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Vollständige Version anzeigen : Doping-Kontrollen sind „rechts- und sittenwidrig“


samsam
06.03.2011, 09:45
Den Videobeitrag gibt es hier http://www.swr.de/report/iphone/-/id=233454/nid=233454/did=7103984/1ib3l1u/index.html
"Dopingkontrolle vor dem Aus"


10.12.2010
Schwere Vorwürfe gegen die Dopingkontrollen der Nationalen Anti-Doping-Agentur
- Datenschutzbeauftragte: Doping-Kontrollen sind „rechts- und sittenwidrig“
- Deutsche Spitzensportler möglicherweise von internationalen Startverboten betroffen
In einem vertraulichen Dokument des Landesbeauftragten für den Datenschutz Rheinland-Pfalz werden schwere Vorwürfe gegen die Doping-Kontrollen der Nationalen Anti-Doping-Agentur Deutschlands (NADA) erhoben. Das Papier liegt dem ARD-Politik-Magazin REPORT MAINZ exklusiv vor. Die Datenschützer stellen darin fest, dass die Doping-Kontrollen der Spitzensportler „zu einer unerträglichen Verletzung ihrer Intim- und Privatsphäre“ führten und damit insgesamt als „rechtswidrig einzustufen“ seien.
Zudem monieren sie u.a. die umfassenden Meldepflichten der Spitzensportler gegenüber der NADA. Die Athleten müssen ihre Aufenthaltsorte und ihre Erreichbarkeit angeben. Solche Meldungen „greifen in geradezu erschreckender Weise in die Persönlichkeitsrechte der Sportler ein“, so die Datenschützer. Anhand dieser Angaben könnten Persönlichkeits- und Bewegungsprofile erstellt werden: „Die NADA erhält auf diese Weise Einblicke in die Privatsphäre der Sportler, die selbst staatlichen Strafverfolgungsbehörden nicht gestattet wären.“
Im Interview mit REPORT MAINZ erklärte der rheinland-pfälzische Datenschutzbeauftragte Edgar Wagner, dass er mit allen Möglichkeiten versuchen werde, seine Auffassungen durchzusetzen. Am Anfang stehe jetzt das Gespräch und „dann sehen wir weiter“. Auch der schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte, Thilo Weichert, hält die Doping-Kontrollen der NADA grundsätzlich für „sitten- und rechtswidrig.“
Das vertrauliche Papier der rheinland-pfälzischen Datenschützer fordert sogar, „dass die mit der NADA assoziierten Vereine und (Sport-)Verbände auf Landesebene ... angewiesen werden, die Unterwerfung ihrer Athleten unter den NADC (Nationalen Anti-Doping-Code) nicht mehr zu verlangen.“ Die Konsequenz daraus wäre, dass deutsche Spitzensportler bei internationalen Wettkämpfen (WM, EM) keine Starterlaubnis mehr erhalten würden. Mehrere deutsche Spitzensportler äußerten sich gegenüber REPORT MAINZ „entsetzt“ über die Auffassung der Datenschützer.
Das Dokument stellt eine umfassende juristische Expertise der Anti-Doping-Praktiken der NADA dar. Es ist als Entwurf deklariert und trägt den Titel „Datenschutzrechtliche Bewertung des NADC (Nationaler Anti-Doping-Code) 2009“. Am kommenden Mittwoch wird es mit den Datenschützern aus NRW, Rheinland-Pfalz sowie Vertretern der NADA in Düsseldorf beraten.
http://www.swr.de/report/presse/-/id=1197424/nid=1197424/did=7282602/16dvng3/


