Vollständige Version anzeigen : Vom Autofahrer angefahren - worauf muss man dringend achten?
carolinchen
10.08.2015, 17:22
Hallo @ all:
mein Mann ist gestern hinterrücks vom Autofahrer auf dem Radstreifen angefahren worden.
Autofahrer hat angehalten und mein Mann wurde, Polizei war da und mein Mann wurde mit Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht.
Diagnose: Lendenwirbel sind Dornfortsätze gebrochen, Ellenbogen mußte genäht werden und Schürfwunden.
Rad ist wohl komplett hinüber und der Rest der Ausrüstung ist hin.
Jetzt meine Frage an euch worauf man alles achten soll um keine Fehler zu machen und hinterher auf Kosten sitzen zu bleiben.
Anwalt wird eingeschaltet aber vielleicht fällt euch noch was aus eigener Erfahrung ein ?
Neoprenmiteingriff
10.08.2015, 17:25
Erstmal Gute Besserung an deinen Mann.
Wichtig alle Beweise sichern, Zeugen Arztbriefe Protokolle vom Rtw etc.
Fotos etc
Dann Fachanwalt für Verkehrsrecht...wählen.
Nichts voreilig unterschreiben etc.
Thorsten
10.08.2015, 18:02
Autsch :( - gute Besserungswünsche an Christian :Blumen:.
so ein Mist u. Pech ....
Gute, schnelle und umfassende Genesung für Deinen Mann!
Oje, liebe Besserung für ihn :Blumen:
Walfanggegner
10.08.2015, 19:05
Gute Besserung an deinen Mann!
RA ist eine gute Idee wenn es ja wie hier um Personenschaden geht.
Der Anwalt / die Anwältin wird euch dann umfangreich beraten, wie es weitergeht. Ist ja auch deren Job.
Polizeiliche Aufnahme ist auf jeden Fall schon mal sehr gut. Wenn ihr nicht selbst Bilder an der Unfallstelle gemacht habt dann haben sicher die Beamten von Ort welche gemacht?
Wenn ja bereits verbindlich feststeht, dass es zum Anwalt geht könnt / solltet ihr vorerst selbst nichts unternehmen. Also nicht bereits selbst mit der gegnerischen Versicherung hin- und herschreiben etc.
Einfach besser morgen zum Anwalt als übermorgen und vielleicht schon mal Vorarbeit leisten in Form von Raussuchen der Kaufbelege für Rad & Ausrüstung.
finisher05
10.08.2015, 19:19
Gute Besserung (für deinen Mann)
1. Erfahrenen Anwalt kontaktieren.
2. Beim Material am besten einen Gutachter beurteilen lassen.
Falls ihr blauäugig Kaufbelege vorlegt freuen sich die Versicherungen( schadhaftes Material wird in der Regel zum "Gebrauchswert" abgerechnet).
Wenn die Sachen natürlich flammneu waren dann wird ein Kaufbeleg ausreichen.
Pmueller69
10.08.2015, 19:34
Als ich meinen Unfall mit Schlüsselbeinbruch hatte, habe ich selber Fotos und Skizzen vom Unfallort und Unfallhergang gemacht, die ich dann meiner Anwältin und der gegnerischen Versicherung vorgelegt habe.
Das hat sich sich für mich dann ganz gut bewährt.
Gute Besserungswünsche für Deinen Mann.
carolinchen
10.08.2015, 19:42
Gute Besserung (für deinen Mann)
1. Erfahrenen Anwalt kontaktieren.
2. Beim Material am besten einen Gutachter beurteilen lassen.
Falls ihr blauäugig Kaufbelege vorlegt freuen sich die Versicherungen( schadhaftes Material wird in der Regel zum "Gebrauchswert" abgerechnet).
Wenn die Sachen natürlich flammneu waren dann wird ein Kaufbeleg ausreichen.
Das ist doch aber die Regel, man bekommt doch nur den Zeitwert oder soll mein Mann erst losziehen und sich was Neues kaufen?
Das Rad ist 2 Jahre und die Laufräder 1,5 Jahre alt....das ist schon fast nix mehr wert....:(
Walfanggegner
10.08.2015, 19:59
(...)
