenwechsel nach § 7 Absatz 5,
7a. das Verhalten auf Ausfädelungsstreifen nach § 7a Absatz 3,
8. die Vorfahrt nach § 8,
9. das Abbiegen, Wenden oder Rückwärtsfahren nach § 9 Abs. 1, 2 Satz 2 und 3, Abs. 3 bis 5,
9a. (gestrichen)
10. das Einfahren oder Anfahren nach § 10,
11. das Verhalten bei besonderen Verkehrslagen nach § 11 Abs. 1 oder 2,
usw. Was bringt es Dir, da die genaue Vorschrift zu kennen. Akteneinsicht würde was bringen, weil man dann weiss, worauf die OWi gestützt wird. Nur als Betroffene(r) kriegste keine Akteneinsicht, die kriegt der RA. Ohne Akteneinsicht würde ich nix schreiben. Ist Deine Freundin rechtschutzvesichert, beauftrage einen RA, Akteneinsicht zu nehmen und dann ggfls. zu reagieren. Ohne Rechtschutzversicherung isses halt ne Kostenfrage. Jedenfalls würde ich nix "einfach so" schreiben.
Decke Pitter
18.05.2012, 13:36
Hallo Joerg,
ich würde die Anhörung nicht ignorieren. Könnte sein, dass deine Freundin dann nämlich ein OWI-Verfahren am Hals hat.
Im § 49 StvO-Ordnungswidrigkeiten sind ja diverse OWI-Tatbestände benannt. Findet doch erst mal raus, was genau vorgeworfen wird. Auf der Anhörung steht bestimmt auch eine Telefonnummer. Einfach mal anrufen und fragen, wenn ihr aus dem Schreiben/Anhörung nicht schlau werdet.
Mir ist das alles ein bisschen rätselhaft...Was könnten die deiner Freundin schon vorwerfen. Zu schnelles Fahren bestimmt nicht...:Nee:
Grüße
Tom
Hier noch ein Link zum § 49 StVO:
http://dejure.org/gesetze/StVO/49.html
LidlRacer
18.05.2012, 13:38
Ist mir ein völliges Rätsel, was ein selbstverschuldeter Sturz mit einer Ordnungswidrigkeit zu tun haben soll.
Warum man einen Krankenwagen ruft, wenn man nix hat, ist mir aber auch ein Rätsel. Dabei vielleicht versehentlich die 110 gewählt, so dass die blauen/grünen Jungs sinnlos ausgerückt sind und ihren Ärger darüber so ablassen?
Decke Pitter
18.05.2012, 13:39
Ist mir ein völliges Rätsel...
Mir auch!!!
Guerillia
18.05.2012, 13:46
Lasst mal die Kirche im Dorf :Cheese:
Für 30€ (Nichtbenutzen des Radweges mit Sachbeschädigung) Akteneinsicht? Anwalt kann man ja immernoch einschalten, wenn der Bescheid kommt und unerwartet ausfallen sollte.
Anhörungsbogen würde ich als Beschuldigter nicht ausfüllen. Wenn nen Kästchen drauf ist mit "Ich sage dazu nix" dann das ankreuzen und sonst einfach nicht reagieren.
Wenn man anruft wird man nur eingelullt und sofort steht was in der Akte, was man gar nicht so gemeint hat! (Siehe Verhalten der Polizisten am Unfallort!)
Die Jungs machen das JEDEN TAG und kennen die ganzen "Psychotricks".
Einfach den natürlichen Drang "Ich hab doch nichts gemacht, also kann ich ja ruhig losplaudern, hab ja nichts zu befürchten" wiederstehen und stattdessen --> "Reden ist Silber, Schweigen ist Gold" :Blumen:
Goldene Regel:
Don't talk to the police...
Hm, aus deiner Schilderung Jörg verstehe ich den ganzen Hergang leider auch nicht. Ich verstehe weder warum sie gestürzt ist, noch warum Krankenwagen und Polizei vor Ort war, noch was die Polizei jetzt will. Kann es sein, dass deine Freundin dir einen Teil der Geschichte nicht erzählt hat?
Decke Pitter
18.05.2012, 14:01
Hm, aus deiner Schilderung Jörg verstehe ich den ganzen Hergang leider auch nicht. Ich verstehe weder warum sie gestürzt ist, noch warum Krankenwagen und Polizei vor Ort war, noch was die Polizei jetzt will. Kann es sein, dass deine Freundin dir einen Teil der Geschichte nicht erzählt hat?
Jetzt geht es mit den wilden Spekulationen los...
:Cheese:
Mal den Anhörungsbogen abwarten.
Da steht sicher drauf, was deiner Freundin vorgeworfen wird und sie kann sich kann überlegen, ob das zutreffen kann oder nicht.
