Vollständige Version anzeigen : Wo darf man eigentlich mit dem Rad nicht herfahren?
Hallo,
ich hab ein bisschen Angst beim radfahren, denn 1. bin ich oft allein unterwegs, 2. bin ich schonmal aus Versehen auf eine Kraftfahrstraße geraten und 3. sind manche Straßen schon gruselig.
Hier gibt es aber auch viele Landstraßen, die einen Radweg haben, den ich allerdings nur ungern benutze (Risse im Boden, Laub, Äste...). An diesen Straßen ist meistens 70 als Tempolimit. Was mach ich dann da, bis jetzt bin ich meist auf der Straße gefahren, aber mulmig war mir schon...
Dann gibt es ja Bundesstraßen, dann noch solche wie L242 oder so. Gibt es welche, auf denen man prinzipiell nicht fahren darf?
Bin völlig unwissend...
Danke!
Lg, Lucy
Volkeree
02.03.2011, 22:35
- Autobahnen
- Kraftfahrstraßen (rechteckigs Schild in blau mit Auto drin)
- Verbot für Radfahrer (rundes Schild mit rotem Rand und Fahrrad drin)
- wenn ein Radweg vorhanden ist, die Benutzungspflicht achten
Ansonsten darfst du auf allen Straßen fahren. Ob und wie weit das Sinn macht, musst du für dich entscheiden. Manche Straßen sind halt von ihrer Bauweise für uns recht gefährlich.
Woran erkennt man, die BenutzungsPFLICHT eines Radweges?
Am liebsten mag ich, wenn auf der Straße einfach ien Streifen für Radfahrer abgetrennt ist =)
Am blauen Lolli, wenn der Radweg straßenbegleitend ist. Sonst nicht.
Fußwege mit dem Zusatzschild "Radfahrer frei" sind dementsprechend nicht benutzungspflichtig.
Am blauen Lolli, wenn der Radweg straßenbegleitend ist. Sonst nicht.
Fußwege mit dem Zusatzschild "Radfahrer frei" sind dementsprechend nicht benutzungspflichtig.
Das hab ich befürchtet. Dann fahr ich ständig da, wo ich nicht fahren darf...
Tja, das musst Du mit Deinem Gewissen ausmachen.
sybenwurz
02.03.2011, 22:45
Also, hier darfste nicht:
http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/4/48/Zeichen_254.svg/600px-Zeichen_254.svg.png
http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/b/bc/Zeichen_250.svg/600px-Zeichen_250.svg.png
http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/b/b4/Zeichen_330.svg/500px-Zeichen_330.svg.png
http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/c/c6/Zeichen_331.svg/480px-Zeichen_331.svg.png
http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/a/a5/Zeichen_239.svg/600px-Zeichen_239.svg.png
Volkeree
02.03.2011, 22:47
Das hab ich befürchtet. Dann fahr ich ständig da, wo ich nicht fahren darf...
Mach dir da mal keine Sorgen, das machen die meisten Rennradfahrer.
Volkeree
02.03.2011, 22:48
Also, hier darfste nicht:
http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/b/b4/Zeichen_330.svg/500px-Zeichen_330.svg.png
Bei dem Schild kommt man aber ins Radio :Cheese:
Danke euch.
Freue mich auf die RTF's, da fahren dann alle wieder auf der Straße und es fällt nicht auf :)
Wie soll man auch auf nem Radweg fahren, der durch und durch mit Rillen und Hubbeln übersäht ist??
powermanpapa
02.03.2011, 22:51
Bei dem Schild kommt man aber ins Radio :Cheese:
vor IM FFM waren zwei genau dort unterwegs :-)
aber wenigstens auf der ---Standspur--:Cheese:
ironlollo
02.03.2011, 22:55
Bei dem Schild kommt man aber ins Radio :Cheese:
Dann dürfte ich schonmal im Radio gewesen sein :Cheese:
- Autobahnen
- Kraftfahrstraßen (rechteckigs Schild in blau mit Auto drin)
- Verbot für Radfahrer (rundes Schild mit rotem Rand und Fahrrad drin)
- wenn ein Radweg vorhanden ist, die Benutzungspflicht achten
Ansonsten darfst du auf allen Straßen fahren. Ob und wie weit das Sinn macht, musst du für dich entscheiden. Manche Straßen sind halt von ihrer Bauweise für uns recht gefährlich.
Hey,
prinzipiell ist das so richtig. Wobei es hier auch Einschränkungen gibt. Ich glaub es war sogar ein Film von hier, indem die Sache zusammen mit einem Anwalt thematisiert wurde. In diesem Beitrag wurde, soweit ich micht entsinne, gesagt, dass die Nutzpflicht für Rennradfahrer mit sportlicher Ambition nicht verpflichtend ist.
Laut §1 Abs. 1 haebn sihc ide Verkehrsteilnehmer gegenseitig zu berücksichtigen und Abs. 2 besagt, dass man sich so zu verhalten hat, dass kein anderer behindert oder belästigt wird.
Da es für den RR Fahrer aber nicht unbedingt zumutbar ist, auf dem Radweg zu fahren, sei es wegen schlechten Verhältnissen oder Behinderung anderer Radwegnutzer, greift hier die Pflicht nicht!
Kann sihc noch einer an den Beitrag erinnern?!
Hey,
prinzipiell ist das so richtig. Wobei es hier auch Einschränkungen gibt. Ich glaub es war sogar ein Film von hier, indem die Sache zusammen mit einem Anwalt thematisiert wurde. In diesem Beitrag wurde, soweit ich micht entsinne, gesagt, dass die Nutzpflicht für Rennradfahrer mit sportlicher Ambition nicht verpflichtend ist.
Laut §1 Abs. 1 haebn sihc ide Verkehrsteilnehmer gegenseitig zu berücksichtigen und Abs. 2 besagt, dass man sich so zu verhalten hat, dass kein anderer behindert oder belästigt wird.
Da es für den RR Fahrer aber nicht unbedingt zumutbar ist, auf dem Radweg zu fahren, sei es wegen schlechten Verhältnissen oder Behinderung anderer Radwegnutzer, greift hier die Pflicht nicht!
In Österreich oder der Schweiz mag das anders sein.
Kann sihc noch einer an den Beitrag erinnern?!
Das ist Humbug. Benutzungspflicht heißt Benutzungspflicht.
Auf was für einem Fahrrad Du sitzt, ist in diesem Fall vollkommen egal.
In Österreich oder in der Schweiz mag das anders sein.
Klugschnacker
02.03.2011, 23:01
Bin völlig unwissend...
Gruseliges Posting... Als Teilnehmerin am Straßenverkehr solltest Du wirklich die Verkehrsregeln kennen. Du gefährdest sonst nicht nur Dich selbst, was schlimm genug wäre, sondern unter Umständen auch andere.
Grüße,
Arne
Sie gibt es wenigstens zu. Die meisten Radfahrer haben keine Ahnung von den Verkehrsregeln.
