Vollständige Version anzeigen : Need help... Auto gegen Rad
Hallo zusammen,
nachdem ich den Roadrage-Fred mit Interesse verfolgt habe und mir nicht vorstellen konnte, dass so Irre wirklich auf der Straße unterwegs sind, folgende Begebenheit:
Heute morgen bin ich in Plattling mit dem Rad Richtung München losgetobt um meiner Family einen Besuch abzustatten. Kurz nach Moosinning fährt ein Auto auf gleiche Höhe mit mir und kurbelt die Seitenscheibe herunter:
Fahrer: "Warum fahrst`na ned am Radweg?"
Ich: "Weil ich seit drei Kilometern Slalom zwischen Scherben und Steinen fahren muss und eigentlich flott genug unterwegs bin um niemanden zu behindern."
Fahrer: "Aha"
Während dieser kurzen Unterhaltung kam mr das Auto bedrohlich nahe.
Ich: "So langsam drängst du mich von der Straße!"
Fahrer: "Tatsache?"
Und im selben Moment ziecht der Fahrer ruckartig nach rechts....
Die Fahrer des nachfolgenden Fahrzeuges meinten danach ich habe mich noch gegen das Auto gelent und versucht die Spur zu halten...aber es war nichts mehr zu machen.
Mein erster Gedanke während des Sturzes war: Um Himmels willen merk dir das Kennzeichen, der Typ ist sonst auf nimmer wiedersehen weg!!!!
Der Wahnsinnige ist einfach weitergefahren und war weg. Zum Glück hatte ich zwei aufmerksame Menschen hinter dem Geschehen, welche das ganze ebenso zu Protokoll gegeben haben und auch bis zum eintreffen der Polizei und Krankenwagen bei mir waren. Ich hatte Glück...derbe Schürfwunden, blaue Flecken und Rad sieht auch ziemlich mitgenommen aus...aber ansonsten ist mir nichts passiert.
Nachdem ich aus dem Krankenhaus wieder raus durfte haben wir noch mein Rad von der Polizei abgeholt (durfte im Krankenwagen nicht mit) und uns noch kurz mit der Polizistin unterhalten. Sie meinte, dass sie schon wissen wer es war ( Kennzeichen, Farbe, Halter und Aussagen passen zusammen) aber er war leider nicht daheim...nur seine Frau, die sich dies alles nicht vorstellen kann.
Mir wurde erklärt, dass ich mich um Schadenersatz etc. selber kümmern müsste.
Was muss ich tun?
Ich bin morgen bei einem befreundetem Arzt, welcher sich um ein med. Gutachten kümmern wird. Mein Rad werde ich zu einem Händler geben um den Schaden zu beziffern. Meine Mom telefoniert bereits wegen einem Anwalt für Verkehrsrecht.
Gibt es irgendwelche Dinge die ich nicht machen sollte bzw. nicht versäumen sollte?
Im voraus Danke für eure Hilfe.
lonerunner
12.04.2009, 22:57
Schockierend. Ich hoffe nie, nie auf so einen Verrückten zu treffen:Nee:
Dir gute Besserung:Blumen:
sybenwurz
12.04.2009, 23:00
Nicht machen: gleich weitertrainieren.
Machen: guten Verkehrsanwalt suchen, medizinisch gut durchchecken lassen, den Rest erklärt dir der Anwalt.
Sieht ja bisher gut für dich aus.
Und schlecht für den "Unfallgegner".
Nötigung mit Unfallfolge und Fahrerflucht würde ich tippen.
Dafür gibts den Lappen nicht nach n paar Wochen wieder.
neonhelm
12.04.2009, 23:00
Was muss ich tun?
Ich bin morgen bei einem befreundetem Arzt, welcher sich um ein med. Gutachten kümmern wird. Mein Rad werde ich zu einem Händler geben um den Schaden zu beziffern. Meine Mom telefoniert bereits wegen einem Anwalt für Verkehrsrecht.
Gibt es irgendwelche Dinge die ich nicht machen sollte bzw. nicht versäumen sollte?
Gute Besserung und ab zum Anwalt. :Blumen:
Danke....aber wie sollte ich mich nun verhalten?
Volkeree
12.04.2009, 23:01
Das hört sich ja ganz übel an. Hoffe es bleibt bei den Schürfwunden und blauen Flecken. Die gehen dann hoffentlich bald wieder weg.
Also erst mal das Wichtigste: GUTE BESSERUNG :Blumen:
Verkehr- Strafrechtlich:
- Verkehrsunfallflucht
- Gefährdung des Straßenverkehrs § 315c StGB
- gefährliche Körperverletzung, denke mal vorsätzlich
- wahrscheinlich noch ein paar kleinere OWIs
Das reicht für ne ordentliche Strafe und wahrscheinlich reichlich Fahrverbot.
Schadensregulierung:
Dafür bist du sicherlich selber zuständig. Sachschaden (Rad) und Schmerzensgeld stehen da wohl im Raum.
Egal ob Rechtschutzversicherung oder nicht, ich würde da auf jeden Fall mal bei einem Anwalt nachfragen. Das dürfte auf jeden Fall besser sein und könnte dir eventuell Ärger ersparen.
Zum Sachverhalt:
Ich bin ja auch schon einige Ar..lö.. begegnet, einen habe ich kürzlich auch angezeigt, aber das ist ja wohl die Krönung.:Nee:
Volker
LidlRacer
12.04.2009, 23:02
Ach Du Scheiße!
Wie gefährlich war denn die Sache?
Kann man das evtl. als Mordversuch ansehen?
Nur Schadensersatz etc. wäre etwas zu wenig für so einen Idioten!
Was mir halt etwas Sorgen macht ist die Moralpredigt welche mir der Polizist noch im Krankenwagen gehalten hat: " Klar, das war schon übel was der Kerl gemacht hat...aber wissen`s: Wenns mi`m Radel auf da Straße unterwegs sind wo nebenan gleich a Radlweg ist...des hät ned sein müssen...da wer`n`s mit Sicherheit a Teilschuld kriegen"
KernelPanic
12.04.2009, 23:05
Ich bin kein Jurist und kann Dir leider nichts konkretes raten, nur gute Besserung wuenschen.
neonhelm
12.04.2009, 23:06
Was mir halt etwas Sorgen macht ist die Moralpredigt welche mir der Polizist noch im Krankenwagen gehalten hat: " Klar, das war schon übel was der Kerl gemacht hat...aber wissen`s: Wenns mi`m Radel auf da Straße unterwegs sind wo nebenan gleich a Radlweg ist...des hät ned sein müssen...da wer`n`s mit Sicherheit a Teilschuld kriegen"
Halte ich erstmal für unwahrscheinlich, da hier ja Vorsatz vorliegt. Aber das wird der Anwalt dir erklären.
Was mir halt etwas Sorgen macht ist die Moralpredigt welche mir der Polizist noch im Krankenwagen gehalten hat: " Klar, das war schon übel was der Kerl gemacht hat...aber wissen`s: Wenns mi`m Radel auf da Straße unterwegs sind wo nebenan gleich a Radlweg ist...des hät ned sein müssen...da wer`n`s mit Sicherheit a Teilschuld kriegen"
Nur besteht zwischen einem normalen Unfall und Vorsatz schon ein gewisser Unterschied. Und selbst wenn Du ne Teilschuld an dem materiellen Schaden bekommt (der ja eh zu 100% zu Deinen Lasten geht), na und? Der strafrechtliche Teil bleibt voll bei ihm.
Kann man das evtl. als Mordversuch ansehen?
Natürlich kann man - nur die Gerichte tun dies leider nicht.
@Falko: wie hier schon geschrieben - Anwalt. Ohne Diskussion. Und vor allem: nicht weich werden, wenn der Unfallgegner dann das Flenne anfängt.
Das nachfolgende Fahrzeug hat mir die ganze Sache noch einmal aus ihrer Sicht geschildert...da ist mir wirklich anders geworden. Es hätte nicht mehr viel gefehlt und ich wäre unter seinenm Hinterrad gelandet, da es mir auf Fahrerhöhe das Vorderrad weggezogen hat nachdem ich auf`s Bankett gedrängt wurde und ich Richtung Fahrzeug gestürzt bin.
Also:
Anwalt für Verkehrsrecht ist ein muss.
Meine Freundin meinte ich solle morgen beim med. Gutachten noch auf Fotos meiner Wunden bestehen? (nicht wundern...Gutachten werden bei Freunden der Familie auch am Feiertag geschrieben :cool: )
Gott ich kann euch gar nicht sagen wie wütend ich auf den Kerl bin!!!!!!!!!!
Wenns mi`m Radel auf da Straße unterwegs sind wo nebenan gleich a Radlweg ist...des hät ned sein müssen...da wer`n`s mit Sicherheit a Teilschuld kriegen"
Das ist nicht auszuschliessen, duerfte aber deutlich weniger als die Haelfte sein. Beim Verkehrsanwalt unbedingt darauf draengen, dass die Sache auch strafrechtlich verfolgt wird. Ich hatte vor Jahren einen ganz aehnlichen Fall, der fuer den Autofahrer mit 500 DM Busse endete, weil meine Anwaeltin den Finger nicht draufhatte - das war's! Trotz Unfallflucht kein Fuehrerscheinentzug.
Beim naechsten Unfall (...) den Polizisten darauf hinweisen, dass der Fahrer nach Deinem Empfinden stark nach Alkohol roch.
Rad fotographieren, Klamotten nicht waschen, aufbewahren. Kaufzettel noch vorhanden?
Natürlich kann man - nur die Gerichte tun dies leider nicht.
@Falko: wie hier schon geschrieben - Anwalt. Ohne Diskussion. Und vor allem: nicht weich werden, wenn der Unfallgegner dann das Flenne anfängt.
Das habe ich mir schon fest vorgenommen....
Ich Depp bin nämlich schon wieder am grübeln und überlegen....warum, wieso, weshalb. Naja...man sucht halt Gründe.
Noch vergessen: dokumentiere den Zustand des Radwegs, damit Du eine Begründung hast, warum Du da nicht drauf gefahren bist.
Kann man das evtl. als Mordversuch ansehen?
Welcher Tatbestand?
"§ 211 Mord.
(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet."
Ravistellus
12.04.2009, 23:15
da wer`n`s mit Sicherheit a Teilschuld kriegen"
War es denn ein Radweg, der als solcher ausgeschildert war? Wenn er nicht ausgeschildert ist, ist die Benutzung auch nicht verpflichtend. Ich erlebe das in Berlin auch öfter - allerdings bisher ohne dass man mich gleich umbringen wollte - weil mir viele Radwege zu gefährlich sind. Im Allgemeinen fühle ich mich auf der Straße sicherer. Und es gibt in Berlin viele Radwege, die nicht ausgeschildert sind und die ich deshalb auch nicht benutzen muss. Das begreifen die meisten Autofahrer aber nicht.
Ansonsten: Was Du jetzt tun und lassen sollst, kann Dir verbindlich nur ein guter Anwalt sagen.
Für Berlin würde ich ja sagen, dass es mehr asoziale Radfahrer als asoziale Autofahrer gibt - tut weh, erlebe ich aber jeden Tag und bin ja selber auch nur Radfahrer, habe kein Auto. Aber sowas habe ich echt noch nicht gehört. Das erinnert mich an die Schlussszene von Easy Rider. Zum Glück bist Du besser weggekommen.
Ravistellus
Thorsten
12.04.2009, 23:19
Hoffe stark, dass dem Typen der Lappen entzogen wird, dann darf er selber mal Fahrrad fahren. Vielleicht denkt seine Gehirnzelle dann ein wenig anders darüber.
Ansonsten gute Besserung!
Ravistellus
12.04.2009, 23:19
Welcher Tatbestand?
"§ 211 Mord.
Das nun nicht gleich, aber schwere Körperverletzung ist es ja schon, bei der eine Todesfolge billigend in Kauf genommen worden wäre. Dann wäre es evtl. sogar versuchter Totschlag, denn ein Vorsatz lag ja vor. Die Frage ist, ob der Vorsatz nachweisbar ist. Aber da wird dem Staatsanwalt schon was zu einfallen.
Ravistellus
Das ist nicht auszuschliessen, duerfte aber deutlich weniger als die Haelfte sein. Beim Verkehrsanwalt unbedingt darauf draengen, dass die Sache auch strafrechtlich verfolgt wird. Ich hatte vor Jahren einen ganz aehnlichen Fall, der fuer den Autofahrer mit 500 DM Busse endete, weil meine Anwaeltin den Finger nicht draufhatte - das war's! Trotz Unfallflucht kein Fuehrerscheinentzug.
Beim naechsten Unfall (...) den Polizisten darauf hinweisen, dass der Fahrer nach Deinem Empfinden stark nach Alkohol roch.
Rad fotographieren, Klamotten nicht waschen, aufbewahren. Kaufzettel noch vorhanden?
Klamotten sind noch nicht gewaschen und sehen recht zerfetzt aus, Kaufzettel (Rad) nicht mehr vorhanden...war ein Gebrauchtkauf (aber selbes Modell gibt es bei Rose zu kaufen)
Das mit dem Alkohol habe ich mir auch schon überlegt....es war kurz nach drei....bestes Biergartenwetter....seine Frau meinte zur Polizei, dass der Mann mit dem Auto unterwegs sei...und..hm...es geht mir nicht in den Kopf, dass man nüchtern solche Dinge fabriziert. Evtl. schläft er nur irgendwo seinen Rausch aus und geht dann zur Polizei?
Zum Thema Radweg: Gab es da nicht mal ein Urteil von wegen Zumutbarkeit etc? Wie gesagt...wollte nicht mehr um Scherben und Steine kurven...und da Aufgrund des Feiertages kaum Verkehr auf der Straße war habe ich die Straße für die bessere Alternative gehalten.
Thorsten
12.04.2009, 23:22
Und es gibt in Berlin viele Radwege, die nicht ausgeschildert sind und die ich deshalb auch nicht benutzen muss.
:confused:
Was sind Radweg, die nicht ausgeschildert sind? Ich dachte, wenn es als Radweg ausgeschildert ist, dann ist es einer und wenn es nicht als Radweg ausgeschildert ist, dann ist es auch keiner. Was gibt es dazwischen? Oder meinst du die Fußwege mit dem Zusatzschild "Radfahrer frei"? Die benutze ich lieber auch nicht, wenn die Straßenbenutzung nicht lebensgefährlich ist.
Ob der Radweg ausgeschildert war kann ich nicht mit Sicherheit sagen...aber ich gehe einfach mal davon aus.
Noch vergessen: dokumentiere den Zustand des Radwegs, damit Du eine Begründung hast, warum Du da nicht drauf gefahren bist.
Scheiße....den Geistesblitz hätte ich eher gebraucht. :(
Bin inzwischen schon wieder daheim, da mich die Kavallerie (Freundin) abgeholt und wieder nach Plattling gebracht hat.
Sind knapp 120km bis dorthin....
Thorsten
12.04.2009, 23:32
Ist die Freundin oder Familie in der Nähe der Unfallstelle, dass die das morgen Fotografieren können?
Meine Eltern wohnen knapp 25km entfernt...ich werde sie morgen mal hinscheuchen und Ausschau nach Beschilderung und v.a. den Scherben und Steinen halten lassen. Aber ich glaube nicht, dass das vor Gericht von Relevanz ist....sie könnten es ja auch selber dort deponiert haben um meine Aussage zu stützen.
Thorsten
12.04.2009, 23:46
Das mit der Beschilderung solltest du schon absichern (lassen). Autofahrer behaupten gerne mal, man sollte den Radweg benutzen, nur weil sie neben sich einen weiteren asphaltierten Streifen sehen und diesen sofort als Radweg ansehen. Vielleicht war es ja wirklich keiner. Und schaden würde die Aussage deiner Eltern sicher nicht. Schlimmstenfalls nützt sie halt einfach nichts. Und 25 km sind für das Ausmaß der Geschichte sicher gerechtfertigt, es geht ja nicht darum, einen 10 Euro-Strafzettel einzusparen - dafür würde ich mir die Arbeit sicher nicht machen.