Auf jeden Fall den anhörungsbogen nur dann zurückschicken, wenn
a) sich daraus konkret ergibt, was ihr vorgeworfen wird und
b) das nicht stimmt
Sollten nicht beide Alternativen KUMULATIV gegeben sein, den Anhörungsbogen wegwerfen.
Kann ja auch sein, dass das ganze sich durch Verfolgungsverjährung in Wohlgefallen auflöst, ob nun was dran ist oder nicht.
Die beträgt 3 Monate und wird durch die Anhörung unterbrochen. Aber nur einmalig. D.h., wenn die Anhörung am Unfallort schon erfolgt ist, tritt durch den Anhörungsbogen keine weitere Unterbrechung ein.
Das wird bei den Ordnungsämtern gern übersehen :Cheese:
Joerg aus Hattingen
18.05.2012, 16:19
Danke schon mal für die Antworten.
Der Anhörungsbogen ist ja Vorgestern bei uns eingetroffen. Daraus ist nur zu entnehmen, dass ein Verfahren nach StVo § 49 gegen sie eingeleitet worden ist. Weiter wird nicht spezifiziert.
Weiterhin steht dort, dass sie sich nicht zu äußern braucht, aber dann ein Bußgeldbescheid ohne weitere Anhörung gegen sie erlassen wird.
Joerg
einfach mal anrufen bei der polizei und doof fragen was ihr vorgeworfen wird.
der § 49 StVO ist sozusagen die Ahndungsvorschrift gem. § 24StVG der Fehlverhalten gegen die Verhaltensanweisungen aus §§ 1ff.
Wüsste jetzt ehrlich gesagt aber nicht, was man einem gestürztem Radfahrer ohne Fremdschaden vorwerfen sollte.
Ich würde mal anrufen und nachfragen
amontecc
18.05.2012, 16:37
Ist nen Unfall an sich nicht eine Ordnungswidrigkeit?
Ich hatte mal sowas mit meinem Auto ganz allein auf weiter Flur.
Ergab nen Bußgeld, weil ich einen Unfall verursacht habe, keine weiteren Schäden.
Ein Unfall ist jedes schädigende Ereignis im Straßenverkehr
Guerillia
18.05.2012, 16:47
Weiterhin steht dort, dass sie sich nicht zu äußern braucht, aber dann ein Bußgeldbescheid ohne weitere Anhörung gegen sie erlassen wird.
Wird oder werden kann? ;)
Warte den Bescheid ab (wenn denn überhaupt einer kommt). Gegen den Bescheid kannst Du Einspruch einlegen. (Frist beachten).
Dann kennst Du den genauen Vorwurf und kannst Deine Gegenargumente besser platzieren.
Joerg aus Hattingen
24.05.2012, 08:27
Die Polizistin, die die Anzeige schrieb, hat bei meiner Freundin auf die Mailbox gesprochen. Ihr werde vorgeworfen, den benutzungspflichtigen Radweg nicht genutzt zu haben.
Dazu ist zu sagen. Meine Freundin kam längs der Straße, der Radweg kommt, aus ihrer Fahrtrichtung gesehen, von schräg links, kreuzt die Straße, auf der der Rest der Gleise liegt, und setzt sich rechts fort. Nach wenigen hundert Metern parallel der Straße führend, biegt der Radweg nach rechts ab, führt also in eine andere Richtung, als meine Freundin hin möchte. Diese möchte nämlich nach Hause und hat, weil aus Köln von der Arbeit kommend, wenig Lust für Umwege. Wäre sie verpflichtet, den Radweg, Schild (Nr 240) steht gut sichtbar an der Kreuzung Radweg/Straße, zu nutzen?
LidlRacer
24.05.2012, 08:40
Kannst Du die Stelle in Google Maps (http://maps.google.de) zeigen?
Andererseits frage ich mich, ob es sich lohnt, dagegen vorzugehen.
Was wird das kosten? 10€?
Joerg aus Hattingen
24.05.2012, 08:50
Andererseits frage ich mich, ob es sich lohnt, dagegen vorzugehen.
Was wird das kosten? 10€?
Die Arbeitszeit der beiden Polizisten bzgl dieser Angelegenheit kommt dem Staat, also uns Steuerzahlern, wesentlich teurer als das Bußgeld einbringt. Soviel ist klar.
Joerg aus Hattingen
24.05.2012, 08:55
Kannst Du die Stelle in Google Maps (http://maps.google.de) zeigen?
Du kannst folgende Koordinaten in die Suchfunktion bei Google Maps eingeben: 51.302189,7.06378
ich würde auch empfehlen, zu zahlen, damit die Sache auch für einen selbst erledigt ist. In Deutschland kann man wegen einer Owi durch 3 Instanzen ziehen, aber das ist m.E ein schlechtes Preis-/Leistungsverhältnis.
