Vollständige Version anzeigen : Zweitstartrecht
frederik
29.08.2011, 13:50
Eine Frage an alle Regelkundigen oder jene, die ein ähnliches Problem schon einmal hatten.
Ich habe einen Startpass über einen überregionalen Verein in NRW. Wenn ich in meinem Bundesland, in dem ich wohne an einer Meisterschaft teilnehme, komme ich laut DTU-Regeln nicht in die Wertung (darf natürlich auch nicht beim gleichzeitig stattfindenden Jedermann-Wettbewerb mitmachen). Gibt es für solche Konstellationen die Möglichkeit eines Zweitstartrechtes für einen hiesigen Verein???
Läuftnix
29.08.2011, 14:25
Soweit ich die Ordnungen überblicke, gibt es keine Möglichtkeit eines Zweitstartrechts für Landesmeisterschaften. Zweitstartrecht gibt es nur in Ligen, man wird damit aber nicht Mitglied des Landesverbandes. Dies ist aber zur Teilnahme an der Landesmeisterschaft zwingend notwendig. Damit bleibt dir wohl ein Start verwehrt.
......Ich habe einen Startpass über einen überregionalen Verein in NRW....
was ist ein "überregionaler" verein? jeder verein ist bei genau einem landesverband gemeldet, egal woher die mitglieder kommen. und genau bei diesem landesverband könnt ihr dann an den landesmeisterschaften teilnehmen.
frederik
29.08.2011, 15:49
Ich meinte mit "überregional", das die Mitglieder aus dem ganzen Bundesgebiet kommen. Klar, der Verein ist beim LV in NRW gemeldet.
hazelman
29.08.2011, 16:40
Ich meinte mit "überregional", das die Mitglieder aus dem ganzen Bundesgebiet kommen. Klar, der Verein ist beim LV in NRW gemeldet.
Dann darfst Du bei den NRW-Meisterschaften starten, sonst nirgends.
Wie oben gesagt, gibt's Zweitstartrechte bloß für den Ligabetrieb.
frederik
29.08.2011, 16:52
Alles klar. Danke!
Thorsten
29.08.2011, 21:21
Beim Jedermann darfst du ebenfalls starten, es gibt keine Regel, nach der Startpassinhaber nicht bei Jedermann-Veranstaltungen starten dürfen. Wie ist das begründet worden?
frederik
29.08.2011, 22:29
Gute Frage. Ich zitiere mal ein Beispiel aus einer Ausschreibung:
"Jedermanntriathlon | 15:00Uhr | 0,5-20-5
Ideal für Einsteiger (gemäß DTU-Reglement ab 16 Jahre bzw. Jahrgang 1995), ein Athlet bewältigt allein alle Teildisziplinen, Startpassinhaber sind nicht startberechtigt, es gelten StVO, Helmpflicht und Windschattenfahrverbot. Die Gesamtsieger sowie die Altersklassensieger werden bei der Siegerehrung ausgezeichnet. Bei mehr als 200 angemeldeten Teilnehmern wird der Start in mehreren Wellen vorgenommen."
Ob das durch eine Regel der DTU begründet werden kann, weiß ich nicht. An dem Tag war auch die Landesmeisterschaft Sprint, bei der man mit einem Startpass eines anderen Bundeslandes nicht gewertet wird (entsprechend der DTU-Regeln). Startgebühr für den LM-WK 10 Euro mehr als beim Jedermann. Warum soll ich bei dem LM-WK mitmachen, wenn ich nicht in die Wertung komme? Übrigens auch nicht mit einer Tageslizenz (warum gibt es die dann eigentlich für Meisterschaftswettkämpfe?). Komisches Regelwerk.
der sinn einer jedermannveranstaltung ist es, triathloneinsteiger zum mitmachen zu bewegen. deshalb wird zb auch versucht, die startkosten so gering wie möglich zu halten. das wird u.a. dadurch erreicht, dass man für die starter einer jedermannveranstaltung keine lizenzgebühren an den landesverband abführen muss. weshalb eben dann auch keine leute dort starten dürfen, die bereits eine lizenz haben. viele machen halt kombinierte jedermann/sprintdistanzen, um alle starten zu lassen.