Und weiter am 13.12.2010

13.12.2010
Streit um Doping-Kontrollen eskaliert
Datenschützer schließen Startverbote für Athleten nicht aus
Weichert: Dann hätten wir dringend notwendige öffentliche Diskussion
Mainz. Die Bedenken von Datenschützern gegen die Doping-Kontrollen der Nationalen Anti-Doping-Agentur Deutschlands (NADA) stoßen auf massive Kritik. Gegenüber dem ARD-Politikmagazin REPORT MAINZ warnen Spitzensportler vor einem möglichen Startverbot für deutsche Athleten bei internationalen Wettkämpfen. Der Dopingforscher Professor Werner Franke sieht die Gefahr, dass Doping unter Sportlern freigegeben würde, wenn sich die Datenschützer mit ihren Vorstellungen durchsetzen würden.
Hintergrund ist ein vertrauliches Dokument des Landesbeauftragten für Datenschutz Rheinland-Pfalz, das zum Ergebnis kommt, dass die derzeitige Kontrollpraxis der Nationalen Anti-Doping Agentur (NADA) rechtswidrig sei. Dies könne bedeuten, so heißt es dort, "dass die der NADA assoziierten Vereine und (Sport-)Verbände auf Landesebene ... angewiesen werden, die Unterwerfung ihrer Athleten unter den NADC (Nationalen Anti-Doping-Code) künftig nicht mehr zu verlangen." Die Konsequenz daraus wäre, dass deutsche Spitzensportler bei internationalen Wettkämpfen (WM, EM) keine Starterlaubnis mehr erhalten würden.
Auf die Frage, wie er die Forderungen der Behörde umsetzen wolle, erklärte der Landesbeauftragte Edgar Wagner gegenüber REPORT MAINZ wörtlich: "Mit all den Möglichkeiten, die uns zur Verfügung stehen, werden wir unsere Auffassungen durchsetzen wollen. Am Anfang steht das Gespräch und dann sehen wir weiter".
Der Datenschutzbeauftragte von Schleswig-Holstein, Thilo Weichert, bekräftigte diese Position. Gegenüber dem ARD-Magazin sagte er: "Wenn deutsche Sportlerinnen und Sportler keine Starterlaubnis bei internationalen Wettbewerben bekämen aufgrund von datenschutzrechtlichen Regelungen, dann hätten wir die öffentliche Diskussion, die meines Erachtens dringend notwendig ist, nicht nur auf nationaler, sondern auch auf internationaler Ebene."
Dieses von Datenschützern aufgebaute Drohpotenzial beunruhigt viele deutsche Spitzensportler, die sich jetzt um ihre Karriere Sorgen machen. So sagte der Europameister im Weitsprung Christian Reif: "Das wäre eine Katastrophe, weil das würde bedeuten, wenn wir den Code der NADA nicht erfüllen würden, dann wären wir international nicht startberechtigt. D.h. alle Mühe der letzten Jahre in Richtung Olympische Spiele 2012 wären umsonst, weil wir gar nicht starten dürften [...] Man würde quasi meinen Beruf zerstören."
Auch die Bonner Europameisterin im Degenfechten, Imke Duplitzer, ist verärgert über die aus ihrer Sicht überzogenen Forderungen der Datenschützer: "Das bedeutet, dass deutscher Leistungssport tot ist und dass die Leidtragenden wieder die Athleten sind, die [...] sauber darauf hingearbeitet haben, an Wettkämpfen teilzunehmen".
REPORT MAINZ hat das vertrauliche Dokument der Datenschützer auch dem Dopingforscher, Prof. Werner Franke, zur Einschätzung vorgelegt: "Das ist ein Kabarettprodukt. Man müsste es nur vorlesen und es würde schallendes Gelächter bei jedem 5. Satz ernten, denn es ist so entfernt von jeder Wirklichkeit dabei. Es würde praktisch ja bedeuten, dass man Doping unter Sportlern frei gäbe."
Das Dokument der Rheinland-pfälzischen Datenschützer stellt eine umfassende juristische Expertise der Anti-Doping-Praktiken der NADA dar. Es ist als Entwurf deklariert und trägt den Titel "Datenschutzrechtliche Bewertung des NADC (Nationaler Anti-Doping-Code) 2009". Am kommenden Mittwoch wird es mit den Datenschützern aus NRW, Rheinland-Pfalz sowie Vertretern der NADA in Düsseldorf beraten.
http://www.swr.de/report/presse/-/id=1197424/nid=1197424/did=7293020/1iuh5mi/index.html

ironlollo
06.03.2011, 09:47
Wenn ich das lese, kriege ich das Ko***en!

dmnk
06.03.2011, 10:06
rein datenschutzrechtlich gesehen haben die schon recht. ist halt bloss etwas zu kurz gedacht...

Megalodon
06.03.2011, 10:32
.... ist halt bloss etwas zu kurz gedacht...

Wieso ?

NBer
06.03.2011, 12:45
man darf nicht vergessen, dass sich die athleten dem nada code freiwillig unterwerfen. wem seine persönlichkeitsrechte mehr wert sind, als seine sportliche karriere, kann ohne probleme seinen sport beenden, oder in den hobbybereich wechseln.
man stelle sich vor, gewichtheber oder judokas würden aus datenschutzgründen dagegen klagen, dass ihr gewicht ermittelt wird. die regeln sind nun mal so, und dopingkontrollen und irhe begleitumstände sind ja nichts anderes als der versuch chancengleichheit herzustellen.
wem das nicht gefällt, darf auch einen eigenen sportverband ohne dopingkontrollen gründen.

dude
06.03.2011, 13:36
man darf nicht vergessen, dass sich die athleten dem nada code freiwillig unterwerfen. wem seine persönlichkeitsrechte mehr wert sind, als seine sportliche karriere, kann ohne probleme seinen sport beenden, oder in den hobbybereich wechseln.

