Vollständige Version anzeigen : Gebrauchte Triathlonräder kaufen
Ich grüße euch,
ich habe zurzeit ein Scott Contessa Speedster 25 Rennrad, was mir leider nicht zusagt. Daher überlege ich, ein Triathlonrad zu erwerben. Die Frage, die ich mir stelle, ist, ob es sich lohnt, gebrauchte Räder online zu kaufen oder doch mehr Geld auszugeben und ein neues Rad zu kaufen. Vielleicht hat der ein oder andere Triathlet hier Erfahrungen gesammelt.
Gibt es da zufälligerweise auch Plattformen? Mit freundlichen Grüßen
NBRC_FOX
07.06.2023, 07:08
Ich persönlich habe mein Triathlonrad auch gebraucht gekauft (über eBay Kleinanzeigen) und sukzessive nach meinen Vorstellungen optimiert (da kommt dann nicht auf einmal so ein großer Batzen an Kosten auf dich zu). Ich habe meine Entscheidung nie bereut, auch wenn ich für das Geld, was ich im Endeffekt ausgegeben habe, ein schickes neues Rad bekommen hätte :D
In erster Linie steht aber mal im Raum, was du damit machen möchtest (SD, OD, MD, LD?) und wieviel Geld du bereit bist, auszugeben.
Bei einem Gebrauchtrad weißt du ja leider nie, was der Vorbesitzer wirklich genau damit gemacht hat. Stimmen die Kilometerangaben? Wie sieht der Verschleiss aus (das kann man prüfen)? Wurde das Fahrrad unsachgemäß behandelt (denke hier vor allem an Carbonrahmen)? Als Vorteil ist aber, dass man sich dann auch Räder leisten kann, die neu vielleicht nicht im Spiel waren (weil zu teuer), oder du eine genaue Vorstellung von deinem Traumrad findest.
Als Plattform gibt es Buycycle (https://buycycle.com/de), die wickeln dann auch die Bezahlung über die Plattform ab und auf Wunsch wird das Bike von Buycycle auch nochmal überprüft.
Für ein neues Bike spricht, dass du in der Regel moderne(re) Technik findest, dich (hoffentlich gut) beraten lassen kannst und halt ein neues Bike hast :D
jannjazz
07.06.2023, 09:25
Wenn Du hier im Forum bei BIETE UND SUCHE schreibst, was Du willst, wird Dir jemand etwas anbieten.
NBRC_FOX
07.06.2023, 09:36
Wenn Du hier im Forum bei BIETE UND SUCHE schreibst, was Du willst, wird Dir jemand etwas anbieten.
Mit der Einschränkung, dass man das erst ab 50 Posts im Forum machen kann. Da braucht es noch ein wenig :)
Hab mein Rad auch gebraucht gekauft und war ganz zufrieden.
Mein Eindruck war TT-Räder werden von Athleten verkauft, die sich mit der Materie ganz gut auskennen und so ein Rad auch sehr pfleglich behandeln und meistens noch bei der Einstellung helfen können.
Hatte mit allen Kontakten nette Gespräche und habe nebenbei noch eine Hand voll Tipps bekommen.
Wenn man aber einen Fachhandel in der Nähe hat, der sich mit TT-Räder auskennt und diese führt, dann sollte man auch mal da vorbeischauen.
Natürlich immer mit Blick auf die Kosten bzw. was man bereit ist auszugeben.
Ein TT-Rad bzw. das Erste online zu bestellen würde ich nicht machen, da man am Anfang doch sehr viele Fragen hat und jeder sich vor dem Kauf mal auf ein TT gesetzt haben sollte.
Pete0815
07.06.2023, 20:38
Hab mein TT auch gebraucht gekauft. Über Kleinanzeigen gefunden und dann persönlich Besichtigt, Probegefahren und mir einen Eindruck verschafft.
Generell würde ich mir eine Art MinimumListe erstellen welche Ausstattung das Rad haben sollte. Manche Dinge wie etwa den Sattel muss man eh oft subjektiv anpassen, aber viele Dinge sind einfach einzeln gekauft Recht teuer und wenn man zu viel ändert wird es schnell unattraktiv.
Wenn quasie nur noch der Rahmen übrig bleibt dann hast du noch ein Hauptteil mit Restrisiko. Du kann nie 100% ausschließen wie mit den Rad (Rahmen) umgegangen wurde und gerade Carbon verzeit da sehr wenig und es wird gefährlich für Dich.
Bin also der Meinung das sowohl Preis als auch Ausstattung und Zustand grob passen sollte, sonst kaufst du nachher doppelt.
