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Vollständige Version anzeigen : Fahrradwege


Fladi
11.08.2009, 17:37
http://www.faz.net/s/Rub9AE899D74FA64E1C97C29D196E8EB0BB/Doc~E7C41EE4E858F4E3EB032FF9790E4B117~ATpl~Ecommon ~Scontent.html

grade eben in der FAZ gelesen

FinP
11.08.2009, 18:32
Satire? Mehr linksseitige Radwege? Das ist Mord...

neonhelm
11.08.2009, 21:30
na, ganz generell doch mal ein praxisnaher Artikel.

Aber ich wär ja einfach dafür, die Benutzungspflicht aufzuheben und gut ist. Spart man sich auch ne Menge Schilder...

Jupp
11.08.2009, 21:48
Bis auf den Quatsch mit dem linksseitigen Radweg ist der Artikel sehr gut und zeugt von Sachverstand. Die Sache mit dem Linksfahren hat jedoch Denkfehler....

fritz007
12.08.2009, 00:54
Ich glaube das war der einzige Artikel, den ich heute ganz zu lesen geschafft habe. Immerhin kennen sie auch Triathleten. :Cheese:
Und über linksseitige Radwege brauchen wir uns bei einem Training jenseits 25 km/h eh keine Gedanken zu machen. :Huhu:

anistoepsel
12.08.2009, 08:54
Wow, ich glaube, dass ist einer der ersten Pro-Radfahrer-Artikel, die ich je gelesen habe. Und der es dann auch noch schafft, Verständnis für Rennradfahrer/Triathleten aufzubringen....

xeed
12.08.2009, 11:18
sehr interessant! nur ändern wird sich so schnell nix!

ASG6666
12.08.2009, 11:53
sehr interessant! nur ändern wird sich so schnell nix!

Vieleicht ändert sich nicht so schnell was an den (sogenanten) Radwegen oder der Gesetzteslage.
Aber hier im Raum Hannover ist die "Presse"-Meinung ehr: Radfahrer == Rowdies.

Da sind solche Artikel dann eine wohltuende Ausnahme.

Rob
12.08.2009, 14:27
Bis auf den - m.E. Blödsinn - mit den linksseitigen Radwegen ein super Artikel, der mir mehr als aus der Seele spricht.

Ich versuche - weil ich ja auch und nicht wenig Autofahrer bin - wann immer es geht, einen vorhandenen Radweg zu benutzen. Vielleicht hatte ich deshalb schon 2 Speichenbrüche ?!

Manche Radwege sind wirklich in desaströsem Zustand und dann dazu alle möglichen dahinschleichenden Radler und Ausflügler, Kinder, Hunde etc.
Und dann das Beste, alle par 100m ist Schluss mit Radweg, ab auf die Strasse, dann wieder zurück, genau wie im Artikel beschrieben.

Und dann natürlich alle paar 100m auch entsprechende Randsteine etc. Da freut sich der LRS...

Auch ich sehe mich deshalb zunehmend genötigt, trotz Vorschrift auf der Strasse zu bleiben und eben nicht den Radweg zu nutzen.

Die Beschimpfungen der Autofahrer muss man dann eben hinnehmen.

Einmal habe ich versucht, einem das mit den Laufrädern zu erklären und das ein RR eben nicht mit MTB oder Klapprad etc. vergleichbar ist, worauf der meinte, dass man sich dann eben kein so ein Sch...rad kaufen soll :Peitsche:

neonhelm
12.08.2009, 15:15
Manche Radwege sind wirklich in desaströsem Zustand

Das ist ja zunehmend der Fall, da die Gemeinden kein Geld zum Reparieren haben.

In einem freundlichen Brief auf die Gefährdung hinweisen und bitten, an dieser Stelle die Benutzungspflicht aufzuheben. Dann hat die Gemeinde vier verschiedene Möglichkeiten, zu reagieren:

a) Nix tun. Wenn was passiert, laufen sie aber Gefahr, verklagt zu werden. Das wollen sie normalerweise vermeiden.
b) Reparieren. Werden sie nicht tun, da zu teuer.
b) Schild mit "Radwegschäden" drauf aufhängen. Das entbindet dich von der Benutzungspflicht (Zumutbarkeit). Muss die Gemeinde aber ein extra Schild kaufen und anbringen.
c) Radwegzeichen abnehmen. Das entbindet dich auch von der Benutzungspflicht. Wo kein Schild, da kein Radweg. Für die Gemeinde der billigste und einfachste Weg.

GrrIngo
12.08.2009, 15:23
c) Radwegzeichen abnehmen. Das entbindet dich auch von der Benutzungspflicht. Wo kein Schild, da kein Radweg. Für die Gemeinde der billigste und einfachste Weg.

Naja, ein Radweg ist immer noch da, wenn auch nicht mehr benutzungspflichtig. Aber hier haben einzelne Gemeinden auch schon eine Lösung für das Problem gefunden: rundes weißes Schild mit rotem Rand und einem schwarzen Fahrradsymbol. Der Rad/Fußweg verläuft daneben etwas abgesetzt, nicht mehr dazugehörend, und dennoch in Ermangelung einer Alternative benutzungspflichtig.

