PDA

Vollständige Version anzeigen : Spikes auf der Straße erlaubt (Fahrrad)?


Brazzo
22.11.2015, 20:36
Hallo zusammen,

habe mir den Conti Marathon Winter für mein Cross gekauft und nutze diesen auf Radwegen für die Fahrt zur Arbeit.

Ein Bekannter (Polizist) meinte nun, dass diese Reifen nicht für den Straßenverkehr freigegeben sind und eine Strafe i.H.v 90 EUR + 1 Punkt fällig wären.


Was spricht dafür, dass die Spikes auf dem Fahrrad erlaubt sind?

- Der ADFC empfiehlt bei Glätte Spikes auf dem Fahrrad zu benutzen.
- Die Firma Continental weißt nicht darauf hin, dass es in der BRD verboten wäre.
- Es fahren viele damit herum.
- Wikipedia sagt nur Autos sind damit verboten


Bin mir also zu 99,9% sicher, dass er sich irrt. Habt ihr Erfahrungen damit?
Danke.

noam
22.11.2015, 20:45
Und du gehst auch immer mit deinem Rad zum TÜV und lässt dir die neuen Reifen eintragen wenn du mal eine andere Reifengröße fährst?

Der gute sollte noch einmal die Schulbank drücken.

1. Spricht der bundeseinheitliche Tatbestandskatalog bezugnehmend auf §36 StVZO von KRAFTfahrzeugen bei den Spikes behandelnden Tatbestandsnummern 336500 (Führerverstoß) und 331512 (Halterverstoß)

2. Zudem sind beide VOwis mit 50 bzw 75 Euro plus Verwaltungsgebühr zu ahnden. Ergo ist 90 Euro auch frei interpretiert. Es sei denn er ahndet beim Fahrer eines Fahrrades den Halterverstoß für Kraftfahrzeuge incl Verwaltungsgebühr. Dann kommt man auf 90 Euro. Aber das wäre schon sehr kreativ

Pate1410
22.11.2015, 20:48
Eine direkte Regelung zu Spikes gibt es in Deutschland nicht.

Paragraph 36 Stvo: "Reifen oder andere Laufflächen dürfen keine Unebenheiten haben, die eine feste Fahrbahn beschädigen können; eiserne Reifen müssen abgerundete Kanten haben. Nägel müssen eingelassen sein."

Mit einem Rad bist Du, egal welches Wintergewicht Du hast, nicht in der Lage den Straßenbelag mit Spikes zu beschädigen. Der ADFC rät ausdrücklich zur Nutzung.

Dein Bekannter hat an dieser Stelle nicht Recht. In DE gibt es bisher keine Regelung die das verbietet, demnach auch keine Gerichtsurteile. Also: Viel Spaß beim sicheren Fahren!

Brazzo
22.11.2015, 20:49
Ich hab ihn nicht danach gefragt, er hat mir seine "Weisheit" aufgedrängt.
Also bin ich nicht aktiv zum TÜV, sondern der Prüfer zu mir. :Lachen2:

noam
22.11.2015, 20:52
Ich hab ihn nicht danach gefragt, er hat mir seine "Weisheit" aufgedrängt.
Also bin ich nicht aktiv zum TÜV, sondern der Prüfer zu mir. :Lachen2:

Das glaube ich. War auch eher so gemeint, dass er Auto und Fahrrad in einen Top schmeißt und vergessen hat, dass der Gesetzgeber dann doch zwischen Kraftfahrzeug und Fahrzeug unterscheidet.

Brazzo
22.11.2015, 20:54
Das glaube ich. War auch eher so gemeint, dass er Auto und Fahrrad in einen Top schmeißt und vergessen hat, dass der Gesetzgeber dann doch zwischen Kraftfahrzeug und Fahrzeug unterscheidet.

Jetzt verstehe ich dich. Danke. :Blumen:

Pate1410
22.11.2015, 20:58
Das glaube ich. War auch eher so gemeint, dass er Auto und Fahrrad in einen Top schmeißt und vergessen hat, dass der Gesetzgeber dann doch zwischen Kraftfahrzeug und Fahrzeug unterscheidet.

Das ist jedoch nur für die Strafe relevant. Würde er mit seinen Reifen die Straße beschädigen, was schlicht bei normalen Radspikes unmöglich ist, würde er gegen 36 verstoßen und es könnte geahndet werden. Mit welchem Bußgeld steht auf einem anderen Blatt Papier.. :)

noam
22.11.2015, 21:07
Das ist jedoch nur für die Strafe relevant. Würde er mit seinen Reifen die Straße beschädigen, was schlicht bei normalen Radspikes unmöglich ist, würde er gegen 36 verstoßen und es könnte geahndet werden. Mit welchem Bußgeld steht auf einem anderen Blatt Papier.. :)

Na so einfach ist es ja auch wieder nicht.


