Vollständige Version anzeigen : Radsturz und dessen Folgen...
ironmaggi
28.05.2010, 06:55
Hallo zusammen,
habe ein kleines (aus meiner körperlichen Sicht, sogar ein größeres) Problem.
Ich habe mir von einem Bekannten, der in der Radsportszene tätig ist, ein Tri-Bike der Firma Trigon für kleines Geld besorgen lassen. Da der Bekannte nur gut über die Firma gesprochen hat, welche leider keinen Vertrieb in West-Europa hat, habe ich mich auf den Deal eingelassen. War deswegen mit ihm sogar auf der letzten Eurobike, da dort ein Stand der Firma war. Ich erhielt eine Rahmenset + Gabel, sowie einen Lenker für "kleines" Geld.
Der Bekannte baute mir, mein alte Wettkampfmaschine ab und mit den neuen Teilen wieder auf....
Jetzt mein Problem, bei der ersten Ausfahrt (Vereinstraining) vor drei Wochen kam es zum Sturz. Ich zog mir schwerste Schulterverletzungen (3-facher Schlüsselbeinbruch, Bruch des Schulterblattes, Trümmerbruch des Schultereckgelenkes sowie 3 Rippenbrüche). Ein zweieinhalbwöchiger Krankenhausaufenthalt mit 2. OPen folgte, denn ich gestern beenden konnte. Meine Saison ist natürlich im Ar....und evtl. Einschränkungen mit der Schulter sollen wohl auch bleiben.
Gestern holte ich dann mein Rad von meinen Vereinskollegen ab (die Polizei hat es dort hingebracht) und der meinte nur, bei so einem Konstruktionsfehler war es nur eine Frage der Zeit, bis es zum Sturz kommen musste. Als ich wissen wollte, wie er das meinte, zeigte er mir, dass die Halterung für die Triathlonaufsätze nur geklemmt sind und nicht wie in Deutschland üblich, um den Lenker verschraubt. Somit war es wohl nur eine Frage der Zeit, bis sie sich lösten.
Nun frage ich mich natürlich, kann ich irgendwelche Ansprüche im Rahmen von evtl. Produkthaftung etc. stellen. Wer kann mir helfen oder hat ähnliche Erfahrungen gemacht.
Sorry, dass die Geschichte ein wenig länger war, aber in Kurzform ist so etwas schwer zu schildern :)
Nordexpress
28.05.2010, 07:31
Hallo zusammen,
habe ein kleines (aus meiner körperlichen Sicht, sogar ein größeres) Problem.
Ich habe mir von einem Bekannten, der in der Radsportszene tätig ist, ein Tri-Bike der Firma Trigon für kleines Geld besorgen lassen. Da der Bekannte nur gut über die Firma gesprochen hat, welche leider keinen Vertrieb in West-Europa hat, habe ich mich auf den Deal eingelassen. War deswegen mit ihm sogar auf der letzten Eurobike, da dort ein Stand der Firma war. Ich erhielt eine Rahmenset + Gabel, sowie einen Lenker für "kleines" Geld.
Der Bekannte baute mir, mein alte Wettkampfmaschine ab und mit den neuen Teilen wieder auf....
Jetzt mein Problem, bei der ersten Ausfahrt (Vereinstraining) vor drei Wochen kam es zum Sturz. Ich zog mir schwerste Schulterverletzungen (3-facher Schlüsselbeinbruch, Bruch des Schulterblattes, Trümmerbruch des Schultereckgelenkes sowie 3 Rippenbrüche). Ein zweieinhalbwöchiger Krankenhausaufenthalt mit 2. OPen folgte, denn ich gestern beenden konnte. Meine Saison ist natürlich im Ar....und evtl. Einschränkungen mit der Schulter sollen wohl auch bleiben.
Gestern holte ich dann mein Rad von meinen Vereinskollegen ab (die Polizei hat es dort hingebracht) und der meinte nur, bei so einem Konstruktionsfehler war es nur eine Frage der Zeit, bis es zum Sturz kommen musste. Als ich wissen wollte, wie er das meinte, zeigte er mir, dass die Halterung für die Triathlonaufsätze nur geklemmt sind und nicht wie in Deutschland üblich, um den Lenker verschraubt. Somit war es wohl nur eine Frage der Zeit, bis sie sich lösten.
Nun frage ich mich natürlich, kann ich irgendwelche Ansprüche im Rahmen von evtl. Produkthaftung etc. stellen. Wer kann mir helfen oder hat ähnliche Erfahrungen gemacht.