Gruß
GrrIngo

neonhelm
12.08.2009, 15:29
Der Rad/Fußweg verläuft daneben etwas abgesetzt, nicht mehr dazugehörend, und dennoch in Ermangelung einer Alternative benutzungspflichtig.


:confused:

GrrIngo
12.08.2009, 15:33
:confused:

Ganz einfach: Straße für uns gesperrt. Radweg nicht dazugehörend, da abgesetzt, also zulässig. Und da offiziell nicht benutzungspflichtig, besteht auch kaum Instanthaltungsaufwand. Nun aber: keine Alternative zum 'nicht benutzungspflichtigen' Radweg bedeutet?

Gruß
GrrIngo

neonhelm
12.08.2009, 15:40
Ganz einfach: Straße für uns gesperrt. Radweg nicht dazugehörend, da abgesetzt, also zulässig. Und da offiziell nicht benutzungspflichtig, besteht auch kaum Instanthaltungsaufwand. Nun aber: keine Alternative zum 'nicht benutzungspflichtigen' Radweg bedeutet?


Ach so, die Straße mit Zeichen 254 (Verbot für Radfahrer) gesperrt.

Gut, für die meisten innerörtlichen Radwege dürfte die Beschilderung nicht durchführbar sein und auch außerorts fallen mir hier nicht allzu viele Beispiele ein. Sollte die Gemeinde hier sowas planen oder gar durchführen, würden die Kosten der Aktion höchstwahrscheinlich ebenfalls einen Aufschrei auslösen. :Lachen2:

neonhelm
21.09.2009, 17:32
Kopenhagen geht voran. Highway-Netz für Radfahrer! (http://www.copenhagenize.com/2009/08/bicycle-commuter-superhighways-in.html)

Metronom
21.09.2009, 19:22
Wenn ich mich nicht irre, hat sich doch die Benutzungspflicht für Radwege zum 01.09.09 geändert, und nur noch dort wo es ausdrücklich verlangt ist, wird von der Stadt/Gemeinde wg erhöhter Gefahr für Radfahrer festgesetzt, besteht Benutzungspflicht, ansonsten liegt es im Ermessen des Radfahrers die Strasse zu benutzen.

Grüsse

Metronom

HendrikO
21.09.2009, 19:50
Das wird leider überall falsch verbreitete. Die Benutzungspflicht bestand bisher und auch in Zukunft überall dort, wo sie durch ein blaues Radwegschild ausgwiesen wird. Die Ausschilderung soll eigentlich eine Ausnahme sein, also nur dort angeordnet werden, wo es für die SIcherheit der Radfahrer unverzichtbar ist. Wenn ein Schild steht, ist die Pflicht aber da, auch wenn es zu Unrecht steht. Man kann es aber relativ leicht vor Verwaltungsgerichten wegklagen. :-)

Die Benutzungspflicht entfällt dann, wenn die Benutzung unzumutbar ist. Etwa wenn im WInter nicht geräumt wurde, Fußgänger den Weg blockieren, Autos darauf parken u.s.w.

Gruß
Hendrik, Radwegablehner

Thorsten
21.09.2009, 21:10
Wenn ein Schild steht, ist die Pflicht aber da, auch wenn es zu Unrecht steht. Man kann es aber relativ leicht vor Verwaltungsgerichten wegklagen. :-)
Das ist das ungünstige an der Gewaltenteilung. Der nicht so nette Herr mit der Uniform hat keine Arbeit damit, wenn du hinterher das Schild wegklagst, die bleibt beim entsprechenden Richter und sonstwem hängen. Also braucht er sich auch auf keinen Deal einlassen, dass du auf das Wegklagen verzichtest, wenn er auf das Knöllchen verzichtet. Und vermutlich wird man das Knöllchen
auch nicht erstattet kriegen, wenn man am Ende Recht bekommt, dass das Schild da zu Unrecht steht. Hat da schon jemand ein entsprechende Urteil zu gesehen?

Heute kamen mir übrigens wieder 4 Erwachsene alle nebeneinander auf dem gemeinsamen Rad-/Fußweg entgegen, 10-15 m vor sich einen recht großen Hund und machten sehr behäbige Anstalten, den Hund und die eigenen Är... an die Seite zu bringen. Nur wegen des Hundes habe ich die Geschwindigkeit reduziert, bei ihm konnte man Mitdenken im Straßenverkehr nicht voraussetzen.

HendrikO
21.09.2009, 21:15
Man kann nicht die Knöllchen wegklagen, sondern die widerrechtlich aufgestellten Schilder. Das nutzt einem nix, wenn man die Knolle schon hat.

Zu deinem Fall: freu dich doch. Hättest du auf der Straße fahren dürfen, ist eh sicherer.

Thorsten
21.09.2009, 21:34
Zwischen dem Punkt, an dem ich die Meute entdeckt habe und der Meute war ein durchgängiger breiter Streifen Wiese. Das wäre holprig geworden und außerdem gibt es keine Flucht vor dem Feind :Duell: :Cheese:. Und ob der Polizist mir das abnehmen würde, dass ich heute auf der Straße fahre, weil da gestern 4 Personen und ein Hund gewesen sind?

HendrikO
21.09.2009, 21:38
Dürfte schwierig werden. Aber du kannst ja mal ein Grundsatzurteil dazu durchprozessieren. ;-)