Kässpätzle
02.03.2011, 23:04
Und bei den 70 Schildern möglichst auch nicht schneller fahren :Cheese:
Aber dafür brauchst Du Dich innerorts nicht unbedingt an die 50 halten. :Cheese:
powermanpapa
02.03.2011, 23:06
Sie gibt es wenigstens zu. Die meisten Radfahrer haben keine Ahnung von den Verkehrsregeln.
so ein Arschloch habe ich vorgestern wieder gesehen
der Idiot mit Mützchen, hatte kein Problem mit der roten Ampel und war somit genau einer der Deppen die wir brauchen
gab es nicht vor 2-3 monaten ein gerichtsurteil, dass man nur noch eine radwegebenutzungspflicht hat, wenn es gefährlich ist, auf der strasse zu fahren und diese ansonsten aufgehoben ist?
LidlRacer
02.03.2011, 23:12
gab es nicht vor 2-3 monaten ein gerichtsurteil, dass man nur noch eine radwegebenutzungspflicht hat, wenn es gefährlich ist, auf der strasse zu fahren und diese ansonsten aufgehoben ist?
Nein.
NEIN!
Die Gemeinden dürfen zwar Radwege nur benutzungspflichtig machen, wenn diese bestimmte Kriterien erfüllen und eine besondere Gefährdung von der Fahrbahn ausgeht.
Wenn die Straße benutzungspflichtig ist, dann ist sie benutzungspflichtig. Du kannst aber vorm Verwaltungsgericht dagegen vorgehen.
Gruseliges Posting... Als Teilnehmerin am Straßenverkehr solltest Du wirklich die Verkehrsregeln kennen. Du gefährdest sonst nicht nur Dich selbst, was schlimm genug wäre, sondern unter Umständen auch andere.
Grüße,
Arne
Also naja, wieso das? Ich weiß, dass man auf Kraftfahrstraßen und Autobahnen nicht fahren darf und ich kann die Schilder dazu auch zuordnen (ich fahr schließlich auch Auto). Aber bei allen anderen Fragen ist ja hier auch noch nicht entgültig geklärt, wie das jetzt genau rechtlich geregelt ist.
Sorry. Bullshit!
Die Frage ist eindeutig geklärt.
Also, hier darfste nicht:
http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/4/48/Zeichen_254.svg/600px-Zeichen_254.svg.png
http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/b/bc/Zeichen_250.svg/600px-Zeichen_250.svg.png
http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/b/b4/Zeichen_330.svg/500px-Zeichen_330.svg.png
http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/c/c6/Zeichen_331.svg/480px-Zeichen_331.svg.png
http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/a/a5/Zeichen_239.svg/600px-Zeichen_239.svg.png
http://www.youtube.com/watch?v=MXGNUQEThtY
Das ist Humbug. Benutzungspflicht heißt Benutzungspflicht.
Auf was für einem Fahrrad Du sitzt, ist in diesem Fall vollkommen egal.
In Österreich oder in der Schweiz mag das anders sein.
Das ist nicht so Humbug!!!
erkundig dich mal bevor du hier angreifend wirst mit bullshit etc...
Ausnahmen von der Benutzungspflicht
Allerdings müssen auch als benutzungspflichtig ausgeschilderte Radwege unter bestimmten Umständen nicht befahren werden. Die Ausnahmen richten sich aber nicht danach, ob der Radweg die Mindestvoraussetzungen erfüllt, die seit 1997 in den Verwaltungsvorschriften zur StVO an ihn gestellt werden. Denn diese Vorschriften wenden sich nur an die Behörden und geben diesen vor, wann sie einen Radweg beschildern und damit benutzungspflichtig machen dürfen. Sie haben keine Wirkung für den einzelnen Radfahrer. Dieser hat sich zunächst nur danach zu richten, ob hier ein "Radweg"-Schild steht oder nicht.
Ausnahmen von der Benutzungspflicht sind in der Rechtsprechung schon seit Jahren bekannt. Es gibt drei Grundsätze, die bei Benutzungspflicht gegeben sein müssen:
1. straßenbegleitend,
2. benutzbar und
3. zumutbar.
Erfüllt ein Radweg auch nur eines dieser Kriterien nicht, muss er nicht benutzt werden. Man darf dann mit dem Fahrrad auf der Fahrbahn mitfahren, selbst wenn der Radweg beschildert ist.
Lies Deinen Text nochmal, wenn Du mir dann noch nicht zustimmst, dann lies ihn ein weiteres mal.
Wenn Du mir dann immer noch nicht glaubst, dann schlag mal "benutzbar" und "zumutbar" in einem entsprechenden Kommentar.
Ich bleibe dabei:
Keine Benutzungspflicht für Rennrad: Humbug.
Unklare Rechtslage: Bullshit. (was nicht bedeutet, dass ich die Regeln gut finde...)
Das hab ich befürchtet. Dann fahr ich ständig da, wo ich nicht fahren darf...
Geht mir auch oft so
Mach dir da mal keine Sorgen, das machen die meisten Rennradfahrer.
Hab ich auch schon bemerkt...
Wie soll man auch auf nem Radweg fahren, der durch und durch mit Rillen und Hubbeln übersäht ist??
EBEN!
Da lieben Äste, Kastanien etc. und wenn man dann mit ordentlich Geschwindigkeit langfährt kommt einem plötzlich ein Kind mit Rollerblades entgegengschossen oder ein wackeliger Opi auf dem Radl.
Ich weiß nicht... ich finde das auch gefährlich... es sei dann man gurkt dort mit 15km/h dahin.
"benutzbar" und "zumutbar"
Wie wird das genau definiert?
LG
Marion:Huhu:
Also das hier http://www.adfc.de/Verkehr--Recht/Recht/Regeln-fuer-Radfahrer/Fachwissen-Fahrradalltag/Papier-FA-Radverkehr hat mir zu einer auffrischenden Übersicht verholfen.
Was natürlich noch nicht benutzbar und zumutbar definiert...
Also naja, wieso das? Ich weiß, dass man auf Kraftfahrstraßen und Autobahnen nicht fahren darf und ich kann die Schilder dazu auch zuordnen (ich fahr schließlich auch Auto). Aber bei allen anderen Fragen ist ja hier auch noch nicht entgültig geklärt, wie das jetzt genau rechtlich geregelt ist.
Also hat Arne doppelt Recht: ich gehe mal davon aus, dass Du einen Führerschein besitzt udn somit die STVO kennen solltest. Mehr muss man eigentlich nicht dazu sagen... :Nee:
Was mich am meisten nervt sind die Autofahrer, die mit Hupen, aus dem Fenster brüllen oder mit der Faust drohend auf Radwege aufmerksam machen - die aber durch Schlaglöcher, Äste etc. unbefahrbar sind.
Wie schöööööööööööööön ist das doch auf Mallorca!!! Da hab ich erlebt, dass Autofahrer minutenlang geduldig hinter einem bleiben weil man den Berg hochkurbelt und sie nicht überholen können.
Haaach erholsam!
In den USA (zumindest Miami) habe ich nie Radwege gesehen. Mein damaliger Partner wollte unbedingt auf dem Gehweg fahren -was ich nicht ratsam fand. Ich denke man muss sich eher wie ein Auto benehmen, damit die radungewohnten Amis einen einzuordnen wissen.
Und so war es auch... wir überquerten eine Straße, mein Partner machte keinen Schulterblick und ich sah es kommen.... natürlich bog eine Dame rechts ab und es knallte...
Dagegen hatten wir auf einer mehrspurigen Straße zwischen Miami und Key Biscaine überhaupt keine Probleme. Man wurde als normaler Verkehrsteilnehmer angesehen.
Hier im Harz sind die Autofahrer recht gnatzig, ungeduldig, genervt u.s.w..