Wenn man aber aufmerksam ist sehe ich gerade bei TTs eine gute Möglichkeit da diese sehr speziell sind und auch oft nur begrenzt genutzt werden. Gibt jemand sein Hobby auf gibt es gute Gelegenheiten etwas gutes Gebrauchtes zu erwerben.
Alles natürlich auch unter dem Aspekt dass man nicht zwingend die allerneusten Klamotten braucht, aber auch hier Vorsicht das Ersatzteile und ggf notwendige Teile zum Umbau/Anpassung noch gut verfügbar bzw bezahlbar sind. Guck dir zB die Preise für SRAM etap 11fach Schaltwerke an. Die sind aktuell doppelt so teuer wie im Ursprung und bei ~800 Tacken für ein Schaltwerke gibt es genug Leute die das nicht für ihr Rad gezahlt haben.
ritzelfitzel
19.07.2024, 15:30
Kurze Frage zum Gebraucht-Kauf/Verkauf (ob Tria-Rad, RR, MTB, etc.):
Würdet ihr als Käufer/Verkäufer beim Kauf/Verkauf über die gängigen Plattformen (Kleinanzeigen, etc.) auf einen Kaufvertrag bestehen? Oder nur ab einer gewissen Höhe? (privat an privat, gebrauchtes Rad)
Da es mehr als genug Vorlagen dazu gibt, mache ich das ab jeden dreistelligen Betrag. Lieber zu viel schriftlich haben als zu wenig.
Waschbär
19.07.2024, 17:13
Mache ich auch. Mit Rahmennummer usw. Gibt mir irgendwie ein gutes Gefühl. Auch Ausweisnummer usw. vom Verkäufer.
StefanW.
19.07.2024, 19:01
Würdet ihr als Käufer/Verkäufer beim Kauf/Verkauf über die gängigen Plattformen (Kleinanzeigen, etc.) auf einen Kaufvertrag bestehen?
Du kannst ein Fahrrad nicht ohne Kaufvertrag kaufen/verkaufen. ;)
Ohne Vertrag geht gar nichts. Einerseits schützt er den Verkäufer weil hier alles was zugesichert wurde dokumentiert ist und auch der Käufer braucht den im Zweifelsfall als Eigentumsnachweis ( Diebstahl ). Mit Vertrag und originaler Rechnung haben die Käufer was in der Hand. Ich als Verkäufer habe auch ein Dokument welches alle Bedingungen beschreibt.
Aus Erfahrung kann ich sagen das letztendlich die Käufer immer dankbar waren ein solches Dokument zu bekommen.
Es gibt genug Vorlagen, ich nutze immer die vom ADFC.
Grüße
Michael
Matthias75
19.07.2024, 20:14
Mache ich auch. Mit Rahmennummer usw. Gibt mir irgendwie ein gutes Gefühl. Auch Ausweisnummer usw. vom Verkäufer.
Meine Ausweisnummer würde ich nicht rausgeben, erst recht nicht an mir Unbekannte. Selbst mit einer Ausweiskopie wäre ich sehr vorsichtig. Die offizielle Empfehlung ist hier, alle nicht zur Identifikation erforderlichen Daten zu schwärzen. (https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/der-personalausweis/ausweiskopien/ausweiskopien-node.html)Der Ausweis kann vorgezeigt werden, um die Identität zu überprüfen, aber eine Kopie würde ich einem Unbekannten nicht an die Hand geben.
Ansonsten, siehe Stefan: Ein Stück Papier mit zwei Unterschriften braucht es in D nicht, damit ein (Kauf)Vertrag zustande kommt.
M.
Ich würde im Leben nicht ohne schriftlichen Vertrag VERkaufen, alleine schon um einen Nachweis des gültigen Gewährleistungsausschlusses beim Privatverkauf zu haben.
Ausweisnummer ist kein Fehler, vor allem wenn sich später das Rad doch als Hehlerware herausstellen sollte. Eine Möglichkeit irgendwo die Nummer zu prüfen wie beim KFZ hat es beim Fahrrad ja leider nicht. Ist dann aber IMHO auch eine Preisfrage, beim alten Schätzchen für einen kleinen 3stelligen Betrag würde ich noch keinen riesen Aufwand treiben, kaufe ich im hohen 4stelligen Bereich würde ich das schon alles sauber dokumentieren wollen.
Matthias75
19.07.2024, 22:30
Ernst gemeinte Frage: Welchen Mehrwert versprecht ihr euch von der Ausweisnummer, wenn selbst öffentliche Stellen darauf verzichten oder sogar darauf hinweisen, dass Name, Anschrift und geg. Gültigkeitsdauer für eine Identifikation der Person ausreichend sind? (https://www.ldi.nrw.de/datenschutz/wirtschaft/personalausweis-und-datenschutz#:~:text=Datenschutzrechtlich%20nicht%2 0zulässig%20ist%20hingegen,wendige%20Identifikatio n%20ausreichend%20sichergestellt%20wird.)