§36 StVZO sagt dir wie dein Kraftfahrzeug (Überschrift des zweiten Teils der ZO) beschaffen sein muss

Die entsprechende Ahndungsvorschrift hier ist der §69a Abs. 3 Nr 8unter Hinweis auf § 24 StVG . Und diese spricht

(3) Ordnungswidrig im Sinne des § 24 des Straßenverkehrsgesetzes handelt ferner, wer vorsätzlich oder fahrlässig ein Kraftfahrzeug oder ein Kraftfahrzeug mit Anhänger (Fahrzeugkombination) unter Verstoß gegen eine der folgenden Vorschriften in Betrieb nimmt:

ganz eindeutig von KRAFTfahrzeugen. Ohne wenn und aber. Und nur darauf können sich Tatbestände berufen.


Kleine Anekdote dazu:

Seit dem Erlass der FZO gibt es keine Ahndungsvorschrift für das Erlöschen der Betriebserlaubnis mehr. Seit dem muss immer der Auffangtatbestand der Inbetriebnahme eines unzulässigen Fahrzeugs genutzt werden.

triathlonnovice
22.11.2015, 21:11
Selbst wenn es ahndungswürdig wäre, so wäre die Wahrscheinlichkeit in der Praxis deswegen belangt zu werden nahe Null. Fahre selber Spikes. Ist aber imho nur bei vereisten Straßen sinnvoll.

sybenwurz
22.11.2015, 21:14
Habt ihr Erfahrungen damit?

Ja: Erlaubt.

Brazzo
22.11.2015, 21:35
Eindeutige Sache. Jetzt bin ich mir nicht mehr zu 99,9 sondern zu 100% sicher.

Danke euch.

Was ich aber zu 100% nicht schaffen werde ist, den Herrn Polizisten davon zu überzeugen. But anyway. :-)

sybenwurz
22.11.2015, 21:51
Was ich aber zu 100% nicht schaffen werde ist, den Herrn Polizisten davon zu überzeugen. But anyway. :-)

Er soll dich überzeugen.
Lass dir die Texte zeigen, aus denen er sein Wissen zu haben meint.

Grad früher mitm Motorrad habense mich auch öfter mal kielholen wollen.
Nach ner Viertelstunde war dann nix mehr übrig, wofür sich n Ticket zu schreiben gelohnt hätte.
Wennse mir partout nicht glauben wollten, hab ich immer gemeint, sie sollens ruhig probieren...:Cheese:
Bis auf ein Mal habenses gelassen.

Josche
22.11.2015, 22:12
Was ich aber zu 100% nicht schaffen werde ist, den Herrn Polizisten davon zu überzeugen. But anyway. :-)

Wenn du ihn ärgern willst wäre ne Selbstanzeige wohl ne nette Sache. Dann muss er sich damit beschäftigen....
Gruß Josche

Thorsten
22.11.2015, 22:15
Eindeutige Sache. Jetzt bin ich mir nicht mehr zu 99,9 sondern zu 100% sicher.

Danke euch.

Was ich aber zu 100% nicht schaffen werde ist, den Herrn Polizisten davon zu überzeugen. But anyway. :-)
Erinnert mich ein wenig an Kampfrichter, die auch manchmal in ihrer selbstgemachten Regelinterpretations- und -erweiterungswelt leben :Lachen2:.

Er muss dir die Anspruchsgrundlage für seine 90 € zeigen. Pics or it didn't happen!

tri andi
23.11.2015, 06:03
Das glaube ich. War auch eher so gemeint, dass er Auto und Fahrrad in einen Top schmeißt und vergessen hat, dass der Gesetzgeber dann doch zwischen Kraftfahrzeug und Fahrzeug unterscheidet.

ich hab dann gottseidank kein Problem mit dem Rad. Aber wer weiß. vielleicht tritt Brazzo konstant über 350W und gerät in die Gefahr als "Kraft"-Fahrzeug" eingestuft zu werden:Cheese:

Tri Andi

Brazzo
23.11.2015, 08:55
Sein Argument :
Fahrzeug sind alle fahrzeuge die zur beförderung von personen oder sachen dienen und am verkehr auf der strasse teilnehmen (ausgenommen 24 stvo - für die dort genannten gelten auch die stvzo nicht (vwv zu 24 stvo)). Für alle anderen gelten die vorschriften der stvzo - also auch die vorschriften über die benutzung von spikebereifung