Sorry, dass die Geschichte ein wenig länger war, aber in Kurzform ist so etwas schwer zu schildern :)
Erstmal gute Besserung.
kann zwar fachlich nix beitragen, aber Du meinst den Lenker hier, oder?
http://www.greatgocycles.com.tw/product_detail.php?t=3&n=193
Bild ist vielleicht hilfreich für Antworten.
hansemann
28.05.2010, 07:32
??
erstmal gute besserung....
was meinste mit triathlon aufsätzen,-extensions & pads ?
ich würde ehr mal deinen bekannten fragen, wie er dir das bike so aufbauen konnte bzw. dich so damit losschicken wollte, wenn der aufsatz "nur"geklemmt war.
sorry, aber sowas muss man doch erkennen....wen möchtest du dafür verantwortlich machen ?
sende doch mal ein paar fotos.
PapaBaer
28.05.2010, 08:15
zunächst erst einmal - Gute Besserung!
Hoffentlich hast Du eine gute Unfallversicherung, um wenigstens bei einer dauerhaften körperlichen Beeinträchtigung finanziell entschädigt zu werden.
Was das Thema Produkthaftung angeht, hast Du es in Deutschland ziemlich schwer - nach dazu, da sich der Hersteller in Fernost befindet.
Folgende Gründe:
1. Du bist nicht in Amerika (da haben sich die Anwälte auf sowas spezialisiert)
2. kein offizieller Vertrieb der Teile in Westeuropa (könnte ja auch Gründe haben)
3. Aufbau des Rades nicht von einer Fachfirma erledigt - denen wär der Konstruktionsfehler (wenn es denn einer ist - hier geht es um den Nachweis!!) aufgefallen bzw. hätte auffallen müssen.
mit dem 3. Punkt sind eigentlich alle Messen gesungen. Auch wenn Dein Bekannter ein Fachmann ist - so hast Du kaum eine Handhabe. Vor allem die Frage: Willst Du ihn als Bekannten behalten?
Alles Gute!
Grüße Ulf:Huhu:
Thorsten
28.05.2010, 08:33
Gute Besserung natürlich zuerst :Blumen:!
War denn diese Lenkerklemmung die Unfallursache? Die von Nordexpress verlinkten Trigon-Lenker sehen auf dem Bild ok aus. Da die Verbindung bei den nicht-runden Lenkerrohren mehr form- als kraftschlüssig erfolgt, sehen die auch keinesfalls nach Problem-Lenkern aus (im Gegensatz zu mit dem Zeigefinger hoch- und runterdrückbaren Aufsätzen, die mir als KR beim Check-In begegnen).
ironmaggi
28.05.2010, 08:35
Danke für die ersten Beiträge.
Ich will auch nicht gegen den Bekannten vorgehen, sondern evtl. gegen den Hersteller. Aber wie PapaBaer schon gut erkannt hat, wird es wohl sehr, sehr schwierig werden.
Eigentlich wollte ich nur wissen, ob jemand Erfahrungen mit dem Thema Prudukthaftung hat bzw. ob jemand so etwas schon mal durchgezogen hat. Fotos werde ich im laufe des Tages nachreichen...
Nobodyknows
28.05.2010, 08:35
Die Strory ist voll übel. :Traurig:
Gute Besserung und hoffentlich keine bleibenden Probleme.
Schon die Webseite von trigon ist sehr dubios. Kein Impressum, keine Adresse....
Jetzt scheint es aber, dass die die Lenker über den dänischen Agenten in die EU hinein verkaufen.
http://www.pythonpro.com/ dann products / Dänemark auswählen / Trigon / Handlebars klicken
Vielleicht ist ja über diese Schiene was zu machen. Produkthaftung, etc. Nicht das du irgendwo wo Gericht Recht bekommen könntest...aber die Jungs haben evt. auch offene Flanken.
Das macht das ganze aber nicht ungeschehen. That's live...wahrscheinlich hilft nur noch die richtige Einstellung ("es hätte viel mehr passieren können...").
Viel Glück
N.
sybenwurz
28.05.2010, 09:05
Das allererste, was du tun solltest, ist die Beauftragung eines Sachverständigen.
Der allein kann rechtsgültig die Schadensursache klären und ob wirklich ein Konstruktionsfehler vorliegen könnte.
Problem könnte sein, dass du zunächst einzig gegen den Hersteller des Rades vorgehen können wirst;- und das ist der Knabe, der das Bike auf die Räder gestellt hat.