......Startgebühr für den LM-WK 10 Euro mehr als beim Jedermann......
siehe oben. für die sprintdistanz müssen lizenzgebühren abgeführt werden.
........Warum soll ich bei dem LM-WK mitmachen, wenn ich nicht in die Wertung komme?....
um dich mit den dortigen startern zu messen zb. die platzierungen im wettkampf bleiben ja bestehen. nur die extra LM wertung fällt dann für dich flach.
..........Übrigens auch nicht mit einer Tageslizenz (warum gibt es die dann eigentlich für Meisterschaftswettkämpfe?). Komisches Regelwerk.
§C.6.c Sportordnung der DTU
"Tageslizenzteilnehmer und verspätet eingehende Meldungen können nicht in die Meisterschaftswertung aufgenommen werden"
übrigens ein weitverbreitet nicht beachteter punkt bei meisterschaften.........
amontecc
30.08.2011, 12:52
üblicherweise gibt es trotz Meisterschaft noch eine offene Wertung, in denen auch "fremde" Starter auftauchen.
Eine NRW-Meisterschaft ist halt z.B. nur für Teilnehmer mit NRWTV-Startpass.
Ich nehme an, dass es beim Start in der Sprint-Distanz eine offene und eine Meisterschafts-Wertung gegeben hat. Demnach hättest du dort starten können.
Dass bei einem Angebot einer Sprintdistanz für den Jedermann-Start die Startpassinhaber ausgeschlossen werden, finde ich nachvollziehbar, denn dort laufen dann unnötige Kosten auf (z.B. die 2EUR Abgabe pro Teilnehmer).
Noch vor wenige Jahren gab es die Unterscheidung "Volksdistanz" und "Sprintdistanz". Bei ersterer durften tatsächlich keine Startpassinhaber starten bei letzterer brauchte man eine Tageslizenz. Bei als "Jedermann" deklarierten Veranstaltugnen durften dann beide ran...
Dieses alles gibt es aber nicht mehr.
Ich hätte auch eine Frage zum Zweitstartrecht...
Ein Athlet möchte nächstes Jahr für einen Verein in NRW in der 2. BuLi starten. Ist es möglich das er gleichzeitig mit einem Zweitstartrecht für einen Verein in NDS in der Regionalliga Nord an den Start geht?
Die Terminen wären: (2011, weil für 2012 noch nicht raus)
2. Bundesliga:
Gladbeck 15.05.2011
Gütersloh 22.05.2011
Düsseldorf 03.07.2011
Schwerin 17.07.2011
Grimma 28.08.2011
RL Nord:
05.06.2011 Bergedorf
26.06.2011 Itzehoe
24.07.2011 Stuhr
13.08.2011 Güstrow
Wenn er jeden WK machen würde würden die sich wie folg abwechseln...
2.
2.
RL
RL
2.
2.
RL
RL
2.
(falls das wichtig ist)
Vielleicht kann mir ja jemand eine klare Antwort geben. Steige da nicht ganz durch...
Richiii
4. Startberechtigung
Startberechtigt sind alle Triathleten/innen, die gem. Sportordnung der DTU über die jeweils
ausgeschriebene Distanz startberechtigt sind.
Starter/innen, die in derselben Saison bereits in der Landesliga gestartet sind, sind in der
Regionalliga einmalig (auf Antrag beim Ligaleiter der jew. Landesliga) startberechtigt. Sie dürfen
danach im selben Jahr weiterhin in der Landesliga starten. Die bisherigen Ergebnisse in der
Landesliga werden nicht aus den Ergebnislisten gestrichen.
