Vollständige Version anzeigen : Bestellung aus England
Ich wollte mal fragen ob einer weiß wie das ist mit Bestellungen aus EU Ländern und Mehrwertsteuer.
Muss man wenn man in Deutschland wohnt, die MwS eines in England bestelllten Produkts mitbezahlen?
In meinem Fall will ich ein Arbeitsgerät bestellen, was ich auch hier von der Steuer absetzen kann. Die Hotline in England meinte, wenn ich meine VAT Nummer angebe, berechnen sie die VAT nicht.
Allerdings weiß ich nicht, ob sie mit meiner Deutschen Steuernummer etwas anfangen können.
Ich bin verwirrt:confused: :Lachen2:
Thorsten
17.11.2014, 14:01
Als Privatmann zahlst du bei Bestellungen in England die englische Umsatzsteuer und das war es. Weder musst du nachzahlen, falls die deutsche Umsatzsteuer höher wäre, noch kriegst du was wieder, wenn die deutsche Umsatzsteuer niedriger wäre.
Mit Wiggle und Co. schon öfter ausprobiert,
Wie es als Selbständiger mit Vorsteuerabzug und so ist, kann ich dir aber auch nicht sagen.
Die VAT Nr., die die meinen, ist die Umsatzsteuer ID-Nr.
Wenn du eine solche hast, dann teile sie dort mit. Dann kriegst du eine mehrwrtsteuerfreie Rechnung.
Wenn du keine hast, zahlst du dort die MwSt.
Leider muss man die Umsatzsteuer ID Nr. in Deutschland extra beantragen. In anderen Ländern ist die gleich der dortigen Steuernummer für Selbständige.
Rede mal mit deinem freundlichen Finanzamt drüber :Lachen2:
Die VAT Nr., die die meinen, ist die Umsatzsteuer ID-Nr.
Wenn du eine solche hast, dann teile sie dort mit. Dann kriegst du eine mehrwrtsteuerfreie Rechnung.
Ah, danke. Die Nummer habe ich:) . Ich war mir aber ganz sicher, ob auch DIE gemeint war.
Ah, danke. Die Nummer habe ich:) . Ich war mir aber ganz sicher, ob auch DIE gemeint war.
Es ist nur nicht die Steuernummer gefragt sondern die internationale Ust-IdNr. die Fängt bei uns mit "DE" gefolgt von Zahlen und muss, wie schon oben gesagt, extra beantragt werden. wenn Du diese hast dann passt ja.
MatthiasM
17.11.2014, 21:19
Aber dann nicht vergessen, Du mußt dann dafür selber die deutsche USt dafür an den deutschen Fiskus zahlen (rechnerisch vergelichbar mit der Einfuhrumsatzsteuer, wenn man was aus Nicht-EU importiert). Wenn Du den Gegenstand fürs Geschäft kaufst, kannst dann natürlich denselben Betrag wieder als gezahlte Umsatzsteuer verrechnen = dasselbe Nullsummenspiel wie mit der Umsatzsteuer, wenn man was fürs Geschäft im Inland einkauft.
Es ist nur nicht die Steuernummer gefragt sondern die internationale Ust-IdNr. die Fängt bei uns mit "DE" gefolgt von Zahlen
Hm, ich dachte anhand von Toms Beitrag die Identifikationsnummer sei verlangt(die IDNr. ist nicht das gleiche wie die Steuernummer).
Aber dann nicht vergessen, Du mußt dann dafür selber die deutsche USt dafür an den deutschen Fiskus zahlen
Die Umsatzsteuer von Artikeln, die ich beruflich verwende, setz ich doch eh alle 3 Monate ab, wenn ich die Umsatzsteuervoranmeldung mache. Wenn ich zB beruflich in D ein Arbeitsgerät für 200 Euro kaufe, setze ich 19% ab(also 38 Euro) von den 19% die man auf seinen Einnahmen bekommen hat.
Die Frage ist wie man die Umsatzsteuer von Produkten aus dem Ausland absetzt. Ich bin davon ausgegangen, dass man sie gar nicht erst bezalt und folglich auch nichts absetzt.
Es ist ja was anders wenn man ein Artikel privat kauft.
MatthiasM
18.11.2014, 12:02
Willkommen in der europäischen Umsatzsteuerhölle :dresche
Alles etwas kompliziert. Persönliche ID-Nummer (hat jeder Bürger, bekommen schon die Kinder spätestens mit dem ersten Sparbuch), Steuernummer (hat jedes "Veranlagungsobjekt", also z.B. ich, meine (angestellte) Ehefrau und mein Gewerbe (Einzelunternehmen, "ich bin die Firma") laufen dank Zusammenveranlagung unter einer Steuernummer), und USt-ID = VAT-Nr. (habe wieder nur ich als Unternehmer) sind drei paar Stiefel, ja.