Ich sehe daher zu über die Dörfer zu fahren wo wenig Autos unterwegs sind. Allerdings rasen die wenigen die dort dann fahren total extrem...
Rennrad fahre ich daher draußen echt nur bei schönem Wetter und nicht bei Nässe, starkem Wind oder wenn noch andere Störungsfaktoren dazukommen. Dann doch lieber mal Rolle oder Ergometer ... wenn es JETZT inzwischen auch nervt.
Aber draußen fallen mir bei minus 5 Grad (aktuell) noch die Finger ab - egal bei welchen Handschuhen.
LG
Marion
EBEN!
Da lieben Äste, Kastanien etc. und wenn man dann mit ordentlich Geschwindigkeit langfährt kommt einem plötzlich ein Kind mit Rollerblades entgegengschossen oder ein wackeliger Opi auf dem Radl.
Ich weiß nicht... ich finde das auch gefährlich... es sei dann man gurkt dort mit 15km/h dahin.
Is jetzt nix gegen Dich, Marion, aber: eben!
§ 3 I S. 1 f StVO: 1: "Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. 2Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen." Da sind eben 15 km/h vielleicht angesagt. Das das mit den Trainingszielen kollidiert und auch mir "stinkt", ist klar, aber "Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht", § 1 I StVO, und dabei darf kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr , ans nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt werden, § 1 II StVO.
Und damit haste schon nen Ansatz einer Definition: Keinen gefährden, als weder den Opa noch das Kind, und zwar unter keinen Umständen. Da kannste einfach langsam fahren. Natürlich gilt das auch für die Eigengefährdung, die mußte auch nicht hinnehmen. Da wäre dann die Behinderung anderer, z.B. der Autofahrer, unvermeidbar. Ist also der Radweg so schlecht, dass er auch mit verminderter Geschwindigkeit nicht sicher befahren werden kann, so kannste auf die Straße ausweichen. Das ist aber entgegen zahlreicher Postings im Tourforum und vielen anderen nur selten der Fall. Die generelle Einlassung, dass auf dem Radweg ja eh "überall" Scherben rumliegen, zieht da sicher nicht, da wäre schon ein konkreter Vorfall an der Stelle notwendig. Wenn ich aber so was feststelle, bin ich aber immer schon mitten drin und 2 m weiter ist alles wieder klar. Wenn Du das aber vorher siehst, wäre ein Ausweichen bis zur nächsten Auffahrmöglichkeit (wenn die nicht erst nach 10 km ist) sicher zulässig. Aber allein geflickter Asphalt ist keine Begründung, da kannste einfach langsamer fahren. Mir ist hier in Bonn bisher nur eine Stelle aufgefallen, an der ich einen Radweg definitiv für unbefahrbar bzw. unzumutbar halte. Der ist ca. 80 cm breit und wird dann noch von Bäumen eingeengt. Außerdem haben die Wurzeln der Bäume den Asphalt angehoben. Klar, auch da haben mich Autos schon angehupt. Fehlende Auffahrmöglichkeiten wären da schon eher ein Thema.
Im Übrigen: Das sehe ich so, dass heißt aber natürlich nicht, dass ich mich immer dran halte. Nur wenn ich ein Ticket bekäme, würde ich keinen Einspruch einlegen.
Ausdauerjunkie
03.03.2011, 09:16
so ein Arschloch habe ich vorgestern wieder gesehen
der Idiot mit Mützchen, hatte kein Problem mit der roten Ampel und war somit genau einer der Deppen die wir brauchen
Hey pmp,
benutzt du deine Ausdrücke auch im normalem Leben, zu Hause und so, oder nur hier?
Wenn der Zustand des Radweges aber Gefahr für mein Leib und Leben bietet, kann ich auch von dem runter.
Irgendwo habe ich auch mal ein Gerichtsurteil gelesen, wo ein Radfahrer bei einem Zusammenstoß auf dem Radweg eine Teilschuld bekommen hat, weil er schneller als 12 oder 13 km/h gefahren ist. Weiß aber nicht mehr wo das stand...
Das ist Humbug. Benutzungspflicht heißt Benutzungspflicht.
Auf was für einem Fahrrad Du sitzt, ist in diesem Fall vollkommen egal.
In Österreich oder in der Schweiz mag das anders sein.
Und bei den 70 Schildern möglichst auch nicht schneller fahren :Cheese:
Falsch. Die Höchstgeschwindigkeiten die mit angegeben werden schreiben eben diese für Kraftfahrzeuge vor. Deshalb sind die Runden Höchstgeschwindigkeitsschilder egal - nur in "Zonen" müssen wir zB auch 30 fahren, da dort die Vorgabe für alle Verkehrsteilnehmer gilt.
Rhing hat es glaube ich so beschrieben wie es (leider) ist. Ich ziehe auch selbiges Fazit daraus.
Und in der Stadt, immer lieber auf dem Fußweg als auf anderen "falschen" Wegen (zB Radweg auf der falschen Seite), das ist am billigsten falls einem mal jemand mit nem Straftzettel vor das Bike springt.
Grüße.
Wenn der Zustand des Radweges aber Gefahr für mein Leib und Leben bietet, kann ich auch von dem runter.
Irgendwo habe ich auch mal ein Gerichtsurteil gelesen, wo ein Radfahrer bei einem Zusammenstoß auf dem Radweg eine Teilschuld bekommen hat, weil er schneller als 12 oder 13 km/h gefahren ist. Weiß aber nicht mehr wo das stand...
Wenn es so ist: lächerliches Urteil. Dan müsste ja jedes Auto was schneller als Schrittgeschwindigkeit fährt auch ne Teilschuld bekommen (also der Fahrer nicht das Auto) - weil der Kfz-Führer ja dann offensichtlich nicht seine geschindigkeit den verhältnissen angepasst hatte.
Ich werd noch bekloppt hier oO
Volkeree
03.03.2011, 09:41
Is jetzt nix gegen Dich, Marion, aber: eben!
§ 3 I S. 1 f StVO: 1: "Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. 2Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen." Da sind eben 15 km/h vielleicht angesagt. Das das mit den Trainingszielen kollidiert und auch mir "stinkt", ist klar, aber "Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht", § 1 I StVO, und dabei darf kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr , ans nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt werden, § 1 II StVO.
Und damit haste schon nen Ansatz einer Definition: Keinen gefährden, als weder den Opa noch das Kind, und zwar unter keinen Umständen. Da kannste einfach langsam fahren. Natürlich gilt das auch für die Eigengefährdung, die mußte auch nicht hinnehmen. Da wäre dann die Behinderung anderer, z.B. der Autofahrer, unvermeidbar. Ist also der Radweg so schlecht, dass er auch mit verminderter Geschwindigkeit nicht sicher befahren werden kann, so kannste auf die Straße ausweichen. Das ist aber entgegen zahlreicher Postings im Tourforum und vielen anderen nur selten der Fall. Die generelle Einlassung, dass auf dem Radweg ja eh "überall" Scherben rumliegen, zieht da sicher nicht, da wäre schon ein konkreter Vorfall an der Stelle notwendig. Wenn ich aber so was feststelle, bin ich aber immer schon mitten drin und 2 m weiter ist alles wieder klar. Wenn Du das aber vorher siehst, wäre ein Ausweichen bis zur nächsten Auffahrmöglichkeit (wenn die nicht erst nach 10 km ist) sicher zulässig. Aber allein geflickter Asphalt ist keine Begründung, da kannste einfach langsamer fahren. Mir ist hier in Bonn bisher nur eine Stelle aufgefallen, an der ich einen Radweg definitiv für unbefahrbar bzw. unzumutbar halte. Der ist ca. 80 cm breit und wird dann noch von Bäumen eingeengt. Außerdem haben die Wurzeln der Bäume den Asphalt angehoben. Klar, auch da haben mich Autos schon angehupt. Fehlende Auffahrmöglichkeiten wären da schon eher ein Thema.