2. Beim Material am besten einen Gutachter beurteilen lassen.
Falls ihr blauäugig Kaufbelege vorlegt freuen sich die Versicherungen( schadhaftes Material wird in der Regel zum "Gebrauchswert" abgerechnet).
Wenn die Sachen natürlich flammneu waren dann wird ein Kaufbeleg ausreichen.
Selbständig einen Sachverständigen beauftragen würde ich zunächst mal sein lassen. Erst zum Anwalt und diesen dann entscheiden lassen, ob ein Sachverständiger benötigt wird und wer diesen beauftragt.
Als allerallererstes wirklich mit dem Anwalt besprechen, dort die Vollmacht unterschreiben und die Schweigepflichtentbindungserklärung zur Anforderung von Attesten.
Und wenn alles von Anfang an über den Anwalt läuft entfällt auch automatisch das erwähnte blauäugige Einreichen von Belegen.
Das ist doch aber die Regel, man bekommt doch nur den Zeitwert oder soll mein Mann erst losziehen und sich was Neues kaufen?
Das Rad ist 2 Jahre und die Laufräder 1,5 Jahre alt....das ist schon fast nix mehr wert....:(
Schadenbedingte Reparaturkosen werden ersetzt oder im Falle des Totalschaden der Zeitwert abzgl. evtl. Restwert.
Ich würde erst die Info des RA abwarten, dass die gegenerische Versicherung die Kostenübernahme dem Grunde nach eingestanden hat bevor ich auch nur einen einzigen Euro in Neubeschaffung investiere. Auch wäre eine Bezifferung des Schadens zunächst hilfreich. Man will ja wissen, wieviel vom Betrag X man ggfs. selbst drauflegt.
Entweder wird der RA den Neuwert zur ersten Bezifferung des Schadens ansetzen, Restwert Null und dann prozentual einen Abzug vornehmen und schauen ob die gegnerische Versicherung es "schluckt". Vielleicht werden diese daraufhin einen Sachverständigen beauftragen. Vielleicht werdet ihr das nach Rücksprache mit dem RA selbst machen.
Im Moment vieles denkbar.
Erster Schritt aber sollte der zum RA sein und dort alles weitere abstimmen.
crimefight
10.08.2015, 20:28
Die Versicherung rechnet eh selbstständig-ob mit oder ohne Belege ist völlig egal. Porblem nur: Teile noch in der Garantiezeit aber angeblich keinen Belege...
Wichtig ist, dass die defekten Teile greifbar bleiben.
Außerdem beauftragt die Vesicherung auch bei Bedarf selbstständig einen Gutachter / Sachverständigen. Der schaut sich die vor Ort an.
Erst wenn ihr mit eurem Anwalt nicht mit der Abrechnung zuufrieden seit, gehts weiter.
ZUm Thema Schmerzensgeld: Nur Arbeitsunfähigkeit bringts.
Gute Genesung!!
Schwarzfahrer
10.08.2015, 21:23
Oje, das Gefühl kenne ich nur zu gut, ist bei mir ja nur 3,5 Jahe her. Gute Besserung!:Blumen:
Aus meiner Erfahrung: Zeitwert wurde nach Gutachten ersetzt incl. Gutachtenkosten (netter Vereinskollege BA mit Fahrradlagen hat es ausgestellt); bis zur Schadensregulierung Fahrrad nicht mehr anfassen. Alle anderen Teile (Kleidung, Rucksack, ... wurden ohne Beleg ersetzt (Neubeschaffungswert habe ich im Internet recherchiert). Alle Fahrten zu Arzt, Therapie, etc. dokumentieren (ich brauchte sogar Mietwagen für eine Zeit, solange ich nicht arbeiten konnte) - wird alles ersetzt, wie auch die Kosten für schon bezahlte Wettkämpfe, die ich nicht antreten konnte.
Das meiste war aber das Schmerzensgeld - und das ist wie beim Teppichhandel. Arbeitsunfähig war ich keine zwei Wochen, Büroarbeit ging recht bald. Aber man kann auch z.B. ausgefallene Hausarbeit, bei mir auch Pflege von behindertem Kind, etc. in die Waage werfen; ich habe mir (das war Monate nach dem Unfall) eine Prognose für eventuelle bleibende Schädigungen, später mögliche Einschränkungen von einem Orthopäden eingeholt, etc.