^^^

Heisse Luft. Bananenrepublik. Gleich mal auf google street view schauen, wo diese Pappnasen wohnen.

sbechtel
07.03.2011, 14:20
Ich weiß genau warum mir Datenschützer auf die Nerven gehen. Weil die nicht an der Realität anknüpfen. Ist genau so wie wenn man von Google und Facebook fordert, doch bitte die Daten der Nutzer nicht zu verwenden und am besten gar keinen Umsatz zu machen: einfach aus der Luft gegriffen. Ich denke die Athleten sind sogar gerne bereit, diesen Eingriff in ihre Privatsphäre einnehmen zu lassen, denn so sind die Chancen wenigstens besser, dass man im fairen Wettkampf gegeneinander antritt.

Kinesis
07.03.2011, 14:55
man darf nicht vergessen, dass sich die athleten dem nada code freiwillig unterwerfen. wem seine persönlichkeitsrechte mehr wert sind, als seine sportliche karriere, kann ohne probleme seinen sport beenden, oder in den hobbybereich wechseln.
man stelle sich vor, gewichtheber oder judokas würden aus datenschutzgründen dagegen klagen, dass ihr gewicht ermittelt wird. die regeln sind nun mal so, und dopingkontrollen und irhe begleitumstände sind ja nichts anderes als der versuch chancengleichheit herzustellen.
wem das nicht gefällt, darf auch einen eigenen sportverband ohne dopingkontrollen gründen.

Ist es denn wirklich freiwillig?
Wenn du Profisportler werden möchtest hast du keine Wahl, du musst dies akzeptieren.
Datenschutz ist laut BVerfG ein Grundrecht. Ob diese Regelung also vor Gericht wirklich standhalten würde?
Wo kein Kläger, da kein Richter. Vielleicht sollte man mal die Pechstein fragen ob sie dagegen klagt? ;)

sbechtel
07.03.2011, 15:17
Ist es denn wirklich freiwillig?

http://de.wikipedia.org/wiki/Determinismus - totale Freiheit existiert sowieso nicht...

Es zwingt dich ja keiner Profisportler zu werden. Wenn ich nicht nass werden möchte, darf ich nicht ins Schwimmbad gehen (übrigens eine Erkenntnis die einige unserer älteren weiblichen Mitmenschen oft noch nicht verinnerlicht haben, ich denke ihr kennt das Problem ;-)).

NBer
07.03.2011, 15:38
Ist es denn wirklich freiwillig?
Wenn du Profisportler werden möchtest hast du keine Wahl, du musst dies akzeptieren.
Datenschutz ist laut BVerfG ein Grundrecht.....

sicher. aber profisportler werden ist kein grundrecht. somit hat man die wahl......

beckenrandschwimmer
07.03.2011, 15:58
Gibt es neben dem Grundrecht auf Datenschutz denn nicht auch ein Recht, Daten weiterzugeben, wenn man denn will?
(Sollte der Staatsanwalt den Veranstalter anklagen wenn ich mir auf einer LD in die Hosen pinkle? Damit ist doch meine Menschenwürde gefährdet...)

HeinB
07.03.2011, 17:00
sicher. aber profisportler werden ist kein grundrecht. somit hat man die wahl......

Berufsfreiheit, anyone?

NBer
07.03.2011, 17:10
Berufsfreiheit, anyone?

aber dann musst du dich den in dem beruf geforderten anforderungen unterwerfen :-)

Voldi
07.03.2011, 17:30
Gibt es neben dem Grundrecht auf Datenschutz denn nicht auch ein Recht, Daten weiterzugeben, wenn man denn will?
(Sollte der Staatsanwalt den Veranstalter anklagen wenn ich mir auf einer LD in die Hosen pinkle? Damit ist doch meine Menschenwürde gefährdet...)