Im Übrigen: Das sehe ich so, dass heißt aber natürlich nicht, dass ich mich immer dran halte. Nur wenn ich ein Ticket bekäme, würde ich keinen Einspruch einlegen.
Damit dürfte zu dem Thema fast alles gesagt sein.
Ob ich ein Ticket zahlen würde, würde ich vom Einzelfall abhängig machen. Manchmal geht es nun wirklich nicht. Meistens wollen wir halt nur nicht.
Die Wahrscheinlichkeit, dass man ein Verwarngeld zahlen muss, ist ja eigentlich eher gering.
Oder wer musste schon mal eins zahlen?
Ich hatte bis jetzt einmal einen Disput mit einem Polizisten, der aber schon irgendwie einen Knall hatte. Trotz aller Streitereien hat er mir keine Verwarngeld angeboten.
Wenn es so ist: lächerliches Urteil. Dan müsste ja jedes Auto was schneller als Schrittgeschwindigkeit fährt auch ne Teilschuld bekommen (also der Fahrer nicht das Auto) - weil der Kfz-Führer ja dann offensichtlich nicht seine geschindigkeit den verhältnissen angepasst hatte.
Ist doch auch so. Gefährdungshaftung ist das Stichwort (§ 7 Abs. 1 Straßenverkehrsgesetz).
Ticket hab ich auch noch nicht bekommen. Unabhängig von der rechtlichen Bewertung fahre ich mit dem MTB generell auf'm Radweg, mit dem RR eher auf der Straße. Nie fahre ich auf der linken Seite auf'm Radweg. Aus Einfahrten/Einmündungen kommende Autofahrer schauen nur nach links und da hängt man unweigerlich drin. Außerdem seh ich schon ne ziemliche Gefährdung darin, am Anfang und am Ende der Radwege die Straße kreuzen zu müssen. Ansonsten geht's die Berge rauf eher auf'm Radweg, denn da bin ich sehr langsam, die Berge runter natürlich auf der Straße, da ggfls. auch mit dem MTB. Ansonsten nutz ich Radwege / Straße "nach Gefühl" und Trainingsintensität, im Herbst wegen des Laubes fast gar nicht.
Vielleicht noch mal zu Urteilen à la: Rad darf nur 12 km/h fahren, gilt entsprechend mit dem Auto. Da muß man immer den Sachverhalt berücksichtigen und der geht auch aus den in Fachzeitschriften wiedergegeben Urteilen nicht immer klar hervor, noch weniger aus den Rubriken in "Hör zu" etc. und auch der Tour. Ist doch klar, wenn da ne Gruppe auf'm Radweg sichtbar steht und diskutiert, ist das natürlich nicht richtig. Trotzdem darf man nicht einfach drauf zu fahren. Denn, § 1 StVO, ich darf keinen gefährden. Da muß ich notfalls anhalten. Das ist mit dem Auto aber nicht anders, mal abgesehen davon, dass den Halter eine Kfz eine Gefährdungshaftung trifft, wir Drullse richtig bemerkt. Der Halter hätte also - je nach Einzelfall - auch dann einen Teil zu zahlen, wenn die Gruppe nicht sichtbar wäre.
Volkeree
03.03.2011, 10:17
Ticket hab ich auch noch nicht bekommen. Unabhängig von der rechtlichen Bewertung fahre ich mit dem MTB generell auf'm Radweg, mit dem RR eher auf der Straße. Nie fahre ich auf der linken Seite auf'm Radweg. Aus Einfahrten/Einmündungen kommende Autofahrer schauen nur nach links und da hängt man unweigerlich drin. Außerdem seh ich schon ne ziemliche Gefährdung darin, am Anfang und am Ende der Radwege die Straße kreuzen zu müssen. Ansonsten geht's die Berge rauf eher auf'm Radweg, denn da bin ich sehr langsam, die Berge runter natürlich auf der Straße, da ggfls. auch mit dem MTB. Ansonsten nutz ich Radwege / Straße "nach Gefühl" und Trainingsintensität, im Herbst wegen des Laubes fast gar nicht.
Vielleicht noch mal zu Urteilen à la: Rad darf nur 12 km/h fahren, gilt entsprechend mit dem Auto. Da muß man immer den Sachverhalt berücksichtigen und der geht auch aus den in Fachzeitschriften wiedergegeben Urteilen nicht immer klar hervor, noch weniger aus den Rubriken in "Hör zu" etc. und auch der Tour. Ist doch klar, wenn da ne Gruppe auf'm Radweg sichtbar steht und diskutiert, ist das natürlich nicht richtig. Trotzdem darf man nicht einfach drauf zu fahren. Denn, § 1 StVO, ich darf keinen gefährden. Da muß ich notfalls anhalten. Das ist mit dem Auto aber nicht anders, mal abgesehen davon, dass den Halter eine Kfz eine Gefährdungshaftung trifft, wir Drullse richtig bemerkt. Der Halter hätte also - je nach Einzelfall - auch dann einen Teil zu zahlen, wenn die Gruppe nicht sichtbar wäre.
.... und wieder volle Zustimmung.....
Mit 15km/h übern Radweg ist für mich kein Training :-( Klar, befahrbar sind die, aber halt langsam, und das ist doch irgendwie doof. Vielleicht kennt hier jemand die Straße, die in Düsseldorf am Unterbacher See langgeht. Da fahr ich z.b. immer auf der Straße, obwohl es einen Radweg gibt. Da sind aber recht viele Fußgänger und auch Radfahren (so mit Trekkingrädern und so) und der Radweg ist auch nicht der schönste. Daher fahr ich immer auf der Straße, naja.
Bei meinem Freund fahren wir aber sehr viel Radweg, denn der wohnt aufm Land, es ist an vielen Stellen 100 erlaubt und die Leute rasen. Und die Radwege sind dort viel besser als sie es hier sind, da kann man auch wirklich volles Tempo fahren, Fußgänger sind da eh keine.
Da mich das so nervt draußen alleine (man muss ja stäääändig aufpassen, die Autofahrer fahren sich was zusammen...unglaublich) fahre ich auch oft auf der Rolle. Aber draußen ist ja eigentlich schon schöner.
Ich bin schon mehrmals an solchen "kritischen" Stellen von der Polizei überholt worden, die haben nix gesagt.
Wenns bergauf geht, geh ich aber öfters mal auf den Radweg. Ist mir dann sicherer, wenn ich so lahm bin. Falls es nur einen Radweg links gibt, nervt mich das immer sehr.
Wieso sich jetzt manche hier aufregen über mein angeblich fehlendes Wissen über die StVo...naja, also wie gesagt, das seh ich nicht so, denn mit der Unwissenheit dieser Radwegsache bin ich ja nicht allein und den Rest wusste ich ja schon.
