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Vollständige Version anzeigen : defekte Ware bei Ebay


Ocean
22.09.2007, 14:00
Hallo,

ich habe bei Ebay dieses Notebook erworben:

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=200149250788&ru=http%3A%2F%2Fsearch.ebay.de%3A80%2Fsearch%2Fsea rch.dll%3Ffrom%3DR40%26_trksid%3Dm37%26satitle%3D2 00149250788%26category0%3D%26fvi%3D1

Leider stellte sich jedoch heraus, daß das Problem mit dem "nicht ganz zufriedenstellendem Bild" keineswegs an einem Treiberfehler liegt wie der Verkäufer schreibt, sondern daß das Display defekt ist. In der angegebenen Auflösung von 1400 x 1050 ist auf dem Display kein einziger Buchstabe mehr zu erkennen.

Lediglich in einer Auflösung von 800 x 600 (wie vermutlich auch in den Fotos dargestellt ) kann man die Schrift lesen, aber auch da ist sie unscharf. Halt "nicht zufriedenstellend".

Aber ein Artikel der mit einer Auflösung von 1400 x 1050 angeboten wird, sollte diese auch liefern, oder ?

An einem externen Monitor ist das Bild 1 A, also kann man einen Fehler am Treiber ausschliessen.

Ich habe den Verkäufer mit dieser Tatsache konfrontiert und er schrieb, ihm wurde gesagt, daß sei ein Treiberfehler und kein defekt, deswegen hätte er das Notebook auch so angeboten.
Und da er eine Rücknahme in der Artikelbeschreibung ausschliesst sei das nun mein Pech. Er will das Notebook noch an den zweiten Mitbieter anbieten, aber wenn der das Notebook nicht nähme hätte ich eben Pech gehabt.

Ich bin mir ziemlich sicher, daß er sich da irrt, oder ?

Über ebay selber kann ich leider noch nicht tätig werden, da die erst 10 Tage nach dem Ende einer Auktion Beschwerden entgegen nehmen.

Da der Verkäufer sehr häufig defekt Ware verkauft und diese dann auch immer als defekt deutlich markiert habe ich die Artikelbeschreibung natürlich im Vorfeld 10 x gelesen, ob da das Wörtchen defekt, oder evtl. defekt steht, aber ich fand nur "das Bild ist völlig ok". Daher bin ich auch davon ausgegangen daß dem dann auch so ist.

Kann mir jemand sagen welche Rechte und PFlichten ich hier habe ?

Ich habe dem Verkäufer schon angeboten, daß Nobo zu meinen Lasten zurückzusenden, aber darauf ist er nicht eingegangen.

FinP
22.09.2007, 14:46
Die Worte "völlig ok" und "Das Notebook ist voll funktionstüchtig" lassen keine andere Deutung zu, als dass eine normale Nutzung unproblematisch möglich sei (Texte lesen gehört unzweifelhaft zu einer normalen Nutzung dazu). Auch ohne seinen "Treiberfehler".

Wenn dies offensichtlich nicht der Fall ist, dann stinkt das nach einer arglistigen Täuschung. Hol Dir einen RA, bzw zumindest mal einen Brief mit Briefkopf eines RA und schick dem einen bösen Brief.

Der Gewährleistungsausschluss hat nichts damit zu tun, ob die Ware falsch angeboten wurde.
Darüberhinaus ist der Gewährleistungsausschluss, wie er ihn formuliert hat, Blödsinn.

Thorsten
22.09.2007, 19:11
800 x 600 ist allerdings auch schon "Steinzeit", das darf nicht der Maßstab sein und schon gar nicht, wenn 1400 x 1050 angegeben sind.

Die 1400 x 1050 dürften die "passende" Auflösung für das Display sein, bei dem ein Hardware-Pixel auch einem Einstellungs-/Software-Pixel entspricht. Bei 800 x 600 wird ein je Einstellungs-/Software-Pixel durch 1,75 Hardware-Pixel abgebildet, daher die Schwammigkeit, da viele Pixel sich entscheiden müssen, zu welcher Anzeige sie nun gehören wollen/müssen.

