Vollständige Version anzeigen : StVZO im Training
mayokleckz
19.04.2018, 22:24
Hi zusammen,
bin grad gefrustet.
Wie macht ihr das, bzw was habt ihr für Erfahrungen mit den Kontrolleuren auf den Straßen?
Sind eure Trainingsräder Zulassungskonform bzw. nehmt ihr im Rucksack alles mit auf Tour? Spätestens beim Training mit dem Triathlon Rad ist man ja maximal weit weg von der Einhaltung StVZO.
Ich kam vorhin 18:00 Uhr von meiner kleinen Ausfahrt und bekam eine Rechnung von 20 € mit nach Hause. Und das mit meiner für mich Straßentauglichen Emma, hatte meine Lampe nicht in der Tasche :(
"Auch bei Tag muss man das Leuchtmittel mitführen. Am Auto hat mans ja auch dabei" :dresche
tandem65
19.04.2018, 22:33
Hi zusammen,
bin grad gefrustet.
Wie macht ihr das, bzw was habt ihr für Erfahrungen mit den Kontrolleuren auf den Straßen?
Sind eure Trainingsräder Zulassungskonform bzw. nehmt ihr im Rucksack alles mit auf Tour? Spätestens beim Training mit dem Triathlon Rad ist man ja maximal weit weg von der Einhaltung StVZO.
Ich kam vorhin 18:00 Uhr von meiner kleinen Ausfahrt und bekam eine Rechnung von 20 € mit nach Hause. Und das mit meiner für mich Straßentauglichen Emma, hatte meine Lampe nicht in der Tasche :(
"Auch bei Tag muss man das Leuchtmittel mitführen. Am Auto hat mans ja auch dabei" :dresche
StVZO-Novelle vom 18.0.2018 beachten. Beleuchtung muß am Tag nicht mehr mitgeführt werden. (https://fahrradzukunft.de/26/neufassung-stvzo-zur-fahrradbeleuchtung/)
Insofern Einspruch erheben und die/den Dame/Herren zur Fortbildung schicken.
:Huhu: :Blumen:
...... hatte meine Lampe nicht in der Tasche :(.....
das ist das problem. musst sie bei tageslicht nicht dran- aber eben dabeihaben. auch bei rennrädern. hat natürlich kaum einer. allerdings triift man auch äußerst selten auf so unkulante kontrolleure. ich wurde zum glück beim training noch nie kontrolliert.
Ich persönlich habe keine Beleuchtung an meinem Rennrad und führe auch keine mit. Es ist zwar sinnvoll (auch bei Tag), da man besser gesehen wird, aber viele haben keine.
Für Rennräder gelten aber etwas andere Regeln als für normale Räder. Dieser (http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_67.php) Link sollte dir etwas weiterhelfen. Unter §67 Abs.11 findest du die wichtigsten Informationen.
StVZO-Novelle vom 18.0.2018 beachten. Beleuchtung muß am Tag nicht mehr mitgeführt werden. (https://fahrradzukunft.de/26/neufassung-stvzo-zur-fahrradbeleuchtung/)
Insofern Einspruch erheben und die/den Dame/Herren zur Fortbildung schicken.
:Huhu: :Blumen:
oh, das ist echt frisch ausm ticker,,,,,
mayokleckz
19.04.2018, 23:00
Die Neufassung kannte ich nicht, ich hab ihm das voll abgekauft.
So ein Sack. Dann hat es ihm wohl nicht gepasst, dass ich ohne Ausweis unterwegs oder was weiß ich.
Morgen gleich mal zur Wache fahren und vorsichtig anfragen was jetzt Sache ist.
Danke für die schnellen Antworten.
Nobodyknows
20.04.2018, 06:12
Die Neufassung kannte ich nicht, ich hab ihm das voll abgekauft.
So ein Sack. Dann hat es ihm wohl nicht gepasst, dass ich ohne Ausweis unterwegs oder was weiß ich.
Und ich habe gedacht die bayrische Polente ist nur im bayrisch-hessischen Grenzgebiet zu den Autofahrern mit hessischen Kennzeichen so garstig....
Gruß
N. :Huhu:
tandem65
20.04.2018, 06:38
Die Neufassung kannte ich nicht, ich hab ihm das voll abgekauft.