Lecker Nudelsalat
12.04.2009, 23:58
Danke....aber wie sollte ich mich nun verhalten?
Wegen versuchter Tötung anzeigen. Solche Leute gehören nicht auf die Strasse.
Gruß strwd
Wegen versuchter Tötung anzeigen.
Anzeigen kannst Du viel und ein uebermotivierter Staatsanwalt wird da auch nicht zimperlich sein. Der Richter wird das vermutlich aber anders sehen. Bei allem Hass auf den Fahrer - als selbst quasi identisch betroffener kann ich das gut nachvollziehen - ist mit Mord oder versuchter schwerer Koerperverletzung nicht zu spassen. Da wird der Vorsatz nicht nachweisbar sein. Genausowenig reicht es IMHO - leider? - fuer einen versuchten Totschlag. In diesem hasserfuellten Moment sind sich die allerwenigsten Menschen der Gefaehrlichkeit ihrer Tatwaffe Auto bewusst.
Harter Tobak was du erlebt hast!
Ich ging immer davon aus, dass "sportliches Fahren - was u.a. mit dem Gewicht und der Ausstattung des RR" auf der Straße erlaubt ist und du von daher nichts zu befürchten hast.
Trainiere spätestens morgen Abend weiter und versuch nicht zu sehr das Negative aus diesem Angriff zu sehen!
Paulchen
13.04.2009, 02:16
Hi! Erst einmal gute Besserung!
Zu den Radwegen:
An und für sich gilt eine Pflicht zur Benutzung der Radwege, sobald diese als solche gekennzeichnet sind (was meist der Fall ist)...
ABER:
Die zuständigen Gemeinden/Kommunen (oder wer auch immer) schildern in der Regel ALLE Radwege aus (weshalb sie dann benutzt werden müssen) und GENAU DAS ist nicht legitim. Da eine Pflicht zur Benutzung nur gelten darf, wenn ein begründeter Verdacht vorliegt, das eine Benutzung der Straße zu gefährlich ist. Streng genommen müssten viele Radwegbeschilderungen im Grunde somit entfernt werden und eine Nutzung der Straße wäre erlaubt. Auch wenn es dort einen Radweg gibt.
Heißt für Dich: Wenn dir wirklich jemand eine Teilschuld aufbrummen will, weil Du auf der Straße gefahren bist, lass Deinen Anwalt überprüfen, ob die Ausschilderung des Radweges dort überhaupt begründet und somit rechtmäßig war.
(Natürlich alles ohne Gewähr. Ich habe das mal in einem Mitschnitt einer Anhörung des Berliner Verkehrsausschusses zum Thema "Pflicht zur Radwegbenutzung" aufgeschnappt)
Schönen Gruß,
Paulchen
also,der Polizist ist ein A.....!Das noch im Krankenwagen zu sagn - den würd ich gleich mit umbringen;)da weiss man doch gleich,auf welcher Seite er steht!Kann ja nicht sein,dass man einen potentiellen Mordversuch so lässig nimmt!
Nein ehrlich,ich habe bei ARBÖ mal bissl nachgelesen,wann wir rennradlfahrer so auf der Straße fahren dürfen - und es steht,dass man zu trainingszwecken auf der Straße trainiern darf!Das gilt für mich persönlich auch,wenn nebenan a Radlweg wäre!
Ist zwar nur so ne Auflistung und ohne Gesetze - ich denke aber, die werden keinen Mist veröffentlichen!
Außerdem - wenn ich auf kominierten Fuß- und Radlwegen immer fahren würde - anfangs durch die Stadt,dann ist das ungemein gefährlicher!
Tja,meist sind solche Autofahrer noch nie selbst auf Radltouren unterwegs gewesen!! Könnte mich da auch immer aufregen!
Von wegen einen Meter Abstand plus Geschwindigkeit in cm!
Wünsch dir viel Glück bei der Verhandlung!
lass uns wissen,wie es ausgeht!
So Dinge werden nämlich nie publiziert und debattiert- weil man schadet ja der Automobilindustrie und die dazugehörige Raserei!
Am Ende sind eh immer die Radlfahrer die Sündenböcke....die Umwelt/Gesundheitsaspekte sind ja generell gesehen egal!haha!
meine güte,das ist ja echt übel was dir passiert ist.
Aber zum Thema Radweg. Ich muss nicht jeden ,auch wenn ausgeschildert,Radweg benutzen.
Kann man hier http://www.adfc.de/index.php?id=526&languageid=1
nachlesen.
Wissen die meisten nicht,auch viele Polizisten sind da nicht richtig informiert.
PeterMuc
13.04.2009, 09:19
Wenn Du in einem bayerischen Verein bist und einen Startpass hast, hast Du automatisch eine Unfall- und Rechtschutzversicherung: drum kümmern....
Auf alle Faelle einen Anwalt nehmen !!
Keiner kann Dich besser vertreten und weiss um die Fallstricke im verkehrsrecht besser Bescheid ! Ich wage zu behaupten bei dem von Dir geschilderten Vorgang, dass der Unfallgegner den Grossteil der Schuld trägt und auch Deine anwaltskosten tragen muss.
Nicht vergessen: Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Haushaltshilfe, Rad in die Reparatur incl. Gutachter....weiss alles der Anwalt. Alle Schäden (auch sog. Vermoegensschaeden) dukumentieren (zb Fahrtkosten etc). Aerztl. Gutachten erstellen lassen.
Ganz wichtig: Die Nichtbenutzung eines Radweges (ist uebrigens nur eine Owi und keine Straftat;) ) rechtfertigt nicht die vorsätzliche schwere Körperverletzung !
Volkeree
13.04.2009, 09:33
Jetzt haltet mal den Ball flach.
Mord und versuchter Totschlag ist da etwas weit hergeholt, wie Dude halt schon geschrieben hat.
Für eine schwere Körperverletzung ist eine schwere Folge erforderlich, z.B. Arm ab oder so.
Mehr als eine gefährliche Körperverletzung (gefährliches Werkzeug Auto und eine das Leben gefährdene Behandlung) dürfte das nicht sein.
Die Tatbestände werden aber von Gericht zu Gericht anders ausgelegt. Wenn ein Richter da auf ein versuchtes Tötungsdelikt entscheiden würde, wäre das schon heftig, würde aber bestimmt die weiteren Instanzen nicht standhalten.
Was der Polizeit von wegen Teilschuld gesagt hat, würde ich mal nicht so eng sehen. Er wollte möglicherweise damit nur sagen, dass du auch was falsch gemacht hast, nämlich den Radweg nicht genutzt. Das rechtfertigt aber das Verhalten dieses Idioten kein bisschen.
Wenn der Radweg ausgeschildert ist, gehe grundsätzlich einfach mal davon aus, dass du ihn auch nutzen musst, egal was du sonst liest.
PN
Wenn du Alkohol bei dem Typ gerochen hast, dann sag es, wenn nicht dann lass es. Wenn man zu stark auf die Kacke haut, kann es auch unglaubwürdig wirken.
Jetzt einfach mal abwarten bis du zum Anwalt gehst und mache dich nicht weiter verrückt, schadet unter Umständen nur deiner Genesung.
Volker
Guten Morgen zusammen,
die erste Nacht ist überstanden. Zu den Schürf und Schnittwunden haben sich nun auch noch viele blaue Flecken und noch mehr Schmerzen gesellt...was uns nicht umbringt, macht uns nur härter. :cool:
Inzwischen habe ich bereits mit der Polizei telefoniert, Strafantrag "wegen aller in Betracht kommenden Vergehen" ist gestellt und auch die ausführliche Zeugenbefragung ist erledigt...dabei ist mir noch mal richtig bewusst, dass ich riesiges Glück hatte und mir bei der Aktion nichts Schlimmeres passiert ist.
Laut Aussage der Polizistin haben sie bereits einen "Tatverdächtigen"...welcher allerdings keine Angaben zur Sache macht.
Die Polizei wird später noch zu den zwei Zeugen fahren, welche das ganze Geschehen beobachtet haben, da sie nur ein paar Meter hinter uns gefahren sind.
Der Tip mit dem Startpass war auch klasse. Dankeschön! Dachte nämlich ich sei nur haftpflichtversichert. Mit meinem Vereinsvorstand habe ich deswegen auch schon gesprochen...er hat diese Rechtschutz nämlich auch schon in Anspruch nehmen müssen und kann mir darum recht gut helfen.
Meine Eltern werde ich heute noch nach Moosinning scheuchen um die Beschilderung und Beschaffenheit des Radweges genauer zu begutachten und gegebenenfalls zu dokumentieren.
Vielen Dank erst einmal für eure Hilfe. Ich halte euch natürlich auf dem Laufenden. :Blumen:
Falko
Thorsten
13.04.2009, 10:42
ich habe bei ARBÖ mal bissl nachgelesen,wann wir rennradlfahrer so auf der Straße fahren dürfen
Habe ich letzte Woche etwas grundsätzliches verpasst? Bis dahin galt westlich von Passau noch deutsches Recht ;).
sybenwurz
13.04.2009, 12:00
Ich ging immer davon aus, dass "sportliches Fahren - was u.a. mit dem Gewicht und der Ausstattung des RR" auf der Straße erlaubt ist
Kannste komplett knicken.
Trainiere spätestens morgen Abend weiter ...
Um Himmels Willen nur das NICHT.
Wenn der Richter so n fettgefressener, nur Auto fahrender Sack ist und schon von vorneherein auf der Seite der Mobilisten steht und die Radler am liebsten komplett ausm Verkehrsbild weg hätte, fragt der nur eingangs und vor der eigentlichen Verhandlung, wie´s nu so gehe und ob man schon wieder aufm Rad gesessen hätte und schwupp!, iss alles schon nimemr so schlimm.
Lieber direkt diesen Weg gehen:
Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Haushaltshilfe, Rad in die Reparatur incl. Gutachter...
Mord und versuchter Totschlag ist da etwas weit hergeholt, wie Dude halt schon geschrieben hat.
Sehe ich auch so. Nötigung mit Unfallfolge zusammen mit Fahrerflucht.
In haargenau so nem Fall hab ich auch schon als Zeuge ausgesagt, allerdings gins um die gleiche Geschichte zwischen PKW und LKW und der PKW war links vom LKW, als er absichtlich geschnickt wurde.
gute Besserung u. viel Erfolg beim kommenden Gerichtsverfahren; ich hoffe, der rücksichtslose u. aggressive Typ bekommt eine saftige Strafe.
Ich würde die Aussage des örtlichen Polizisten inbezug auf "Teilschuld" nicht für verbindlich halten (viele Polizisten sind leider nur autofreundlich u. kennen inbezug auf Radwege die Urteile nicht so genau, wie ich beim Versuch des Abkassierens öfters erleben musste).
-qbz
Na hoppla - in der Gegend war ich auch schon unterwegs. Krasse Geschichte und erstmal gute Besserung.
Da ich auch jemand bin, der lieber auf der Straße als auf einem holprigen und verschmutzten Radweg fährt, hab ich auch schon öfters mir Hupereien und dämliche Kommentare anhören dürfen. Verstehe da die Aufregung einiger Autofahrer nicht im geringsten... Aber wahrscheinlich ist das der Neid, dass man sich icht selbst bewegen kann. Oder so...
Da ich auch jemand bin, der lieber auf der Straße als auf einem holprigen und verschmutzten Radweg fährt, hab ich auch schon öfters mir Hupereien und dämliche Kommentare anhören dürfen. Verstehe da die Aufregung einiger Autofahrer nicht im geringsten... Aber wahrscheinlich ist das der Neid, dass man sich icht selbst bewegen kann. Oder so...
Geht mir auch so. Obwohl ich zugeben muss, dass ich mich früher auch schon mal über den ein oder anderen Radfahrer aufgeregt habe, wobei ich aber höchstens mal gehupt habe.
Seit ich selber Rad fahre, bin ich deutlich gelassener und fahre mit dem Auto halt so lange hinterher, bis ich genug Platz zum Überholen habe.
Die meisten Autofahrer können sich halt nicht in die Situation des Radfahrers hineinversetzen. Deshalb denke ich mir meistens: Sollen sie sich doch aufregen.
So ein Verhalten wie das des Idioten, der Falko vom Rad geholt hat, ist natürlich durch nichts zu entschuldigen. Hoffentlich bekommt der sein Fett weg!!! :Nee:
@Falko: Gute Besserung und alles Gute und viel Erfolg für deine Auseinandersetzung mit deinem Unfallgegner.
Gute Besserung!
Ich kann deine Wut auf den ...... voll verstehen ich würd den an deiner Stelle auch zerreissen wollen.
Aber befolge mal das was die anderen sagen. Auf keinen fall jetzt weitertrainieren erstmal pause auch wenns weh tut.
Gruß Kranki
Ihr habt Recht. Ich werde es nächste Woche etwas ruhiger angehen ( kein Training, keine Arbeit) und werde mich um die ganzen Gutachten und Anwaltsdinge kümmern.
Drücke dir die Daumen.
Auf jeden Fall nen Anwalt nehmen!
Ich bin auch schonmal nem Auto über die Motorhaube gesegelt - weshalb ich jetzt außerhalb des Stadtkerns grundsätzlich auf der Straße fahre. Bishier ist aber nichts wieder passiert.
Wünsche dir viel Erfolg - berichte bitte mal.
Hier gibts noch ein paar Infos: http://www.pdeleuw.de/fahrrad/urteile.html#benutzung
Und es gab irgendwo mal ein Urteil eines Oberlandesgerichts, da hat ein Radfahrer einen Fußgänger erwischt, der unachtsam die Fahrbahn kreuzte. Dabie hat der Radfahrer eine teilschuld bekommen, da er über 3X km/h gefahren sei und somit mit einem erhöhten Risiko rechnen musste, welches von Ihm ausginge. Finde dies Urteil aber leider gerade nicht wieder - aber evtl könntest deinen Anwalt fragen, ob man in bezug auf o.g. Urteil vorgeben könnte, den ggf. vorhandenen Radweg nicht zu benutzen (falls sich das mit dern Scherben nicht mehr dokumentieren lässt).
Aber wie alle anderen schon sagten, der Anwalt ist der Fachmann ;-)
Grüße.
[Edit]
Korrigiere mich:
Ein Rennradfahrer, der mit einer Geschwindigkeit von 45 km/h in Rennfahrerhaltung über den Lenker gebeugt auf einer innerörtlichen Straße mit einem Fußgänger kollidierte, der die Fahrbahn überqueren wollte, wurde wegen überhöhter Geschwindigkeit zu einer hälftigen Mithaftung verurteilt (OLG Karlsruhe, Az. 1 U 94/89).
Außerdem steht dem von mir vorgeschlagenem Grund dies gegenüber:
Radfahrer dürfen nur so schnell fahren, wie es von einem Radfahrer allgemein erwartet wird. Dies gilt vor allem, weil sie akustisch und optisch schlechter wahrnehmbar sind, als andere Kraftfahrer (OLG Karlsruhe, VRS 78, 329)
Zum Alkohol: wie schon jemand geschrieben hat, würd ich nur sagen, wenn's tatsächlich so war. Da Du "neben" ihm hergefahren bist und er wohl auf der linken Seite im Auto gesessen hat, konntest Du das wahrscheinlich nicht riechen. Zumindest müstest Du das erklären.
Zum Schmerzensgeld: da mußt Du genau dokumentieren: wie oft und wie lange beim Arzt, wie lange Beschwerden, wie lange arbeitsunfähig (und natürlich trainingsunfähig) etc.
Zum Radweg: Die Dokumentation könnte wichtig werden. Natürlich kann man Dir keine Mit(teil)schuld geben, wenn eine Vorsatztat vorliegt. Der wird sich aber möglicherweise einlassen, er habe Dich lediglich darauf hinweisen wollen, dass Du den Radweg benutzen mußt und sei dann unabsichtlich weiter nach rechts gekommen, weil er sich ja zu Dir rübergebeugt hat. Dann kommt es entscheidend auf die Glaubwürdigkeit Deiner Aussage und die der Nachfolgenden an. Direkt nach dem Unfall wird man Dir adrenalinbedingt die ein oder andere Ungenauigkeit zubilligen, aber später könnte der Schuß nach hinten losgehen. Deshalb lieber bei dem bleiben, was Du tatsächlich wahrgenommen hast. Denn das kannst Du dann auch glaubwürdig vertreten.