Laßt Euch auf keinen Fall zu früh auf irgendeine Schnellregulierung ein; lieber warten, bis klar ist, wie alles verheilt, um dann konkretere Verhandlungsmasse zu haben. Wenn die Versicherung einmal bezahlt hat, geht meistens kein "Nachschlag" mehr, wenn ein Gesundheitsproblem bleibt. Bei mir wurde eines der Wirbelbrüche auch erst nach drei Monate festgestellt - und der hinterließ auch die deutlichste bleibende Schädigung.
Caro: Gute Besserung an deinen Mann! :Blumen:
Schwarzfahrer
10.08.2015, 22:13
Das ist doch aber die Regel, man bekommt doch nur den Zeitwert oder soll mein Mann erst losziehen und sich was Neues kaufen?
Das Rad ist 2 Jahre und die Laufräder 1,5 Jahre alt....das ist schon fast nix mehr wert....:(
Der Zeitwert ist so schlecht auch nicht; mein Rad war 7 Jahre alt, und es gab noch gut 60 % des Kaufpreises als Zeitwert (laut Gutachten). Bei 2 Jahren wird wohl deutlich mehr sein. Ich habe mir aber die Neuanschaffung durch das Schmerzensgeld mehr als ergänzen können.
gute Besserung
ein Beispiel
Schaden am Rad und Radklamotten wurden bei
meinem Schaden im letzten Jahr (Schuld war eindeutig beim Autofahrer)
folgendermaßen abgerechnet
die Versicherung(DEVK) überwies einen Betrag
mit dem ich mich auf Anraten meines Anwaltes
einverstanden erklärte.( Schmerzensgeld, Nutzungsausfall ist
eine andere Geschichte)
Rad
meine Angaben:
Rad 2 Jahre alt, mit Rechnung 2350 EUR
Laufräder 3 Jahre alt mit Rechnung 340 EUR
Versicherung zahlte:
Rad, 1800 EUR
Laufräder 240 EUR
Radklamotten
meine Angaben:
Helm,Brille,Trikot,Hose,Schuhe,Handschuhe
da habe ich keine Rechnungen beigelegt sondern die Preise
verlinkt, die ich momentan im I-Net für vergleichbare Sachen zahlen müßte
Fotos, der beschädigten Sachen, und das Alter mußte ich beifügen
Alles zusammen ergab eine Summe ca 750 EUR
Versicherung zahlt:
für Sachen aus 2014 wurde nichts abgezogen
für Sachen aus 2013 ca 10% vom Neuwert abgezogen
für Sachen aus 2012 ca 20% vom Neuwert abgezogen
insgesamt wurden so ca 600 EUR von der Versicherung veranschlagt
dadurch, das ich bei den Radsachen etwas gemogelt habe und
neuwertige Sachen(SSV) günstiger bekommen kann
komme ich unterm Strich also mit +- 0 aus der Sache heraus
Zeugen, Zeugen, Zeugen!!!
Den Rest bekommen die Anwälte schon hin.
Gute Besserung!:Blumen:
:-(( Gute Besserung an Christian. Das braucht kein Mensch.
carolinchen
11.08.2015, 07:39
Danke für die vielen Genesungswünsche!:Blumen: :Blumen: :Blumen:
Die Frage die sich für ihn noch stellt ob Krankschreibung im Verhältnis zum Schmerzensgeld steht?
Thorsten
11.08.2015, 07:55
Gibt es für Nicht-Angestellte denn keinen Ersatz von Verdienstausfall?
Walfanggegner
11.08.2015, 08:00
Auch dazu wird der Anwalt die kompetenteste Auskunft erteilen können.
Generell ist es so, dass man bei den Versicherungen Listen / Datenbanken hat, bei denen man bestimmte Verletzungen eingeben / suchen kann. Und das Suchergebnis sind dann aktuelle (oder halbwegs aktuelle) vom Gericht zugesprochene Schmerzensgeldentschädigungen für vergleichbare Verletzungen.
Um zu schauen, inwiefern das vergleichbar ist wird oft auch eben die Dauer der AU herangezogen und verglichen.