Ich würde an deiner Stelle mal googlen, ob du was zu so einem Fehler und der möglichen Abhilfe findest, denn die Hardware scheint ja ok zu sein, wenn es 800 x 600 anzeigen kann.

Ansonsten schon mal mit einem anwaltlichen Schreiben kommen, das wirkt gerne mal Wunder. Immer gut, so jemanden im Freundeskreis zu haben.

Im übrigen finde ich 350 € kein Schnäppchen für ein Notebook, was schätzungsweise 3 Jahre alt ist. Das ist keine moderne Technik mehr und für das doppelte bekommts du moderne Technik mit vernünftigem Akku in NEU. Ich war froh, als vor kurzem mein Firmen-Notebook (ähnlicher Typ, nur Dell statt Compaq) nach 3 Jahren endlich aus dem Leasing gelaufen ist. Compaq hatten wir nur für wenige Monate als Lieferanten, dann flog der Sch... zum Glück wieder raus und es gab nur wenige Betroffene, die drei Jahre gestraft waren. Also noch ein Grund mehr, das Ding möglichst zurückzugeben.

Ocean
22.09.2007, 20:42
Kein Schnäppchen aber für die Hardware und Ausstattung eigentlich ok, wenn es denn gehen würde.

Und die 800 x 600 sind immer noch kein tolles Bild, länger als ne halbe Stunde kann man sich das nicht antun. Aber man könnte zumnidest Text lesen und müsste die Buchstaben nicht raten.

Einzustellen gibbet da nix, das Display ist hinüber. bei 1024 x768 oder höher werden Buchstaben nur noch als senkrechte Striche dargestellt.

Und HP ist bei mir erste Wahl, Dell Sch... kommt mir nicht ins Haus. Komisch wie verschiedene Leute verschiedene Meinungen zu Marken haben können :Lachen2:

Aber Dell ist immer noch besser als Fujitsu ;)

Ich werde jetzt abwarten ob er das Nobo über den Zweitbieter los wird, viel eher kann ich eh nix machen. Soll er sich mit dem rumärgern.
Nimmt der das Teil nicht, beschwere ich mich bei Ebay wegen falscher Artikelbeschreibung, dann werden die dem Druck machen.

fras13
22.09.2007, 21:12
ebay macht gar keinen Druck.

Von dort bekommst Du höchstens unverfänglich formulierte
Statements, wie sie können die Artikel nicht einschätzen etc.

Druck musst Du schon selbst machen, am besten wirklich zum Anwalt.
Dem Verkäufer war der fehler bekannt, und bei einem Treiberproblem hätte er es selbst lösen können.

sybenwurz
23.09.2007, 10:42
Für meine Begriffe ist der Haftungsausschluss absolut in Ordnung;- es geht dir ja aber nicht um Garantie oder Gewährleistung, sondern darum, dass das Ding nicht richtig beschrieben ist, bzw du getäuscht wurdest.
Darauf deutet auch hin, dass der Verkäufer das Ding nicht zurückhaben will. Wenn mir so ein "Fehler" unterlaufen würde, würde ich sogar die Rücksendung übernehmen.
Ich würde also, wenn die Sache mit dem Zweitbieter nicht klappt, direkt zum Anwalt gehen und keine weitere zeit verschwenden.
Kann sein, dass du dann noch nen Gutachter beauftragen musst, der die Sache beurteilt, wenns hart auf hart geht.
Insgesamt schlecht, wenn du keine Rechtschutzversicherung hast, weil sich die Geschichte leicht teurer aufschaukeln kannst als das Ding wert ist, aber wenn der Typ auf zartes Streicheln nicht reagiert oder Einsicht zeigt, hilft halt nur die Brechstange...

Mystic
23.09.2007, 12:04
ich bin weit davon entfernt den Verkäufer in schutz nehmen zu wollen, aber wenn er den Mangel angegeben hat und sich "nur" bei der Ursache auf eine falsche Aussage ( also nicht seine eigene) bezogen hat, könnte er zumindest versuchen sich auf dieser Schiene zu verdrücken...... Ich bin kein Jurist um das tatsächlich zu bewerten, ...Advokat ist Anwalts..

viel Erfolg in jedem Fall.