Fotos vom Radweg sind gut. Deine (Schwieger?)eltern können ja bestätigen, dass sie den Radweg so vorgefunden haben. Dann ist es in Verbindung mit Deiner Aussage schon ziemlich unwahrscheinlich, daß jemand ausgerechnet in der Nacht zwischen Unfall und Aufnahme dort nen Bierkasten zerdeppert hat. Jedenfalls läßt sich die Beschilderung so klären.
Zum Sachschaden (Rad): Fotos machen, den Radhändler informieren, so daß die jeweiligen Monteure benannt werden können, die die Richtigkeit der Schäden bestätigen können. Dann sollte der RA die gegnerische Versicherung kontaktieren und mitteilen, daß das Rad dort unverzüglich bis zum ... in Augenschein genommen werden kann, danach wird's repariert. Wenn der Schaden nicht zu riesig ist, schicken die Versicherungen niemand. Muß man aber mit rechnen, also trotz verständlicher Wut im Bauch auf dem Teppich bleiben. Bei meinen 2 Unfällen hab ich mit den Versicherungen keine Probleme gehabt. Allerdings kriegste keinen Neuwert sondern Zeitwert und das kann natürlich ein Problem sein. Denn Laufräder willste vermutlich keine gebrauchten. Wie auch immer die Sache wirtschaftlich läuft, sei trotz allem froh, dass Du keine bleibenden Gesundheitsschäden davongetragen hast.
Gute Besserung
Radfahrer dürfen nur so schnell fahren, wie es von einem Radfahrer allgemein erwartet wird. Dies gilt vor allem, weil sie akustisch und optisch schlechter wahrnehmbar sind, als andere Kraftfahrer (OLG Karlsruhe, VRS 78, 329)
Das dürfte bei Fußgängern ziehen, die "träumend" ohne Sichtkontakt über die Straße gehen und sich auf ihr Gehör verlassen. Der PKW ist aber wohl von hinten, d.h. mit Sichtkontakt, daneben gefahren und im PKW verläßt man sich nicht auf sein Gehör (außer manchmal beim Einparken;) ). Der Autofahrer wird das nicht wie ein Fußgänger geltend machen können. Die Nichtbenutzung des Radweges kannst Du damit aber nicht erklären, denn auch ein Renn-/Triarad hat ja keine Mindestgeschwindigkeit von 40. Nach der Rspr müßtest Du dann halt langsamer fahren. Auf ner Landstraße darfste ja auch nicht 100 fahren, wenn die Situation nicht danach ist.
@rhing
Das mit dem Alkohol war nur eine Vermutung meinerseits...aber, dass ich das auf keinen Fall riechen konnte ist mir auch klar und habe den Verdacht darum für mich behalten. Ich habe auch bei der Vernehmung nichts dazugedichtet bzw. dazuvermutet, sondern einfach nur das Erlebte geschildert.
Das Thema "rübergebeugt und versehentlich abgedrängt" habe ich mir auch schon durch den Kopf gehen lassen. Da jedoch hinter uns ein Mann mit seinem Sohn ( ca. 50 & 25 Jahre) im Auto fuhr und beide die Sache genau beobachtet haben, glaube ich nicht, dass ein Richter ein Versehen erkennen könnte. Beide Zeugen haben mir direkt nach dem Unfall geschildert was sie gesehen haben und es war wie bereits von mir geschildert: Fahren auf gleicher Höhe mit ca. 70-100cm Abstand, kurze Unterhaltung, während dessen immer weitere Annäherung des Pkw (bis auf ca. 10cm) an mich und plötzlich endgültiges Abdrängen mit anschließendem sofortigen Beschleunigen.
Mein Rad bringe ich morgen zu einem Händler, welcher schon für einen Vereinskameraden nach einem Unfall das Schadensgutachten angefertigt hat. Auf Fotos werde ich den Gutachter auch noch einmal gesondert hinweisen.
Die Crux an der Sache ist jedoch, dass ich keinerlei Angaben vom Unfallverursacher habe und somit meinem Anwalt nur ein Aktenzeichen der Polizei und ein Kennzeichen geben kann. Bis ein Gericht jedoch die Schuld an diesem Unfall zweifelsfrei geklärt hat, wird die Sache wohl auf Eis liegen und ich kann nur abwarten und hoffen....
Inzwischen habe ich jedoch große Sorgen, dass sich der Typ auch `nen Anwalt genommen hat und einfach behauptet ich hätte ihn angepampt etc. und er wäre im Affekt o.Ä. nach rechts gezogen....man spielt halt im Kopf irgendwie schon alle Eventualitäten durch.
Wie funktioniert das mit dem geltendmachen des Trainingsausfalls? Für mein Empfinden ist dies ja mein privates Vergnügen im Gegensatz zu Verdienstausfall etc.
Ich könnte halt deswegen echt kotzen, quälst dich den ganzen Winter durch und im ersten großen Radblock fährt dich einer runter und zerlegt dabei noch die Rennmaschine...
Zum Alkohol: wie schon jemand geschrieben hat, würd ich nur sagen, wenn's tatsächlich so war.
Mir ging es nur darum, die Suche zu beschleunigen. Hat sich ja mittlerweile erledigt. Wenn man sich das Verhalten des Autofahrers vor Augen haelt, dann haette man durchaus ein "auf mich hat er einen betrunkenen Eindruck gemacht" fallen lassen koennen, damit sie sich bei der Suche nicht lax verhalten. Ich finde es naheliegend, dass eine so leichtsinnige Aktion unter Alkoholeinfluss stattfand. Und wenn es so gewesen war, dann hat sich der Fahrer nun erfolgreich einer Kontrolle entzogen.
sybenwurz
13.04.2009, 18:57
Und wenn es so gewesen war, dann hat sich der Fahrer nun erfolgreich einer Kontrolle entzogen.
Hm, ja, einerseits.
Meinen Ex-Schwager in spe hat vorigen Freitag auch ein angetrunkener vom Motorrad geholt.
1,8irgendwas Promille.
Da seh ich die kommende Verhandlung schon wieder drauf rauslaufen, dass er mit diesem Alkoholpegel unzurechnungsfähig war und wirklich nicht bemerken konnte, dass er jemanden umgenietet hat, als er nach dem Crash einfach weiterfuhr...
Da seh ich die kommende Verhandlung schon wieder drauf rauslaufen, dass er mit diesem Alkoholpegel unzurechnungsfähig war und wirklich nicht bemerken konnte, dass er jemanden umgenietet hat, als er nach dem Crash einfach weiterfuhr...
Solange er fahren konnte, wird er damit nicht durchkommen. Die 'Ersatzstrafe' "Vollrausch" denkt das im Zweifel ab. Die Experten moegen mich korrigieren.
Das ist eine wirklich krasse Geschichte.
Den Zeugen dürfte bei einer anstehenden Verhandlung entscheidendes Gewicht zukommen. Denn wenn Du nur allein gewesen wärst, würde Aussage gegen Aussage stehen. So hast Du die Chance, durch die Zeugen den Vorgang so wie Du ihn schilderst und erlebt hast bestätigt zu bekommen.
Grundsätzlich haben solche Autofahrer die ihr Auto als potentielles Mordinstrument missbrauchen auf der Straße nichts verloren.
Hoffentlich gelangst Du an einen Richter "Gnadenlos", der das ganze mit Vorsatz und Fahrerflucht entsprechend würdigt.
Mir ging es nur darum, die Suche zu beschleunigen. Hat sich ja mittlerweile erledigt. Wenn man sich das Verhalten des Autofahrers vor Augen haelt, dann haette man durchaus ein "auf mich hat er einen betrunkenen Eindruck gemacht" fallen lassen koennen, damit sie sich bei der Suche nicht lax verhalten. Ich finde es naheliegend, dass eine so leichtsinnige Aktion unter Alkoholeinfluss stattfand. Und wenn es so gewesen war, dann hat sich der Fahrer nun erfolgreich einer Kontrolle entzogen.
Die Polizei war recht zeitnah - aufgrund des Kennzeichens und der passenden Kfz-Beschreibung - bei dem Mann zu Hause...aber es war halt nur seine Frau anwesend. Sie haben zwar inzwischen mit dem Mann gesprochen, allerdings weiß ich nicht ob es gestern Abend oder heute morgen geschehen ist.
Aber mal sehen was der Anwalt nach Akteneinsicht sagt...vielleicht haben sie ihn ja pusten lassen und er hatte noch etwas Pegel...kann mir einfach nicht vorstellen, dass jemand nüchtern so drauf ist.
Thorsten
13.04.2009, 19:45
Wie funktioniert das mit dem geltendmachen des Trainingsausfalls? Für mein Empfinden ist dies ja mein privates Vergnügen im Gegensatz zu Verdienstausfall etc.
Ich könnte halt deswegen echt kotzen, quälst dich den ganzen Winter durch und im ersten großen Radblock fährt dich einer runter und zerlegt dabei noch die Rennmaschine...
Hatten wir nicht die 100.000-Euro-Wette für Podersdorf um die Sub-10-h abgeschlossen? Du lässt mich einfach vor dir ins Ziel kommen, der Typ zahlt deswegen die 100.000 und wir machen halbe-halbe :Cheese:.
Hatten wir nicht die 100.000-Euro-Wette für Podersdorf um die Sub-10-h abgeschlossen? Du lässt mich einfach vor dir ins Ziel kommen, der Typ zahlt deswegen die 100.000 und wir machen halbe-halbe :Cheese:.
Mensch!!!! Bitte nur noch PN wegen dieser Wette!!! :cool:
Speedy Gonzales
13.04.2009, 19:52
Hatten wir nicht die 100.000-Euro-Wette für Podersdorf um die Sub-10-h abgeschlossen? Du lässt mich einfach vor dir ins Ziel kommen, der Typ zahlt deswegen die 100.000 und wir machen halbe-halbe :Cheese:.
Nein, er ist doch Triathlon-Profi und bekommt vom Veranstalter in Podersdorf eine vertraglich zugesicherte Antrittsprämie von 250.000€. :Cheese:
Ich bin auch mit 50.000€ Beteiligung zufrieden. :Lachen2:
Ahso und noch gute Besserung Falko. :Blumen:
Gib alles, dass der Idiot selbst mal für ein paar Tage aus dem Verkehr gezogen wird. ;)
Volkeree
13.04.2009, 22:33
Solange er fahren konnte, wird er damit nicht durchkommen. Die 'Ersatzstrafe' "Vollrausch" denkt das im Zweifel ab. Die Experten moegen mich korrigieren.
Wird bei Alkoholfahrten nicht grundsätzlich mit vorverlegter Schuld "gearbeitet".
D.h. die Schuld wird zu dem Zeitpunkt bemessen, wenn er das erste Bier ansetzt. Das wird irgendwie damit begründet, dass der Trinkende schon das Risiko eingeht, später mit dem Auto zurückzufahren, wenn er schon mit dem Auto zum Trinken fährt.
trainieren oder nicht trainieren:
Ich würde weitertrainieren soweit es die Verletzungen zulassen. Könnte mir vorstellen, dass es letztlich höchsten ein paar Euro weniger Schmerzensgeld gibt.
Ich möchte auch noch drauf hinweisen, dass der ganze Sachverhalt möglicherweise zwei Gerichte beschäftigen wird.
1.
Das Strafverfahren gegen den Unfallverursacher und- flüchter....
2.
Den Zivilprozess zur Erlangung der Forderungen (Sachschaden, Schmerzensgeld, weitere Kosten).
Wenn ich das richtig im Kopf habe, gibt es fürs Schmerzensgeld Listen. Dein Anwalt wird dem Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung eine Rechnung präsentieren. Soweit diese akzeptiert wird, ist das Sache erledigt. Erst eine ensprechende Uneinigkeit würde zu einem Zivilprozess führen.
Volker
Meine Eltern haben den Radweg inzwischen inspiziert und Fotos an mich gesendet:
Geteilter Rad/ Fussweg, viele Steine und Scherben, Einmündungen von Wegen und Straßen, so dass ein zügiges & sicheres Fahren mit dem Rennrad nicht möglich gewesenwäre.
Morgen habe ich einen Termin bei einem Fachanwalt für Verkehrsrecht; DTU-Versicherung hat Kostenübernahme zugesagt; Fotos der Verletzungen sind gemacht (mit Datum & Name); im Krankenhaus wurde ich auch noch einmal gründlich durchgecheckt; mein Bike ist wohl ein Totalschaden, da ich am Rahmen heute eine tiefe Delle entdeckt habe wo anscheinend der Lenker "eingeschlagen" ist...so, dass ich wohl nur Anbauteile wieder verwenden kann.
Bin gespannt was der Anwalt morgen spricht, habe aber nach dem heutigen Telefonat mit ihm ein gutes Gefühl.
Da bist Du sicher auf dem richtigen Weg. Das Kennzeichen hast Du ja. Damit kann Dein RA den Halter und die Versicherung ermitteln und dort den Schaden geltend machen und ggfls. auch gerichtlich durchsetzen. Die Reparatur kannst Du also bald beauftragen. Ob jemand anders gefahren ist - wenn das behauptet wird - ist dafür irrelevant, da Halter und Versicherung direkt Dir gegenüber haften.
Für "entgangene Trainingsfreuden und -leiden" gibt's nix, kann aber eine untergeordnete Rolle beim Schmerzensgeld spielen.
Angepampt oder nicht, das Rüberziehen ist nicht gerechtfertigt und zivilrechtlich müßte er das beweisen. Sollte die Versicherung nicht zahlen bzw. unzureichend zahlen, wird es wohl einige Monate dauern. Hängt von der Belastung des Gerichts ab. Aber wie gesagt, ich hab 2 mal (mit RA-Briefkopf) keine Probleme mit der außergerichtlichen Regulierung gehabt. Das waren allerdings kleinere Beträge < 500 und kein Totalschaden.
Du denkst die Sache auch mal von der andern Seite aus durch und das ist gut. Deswegen hab ich ja auch so "blöde" Argumente gebracht. Besser Du stellst Dir die Frage vorher und überlegst Dir die Antworten, als erst im Termin. Der Richter, spätestens der gegnerische RA wird sie Dir stellen. Aber da haben die Zeugen ja auch noch ein Wörtchen mitzureden.
Bist Du denn wieder halbwegs auf dem Damm? Mit Deinen "Wetten" scheinst Du ja zumindest den Humor nicht verloren zu haben.
Abgesehen von den Schmerzen und leichtem Fieber (vermutlich wegen der Tetanus-Impfung) geht es mir einigermaßen gut.
Och...mein Humor: Lache, wenn es nicht zum Weinen reicht. ;)
Mein Rad möchte ich natürlich sobald als möglich wieder richten lassen. Wobei, bei einem neuen Rahmen der fällig ist, schon fast von einem neuen Rad gesprochen werden kann. Werde allerdings das Gespräch mit dem Anwalt abwarten, da ich keine Lust habe am Ende doch auf den Kosten sitzen zu bleiben.....lieber hänge ich dann den Triathlonsport an den Nagel, lasse Edith mein Zeug hier verscherbeln und kaufe mir vom Erlös ein neues Schachbrett mit Bierkühler & Bratwursthalter. ;)
LidlRacer
15.04.2009, 00:22
Während dieser kurzen Unterhaltung kam mr das Auto bedrohlich nahe.
Ich: "So langsam drängst du mich von der Straße!"
Fahrer: "Tatsache?"
Und im selben Moment ziecht der Fahrer ruckartig nach rechts....