M.
https://assets.adac.de/image/upload/v1640861032/ADAC-eV/KOR/Text/PDF/kaufvertrag-privat-an-privat_gbsh2r.pdf
Gute Frage, ich bin davon ausgegangen dass sich da ein paar Leute bei den Musterkaufverträgen Gedanken darum gemacht haben warum das Feld "Ausweisnummer" dort immer enthalten ist. :Gruebeln:
Matthias75
20.07.2024, 08:00
https://assets.adac.de/image/upload/v1640861032/ADAC-eV/KOR/Text/PDF/kaufvertrag-privat-an-privat_gbsh2r.pdf
Gute Frage, ich bin davon ausgegangen dass sich da ein paar Leute bei den Musterkaufverträgen Gedanken darum gemacht haben warum das Feld "Ausweisnummer" dort immer enthalten ist. :Gruebeln:
Interessant. :Gruebeln:
Was mir noch eingefallen ist: Unabhängig vom Kaufvertrag, der gegebenenfalls schon durch den vorangegangenen Schriftwechsel zustande gekommen ist, würde ich auf jeden Fall die Übergabe in vertragsgemäßem/vereinbartem Zustand bestätigen bzw. die Zahlung quittieren lassen. Rechtlich sind das zwei Baustellen.
Ist auch so in dem ADAC-Muster: Erst Unterschrift für den Vertrag, dann für die Übergabe/Zahlung.
M.
ritzelfitzel
20.07.2024, 08:58
Du kannst ein Fahrrad nicht ohne Kaufvertrag kaufen/verkaufen. ;)
Mir ist bekannt, dass ein Vertrag auch durch mündliche Übereinkunft, also ohne schriftlichen Nachweis, zustande kommt/kommen kann. Aber kannst du mir bitte nochmals "übersetzen", warum ich nicht verkaufen kann ohne Kaufvertrag - ich steh auf dem Schlauch! :Cheese: :Blumen:
Danke an alle für die Rückmeldung. Die Tendenz geht ja schon dahin, in jedem Falle etwas Schriftliches zu haben. Die Muster von ADAC, ADFC etc habe ich gefunden. Meine Ausweisnummer würde ich aber ehrlich gesagt auch eher ungern herausgeben.
Mir ist bekannt, dass ein Vertrag auch durch mündliche Übereinkunft, also ohne schriftlichen Nachweis, zustande kommt/kommen kann. Aber kannst du mir bitte nochmals "übersetzen", warum ich nicht verkaufen kann ohne Kaufvertrag - ich steh auf dem Schlauch! :Cheese: :Blumen:
...
Weil in D ein Vertrag schon durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande kommt, die können auch mdl. erfolgen. Nur so aus der Erinnerung der kfm. Ausbildung.
Dh, sobald du sagst, du verkaufst dein X wie beschrieben und ich sage ich kaufe dein X wie von dir beschrieben, dann besteht schon ein Kaufvertrag.
Wenn du dich nicht so äußerst und ich nehme dein X trotzdem, ist es ja ein Diebstahl...:Blumen:
Verstehst?
Schones WE Euch
T.
ritzelfitzel
21.07.2024, 09:35
Weil in D ein Vertrag schon durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande kommt, die können auch mdl. erfolgen. Nur so aus der Erinnerung der kfm. Ausbildung.
Dh, sobald du sagst, du verkaufst dein X wie beschrieben und ich sage ich kaufe dein X wie von dir beschrieben, dann besteht schon ein Kaufvertrag.
Wenn du dich nicht so äußerst und ich nehme dein X trotzdem, ist es ja ein Diebstahl...:Blumen:
Verstehst?
Schones WE Euch
T.
Ja, dass ein Vertrag auch auf mündlicher Ebene oder eben wie du es formulierst, dass zwei übereinstimmende Willenserklärungen, zustande kommen kann, habe ich ja bereits geschrieben gehabt.
Mir ging es um die Formulierung, dass ich "ohne Kaufvertrag nicht kaufen kann". Ist aber auch nicht so wild für die ursprüngliche Frage.
sabine-g
21.07.2024, 10:25
Ich hab 12 oder 13 Räder hier im Forum bzw. im damaligen Tour-Forum oder auf Kleinanzeigen verkauft, alle ohne irgendeinen Vertrag.
Ich habe niemals ein Problem mit einem Käufer gehabt, alle waren rundum glücklich und zufrieden.
Zusätzlich habe ich 3 oder 4 Räder gebraucht (gleiche Plattformen) gekauft und auch da gab es kein Problem.