Auf solche Listen / Datenbanken (umfangreicher als das, was man selbst so im Internet findet) haben aber auch die Anwälte Zugriff. Die müssen ja auch wissen, was sie fordern können ohne einfach aus der Hüfte zu schießen.
slo-down
11.08.2015, 08:04
Hallo Caro, ich kann dir nur empfehlen geh zu einem Anwalt und hör nicht nur auf das Forum.
Guter Freund wurde bei einer gemeinsamen Rad Ausfahrt auch vom Rad geholt.
Ich kann dir nur den Tipp geben, aktuell nichts zu unterschreiben was Richtung Schmerzensgeld etc. geht, ohne mit eurem Anwalt gesprochen zu haben.
Liebe Carolin,
Ich würde mich dem Tipp von Slo-down anschliessen.
Deinem Mann gute Besserung und toi, toi,toi bei der Schadensreguliereung.
Ich hoffe wir sehen uns 2017 gemeinsam in Roth wieder!
Lutz
carolinchen
11.08.2015, 08:49
Gibt es für Nicht-Angestellte denn keinen Ersatz von Verdienstausfall?
Er hat wohl gerade eininge Abschlüsse die sich anbahnen und die Innenrevision achtet scharf darauf dass bei Krankmeldung keine gemacht werden.
Klar bekommt er Krankentagegeld aber Provisionen sind auch nicht schlecht :cool:
Oh man, auch von mir gute Besserung an deinen Mann. :Blumen:
trailschnecke
11.08.2015, 10:06
Erstmal gute Besserung an deinen Mann.
Bei meinem Crash habe ich dann jedes Teil beim Rad (ok, war auch ein Selbstaufbau) seperat zum UVP aufgelistet (gab keine Rechnung).
Und Koolstop-Bremsbeläge oder Gore-Bowdenzüge usw. kosten nun mal mehr als Standart.
War sogar ein Gutachter da. Allerdings für Autos. (Gibt es Gutachter für Fahrräder?) Hat sich alles angekuckt was ich ihm gezeigt und erklärt habe und dann genickt.
Meine Anwältin hat mir noch gesagt das Schutzkleidung (also Helm) immer mit 100% ersetzt wird. Kein Zeitwert.
Schwarzfahrer
11.08.2015, 13:17
Danke für die vielen Genesungswünsche!:Blumen: :Blumen: :Blumen:
Die Frage die sich für ihn noch stellt ob Krankschreibung im Verhältnis zum Schmerzensgeld steht?
Mein Verständnis war, daß es keinen Zusammenhang gibt. Verdienstausfall, wenn belegbar durch die Krankschreibung entstanden, kann getrennt eingefordert werden, glaube ich. Und Arbeitsfähigkeit heißt nicht bei jedem Beruf gleich "Bagatellverletzung". Das Schmerzensgeld ist, wenn keine in % definierbare bleibende Behinderung entsteht (was ich hoffe), reine Verhandlungssache.
Aber wie schon mehrfach gesagt: laß' Dich von einem Anwalt beraten, der sich damit auskennt.
Und die Entscheidung, ob Krankschreibung oder nicht, sollte sich primär daran orientieren, ob es für seine Genesung hilfreich ist, oder nicht. Ich konnte früh wieder arbeiten gehen (Büroarbeit), aber nur mit Mietwagen, da Radfahren unmöglich war - also kein Grund für Krankschreibung; zu Hause hätte ich meinen Rücken mehr belastet, da ich nicht ruhig sitzen kann ;) . Wenn er aber wegen der Verletzung nicht gut sitzen oder gehen kann, ist Krankschreibung vermutlich sinnvoll, egal was im Beruf so ansteht.
Erstmal gute Besserung!
Ich wurde auch vor 5 Jahren angefahren und hatte weder Anwalt noch irgendwen, der sich damit auskannte. Das Rad wurde von einem Radladen begutachtet und mir wurde einfach alles ersetzt, was defekt war (bei mir war das Gabel und die Laufräder). Zusätzlich hab ich Schmerzensgeld gefordert (hatte mich vorher erkundigt was in etwa realistisch ist) und auch ohne Probleme bekommen.
Mit Anwalt geht das sicher noch besser.
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