Natürlich nicht ... ich berufe mich auch immer auf das Grundrecht auf Datenschutz wenn ich meiner frau nicht verraten will wo ich abends hingehe :cool:

T1T2
07.03.2011, 18:31
Die Diskussion ist anscheinend schon weitergegangen, siehe hier:
http://www.datenschutz.rlp.de/de/presseartikel.php?pm=pm2010121501

In der Schweiz wird im neuen Sportförderungsgesetz voraussichtlich diese Bestimmung zu finden sein, die den datenschutzrechtlichen Bedenken Rechnung tragen will:

Art. 20 Dopingkontrollen
1 Wer an Sportwettkämpfen teilnimmt, kann Dopingkontrollen unterzogen werden.
2 Dopingkontrollen können durchführen:
a. die nationalen und internationalen Agenturen zur Bekämpfung von Doping;
b. der nationale und der internationale Sportverband, dem die Sportlerin oder der Sportler angehört, sowie der Dachverband der Schweizer Sportverbände und das Internationale Olympische Komitee;
c. der Veranstalter des Sportanlasses, an dem die Sportlerin oder der Sportler teilnimmt.
3 Die Dopingkontrollstellen nach Absatz 2 sind berechtigt, die im Zusammenhang mit ihrer Kontrolltätigkeit erhobenen Personendaten, einschliesslich besonders schützenswerte Personendaten und Persönlichkeitsprofile zu bearbeiten und an die zuständige Stelle weiterzuleiten für:
a. die Auswertung der Kontrollen;
b. die Sanktionierung der dopenden Sportlerinnen und Sportler.
4 Die Dopingkontrollstellen nach Absatz 2 Buchstabe b und c teilen die Ergebnisse ihrer Kontrollen der für Massnahmen gegen Doping nach Artikel 18 zuständigen Stelle mit.

Hier finden sich dazu mehr Informationen:
http://www.baspo.admin.ch/internet/baspo/de/home/aktuell/dossiers/revision_sportfoerderungsgesetz.html
gruss
t1t2

Kinesis
07.03.2011, 21:25
aber dann musst du dich den in dem beruf geforderten anforderungen unterwerfen :-)

Die aber nicht gegen deine Grundrechte oder Gesetze verstoßen dürfen.
Der Vergleich hinkt natürlich aber dann könnte man eine Firma aufmachen. 80 Std Woche, jeden Montag in den Becher pinkeln, 10 Tage Urlaub im Jahr, Krankheitstage werden vom Lohn abgezogen, Kameras und Mikrofone selbst auf der Toilette... es wird ja niemand gezwungen diesen Job zu machen.

@T1T2
In den Links geht es aber eher um die Durchführung der Dopingprobe und den erhoben Daten die hierbei entstehen.

Megalodon
07.03.2011, 22:01
Die aber nicht gegen deine Grundrechte oder Gesetze verstoßen dürfen.
Der Vergleich hinkt natürlich aber dann könnte man eine Firma aufmachen. 80 Std Woche, jeden Montag in den Becher pinkeln, 10 Tage Urlaub im Jahr, Krankheitstage werden vom Lohn abgezogen, Kameras und Mikrofone selbst auf der Toilette... es wird ja niemand gezwungen diesen Job zu machen.


Sorry, wenn ich hier mal klugscheißen muss, aber das stimmt einfach nicht. Ich bin z.B. in Deutschland oder einem anderen Land der EU nicht mal Einkommensteuerpflichtig, d.h. für mich gelten nicht einmal nationale Steuergesetze, zumindest nicht diesbezügliche.

Des Weiteren sind in Deutschland gültige arbeitsrechtliche Bestimmungen für mich und meine Kollegen völlig irrelevant. Die Organisation für die ich arbeite, hat sich ihr eigenes "Recht" geschaffen. Rechte, wie zB Menschenwürde am Arbeitsplatz, wie sie in irgendwelchen Nationalsstaaten verankert sind, interessieren hier nicht.

Die von Dir skizzierte "Firma" gibts im Prinzip schon, und wenn man dort beschäftigt ist, gibt es kein nationales Gericht, bei dem man gegen irgendetwas klagen könnte, es gibt nur die ILO. Man hat nur die Wahl, dort eben nicht zu arbeiten, und das ist schon alles.

HeinB
08.03.2011, 08:59
Sorry, wenn ich hier mal klugscheißen muss, aber das stimmt einfach nicht. Ich bin z.B. in Deutschland oder einem anderen Land der EU nicht mal Einkommensteuerpflichtig, d.h. für mich gelten nicht einmal nationale Steuergesetze, zumindest nicht diesbezügliche.

Des Weiteren sind in Deutschland gültige arbeitsrechtliche Bestimmungen für mich und meine Kollegen völlig irrelevant....

