Vollständige Version anzeigen : Bald Steinigung in Deutschland?
chris.fall
27.04.2012, 10:18
Moin,
das "Laut den Stuttgarter Richtern ist der Streit wegen des deutschen Wohnsitzes zwar von deutschen Gerichten zu entscheiden, dies aber nach türkischem Recht." (http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,830041,00.html) hat mich doch ziemlich befremdet.
Wenn ich das mal weiter spinne, müsste dann eine Irannerin, die ihren Ehemann gehörnt hat, von einem deutschen Gericht nach iranischem Recht zum Tod durch Steinigung verurteilt werden. Zur Begründung würde es dann heißen:
"Nach der iranschen Rechtswirklichkeit genießt ein betrogenern Eheman ein sehr niedriges Ansehen". Es verstoße daher nicht gegen Recht, "wenn der Ehemann nicht das 'Stigma' des betrogenen Ehemannes auf sich nehmen will." Dadurch sei seine soziale Stellung weitaus gefestigter.
Entschuldigt meine schwarze Ironie. Aber ich hatte geglaubt, dass unser Recht für jeden gilt, der hier lebt.
Viele Grüße,
Christian
Das ist nur eins der schwierigen Themen der deutschen Rechtsprechung!
Da läßt man ja auch ungehindert Sexualstraftäter wieder auf freien Fuß oder Schwerverbrecher haben ein Recht auf Urlaub, wenn sie sich beim Freigang gut verhalten haben.
Pädophile, prügelnde Geistliche dürfen weiter "praktizieren"
usw....
Mann, da könnt ich kotzen................
malihini
27.04.2012, 10:48
@Campeon: Und Dein Gegenvorschlag wäre? Einfach lebenslang wegschließen? An die Wand stellen? Somit wären wir ja auf Stammtisch- und Bildzeitungsniveau angekommen.
Denk mal über zwei Aspekte nach:
- Schutz der Gesellschaft durch Resozialisierung: Haftzeit ist endlich, willst du die Täter unvorbereitet wieder auf die Gesellschaft loslassen? Für die extremen Fälle gibt es außerdem die Sicherheitsverwahrung.
- Stichwort UNVERÄUSSERLICHE Menschenwürde. Diese hat die Gesellschaft auch dann zu beachten, wenn die Täter dies selbst nicht tun.
Das deutsche Rechtssystem ist sicherlich nicht perfekt - aber es ist eines der besten, das ich kenne!
Leider sind allerdings einige verantwortliche Stellen sehr unterbesetzt, was zwangsläufig zu Fehlern führt. Das heißt aber nicht, dass das System an sich Scheiße ist!
Sorry für das OT!
Zum Ursprungspost: Wie bei vielen Rechtsfragen kann man über die Vor- und Nachteile des Anwendens ausländischen Rechts natürlich streiten. Immerhin ist die Ehe ja nach türkischen Gesetzen geschlossen worden, da muss man diese Regeln zumindest mit bedenken, auch wenn der Lebensmittelpunkt mittlerweile hier ist. Den hier relevanten Unterschied zwischen Zivil-/Familienrecht und Strafrecht ("Steinigung!") sollte man aber zumindest benennen - soviel Zeit zur Differenzierung sollte sein.
titansvente
27.04.2012, 11:03
Ist hier Weibsvolk anwesend?
:cool:
malihini
27.04.2012, 11:05
Ist hier Weibsvolk anwesend?
:cool:
^ ER war´s! :Cheese:
Rather-Lutz
27.04.2012, 11:06
Ist hier Weibsvolk anwesend?
:cool:
:Lachanfall: :Cheese: :Blumen:
Wenn ich das mal weiter spinne, müsste dann eine Irannerin, die ihren Ehemann gehörnt hat, von einem deutschen Gericht nach iranischem Recht zum Tod durch Steinigung verurteilt werden.
Im Eheschluß kann man ja einen "Vertrag" sehen, die Bedingungen werden durch das Recht in dem Land, in dem die Ehe geschlossen wird, bestimmt. Und dieser "Vertrag" gilt dann nach eben jenen Bedingungen auch dann noch, wenn man in einem anderen Land wohnt.
Strafrecht wird natürlich nicht importiert (Ehebruch ist im Iran eine Straftat), sonst müssten wir ja auch US-Bürger hinrichten die bei uns einen Mord begehen usw.
chris.fall
27.04.2012, 11:11
Moin,
(...)