Inwieweit der seine/deine Ansprüche an den Hersteller weitergeben kann, bliebe zu klären und auch, ob du diesen ggf. direkt angehen kannst.
Das ist aber halbwegs kompliziert, da evtl. auch ein Verstoss gegen Handwerksrecht vorliegen könnte (egal ob er dir das Bike unentgeltlich aufgebaut hat. Klingt nu doof, denn du hättest es ja auch selbst aufbauen können, selbst wenn du noch weniger Ahnung hättest, und wärst mit dem selben Problem konfrontiert, aber diese Haftungsfragen sind ein verdammt weites Feld), und du fragst am besten nen Rechsanwalt, der sich in der Materie gut auskennt.
Auf alle Fälle solltest du schellstmöglich Kontakt mit dem Hersteller des Rahmens aufnehmen, um im Extremfall andere vor schaden zu bewahren, falls das versagende Bauteil wirklich unzulänglich konstruiert ist, damit ein Rückruf erfolgen kann.
Sachverständige findest du über die zuständige IHK.
Die HWKern bieten zwar auch welche an, die tragen den Titel aber, ich sag mal, eher ehrenhalber und sind gut in der Lage, n paar Unfallteile zusammenzuschreiben, haben aber normalerweise keine spezielle Ausbildung in Werkstofffragen und müssen nicht zwangsweise nen Werdegang vorweisen, der ne Affinität zur Konstruktion der Bauteile hat, die sie beurteilen sollen.
Ich werfe nur mal n paar der bekannteren in den Ring: Zedler, Brust, Smolik.
Achtung mit dem Sachverständigen!
Wenn du privat einen Sachverständigen beauftragst, wird dir das im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung (so es denn zu einer kommt) nichts nützen und du würdest auf den Kosten für den Sachverständigen sitzen bleiben.
Besserer Weg: Gleich ein gerichtliches Beweissicherungsverfahren, in dem der Sachverständige vom Gericht bestellt wird und auch später das Gutachten Beweiswer hat.
Zum Thema Produkthaftung: Das könntest du schon geltend machen, wenn es sich um einen Fehler des gelieferten Materials handeln würde.
Wenn es ein Fehler beim Zusammenschrauben des Materials war: Geht nix, außer es hätte vom gelieferten Material keine andere Möglichkeit gegeben, das SO zusammenzuschrauben.
Weitere Knackpunkt: Wenn das Material nicht vom Hersteller nach Deutschland verkauft wurde, muss es natürlich auch nicht den in Deutschland gegebenen Kriterien entsprechen, sondern denjenigen, die im Land des Herstellers vorgegeben sind.
Praktische Erwägung: Wenn der Hersteller des Materials in Asien sitzt, müsste man prüfen, ob und wie es dort überhaupt so etwas wie die Produkthaftung gibt. Nur so würdest du ja überhaupt an den Hersteller rankommen. Denn einen Vertrag mit ihm hast du ja (wohl) nicht, da dein Bekannter und nicht du das Rad bzw. das Material vom Hersteller gekauft hat.
Weitere praktische Erwägung: Ohne Rechtsschutzversicherung würde ich ein Vorgehen gegen den Hersteller bleiben lassen. Dem Sachverhalt nach wird das ein Höllengeld kosten (Gutachter, vielleicht mehrere, mehrere Anwälte, da du kaum einen finden wirst, der sich auch im "asiatischen" Recht auskennt usw.)
Etwas anderes wäre es natürlich, gegen denjenigen vorzugehen, der das Rad zusammengeschraubt hat bzw. dir komplett verkauft hat. Nur wäre das eben dein Bekannter.
Aber auch da müsstest du erst die Fehlerhaftigkeit nachweisen.
Rechtlich ist deine Lage keine so arg günstige, um ehrlich zu sein.
Ansonsten: Gute Besserung!
sorry - vielleicht OT, aber....war bringts dir? auch eine finanzielle entschädigung ist ein kleiner trost (wenn ueberhaupt).
werde gesund und selbstverständlich gute besserung!!!!
hatte vor ein paar jahren linke schulter auch alles kaputt (bin kein arzt, aber mir wurde erklärt, dass von 1 bis 3 auf der skala ich die schlimmste mögliche schulterverletzung habe, die es so etwa geben könne...bänder gerissen...knochen gebrochen...verschiebungen etc...etc.).
habe heute NULL nachwehen - alles wieder palletti!
viel glück!
ironmaggi
28.05.2010, 11:42
Danke für die weiteren Statements... Hier mal ein paar Fotos von der Lenkerkonstruktion...
