Vollständige Version anzeigen : Rechtsfrage: Wie lange darf eine Rad Reparatur dauern?
PattiRamone
13.12.2019, 09:03
Moin,
ich habe mal eine rechtliche Frage.
Ich habe ein Rad gekauft. Es gab von Anfang an ein technisches Problem.
Der Händler hat mehrfach versucht, das Problem zu lösen. Ohne Erfolg.
Dann ging das Rad zurück an den Hersteller, ca 10 Monate nach Kauf. Dort ist es jetzt seit 3 Monaten.
Wie ihr euch denken könnt, bin ich mittlerweile etwas sauer.
Wie ist hier die Rechtslage? Kann ich vom Kauf zurücktreten?
Was würdet ihr in dem Fall unternehmen?
Bommel91
13.12.2019, 09:11
Der Händler hat kein Recht, dass RAd zum Hersteller zu schicken. Er muss dir gegenüber neu liefern oder reparieren. 434 folgende BGB
Der Händler hat kein Recht, dass RAd zum Hersteller zu schicken. Er muss dir gegenüber neu liefern oder reparieren. 434 folgende BGB
Warum sollte er das Recht nicht haben? Soll der Kundendienstmitarbeiter vom MediaMarkt das Motherboard im Notebook austauschen? Mir ist es lieber, wenn das der HP-Service macht.
Bommel91
13.12.2019, 09:35
Ok und mir ist es lieber wenn ich ein komplett neues Notebook bekomme, wenn mein Vertragspartner zur Reparatur nicht in der Lage ist. Und das gibt das Gesetz eben her. Mit dem Herateller habe ich keine Vertragsbeziehung.
OP fragte nach einen Rücktrittsrecht. Seinen Angaben zu Folge folgt das aus: 433, 434, 437 Nr. 2, 323, ggf. 440 S.2 BGB
Was würdet ihr in dem Fall unternehmen?
Ich setze in ähnlichen Fällen zunächst schriftlich eine angemessene Nachfrist. Freundlich, aber bestimmt.
Bis zum nn.01.2020 möchte ich mein Fahrrad in vereinbartem Zustand oder ein gleichwertiges Ersatzgerät haben, andernfalls trete ich vom Kauf zurück. Die Nennung der einschlägigen Rechtsnormen zu diesem Zeitpunkt kann überzeugend wirken, aber aber auch (unnötig?) eskalierend.
Viel Erfolg!
Matthias75
13.12.2019, 10:03
Ob der Händler versucht, die technischen Probleme selbst oder mit dem Hersteller zu lösen, sollte dir erstmal egal sein. Du hast einen Kaufvertrag mit dem Händler, nicht mit dem Hersteller (da versuchen Händler sich ja auch gerne mal aus der Verantwortung zu stehlen und verweisen darauf, dass man sich an den Hersteller wenden soll). Was der Händler mit dem Hersteller ausmacht, ist deren Sache, nicht deine.
Das „Dumme“ ist jetzt erstmal, dass du vermutlich mit dem Händler keine Frist vereinbart hast, bis zu der das Problem gelöst sein soll. Daher ist er auch erstmal nicht im Verzug. Wie PabT schon geschrieben hat, wäre daher der erste Schritt eine Fristsetzung. Diese aus Nachweisgründen möglichst schriftlich. Wichtig: Konkretes (realistisches) Datum, keine Zeitraum wie z.B. „In zwei Wochen“ (Da streitest du dich nur nachher, wann die zwei Wochen begonnen haben), konkrete Angabe, was bis dahin erledigt sein soll (nur ein Lösungsvorschlag oder soll das Rad bis dahin fahrfertig dastehen?) und geg. Androhung der Folgen bei Nichteinhaltung der Frist.
M.
Ok und mir ist es lieber wenn ich ein komplett neues Notebook bekomme, wenn mein Vertragspartner zur Reparatur nicht in der Lage ist. Und das gibt das Gesetz eben her. Mit dem Herateller habe ich keine Vertragsbeziehung.
Ähm, Du willst nicht ernsthaft weiterhin behaupten, dass der Fotofachladen entweder die 3000 Euro teure DSLR selbst reparieren oder Dir sonst eine komplett neue Kamera hinstellen muss?
Estebban
13.12.2019, 10:39
Ähm, Du willst nicht ernsthaft weiterhin behaupten, dass der Fotofachladen entweder die 3000 Euro teure DSLR selbst reparieren oder Dir sonst eine komplett neue Kamera hinstellen muss?
In angemessenen Fristen. Sonst Rücktritt vom Kauf oder es muss vorneweg explizit kein Verlauf sondern ein Vermittlungsvertrag statt gefunden haben.