Allerdings wurden alle Räder persönlich ausgetauscht.
tandem65
21.07.2024, 10:52
Ja, dass ein Vertrag auch auf mündlicher Ebene oder eben wie du es formulierst, dass zwei übereinstimmende Willenserklärungen, zustande kommen kann, habe ich ja bereits geschrieben gehabt.
Mir ging es um die Formulierung, dass ich "ohne Kaufvertrag nicht kaufen kann". Ist aber auch nicht so wild für die ursprüngliche Frage.
Deine obere Erläuterung ist doch die Antwort auf Deine Frage.
Wenn weder ein mündlicher noch schriftlicher noch irgendwie gearteter Kaufvertrag geschlossen wird, handelt es sich mindestens um Diebstahl wenn nicht sogar Raub.;)
ritzelfitzel
21.07.2024, 15:07
Deine obere Erläuterung ist doch die Antwort auf Deine Frage.
Wenn weder ein mündlicher noch schriftlicher noch irgendwie gearteter Kaufvertrag geschlossen wird, handelt es sich mindestens um Diebstahl wenn nicht sogar Raub.;)
Jetzt ist der Groschen gefallen. Danke. :Maso:
tandem65
21.07.2024, 15:42
Jetzt ist der Groschen gefallen. Danke. :Maso:
Wurde auch mal Zeit.:Blumen:
Ich... verkauft, alle ohne irgendeinen Vertrag.
...
Sicher nicht, nach deutschem Recht, siehe vorherige Beiträge.;)
Selbst eine Schenkung wäre ein Vertrag...:Blumen:
Du meinst ohne schriftlichen Vertrag.
Oder kurz: du gibst, ein anderer nimmt = Vertrag.
:Huhu:
Matthias75
21.07.2024, 19:34
Weil in D ein Vertrag schon durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande kommt, die können auch mdl. erfolgen. Nur so aus der Erinnerung der kfm. Ausbildung.
Dh, sobald du sagst, du verkaufst dein X wie beschrieben und ich sage ich kaufe dein X wie von dir beschrieben, dann besteht schon ein Kaufvertrag.
Wenn du dich nicht so äußerst und ich nehme dein X trotzdem, ist es ja ein Diebstahl...:Blumen:
Verstehst?
Schones WE Euch
T.
Genau, das geht sogar soweit, dass übereinstimmendes - sogenanntes konkludentes - Handeln ausreicht. Beispiel: Du gehst zum Stamm-Dönermann, er erkennt dich, nickt nur, macht sich an die Zubereitung, du legst wortlos das Geld auf den Tresen und schon hast du einen Kaufvertrag über "einmal wie immer mit scharf" abgeschlossen.
Oder mal ein konkreter Fall von einem Bekannten: Mit einem zukünftiges Mitglied der wirtschaftlichen Elite war als Nachmieter der Studentenbude vereinbart, dass dieser auch die Einrichtung übernimmt. Später wollte dann aber später nicht zahlen: erst kein Geld, dann ist er wieder ausgezogen und war aus verschiedenen Gründen der Meinung nicht zahlen zu müssen (kein Vertrag, bin nicht in der Wohnung...). Für den Anwalt habe die locker zusammenhängenden Emails, in denen allerdings alles Relevante geklärt war (was wird verkauft, welcher preis...), als Vertrag ausgereicht. Anschrift war über die Meldebehörden schnell vom Anwalt ermittelt und der Kollege hatte nach dem ersten anwaltlichen Mahnschreiben sein Geld.
Sicher nicht, nach deutschem Recht, siehe vorherige Beiträge.;)
Selbst eine Schenkung wäre ein Vertrag...:Blumen:
Du meinst ohne schriftlichen Vertrag.
Oder kurz: du gibst, ein anderer nimmt = Vertrag.
:Huhu:
Nicht ganz :Huhu:
Die Übergabe ist das Verfügungsgeschäft. Der Vertrag das Verpflichtungsgeschäft (https://de.wikipedia.org/wiki/Trennungsprinzip_(Zivilrecht)). Der Vertrag regelt, dass der eine die Pflicht hat, die Ware herauszugeben und der andere die Pflicht zur Zahlung hat. Übergabe und Empfang sind dann die Verfügungsgeschäfte zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten.
Aber ansonsten ja: Der vorangegangene Austausch, vermutlich per Email o.ä. ist dann der Vertrag.
M.
Um nochmal auf die ursprüngliche Frage zurück zu kommen. Ich habe mein TT gebraucht über Kleinanzeigen gekauft. Du musst dich halt schon ein wenig auskennen und auch wissen, wonach du suchst und auf was du achten musst. Wie sieht es denn so mit deinen Vorkenntnissen aus?
Weißt du, welche Größe du brauchst, welche Ausstattung es sein soll usw.?
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