Dann arbeitest du nicht in D?

phi25
08.03.2011, 09:25
Sorry, wenn ich hier mal klugscheißen muss, aber das stimmt einfach nicht. Ich bin z.B. in Deutschland oder einem anderen Land der EU nicht mal Einkommensteuerpflichtig, d.h. für mich gelten nicht einmal nationale Steuergesetze, zumindest nicht diesbezügliche.

Des Weiteren sind in Deutschland gültige arbeitsrechtliche Bestimmungen für mich und meine Kollegen völlig irrelevant. Die Organisation für die ich arbeite, hat sich ihr eigenes "Recht" geschaffen. Rechte, wie zB Menschenwürde am Arbeitsplatz, wie sie in irgendwelchen Nationalsstaaten verankert sind, interessieren hier nicht.

Die von Dir skizzierte "Firma" gibts im Prinzip schon, und wenn man dort beschäftigt ist, gibt es kein nationales Gericht, bei dem man gegen irgendetwas klagen könnte, es gibt nur die ILO. Man hat nur die Wahl, dort eben nicht zu arbeiten, und das ist schon alles.

Vielleicht solltest du mal einen Ausstieg aus der Mafia versuchen, es gibt ja angeblich gute Zeugenschutzprogramme ;)

Megalodon
08.03.2011, 15:09
Dann arbeitest du nicht in D?

Zur Zeit schon.

War in den Jahren als ich in Den Haag arbeitete aber genauso. Niederländische Gesetze waren für mich nicht anwendbar.

phi25
08.03.2011, 15:21
Wenn du in Deutschland arbeitest gilt für dich auch deutsches Recht.
Das wäre ja eine schöne Welt, ich müsste meine Angestellten nur formal in Indien anmelden und könnte in Deutschland auf jeden Arbeitnehmerschutz verzichten?

HeinB
08.03.2011, 15:44
Zur Zeit schon.

War in den Jahren als ich in Den Haag arbeitete aber genauso. Niederländische Gesetze waren für mich nicht anwendbar.

CIA?

Megalodon
08.03.2011, 15:48
Wenn du in Deutschland arbeitest gilt für dich auch deutsches Recht.


Nein.


Das wäre ja eine schöne Welt, ich müsste meine Angestellten nur formal in Indien anmelden und könnte in Deutschland auf jeden Arbeitnehmerschutz verzichten?

Du kannst das nicht, weil Du niemand bist.

Wenn aber Länder wie Deutschland, Frankreich, Spanien, Portugal etc. eine überstaatliche Organisation gründen, können sie für diese Organisation im Rahmen einer diplomatischen Konferenz Bedingungen vereinbaren, die völlig losgelöst von nationalem Recht sind (was sie praktisch natürlich nie ganz sind, je nachdem, welches Land sich mit welcher Forderung durchsetzt). Und genau das wurde gemacht, mehrfach sogar. Wo diese Organisation dann letztendlich angesiedelt ist, spielt für die Leute, die dort arbeiten keine Rolle.

phi25
08.03.2011, 16:07
Find ich interessant, aber sag nicht dass ich niemand bin sonst hol ich meinen großen Bruder ;)
Jetzt raus mit der Sprache, für wen arbeitest du?

Megalodon
08.03.2011, 16:23
@ phi25: 5 sec googeln beantwortet Deine Frage. ;)

Aber um mal zum Thema zurückzukommen:

Dürfte z.B. die UCI Lizenzen ausgeben, diese für Profirennen verpflichtend machen und dann sagen, wer bei uns startet unterwirft sich den Bedingungen, die die nationalen Radsportverbände für die Profis vereinbart haben, auch wenn diese Bedingungen = Dopingkontrollen nationalen Datenschutzbestimmungen zuwider laufen?

Ich sage, das geht nicht. Ob das sittenwiderig ist, bezweifle ich, aber ich denke, das das rechtswidrig ist, weil ein Sportverband eben kein demokratisch legitimiertes Gesetzgebungsorgan darstellt, weder national und erst recht nicht überstaatlich.

Kinesis
08.03.2011, 19:13
Warum stimmt das was ich geschrieben habe nicht? Es gibt zwar ausnahmen wie die UN oder OSZE beispielsweise. Aber vermutlich kann niemand in diesem Forum eine Firma eröffnen die nicht an nationale Gesetze gebunden ist. Und weder NADA noch WADA besitzen einen Status wie o.g UN, OSZE... Die NADA ist an nationales (deutsches) Recht gebunden.