Steuer für Deinen "Import" aus einem EU-Land.. jetzt lehne ich mich mit meinen Auskünften weit aus dem Fenster, ich bin USt-pflichtiger Gewerbler aber kein Steuerberater, also ist das nur meine persönliche Meinung ohne Gewähr und keine Beratung, definitive Auskunft erhältst Du vom Steuerberater oder Finanzamtsmenschen Deines Vertrauens, oder laß Dich von Deiner IHK beraten (Seminare "EU und Umsatzsteuer..."):
Du "bezahlst" die deutsche USt für den Artikel, den Du vom Engländer mit steuerfreier Rechnung mit USt-ID/VAT bekommen hast (Stichwort "Innergemeinschaftlicher Erwerb", Zl. 33/34 vom 2014er UStVA-Formular), dafür kannst Du denselben Betrag wieder als abziehbare Vorsteuer "zurückholen" (Zl. 57), also ja, in dem Fall rechnerisch natürlich ein Nullsummenspiel, aber Du mußt es deklarieren. Der Lieferant macht in seinem Land eine "Zusammenfassende Meldung", in der er auflistet, an welche UST-ID-Nummern in der EU er wieviel steuerfrei umgesetzt hat, und der Käse wird EU-weit abgeglichen, könnte also ggf. zu Ärger führen, wenn zu der zusammenfassenden Meldung vom Engländer keine entsprechenden Angaben von Dir in Deiner UStVA bzw. USt-Erklärung nach dem Jahresabschluß da sind. Den ganzen komplizierten Mist haben wir schlauen Gestaltungskünstlern zu verdanken, die mit Dreiecksgeschäften und komplizierteren Gestaltungen den Fiskus in mehreren U-Ländern gleichzeitig um die Steuer besch**** haben.
Ich hab den umgekehrten Fall, daß ich mit Firmen in Österreich Geschäfte mache, aber noch komplizierter, weil ich keine Ware liefere, sondern elektronische Dienstleistung, in dem Sinne, daß der Österreicher die Daten, die das Arbeitsergebnis sind, per E-Mail bekommt bzw. von meinem Server runterlädt. Katalogleistungen, Reverse-Charge-Verfahren etc. - Stichwörter zum Googeln und Kopfweh bekommen.....
Also: Erst mal kompliziert, ja. Beraten lassen, sich genau damit befassen, den Papierkrieg dazu richtig begreifen, dann ist es - ganz zum Schluß - eigentlich wieder einfach, wenn man's kapiert hat.
lG Matthias
In meinem fall ist es so, dass ich Freiberufler bin(Kein Gewerbe).
Es kommt nur alle Jubel Jahre vor, dass ich was aus dem Ausland kaufe. In diesem Fall gibt es den Artikel nur in GB(also zumindest innerhalb Europas).
Auf jeden Fall danke für die ganze Mühe.:)
MatthiasM
18.11.2014, 14:44
Egal ob Freiberuf oder Gewerbe, alles was die USt betrifft, ist da das gleiche, sobald man sich gegen den berühmten "Kleinunternehmer" entschieden hat (hast Du, sonst würdest Du keine UStVA machen).
(Buchhaltungsdetails mit Grenzen zwischen EÜR und Bilanzierungspflicht, was Dich nie treffen wird, wenn Du stets sauber freiberuflich bleibst, Soll- und Istversteuerung etc. mal abgesehen)
lG Matthias
PS.: Artikel von außerhalb Europas importieren ist fast einfacher.
Mit etwas Glück zahlst Du (unter bestimmten Grenzen, die ich jetzt nicht auswendig weiß) gar keine Einfuhrumsatzsteuer und/oder keinen Zoll. Wenn doch, (beides dürfte Dich entweder der Spediteur, der UPS o.ä. abkassieren, oder Du zahlst es selber beim Zoll, wenn Du die Ware dort abholen mußt), ist der Zoll eine stinknormale Betriebsausgabe und die Einfuhrumsatzsteuer kommt in die Zeile 58 von der UStVA. Das ist dann kein Nullsummenspiel wie bei innergemeinschaftlichem Erwerb, die Einfuhrumsatzsteuer hast Du ja real gezahlt, aber die bekommst Du dann wie die normale deutsche MWSt. wieder raus.
Schleichfloh
18.11.2014, 22:50
Wenn Du über Kreditkarte bezahlst und der Betrag höher ist, solltes Du bei Deinem Kreditkartenunternehmen Bescheid geben.
Ich hatte einen Anruf der Betrugsabteilung, ob ich meine Kreditkarte noch hätte und wirklich ein RR in GB kaufen wollte....:Huhu:
MatthiasM
18.11.2014, 23:52
Na besser so als entweder tatsächlich gekaperte KK-daten und ein echter Betrüger einerseits (Bank zu lax) oder aber Du stehst im Ausland, brauchst am Samstag Abend Geld oder willst Dein Essen bezahlen und die Karte ist schwuppdiwupp gesperrt.... (zu streng)
sybenwurz
19.11.2014, 08:27
Ich weiss nicht, ob die 200Öre aus der Luft gegriffen sind, aber wegen den 38Öcken würd ich mir das Geschixx nicht antun.
Am Ende das Ding dann noch über n paar Jahre abschreiben und solche Spässe...:Nee:
MatthiasM
19.11.2014, 10:31
Naja, wenn man sowieso schon wenigstens eine Minimalbuchhaltung für EÜR incl. Vorsteuer/Umsatzsteuer macht, weil man USt-pflichtiger Gewerbler oder Freiberufler ist, dann würde ich, wenn ichs als Arbeitsgerät (ggf. incl. Abschreibung) oder gleich als Sofortabschreibung oder Betriebsausgabe laufen lassen kann, schon mitnehmen, und dann verschenk ich auch keine 38€. Die USt-ID kostet mich nix, und die UStVA/USt-Erklärung muß ich sowieso machen, es sind halt ein paar Zeilen im Formular, die jemand, der nie etwas importiert, sein ganzes Leben lang nie benutzt. Wie gesagt, wenn man's einmal weiß, wie es geht, ist es kein besonderer Aufwand.
lG Matthias, der seit 20 Jahren seine Buchhaltung komplett selber macht
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