Brazzo
23.11.2015, 08:56
Und:
36/I stvzo iVm. 23 stvo regelt alles rund um reifen. Da sind FAHRZEUGE genannt, was ein fahrrad auch ist. Da heisst es in einem passus was mit nägeln (der bezieht sich aber zunächst nur auf kraftfahrzeuge). ABER: nach 63 stvzo heisst es: "die Vorschriften über Bereifung von Kraftfahrzeugen gelten für andere Straßenfahrzeuge entsprechend"..... ALSO SIND FAHRRÄDER MIT EINGESCHLOSSEN

Brazzo
23.11.2015, 08:57
Kampf gegen Windmühlen :-)

Thorsten
23.11.2015, 09:21
Ich würde dabei bleiben, dass Fahrräder mit Spikes nicht in der Lage sind, eine feste Fahrbahn zu beschädigen. Ansonsten sind LKWs grundsätzlich nicht zum Straßenverkehr zugelassen, da sie mit ihren Unebenheiten (aka Profil ;)) die Straßen nachweislich kaputtmachen.

Was bedeutet eigentlich der Satz "Nägel müssen eingelassen sein"? Mir fehlt da die Vorstellung.

Campeon
23.11.2015, 10:31
Was bedeutet eigentlich der Satz "Nägel müssen eingelassen sein"? Mir fehlt da die Vorstellung.

Na wenn du dir einen Nagel eingefahren hast, muß der plan mit dem Gummi sein, ansonsten machst du dich strafbar!:Lachanfall:

trailschnecke
23.11.2015, 10:56
Zwar ohne Gesetz, aber schwarz auf weiß:
http://www.schwalbe.com/de/newsreader/faq-spikes-wir-klaeren-die-wichtigsten-fragen.html

noam
23.11.2015, 11:14
Ich würde dabei bleiben, dass Fahrräder mit Spikes nicht in der Lage sind, eine feste Fahrbahn zu beschädigen.

Ich behaupte, dass sich dabei wohl schon einer was gedacht hat, diesen Wortlaut ins Gesetz zu übernehmen

Thorsten
23.11.2015, 11:18
Bestimmt! Aber was? Dass jemand an das mit den Fahrrädern gedacht hat, glaube ich eher nicht.

coparni
23.11.2015, 11:32
Kennzahl 336500 im Bußgeldkatalog spricht vom Führen, von Fahrzeugen ohne Kraft und von 50€ ohne Punkte. Bin mir aber nicht sicher ob das nicht ein Fehler ist und trotzdem Kraftfahrzeuge gemeint sind.

In der Praxis interessierts ka Sau.

http://www.polizei.bayern.de/verwaltungsamt/verkehr/verstoesse/index.html/1318?act=search&tb=336500&rn=2&ri=1&type=bgk&buktxt1=spikes&bukkz=&bukgeldvon=0&bukgeldbis=9999&bukfahrvon=&bukfahrbis=9&bukpunkvon=&bukpunkbis=9&tt=23.11.2015

Edit: Nö, geht um Fahrzeuge. Interessiert trotzdem niemanden. Aber es scheitert wohl daran, dass Spikes an Fahrrädern nicht geeignet sind die Fahrbahn zu beschädigen.

coparni
23.11.2015, 11:52
Seit dem Erlass der FZO gibt es keine Ahndungsvorschrift für das Erlöschen der Betriebserlaubnis mehr. Seit dem muss immer der Auffangtatbestand der Inbetriebnahme eines unzulässigen Fahrzeugs genutzt werden.

http://www.polizei.bayern.de/verwaltungsamt/verkehr/verstoesse/index.html/1318?act=search&type=bgk&buktxt1=erl%C3%B6schen&bukkz=&bukgeldvon=0&bukgeldbis=9999&bukfahrvon=&bukfahrbis=9&bukpunkvon=&bukpunkbis=9&tt=23.11.2015

Und du meinst sicherlich FZV.

noam
23.11.2015, 11:54
http://www.polizei.bayern.de/verwaltungsamt/verkehr/verstoesse/index.html/1318?act=search&type=bgk&buktxt1=erl%C3%B6schen&bukkz=&bukgeldvon=0&bukgeldbis=9999&bukfahrvon=&bukfahrbis=9&bukpunkvon=&bukpunkbis=9&tt=23.11.2015

Und du meinst sicherlich FZV.

Augenscheinlich wurde nachgebessert :)

coparni
23.11.2015, 12:09
Ja, schon vor einiger Zeit aber die ZBS weiß immer noch nicht wie die Kennzahlen genau anzuwenden sind und wartet dazu noch auf ein IMS.