Ausdauerjunkie
03.03.2011, 10:43
Ein schöner Paragraphenreiter Thread, den man nicht allzu ernst nehmen darf;)
Wieso sich jetzt manche hier aufregen über mein angeblich fehlendes Wissen über die StVo...naja, also wie gesagt, das seh ich nicht so, denn mit der Unwissenheit dieser Radwegsache bin ich ja nicht allein und den Rest wusste ich ja schon.
Au weia... :Nee:
Dein Wissen fehlt nicht "angeblich" - wie man sieht, fehlt es auch real.
Und die eigene Unwissenheit mit der Unwissenheit der Anderen zu entschuldigen... :Nee:
Kein Wunder wenn es auf den Straßen so läuft wie es läuft.
Ein schöner Paragraphenreiter Thread, den man nicht allzu ernst nehmen darf;)
Dich möchte ich sehen, wenn Du unterm Auto liegst - dann sind die Paragraphen auf einmal fürchterlich wichtig.
Mit 15km/h übern Radweg ist für mich kein Training :-( Klar, befahrbar sind die, aber halt langsam, und das ist doch irgendwie doof.
Wenn ich laufe schon. :Cheese: Klar, auf'm Rad kannste das vergessen, ändert aber nix
Da mich das so nervt draußen alleine (man muss ja stäääändig aufpassen, die Autofahrer fahren sich was zusammen...unglaublich) fahre ich auch oft auf der Rolle. Aber draußen ist ja eigentlich schon schöner.
Ich bin schon mehrmals an solchen "kritischen" Stellen von der Polizei überholt worden, die haben nix gesagt.
Wenns bergauf geht, geh ich aber öfters mal auf den Radweg. Ist mir dann sicherer, wenn ich so lahm bin. Falls es nur einen Radweg links gibt, nervt mich das immer sehr.
Ich find auch, dass die "Rennleitung" sich doch überwiegend vernünftig verhält. Kommt doch immer auf die Umstände an: Klar, wenn ein Radfahrer an nem schönen Sommerwochenende mit Volldampf über den Radweg in der Rheinaue brettert und meint, die Familien mit Kindern hätten den Radweg frei zu halten, was natürlich in nem "Park" mit ansonsten Fußwegen nicht funktioniert, wenn der völlig ohne Licht in der Nacht fährt oder auf ner 4-spurigen Straße den leeren Radweg nicht nutzt, obwohl die Straße voll mit Autos ist, sagen die natürlich was. Rote Ampel ist eh klar. Aber ich hab noch keine getroffen, der ne meine Beleuchtung auf StVZO gecheckt hat und auf den Radweg haben sie höchstens mal hingewiesen. Man darf halt nur keine "militante Grundsatzfrage" draus machen.
Unter Autofahrern hält sich hartnäckig das Gerücht, dass 1 m Seitenabstand reicht, wohl weil das der Mindestabstand zu parkenden Autos ist (Tür auf und Abflug bzw. mit dem Augo Schaden). Is aber nicht so. Auch da kommt's drauf an, nach meiner Kenntnis 1,50 m - 2,00 m, je nach den Umständen, im Extremfall auch mehr, z.B. Oma/Opa mit Schlangenlinien auf'm Rad, sicher auch langsam fahrende und sich unterhaltende Gruppe. Hätte dem Busfahrer heute morgen auch mal einer sagen sollen, als der auf der Rechtsabbiegerspur mit ca. 40 cm Abstand an mir vorbei ist, als ich mich rechts auf der Geradeausspur eingeordnet habe. Aber ich bin ja auch kein Opa. :Lachen2:
MatthiasR
03.03.2011, 13:20
Falsch. Die Höchstgeschwindigkeiten die mit angegeben werden schreiben eben diese für Kraftfahrzeuge vor. Deshalb sind die Runden Höchstgeschwindigkeitsschilder egal - nur in "Zonen" müssen wir zB auch 30 fahren, da dort die Vorgabe für alle Verkehrsteilnehmer gilt.
Das hast du aber falsch in Erinnerung. Die runden Schilder mit dem roten Rand und der schwarzen Zahl auf weißem Grund gelten auch für Radfahrer.
Lediglich die Begrenzung auf 50 km/h innerorts gilt nur für Kfz, also nicht für Radfahrer (dito die 100 km/h auf Landstraßen, aber das ist wohl weniger relevant).
Gruß Matthias
Joerg aus Hattingen
03.03.2011, 13:34
Bei dem Schild kommt man aber ins Radio :Cheese:
Hab ich in diesem Jahr schon zweimal gesehen! Einmal A46 in FR DUS nach der Auffahrt Erkrath, da kommt ein echt langes Stück bis zur nächsten Abfahrt und einmal auf der A57 Richtung Köln kurz vor Dormagen, da fuhr eine Frau mit Sack und Pack auf dem Standstreifen, hinter ihr Polizei mit eingeschaltetem Blaulicht :Lachen2: Das waren bestimmt Triathleten, die wolten wohl keinen Windschatten geben. :Lachen2:
Lucy, warst Du das in beiden Fällen? :)
Joerg aus Hattingen
03.03.2011, 13:37
der Idiot mit Mützchen, hatte kein Problem mit der roten Ampel und war somit genau einer der Deppen die wir brauchen
So etwas sehe ich in Köln täglich, abends, ohne Licht, ohne Helm, dazu dunkle Kleidung, eine Zigarette im Mund, nen Stöpsel im Ohr, freihändig und gegen die Fahrtrichtung, jede Ampel ignorierend :Nee:
Interessant an dem Fred finde ich auch, dass man die Herkunft der Erstellerin bereits am Titel erkennt, (ne). ;)
Wenn es so ist: lächerliches Urteil. Dan müsste ja jedes Auto was schneller als Schrittgeschwindigkeit fährt auch ne Teilschuld bekommen (also der Fahrer nicht das Auto) - weil der Kfz-Führer ja dann offensichtlich nicht seine geschindigkeit den verhältnissen angepasst hatte.
Ich werd noch bekloppt hier oO
ja dem ist fast so, wenn du auf der Autobahn einen Unfall hast und dir wird, trotz Unschuld, nachgewiesen, dass du schneller als 130 unterwegs gewesen bist bekommste eine Teilschuld, trotz freigegebener Autobahn
ist einen Bekannten so passiert
sandra7381
03.03.2011, 14:50
Die Wahrscheinlichkeit, dass man ein Verwarngeld zahlen muss, ist ja eigentlich eher gering.
Oder wer musste schon mal eins zahlen?
Ich hatte bis jetzt einmal einen Disput mit einem Polizisten, der aber schon irgendwie einen Knall hatte. Trotz aller Streitereien hat er mir keine Verwarngeld angeboten.