Du kannst auch selbst ohne Rechtsanwalt Akteneinsicht bekommen. Als Bürger bekommst Du die Akte aber nicht zugeschickt, sondern kannst Sie nur vor Ort einsehen. Teilweise gibt es im Owi-verfahren aber auch nur noch EDV-Akten.
Joerg aus Hattingen
24.05.2012, 09:21
ich würde auch empfehlen, zu zahlen, damit die Sache auch für einen selbst erledigt ist. In Deutschland kann man wegen einer Owi durch 3 Instanzen ziehen, aber das ist m.E ein schlechtes Preis-/Leistungsverhältnis.
Du kannst auch selbst ohne Rechtsanwalt Akteneinsicht bekommen. Als Bürger bekommst Du die Akte aber nicht zugeschickt, sondern kannst Sie nur vor Ort einsehen. Teilweise gibt es im Owi-verfahren aber auch nur noch EDV-Akten.
Es gibt bisher nur einen Anhörungsbogen, ein Bußgeld ist bis jetzt noch nicht ergangen. In dem Anhörungsbogen wurde nur pauschal auf §49 StVo hingewiesen ohne konkreten Hinweis auf den Vorwurf.
Erst gestern wurde dieser Vorwurf durch eine Mailboxnachricht konkretisiert.
Natürlich werden wir keinen Anwalt einschalten, wenn sich das Bußgeld in dem hier angegebenen Rahmen bewegt.
Guerillia
24.05.2012, 15:00
Wäre sie verpflichtet, den Radweg, Schild (Nr 240) steht gut sichtbar an der Kreuzung Radweg/Straße, zu nutzen?
Ja! Selbst wenn der Radweg nicht den Mindestanforderungen entspricht. Außerdem auch: Erforderlichenfalls müssen alle die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen.
Also die Oma zur Seite klingeln ist nicht. ;)
Bei bekannten Fahrtstrecken meide ich Routen, wo solche Schilder stehen..
Vor einigen Woche habe ich irgendwo was gelesen, dass einer eine Ausnahmegenehmigung bekommen hat, weil er auch anders fahren wollte als der Radweg vorgesehen hat. Ich gucke mal, ob ich das noch finde..
Das interessiert mich auch :Huhu:
Vor einigen Woche habe ich irgendwo was gelesen, dass einer eine Ausnahmegenehmigung bekommen hat, weil er auch anders fahren wollte als der Radweg vorgesehen hat. Ich gucke mal, ob ich das noch finde..
Ja! Selbst wenn der Radweg nicht den Mindestanforderungen entspricht.
Die Antwort ist meiner Meinung nach wegen der Begründung nicht richtig. Die Frage ist hier, ob der Radweg straßenbegleitend ist, nicht, ob der Radweg die Mindestanforderungen erfüllt.
Und das kann ich aus der Google-Maps-Ansicht nicht einmal ansatzweise einschätzen.
Vor einigen Woche habe ich irgendwo was gelesen, dass einer eine Ausnahmegenehmigung bekommen hat, weil er auch anders fahren wollte als der Radweg vorgesehen hat. Ich gucke mal, ob ich das noch finde..
Ausnahmegenehmigungen wird es wohl nicht geben, aber Du brauchst nirgendswo hinfahren, wo Du nicht hinwillst.
Also wieder das Stichwort: Straßenbegleitend.
Also die Oma zur Seite klingeln ist nicht. ;)
Geht schon:
Fußgänger müssen Radfahrer durchfahren lassen, Radfahrer haben aber keinen Vorrang gegenüber Fußgängern. Diese können ihren Wegteil frei wählen und müssen nicht rückwärts nach Radfahrern suchen. Der Vertrauensgrundsatz gilt zugunsten der Fußgänger (KG Berlin VM 77, 90).
stuartog
24.05.2012, 18:35
Bleiben wir mal beim Thema:
Gibt es an der Stelle an der deine Freundin gestürzt ist einen benutzungspflichtigen Radweg den sie hätte nutzen können um den von ihr geplanten Weg zu fahren?
Aus welchem Grund ist deine Freundin gestürzt?(Fahrunsicherheit, zu schnell, schlechte Sicht, besoffen?)
Ich nehme an, dass die Polizistin ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet hat weil deine Freundin einen Unfall hatte...und dafür gibt es ja meist einen Grund.
Wenn es sich jedoch herausstellen sollte dass die Ordnungswidrigkeitenanzeige nicht gerechtfertigt ist kann das Ordnungswidrigkeitenverfahren natürlich eingestellt werden.
Dazu bedarf es natürlich einer schlüssigen Erklärung auf dem Anhörbogen.
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