Ocean
23.09.2007, 12:42
Ich habe jetzt nochmal eine schärfere Mail geschrieben:

Sehr geehrter Herr Notebookverkäufer,

ob sie das Notebook beim Zweitbieter loswerden, kann mir eigentlich egal sein.

Es bleibt festzuhalten, daß das Notebook nicht der Artikelbeschreibung entspricht.
In der Artikelbeschreibung stehen u.a. folgende Eigenschaften:

- 15` TFT Aktivmatrix ( 1400 x 1050 ) -

Das Notebook ist voll funktionstüchtig

Das Bild ist zwar völlig ok



Bei der vom Hersteller und von ihnen beschriebenen Auflösung von 1400 x 1050 ist auf dem Display keinerlei

Text mehr erkennbar.

Ihre Aussage, des "für mich nicht ganz zufriedenstellend " bezieht sich vermutlich auf eine Auflösung von 640 x 480 oder 800 x 600. Dieses wird in der Artikelbeschreibung jedoch nicht erwähnt und für diese Auflösungen ist das Notebook auch nicht gedacht oder vorgesehen.

Ich biete ihnen hiermit nochmals eine Rückabwicklung des Geschäftes an, bei der ich die Portokosten trage.

Dies ist ein Entgegenkommen meinerseits um die Sache etwas zu beschleunigen, da ich wirklich auf ein funktionierendes Notebook angewiesen bin.



Sollten sie dieser Rückabwicklung erneut nicht zustimmen, sehe ich mich leider gezwungen den Artikel

wegen falscher Artikelbeschreibung bei Ebay zu melden und einen Anwalt hinzuzuziehen.



Daß das Anzeigeproblem nichts mit einem Treiber zu tun hat, sondern durch einen Defekt an der Hardware hervorgerufen wird,

habe ich ihnen ja bereits erläutert.

Das ihr Service Techniker sie in der Angelegenheit falsch beraten hat, ist zwar bedauerlich oder Pech,

kann aber nicht zu meinem Problem erklärt werden.

Da sie ja des öfteren defekte Notebooks veräusseren, hoffe ich auf ein Einsehen ihrerseits und eine zügige Rückabwicklung.



Mit freundlichen Grüßen

Ocean

TOMTOM
23.09.2007, 17:21
Hallo,
meiner Meinung nach hast du echt Pech gehabt. Ich weiss auch nicht wie man so naiv sein kann einen gebrauchten Rechner ueber ebay zu kaufen. Mal ehrlich, du kauft eine benutztes elekrtonisches Geraet und erwartest fuer den Preis von 350 Euro, dass das Ding komplett funktioniert.
Ich denke auch nicht, dass du dein Geld wiederbekommst, du kannst es ja mit Anwalt versuchen, aber das ist eher laeherchlich - kostet dich nur einen Haufen Geld und Nerven - die Kohle ist weg und fuer das naechste mal weisst du bescheid......

dude
23.09.2007, 18:35
tomtom,
voellig ueberfluessiger beitrag.
bei einem drei jahre alten notebook fuer 350€ kann man selbstredend mit voller funktionstuechtigkeit rechnen, das hat mit naivitaet nichts zu tun.
einen anwalt zu bemuehen ist auch nicht "laecherlich" und sollte keine "nerven kosten", sondern diese beruhigen.
die rechtslage sieht eindeutig aus. doch es bleibt die gefahr, dass der verkaeufer nicht genug geld hat, um streitigkeitskosten zu zahlen.
dude

Ocean
23.09.2007, 19:04
Jup. Mehr als flüssig. Übelflüssig.

Ich habe meine letzten PCs immer gebraucht über Ebay gekauft
und noch nie Probleme gehabt.

Allerdings waren die dann meist von Händlern. Alte Leasing PCs.