Meine Erfahrung ist auch, dass die Polizei meistens was besseres zu tun hat.
ja dem ist fast so, wenn du auf der Autobahn einen Unfall hast und dir wird, trotz Unschuld, nachgewiesen, dass du schneller als 130 unterwegs gewesen bist bekommste eine Teilschuld, trotz freigegebener Autobahn
ist einen Bekannten so passiert
130 != schrittgeschwindigkeit
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/
Alle weiteren Vermutungen, Meinungen und Ansichten zählen dagegen wenig. ;)
Geschwindigkeitsschilder gelten z.B. auch für Radfahrer, die Ahndung wird aber schwer da Fahrräder keinen Geschwindigkeitsmesser haben müssen. Wobei ich mal ein Verwarngeld zahlen durfte :Lachen2:
Theoretisch sind Radwege mit dem Lolli benutzungspflichtig, die Rennleitung verzichtet in weiser Voraussicht darauf das zu ahnden. Bei 90% aller Radwege würden sie jeden Einspruch gegen ein Verwarngeld verlieren. Die Verwaltungsvorschriften befreien zwar formal nicht von der Benutzungspflicht, aber beim Einspruch reicht i.d.R. der Verweis auf die Vorschriften wann ein Radweg überhaupt benutzungspflichtig gemacht werden dürfte.
Praktisch erkundet man seine Gegend, dann weiß man irgendwann wo man zu welchen Zeiten relativ entspannt fahren kann und wo man es besser bleiben lässt.
gab es nicht vor 2-3 monaten ein gerichtsurteil, dass man nur noch eine radwegebenutzungspflicht hat, wenn es gefährlich ist, auf der strasse zu fahren und diese ansonsten aufgehoben ist?
Nein.
NEIN!.....
jetzt hab ichs gefunden. wollte auf diese entscheidung des bundesverwaltungsgerichtes hinaus..... http://www.tagesschau.de/inland/radwegpflicht102.html
Wenn der Zustand des Radweges aber Gefahr für mein Leib und Leben bietet, kann ich auch von dem runter.
Ich habe nie was gegenteiliges behauptet. Ich habe nur: "Radwegpflicht gilt nicht für Rennrad" als Humbug bezeichnet.
jetzt hab ichs gefunden. wollte auf diese entscheidung des bundesverwaltungsgerichtes hinaus..... http://www.tagesschau.de/inland/radwegpflicht102.html
Und genau das hat für den "Endkunden" keine direkte Bedeutung - es sei denn, Du möchtest Dir einen unliebsamen benutzungspflichtigen Radweg wegklagen.
Wenn der Lolli steht, dann benutzungspflichtig - egal, ob "rechtswidrig" oder nicht. Offensichtliche Unbenutzbarkeit oder Unzumutbarkeit mal aussen vor gelassen. Da deckt sich die Auslegung eines Rennradfahrers meist nicht mit der des (autofahrenden) Richters.
Und genau das hat für den "Endkunden" keine direkte Bedeutung - es sei denn, Du möchtest Dir einen unliebsamen benutzungspflichtigen Radweg wegklagen..
Jein, ist ein Radweg als benutzungspflichtig gekennzeichnet obwohl er es nicht sein dürfte hast du die perfekte Begründung um Einspruch gegen ein evtl. bekommenes Bußgeld einzulegen.
Nicht ohne Grund verzichten die meisten Städte darauf den Nichtgebrauch von Radwegen zu ahnden, die wollen die folgende Klagewelle vermeiden. Danach gäbe es innerorts kaum noch Radwege und Kinder oder unsicherere ältere Leute sind mit ihrem Tempo und Fahrkünsten auch auf etwas schlechteren Radwegen besser aufgehoben als auf der Straße.
Das ändert aber nichts daran, dass der Weg benutzungspflichtig ist! Das Bußgeld ist also dennoch fällig. Du darfst Dich nicht über die Pflicht einfach hinwegsetzen. Wenn das jeder nach Gutdünken machen würde bei allen Vorschriften, dann wäre ganz schönes Chaos. (An dieser Bushaltestelle ist sicherlich der Atomwaffensperrvertrag nicht in Kraft! Also ein Bußgeld auch nicht durchsetzbar....)
Der zweite Absatz stimmt allerdings unabhängig vom ersten. Da bei Bußgeld wohl auch ne Aufhebungsklage (richtiges Wort) käme. Wobei Du zwei Denkfehler hast:
1. Die Aufhebung der Benutzungspflicht hebt ja nicht das Vorhandensein des Radwegs auf.
2. Der Beweis für die größere Sicherheit auf dem Radweg fehlt.
Das ändert aber nichts daran, dass der Weg benutzungspflichtig ist! Das Bußgeld ist also dennoch fällig
Abwarten - ein Bußgeld gegen den Verstoß gegen eine offensichtlich rechtswidrige Anordnung durchzusetzten wird für die Ordnungsbehörden nicht leicht :Lachen2:
Den Bußgeldbescheid gibt es natürlich erstmal. Eine Kopie der Verwaltungsvorschriften mit dem Hinweis dass man gleich Einspruch gegen den Bußgeldbescheid und Widerspruch gegen die Aufstellung des Schildes einlegen wird erspart einem schonmal eine Diskussion oder überhaupt ein Bußgeld. :Huhu:
Jein, ist ein Radweg als benutzungspflichtig gekennzeichnet obwohl er es nicht sein dürfte hast du die perfekte Begründung um Einspruch gegen ein evtl. bekommenes Bußgeld einzulegen.
Haste da grad mal'n Urteil da? :Cheese: Würd' mich interessierten. Ansonsten ist das erst mal Wunschdenken, es sei denn Du definierst die "perfekte Begründung" als "könnte man mit durchkommen, wenn der Richter keinen Bock hat" oder "mir fällt auch nix besseres ein":Lachen2: , was bei mir der Fall ist. Bleibt aber trotzdem Wunschdenken, genauso wie
... wird aber schwer da Fahrräder keinen Geschwindigkeitsmesser haben müssen. Wobei ich mal ein Verwarngeld zahlen durfte :Lachen2:
Für's messen der Übertretung brauchste'n Tacho :cool: und Vorsatz wird man Dir nicht nachweisen können, aber Fahrlässigkeit geht locker durch.
Da
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/
steht da jedenfalls nix drüber und alles weitere sind
Vermutungen, Meinungen und Ansichten
und die
zählen dagegen wenig. ;)
Oder weshalb durftest Du ein Bußgeld zahlen?
Ein Verwaltungsakt (VA, Schild), ob rechtswidrig oder nicht, ist erst mal ohne Widerspruch bestandkräftig. Wenn Du'n Knöllchen kriegst und Du legst dagegen Einspruch ein, geht das zum Gericht. In der Verhandlung wird man Dir sagen, dass der VA bestandskräftig ist. Nur "offensichtlich rechtswidrige" VAe werden in diesem Sinne nicht bestandskräftig, also z.B. wenn die Behörde das Komma um 3 Stellen nach rechts verschiebt und bei nem Abgabenbescheid statt 100 EUR plötzlich 100.000 zu zahlen sind.
PS: Ich hätt noch'n paar Smilies reingebaut, aber 6 sind das Maximum und Deine wollt ich nicht rausschmeißen. Schließlich will ich ja korrekt zitieren. *Grinssmilie*
@FinP: die LD letztes Jahr war Lari Fari, da wußte ich, die ist 226 km. Aber bei solchen Themen kommt nach 3 Seiten immer jemand neues in den Thread, wirft einfach so seine Meinung rein, ohne die zu begründen und die Diskussion beginnt wieder von neuem. Quasi so, als würde jemand nach 100 km sagen: "Äh, Du, wir haben noch mal 50 km drangehängt, is ok, oder?:Cheese:
Haste da grad mal'n Urteil da?
Oder weshalb durftest Du ein Bußgeld zahlen?