Noch ein Gedanke, der evtl. helfen könnte, falls jemand in eine ähnliche Situation gerät:
Statt mit jemandem zu diskutieren, der einen ohnehin nicht verstehen will, dürfte es effektiver sein, sich durch Bremsen aus der Gefahrenzone zu entfernen - aber natürlich auch nicht so stark, dass man vom nachfolgenden Verkehr geplättet wird.
Ob ich in der konkreten Situation auf die Idee gekommen wäre, weiß ich auch nicht. Aber wenn man es sich mal vorher überlegt hat, klappt's vielleicht besser ...
Noch ein Gedanke, der evtl. helfen könnte, falls jemand in eine ähnliche Situation gerät:
Statt mit jemandem zu diskutieren, der einen ohnehin nicht verstehen will, dürfte es effektiver sein, sich durch Bremsen aus der Gefahrenzone zu entfernen - aber natürlich auch nicht so stark, dass man vom nachfolgenden Verkehr geplättet wird.
Ob ich in der konkreten Situation auf die Idee gekommen wäre, weiß ich auch nicht. Aber wenn man es sich mal vorher überlegt hat, klappt's vielleicht besser ...
Darüber habe ich mir auch schon Gedanken gemacht. Aber es war keinerlei erkennbare Agression in der Situation.
Volkeree
15.04.2009, 07:58
...
Statt mit jemandem zu diskutieren, der einen ohnehin nicht verstehen will, dürfte es effektiver sein, sich durch Bremsen aus der Gefahrenzone zu entfernen - aber natürlich auch nicht so stark, dass man vom nachfolgenden Verkehr geplättet wird.
Ob ich in der konkreten Situation auf die Idee gekommen wäre, weiß ich auch nicht. Aber wenn man es sich mal vorher überlegt hat, klappt's vielleicht besser ...
Das ist sicherlich leicht gesagt. Ich habe mir auch schon oft gesagt, reg dich doch einfach nicht so auf wenn einer hupt, anranzt oder mit 30cm Seitenabstand überholt. Manchmal gelingt es mir, manchmal gehe ich aber hoch wie HB-Männchen.
Volker
Speedy Gonzales
16.04.2009, 06:54
Au Mann, pervers .... :Nee: :Nee: :Nee:
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,619243,00.html
Volkeree
16.04.2009, 08:25
Ob das jetzt aber hier rein gehört :confused: :Nee:
Volker
hellhimmelblau
16.04.2009, 08:30
Au Mann, pervers .... :Nee: :Nee: :Nee:
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,619243,00.html
da weiß man jetzt, wodrauf man auch noch gefasst sein muss wenn man über den Haufen gefahren wird:(
Speedy Gonzales
16.04.2009, 09:44
Ob das jetzt aber hier rein gehört :confused: :Nee:
Volker
http://www.smilies.4-user.de/include/Denken/smilie_denk_25.gif (http://www.smilies.4-user.de)
Ob das jetzt aber hier rein gehört :confused: :Nee:
Volker
Nicht wirklich...oder habe ich evtl. noch mehr Glück gehabt als mir bewusst ist?
ach du liebe zeit lübbecke isn steinwurf von daheim entfernt hab gedacht in ostwestfalen wär die welt noch in ordnung
Hm...das ist sie anscheinend nirgends so recht. :(
na dann mal gute besserung, und blechschaden is besser wie gebrochene knochen, auch wenns natuerlich doof is.
bei meinem unfall im august (hat mich einer umgenietet, ich aufm radweg er von geradeaus links in die strasse eingebogen and der ich vorbeigefahren bin und volles rohr durch die luft geflogen...) is mehr an mir wie am rad kaputt gegangen leider... aber jetzt is wieder alles in ordnung.
trotz rechtesberatung is bei mir nur rausgekommen ein ticket fuer vorfahrt nicht beachten fuer ihn und geld hab ich auch noch nicht gesehen fuer die krankenhausrechenung etc obwohl ich hatte zeugen, polizei und er sogar stoppen musste (ein glueck, weil ich direkt vorm auto gelandet bin...)
also ganz schoen bloede situation isses auf jeden fall, deshalb erstmal viel glueck fuers gesund werden und dann fuer den verlauf der klage!!! :Blumen:
Volkeree
17.04.2009, 08:42
...
trotz rechtesberatung is bei mir nur rausgekommen ein ticket fuer vorfahrt nicht beachten fuer ihn und geld hab ich auch noch nicht gesehen fuer die krankenhausrechenung etc obwohl ich hatte zeugen, ....
Mehr ist eigenlich auch nicht üblich, höchstens noch eine fahrlässige Körperverletzung, die aber oft nur verfolgt wird, wenn man diesbezüglich Strafantrag stellt.
Höhere Strafen kommen immer dann dabei raus, wenn der andere Verkehrsteilnehmer vorsätzlich oder zumindest gleichgültig handelt.
Aber Schmerzensgeld und die dir entstandenen Kosten muss die Versicherung des anderen wohl noch zahlen.
Ist denn bekannt, warum noch nichts gezahlt wurde? Wenn du einen RA hast, ist das schon ungewöhnlich lange.
@Falko
Was sagt denn dein RA?
Volker
Thorsten
17.04.2009, 09:45
bei meinem unfall im august
In Texas oder in Deutschland? Das könnte ja auch noch unterschiedlich abgewickelt werden.
newbreak
17.04.2009, 09:54
Meine Eltern haben den Radweg inzwischen inspiziert und Fotos an mich gesendet:
Geteilter Rad/ Fussweg, viele Steine und Scherben, Einmündungen von Wegen und Straßen, so dass ein zügiges & sicheres Fahren mit dem Rennrad nicht möglich gewesenwäre.
Ob Du zügig mit einem RR fahren kannst, ist erst mal egal. Im Zweifel muss man eben langsam fahren. Ist leider so, egal wieviele Einmündungen da lauern! Bei "sicher" ist das eine andere Sache: Wenn auf dem Weg so viele Scherben liegen, dass Du mit sicherheit einen Plattfuß bekommst, ist es Dir nicht merh zumuitbar, da zu fahren. Aber NUR dann!
Morgen habe ich einen Termin bei einem Fachanwalt für Verkehrsrecht; DTU-Versicherung hat Kostenübernahme zugesagt; Fotos der Verletzungen sind gemacht (mit Datum & Name); im Krankenhaus wurde ich auch noch einmal gründlich durchgecheckt; mein Bike ist wohl ein Totalschaden, da ich am Rahmen heute eine tiefe Delle entdeckt habe wo anscheinend der Lenker "eingeschlagen" ist...so, dass ich wohl nur Anbauteile wieder verwenden kann.
Nix da mit Anbauteile wieder verwerten! Gabel, Vorbau, Lenker & Sattelstütze gehören nach einem Crash mit KfZ IN DEN MÜLL!!! Wird Dir der Händler/Gutachter auch sagen!
In jedem Fall: Das Rad nicht zerlegen oder putzen, damit sich der evtl. von der gegnerischen Seite (Versicherung) eingeschaltete Gutachter ein zutreffendes Bild machen kann. Ja, da kannst Du erstm al nicht radeln, aber sonst hast Du schlechte Karten, was die schadenshöhe angeht!
Aber das alles wird der anwalt schon gesagt haben!
Übrigens: Fotos der Verletzungen sind schön & gut, wichtiger aber ist der Arztbrief bzw. das Untersuchungsprotokoll des Arztes. AUFHEBEN!
Mach dieses A#*§$ fertig!
Gute Besserung und viel Erfolg dabei dem Kerl nen Einlauf zu verpassen.
Halt uns mal auf dem Laufenden.
FuXX
dasilva65
17.04.2009, 10:54
Erstmal Gute Besserung und Viel Erfolg bei deinem Streitfall!
Wegen Radwege benutzen ja oder nein! In der Triathlon Spezial 1/09 gibt es dazu nen Artikel:
Radfahrer sind verpflichtet Radwege zu benutzen wenn sie mit den Blauen Schildern ausgeschildert sind (Zeichen 237,240,241,§2 Abs 4 StVO). Gemalte Zeichen auf der Strasse zählen nicht und sind nicht rechtskräftig.
Dies gilt auch für RR Fahrer. Auch wenn OLGs das anders sehen (das is dann Glück bei der Verhandlung). Der Zusatnd muss allerdings zumutbar sein. Bei Scherben, Laub, Schlaglöchern, landwirtsch. Vermutzung, Eis und Schnee darf man auf der Strasse fahren.
Achja interessant könnte noch die Geschwindigkeitsbeschränkungen sein: Innerorts gilt für Radfahrer die 50km/h regelung NICHT!!! Denn allgemein gültige Geschw.beschränkungen gelten nur für Kfz. Aber Spezielle Beschränkungen wie Zone 30 oder 3km/h Schilder die gelten natürlich auch für uns.
Grüße
Daniel
Achja interessant könnte noch die Geschwindigkeitsbeschränkungen sein: Innerorts gilt für Radfahrer die 50km/h regelung NICHT!!!
Echt jetzt? Mist...und ich habe mich bisher immer schön brav daran gehalten und regelmäßig stark runtergebremst am Ortsschild...:Cheese:
newbreak
17.04.2009, 11:17
Achja interessant könnte noch die Geschwindigkeitsbeschränkungen sein: Innerorts gilt für Radfahrer die 50km/h regelung NICHT!!! Denn allgemein gültige Geschw.beschränkungen gelten nur für Kfz. Aber Spezielle Beschränkungen wie Zone 30 oder 3km/h Schilder die gelten natürlich auch für uns.
Grüße
Daniel
Echt jetzt? Mist...und ich habe mich bisher immer schön brav daran gehalten und regelmäßig stark runtergebremst am Ortsschild...:Cheese:
Ähmmmm.... das mag so sein, allerdings haben so einige Instanzen entschieden, dass einem Rennradler, der innerorts schneller als 30 km/h fährt bei einem VU regelmäßig eine Mitschuld zur Last fällt, weil man "diejenige Geschwindigkeit nicht überschreiten dürfe, die von einem Radfahrer regelmäßig erwartet wird". (OLG Karlsruhe, VRS 78, 329).
Weiteres Beispiel: Ein Rennradfahrer, der mit einer Geschwindigkeit von 45 km/h in Rennfahrerhaltung über den Lenker gebeugt auf einer innerörtlichen Straße mit einem Fußgänger kollidierte, der die Fahrbahn überqueren wollte, wurde wegen überhöhter Geschwindigkeit zu einer hälftigen Mithaftung verurteilt (OLG Karlsruhe, Az. 1 U 94/89).
Also "gilt" für uns leider faktisch innerorts ein Tempolimit von ~30 km/h. :Nee:
Also "gilt" für uns leider faktisch innerorts ein Tempolimit von ~30 km/h. :Nee:
finde ich vernuenftig.
Da muss man zwei Dinge unterscheiden:
1. Wie schnell darf man fahren ohne eine Ordnungswidrigkeit zu begehen.
2. Wie schnell darf man gefahren sein, wenn was passiert ist.
Zu erstens: Da ist die Rechtslage klar, wie hier auch schon geschrieben.
Zu zweitens: Das ist Ermessen des Gerichts, wenn ein Auto an einer unübersichtlichen, engen Stelle, bei Regen mit 100km/h auf der Landstraße abfliegt, dann kriegt er auch zumindest eine Teilschuld - wenn er nicht der Verkehrslage "angepasst" gefahren ist. Ist ja auch richtig so.
HendrikO
17.04.2009, 12:51
Ob Du zügig mit einem RR fahren kannst, ist erst mal egal. Im Zweifel muss man eben langsam fahren. Ist leider so, egal wieviele Einmündungen da lauern! Bei "sicher" ist das eine andere Sache: Wenn auf dem Weg so viele Scherben liegen, dass Du mit sicherheit einen Plattfuß bekommst, ist es Dir nicht merh zumuitbar, da zu fahren. Aber NUR dann!
So ist es. Ein entscheidender Faktor für die Zumutbarkeit der Benutzung ist die Frage, ob die Einschränkungen mit angepaßter Fahrweise ausgeglichen werden können. Auf (wenig) nassem Laub kann man bspw. langsamer fahren, dann geht es und die Benutzungspflicht besteht. Wichtig sind in Deinem Fall also vor allem die Scherben auf dem Radweg. Auch die Steine können entscheidend sein, wenn auch bei langsamen Tempo starke Rutschgefahr bestand.
Gruß und gute Besserung
Hendrik
dasilva65
17.04.2009, 13:33
Da muss man zwei Dinge unterscheiden:
1. Wie schnell darf man fahren ohne eine Ordnungswidrigkeit zu begehen.
2. Wie schnell darf man gefahren sein, wenn was passiert ist.
Zu erstens: Da ist die Rechtslage klar, wie hier auch schon geschrieben.
Zu zweitens: Das ist Ermessen des Gerichts, wenn ein Auto an einer unübersichtlichen, engen Stelle, bei Regen mit 100km/h auf der Landstraße abfliegt, dann kriegt er auch zumindest eine Teilschuld - wenn er nicht der Verkehrslage "angepasst" gefahren ist. Ist ja auch richtig so.
Genau!
In dem von mir geschrieben Beitrag geht es nicht darum wenn was passiert sondern, was wir dürfen!!
Das es bei einem Unfall so ist dass wir ne Teilschuld bekommen ist kalr und auch richtig.
Aber trotzdem dürfen wir mit 80km/h durch nen Ort fahren. Passiert nix gut. Wenn ja dann bekommt man nen mächtigen Tritt in den Hintern.
Außerdem sollte der Verstand eines Menschen einem davon abhalten mit über 30 durch nen Ort zu fahren.
Achja: Auf der Landstrasse dürfen wir auch schneller als 100 fahren, falls das jemand schafft :Cheese: Denn hier ist 100 auch eine allgemeine Beschränkung.
Da ich mit Vorsatz ( Zeugen bestätigen dies) abgedrängt wurde, kann mir laut Anwalt nur sehr schwer eine Teilschuld angelastet werden. Anders sähe es aus, wenn mich der Fahrer übersehen hätte.
Bin bei meinen Recherchen bin ich im Internet auf folgendes Urteil gestoßen:
"Ein Rennradler, der einen benutzungspflichtigen, gemeinsamen Geh- und Radweg nicht benutzte und stattdessen auf der Fahrbahn fuhr, wehrte sich gegen einen Bußgeldbescheid über 70 Euro und 3 Punkte in Flensburg.
Der Rennradler argumentierte, der Radweg sei zu eng, außerdem würden Einmündungen und Fußgänger bei der von ihm gefahrenen Geschwindigkeit von 30 bis 40 km/h eine Gefahr darstellen.
Vor Gericht argumentierte der Anwalt des Radlers, dass Radfahrer in besonderen Fällen auch auf der Straße fahren dürfen, wenn die Fahrt auf dem Rad- und Fußweg als unzumutbar erscheint. Der betreffende Fuß- und Radweg an der Bundesstraße sei in der Tat ein Problem, meinte auch der Bußgeldrichter und stellte das Verfahren auf Kosten der Staatskasse ein – mit einem Hinweis an den Landkreis, dass sich dieser um eine neue Beschilderung zu kümmern habe. Künftig wird aus dem kombinierten Fuß- und Radweg nur noch ein Fußweg mit dem Zusatzzeichen "Radfahrer frei" (Gericht und Aktenzeichen unbekannt)."
Bei dem von mir nicht benutzten Radweg/ Fussweg kommen auch noch Scherben und größere Steine als Begründung der Unzumutbarkeit hinzu. Auch war auf der Straße ( Unfall geschah im übrigen außerorts) sehr wenig Verkehr, so dass ich es als sicherer empfand auf der Straße zu fahren.
Thorsten
17.04.2009, 14:53
30-40 km/h klingt zwar imposanter, aber vor einem Gericht würde ich angeben, dass ich zwischen 20 und 30 km/h fahre. da ist man deutlich näher an der als normal empfundenen Radfahrer-Geschwindigkeit von 20 km/h dran und wird nicht gleich mit dem Raser-Stempel versehen.
Zum Unfallzeitpunkt war ich ca. 35km/h +/-2 schnell, habe das so auch der Polizei zu Protokoll gegeben und wurde auch von den Zeugen, welche hinter uns fuhren, so bestätigt.
