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Vollständige Version anzeigen : Wie wo was Zoll?


Jörrrch
14.04.2011, 17:22
Da sendet mir doch fein pk-zurich den Lenker hier aus dem Forum zu. Jetzt habe ich ein Brief im Kasten das ich diesen 40KM weiter beim Zoll abholen soll da keine Rechnung von aussen erkennbar ist, wie auch es gibt keine Rechnung. Muss ich das Stück verzollen oder wie oder was.

Jetzt bin ich ja total fertig.

hazelman
14.04.2011, 17:38
Da sendet mir doch fein pk-zurich den Lenker hier aus dem Forum zu. Jetzt habe ich ein Brief im Kasten das ich diesen 40KM weiter beim Zoll abholen soll da keine Rechnung von aussen erkennbar ist, wie auch es gibt keine Rechnung. Muss ich das Stück verzollen oder wie oder was.

Jetzt bin ich ja total fertig.


Ja, musst Du, bring denne Deinen PN bzw. Emailverkehr mit in dem der Kaufpreis ersichtlich ist.. wollte ich Dir schon vorher sagen, als ich sah, dass der Lenker aus der Schweit kommt.


Im Zweifel Flo fragen, der war ja mal beim Zoll.

Jörrrch
14.04.2011, 17:47
Na Du...

Und was wäre wenn er mir diesen geschenkt hätte?

alpenfex
14.04.2011, 17:53
Finde ich komisch. Ich habe - auch einen Lenker - an einen TS Kollegen nach irgendwo bei Regensburg geschickt. Musste da, wie immer, Angaben machen, was drin ist und wo der Wert ca. liegt. Rechnung gab es natürlich auch da keine und ich habe eben den Preis drauf geschrieben, den ich bezahlt bekommen habe. (Zettel war dann aussen drauf). Das Paket ist angekommen ohne Faxen. Der Zoll will einfach wissen, was das Ding wert ist und ob Du eventuell noch Steuern blechen musst, wenn Freibetrag überschritten. Das weiss der Google übrigens auch - inkl. Quellen. Ruf die Zollmenschen doch mal an und frag, was gewünscht und gefragt ist, sind ja nicht alles Unmenschen beim Zoll. Gruss

Jörrrch
14.04.2011, 18:03
Wo liegt der Freibetrag?

alpenfex
14.04.2011, 18:05
chei Ahnig, sorry.

Jörrrch
14.04.2011, 18:09
Sendungen mit geringem Wert (Artikel 23 und 24 ZollbefreiungsVO)

Sendungen von Waren, deren Wert nicht höher ist als 22 Euro, sind einfuhrabgabenfrei (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer).
Unabhängig von der Person des Versenders und des Empfängers sind alle Sendungen von Waren, deren Gesamtwert nicht höher ist als 22 Euro, einfuhrabgabenfrei (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer).
Mit Wirkung vom 1. Dezember 2008 erhöht sich die Höchstgrenze für die zollfreie Einfuhr von Kleinsendungen auf 150 Euro je Sendung, für die Einfuhrumsatzsteuer bleibt es bei der bisherigen Wertgrenze von 22 Euro.
Hiervon erfasst werden nicht nur durch die Deutsche Post AG beförderte Pakete, Päckchen, Briefe usw., sondern auch von anderen Dienstleistungsunternehmen (z.B. Kurierdienste) transportierte Sendungen.
Maßgebend für die Feststellung der Wertgrenze von 150 bzw. 22 Euro ist der Rechnungsendpreis, Hinzurechnungen oder Abzüge finden nicht statt. Das heißt, dass z.B. Portokosten einbezogen werden, wenn Sie im Rechnungspreis enthalten sind. Diese Regelung gilt ausschließlich für Sendungen, die nur gelegentlich erfolgen und die zum privaten Ge- oder Verbrauch bestimmt sind.
Die Befreiung gilt bei direkter Versendung aus einem Drittland an einen Empfänger im Zollgebiet der Gemeinschaft, wobei die Sendung auch kommerzieller Art sein kann. Eine Sendung ist dabei die Warenmenge, die an demselben Tag von demselben Lieferanten an denselben Einführer abgesandt worden ist und von derselben Zollstelle abgefertigt wird.
Ausgenommen von der Zollfreiheit sind jedoch einige hochsteuerbare Waren:

Alkohol, einschließlich alkoholischer Getränke,
Tabak und Tabakwaren,
Parfüms und Eau de Toilette.Einfuhrumsatzsteuer und besondere Verbrauchsteuern

Sendungen von Waren mit geringem Wert, die im Sinne des Zollrechts unter Zollbefreiung in den zollrechtlich freien Verkehr überführt werden, sind in Deutschland bis zu einem Gesamtwert von 22 Euro auch von der Einfuhrumsatzsteuer (http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a3_einfuhrumsatzsteuer/index.html) (§ 1a EUStBV) und ggf. der besonderen Verbrauchsteuer (http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/b0_verbrauchsteuern/index.html) (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 EVerbrStBV) befreit. Darüber hinaus ist Röstkaffe und löslicher Kaffee (http://www.triathlon-szene.de/forum/) im Sinne des § 2 Nr. 2 KaffeeStG von der Verbrauchsteuerbefreiung ausgeschlossen (§ 2 EVerbrStBV).
Kaffeehaltige Waren fallen jedoch nicht unter § 2 Nr. 2 KaffeeStG. Der Ausschluss für die Zollbefreiung nach Artikel 23 der Verordnung i.V.m. § 2 EVerbrStBV greift nicht. Kaffeehaltige Waren sind daher bis zu einem Wert von 150 Euro bei der Einfuhr von der Kaffeesteuer befreit.
Hinweis:
Für alkoholische Getränke und Tabakwaren müssen sowohl Zoll als auch Einfuhrumsatzsteuer und Verbrauchsteuer (Branntwein- bzw. Tabaksteuer) entrichtet werden.
Röstkaffee ist zwar vom Zoll und der Einfuhrumsatzsteuer befreit, es wird aber auch innerhalb der 22 Euro-Grenze die Kaffeesteuer erhoben.





Aber wie getippt wie sieht es aus wenn ich das Ding geschenk bekommen hätte??? Muss ich nun den Zeitwert bestimmen lassen. Ich verstehe das nicht. Ich habe ja keine Rechnung. Und wie Hazel tippte die eMail... Die kann sich doch schnell jeder selber schreiben.

gurke
14.04.2011, 21:19
Ich hab von ihm auch mal ein Päckchen am Zoll abgeholt. Der Beamte hat nur kurz reingeschaut, gesehen das die Pedale gebraucht waren und mir ohne weiteres ausgehändigt. Ich musste nichts zahlen. :Blumen:

mumuku
14.04.2011, 21:40
4,7% auf den Zeitwert als Zoll und dann auf alles Einfuhrumsatzsteuer. Heute auch wegen gebrauchten Laufrädern beim Zoll nachgeschaut. neu oder gebraucht spielt keine Rolle.

RolandG
15.04.2011, 09:51
Da sendet mir doch fein pk-zurich den Lenker hier aus dem Forum zu. Jetzt habe ich ein Brief im Kasten das ich diesen 40KM weiter beim Zoll abholen soll da keine Rechnung von aussen erkennbar ist, wie auch es gibt keine Rechnung. Muss ich das Stück verzollen oder wie oder was.

Jetzt bin ich ja total fertig.


Warum rufst Du nicht einfach bei dem zuständigen Zollamt an? Dann kannst Du ihnen den Sachverhalt erklären und sie können Dir sagen, was sie an Unterlagen brauchen. Diese kannst Du dann idR auch per Fax oder E-Mail zusenden; der Zoll gibt die Ware dann in den Postweg und etwaige Einfuhrabgaben werden dann bei Zustellung durch die Post erhoben.