Immerhin ist die Ehe ja nach türkischen Gesetzen geschlossen worden, da muss man diese Regeln zumindest mit bedenken, auch wenn der Lebensmittelpunkt mittlerweile hier ist.
(...)
Warum? Du scheinst Dich da besser auszukennen als ich, aber ich dachte, dass vor dem gesetz ALLE gleich sind, oder es zumindest sein SOLLTEN.
Den hier relevanten Unterschied zwischen Zivil-/Familienrecht und Strafrecht ("Steinigung!") sollte man aber zumindest benennen - soviel Zeit zur Differenzierung sollte sein.
Ein Mittel der Satire ist die Übertreibeung: Schon klar, dass hier wohl niemand gesteinigt werden wird. Aber auch differenziert betrachtet geht mir der Hut hoch, wenn eine Ehe trotz häuslicher Gewalt nicht geschieden werden kann, weil das türkisch-zivilrechtlich so in Ordnung ist.
Und wie sieht es nach türkischem Recht mit Unterhalt aus? Oder mit dem Sorgerecht für Kinder? Ich habe da keine Ahnung von, aber ich könnte mir vorstellen, dass es da im türkische Zivilrecht auch Regelungen gibt, die nach unserem Rechtsempfinden abenteuerlich sind. Aber das muss man natürlich differenziert betrachten, ist ja Zivil- und kein Strafrecht.
Viele Grüße,
Christian
Aber auch differenziert betrachtet geht mir der Hut hoch, wenn eine Ehe trotz häuslicher Gewalt nicht geschieden werden kann, weil das türkisch-zivilrechtlich so in Ordnung ist.
Hast du den Artikel überhaupt gelesen? Die Gewalt geht vom Mann aus, und die Frau verhindert die Scheidung. Was ihr nur nach türkischem Recht zusteht.
chris.fall
27.04.2012, 11:14
Moin,
Im Eheschluß kann man ja einen "Vertrag" sehen, die Bedingungen werden durch das Recht in dem Land, in dem die Ehe geschlossen wird, bestimmt. Und dieser "Vertrag" gilt dann nach eben jenen Bedingungen auch dann noch, wenn man in einem anderen Land wohnt.
dem kann ich schon folgen. Aber Verträge werden doch unwirksam, wenn sie "sittenwidrig" sind?!...
Viele Grüße,
Christian
chris.fall
27.04.2012, 11:18
Moin,
Hast du den Artikel überhaupt gelesen? Die Gewalt geht vom Mann aus, und die Frau verhindert die Scheidung. Was ihr nur nach türkischem Recht zusteht.
klar habe ich den gelesen. Ich finde es auch total verdreht, dass die Frau mit so einem Kerl verheiratet bleiben will... Über die Ethik und die Werte dieser Frau zu urteilen, steht mir nicht zu. Mir geht es hier um mein Unverständnis für dieses Urteil.
Viele Grüße,
Christian
Pankerunner
27.04.2012, 12:31
Soweit hergeholt ist das scheinbar gar nicht - vor ein paar Tagen erst kam er im Inforadio ein Beitrag über einen Kongress "Islamische Paralleljustiz in Deutschland".
Link (http://www.inforadio.de/programm/schema/sendungen/int/201204/23/172849.html)
Sorry, aber dieses Unverständnis stößt bei mir auf Unverständnis.
Es ist doch wohl klar, dass nach deutschem Internationalem Privatrecht ein Rechtsinstitut, welches sich nach ausländischem Recht richtet, in aller Regel auch nach diesem zu beurteilen ist.
Für die Scheidung gilt hier Art. 17 Abs. 1 EGBGB (http://www.gesetze-im-internet.de/bgbeg/BJNR006049896.html#BJNR006049896BJNG032501140):
"Die Scheidung unterliegt dem Recht, das im Zeitpunkt des Eintritts der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags für die allgemeinen Wirkungen der Ehe maßgebend ist. Kann die Ehe hiernach nicht geschieden werden, so unterliegt die Scheidung dem deutschen Recht, wenn der die Scheidung begehrende Ehegatte in diesem Zeitpunkt Deutscher ist oder dies bei der Eheschließung war."
in Verbindung mit Art. 14 EGBGB (http://www.gesetze-im-internet.de/bgbeg/BJNR006049896.html#BJNR006049896BJNG032200377):
"(1) Die allgemeinen Wirkungen der Ehe unterliegen
1. dem Recht des Staates, dem beide Ehegatten angehören oder während der Ehe zuletzt angehörten, wenn einer von ihnen diesem Staat noch angehört, sonst
2. dem Recht des Staates, in dem beide Ehegatten ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben oder während der Ehe zuletzt hatten, wenn einer von ihnen dort noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, hilfsweise
3. dem Recht des Staates, mit dem die Ehegatten auf andere Weise gemeinsam am engsten verbunden sind.
