Vollständige Version anzeigen : Lowbudget-Scheibenaufsatz - ja oder nein?
Deichman
24.01.2009, 21:43
Hallo Leute,
bin zur Zeit etwas kränklich und habe viel Zeit zum surfen...habe nun gerade im Netz einen lowbudget-Scheibenaufsatz für eine normale Drahtreifenfelge u.a. gefunden. Hat jemand schon Erfahrung damit gemacht? Würde gerne mein Hinterrad (Easton Orion) für die ersten Wettkämpfe damit pimpen.
Nun die Frage: Kann man damit bei Wettbewerben starten ohne daß die UCI/WK-Richter stresst? Finde nämlich, das ist eine ganz interessante Alternative zu teuren Scheiben und würde optisch auch :Cheese: ordentlich aufpimpen und wohl für kleines Geld etwas mehr speed bringen!?!?
Meinungen?
Hier der link:
http://www.wheelbuilder.com/store/product.php?productid=16265&cat=0&page=1
Gruß
Deichman
oko_wolf
25.01.2009, 09:51
...Nun die Frage: Kann man damit bei Wettbewerben starten ohne daß die UCI/WK-Richter stresst? ...
Weiß ich nicht,
geht aber auch billiger, KLICK (http://forum.tour-magazin.de/showthread.php?t=116236)
Deichman
25.01.2009, 10:19
:Prost: Danke Dir oko_wolf, den thread kenn ich schon. Billiger ists schon mit Depron etc. aber auch aufwändiger (da keine Zeit und wenig Basteltrieb vorhanden). Besonders schön finde ich die Bastellösungen in dem thread auch nicht.
Also...wer weiß, ob man mit dem "cover" hier:
http://www.wheelbuilder.com/store/images/D/DiscCoverBatterySide_detail.jpg
auf Wettbewerben starten kann?
Muss die Scheibe wirklich "selbsttragend" sein???
Los Leute, schreibt bitte mal was ...Dankö...:)
Gruß Deichman
neonhelm
25.01.2009, 10:29
auf Wettbewerben starten kann?
Muss die Scheibe wirklich "selbsttragend" sein???
Los Leute, schreibt bitte mal was ...Dankö...:)
Gruß Deichman
Guckst du wie immer Sportordnung... ;)
G.2 Ausrüstung
Das verwendete Zweirad darf allein durch menschliche Muskelkraft vorwärts bewegt werden.
a) Zusätzlich angebrachte Windabweiser und Verkleidungen an Wettkampfrad (ausgenommen Hinterräder) und Körper des Wettkämpfers sind nicht erlaubt.
Guckst du wie immer Sportordnung... ;)
G.2 Ausrüstung
Das verwendete Zweirad darf allein durch menschliche Muskelkraft vorwärts bewegt werden.
a) Zusätzlich angebrachte Windabweiser und Verkleidungen an Wettkampfrad (ausgenommen Hinterräder) und Körper des Wettkämpfers sind nicht erlaubt.
wobei es dann bei den aerohelmen schon anfängt...:confused:
neonhelm
25.01.2009, 10:42
wobei es dann bei den aerohelmen schon anfängt...:confused:
Na, das hatten wir ja schon diskutiert. Ist halt aerodynamisch optimiert. Solange er zugelassen ist, sprich, die Schutzfunktion erfüllt, ist ja alles in Butter.
oko_wolf
25.01.2009, 14:18
...aber auch aufwändiger (da keine Zeit und wenig Basteltrieb vorhanden). Besonders schön finde ich die Bastellösungen in dem thread auch nicht....
Ich hab' das vor kurzem erst entdeckt, und hab' mal etwas gebastelt, bin nur noch nich' fertig. Die Schönheit kann man deutlich erhöhen, indem man das Teil lackiert. (mach' ich selbst, da ich Hobby-Airbrusher bin)
Bilder mach' ich, wenn ich fertig bin
Deichman
25.01.2009, 21:23
Hey Wolf Dieter,
das wäre klasse wenn Du ein paar Bilder posten würdest...was für ein Material haste den genommen? Depron?
Gruß
Deichman
oko_wolf
26.01.2009, 12:28
...das wäre klasse wenn Du ein paar Bilder posten würdest...
Airbrush allgemein oder Scheibe ;) ?
...was für ein Material haste den genommen? Depron?...
6mm Depron
hab' nur einen Fehler gemacht, da ich übersehen hab', daß die Speichen auf beiden Seiten des Hinterrades nicht den gleichen Winkel haben. Dadurch ist das Zuschnittmaß für den Kegelmantel nicht genau gleich :( und die Antriebsseite mußte ich zweimal schneiden und zusammenkleben. Ausserdem hab' ich gelernt, daß man Depron nur anritzt und bricht, nicht schneidet.