Im Moment kann ich sowieso nur abwarten. Bin gespannt, mit welchen Argumenten die gegnerische Versicherung versuchen wird ihre Kosten zu senken. Sollte jedoch in der Strafsache der Richter die Sache ebenso sehen wie ich & die Zeugen, nämlich dass der Fahrer mich vorsätzlich umgenietet hat, dann seine Versicherung schlechte Karten...aber bei Vorsatz holen die sich ihr Geld ja dann bei dem Kerl wieder. Lt. Anwalt stehen die Chancen dafür nicht schlecht.
hazelman
17.04.2009, 15:43
Zum Unfallzeitpunkt war ich ca. 35km/h +/-2 schnell, habe das so auch der Polizei zu Protokoll gegeben und wurde auch von den Zeugen, welche hinter uns fuhren, so bestätigt.
Im Moment kann ich sowieso nur abwarten. Bin gespannt, mit welchen Argumenten die gegnerische Versicherung versuchen wird ihre Kosten zu senken. Sollte jedoch in der Strafsache der Richter die Sache ebenso sehen wie ich & die Zeugen, nämlich dass der Fahrer mich vorsätzlich umgenietet hat, dann seine Versicherung schlechte Karten...aber bei Vorsatz holen die sich ihr Geld ja dann bei dem Kerl wieder. Lt. Anwalt stehen die Chancen dafür nicht schlecht.
Bitte beachten!
Wenn der Dich wirklich vorsätzlich umgenietet hat, zahlt seine Versicherung evtl. nicht!!! Ist für Dich zwar doof, weil Du Dir die Kohle von ihm holen musst. aber überleg mal: Wäre es einzusehen, wenn jemand, der mit Absicht einen Anderen schädigt, dafür seine Versicherung in anspruch nehmen könnte? Nach dem Motto: Schlag ich ihm in die Fresse, mir doch egal!"
Dafür müsste aber das Strafurteil vor dem Zivilverfahren vorliegen... was eher unwahrscheinlich sein dürfte! Meist wird das mit Versicherung vorab geregelt und die nimmt dann beim Verischerten Regress.
oko_wolf
17.04.2009, 15:51
...Wenn der Dich wirklich vorsätzlich umgenietet hat, zahlt seine Versicherung evtl. nicht!!! ....
Ich hab' ja nun überhaupt keine Ahnung von rechtlichen Dingen, denke aber, daß in einem solchen Fall die Haftpflicht-Versicherung zahlt, und sich am Verursacher schadlos hält, soll heissen, die holen sich ihr Geld vom Versicherungsnehmer zurück.
Richtig, der Versicherer nimmt den Versicherten bei Vorsatz in Regress. Diese Sorge habe ich meinem Anwalt nämlich auch schon mitgeteilt: Was mache ich, wenn der Typ kein Geld hat und die Versicherung nicht zahlt wg. Vorsatz? Lt. Anwalt geht die Versicherung dann in Vorleistung und holt sich das Geld dann vom Versicherungsnehmer....aber ich als Geschädigter bin grundsätzlich immer abgesichert.
Volkeree
17.04.2009, 18:38
Richtig, der Versicherer nimmt den Versicherten bei Vorsatz in Regress. Diese Sorge habe ich meinem Anwalt nämlich auch schon mitgeteilt: Was mache ich, wenn der Typ kein Geld hat und die Versicherung nicht zahlt wg. Vorsatz? Lt. Anwalt geht die Versicherung dann in Vorleistung und holt sich das Geld dann vom Versicherungsnehmer....aber ich als Geschädigter bin grundsätzlich immer abgesichert.
So ist mir das auch bekannt.
Was sagt denn dein Anwalt sonst zur Schadensregulierung? Präsentiert er der Versicherung eine Rechnung für Rad, Schmerzensgeld und so?
Alles was vor Gericht geht, dauert bestimmt so seine Zeit. Soweit der Beschuldigte nicht alles zugibt, wird das strafrechtliche wohl auch nicht mit einem Strafbefehl abgewickelt werden können, also Verhandlung.
Ich glaube fast zivilrechtliche Prozesse haben noch eine längere Wartefrist.
Volker
Mein Anwalt wendet sich mit Unfallschilderung, Rechnungen, Zeugenaussagen usw. an die Versicherung des Gegners und fordert die Summe X. Sollten die nicht zahlen wollen wird geklagt.
Der Optimalfall wäre eine zügige Verhandlung der Strafsache, da dann meine Schadensansprüche klar bewiesen wären und wir uns nur noch über die Höhe des Schadensersatzes und Schmerzensgeldes einigen müssen.
Da mein Anwalt beantragt hat mich als Nebenkläger in der Strafsache zuzulassen vermute ich, dass der Richter in der Verhandlung die Schmerzensgeldhöhe und sonstige Regresszahlungen bereits festlegen wird.
Volkeree
18.04.2009, 16:27
.....
Da mein Anwalt beantragt hat mich als Nebenkläger in der Strafsache zuzulassen vermute ich, dass der Richter in der Verhandlung die Schmerzensgeldhöhe und sonstige Regresszahlungen bereits festlegen wird.
Wenn das geht:confused: .
Ich hätte jetzt gedacht, das eine ist Strafrecht und das andere Zivilrecht.
Wenn das in einem entschieden werden könnte, wäre das natürlich für alle Beteiligten deutlich einfacher.
Volker
Nach der Strafprozeßordnung gibt es schon die Möglichkeit, zivilrechtliche Ansprüche direkt im Strafverfahren geltend zu machen, sog. Adhäsionsverfahren. Voraussetzung ist, daß der Anspruch noch nicht anderweitig geltend gemacht ist, d.h. also noch keine Klage erhoben wurde. Das Gericht kann einen solchen Antrag jedoch ablehenen, d.h. nicht darüber entscheiden, wenn die Sache für eine Entscheidung "nicht geeignet" ist. Das wird wohl dann der Fall sein, wenn umfangreich Beweis zur genauen Schadenshöhe erhoben werden müßten (oder, wenn das Gericht keine Lust hat:Cheese: ). Praktisch wird ein solches Verfahren nach meiner Kenntnis nicht oft durchgeführt. Ich mache aber auch kaum Strafrecht, kann dazu also auch nicht viel sagen. Im Strafverfahren bist Du hinsichtlich der Anklageerhebung von der STA abhängig, im Zivilverfahren bestimmst Du selbst, wann und wie Du Klage erhebst. Hätte also nicht nur Vorteile, das "in einem" zu regeln.
Speedy Gonzales
22.04.2009, 12:30
Der eine oder andere wird sie ja sicher lesen, Triathlon Ausgabe Mai, Seite 94. :cool:
Volkeree
22.04.2009, 12:45
Bezüglich der Autos ist das ja genau das was wir hier geschrieben haben.
Das mit dem Hund ist sicherlich ein Einzelfallurteil, über das man sich erst ein eigenes Urteil machen kann, wenn man den ganzen Sachverhalt kennt.
Überspitzt könnte man daraus ableiten, dass man einen anderen Weg nehmen muss, wenn man ein unangeleinten Hund sieht.
Aber letzteres gehört hier nicht hin und eine Diskussion hierüber wurde hier (http://www.triathlon-szene.de/forum/showthread.php?t=6836&highlight=Hund) schon ausgiebig geführt.
Volker
Richtig, der Versicherer nimmt den Versicherten bei Vorsatz in Regress. Diese Sorge habe ich meinem Anwalt nämlich auch schon mitgeteilt: Was mache ich, wenn der Typ kein Geld hat und die Versicherung nicht zahlt wg. Vorsatz? Lt. Anwalt geht die Versicherung dann in Vorleistung und holt sich das Geld dann vom Versicherungsnehmer....aber ich als Geschädigter bin grundsätzlich immer abgesichert.
Vorsatz ist in den Bedingungen der KFZ-Versicherer ausgeschlossen. Die Versicherung prüft zunächst den Versicherungsschutz. Wenn dieser gegeben ist, wird erst die Haftung überprüft.
Da Vorsatz ausgeschlossen ist, wird sie sich mit den Haftungsansprüchen erst gar nicht befassen und demnach auch nicht in irgendwelche Vorleistung gehen.
Was der Anwalt wohl meint, dass wenn die Versicherung zunächst nicht von Vorsatz, sondern von grober Fahrlässigkeit ausgeht und demnach zahlt, wird sie sich das Geld zurück holen, wenn in einem Gerichtsverfahren sich rausstellen sollte, dass der Fahrer Vorsatz begangen hat.
Wenn von vornherein fest stand, dass der Fahrer Vorsatz beging, geht eine Versicherung auch nicht in Vorleistung. Warum sollte sie auch ? Hier übernimmt ja der Versicherer das Risiko auf den Kosten sitzen zu bleiben, sollte beim Schädiger kein Geld zu holen sein.
Ich hätte in dem Fall wahrscheinlich erst mal keinen Gebrauch vom Anwalt gemacht und den Kontakt mit der Versicherung aufgenommen. Erst wenn die sich quer stellen und Schadenszahlungen drücken wollen, hätte ich einen Anwalt hinzu gezogen. Da die Versicherer nicht unerhebliche Kosten einsparen, sind sie in den Fällen ohne Anwalt meist kulanter.
powermanpapa
22.04.2009, 17:38
.... sind sie in den Fällen ohne Anwalt meist kulanter.
und da bist du dir wirklich sicher :confused:
der unbdarfte wird doch wohl eher von den Spezialisten der Versicherer ruckzuck übern Tisch gezogen
eine fehlerhafte Formulierung
eine Antwort auf ne geschickt verdreht gestellte Frage...und ruckzuck hat man dich
Volkeree
22.04.2009, 20:16
Vorsatz ist in den Bedingungen der KFZ-Versicherer ausgeschlossen. Die Versicherung prüft zunächst den Versicherungsschutz. Wenn dieser gegeben ist, wird erst die Haftung überprüft.
Da Vorsatz ausgeschlossen ist, wird sie sich mit den Haftungsansprüchen erst gar nicht befassen und demnach auch nicht in irgendwelche Vorleistung gehen. .....
Bist du dir da ganz sicher?
Bei alkoholbedingten Unfällen zahlt die Versicherung doch auch. Da liegt ja auch eine vorsätzliche Straftat vor.
Ich kenne mich im Versicherungrecht nicht über den Hausgebrauch hinaus aus, aus dem Bauch würde ich aber sagen, die Versicherung muss in jedem Fall zahlen.
Volker
swimslikeabike
22.04.2009, 20:29
und da bist du dir wirklich sicher :confused:
der unbdarfte wird doch wohl eher von den Spezialisten der Versicherer ruckzuck übern Tisch gezogen
eine fehlerhafte Formulierung
eine Antwort auf ne geschickt verdreht gestellte Frage...und ruckzuck hat man dich
sehe das auch so. Versicherer sparen gerne an den Kosten, die so eine Leistung mit sich bringt - und beschäftigen ganze Teams, die nur mit der Abwehr von Ansprüchen beschäftigt sind. Also bei solchen Sachen: Nur mit Anwalt!
powermanpapa
22.04.2009, 21:11
Bist du dir da ganz sicher?
.., aus dem Bauch würde ich aber sagen, die Versicherung muss in jedem Fall zahlen.
Volker
ja
das geht nicht
die müssen zahlen
und dann können sie die Kohle von ihrem Kunden zurück holen
ist ja der Sinn der Versicherung, das der Geschädigte nicht der gearschte ist, nur weil der Verursacheridiot es mit Absicht gemacht hat
LidlRacer
22.04.2009, 22:43
ja
das geht nicht
die müssen zahlen
und dann können sie die Kohle von ihrem Kunden zurück holen
ist ja der Sinn der Versicherung, das der Geschädigte nicht der gearschte ist, nur weil der Verursacheridiot es mit Absicht gemacht hat
Sinn der Versicherung ist, dass sie Geld verdient.
Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/KFZ-Haftpflichtversicherung) dazu:
"Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist rechtlich gegenüber dem Geschädigten im Rahmen der Deckungssumme immer zur Leistung verpflichtet. Der Versicherer kann sich auch nicht bei grober Fahrlässigkeit auf Leistungsfreiheit berufen, jedoch bei Trunkenheitsfahrten, unbefugter Benutzung oder Fahrerflucht bis zu 5.000 € je Fall vom Fahrer regressieren. Bei Vorsatz ist der Versicherer leistungsfrei.
Wenn das stimmt und ich es richtig verstehe, zahlt die Versicherung also Nullkommanichts!
Wenn einer zahlt, dann der Autofahrer selbst.
sybenwurz
22.04.2009, 23:23
Erst wenn die sich quer stellen und Schadenszahlungen drücken wollen, hätte ich einen Anwalt hinzu gezogen. Da die Versicherer nicht unerhebliche Kosten einsparen, sind sie in den Fällen ohne Anwalt meist kulanter.
Deine rosarote Lebenseinstellung möchte ich auch gerne nochmal haben...:Lachen2:
Ansonsten denke ich, dass die Versicherung den Schaden ersetzen wird, sich bei Vorsatz die Knöse aber vom Versicherungsnehmer zurückholen wird (denen ihr Bier).
Was du an Schmerzensgeld allerdings zugesprochen kriegst, wirst du von dem Knaben direkt einsammeln müssen. Wenn er Kohle hat, gut, wenn nicht, musste gucken, dassde nen Titel kriegst.
Damit kannste ihn, äääh, ich glaub, 32Jahre lang in die Mangel nehmen.
und da bist du dir wirklich sicher :confused:
der unbdarfte wird doch wohl eher von den Spezialisten der Versicherer ruckzuck übern Tisch gezogen
eine fehlerhafte Formulierung
eine Antwort auf ne geschickt verdreht gestellte Frage...und ruckzuck hat man dich
Ganz sicher ! Gerne lasse ich Euch Bedingungen zukommen. Die Fragebögen sind standardisierte Formulare, die sich innerhalb der Gesellschaften kaum bis gar nicht unterscheiden.
Bist du dir da ganz sicher?
Bei alkoholbedingten Unfällen zahlt die Versicherung doch auch. Da liegt ja auch eine vorsätzliche Straftat vor.
Ich kenne mich im Versicherungrecht nicht über den Hausgebrauch hinaus aus, aus dem Bauch würde ich aber sagen, die Versicherung muss in jedem Fall zahlen.
Volker
Vorsatz wäre es hier, wenn der Schädiger sich mit Vorsatz betrunken hätte, um dann den Schaden mit voller Absicht zu verursachen. Eher nicht der Fall.
ja
das geht nicht
die müssen zahlen
und dann können sie die Kohle von ihrem Kunden zurück holen
Wenn Vorsatz von vornherein fest steht, eben nicht. Wie gesagt, Bedingungen kann ich gerne zukommen lassen. Hier zum einstellen bisschen viel.
Deine rosarote Lebenseinstellung möchte ich auch gerne nochmal haben...:Lachen2:
Nö, ist keine rosarote Lebenseinstellung, sondern Praxis.
Ich arbeite als Direktionsbeauftragter bei einer namhaften Versicherungsgesellschaft. Da die Nebenkosten wie Anwaltskosten bereits ca. 15 % der Schadenzahlungen im KFZ-Bereich ausmachen, sind wir sehr daran interessiert, diese möglichst gering zu halten. Dies belohnen wir mit Zusatzleistungen, die wir normalerweise nicht bezahlen müssten.
Aber nochmal zur Definition von grober Fahrlässigkeit und Vorsatz:
Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die erforderliche Sorgfalt im besonderen Maße nicht beachtet wurde. Motto: Es wird schon gut gehen.
Bedingt vorsätzlich handelt, wer den Schaden in Kauf nimmt. Motto: Na, wenn schon.
Vorsätzlich handelt, wer bewusst oder gewollt schädigt. Motto: Ich will.
Bereits bedingter Vorsatz reicht schon zur Leistungsfreiheit aus. Der Geschädigte hat aber die Möglichkeit an den Verein Verkehrsopferhilfe e.V. zu wenden.