Inzwischen habe ich mir übrigens ein neues Acer Extensa 5220-050508 Notebook für 450 Euro gegönnt. Für den Hunni mehr gönne ich mir dann auch gerne das Neuware Feeling und 12 Monate Garantie :Cheese:

Der Verkäufer hat sich übrigens noch nicht geäussert, obwohl er die mail schon heute mittag gelesen hat...

Naja er hat ja noch 3 Tage Zeit, bis Ebay eine Beschwerde annimmt. Vermutlich hofft er das Teil in der Zeit noch an den Zweitbieter loszuwerden :Nee:

TOMTOM
24.09.2007, 01:19
Dude: spaetestens bei dem Satz: "Das Bild ist zwar völlig ok, ist aber für mich nicht ganz zufriedenstellend !" waere mir ein Licht aufgegangen!!!!!!! Das sollte man selbst mit Hauptschulabschluss merken.
Zum Anwalt. Man kann zwar hingehen, aber wer zahlt die ganze Geschichte? Der Verkaufer? Wohl kaum, wenn er sagt, dass er keine Kohle hat. Also bleibt man selbst auf den Anwaltskosten sitzen, muss zum Anwalt rennen, Termine machen, immer wieder nachfragen, ob schon was passiert ist usw.... herzlichen Glueckwunsch.
Ganz ehrlich: PECH GEHABT - tut mir leid, dass ich es so ausdruecken muss, aber wer so ... ist, der ist halt selbst schuld.
Und ebay interessiert die ganze Geschichte ueberhaupt nicht - Leute seid doch nicht so naiv und glaubt, dass ebay da was machen kann, die sind nur daran interessiert Umsatz zu machen. Und OCEAN so wie ich das sehe, bist du jetzt stolzer Besitzer zweier NB - ist doch auch nicht schlecht:)

Thorsten
24.09.2007, 08:34
Von einer ebay-Beschwerde würde ich mir auch nicht viel versprechen. Selbst bei offensichtlichem Betrug machen die nicht viel. Gab mal einen Beitrag im Fernsehen, wo eine Masche aufgezeigt wurde, wo für einen Artikel der ein niedriges fremdes Gebot (a) vorliegen hatte zunächst ein extrem hohes Gebot (b) gemacht wurde, dieses dann mit einem noch höheren Gebot (c) ausgereizt wurde (damit war es für keinen mehr interessant , das zu überbieten) und dann wurde wenige Sekunden vor Schluss das Gebot (c) wegen "Irrtum" zurückgenommen. Der Artikel ging dann als echtes Schnäppchen für (b) + 1 Euro an den "Betrüger". Das wurde bei hochpreisigen Sachen (Kfz etc.) von organiserten Strukturen gemacht, die ihr Schnäppchen dann auch gerne abholen wollten. Auf die Frage, wie ernst es ihnen sei, kamen die Antworten "wir wissen, wo Ihre Tochter zur Schule geht" und "Sind 9 mm ernst genug?" Ebay hat sich da fein rausgehalten.

trifi70
24.09.2007, 09:41
An einem externen Monitor ist das Bild 1 A, also kann man einen Fehler am Treiber ausschliessen.
Finde diesen Schluss nicht uneingeschränkt zulässig.

War der externe Monitor analog oder digital angeschlossen? Mit welcher Auflösung? Wird das Laptop-Display in diesem Falle abgeschaltet? Falls nicht, was zeigt es an?

In der Auflösung 800x600 sind lediglich die üblichen Interpolations-Unschärfen zu sehen oder fehlen einzelne Zeilen oder Pixel? Ist das Bild normal, spricht dies für ein Display was ok ist.

Gibt es in einschlägigen Foren oder auf der Support-Seite des Herstellers einen Hinweis auf ev. Treiberprobleme?

Bleibt noch die Möglichkeit, dass interner Grafikspeicher defekt ist. Dann funktionieren nur niedere Auflösungen, die hohen dagegen nicht. Ist der Grafikspeicher einzeln oder integriert? Wieviel Grafikspeicher ist in der Anleitung angegeben? Schonmal mit niedrigeren Farbtiefen versucht?