Ich besorge mir jetzt neues Material und mach' nochmal.
Wie ist der Stand der Dinge?
amontecc
25.02.2009, 18:48
Würde so eine Verkleidung nicht in die Sportordnung Punkt G.2 f fallen?
"Außergewöhnliche Ausrüstung bleibt bis zu einer anders lautenden Entscheidung des Wettkampfgerichts ungenehmigt"
Ich denke, da verkleidete Laufräder in der UCI nicht erlaubt sind, wenn ich richtig informiert bin, könnte diese Verkleidung als außergewöhnlich gelten.
Fallen eigentlich Schutzbleche unter das Verbot der zusätzlich angebrachten Verkleidungen in Punkt a) ?
amontecc
25.02.2009, 19:00
noch mal als Nachtrag:
Wenn die Regeln der DTU keine Aussage machen (und das würde ich vermuten, denn auf angeschraubte Scheiben an Laufrädern wird dort nicht explizit eingegangen), gelten die Regeln der ETU bzw. ITU und bei der ITU wird explizit auf die UCI hingewiesen bei der Gestaltung der Laufräder... :confused:
Ich würde aus diesem Grund auf solche Konstruktionen verzichten...
Ausdauerjunkie
25.02.2009, 21:50
Lieber eine billige Renn Scheibe besorgen, die ja ganz gut zu sein scheint! Und legal.
neonhelm
25.02.2009, 22:23
Würde so eine Verkleidung nicht in die Sportordnung Punkt G.2 f fallen?
Wenn du den Auszug aus der Sportordnung weiter oben gelesen hättest, wüsstest du, warum die Verkleidung zulässig ist. ;)
amontecc
26.02.2009, 06:20
Wenn du den Auszug aus der Sportordnung weiter oben gelesen hättest, wüsstest du, warum die Verkleidung zulässig ist. ;)
Den Auszug habe ich gelesen... :Huhu:
Kann denn der Kommentar in Klammern "(ausgenommen Hinterräder)" bedeuten, dass man sich alles ans Hinterrad fummeln kann, was einem in den Sinn kommt? Das kann nicht das Ziel der Sportordnung sein... Daher der Hinweis auf G.2 f).
Unter A2 steht auch: "In Fällen, in denen die vorliegende Sportordnung keine Aussage macht, können die Regeln der ITU,FINA,UCI,IAAF und FIS herangezogen werden."
Daher mein Ansatz, dass man sein Hinterrad entsprechend den Regeln der ITU oder UCI gestalten soll, da nur mit dem zitierten Auszug keine Regeln zum Hinterrad definiert sind (meine Meinung), sondern lediglich keine hinzukommen (nämlich das Verbot zusätzliche hinzugefügter Bauteile). Wahrscheinlich ist das Hinzufügen von Bauteilen schon explizit von der UCI verboten worden (die Regeln kann ich mir zur Zeit irgendwie nicht herunterladen). Auf jeden Fall ist bei der ITU ein wenig mehr beschrieben als bei der DTU, und das gilt ja erst mal mit.
oko_wolf
26.02.2009, 10:09
Wie ist der Stand der Dinge?
Ich hab' mein neues Material bekommen und werd' mich in der nächsten Zeit mal wieder dran machen. Dauert aber noch
neonhelm
26.02.2009, 10:32
Ah, sorry, dann habe ich dich nicht richtig verstanden.
Link zu ITU Rules (http://www.triathlon.org/docs/competition-rules-20080601-vf.pdf?ts=1235639255)
E.3.1 Bicycles
In general, UCI rules will apply:
b)
UCI team trial rules for draft ilegal triathlon and duathlon races.
E.3.2 Wheels
For draft illegal competitions, covers are allowed on the rear wheel. However, this provision may be changed by the Technical Delegate in the interest of safety, i.e. high-winds;
In den UCI rules hab ich auf die schnelle nix gefunden.
http://www.uci.ch/Modules/BUILTIN/getObject.asp?MenuId=MTkzNg&ObjTypeCode=FILE&type=FILE&id=34033&
http://www.uci.ch/Modules/BUILTIN/getObject.asp?MenuId=MTkzNg&ObjTypeCode=FILE&type=FILE&id=34028&
Es dreht sich ja immer nur um windabweisende Cover und die sind imho am Hinterrad immer erlaubt.
Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte sich halt eine Unbedenklichkeitsbescheiningung der DTU/ITU holen...
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