(2) Gehört ein Ehegatte mehreren Staaten an, so können die Ehegatten ungeachtet des Artikels 5 Abs. 1 das Recht eines dieser Staaten wählen, falls ihm auch der andere Ehegatte angehört.
(3) Ehegatten können das Recht des Staates wählen, dem ein Ehegatte angehört, wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 1 nicht vorliegen und
1. kein Ehegatte dem Staat angehört, in dem beide Ehegatten ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, oder
2. die Ehegatten ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht in demselben Staat haben.
Die Wirkungen der Rechtswahl enden, wenn die Ehegatten eine gemeinsame Staatsangehörigkeit erlangen.
(4) Die Rechtswahl muß notariell beurkundet werden. Wird sie nicht im Inland vorgenommen, so genügt es, wenn sie den Formerfordernissen für einen Ehevertrag nach dem gewählten Recht oder am Ort der Rechtswahl entspricht."
Nur weil einem das anzuwendende Recht nicht gefällt, darf man es noch lange nicht ignorieren. Seine Grenze findet die Anwendung ausländischen Rechts erst im ordre public nach Art. 6 EGBGB (http://www.gesetze-im-internet.de/bgbeg/BJNR006049896.html#BJNR006049896BJNG031400377):
"Eine Rechtsnorm eines anderen Staates ist nicht anzuwenden, wenn ihre Anwendung zu einem Ergebnis führt, das mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts offensichtlich unvereinbar ist. Sie ist insbesondere nicht anzuwenden, wenn die Anwendung mit den Grundrechten unvereinbar ist."
@Campeon: Und Dein Gegenvorschlag wäre? Einfach lebenslang wegschließen? An die Wand stellen? Somit wären wir ja auf Stammtisch- und Bildzeitungsniveau angekommen.
Den pädophilen Sausäcken gehören die Eier abgeschnitten!
Welcher Mann denkt, der muß sich an Minderjährigen vergehen, dem gehört das einfach nicht anders!
Ich kann dieses weichgespülte, scheinheilige Gelaber von Resozialisierung nicht ertragen.
Stell dir vor du wärest der Vater eines kleinen Kindes, an dem sich so ein, in meinen Augen minderwertiges Arschloch, vergangen hätte???
Schon mal Gedanken darüber gemacht???
Mich kotzt das an!!!
Den pädophilen Sausäcken gehören die Eier abgeschnitten!
Welcher Mann denkt, der muß sich an Minderjährigen vergehen, dem gehört das einfach nicht anders!
Ich kann dieses weichgespülte, scheinheilige Gelaber von Resozialisierung nicht ertragen.
Stell dir vor du wärest der Vater eines kleinen Kindes, an dem sich so ein, in meinen Augen minderwertiges Arschloch, vergangen hätte???
Schon mal Gedanken darüber gemacht???
Mich kotzt das an!!!
Zum Glück werden unsere Richter nicht direkt gewählt...
chris.fall
27.04.2012, 14:09
Moin,
Sorry, aber dieses Unverständnis stößt bei mir auf Unverständnis.
Es ist doch wohl klar, dass
(...)
es ist eben nicht klar, sondern um dies zu Wissen, ist wohl in gewisses juristisches Wissen vonnöten. "Klar" ist für mich etwas, das zur Allgemeinbildung gehört.
Nur weil einem das anzuwendende Recht nicht gefällt, darf man es noch lange nicht ignorieren.
Es geht mir nicht um gefallen oder nicht gefallen, sondern um meine "ziemliche Befremdung" darüber, dass hier türkisches Recht angewandt wird, und nicht deutsches. Und auch wenn es dafür eine rechtliche Grundlage gibt (Eigentlich logisch, dass es eine geben musste) finde ich es nach wie vor unverständlich, dass
Seine Grenze findet die Anwendung ausländischen Rechts erst im ordre public nach Art. 6 EGBGB (http://www.gesetze-im-internet.de/bgbeg/BJNR006049896.html#BJNR006049896BJNG031400377):
"Eine Rechtsnorm eines anderen Staates ist nicht anzuwenden, wenn ihre Anwendung zu einem Ergebnis führt, das mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts offensichtlich unvereinbar ist. Sie ist insbesondere nicht anzuwenden, wenn die Anwendung mit den Grundrechten unvereinbar ist."
hier z.B. Paragraph 2 Abs (2) GG nicht greift. Oder gehört es zu den Grundrechten, sich schlagen zu lassen, weil die "freie Entfaltung der Persönlichkeit" höher einzustufen ist als das Recht auf "körperliche Unversehrtheit"?