Würde die Punkte mal checken, ev. ist das Teil noch zu retten. Kostet zwar etwas Zeit, aber Anwalt etc. ist mindestens ebenso aufwendig.

Volkeree
24.09.2007, 10:03
Das sollte man selbst mit Hauptschulabschluss merken.

Spar dir doch einfach solche Bemerkungen.

Ob man das hätte merken oder nicht, sei hier mal dahin gestellt. Er hat ein Notebook gekauft, welches defetk ist und nicht nicht so angeboten war.
Ich sehe diese Möglichkeiten:
1.
Meldung an ebay. Diese gehört dazu wird aber sicherlich nichts bringen.

2.
Der Weg zum Rechtsanwalt kostet reichlich Kohle. Das bingt dann nur etwas, wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat. Die haben auch häufig Selbstbeteiligungen von 100 oder 200 Euro. Was ein RA letztlich für den Satz, den die Versicherung zahlt, tut, muss man dann sehen.
Ich habe mich neulich an einen Wirtschaftsanwalt gewandt, weil ich ein Problem mit der Deutschen Bank habe. Beim Streitwert von 3500 Euro hat er mich, wohl sehr freundlich, ausgelacht.

3.
Strafanzeige wegen Betrugs. Unterm Strich sehe ich da zwar auch keine Erfolgsaussichten, Ärger bekommt er deshalb aber auf jeden Fall. Tatbestandsmäßig sehe ich den Betrug erfüllt, ihm wird man den Vorsatz aber wohl nicht nachweisen können, bzw. er wird sich da recht einfach rausreden können.
Wenn du nicht zum RA gehst, würde ich damit auf jeden Fall mal drohen.
Diesbezüglich würde ich mich auch direkt an das zuständige Fachkommissariat wenden. Je nachdem wie fit du in solchen Sachen bist, kannst du das auch selber schreiben und an deine Polizei (oder direkt an die, wo der Verkäufer sitzt, die sind zuständig) weiterleiten. Dies aber am Besten vorher telefonisch absprechen.

Volker

dude
24.09.2007, 10:24
Dude: spaetestens bei dem Satz: "Das Bild ist zwar völlig ok, ist aber für mich nicht ganz zufriedenstellend !" waere mir ein Licht aufgegangen!!!!!!! Das sollte man selbst mit Hauptschulabschluss merken.
Zum Anwalt. Man kann zwar hingehen, aber wer zahlt die ganze Geschichte? Der Verkaufer? Wohl kaum, wenn er sagt, dass er keine Kohle hat. Also bleibt man selbst auf den Anwaltskosten sitzen, muss zum Anwalt rennen, Termine machen, immer wieder nachfragen, ob schon was passiert ist usw.... herzlichen Glueckwunsch.
Ganz ehrlich: PECH GEHABT - tut mir leid, dass ich es so ausdruecken muss, aber wer so ... ist, der ist halt selbst schuld.
Und ebay interessiert die ganze Geschichte ueberhaupt nicht - Leute seid doch nicht so naiv und glaubt, dass ebay da was machen kann, die sind nur daran interessiert Umsatz zu machen. Und OCEAN so wie ich das sehe, bist du jetzt stolzer Besitzer zweier NB - ist doch auch nicht schlecht:)

es sei dahingestellt, ob man es haette merken koennen oder nicht. betrug bleibt betrug und da sollte man selbstverstaendlich alles sinnvolle tun.

dass er auf eventuellen streitigkeitskosten sitzen bleiben koennte, hatte ich bereits geschrieben. kannst dich abregen.

dude

Klugschnacker
24.09.2007, 10:43
Klärt mich mal auf: Ist man nicht durch das Fernabsatzgesetz geschützt und kann die Ware innerhalb einer bestimmten Frist (14 Tage?) grußlos zurückgeben?

Volkeree
24.09.2007, 10:46
Ich bin immer davon ausgegangen, dass dies nur für Gewerbliche gilt.
Sollte ich da falsch liegen, lasse ich mich auch gerne eines Besseren belehren.

Volker

Ocean
24.09.2007, 10:48
Finde diesen Schluss nicht uneingeschränkt zulässig.

