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Vollständige Version anzeigen : Was bedeutetet Liquidation für den Status als Ausrichter?


BunterHund
29.04.2014, 18:19
Was bedeutet es, wenn lt.. Bundesanzeiger ein Ausrichter als GmbH Ende 2013 in die Liquidation genauen ist, die Folgeveranstaltung für 2014 jedoch ganz normal weiter beworben wird, geplant ist und sogar als Ausrichter die gleiche GmbH nach außen auftritt?
Liquidation bedeutet doch meines Wissens: gelöscht, aufgelöst, abgewickelt?
Lt.. Ausrichter will dieser die Veranstaltung privat umsetzen, alles ist planmäßig im Gange...
Geht das bei Sprint-, Mittel- und Langdistanz mit über 1.400 Startern in einer Landeshauptstadt überhaupt?
Wer versichert einen "Privatmann" bzgl. Veranstaltung?
Wie komme ich als Einzelperson an alle Genehmigungen?
Was passiert, wenn finanziell was schief geht?
Wie findet die Bank das, wenn auf dem "Privatkonto" nach und nach zigtausende von Euros durchlaufen?
Was sagt das Finanzamt dazu?
Kann mir nicht vorstellen, dass das so einfach ist.....

Rhing
29.04.2014, 18:35
Im Zweifel kann ich doch die "Private" natürliche Person besser "an die Hammelbeine kriegen" als die 25.000er GmbH. Da seh ich keine spezifischen Probleme. Impressum der Homepage könnte natürlich eins sein.
Jetzt mal Butter bei de Fische, wer isses denn? ;)

amontecc
29.04.2014, 18:54
Wer versichert einen "Privatmann" bzgl. Veranstaltung?
Eine Versicherung gegen Geld. Muss man anfragen.

Wie komme ich als Einzelperson an alle Genehmigungen?
Bei den Zuständigen Stellen beantragen und auf Antwort warten.
Was passiert, wenn finanziell was schief geht?
Dann gibt es viele Gläubiger gegen eine Privatperson.

Wie findet die Bank das, wenn auf dem "Privatkonto" nach und nach zigtausende von Euros durchlaufen?
Die Bank freut sich.

Was sagt das Finanzamt dazu?
Wenn alles korrekt versteuert wird, nichts. Bzw. die freuen sich auch.

Kann mir nicht vorstellen, dass das so einfach ist.....
Einfach ist ein komplexes Projekt nie.

Worin besteht denn der prinzipielle Unterschied zwischen einem "Privatmann" und einer GmbH. Im Zweifelsfall gilt der "Privatmann" als Einzelunternehmer.

Neoprenmiteingriff
29.04.2014, 20:07
Eine GmbH haftet mit ihrem Vermögen und ist darauf beschränkt.

Eine Privatperson haftet selbstschuldnerisch mit seinem gesamten Vermögen.

kaiche82
29.04.2014, 20:28
Im Zweifel kann ich doch die "Private" natürliche Person besser "an die Hammelbeine kriegen" als die 25.000er GmbH. Da seh ich keine spezifischen Probleme. Impressum der Homepage könnte natürlich eins sein.
Jetzt mal Butter bei de Fische, wer isses denn? ;)

Ich würde mal auf Niedersachsen tippen.

RolandG
30.04.2014, 11:26
Liquidation bedeutet doch meines Wissens: gelöscht, aufgelöst, abgewickelt?


Nein, die Löschung ist erst das Ende der Auflösung nach erfolgter Liquidation. Wegen des gesetzlichen Sperrjahres zum Gläubigerschutz dauert die Liqidation einer GmbH immer mindestens 1 Jahr.

Zur Lektüre:
http://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/BJNR004770892.html#BJNR004770892BJNG006701140

amontecc
30.04.2014, 12:49
Theoretisch darf die GmbH dann aber keine neuen Rechtsgeschäfte aufnehmen.
Daher vielleicht der Hinweis mit der Privatperson.

Die Frage ist ja, warum eine Liquidation stattfindet.
Wurde einfach die GmbH durch Beschluss aufgelöst (kein Bock mehr), oder lag eine Insolvenz vor?

Alteisen
30.04.2014, 13:54
Laut Bundesanzeiger sah es für 2011 folgendermaßen aus

"Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses

Es besteht ein bilanzieller Kapitalfehlbetrag in Höhe von 80.825,07 €. Zur Vermeidung einer Überschuldung der Kapitalgesellschaft hat in 2010 die stille Gesellschafterin hinsichtlich Ihres der GmbH gewährten Darlehens in Höhe von insgesamt 25.000,00 € einen Rangrücktritt hinter die Forderungen der anderen Gläubiger erklärt. In 2011 hat zusätzlich ein weiterer Gläubiger in Höhe von insgesamt 60.000,00 € einen Rangrücktritt hinter die Forderungen der anderen Gläubiger erklärt."

BunterHund
01.05.2014, 03:08
Laut Bundesanzeiger sah es für 2011 folgendermaßen/.../
Es besteht ein bilanzieller Kapitalfehlbetrag in Höhe von 80.825,07 €. Zur Vermeidung einer Überschuldung der Kapitalgesellschaft hat in 2010 die stille Gesellschafterin hinsichtlich Ihres der GmbH gewährten Darlehens in Höhe von insgesamt 25.000,00 € einen Rangrücktritt hinter die Forderungen der anderen Gläubiger erklärt. In 2011 hat zusätzlich ein weiterer Gläubiger in Höhe von insgesamt 60.000,00 € einen Rangrücktritt hinter die Forderungen der anderen Gläubiger erklärt."

Danach denke ich, funktioniert das bisherige Geschäftsmodell eher suboptimal und ganz safe sieht diese Veranstaltung nicht aus....
...es sei denn, ich bin sicher, der Mann/die Frau schwimmt privat im Geld und kann alles locker zahlen.

RolandG
01.05.2014, 13:15
Laut Bundesanzeiger sah es für 2011 folgendermaßen aus

"Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses

Es besteht ein bilanzieller Kapitalfehlbetrag in Höhe von 80.825,07 €. Zur Vermeidung einer Überschuldung der Kapitalgesellschaft hat in 2010 die stille Gesellschafterin hinsichtlich Ihres der GmbH gewährten Darlehens in Höhe von insgesamt 25.000,00 € einen Rangrücktritt hinter die Forderungen der anderen Gläubiger erklärt. In 2011 hat zusätzlich ein weiterer Gläubiger in Höhe von insgesamt 60.000,00 € einen Rangrücktritt hinter die Forderungen der anderen Gläubiger erklärt."


2011 ist drei Jahre her. In der Zeit kann viel Gutes und Schlechtes passieren. Aktuellere Infos wären da schon hilfreich.