„Nach mehr als zwei Starts in der ersten Bundesliga dürfen die gestarteten Athleten/innen einer
Mannschaft in der gleichen Saison nicht mehr in der zweiten Bundesliga eingesetzt werden. Wird
dies missachtet, wird das einzelne Wettkampfergebnis nicht für das Mannschaftsergebnis in der
zweiten Bundesliga gewertet“ (§ 5 (3) BgO_Ligaordnung). In Erweiterung gilt für die Regionalliga:
nach mehr als zwei Starts in der zweiten Bundesliga dürfen die gestarteten Athleten/innen einer
Mannschaft in der gleichen Saison nicht mehr in der Regionalliga eingesetzt werden. Wird dies
missachtet, wird das einzelne Wettkampfergebnis nicht für das Mannschaftsergebnis in der
Regionalliga gewertet. Der aushilfsweise Einsatz von Startern aus der 2. Bundesliga in der
Regionalliga ist über den Liga-Ausschuss (Meldewesen) der Regionalliga zu beantragen.
Starter/innen der 1. Bundesliga sind in der Regionalliga nicht startberechtigt.
Starten 2 Mannschaften eines Vereins in der Regionalliga, dürfen die Starter/innen im Laufe der
Saison nur für ein und dasselbe Team starten.
Der DTU-Startpass für Damen und Herren ist Pflicht. Tageslizenz-Besitzer sind nicht startberechtigt!
5. Zweitstartrecht
Für die Triathlon Regionalliga Nord kann ein Zweitstartrecht auf Antrag beim
Regionalliga-Ausschuss erteilt werden (siehe Anhang 1).
________________
so stehts in der Durchführungsbestimmung für die Regionalliga drin. Jetzt ist es für mich doch irgendwie klar. Wie oben beschrieben, würde es also gehen? sehe ich das richtig?
amontecc
30.08.2011, 21:52
scheinbar musst du beim Liga-Ausschuss das Startrecht für die Regionalliga beantragen. Falls du es hast, musst du nach deinem 4. Wettkampf (in deiner Auflistung) achtgeben, wo du weiter starten willst. Denn nach drei 2.Buli-Einsätzen darfst du dann nicht mehr in der Regionalliga starten!
Also geht nur:
2. 2. RL RL RL RL
oder
2. 2. RL RL 2. 2. 2.
oder
RL RL 2. 2. RL RL
oder
2. RL RL 2. RL RL
oder.....
Zudem musst du den Einsatz in der RL beim Ausschuss beantragen.
So würde ich deine zitierten Textstellen deuten.
Aber: Wenn man etwas beantragen muss, so kann es auch sein (warum auch immer), dass es nicht genehmigt wird. (sonst hieße der Vorgang "Informieren" oder so.
Läuftnix
01.09.2011, 09:48
Die Regel macht ja durchaus Sinn: Das ein BuLi-Starter mal im Verein aushilft, wenn in der Regio Not am Mann/Frau ist, verstehe ich ja sofort. Andererseits wäre es schon komisch, wenn ein Verein sich für die Regio über Zweitstartrecht mehrere BuLi-Starter holt,um Meister zu werden, die dann aber noch weiter für ihren Verein in der BuLi starten dürfen.
Und unverständlich sind die Regeln fast überall. Hat jemand von euch mal versucht, die DFB- und FIFA-Regeln zu verstehen? :Lachen2:
Harald233
30.09.2011, 23:13
Die ursprüngliche Frage war doch:
Kann ich mit dem Zweitstartrecht bei einem anderen Verein in einer Liga starten und auch bei meinem Heimatverein ?
Jeder Ligastarter darf in einem Kalenderjahr nur für einen Verein starten, egal ob die fraglichen Vereine in einem Landesverband beheimatet sind oder nicht !
Erst danach kommen die Regeln zum Tragen, die von den anderen Antwortern genannt sind, nämlich nach einer bestimmten Anzahl von Starts in einer höheren Liga ist es dem Starter nicht mehr erlaubt in einer niedrigeren Liga zu starten.
Das kommt also für z.B. die erste und zweite Mannschaft eines Vereins zum Tragen, aber niemals für zwei verschiedene Vereine.
Harald Weyh
ehem. Kampfrichter Triathlon im LV NRW
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