Macht Euch doch mal die Mühe und ruft Eure eigene KFZ-Haftpflichtversicherung an und fragt nach, ob sie zahlt bei Vorsatz oder ob sie in Vorleistung tritt, wenn von vornherein Vorsatz fest stand ?
powermanpapa
23.04.2009, 06:40
da werd ich dir wohl glauben müssen
das finde ich schlimm
bin ich doch bisher davon ausgegangen, ich als Opfer bin geschützt
wenn der Täter mit Vorsatz handelte, dann wäre das unter Versicherung und Versicherungsnehmer zu klären
wieder mal etwas über den Glauben
--Recht haben
--Recht bekommen
Ne, tu ma nich, PMP.
'türlich steht das in den Bedingungen so drin. Die Bedingungen sind Vertragsbedingungen und die gelten zwischen den Vertragspartnern, dem Versicherer und dem Halter und eben nicht dem geschädigten Dritten. Da ist natürlich Vorsatz ausgeschlossen. Das kann aber einen direkten gesetzlichen Anspruch gegen Dritte, hier den Geschädigten, nicht entfallen lassen, der gem. § 115 VVG besteht. Dazu regelt § 117 I VVG:
Ist der Versicherer von der Verpflichtung zur
Leistung dem Versicherungsnehmer gegenüber ganz oder teilweise frei, so bleibt gleichwohl seine
Verpflichtung in Ansehung des Dritten bestehen.
Der 3. kann seinen Anspruch also auch dann geltend machen, wenn eine Haftung wegen Vertragsausschlüssen ausgeschlossen ist.
Wenn der Versicherungsvertrag ausgelaufen ist, können Ansprüche auch nach Ablauf der Übergangsfrist, nach der der Versicherer nicht mehr haftet, gegenüber dem Entschädigungsfonds für Schäden aus Kraftfahrzeugunfällen geltend gemacht werden.
Wenn Halter und Geschädigter vorsätzlich zusammenwirken und einen "Unfall" gemeinsam vorsätzlich herbeiführen, um Werklohn "abzuziehen", d.h. die Versicherung betrügen wollen, sieht das natürlich anders aus. Das ist aber hier nicht gegeben.
Mit Versicherungen habe ich wie gesagt überwiegend gute Erfahrungen gemacht, wenn man auf dem Teppich und sachlich bleibt. Manchmal ist schon etwas Druck nötig. Deren Entscheidung ist natürlich gerichtlich überprüfbar. Das die aber freiwillig "nen Schnaps drauflegen", dürfte "selten" sein. Ich hab's noch nicht erlebt.
Volkeree
23.04.2009, 08:53
Vorsatz wäre es hier, wenn der Schädiger sich mit Vorsatz betrunken hätte, um dann den Schaden mit voller Absicht zu verursachen. Eher nicht der Fall.
Man betrinkt sich wohl immer vorsätzlich. Bezüglich des Vorsatzes von im Sinne von §§ 316, 315c StGB gilt die vorverlegte Schuld.
Dann stellt sich auch die Frage, ob bei einem Unfall nicht auch von grober Fahrlässikeit oder gar von bedingtem Vorsatz gesprochen werden kann.
Dank Rhing, hört sich gut an.
Gibt es denn hier keinen Versicherungsfachmann, der mehr als die Bedingungen lesen kann und weiß, wie regelmäßig bei solchen Sachverhalten verfahren wird?
Volker
sybenwurz
23.04.2009, 09:24
Das die aber freiwillig "nen Schnaps drauflegen", dürfte "selten" sein. Ich hab's noch nicht erlebt.
Entspräche auch einen Erfahrungen nicht. Eher das Gegenteil, also zicken, bis man doch zum Anwalt geht.
Dass die versuchen, ihre Kosten zu minimieren, verstehe ich, aber dimarco´s "Zuckerl", wenn man als Geschädigter den kleinen Dienstweg beschreiten will, iss mir noch nicht untergekommen und keinem, den ich kenne.
Transswiss
23.04.2009, 09:45
Da ich vor Jahren mal in der Schadenabteilung einer Versicherung gearbeitet habe - wenn auch nur in der Schweiz - versuch ich das mal zu beantworte.
Falls der Fahrzeuglenker betrunken war, wird die Versicherung auf ihn Regress nehmen, dh. der Lenker darf die Kosten des Schadenfalles selber bezahlen. In dem hier geschilderten Fall dürfte es aber schwierig sein, das Fahren im angetrunkenen Zustand überhaupt zu beweisen. Der Unfallverursacher wurde ja von der Polizei zu Hause nicht angetroffen und daher dürfte auch kaum eine Alktest vorhanden sein. Die Fahrweise des Fahrers dürfte als Beweis kaum ausreichen.
Auch wenn der Unfall absichtlich, sozusagen mit Vorsatz verursacht wurde, wird ein Versicherer Rückgriff auf den Fahrer nehmen. In diesem Fall hier sind die Aussagen der Zeugen, des Geschädigten sowie des Fahrers selber massgebend. Ich denke, auch der Vorsatz wird nicht einfach zu beweisen sein, auch wenn Zeugen vorhanden sind, die haben ja das Gespräch zwischen dem Radfahrer und dem Autofahrer nicht gehört ...
Es sieht also so aus, dass die Versicherung für den Schaden aufkommen wird, aber nicht unbedingt einen Regress auf den Verusacher nehmen kann. Zumindest dürfte das bei uns in der Schweiz so laufen.
So oder ähnlich läuft es in der Schweiz ab. Ist wie gesagt schon lange her ...
Grüsse
Markus
Na ja, ich schreib auch in eigenen Sachen mit RA-Briefkopf, das mag den Unterschied ausmachen. Dann mach ich meine Ansprüche ohne bzw. in einem Fall mit sehr moderatem Schmerzensgeld und ohne RA-Honorar geltend, schreib drunter, dass weitere Schmerzensgeldansprüch und Honorar nicht geltend gemacht werden, wenn das "so durchläuft", ansonsten entsprechend erhöht wird. Danach hab ich nur noch ne Zahlung erhalten. Das ist mir so lieber, als wenn ich 3 mal hin un herschreiben muß. Wenn das so nicht "fluppen" würde, säh das natürlich anders aus. Dann kann man nur alles in Rechnung stellen, schon um ne vernünftige Verhandlungsposition aufzubauen.
@Transswiss: ... und in D wohl auch. Allerdings käme Falco ja im Rechtstreit zwischen Versicherer und Halter/Fahrer als Zeuge in Betracht, so daß der Vorsatz über ihn vielleicht doch nachweisbar ist, vor allem mit den dazu passenden anderen Zeugenaussagen.
Dazu regelt § 117 I VVG:
Ist der Versicherer von der Verpflichtung zur
Leistung dem Versicherungsnehmer gegenüber ganz oder teilweise frei, so bleibt gleichwohl seine
Verpflichtung in Ansehung des Dritten bestehen.
Der 3. kann seinen Anspruch also auch dann geltend machen, wenn eine Haftung wegen Vertragsausschlüssen ausgeschlossen ist.
Sehr schönes Juristendeutsch, für Laien wie mich kaum verständlich und ein zumindest scheinbarer Widerspruch in sich.
Der erste Teilsatz bedeutet, bei "Vorsatz" muss die Versicherung nicht zahlen.
Was aber bedeutet die Formulierung "Verpflichtung in Ansehung des Dritten"?
Tritt die Versicherung also doch immer in Vorleistung und holt sich ggf. wenn der "Vorsatz" gerichtlich bestätigt ist die Leistung beim Schädiger (=Versicherungsnehmer) zurück?
Was machen die Versicherer nur mit dem Fugen-s? Bei Schadenfall schmerzen einem ja die Augen. Genauso wie bei Schadenersatz usw. Früher, als ich noch jung war, gab´s im Schadensfall noch Schadensersatz.
Wie auch immer, grüße aus dem off :Huhu:
Volkeree
23.04.2009, 13:33
Was machen die Versicherer nur mit dem Fugen-s? Bei Schadenfall schmerzen einem ja die Augen. Genauso wie bei Schadenersatz usw. Früher, als ich noch jung war, gab´s im Schadensfall noch Schadensersatz.
Wie auch immer, grüße aus dem off :Huhu:
Also ich habe die Fugen meistens mit Fugenmörtel von PCI verschlossen. Die Firma "S" kenne ich da nicht :Cheese: :Huhu: .
Es tut sich also um den Fall gehen, wo der Schaden passiert ist :Cheese: .
Volker
Sehr schönes Juristendeutsch, für Laien wie mich kaum verständlich und ein zumindest scheinbarer Widerspruch in sich.
Der erste Teilsatz bedeutet, bei "Vorsatz" muss die Versicherung nicht zahlen.
Was aber bedeutet die Formulierung "Verpflichtung in Ansehung des Dritten"?
Tritt die Versicherung also doch immer in Vorleistung und holt sich ggf. wenn der "Vorsatz" gerichtlich bestätigt ist die Leistung beim Schädiger (=Versicherungsnehmer) zurück?
Na ja, so steht's halt im Gesetz. Im Ergebnis ist Dein Verständnis richtig. Die können halt nicht "Vorsatz" reinschreiben, weil das z.B. auch gilt, wenn der Halter die Versicherung gekündigt hat. Dann besteht im Innenverhältnis (Versicherer - Versicherungsnehmer) auch keine Leistungspflicht, im Außenverhältnis (Versicherer - Geschädigter, Dritter - aber bis zum Fristablauf sehr wohl. Einen Widerspruch sehe ich da nicht. Das muß ja auch differenziert geregelt sein. Die Versicherung muß halt zahlen, um den Geschädigten auf jeden Fall zu schützen. Davon soll aber der, der vorsätzlich handelt oder seine Versicherung nicht zahlt, natürlich nicht profitieren.
Wie nicht anders zu erwarten war, leugnet mein Unfallgegner natürlich meine Darstellung des Unfalls & auch seine Versicherung kann keine (Mit-) Haftung erkennen...
Ich glaube, dass der Typ einfach die Klappe hält und seinen Anwalt machen lassen wird...frei nach dem Motto: Ich werde nur zugeben, was man mir nachweisen kann.
Er würde ja sonst eine Straftat zugeben.
Dies zieht die ganze Sache halt in die Länge, da wir wohl nun auf jeden Fall Klagen müssen und evtl. sogar erst mal die Strafverhandlung gegen ihn abwarten müssen.
So viel zum aktuellen Stand der Dinge.
War zu erwarten.
Anwalt machen lassen, hart bleiben.
Und gute Nerven wünsche ich.
Wenn man überlegt, was hier der Auslöser war und bei Dir, dann müsste Dein Gegner eigentlich auch in den Knast kommen...: http://www.ksta.de/html/artikel/1239772089370.shtml
Wie nicht anders zu erwarten war, leugnet mein Unfallgegner natürlich meine Darstellung des Unfalls & auch seine Versicherung kann keine (Mit-) Haftung erkennen...
Ich glaube, dass der Typ einfach die Klappe hält und seinen Anwalt machen lassen wird...frei nach dem Motto: Ich werde nur zugeben, was man mir nachweisen kann.
Er würde ja sonst eine Straftat zugeben.
Dies zieht die ganze Sache halt in die Länge, da wir wohl nun auf jeden Fall Klagen müssen und evtl. sogar erst mal die Strafverhandlung gegen ihn abwarten müssen.
So viel zum aktuellen Stand der Dinge.War in der Tat nicht anders zu erwarten. Zum Glück hast du Zeugen!
Viel Erfolg.
FuXX
Wenn man überlegt, was hier der Auslöser war und bei Dir, dann müsste Dein Gegner eigentlich auch in den Knast kommen...: http://www.ksta.de/html/artikel/1239772089370.shtml
So am Rade auch immer wieder interessant: "30-jähriger Student"...
Jedenfalls hätte der Täter in unserem Fall auch eine Strafe ohne Bewährung verdient. Ich wünsche es ihm jedenfalls.
Jou, bleib da bloß dran. Er hat zunächst mal die Betriebsgefahr vom Auto zu vertreten. Dann stellt sich erst die Frage des Mitverschuldens und da er Dich gesehen hat, muß er auch Abstand halten, m.E. unabhängig davon, ob dort ein Radweg ist oder nicht. Wenn der nicht befahrbar war, um so besser für Dich.
So am Rade auch immer wieder interessant: "30-jähriger Student"...
Hier OT aber trotzdem: was ist daran interessant? Ich war auch mit 30 Student, weil ich nach Ausbildung und Arbeit nochmal angefangen habe zu studieren...
Fruehschwimmer
26.04.2009, 20:43
Hier OT aber trotzdem: was ist daran interessant? Ich war auch mit 30 Student, weil ich nach Ausbildung und Arbeit nochmal angefangen habe zu studieren...
ich verstehe jetzt auch nicht wie ich das lesen soll ....
wieder OT:
wenn ich bedenke dass hier jeder 3. im handschuhfach ein revolver hat, wird mir schon etwas anders ...
allerdings so oft passiert es -interessanterweise- gar nicht, dass hier einer auf einen anderen beim autofahren schiesst ...
ansonsten bin ich mal gespannt wie die sache ausgeht !
oko_wolf
22.06.2009, 12:53
Gibt's hier eigentlich was Neues?
Ja, es gibt etwas Neues.
Heute war endlich Verhandlung im Amtsgericht. :cool:
Die ganze Sache dauerte 5Stunden...wovon sich Richter und die zwei Schöffen fast eine Stunde bei der Urteilsberatung belöffelt und laustark gestritten haben...was für allgemeine Belustigung und dumme Sprüche der Anwälte im Saal sorgte.
Es war schon komisch, als ich meine Aussage machen musste kam ich mir vor wie ein Schwerverbrecher, so sehr haben mich der gegenerische Anwalt und einer der beiden Schöffen ins Kreuzverhör genommen und versucht mir die Worte im Mund umzudrehen. Der Schöffe welcher mich so angegangen ist, hatte anscheinend deutliche Sympathien für den Angeklagten, sogar der Vertreterin der Staatsanwaltschaft ist dies von Anfang an aufgefallen. (Das hat sie mir in einer Verhandlungspause erzählt)
Dieser Schöffe war auch lautstark zu hören als er sich bei der Urteilsberatung mit dem Richter im Hinterzimmer gestritten hat.
Nun ja: Der Kerl wurde wegen vorsätzlicher Gefährdung anderer im Straßenverkehr, Nötigung und fahrlässiger Körperverletzung verurteilt. Vom Vorwurf der Unfallflucht wurde er freigesprochen da ihm nicht eindeutig nachgewiesen werden konnte, dass er meinen Sturz hätte bemerken müssen.
Er bekommt seinen Führerschein frühestens in 8 Monaten wieder (er wurde ihm Anfang September bereits abgenommen, als die Anklage vom Staatsanwalt feststand), ist zu drei Monaten Freiheitsentzug verurteilt worden welche für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden, muss 2000€ an den Staat zahlen und hat Meldeauflagen für die Zeit der Bewährung bekommen.
Was mit meinen Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen ist weiß ich nicht wirklich, da der Richter dazu kein Wort verloren hat.
Ich werde morgen mal meinen Anwalt dazu befragen.
Das Urteil ist jedoch erst in 7 Tagen rechtskräftig...so lange hat sein Anwalt Zeit um in Berufung bzw. Revision zu gehen.
Mit sehr großer Warscheinlichkeit wird der gegnerische Anwalt in Berufung gehen (er meinte zu meinem Anwalt in einer Verhandlungspause, dass er bei 99% der Urteile von diesem Richter in Berufung geht), sodass wir uns wohl alle in ein paar Monaten vor dem Landgericht wieder treffen werden.
....the show must go on.
LidlRacer
21.10.2009, 21:30
Klingt doch so weit ganz gut!
Nebenbei: Gibt es eigentlich Anwälte, die nicht zur Berufung raten?
Klingt doch so weit ganz gut!
Nebenbei: Gibt es eigentlich Anwälte, die nicht zur Berufung raten?