Viele Grüße,
Christian
es ist eben nicht klar, sondern um dies zu Wissen, ist wohl in gewisses juristisches Wissen vonnöten. "Klar" ist für mich etwas, das zur Allgemeinbildung gehört.
Man kann ja nicht alles wissen. Aber wenn weiß, dass man in einem Gebiet eben vielleicht nur "Allgemeinbildung" hat, dann ist es halt aus mehreren Gründen gefährlich, sich über ein Thema so auszulassen, wie Du es tust.
hier z.B. Paragraph 2 Abs (2) GG nicht greift. Oder gehört es zu den Grundrechten, sich schlagen zu lassen, weil die "freie Entfaltung der Persönlichkeit" höher einzustufen ist als das Recht auf "körperliche Unversehrtheit"?
Es wird doch der Mann benachteiligt. Welche Grundrechte des Mannes werden denn hier berührt, weil er sich nicht scheiden lassen kann.
Denn was du zitierst betrifft ja die Frau.
hier z.B. Paragraph 2 Abs (2) GG nicht greift. Oder gehört es zu den Grundrechten, sich schlagen zu lassen, weil die "freie Entfaltung der Persönlichkeit" höher einzustufen ist als das Recht auf "körperliche Unversehrtheit"?
Christian
Wenn sie nicht geschlagen werden wollte, könnte sie sich ja nach türkischem Recht scheiden lassen. Das will sie aber nicht. Wo ist das Problem?
chris.fall
27.04.2012, 14:49
Moin,
Man kann ja nicht alles wissen. Aber wenn weiß, dass man in einem Gebiet eben vielleicht nur "Allgemeinbildung" hat, dann ist es halt aus mehreren Gründen gefährlich, sich über ein Thema so auszulassen, wie Du es tust.
deshalb sage ich explizit dazu, dass meine Kenntnisse auf dem Gebiet beschränkt sind, und deshalb formuliere ich die Dinge, die ich nicht verstehe, als Fragen!
Viele Grüße,
Christian
Moin,
deshalb sage ich explizit dazu, dass meine Kenntnisse auf dem Gebiet beschränkt sind, und deshalb formuliere ich die Dinge, die ich nicht verstehe, als Fragen!
Viele Grüße,
Christian
Wo ist in Deinem ersten Post eine Frage? Ich sehe da nur Polemik.
Moin,
das "Laut den Stuttgarter Richtern ist der Streit wegen des deutschen Wohnsitzes zwar von deutschen Gerichten zu entscheiden, dies aber nach türkischem Recht." (http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,830041,00.html) hat mich doch ziemlich befremdet.
Wenn ich das mal weiter spinne, müsste dann eine Irannerin, die ihren Ehemann gehörnt hat, von einem deutschen Gericht nach iranischem Recht zum Tod durch Steinigung verurteilt werden. Zur Begründung würde es dann heißen:
"Nach der iranschen Rechtswirklichkeit genießt ein betrogenern Eheman ein sehr niedriges Ansehen". Es verstoße daher nicht gegen Recht, "wenn der Ehemann nicht das 'Stigma' des betrogenen Ehemannes auf sich nehmen will." Dadurch sei seine soziale Stellung weitaus gefestigter.
Entschuldigt meine schwarze Ironie. Aber ich hatte geglaubt, dass unser Recht für jeden gilt, der hier lebt.
Viele Grüße,
Christian
chris.fall
27.04.2012, 15:01
Moin,
Es wird doch der Mann benachteiligt. Welche Grundrechte des Mannes werden denn hier berührt, weil er sich nicht scheiden lassen kann.
Denn was du zitierst betrifft ja die Frau.
Genau, denn
Wenn sie nicht geschlagen werden wollte, könnte sie sich ja nach türkischem Recht scheiden lassen. Das will sie aber nicht. Wo ist das Problem?
hat sie nicht ein Recht auf körperliche Unversehrtheit, auch wenn sie etwas anderes will? Jeder Vergleich hinkt, aber jemanden mit Borderline-Syndrom, der sich selbst verletzen will, halte ich doch auch davon ab.
