Vollständige Version anzeigen : Nirvana, oder ein unendliches hin- und her
eisenwurst
03.07.2020, 11:40
Ich hab bei Wikipedia nachgesehen: Nirvana kommt aus dem Buddhismus und bezeichnet den unendlichen Kreis des Lebens.
Ich bin nicht buddhistisch, sondern Triathlet.
Aus diesem Grunde hatte ich mich mit dem Reisveranstalter Nirvana auseinander zu setzen und möchte hier meine Erfahrungen schildern, um vielleicht anderen zu helfen.
Worum ging es?
Ich hatte mich sehr spät für einen Start in Frankfurt entschieden und musste deswegen wohl oder übel über Nirvana buchen. Weil deren angebotene Hotels dermaßen überteuert waren, hab ich das Race Hotel einfach selbst im Internet gebucht. Damit hatte ich eine theoretische Gutschrift über 150 Pfund bei denen, die ich auf eine Hotelbuchung anwenden kann.
Frankfurt ist ausgefallen und ich hab freundlich gefragt, wie wir denn jetzt mit der Buchung umgehen. Man sagte, dass 50 Pfund direkt zu IM gegangen sind und 150 Pfund zu diskutieren sind.
Um es sehr kurz zu machen: Man weigert sich, zu akzeptieren, dass ein Reiseveranstalter einen Gutschein ausstellen muss und diesen bei Nichteinlösung auszahlen muss. Man verweist darauf, Anwälte mit der rechtlichen Klärung des Sachverhaltes beauftragt zu haben, weigert sich aber, offen zu legen, was diese eigentlich dazu gesagt haben.
Man hat sich letztendlich lediglich dazu bereit erklärt, mir 76,35€ zurück zu überweisen. Mir bliebe ansonsten nur der Weg der Klage.
Wer in einer ähnlichen Situation steckt, kann gern den gesamten Mailverkehr von mir per PN haben, um sein Recht evtl. besser durchsetzen zu können.
So ganz kann ich dir nicht folgen.
Du redest von zwei getrennten Dingen, oder? Buchung des Hotels ist die eine Sache, hier hast du einen Gutschein erhalten? Soweit so gut.
Über Nirvana hast du den Startplatz gebucht, hier bekommst du aber nur einen Teil wieder zurückerstattet. Frage wäre, wie hoch genau der Abzug ist? Wenn sich dieser in einem angemessenen Bereich bewegt und auf Basis der - wie es so schön heißt -tatsächlich angefallenen Kosten seitens Nirvana berechnet wird, dann klingt auch das erstmal legitim.
eisenwurst
03.07.2020, 12:40
Du hast recht, war vielleicht etwas unklar.
Um bei Nirvana den Startplatz zu sichern, drückst du 226€ ab. Obendrauf kommt dann natürlich noch die IM-Startplatzgebühr, die soll im Folgenden außen vor bleiben, hat ja nichts mit Nirvana zu tun.
226€ entsprechen ziemlich genau 200 Pfund.
Laut erster Mail von Nirvana gingen 50 davon zu IM, um den Startplatz anbieten zu können.
Das ist für mich OK. Hab eine Leistung dafür erhalten und fertig. --> Will ich nicht zurück haben, Nirvana kann nichts dafür, dass der WK ausfällt.
150 Pfund erhältst du von Nirvana quasi als "internen Gutschein". Wenn du über die auch das Hotel, Flug, usw buchst, dann werden die 150 Pfund auf die Buchung angerechnet.
Für mich handelt es sich demzufolge um Geld, dass ich bei einem Reiseveranstalter auf Grund der "Reise" IM Frankfurt angezahlt habe.
Bei anderen Reiseveranstaltern kriegst du dieses Geld zurück, wenn du aus Corona-Gründen nicht teilnehmen kannst, bzw. die Reise abgesagt wird.
Aus diesem Grund wollte ich die 150 Pfund gerne zurück haben.
Ist es so verständlicher?
Helmut S
03.07.2020, 13:03
[...] Wenn du über die auch das Hotel, Flug, usw buchst, dann [...]
Und? Hast Du? :Blumen:
eisenwurst
03.07.2020, 13:13
Nein, hab den Gutschein bestehen lassen und selbst gebucht.
Das -nicht verwendete- Geld wollte ich zurück haben.
Estebban
03.07.2020, 13:17
Naja, du hast ja jetzt einen Gutschein bei Nirvana - das heißt theoretisch wird der noch bestand haben und ist nicht „abgesagt“.
Sicher nicht die feine englische Art aber glaube nicht, dass du da groß Chancen hast nochmal Geld zu sehen...
Nein, hab den Gutschein bestehen lassen und selbst gebucht.
Das -nicht verwendete- Geld wollte ich zurück haben.
Klingt eher nicht nach einem physisch existenten Gutschein in deinem Besitz, sondern um einen Rabatt, den du erhälst, sobald du über Nirvana irgendeine weitere Leistung bestellst.