Nur "offensichtlich rechtswidrige" VAe werden in diesem Sinne nicht bestandskräftig
1) Nee, so weit ist es nicht gekommen. Kenne diverse Fälle - einen bei mir eingeschlossen - wo die Behörde den Bußgeldbescheid direkt zurückgenommen hat mit entsprechender Begründung. Das letzte Mal vor 1 Woche wg. eines Tempoverstoßes und Aufstellung von Tempobegrenzungsschildern die im Widerspruch zu den VwV standen.
2) Einmal mit gemessenen 52 bei erlaubten 30 - aufgrund nicht vorgeschriebenen Geschwindigkeitsmessers (!!) aber nicht nach offizieller Tabelle mit 22km/h innerorts zuviel sondern nur 20€ - Begründung der Behörde: Da man ohne Tacho nicht genau wissen kann wie schnell man fährt kann man auch keinen Verstoß feststellen, den Unterschied zwischen 30 und 50 merkt aber auch ein Radfahrer.
3)Eben, ein unzumutbarer Radweg, ein in beide Richtungen befahrbarer der kaum über 1m breit ist usw. ist offensichtlich. Wobei es da natürlich immer eine Einzelfallentscheidung ist wann ein Radweg zumutbar und vermeintlich sicherer ist als die Fahrbahn. Bei einem brauchbaren Radweg der nur 10cm schmaler ist als vorgeschrieben wird man damit aber nicht durchkommen. Da ich solche Radwege aber auch benutze hatte ich die Probleme noch nicht. ;)
1) + 3) Eben weil es auf die örtlichen Verhältnisse ankommt ist es nicht offensichtlich. Was dann die Behörde wegen des Einschreitenermessens macht, ist ne andere Sache, aber ne gerichtliche Entscheidung sieht anders aus.
2) Mit'm Rad besteht ne erheblich geringere Fremdgefährdung, so dass der Bußgeldkatalog eh nicht bzw. deutlich reduziert zieht. Daraus folgt ja erst mal, dass ein bußgeldpflichtiges Verhalten auch nach Meinung der Behörde vorliegt und die Strafzumessung ne andere ist. Bei der Strafzumessung könnte man Deine Argumentation sicherlich auch gut anbringen, um ggfls. das Bußgeld zu reduzieren, aber raus kommste damit nicht, wenn die Behörde nicht will. Als Verteidiger würd ich deshalb die Story natürlich auch bringen.
@FinP: die LD letztes Jahr war Lari Fari, da wußte ich, die ist 226 km. Aber bei solchen Themen kommt nach 3 Seiten immer jemand neues in den Thread, wirft einfach so seine Meinung rein, ohne die zu begründen und die Diskussion beginnt wieder von neuem. Quasi so, als würde jemand nach 100 km sagen: "Äh, Du, wir haben noch mal 50 km drangehängt, is ok, oder?:Cheese:
Den Vergleich verstehe ich gerade nicht, wird aber an mir, meiner BAK und der späten Stunde liegen...
Trotz BAK (für die Nichtjuristen: Karnevalsauswirkungen:Lachen2: ) Man meint, man hätte "alle" überzeugt, und dann kommt wieder einer um die Ecke, der überzeugt werden will. Obwohl ich Meik damit unrecht tue, denn er diskutiert ja sehr sachlich-locker-lustig. Besser sind eigentlich die Helm-Threads, da weißt Du sofort, was ich meine. ;) Man überzeugt 10, dann kommt der 11. mit ner Studie, die im besten Fall neu, im schlechten Fall schon 10 Seiten vorher "beerdigt" wurde.
3)Eben, ein unzumutbarer Radweg, ein in beide Richtungen befahrbarer der kaum über 1m breit ist usw. ist offensichtlich. Wobei es da natürlich immer eine Einzelfallentscheidung ist wann ein Radweg zumutbar und vermeintlich sicherer ist als die Fahrbahn. Bei einem brauchbaren Radweg der nur 10cm schmaler ist als vorgeschrieben wird man damit aber nicht durchkommen. Da ich solche Radwege aber auch benutze hatte ich die Probleme noch nicht. ;)
Wie sieht denn sowas bei folgendem Beispiel aus:
Wenn man von Ilseburg nach Stapelburg (Harzvorland) fährt gibt es einen straßenbegleitenden Radweg auf der linken Seite.
Man wird anfangs auf der rechten Seite per blauem Schild aufmerksam gemacht, dass der RW links weitergeht.
Nach der Wechselmöglichkeit ist der Radweg gerade mal 200m recht breit, glatt und baumfrei. Man hat das komplette Stück auch gute Sicht.
Nach 200m beginnt ein Waldstück. Der Radweg wird viel schmaler (man kommt ohne Ellenbogenberührung kaum aneinander vorbei) und hügelig und fast immer sind runtergefallene Äste, Zapfen, Blätter und Co auf dem Weg.
Rein vom Belag her ist er völlig okay.
Kurz runter von dem Weg kann man nicht, da zwischen Weg und Straßen ein 1,5m breiter Grünstreifen (mit Graben) ist.
Bei Rad-Gegenverkehr ist es schon oft heikel, da der Weg kurvig ist und man langsam fahren muss um sicher zu fahren.
Ich hatte dort letztes Jahr schon einen krassen Schlenker, weil mir ein alter Mann mit Moped auf dem Weg entgegenkam.
Ebenso ein breiter Radweg nach Bad Harzburg hat alle 150m riesig große Abflußgitter auf dem Weg wo ich jedes Mal wie ein Luchs aufpasse und bremse um nicht dort zu stürzen...
Also bei uns gibt es zwischen den Orten einige Radwege -auch mit gutem Belag -aber meist immer unter Bäumen und mit spielenden Kinder + Spaziergängern. Schnell fahren kann man (finde ich) auf einem Radweg generell nicht - zumindest nicht sicher.
Sucht ihr Euch für schnelles Training extra Strecken ohne Radweg? Oder wie macht ihr das?
LG
Marion
neonhelm
04.03.2011, 07:08
Man überzeugt 10, dann kommt der 11. mit ner Studie, die im besten Fall neu, im schlechten Fall schon 10 Seiten vorher "beerdigt" wurde.
Ich weiß ja nicht, ob ihr das schon hattet, :Cheese:
aber im Augenblick gilt doch: Schreiben an die Gemeinde mit dem Hinweis auf die Unzulässigkeit der Radwege und der Aufforderung, die Benutzungspflicht aufzuheben.
Sucht ihr Euch für schnelles Training extra Strecken ohne Radweg? Oder wie macht ihr das?
Training findet auf der Straße statt.
Wie schon geschrieben, ich versuche, einen vernünftigen Kompromiss zu finden. Wer die Bonn-Tria-Strecke kennt: nach dem 1. Berg (Kommende-Berg) oben auf der Flachstrecke gibt's links einen Radweg. Da bleibe ich mit dem RR/TT auf der Straße, genauso im Hanftal, wenn's nach der Serpentinen-Abfahrt von Hennef nach Lanzenbach geht bzw. nach der Abfahrt von Kurenbach dann im Hanftal weiter hoch oder von Eudenbach zurück. Links fahr ich nicht auf'm Radweg und dort bin ich im Training zu schnell für'n Radweg. Anders sieht's aber z.B. von Birlinghoven nach Uthweiler den Berg rauf aus. Dort ist der Radweg rechts und es geht den Berg rauf, d.h. ich bin langsam und er Radweg bereitet keine Probleme. Da fahr ich immer auf'm Radweg. Würd ich wahrscheinlich auch auf den von Dir beschriebenen Wegen machen, muß aber jeder selbst wissen und an der Rechtmäßigkeit ändert das nix. Kenn jetzt die Abflußgitter nicht, aber mit angepasster Geschwindigkeit kommt man da wohl auch drüber. Ständig wechseln mußte m.E. aber nicht.
