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Vollständige Version anzeigen : Startgebühr IM Germany 2007?


Ausdauerjunkie
26.11.2007, 13:53
Hallo, bin gerade dabei meine Startgeld Aufstellung für den Verein abzuschließen:Blumen: , doch leider kann ich nirgends mehr finden:confused: , was denn der gute Ironman Germany an Startgebühr genommen hat? Wer kann's mir sagen? Besten Dank im voraus!:Danke:

Carlos
26.11.2007, 14:48
:Gruebeln: ich glaube die wollten 340.- Ocken dies Jahr haben...

Car-'nicht 100% sicher'-los

Ausdauerjunkie
26.11.2007, 14:49
Danke, hört sich gut an, geb ich mal die 340 an - Man bekommt ja sowieso nur einen Bruchteil wieder - aber immerhin. thanks a lot

Wasserträger
26.11.2007, 17:33
Also mit dem Versicherungskrams und der Bearbeitungsgebühr warens 370 und paar zerquetschte Cents.... Aber offiziell warens 340 ;)

Carlos
26.11.2007, 23:06
Danke, hört sich gut an, geb ich mal die 340 an - Man bekommt ja sowieso nur einen Bruchteil wieder - aber immerhin. thanks a lot

:Gruebeln: hmmm.. zurück? also der war ja schon - da bekommste nix mehr zurück :Nee: .. oder meinst du etwa Startgebühr für 2008?.. die was nämlich 360.- Euro plus gedöns!!


Car-'360+ 360+ 360+... :Gruebeln: boaaaaa :-(( '-los

RibaldCorello
26.11.2007, 23:34
Carlos, für die Startgebühren bekommst du vom Verein einen Spendenbestätigung und die kanst du dann von der Steuer absetzen.

FinP
27.11.2007, 08:58
Carlos, für die Startgebühren bekommst du vom Verein einen Spendenbestätigung und die kanst du dann von der Steuer absetzen.

Ist das Euer Ernst? Wofür wurde denn gespendet?
Wenn ein Verein seine Überschüsse über Startgeldkosten auf die Mitglieder verteilt, dann ist das mE OK. Aber wie kann ein Verein Spendenbescheinigungen für ein Privatvergnügen ausstellen?:confused:

Mafalda_Pallula
27.11.2007, 09:12
Aber wie kann ein Verein Spendenbescheinigungen für ein Privatvergnügen ausstellen?:confused:

Gute Frage :Gruebeln:

sybenwurz
27.11.2007, 11:13
I
Wenn ein Verein seine Überschüsse über Startgeldkosten auf die Mitglieder verteilt, dann ist das mE OK.

Normal läuft es so. Aus nem Pott X kriegen alle ihre Stratgelder bezahlt, reicht der Pott nicht gibts nen maximalbetrag oder ne prozentuale Regelung.
Ist ganz nett am Jahresende, steuerrechtlich weiss ich nicht, da könnte es ne Begünstigung einzelner sein.
Da hat uns das FA ziemlich an den Eiern gezogen, weil wir die Schwimmkarten für 3 Öre gekauft, an die Mitglieder fürs Schwimmtraining aber nur für 1,50 weitervercheckt haben (also pro Karte mit 1,50 subventioniert).
Wir dürfen nichtmal den Leistungsträgern die Trikothemdchen stellen, wenn die nicht alle für umme kriegen. Die müssen die kostenlos verliehen bekommen (mit Leihvertrag), dann passt die Brille wieder.
Total deppert, aber was solls...

Thorsten
27.11.2007, 12:13
für die Startgebühren bekommst du vom Verein einen Spendenbestätigung und die kanst du dann von der Steuer absetzen.
Kannst du das mal näher ausführen, da hängt für viele von uns eine Menge Kohle dran, wenn das so ginge!

FinP
27.11.2007, 15:59
Steuerrecht ist, glaub ich, schwierig. Da sollten lieber Juristen ran.
Aber ich kann ja mal losfabulieren:
Nach §10b (1) EStG sind Ausgaben zur Förderung mildtätiger, kirchlicher, religiöser, wissenschaftlicher und der als besonders förderungswürdig anerkannten gemeinnützigen Zwecke als Sonderausgaben abzugsfähig.
Ob Startgelder für Privatveranstaltungen dazu gehören? :confused:

Aber Vorsicht: Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Bestätigung ausstellt oder wer veranlaßt, dass Zuwendungen nicht zu den in der Bestätigung angegebenen steuerbegünstigten Zwecken verwendet werden, haftet für die entgangene Steuer.
Das könnte auch für den Verein Ärger geben, falls diese Art der "Spenderei" unzulässig ist.
Habe ich da was übersehen oder missinterpretiert?

Willi
27.11.2007, 18:09
Formell ist es so, dass Spendenbescheinigungen von einem Verein nur ausgestellt werden können, wenn er die entsprechende Berechtigung dazu vom Finanzamt verliehen bekommen hat (ist nicht automatisch an die Anerkennung der Gemeinnützigkeit gekoppelt!).

Dann ist es so, dass eine Spende nur dann bescheinigt werden kann, wenn das Geld auch geflossen ist. Sprich: Du mußt dem Verein erst hundert Euro überweisen, bevor er Dir eine Spende von 100 Euro bestätigen kann.

In der Praxis läuft das so:
Du reichst eine Aufstellung Deiner Kosten ein. Parallel überweist Du den Betrag als Spende auf's Vereinskonto. Der Verein überweist Dir den Betrag zur Kompensation Deiner Kosten zurück - und bestätigt Dir die Zahlung einer Spende.

Klingt kompliziert - ist es auch. :Huhu:

DasOe
27.11.2007, 18:16
In der Praxis läuft das so:
Du reichst eine Aufstellung Deiner Kosten ein. Parallel überweist Du den Betrag als Spende auf's Vereinskonto. Der Verein überweist Dir den Betrag zur Kompensation Deiner Kosten zurück - und bestätigt Dir die Zahlung einer Spende.

Klingt kompliziert - ist es auch. :Huhu:
Und ein bißchen Vertraulichkeit im Umgang mit solchen Informationen wäre auch hilfreich ... es gibt auch noch sowas wie PM :Maso:

FinP
27.11.2007, 18:20
Formell ist es so, dass Spendenbescheinigungen von einem Verein nur ausgestellt werden können, wenn er die entsprechende Berechtigung dazu vom Finanzamt verliehen bekommen hat (ist nicht automatisch an die Anerkennung der Gemeinnützigkeit gekoppelt!).

Dann ist es so, dass eine Spende nur dann bescheinigt werden kann, wenn das Geld auch geflossen ist. Sprich: Du mußt dem Verein erst hundert Euro überweisen, bevor er Dir eine Spende von 100 Euro bestätigen kann.

In der Praxis läuft das so:
Du reichst eine Aufstellung Deiner Kosten ein. Parallel überweist Du den Betrag als Spende auf's Vereinskonto. Der Verein überweist Dir den Betrag zur Kompensation Deiner Kosten zurück - und bestätigt Dir die Zahlung einer Spende.

Klingt kompliziert - ist es auch. :Huhu:

Ehrlich gesagt halte ich das für eine Schweinerei.