So ein Sack. Dann hat es ihm wohl nicht gepasst, dass ich ohne Ausweis unterwegs oder was weiß ich.
Morgen gleich mal zur Wache fahren und vorsichtig anfragen was jetzt Sache ist.
Ich würde nicht zur Wache fahren. Was ist auf Deinem Ticket notiert als vergehen. Wenn da der Perso nicht drauf steht wird das von Deiner Seite keinesfalls bestätigt. ;)
Widerspruch sowie Dienstaufsichtsbeschwerde auf dem Dienstweg an das RP. Schriftlich!
Bommel91
20.04.2018, 07:35
Es gibt keine Pflicht den Perso mitzuführen.
StVZO-Novelle vom 18.0.2018 beachten. Beleuchtung muß am Tag nicht mehr mitgeführt werden. (https://fahrradzukunft.de/26/neufassung-stvzo-zur-fahrradbeleuchtung/)
Insofern Einspruch erheben und die/den Dame/Herren zur Fortbildung schicken.
:Huhu: :Blumen:
Ja, nur das hilft.
Die Neufassung kannte ich nicht,
Er auch nicht, obwohl es sein Job ist. Für uns Laien ist der Newsletter von https://www.buzer.de eine feine Sache. :Blumen:
Es gibt keine Pflicht den Perso mitzuführen.
Das wäre ja auch noch schöner.
Es gibt keine Pflicht den Perso mitzuführen.
Jein.
§ 1 Abs. 1 Satz 1 f. PAuswG:
"Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten.
Sie müssen ihn auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität berechtigten Behörde vorlegen und es ihr ermöglichen, ihr Gesicht mit dem Lichtbild des Ausweises abzugleichen."
Bei dem schönen Wetter aktuell fahre ich häufig erst recht spät los (kurz vor 19 Uhr, 2h dann), es ist aber ja glücklicherweise richtig lange passabel hell.
Auch am TT nehme ich aber meine mittlerweile sogar STVO-zugelassene äußerst lichtstarke Frontlampe und die STVO-Rückleuchte mit. Gerade in beginnender Dämmerung wird man schlechter gesehen, da bin ich mittlerweile sensibiliert und schalte das Licht schon recht früh auf leichter Stufe ein. Man könnte auch die höchste Stufe nehmen, aber ... die Leuchte hat schon gut Power und die niedrigste Stufe ist schon ziemlich hell.
Am helligsten Tage mache ich das aber nicht, bspw. Wochenendtour.
Es ist immer wieder ärgerlich, wenn nicht mal die die Gesetzeshüter die Gesetze kennen.
Will man nicht einen so großen Klopper mit sich schleppen, wie ich aktuell, kann man natürlich auch auf ganz kleine STVO-Lampen setzen. Die leuchten zwar nix aus, aber gesehen wird man meistens doch leicht besser und mit STVO-Zulassung sollte es auch keine Probleme geben.
Allerdings fahre ich nicht mit Pedalreflektoren und Speichenreflektoren oder reflektierenden Reifenflanken. Also ... anhalten könnten sie mich dann dennoch - zu Recht.
Sollte es wieder dunkler werden (Herbst), setze ich lieber auf reflektierende Überschuhe oder Reflektorstreifen an Fußgelenk und Reflektorstreifen an den Armen + Handschuhe, damit auch Handzeichen gesehen werden können.
Ich denke es kommt immer etwas auf die Gegend an - bei uns ist Polizeipräsenz ja eh quasi 0, von daher macht eh jeder was er will.
18 Uhr, aktuell bei dem tollen Wetter, dürfte jedenfalls weit weg von Beleuchtungspflicht in der Dunkelheit sein.
Bommel91
20.04.2018, 13:51
Jein.
§ 1 Abs. 1 Satz 1 f. PAuswG:
"Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten.
Sie müssen ihn auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität berechtigten Behörde vorlegen und es ihr ermöglichen, ihr Gesicht mit dem Lichtbild des Ausweises abzugleichen."
Das heißt nicht, dass Du ihn mitführen musst.
Lebemann
20.04.2018, 15:09
Aus der Sicht eines Polizist - der seinen Kollegen nicht in Schutz nehmen möchte.