Hättest du diese Leistung gebucht, so hättest du abzüglich der 150 Pfund bezahlt und nach Stornierung auch das Geld - ebenfalls unter Berücksichtigung des Nachlasses in Höhe 150 Pfund - zurückbekommen.
Die 76,35€ sind aus meiner Sicht geschenktes Geld. Oder ich habe einen Denkfehler. Oder du hast dich unklar ausgedrückt. :Lachen2:
eisenwurst
03.07.2020, 13:31
Nirvana sich weigert den Gegenwert dieses Gutscheines zurück zu zahlen. Das ist nach meinem Dafürhalten und nach europäischem Recht (galt für GB auch noch bei Vertragsabschluss) nicht in Ordnung.
Nach langem hin und her haben Sie mir anstatt 166€=150 Pfund 76€ überwiesen.
Darauf wollte ich hinweisen. Vielleicht hilft es anderen in gleicher Position.
Klugschnacker
03.07.2020, 14:18
Nach meinem Verständnis und nach deutschen Gesetzen hat Nirvana das Recht, Dir einen Gutschein über die komplette Summe anzubieten. Er gilt für alle Rennen und Leistungen, die Nirvana anbietet. Wenn Du ihn bis Ende 2021 nicht einlöst, hast Du Anspruch auf das Geld.
Mehr dazu hier. (https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/wirtschaftsrecht/gutscheine-statt-geld-fuer-corona-bedingte-veranstaltungsabsagen_210_516866.html)
eisenwurst
03.07.2020, 14:40
Nach meinem Verständnis und nach deutschen Gesetzen hat Nirvana das Recht, Dir einen Gutschein über die komplette Summe anzubieten. Er gilt für alle Rennen und Leistungen, die Nirvana anbietet. Wenn Du ihn bis Ende 2021 nicht einlöst, hast Du Anspruch auf das Geld.
Mehr dazu hier. (https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/wirtschaftsrecht/gutscheine-statt-geld-fuer-corona-bedingte-veranstaltungsabsagen_210_516866.html)
Eben das nervt mich so in der Diskussion mit Nirvana. Erst ganz am Ende, nach Überweisung des Teilbetrages, haben sie mich nochmal darauf aufmerksam gemacht, dass ein Gutschein auch möglich gewesen wäre.
Von Komplettrückzahlung irgendwann in der Zukunft wollen Sie nichts wissen. Und sie behaupten, dass das auch vor europäischer Rechtssprechung besteht.
Sie haben mir noch hingeworfen, dass ich ja schließlich klagen kann, wenn mir das nicht passt. Ich solle mir halt überlegen, ob sich das bei der Summe lohnt.
-Natürlich lohnt sich das nicht und damit kommen sie gut aus der Sache raus.
Naja, 76€ jetzt sofort, die du auch ausgeben kannst als Kulanzleistung gegenüber einem Gutschein über 150€ den du dir frühestens Ende nächsten Jahres auszahlen lassen kannst, und bei dem der Veranstalter höchstwahrscheinlich auch eine "Bearbeitungsgebühr" in gewisser Höhe einbehalten darf, halte ich für kein so schlechtes Angebot.
Ich würde mich an deiner Stelle da nicht weiter ärgern, oder Zeit reinstecken, sondern dich freuen, dass dich die Folgen der Pandemie nicht härter erwischt haben.
Von all den Gutscheinen, die Veranstalter nach der neuen Rechtslage ausgeben dürfen, wird ein beträchtlicher Teil den Kunden keinen Nutzen mehr bringen, weil viele professionelle Veranstalter die derzeitige Durststrecke finanziell nicht überleben werden.
Und ein Gutschein bei einem Unternehmen, dass Ende 2021 in Insolvenz steckt, bringt einem auch nichts.
Ich bin kein Wirtschaftsprüfer, aber ich bin mir sicher, dass die zigtausend ausgegebenen Gutscheine bei jedem Konzertveranstalter, Reiseveranstalter oder Eventagentur als Verbindlichkeit in die Bilanz geschrieben werden müssen. so dass sich die Schuldenquote mangels neuer Einnahmen erheblich erhöht. Und je nach Höhe der Rücklagen, die z.B. bei einer GmbH bekanntermaßen begrenz sind und Höhe der weiteren laufenden Kosten für Gehälter, Mieten, Arbeitsmittel usw. hat dann nach einer gewissen Zeit die Schuldenquote einen Wert erreicht, der das Unternehmen zwingt, eine Insolvenz anzumelden.
Die entsprechenden Automatismen sind jetzt aktuell wegen Covid-19 außer Kraft gesetzt, aber in Kürze wird diese rechtliche Ausnahmesituation beendet und viele Unternehmen sind dann schon um dem Vorwurf der Insolvenzverschleppung zu entgehen, gezwungen, Insolvenz anzumelden.
Ironman wird die Krise als Marke sicherlich überleben, aber Ironman Germany ist eine unabhängige GmbH ebenso wie Nirwana und wahrscheinlich auch Ironman Europe und kann daher durchaus komplett unabhängig von der Mutterfirma in Insolvenz gehen.
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