Darfste mich nicht fragen. Mein Anwalt meinte, dass das Urteil milder ausgefallen sei als er erwartet hätte, da die Beweislage in seinen Augen erdrückend war.
Ich will halt nur endlich die Kohle für mein zerstörtes Rad wieder haben, da die Versicherung vom Unfallverursacher wegen des Verdachts auf vorsätzliches Handeln nicht gezahlt hat
...und natürlich noch Schmerzensgeld für `nen schicken Laufradsatz. :Cheese:
Auf noch eine Verhandlung hab ich keine Lust...die Sache zieht sich inzwischen seit sechs Monaten hin. :(
maifelder
21.10.2009, 21:47
Seit wann gibt es Schadensersatz in einem Strafprozess?
Dein Anwalt wird jetzt bei diesem Urteil zivilrechtlich bemühen, wird wohl schneller gehen, weil der Zivilrichter vermutlich kein Bock hat und sich an den Strafprozess anlehnt.
Seit wann gibt es Schadensersatz in einem Strafprozess?
Dein Anwalt wird jetzt bei diesem Urteil zivilrechtlich bemühen, wird wohl schneller gehen, weil der Zivilrichter vermutlich kein Bock hat und sich an den Strafprozess anlehnt.
Ach so...ich dachte da wir als Nebenkläger zugelassen waren wird das auch gleich mitentschieden. Ist wohl nicht so.
Heißt das, dass die ganze Sache noch vor einem anderen Richter landet, der dann darüber entscheidet?
Hab grad mal in die Akten geschaut, mein Anwalt hat zivilrechtliche Klage bei einem anderen Gericht als dem heutigen eingereicht. So ein Mist...ich dachte die Sache wäre dann langsam mal geklärt.
Metronom
21.10.2009, 21:55
6 Monate ?!? Da lach ich doch drüber. Bin vor fast 2 Jahren von einem wilden Autofahrer verfolgt worden weil er sich von mir, im Dunkeln (natürlich mit Licht) fahrend provoziert fühlte, hat mich vom Radl geholt und gewürgt. Wenn nicht ein Zeuge dazwischen gegangen wäre hätte mich der Skinhead wahrscheinlich in Grund und Boden gestampft.
Bei der ersten Verhandlung (nach 14 Monaten!!) kam dan die Geschichte mit : Keine Berufsausbildung, kein Job, kein Geld, Übergewichtig ausserdem die Freundin als Zeuge - war ja alles kein Angriff sondern nur ein Rettungsversuch vor einem (imaginären) Lastwagen der mich sonst überfahren hätte.
Das Ende vom Lied : Nächste Woche muss ICH zum psychologischen Gutachter und erklären ob mein postraumatisches Belastungstrauma nicht schon vorher bestand, und ich überhaupt hätte mit meinem psychischen Schaden am Strassenverkehr teilnehmen dürfen.
Wie meinte der gegnerische Anwalt : "Achja, Radfahrer, Triathlet, na da hört man ja so einiges was da eingeworfen wird, ich bin mir sicher Sie hatten vorher schon Kontakt mit Psychopharmaka, aber dass können sie ja dem Gutachter dann alles erklären."
Danach wirds wohl nochmals 1 Jahr bis zur zweiten Verhandlung dauern, und wenn er dann verurteilt wird steht noch eine Zivilklage wg Schaden an meinem Kuota (2500€) und Schmerzensgeld, Verdienstausfall (konnte 4 Wochen nur sporadisch in der Praxis arbeiten, usw,usw)
Und das Beste : Aus seine Webseite versprüht der Skinhead weiterhni seine Tumbnationalen Sprüche und erklärt das er nicht joggt sondern lieber AMOK läuft.
Denk ich an Deutschland in der Nacht ...
Manchmal könnt ich kotzen, sorry, ist mal gerade wieder alles rausgekommen beim lesen.
Metronom
@ metronom
Das ist ja übel!
Mir wollte der Schöffe heute auch erklären, dass ich wohl zu blöd zum Radfahren sei und einfach von selbst umgefallen bin. Zum Glück gibt es Zeugen die dies anders gesehen haben und(unabhängig voneinander) auch glaubhaft hervorgebracht haben.
maifelder
21.10.2009, 22:01
Heißt das, dass die ganze Sache noch vor einem anderen Richter landet, der dann darüber entscheidet?
Ja, natürlich, keine Sorge.
Ja, natürlich, keine Sorge.
SCHÖÖÖÖÖÖN!!!! :Kotz: :Maso:
Mir wollte der Schöffe heute auch erklären, dass ich wohl zu blöd zum Radfahren sei und einfach von selbst umgefallen bin. Zum Glück gibt es Zeugen die dies anders gesehen haben und(unabhängig voneinander) auch glaubhaft hervorgebracht haben.
Wie hat sich der Angeklagte selbst dargestellt bzw. den Vorfall geschildert und sein Verhalten erklärt?
Und wurde auf den Sachverhalt mit dem Radweg den Du nicht benutzt hast eingegangen und wenn ja wie?
Metronom
21.10.2009, 22:45
Na als der selbstlose Retter, nur dass er nicht erklären konnte warum er mich auf dem Randstreifen vor einem Lastwagen retten wollte.
Wahrscheinlich wäre er auch wohl verurteilt worden wenn der gegnerische Anwalt nicht die Geschichte mit dem psychatrischen Gutachten angebracht hätte und der Richterin VOR Urteilsverkündigung mit Revision gedroht hätte was die für die richterliche Karriere eher kontraproduktiv ist (sagt mein Anwalt).
Die spielen wohl auf Zeit, weil was der Zeuge nach 14 Monaten noch wusste war schon lückenhaft, was er nach 2 oder 3 Jahren noch weiss ...
Wie hat sich der Angeklagte selbst dargestellt bzw. den Vorfall geschildert und sein Verhalten erklärt?
Und wurde auf den Sachverhalt mit dem Radweg den Du nicht benutzt hast eingegangen und wenn ja wie?
Da ich bei der Vernehmung des Angeklagten nicht dabei war ( nicht dabei sein durfte) kann ich nicht viel sagen.
Mein Anwalt meinte, dass es ein Witz war was der Typ von sich gegeben hat: Er wollte mich bei dem Gespräch, welches zwischen uns stattgefunden hat, nur auf die Gefahr aufmerksam machen, welche dadurch entsteht, dass ich auf der Straße fahre. Er hat erzählt, dass zwei Fzge. durch mich zu gefährlichen Ausweichmanövern gezwungen wurden. Zeugen konnten glaubhaft versichern, dass am Ostersonntag auf dieser Straße (mit 3m Spurbreite in jeder Richtung) kaum Fzge. unterwegs waren. Selbst der Richter hat bei der Urteilsverkündung gemeint dass alles nur beschönigendes Blabla war was der Angeklagte von sich gegeben hat und er solche selbsternannten Verkehrserzieher nicht mag...
Man muss dazusagen, dass er sich anscheinend erst vor Gericht wieder an das Gespräch und Zusammentreffen mit mir erinnern konnte. Laut den poliz. Vernehmungen hat er geleugnet überhaupt einen Radler gesehen zu haben...
Er hat sich bei mir auch nicht entschuldigt, sondern nur in Richtung Gericht genuschelt, dass es ihm leid tue.
Ich wurde gefragt warum ich nicht auf dem Radweg war...konnte ich erklären (Scherben auf dem Radweg, hohe Geschwindigkeit meinerseits etc.) ...und da meine Ordnungswidrigkeit seitens der Polizei bereits duch eine mdl. Ermahnung abgetan war kann mir wohl hoffentlich keiner mehr was.
Glaube aber, dass der eine Schöffe der Meinung war ich sei selber Schuld gewesen...darum auch die ellenlange Disskusion im Hinterzimmer.
el_tribun
21.10.2009, 23:40
hab mal kurz reingelesen und mus sagen: dieser miese drecksack sollte eigentlich nie wieder tageslicht sehen dürfen! aber so ist das nun mal in Deutschland! vor allem, das er seinen lappen ÜBERHAUPT wiederbekommen soll, ist schon eine frechheit! naja, viel glück weiterhin!
übrigens zum thema radwegebenutzungspflicht,es gab da auch mal angaben zu erforderlichen mindestbreiten. wenn die nicht erfüllt sind, steht ein blaues schild widerrechtlich, auch dann kann man im streitfall klagen! hab schon von vielen fällen damals in hamburg gehört, wo das schild dann entfernt werden musste, da dort teils wege als radweg gekennzeichnet waren, wo man nicht mal zweifussbreit platz hatte!
Ja, es gibt etwas Neues.
Heute war endlich Verhandlung im Amtsgericht. :cool:
Die ganze Sache dauerte 5Stunden...wovon sich Richter und die zwei Schöffen fast eine Stunde bei der Urteilsberatung belöffelt und laustark gestritten haben...was für allgemeine Belustigung und dumme Sprüche der Anwälte im Saal sorgte.
(...)
Das kenn ich! Ein Freund von mir ist Richter. Der ist gar nicht amüsiert, wenn er so manchem Schöffen den Rechtsstaat nochmal neu erklären muss... :(
Hab heut noch mal mit meinem Anwalt gesprochen. Wie mir mein Bauchgefühl bereits sagte, hat die Gegenseite das Urteil akzeptiert....es war recht milde und ein anderes Gericht - ohne voreingenommene Schöffen - hätte mit Sicherheit härter geurteilt. Das Gute an der Sache: Da der Unfall laut Urteil fahrlässig herbeigeführt wurde und kein Vorsatz festgestellt werden konnte ( Danke an den fiesen Schöffen, der mich so heftig angegangen ist und den Richter angebrüllt hat) muss also die Versicherung des Gegners einspringen. Die zivilrechtliche Klage wurde bereits vor vier Wochen eingereicht ( gegen den Unfallverursacher & seine Versicherung)...somit hab ich das Gefühl, dass es nicht mehr allzu lang dauern wird bis ich meinen Schaden ersetzt bekomme.
Was war denn das fuer ein Schoeffe? Das ist ja wohl die Hoehe! Auf welcher Informationsgrundlage kann der denn vermuten, dass du schuld warst? Ist das einfach ein Radfahrer Hasser gewesen? Wenn die Zeugenaussagen so eindeutig sind, was gibt es da dann zu diskutieren? Und da kommt dann "fahrlaessig" bei raus? Das muss doch "mutwillig" heissen - Frechheit.
Die Geschichte von Metronom ist ja noch krasser, unglaublich was es fuer Leute gibt. Und dann finden sich fuer die auch noch solche "Rechtsbeistaende", die sich auf dem gleichen Anstandslevel bewegen, echt unglaublich.
Danksta wurde uebrigens mal in Holland von nem Skin erst abgedraengt und dann verpruegelt - ging wohl so schnell, dass er gar nicht wusste was ihm geschah.
FuXX
Wie krank sind die Menschen?
Der Schöffe war so alt wie mein Unfallgegner, anscheinend kannte man sich sogar...
Edit sagt, sie sei froh über fahrlässig...auch wenn es offensichtlich mutwillig war. Seine Versicherung muss zahlen...ist sicherlich problemloser als die Kohle von `ner Privatperson einzuklagen. Wo nichts ist, kann man nichts holen.
Thorsten
03.11.2009, 22:58
Wie krank sind die Menschen?
Der Schöffe war so alt wie mein Unfallgegner, anscheinend kannte man sich sogar...
Edit sagt, sie sei froh über fahrlässig...auch wenn es offensichtlich mutwillig war. Seine Versicherung muss zahlen...ist sicherlich problemloser als die Kohle von `ner Privatperson einzuklagen. Wo nichts ist, kann man nichts holen.
Aber hiermit hat er ja auch schon gut einen auf den Deckel bekommen und vermutlich hätte sich zuerst der Staat die 2000 Piepen geholt und du hättest dich beim evtl. Rest bedienen dürfen:
Nun ja: Der Kerl wurde wegen vorsätzlicher Gefährdung anderer im Straßenverkehr, Nötigung und fahrlässiger Körperverletzung verurteilt. Vom Vorwurf der Unfallflucht wurde er freigesprochen da ihm nicht eindeutig nachgewiesen werden konnte, dass er meinen Sturz hätte bemerken müssen.
Er bekommt seinen Führerschein frühestens in 8 Monaten wieder (er wurde ihm Anfang September bereits abgenommen, als die Anklage vom Staatsanwalt feststand), ist zu drei Monaten Freiheitsentzug verurteilt worden welche für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden, muss 2000€ an den Staat zahlen und hat Meldeauflagen für die Zeit der Bewährung bekommen.
Wobei einem (Nicht-Juristen) nach der strafrechtlichen Verurteilung wegen Nötigung und vorsätzlicher Gefährdung das "fahrlässig" im Zivilrecht nicht wirklich einleuchten will. Juristisch geht das aber sicher ;).
Aber hiermit hat er ja auch schon gut einen auf den Deckel bekommen und vermutlich hätte sich zuerst der Staat die 2000 Piepen geholt und du hättest dich beim evtl. Rest bedienen dürfen:
Wobei einem (Nicht-Juristen) nach der strafrechtlichen Verurteilung wegen Nötigung und vorsätzlicher Gefährdung das "fahrlässig" im Zivilrecht nicht wirklich einleuchten will. Juristisch geht das aber sicher ;).
Hast recht. Ist juristische Krümelkackerei. Er wurde übrigens nicht wegen Nötigung verurteilt...sondern wegen vorsätzlicher Gefährdung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung.
Hätte er ein Gericht ohne Schöffen bzw. durchsetzungsfähigem Richter erwischt, wäre die Sache sicherlich noch schmerzhafter für ihn & langwieriger für mich ausgegangen.
Im Endeffekt will ich nur so schnell wie möglich die von mir vorgestreckte Kohle für`s Ersatzrad wiederhaben.
Du hättest Deinen Anspruch gegen die Versicherung auch bei Vorsatz behalten. Nur im Innenverhältnis zwischen Versicherer und Versichertem / Schädiger wäre bei Vorsatz er allein haftbar. So wird der Schaden auf die Gesamtheit der Versicherten umgelegt. :(
Hinsichtlich der Körperverletzung hat er sich dann wohl eingelassen, er habe damit gerechnet, es werde schon alles gut gehen und Du würdest wohl nicht stürzen. Die Zeugenaussagen haben wohl nur hergegeben, dass er Dich gefährden wollte, aber nicht, dass die Verletzung gewollt war. Wenn's nur ein Schöffe war, dann hätte der ja überstimmt werden können. Ist natürlich auch ne Wertungsfrage und davon abhängig, wie die Aussage genau gewesen ist. Deine zählt natürlich auch, ist aber "nur" eine.
Metronom
04.11.2009, 08:59
Hi,
muss morgen früh zum psychologischen Gerichtsgutachter um zu sehen ob mein Geisteszustand nicht bereits VOR dem Überfall eingeschränkt war und ich Psychopharmaka-Junkie oder so bin ...
Die Tatsache dass ich eine Praxis mit 8 Angestellten habe & erfolgreich leite scheint nicht auszureichen um auf einen gesunden Geist zu schliessen.
Denk ich an Deutschland in der Nacht ...
Ich werde berichten
Grüsse
Metronom
Metronom
05.11.2009, 18:15
So, bin nach 5 1/2 Stunden vom Gutachten zurück :-(
Würde mal behaupten dass es eine Unverschämtheit war. Waren mehrere hundert !! Fragen die ich beantworten musste, dazu solche ob ich als Kind sexuell missbraucht worden bin, ob ich in meine Jugend gerne Tiere gequält habe, schon mal Häuser angezündet, Sex habe, meine Konflikte grundsätzlich mit Prügel löse - zwischendurch hab ich mich mehrmals mit HALLO, ICH BIN DAS OPFER gemeldet, mir wurde nur gesagt dass ich meine Aussage auch verweigern kann, aber dann geht das Gerichtsverfahren nicht mehr weiter.
Danach noch neurologische Untersuchung, Blutdruck, Herzfrequenz, Atmung usw ... und zum krönenden Abschluss Blutentnahme zwecks Untersuchung auf DROGEN, PSYCHOPHARMAKA & DOPINGMITTEL.