War der externe Monitor analog oder digital angeschlossen? Mit welcher Auflösung? Wird das Laptop-Display in diesem Falle abgeschaltet? Falls nicht, was zeigt es an?

In der Auflösung 800x600 sind lediglich die üblichen Interpolations-Unschärfen zu sehen oder fehlen einzelne Zeilen oder Pixel? Ist das Bild normal, spricht dies für ein Display was ok ist.

Gibt es in einschlägigen Foren oder auf der Support-Seite des Herstellers einen Hinweis auf ev. Treiberprobleme?

Bleibt noch die Möglichkeit, dass interner Grafikspeicher defekt ist. Dann funktionieren nur niedere Auflösungen, die hohen dagegen nicht. Ist der Grafikspeicher einzeln oder integriert? Wieviel Grafikspeicher ist in der Anleitung angegeben? Schonmal mit niedrigeren Farbtiefen versucht?

Würde die Punkte mal checken, ev. ist das Teil noch zu retten. Kostet zwar etwas Zeit, aber Anwalt etc. ist mindestens ebenso aufwendig.

Daß das Display nicht i.O. sieht man schon im Bios. zwar nicht sehr deutlich aber selbst dort ist linienförmiger Bildverschub zu sehen. Je höher dann die Auflösung wird desto deutlicher wird der Zeilenverschub. AB 1024x768 kann man dann nur noch raten was auf dem Bild zu sehen sein sollte.

Auf einem externen Analogen Monitor ist in allen Auflösungen ein 1A Bild. Ob das Nobo Display dabei an oder aus ist ist wurscht.

Mit dem Treiber gibt es gar keine dokumentierten Probleme.
Egal was man über dieses Nobo bzw. die Graka findet (ist ein sehr beliebtes Modell in Nobos bei vielen Herstellern) ist voll des Lobes.

Ich habe mir dennoch die Mühe gemacht einen alternativen Treiber zu suchen der einem Hobbyprojekt entsprungen ist. Gleiches Bild. Selbst mit Linux drauf ist der Fehler der gleiche.

Um Anwaltskosten mache ich mir erstmal keine Sorgen, ich kenne mehr Anwälte als alles andere.


Eine Beschwerde bei Ebay könnte zumindest dafür Sorgen, daß die seinen Account dicht machen. Ich habe andere Fälle mit defekter Hardware gefunden (aus der Verkäufer Sicht beschrieben) in denen Ebay das den Verkäufern angedroht hat, wenn sie nicht zahlen. Da dem Typen viel an seinem Account und seinen 380 Bewertungen zu liegen scheint, könnte das also schon was bringen.

Ocean
24.09.2007, 10:50
Klärt mich mal auf: Ist man nicht durch das Fernabsatzgesetz geschützt und kann die Ware innerhalb einer bestimmten Frist (14 Tage?) grußlos zurückgeben?

Das gilt nur für gewerblichen Handel.

honeyjazz
24.09.2007, 10:53
Klärt mich mal auf: Ist man nicht durch das Fernabsatzgesetz geschützt und kann die Ware innerhalb einer bestimmten Frist (14 Tage?) grußlos zurückgeben?

Gilt bzw. galt nur bei gewerblichen Verkäufern

Ocean
25.09.2007, 16:05
Nachdem die Frist für den zweitbietenden abgelaufen ist habe ich heute Post vom Verkäufer bekommen.

Er habe ja niemals betrügen wollen, bla bla bla und bitte bitte keine negative Bewertung bla bla bla ... :Blumen:

Jedenfalls ist er auf meinen Deal eingegangen und wird mir die 350 Euro zurücküberweisen.

Jetzt bin ich mal gespannt ob er das Notebook nächste Woche wieder einstellt :-((

Volkeree
25.09.2007, 16:09
Jetzt bin ich mal gespannt ob er das Notebook nächste Woche wieder einstellt :-((

Solange er den Fehler richtig beschreibt ist das doch ok.

Ansonsten doch noch mal Schwein gehabt.

Volker