Ähm, Du willst nicht ernsthaft weiterhin behaupten, dass der Fotofachladen entweder die 3000 Euro teure DSLR selbst reparieren oder Dir sonst eine komplett neue Kamera hinstellen muss?
Der Händler muss dir ne einwandfrei Kamera geben, wie er das macht ist sein Ding.
Allerdings kann das nicht 3 Monate dauern, sondernin angemessener Frist.
Hat der Händler in z.b. 14 Tagen deine Ware nicht in angemessenem Zustand da kannst du neue Ware verlangen oder vom Kauf zurück treten und bekommst dein Geld wieder.
Ob er dazu die Ware einschickt oder nicht ist nicht dein Problem.
Der Händler ...........Problem.
Das ist mir alles bewusst, aber Bommel behauptet, dass nicht stimmt, was ich schreibe.
Der Händler hat kein Recht, dass RAd zum Hersteller zu schicken. Er muss dir gegenüber neu liefern oder reparieren. 434 folgende BGB
sybenwurz
13.12.2019, 11:08
Wie ist hier die Rechtslage? Kann ich vom Kauf zurücktreten?
Was würdet ihr in dem Fall unternehmen?
Ich denk, das fragste am besten nen Rechtsanwalt...
Wenn ich mich recht erinnere: generell hat der Händler erstmal das Recht zur Nachbesserung. 2 oder 3x, das hängt von seinen AGB ab und was er sich da zugesteht.
Danach kannst du die Sache wandeln oder eine Minderung verlangen, wenn die Büchse vom Händler nicht einwandfrei hergerichtet werden kann.
Soweit meine Infos von der andren Seite des Tresens und wie immer (...:Cheese: ) ohne Gewähr für Richtigkeit.
Dann ging das Rad zurück an den Hersteller, ca 10 Monate nach Kauf. Dort ist es jetzt seit 3 Monaten.
Also prinzipiell ist DEIN Ansprechpartner ja der Händler.
Was der mit dem Hersteller oder Deutschlandvertrieb ausdealt, ist sein Ding.
Allgemein und nach deinen drei Sätzen dazu würd ich sagen, dass er ne Pfeife ist.
Erstens sollte er, wenn er Ahnung hat, ne 80-90%e Wahrscheinlichkeit haben, selbst rauszufinden, woran es krankt.
Normalerweise sind jegliche Fehlfunktionen ja auf überschrittene Toleranzen des Rahmenherstellers zurückzuführen, darauf, dass nicht miteinander kompatible Teile verbaut wurden oder beim Aufbau des Bikes geschlampt wurde.
Diesen Szenarien kommt man in ner vernünftig ausgerüsteten Werkstatt in der nicht nur lässige Luppies den ganzen Tag Kaffee trinken (und die auch von nix anderem Ahnung haben, wenn überhaupt), auf die Spur und auch in deutlich weniger als 10 Monaten.
Ich würde mal ein klärendes Gespräch führen, wo es hängt und zunächst mündlich ne Frist setzen mit dem Hinweis, die nötigenfalls auch nochmal schriftlich und rechtssicher zu fixieren und das weitere Vorgehen danach festzulegen, was dann (fristgerecht) passiert.
mamoarmin
13.12.2019, 12:24
Moin,
ich habe mal eine rechtliche Frage.
Ich habe ein Rad gekauft. Es gab von Anfang an ein technisches Problem.
Der Händler hat mehrfach versucht, das Problem zu lösen. Ohne Erfolg.
Dann ging das Rad zurück an den Hersteller, ca 10 Monate nach Kauf. Dort ist es jetzt seit 3 Monaten.
Wie ihr euch denken könnt, bin ich mittlerweile etwas sauer.
Wie ist hier die Rechtslage? Kann ich vom Kauf zurücktreten?
Was würdet ihr in dem Fall unternehmen?
Ich gehe vom stationären Kauf aus.
Der Händler hat ja schon mehrfach nachgebessert und es nicht hinbekommen, das es jetzt beim Hersteller ist, hat nichts mit den Nachbesserungsmöglichkeiten zu tun.
Letzte Frist setzen und endlich funktionstüchtiges Fahrrad wie beim Kauf gedacht erhalten oder gleichwertigen Ersatz...Den Schaden das Rad ne Saison nicht genutzt zu haben ebenfalls erwähnen, das alles letztlich schriftlich per Einschreiben, vorher den Händler davon freundlich in Kenntnis setzen. Mich würde mal die Marke interessieren und ob es eine ETAP ist :-) Wenn die Frist verstrichen und Du nicht zufrieden bist, zjm Anwalt und Kauf rückabwickeln lassen
Klugschnacker
13.12.2019, 12:49
Kann ich vom Kauf zurücktreten? Was würdet ihr in dem Fall unternehmen?