HALLO, ICH WURDE ÜBERFALLEN, ICH BIN DAS OPFER !!!!
Beim nächsten mal werd ich mir´s genau überlegen ob ich nochmal Anzeige erstatte.
Also, ihr lieben Autofahrer, wenn ihr hier mitlest, ich bin jetzt Freiwild, wer mich niederknüppeln will ...
Ich könnt k........
Frustrierte Grüsse
Metronom
Huschpuscheldi
05.11.2009, 19:36
Wenn ich sowas lese wird mir schlecht
...ob mein Geisteszustand nicht bereits VOR dem Überfall eingeschränkt war ...
Könnte man daraus auch lesen, dass dein Geisteszustand NACH dem Unfall eingeschränkt ist?
Metronom
05.11.2009, 20:44
Könnte man daraus auch lesen, dass dein Geisteszustand NACH dem Unfall eingeschränkt ist?
Danke, DAS hab ich heute noch gebraucht !!!!
Danke, DAS hab ich heute noch gebraucht !!!!
Das war doch nicht böse gemeint.
Ich kann nur gegenwärtig keine Smilies verwenden. Und das Wort "bereits" hatte mich leicht irritiert.
KetteRechts
05.11.2009, 20:52
Beim nächsten mal werd ich mir´s genau überlegen ob ich nochmal Anzeige erstatte.
Ich bin immer wieder begeistert von der "Gerechtigkeit" die in unserem ach so tollen Land herrscht...und vor allem davon, dass jeder der einfach nur dumm, dreist und plump ist, auch noch unterstützt und in seiner Beklopptheit bekräftigt wird.
Ich kann nur allzu gut nachvollziehen wie Du Dich fühlst...
Metronom
05.11.2009, 21:40
Und das Wort "bereits" hatte mich leicht irritiert.
Na, der Anwalt hat darauf plädiert dass meine Wahrnehmung ja wohl massiv gestört sei, weil ich einen Rettungsversuch als gemingefährlichen Angriff auf Leib & Leben fehlgedeutet hätte. Und um das zu belegen wird nun nach Drogen, Dopingmittel und Psychopharmaka in meinem Blut gesucht um zu zeigen dass meine Aussage die eines psychisch Kranken ist.
Abgesehen davon könnte ja die Frage ob ich vor oder nach meinem 13. Lebensjahr gerne Tiere gequält habe darauf hinweisen dass ich entweder rein sadistisch veranlagt bin, oder wenn ich nach meinem 13. Lj daran Spaß gefunden hätte eine sexuelle Komponente mit dabei ist.
Aber am Besten war die Frage (gleich mehrmals) ob ich es gewöhnt sei Konflikte mit der Faust zu lösen (Hallo, das OPFER) - noch dazu kann ich von mir behaupten noch in in meinem Leben die Hand gegen einen anderen Menschen gehoben zu haben, noch nichtmal während des Überfalls, aber vielleicht gibt dies ja Anhalt auf einen verborgenen Masochismus in mir, und wenns dann erst nach dem 13. Lj aufgetreten ist, dann sogar ...
Na, dann bin ich mal gespannt auf die Auswertung ...
Grüsse
Metronom:Huhu:
Erinnert mich irgendwie an einen psychologischen Test, welchen wir im Internat 1-2mal machen mussten. Es wurden Bilder zur Interpretation gezeigt: Nachdem wir rausbekommen hatten, dass man bei dem schlafenden Typen auf Couch nur sagen musste "Goldener Schuss" & dem Brückenbild "Der springt runter" der Psychologe nervös wurde. Waren von 250 Internen plötzlich 150 Leute akut selbstmordgefährdete Süchtige.....
ICH LEBE NOCH!!! Dank meiner Sucht. :cool:
Thorsten
06.11.2009, 08:13
Oder die Werbung mit Marcel Reif, bei der er auch die ganzen Bilder vorgelegt kriegt, zu denen man normalerweise nur "Nehmt dem Maler die Drogen weg!" sagen kann. Bei allen fallen ihm sofort Fußballszenen ein und plötzlich sagt er zu einem Bild "Das ist Dressurreiten, damit kenne ich mich nicht aus."
... oder an den Film "Männer auf Rädern". Der Hauptdarsteller bekommt alle möglichen Bilder vorgelegt: Ein Junge sitzt auf einer Stufe und er denkt sich, der ist traurig, weil die anderen ihm ein Laufrad weggenommen haben und er nicht mehr fahren kann, zu einem Heustadel sagt er, es sei ein Fahrradschuppen. Wohlgemerkt: kein Rad oder auch nur'n Teil davon auf einem der Bilder. Dann bekommt er so ein Bild vorgelegt, bei dem ein Tintenklecks durch Falten des Blattes symetisch verdoppelt wird und er soll seine Assoziationen nennen. Er sagt "Schmetterling" und alle sind erleichtert, weil er endlich "die richtige Antwort" gibt. Er darauf: Ne, is natürlich Quatsch, is'n Radfahrer von vorn und dann erläutert er, wo die Oberarme, die er eigentlich enger führen müßte, sind, die Pedale etc.
Tja, Metronom, wer den Schaden hat ... Nimm's Dir nicht so zu Herzen.
weihnachtsmann_s
06.11.2009, 09:10
wenn ich die scheiße hier lese wird mir am schönen morgen echt einfach nur schlecht....
gestern habe ich ncoh mit einem freund über einen überfall gesprochen wo sie zu 2mann von 4 mann angegangen worden sind und die polizei nach 20(zwanzig) minuten nach anruf erst vor ort war. fazit war dann bei der aussage gestern bei der polizei wurden sie gefragt ob sie von dem mehrfach vorbestraften und polizeibekannten (körperverletzung, drogen, diebstahl) Tätern eine entschuldigung akzeptierne würden oder ob das verfahren vor gericht geht und die Jungs sozialstunden bekommen sollen!?! Hallo!
wenn ich soetwas höre und lese kommt mir immer die galle hoch und mein Blutdruck steigt.
@Metronom: kann dein anwalt da eigentlich nichts machen??? ich würde mir verarscht vorkommen und irgendwann Ausrasten. http://smiliestation.de/smileys/Boese/263.gif
Metronom
06.11.2009, 09:32
Immerhin b ich bei Gericht als Nebenkläger zugelassen und werd alle Hebel in Bewegung setzen dieser Kreatur den Führerschein für möglichst lange Zeit vorzuenthalten.
Ansonsten hab ich noch sehr engen Kontakt zur Lokalpresse ...
Grüsse
Metronom
PS:Falls es jemals wieder zu einer vergleichbaren Situation kommt werd ich meine pazifistischen Grundsätze vergessen und ... i´ll be prepared - schade, eigentlich
Steppison
06.11.2009, 10:09
Die Schuhspitze ins Gemächt rammen, aufstehen und liegen lassen.
Extrem frustrierend, was hier auf den letzten 2 Seiten geschrieben worde. Hab einem angehenden RA mal von der Sache mit Falco erzählt, und er meinte, dass das gar nicht so einfach wäre. Wobei wohl der Schöffe deplaziert gewesen sei.
Unser schöner Rechtsstaat . . .
Recht haben und Recht bekommen.....
So heute war endlich der letzte Akt und das Kapitel kann abgeschlossen werden.
Das Zivilgericht hat der gegnerischen Versicherung und mir folgenden Vergleich vorgeschlagen, dem wir zugestimmt haben:
Zeitwert des Rades und der Kleidung (Helm, Schuhe etc.) zzgl. 25% für Neubeschaffung.
800€ Schmerzensgeld.
2/3 Prozesskosten an den Beklagten, 1/3 an den Kläger.
So heute war endlich der letzte Akt und das Kapitel kann abgeschlossen werden.
Das Zivilgericht hat der gegnerischen Versicherung und mir folgenden Vergleich vorgeschlagen, dem wir zugestimmt haben:
Zeitwert des Rades und der Kleidung (Helm, Schuhe etc.) zzgl. 25% für Neubeschaffung.
800€ Schmerzensgeld.
2/3 Prozesskosten an den Beklagten, 1/3 an den Kläger.
Wieso 1/3 Prozesskosten für den Kläger?
Jahangir
18.01.2010, 13:03
So heute war endlich der letzte Akt und das Kapitel kann abgeschlossen werden.
Das Zivilgericht hat der gegnerischen Versicherung und mir folgenden Vergleich vorgeschlagen, dem wir zugestimmt haben:
Zeitwert des Rades und der Kleidung (Helm, Schuhe etc.) zzgl. 25% für Neubeschaffung.
800€ Schmerzensgeld.
2/3 Prozesskosten an den Beklagten, 1/3 an den Kläger.
Hast du eigentlich schon mal über eine Rechtsschutzversicherung nachgedacht?
Rechtsschutz in diesem Fall über den Startpass....Gottseidank.
Rechtsschutz priv. wird in den nächsten Wochen abgeschlossen....war bisher der Meinung ich bräuchte sowas nicht.
Bin da inzwischen anderer Meinung. ;)
Hast du eigentlich schon mal über eine Rechtsschutzversicherung nachgedacht?
hab ich mir auch grad gedacht....
Metronom
02.03.2010, 17:03
So heute war 2. Verhandlung - die Richterin war ob der haarsträubenden Geschichte des Angeklagten mehr als wütend, als dann seine Frau noch ähnliches erzählt hatte und dabei Widerspruch auf Widerspruch folgte ("... wenn ihr Mann den Radfahrer doch retten wollte, warum hat er ihn dann am Hals gepackt und vom Radweg auf die Strasse geschleift...") usw.
Also das vorläufige Ende : 150 Tagessätze Geldstrafe oder wahlweise 5 Monate Gefängnis, womit die Richterin deutlich über dem Antrag des Statsanwaltes war (50 Tagessätze).
Wenigstens ein kleiner Trost - auch wenn ich von einer Berufungsverhandlung mal ausgehe - zumindest hat die braune Socke sich das Rect der Berufung von der Richterin erklären lassen.
Nett war der Spruch des Gegenanwaltes : "Kann es sein dass Sie in der Dunkelheit den Rettungsversuch falsch verstanden haben und dann auf dem Weg zur Polizeiwache gestürzt sind ..."
Es grüsst
Metronom
Jahangir
02.03.2010, 19:10
Also das vorläufige Ende : 150 Tagessätze Geldstrafe oder wahlweise 5 Monate Gefängnis, womit die Richterin deutlich über dem Antrag des Statsanwaltes war (50 Tagessätze).
Wenigstens ein kleiner Trost - auch wenn ich von einer Berufungsverhandlung mal ausgehe - zumindest hat die braune Socke sich das Rect der Berufung von der Richterin erklären lassen.
Es grüsst
Metronom
Was die strafe betrifft, so hängt die in solchen Fällen auch von anderen Dinge wie die konkrete Tat ab. Mit 150 TS ist der aber gut bedient. 50 Ts wäre absurd niedrig. Das bekommt man für schwere Beleidigungen.
Ich habe gerade den Thread überflogen, was ganz spannend war, da man den Verlauf der gesamten Geschichte Stück für Stück auf einmal lesen konnte. Wenigstens ist der Dreckssack zum Schluß verknackt wurden(obwohl man ihn in den USA bestimmt auf ne Million Schadensersatz hätte verklagen können).
Beim Lesen musste ich mir trotzdem unwillkürlich vorstellen, wie man sich ein Paar Schläger engagiert, die sich den Typ so richtig vorknöpfen.
Das sind so Geschichten vor der man ständig selbst Angst hat, daß sie einem passieren wenn man auf der Straße fährt. Ich hatte heute mehrfach parkende Autos auf dem Radweg, abgesehen davon, daß die Radwege zum großen Teil in katastrophalen Zuständen sind, weshalb ist schon echt eine Zumutung ist. Gleichzeitig hat man auf Radwegen immer diese Geisterradfahrer.
Also das vorläufige Ende : 150 Tagessätze Geldstrafe oder wahlweise 5 Monate Gefängnis, womit die Richterin deutlich über dem Antrag des Statsanwaltes war (50 Tagessätze).
Es grüsst
Metronom
Wie hoch ist denn der Tagessatz, ist das festgelegt worden?
roadrunner
02.03.2010, 19:36
Wie hoch ist denn der Tagessatz, ist das festgelegt worden?
Das was der Täter am Tag verdient, damit es jeden gleich trifft, egal ob 1000€ im Monat oder 5000€.
sybenwurz
02.03.2010, 19:45
Da fällt mir noch n Zitat aus nem aktuellen Fred (http://forum.tour-magazin.de/showthread.php?t=190442) im Fahrrad-Universum ein...:Cheese:
ach komm, der rentner hat bestimmt nur ganz ganz kurz gehupt und wahrscheinlich noch freundlich gefragt, ob es denn evtl. denkbar wäre, ihn vielleicht, ganz unauffällig, schnell vorbeihuschen zu lassen-er möchte aber unter keinen umständen stören und wenn s gerade nicht genehm ist, ihn vorbeizulassen, dann ist es auch nicht so schlimm-dann bleibe er halt hinter den radfahrern, kein problem!
so machen es doch alle autofahrer!
Da fällt mir noch n Zitat aus nem aktuellen Fred (http://forum.tour-magazin.de/showthread.php?t=190442) im Fahrrad-Universum ein...:Cheese:
Hehe, das Zitat war gut:Lachanfall:
Huschpuscheldi
02.03.2010, 20:33
Nett war der Spruch des Gegenanwaltes : "Kann es sein dass Sie in der Dunkelheit den Rettungsversuch falsch verstanden haben und dann auf dem Weg zur Polizeiwache gestürzt sind ..."
Sollte das ne Fangfrage sein, oder wollte der nur provozieren?
Oder warum fragt der so nen Scheiß?
Metronom
02.03.2010, 21:05
Na was sollte das Jüngelchen denn sagen wenn er alle seine Felle wegschwimmen sah - das Chef selber, der bei der ersten Verhandlung noch anwesend war und sich mit der richterin heftigst angelegt hatte war schon garnicht mehr erschienen als Stellvertreter war ein recht frischen Bübchen anwesend, denke nicht dass seine Referendarzeit schon lange her ist, und entsprechend armselig waren auch alle seine Einwürfe wie "... Frau Richterin, auch wenn es den Augenschein hat dass alle Argumente gegen meinen Mandanten sprechen, so bitte ich doch zu bedenken dass der Zeuge (Opfer hat er bewusst vermieden) vielleicht aus Unwissenheit die Situation falsch eingeschätzt hat und deshalb den wohlmeinenden Rettungsversuch fehlgedeutet hat ..."
oder noch besser war der "... auch wenn weder im Urin noch im Blut des Zeugen Spuren eines Diazepammissbrauchs zu erkennen waren bitte ich doch zu bedenken dass ich immer noch diesen zur Tatzeit behaupte und somit die Wahrnehmung des täters beeinträchtigt gewesen sein könnte ... " ich hab ihm dann um empholen nicht mit einem Arzt über die Nebenwirkungen von Valium zu diskutieren, ohne vorher mal 10mg eingenommen zu haben und dann mal zu versuchen ernsthaft zu trainieren"
Grüsse
Metronom
Mein Verein heißt "Polizei-Sport-Verein".
Ich hab mir schon überlegt, ob ich mir
Polizei
Sportverein
aufs Trikot drucken lassen soll...:Cheese:
neonhelm
03.03.2010, 07:56
Mein Verein heißt "Polizei-Sport-Verein".
Ich hab mir schon überlegt, ob ich mir
Polizei
Sportverein
aufs Trikot drucken lassen soll...:Cheese:
Du startest diese Saison in dunkelblau? :Cheese:
oko_wolf
03.03.2010, 10:42
...Ich hab mir schon überlegt, ob ich mir
Polizei
Sportverein
aufs Trikot drucken lassen soll...:Cheese:
Das wär' ein Versuch wert, ich teste das mal mit 'nem einfachen T-Shirt. Den Text kann ich mir mit Airbrush selber auf das T-Shirt machen. :cool:
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