Ein anderer Vergleich.
Die Regierung verlangt von der Handwerkskammer etwas gegen Schwarzarbeit zu unternehmen, da dies dem Staat jedes Jahr Steuerschäden im 8 oder 9 stelligen Bereich zufügt. Anderenfalls müsse man damit rechnen das Subventionen... gestrichen werden oder hohe Bußgelder zu bezahlen sind.
Es wird daher beschlossen ein System einzuführen, welches sich an dem der WADA, NADA orientiert. Jeder Handwerker muss also angeben wann er sich wo befindet. Egal ob Montag, Sonntag, Urlaub... Es werden ein paar Kontrolleure eingestellt die diese Angaben stichprobenartig überprüfen. Wer zweimal nicht angetroffen wird, zahlt mindestens eine hohe Geldbuße. Wer sich diesem System nicht unterwirft darf nicht als Handwerker tätig sein. Es wird ja schließlich niemand gezwungen Handwerker zu werden.

NBer
08.03.2011, 19:48
.....Ob das sittenwiderig ist, bezweifle ich, aber ich denke, das das rechtswidrig ist, weil ein Sportverband eben kein demokratisch legitimiertes Gesetzgebungsorgan darstellt, weder national und erst recht nicht überstaatlich.

aber man ist doch freiwillig in einem sportverband. sprich ich trete freiwillig in einen verband ein und klage DANACH gegen die bestimmungen die dort herrschen?

Rhing
08.03.2011, 23:45
Soweit ich weiß arbeitet er für die EU. Keine Ahnung, ob da deutsches Recht gilt, auch wenn man in D arbeitet, anscheinend nicht.
Hier geht's aber um Profis und die arbeiten nicht für die EU. Die Bemerkung hilft also nicht weiter. Und es stimmt natürlich schon, dass ein Eingriff in die Berufsfreiheit auf der Ebene der Berufsausübung mindestens einer gesetzlichen Gundlage bedarf. Eine abweichende Regelung bei der EU ist allenfalls ne Ausnahme vom Grundsatz. Soweit Grundrechte betroffen sind, was hier mindestens mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Fall ist, wird man wohl mindestens zu ner Güterabwägung kommen. Und da steht "Brot und Spiele" sicher nicht ganz oben, auch wenn das hier einige anders sehen.
Zur Freiwilligkeit: Wer hat eigentlich was gegen die Online-Durchsuchung? Nen PC kauft man sich doch auch freiwillig, wird auch keiner zu gezwungen.

Rhing
08.03.2011, 23:55
WEin anderer Vergleich.
Die Regierung verlangt von der Handwerkskammer etwas gegen Schwarzarbeit zu unternehmen, da dies dem Staat jedes Jahr Steuerschäden im 8 oder 9 stelligen Bereich zufügt. Anderenfalls müsse man damit rechnen das Subventionen... gestrichen werden oder hohe Bußgelder zu bezahlen sind.
Es wird daher beschlossen ein System einzuführen, welches sich an dem der WADA, NADA orientiert. Jeder Handwerker muss also angeben wann er sich wo befindet. Egal ob Montag, Sonntag, Urlaub... Es werden ein paar Kontrolleure eingestellt die diese Angaben stichprobenartig überprüfen. Wer zweimal nicht angetroffen wird, zahlt mindestens eine hohe Geldbuße. Wer sich diesem System nicht unterwirft darf nicht als Handwerker tätig sein. Es wird ja schließlich niemand gezwungen Handwerker zu werden.

Schönes Beispiel!
aber man ist doch freiwillig in einem sportverband. sprich ich trete freiwillig in einen verband ein und klage DANACH gegen die bestimmungen die dort herrschen
Genauso freiwillig, wie der Handwerker, mit dem Unterschied, dass gesundheitliche Daten/Fakten des Profis im Fall einer "positiv"-Probe veröffentlicht werden, denn der wird ja gesperrt, die eines Handwerkers (z.B. Koch) aber nicht, wenn er "einschlägig" erkrankt ist. Und wenn die Regelungen wie im Beispiel geändert würden, dann würde das doch trotzdem für Handwerker gelten, die vor und nach der Änderung in die Handwerksrolle eingetragen würden.
Bei der Telekom haben auch mal Juristen die Meinung vertreten, dass man ja einen Telefonanschluß freiwillig erwirbt und daher Datenschutzregelungen nicht beachtet werden müßten. Das galt vor allem für den zwangsweisen Telefonbucheintrag. Hat sich aber nicht durchgesetzt. ;)