Ich weiß ja nicht, ob ihr das schon hattet, :Cheese:
aber im Augenblick gilt doch: Schreiben an die Gemeinde mit dem Hinweis auf die Unzulässigkeit der Radwege und der Aufforderung, die Benutzungspflicht aufzuheben.
Training findet auf der Straße statt.
1) ja, am besten m. Begründung (zu schmal etc.), bei Ablehnung Widerspruch, dann ggfls. Klage zum Verwaltungsgericht, ist auch erst mal kein großer Aufwand, z.B. so:
"Am ... bin ich auf der XY Straße in Richtung ... gefahren. Dort schreibt ein Verkehrsschild die Benutzung des Radweges vor. Dieser Radweg weißt nicht die gem. Verwaltungsvorschrift notwendigen Merkmale auf. Er ist mit einer Breite von ... cm zu schmal. (hier ggfls. noch 2 Sätze aufführen). Ich beantrage, die Radwegeverpflichtung aufzuheben und das Schild zu entfernen." Wenn dann ein lapidares Schreiben ohne Rechtsmittelbelehrung zurückkommt, würde ich um einen rechtsmittelfähigen Bescheid bitten. Dann wissen die, was los ist. Aber nicht beim ersten Schreiben, das klingt so nach Querulant, und Querulanten wollen die's oft zeigen.
2) Meist, bergauf fahr ich oft auf'm Radweg, wenn ich einfach wechseln kann, s. Vorposting.
Ich mach da auch nicht so'n Theater drum. Hab wie geschrieben auch noch nie deswegen ne Diskussion mit der Rennleitung gehabt.
Grundsatzurteil: Fahrradwege Gemeinsame Sache
14.03.2011
Von Helmut Dachale
Wer den Radweg ignoriert und lieber direkt neben den Autos radelt, findet Unterstützung beim Bundesverwaltungsgericht.
Quelle: http://www.sueddeutsche.de/auto/grundsatzurteil-fahrradwege-gemeinsame-sache-1.1071698
Wer den Radweg ignoriert und lieber direkt neben den Autos radelt, findet Unterstützung beim Bundesverwaltungsgericht.
Immer die Radfahrer, diese Desperados des Straßenverkehrs. Tauchen aus dem Nichts auf, fahren, wo sie wollen. Gern auch auf der Fahrbahn, obwohl sich doch gleich daneben ein schöner Radweg anbietet.
Immerhin: Einer dieser Desperados, Klaus Wörle, ist kürzlich mit dem "best for bike Sonderpreis" ausgezeichnet worden - dem "bedeutendsten Preis im Bereich der deutschen Fahrradpolitik", so heißt es beim Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, dessen Haus Mitausrichter der Ehrung ist.
Hintergrund für diese Auszeichnung ist, dass Wörle, nachdem er bereits über Jahre verschiedene Gerichte bemüht hatte, es geschafft hat, dass sich schlussendlich gar das Bundesverwaltungsgericht mit einem eigentlich ganz normalen Fuß- und Radweg in Regensburg zu beschäftigen hatte.
Dort ist Wörle Vorsitzender des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC). Und einen nur ein paar hundert Meter langen Sonderweg im Stadtgebiet gemeinsam mit Fußgängern benutzen zu müssen, hielt er für eine Schikane der Straßenverkehrsbehörde. Zudem für gefährlicher, als auf der parallel verlaufenden Fahrbahn zu radeln - gewissermaßen in Augenhöhe mit den motorisierten Verkehrsteilnehmern.
Jetzt darf Wörle auf die Straße. Und nicht nur er. Denn schließlich, so triumphiert die Bundeszentrale des ADFC, sei ja jetzt höchstrichterlich geklärt, dass Radfahrer grundsätzlich nicht zu Randfiguren des Verkehrsgeschehens degradiert werden dürfen.
Tatsächlich haben die Bundesverwaltungsrichter die Radwegebenutzungspflicht nicht nur auf der umkämpften Regensburger Passage aufgehoben, sie haben ein Grundsatzurteil gesprochen (AZ.: BVerwG 3 C 42.09).
Demnach dürfen Radfahrer nur in bestimmten Fällen auf abseitige Wege verwiesen werden. Nämlich nur dann, wenn ihnen im allgemeinen Straßenverlauf "ein besonderes Gefährdungspotential" droht.
"Nach diesem Urteil sind alle Verwaltungen gefordert, sich an geltendes Recht zu halten", stellt der ADFC-Bundesvorsitzende Ulrich Syberg fest. Er erwartet, dass jetzt in vielen Kommunen die Schilder mit dem weißen Rad auf blauem Grund abmontiert werden.
Wird auch Zeit, meint Dietmar Kettler. Der Rechtsanwalt und Autor des Ratgebers "Recht für Radfahrer" geht seit längerem davon aus, dass es sich vielerorts um "illegale Verkehrszeichen" handelt. Weil damit Radfahrern die Straße verboten wird, obwohl sie dort keiner übermäßigen Gefahr ausgesetzt wären.
Doch trotz des Machtwortes des obersten Gerichts in Leipzig ist die Benutzungspflicht der Radwege nicht völlig ausgehebelt. Nach wie vor ist sie in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) festgeschrieben; allerdings seit 1997 in einer modifizierten Fassung, die zwischen "müssen" und "dürfen" unterscheidet.
Soll heißen: Auch wenn am Radweg das StVO-Verkehrszeichen schon entfernt ist, braucht kein Radfahrer ihn meiden. In solchen Fällen kann er ihn benutzen, muss es aber eben nicht. Vielmehr darf er sich hier auch völlig legal für die Fahrbahn entscheiden.
Allerdings: Das hierzulande gültige Rechtsfahrgebot ist überall zu beachten, auch auf den sogenannten Angebotsradwegen. Sie sind nur dann für den Gegenverkehr freigegeben, wenn ein Zusatzzeichen ("Radverkehr frei") aufgestellt ist.
Sowohl der ADFC als auch Rechtsanwalt Kettler weisen darauf hin, dass es häufig rechtens sein kann, selbst Radwege, die noch ausgeschildert sind, zu ignorieren. Etwa dann, wenn sie unbenutzbar sind oder die Benutzung unzumutbar ist. Parkende Autos, Mülltonnen oder andere Barrieren, vereist, mit Scherben überhäuft - Gründe gäbe es reichlich.
Der Blick auf den alltäglichen Verkehr in deutschen Städten zeigt aber anderes: Die allermeisten Radler bevorzugen nach wie vor den Radweg. Ob ausgeschildert oder nicht, ob zugewuchert oder glatt asphaltiert. Und auch sonst geben sie sich nonchalant: ob in der richtigen Richtung oder als Geisterradler im Gegenverkehr - was soll's.
Ist immer noch der gleiche Fall: Man kann halt gegen "rechtswidrige" Schilder vorgehen, muss sich solange aber dennoch dran halten.
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