Grundsätzlich gibt es keine Ausweispflicht in Deutschland. Ist deine Identität allerdings nicht zweifelsfrei feststellbar, ist zum Zwecke der Identitätsfeststellung einiges erlaubt. Wen das genauer interessiert, kann mal nach dem Stichwort - Stufenfolge schauen.
Insofern hat der Kollege bei weitem nicht aus den vollen Geschöpft.
Eine Beschwerde bei seinem Vorgesetzten führt wohl eher dazu, dass der besagte Kollege in den nächsten Wochen und Monaten noch kleinlicher wird. Fortbildungen bei fertigen Polizisten sind absolute Mangelware. Es fehlt an Personal an allen Ecken und Kanten. Ich warte seit über 2,5 Jahren auf meinen Kriminallehrgang, obwohl ich in diesem Bereich bereits arbeite. Die Länder haben kein Geld. Wer sich nicht selbst fortbildet oder permanent alle Gesetzesänderungen im Kopf hat, läuft schnell Gefahr, mal eine falsche Entscheidung zu treffen. Ein Polizist hat nicht die Zeit, wie ein Anwalt oder Staatsanwalt/Richter, sich den exakten Wortlaut mal kurz im Internet nochmal nachzuschauen.
In diesem Sachverhalt hat der Kollege sehr wahrscheinlich falsch gelegen. Ich kenn den kompletten Sachverhalt nicht! Daher würde ich jetzt einfach mal empfehlen, dass Gespräch mit dem Beamten zu suchen und ihn freundlich auf die Änderung im Gesetz hinzuweisen. Bedenke, man sieht sich immer zweimal im Leben. Du wärst nicht der erste, der als "Hobby" eines Polizisten endet.
Lg
Das heißt nicht, dass Du ihn mitführen musst.
Deshalb auch "Jein".
Bommel91
20.04.2018, 23:08
Haarspalterei, formal juristisch nein, aber man bricht sich auch keinen Zacken aus der Krone das kleine Ding mitzunehmen. Stimme dir also zu.
mayokleckz
21.04.2018, 09:57
Haarspalterei, formal juristisch nein, aber man bricht sich auch keinen Zacken aus der Krone das kleine Ding mitzunehmen. Stimme dir also zu.
Normal hab ich Perso, EC-Karte und bissi Geld dabei. Man weiß ja nie. Bin da aber nur "kurz" den neuen Sattel und die Sensoren Probe gefahren und war nicht auf ne Tour eingestellt. Hab da eher an Werkzeug als an den Perso gedacht.
Er war auch eher genervt, dass ich den Perso nicht dabei hatte, als dass er von Mitführpflicht gesprochen hat.
"...Ausweis dabei - nein, Licht dabei - nein . .'stöhn'. Dann muss ich ihnen eine Verwarnung aussprechen, weil Licht muss man mitführen..."
Jetzt wirds wild:
Ich war bei der Wache und hab mich erkundigt was denn Sache ist. Gleich Beschwerde einlegen muss ja aus genannten Gründen nicht sein.
Auf dem Zettel Stand StVO §2... und nicht StVZO. Ich hab den Zettel bekommen, da ich den mit Blau beschilderten Radweg nicht benutzt, bzw. zu früh verlassen habe, um Links abzubiegen. Davon hat der Kollege Wachtmeister nur kein Wort erwähnt. . . Die teuersten 50 m meines Lebens...
Schon seltsam :confused: , egal bezahlt und gut ist's. Und ich hab mich mal wieder mit den Vorschriften für Radfahrer auseinander gesetzt ;) Kann ich in Zukunft bestimmt öfter brauchen.
Davon hat der Kollege Wachtmeister nur kein Wort erwähnt. . . Die teuersten 50 m meines Lebens...
Die Polizei, dein Freund und Helfer. ist der Slogan noch aktuell? Ich hätte mich wohl nicht beherrschen können das den Polizisten zu fragen. Liest sich furchtbar für mich. Es gibt soviel zu tun, die Polizei ist maßlos unterbesetzt und dann haben nehmen sie sich die Zeit für so einen Quatsch...
(Damit der Beitrag nicht so negativ rüber kommt: Bisher hab ich persönlich die Polizei tatsächlich als Freund und Helfer erlebt und wirklich nur nette gute Polizisten erwischt wenn ich mal einen gebraucht hab oder einer was von mir wollte)
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