Oder ich zwinge Teilnehmer an Triathlon Veranstaltungen, einen Helm zu tragen. Da sagt man doch auch nicht, wenn es deren Wille ist, sollen sie sich doch bei einem Sturz die Rübe eindetschen.
Viele Grüße,
Christian
Moin,
deshalb sage ich explizit dazu, dass meine Kenntnisse auf dem Gebiet beschränkt sind, und deshalb formuliere ich die Dinge, die ich nicht verstehe, als Fragen!
Naja, die Fragen kommen nicht ernst gemeint rüber, sondern provokant bzw. als würdest Du damit die Klaviatur der Islamophobie spielen.
"Bald Steinigung in Deutschland?" halte ich daher als Ausspruch für gefährlich.
Dass ausländisches Recht (oder auch Recht von Sportverbänden...) in deutschen Gerichtssäalen berücksichtigt werden, ist nichts neues.
Ne, sorry, Chris, aber in Deinem Eingangsposting ist keine einzige Frage, sondern die - zugegebenermaßen gute - Provokation mit der Steinigung. Ich kann aber nachvollziehen, dass es überraschend ist, dass deutsche Gerichte ausländisches Recht anwenden.
Aber wenn jetzt ein deutsches Ehepaar nach Irland zieht, soll dann die Scheidung ausgeschlossen sein? Nach irischem Recht ist - oder zumindest war - jegliche Scheidung ausgeschlossen.
Klar, kann nicht sein. Aber wo ziehst Du da die Grenze? Italien ja, Irland nein? Türkei nein? Deshalb werden eben nur "Extremposionen" ausländischen Rechts ausgeschlossen.
hat sie nicht ein Recht auf körperliche Unversehrtheit,
"Recht auf" ungleich "Pflicht zu". Du darfst Dich tätowieren, Du darfst Dir mit dem Hammer auf den Daumen hauen...
Du hast aber ein Recht darauf, dass Du nicht tätowiert wirst, wenn Du dies nicht möchtest.
Boxen wird sogar staatlich gefördert...
chris.fall
27.04.2012, 15:22
Moin,
Wo ist in Deinem ersten Post eine Frage? Ich sehe da nur Polemik.
Ne, sorry, Chris, aber in Deinem Eingangsposting ist keine einzige Frage(...)
keine Frage, das ist Polemik. Ich habe sie bewusst benutzt, um Aufmerksamkeit auf diesen Thread zu lenken.
Naja, die Fragen kommen nicht ernst gemeint rüber, sondern provokant bzw. als würdest Du damit die Klaviatur der Islamophobie spielen.
Das möchte ich eindeutig nicht, sorry wenn das so rüber kommt! Mir geht es um ein Urteil, dass ich nicht verstehe.
Die Fragen, die ich stelle, sind also durchaus ernst gemeint, und die Antworten, die ich bekomme, finde ich interessant:
"Recht auf" ungleich "Pflicht zu". Du darfst Dich tätowieren, Du darfst Dir mit dem Hammer auf den Daumen hauen...
Du hast aber ein Recht darauf, dass Du nicht tätowiert wirst, wenn Du dies nicht möchtest.
Boxen wird sogar staatlich gefördert...
OK, ist verstanden. Ich finde es aber trotzdem unverständlich, dass eine Frau das Recht hat, sich verprügeln zu lassen.
Viele Grüße,
Christian
OK, ist verstanden. Ich finde es aber trotzdem unverständlich, dass eine Frau das Recht hat, sich verprügeln zu lassen.
Was würdest Du wollen?
Der Mann ist seiner Frau, die er immer geprügelt halt, überdrüssig, zieht zu seiner Freundin und lässt sich scheiden? Die Frau somit ohne Einkommen und jegliche soziale Absicherung?
Ich kann verstehen, dass die Frau gerade (!) wegen der Prügelei nicht auf ihre Ansprüche gegenüber ihrem Ehemann verzichten will.
Das ist jetzt auch kein spezielles "türkisches" Problem sondern auch als deutsche Frau darfst Du Dich von Deinem deutschen Mann verprügeln lassen und wirst nicht zur Scheidung gezwungen. Häusliche Gewalt ist nun wahrlich keine Erfindung der Einwanderer und es gibt nicht die Pflicht dazu, sein Leben möglichst objektiv rational zu führen.
Um es nochmal zu verdeutlichen, worum es geht:
Zwei heiraten im Ausland nach ausländischem Recht und ziehen dann gemeinsam nach Deutschland.