Ja.
Geld zurück fordern und damit ein anderes Rad kaufen.
(Du bekommst, falls Dein Rad jetzt demnächst funktionstüchtig an Dich übergeben wird, ein Rad, das wegen des Kaufdatums bereits ordentlich an Wert verloren hat. Wenn Du es mal wieder verkaufen willst, macht das schon einen Unterschied, ob es beispielsweise laut Rechnung vor zwei oder drei Jahren von Dir gekauft wurde. Von daher hielte ich wenigstens eine Minderung des Kaufpreises für angemessen.)
PattiRamone
13.12.2019, 13:03
Danke schon mal für die ganzen Tips!
Das Problem mit dem Rad ist, dass immer mal wieder die Kette nach unten abgefallen ist (Di2).
Nach dem ersten Mal zum Händler, er hat den Rahmen nachlackiert und die Schaltung eingestellt.
Beim zweiten Mal, das gleiche Spiel.
Nach dem dritten Mal (im Rennen), hat er es an Cube geschickt, weil er keinen Fehler finden kann.
Ich konnte das Rad die Saison schon nutzen, aber jetzt ist es eben seit 3 Monaten weg und so langsam, hab ich die Nase voll.
Klugschnacker
13.12.2019, 13:05
Shimano Kettenblätter?
PattiRamone
13.12.2019, 13:16
Shimano Kettenblätter?
Ja, alles Shimano Ultegra. So wie ab Werk.
Bommel91
13.12.2019, 17:20
Ich schreib hiernach nichts mehr hierzu. Andere wissen es eh besser. Natürlich kann der Händler den Hersteller in sein Nacherfüllungsprozess mit einbeziehen. Mit „kein Recht“ meinte ich natürlich nicht den tatsächlichen Vorgang, sondern vielmehr, dass er kein Recht hat sich mit dem Verwels auf den Hersteller auszuruhen.
Und BTW. Die Rechtslage ist unabhängig von etwaigen Beispielen.
Mit „kein Recht“ meinte ich natürlich nicht den tatsächlichen Vorgang, sondern vielmehr, dass er kein Recht hat sich mit dem Verwels auf den Hersteller auszuruhen.
Wenn Du das gemeint haben solltest, dann hättest Du es nicht so formulieren sollen:
Der Händler hat kein Recht, dass RAd zum Hersteller zu schicken. Er muss dir gegenüber neu liefern oder reparieren. 434 folgende BGB
tri-memory
13.12.2019, 21:52
Danke schon mal für die ganzen Tips!
Das Problem mit dem Rad ist, dass immer mal wieder die Kette nach unten abgefallen ist (Di2).
wo ist deine Kette abgefallen? vorne bei den Kettenblättern od bei der hinteren Kassettte?
ist dein TRI Rad ein Cube Aerium C:68...od ähnliches?
deine Kettenblätter vorne sind tatsächlich von Shimano(?) oder sind es vielleicht doch Rotor Flow(?), welche von CUBE als Standard teilw montiert werden/worden sind?
wenn ja (Rotor Flow)?....und die Kette vorne bei den Kettenblättern immer abgefallen ist?....dann habe ich für dich die Lösung
PattiRamone
14.12.2019, 14:23
wo ist deine Kette abgefallen? vorne bei den Kettenblättern od bei der hinteren Kassettte?
ist dein TRI Rad ein Cube Aerium C:68...od ähnliches?
deine Kettenblätter vorne sind tatsächlich von Shimano(?) oder sind es vielleicht doch Rotor Flow(?), welche von CUBE als Standard teilw montiert werden/worden sind?
wenn ja (Rotor Flow)?....und die Kette vorne bei den Kettenblättern immer abgefallen ist?....dann habe ich für dich die Lösung
Hast eine PN
Ich bin sehr gespannt.
tri-memory
14.12.2019, 15:22
Hast eine PN
Ich bin sehr gespannt.
ich habe dir auch eine PN geschickt
sabine-g
14.12.2019, 17:11
möchtet ihr die Lösung transparent für alle machen?
PattiRamone
16.12.2019, 13:12
möchtet ihr die Lösung transparent für alle machen?
Die Lösung steht da eigentlich schon: Shimano nicht 100% kompatibel mit Kettenblättern von anderen Herstellern.
In meinem Fall muss es was anderes gewesen sein.
Habe auch gerade gute Neuigkeiten bekommen:
Neuer Rahmen, Kurbel, Kassette, Kette. Rad ist unterwegs.
Es kam wohl zu einer Verkettung von Urlaub, Krankheit und nicht zugestellter Emails. Nun ja, Hauptsache die Möhre läuft dann.
vBulletin v3.6.1, Copyright ©2000-2025, Jelsoft Enterprises Ltd.