Zwei Möglichkeiten: Wir erkennen die Ehe an oder wir erkennen die Ehe nicht an, weil sie ja nicht nach deutschem Recht verheiratet sind.
In Deutschland gilt Möglichkeit eins. Alles andere wäre auch wirklich schwierig. Warum sollte ein holländisches Ehepaar hier als zwei getrennte Leute betrachtet werden (mit allen Konsequenzen)?
Jetzt sind die beiden hier verheiratet und wollen es nicht mehr sein. Welche Regelungen müssen nun berücksichtigt werden? Natürlich die, die galten, als die Ehe geschlossen wurde. Alles andere wäre ja auch unfair. Ansonsten wäre ja ein Scheidungstourismus denkbar (vielleicht bietet ja ein Land auch an, dass man sich in Abwesenheit des Partners von diesem scheiden lassen kann und dann vielleicht auch noch eine Unterhaltszahlung zugesprochen bekommen kann?).
Dies führt manchmal zu absurden Situationen. Manchmal zu Situationen, die dem deutschen Recht widersprechen (und dann natürlich nicht so umgesetzt werden) und manchmal zu Kuriosa.
Zum Beispiel wurden auch die Zweit- und Drittfrauen einer im Ausland geschlossenen Vielehe kostenlos bei Krankenversicherungen mitversichert. Dies ist jetzt zum Beispiel nicht mehr möglich.
Jahangir
27.04.2012, 16:50
Mensch Arne, hier taucht jeden Tag ein anderer Fred mit immer gleichem Inhalt auf. Nämlich Agitprop gegen Mulslime und den Islam. Meinungsfreiheit ist ein wirklich hohes Gut und ich nehme diese bis an die Grenzen in diesem Forum in Anspruch.
Da ging es in der Vergangenheit aber meist um Triathlon oder Sportpolitik. Das hier macht langsam echt keinen Sinn mehr. Wo soll der Schmarrn eigentlich enden:confused:
Mensch Arne,. Wo soll der Schmarrn eigentlich enden:confused:
...:Huhu: na hoffentlich nicht so, dass Arne oder der (noch) anonyme Poster auf den Index diverser Islamischer Staaten gesetzt wird (...), oder ihm gar mit dem Tode gedroht wird, denn dort ist man in Bezug auf freie Meinungsäußerung anders gestrickt als im kuscheligen Germanien...
PS: Zum Glück hat bis jetzt hier noch keiner eine entsprechende Karrikatur veröffentlicht...:)
Mensch Arne, hier taucht jeden Tag ein anderer Fred mit immer gleichem Inhalt auf.
Wo denn? Aber nicht alle vom Threadersteller hier, wie ich sehe. Egal, das hier ist wohl offensichtlich ein Troll. Wird Zeit das Arne aus dem Urlaub zurückkommt. ;)
Den pädophilen Sausäcken gehören die Eier abgeschnitten!
Welcher Mann denkt, der muß sich an Minderjährigen vergehen, dem gehört das einfach nicht anders!
Ich kann dieses weichgespülte, scheinheilige Gelaber von Resozialisierung nicht ertragen.
Du bist aber wieder hart am Thema, Campi! ;)
....Schon mal Gedanken darüber gemacht???
Mich kotzt das an!!!
Wie kommst Du eigentlich drauf, dass sich da jemand keine Gedanken drüber gemacht hat. Ich empfinde so ne Bemerkung als arrogant, nicht als elitär, sorry, aber das ist ja schon ein Klassiker. Trifft Dich daher nicht allein.
Zum Glück werden unsere Richter nicht direkt gewählt...
Solange Spanier nicht mitwählen dürfen, ... :Huhu:
Nobodyknows
28.04.2012, 05:51
Den pädophilen Sausäcken gehören die Eier abgeschnitten!
Ich kann dieses weichgespülte, scheinheilige Gelaber von Resozialisierung nicht ertragen.
Stell dir vor du wärest der Vater eines kleinen Kindes, an dem sich so ein, in meinen Augen minderwertiges Arschloch, vergangen hätte???
Schon mal Gedanken darüber gemacht???
Mich kotzt das an!!!
Einfach nur unterbelichtet und unterirdisch.
Was kommt als nächstes? Die NPD-Forderung der "Todesstrafe für Kinderschänder"?
:Nee: N.
phonofreund
28.04.2012, 06:53
Wo ist der Bezug zum Doping???????????
Ein derartiger Kommentar fehlt...........:Huhu:
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