Bei Bild "Klemmung Bike 2" habe ich die Schwachstelle markiert...
ironmaggi
28.05.2010, 11:45
sorry - vielleicht OT, aber....war bringts dir? auch eine finanzielle entschädigung ist ein kleiner trost (wenn ueberhaupt).
werde gesund und selbstverständlich gute besserung!!!!
hatte vor ein paar jahren linke schulter auch alles kaputt (bin kein arzt, aber mir wurde erklärt, dass von 1 bis 3 auf der skala ich die schlimmste mögliche schulterverletzung habe, die es so etwa geben könne...bänder gerissen...knochen gebrochen...verschiebungen etc...etc.).
habe heute NULL nachwehen - alles wieder palletti!
viel glück!
Danke für Deine Worte. Habe auch auf der Skala wohl Rockwood 3 oder so ähnlich. Hört sich zumindestens positiv an, wenn Du keine Probleme hast.
Finanzielle Entschädigung ist auch für mich nicht der Hauptgrund, mir geht es nur darum, dass nicht weiteren Leuten so etwas passiert. Mit Geld sind die Schmerzen so und so nicht mehr aufzuwiegen...:)
Jetzt wird es klarer.
Du hast also von der Firma Trigon diesen Aufsatz MIT dieser Klemme gekauft?
Und der Aufsatz lässt sich auch nicht anders befestigen?
Ist dir denn der Unfall passiert, weil sich diese Befestigung gelöst hat? Oder weißt du das nicht mehr, ob sie sich nicht AUFGRUND des Unfalls, also praktisch unmittelbar danach, gelöst hat?
Jahangir
28.05.2010, 12:19
Hab ich es überlesen oder steht da gar nix, wie es zu dem Sturz kam.
ironmaggi
28.05.2010, 12:23
Hab ich es überlesen oder steht da gar nix, wie es zu dem Sturz kam.
Also wie es zum Sturz kam, kann ich Dir gar nicht so genau sagen. Wir hatten normales Radtraining und am Ende der Ausfahrt sah ich im Augenwinkel nur, wie sich der Aufsatz verabschiedete. Dachte nur "Schei..." und dann wurde es Dunkel...
Meine Mitfahrer erzählten mir, dass das Hörnchen sich wohl löste und in das Vorderrad kam welches sofort blockierte. Dann bin ich wohl über den Lenker und der Rest war nicht mehr aufzuhalten.
Nach nochmals genauer Betrachtung ist eine andere Befestigung gar nicht möglich.
Thorsten
28.05.2010, 12:29
Ist der nur eingeklickt? Eine gewisse Spannung muss man da doch sicher noch draufbringen, indem man von irgendwo noch Schrauben anzieht. Auf dem markierten Foto greift das aber nicht so toll ineinander, sieht nach viel Spiel aus.
Ich hätte zwar sicher auch mehr Vertrauen in 2 M5er-Schrauben, aber dieses Prinzip einer formschlüssigen Verbindung ist nicht automatisch zum Auseinanderfallen verdammt, wenn das Material richtig dimensioniert ist.
ironmaggi
28.05.2010, 12:41
Ist der nur eingeklickt? Eine gewisse Spannung muss man da doch sicher noch draufbringen, indem man von irgendwo noch Schrauben anzieht. Auf dem markierten Foto greift das aber nicht so toll ineinander, sieht nach viel Spiel aus.
Ich hätte zwar sicher auch mehr Vertrauen in 2 M5er-Schrauben, aber dieses Prinzip einer formschlüssigen Verbindung ist nicht automatisch zum Auseinanderfallen verdammt, wenn das Material richtig dimensioniert ist.
Eingeklickt und von oben mit Schrauben angezogen. War aber zu beginn der Ausfahrt fest. Saß fest, da kein Spiel zu merken war. Bin während der Fahrt mehrfach in Aeroposition gefahren...
Thorsten
28.05.2010, 12:57
Und sitzt das Ding da normal so wackelig drauf wie hier zu sehen oder greift das fest ineinander? So wie es da aussieht, würde ich vielleicht eine Klingel aber keinen Lenkeraufsatz befestigen.
http://www.triathlon-szene.de/forum/attachment.php?attachmentid=4450&stc=1&d=1275039709
Jahangir
28.05.2010, 13:05
Einer meiner Vorredner hat geschrieben, dass ein Privatgutachten nix bringt, sondern man gleich ein Beweissicherungsverfahren durchführen muss.
Als Anwalt sehe ich das anders. Ich hatte mal ein Mandat, da ging es um Zahnersatz und warum dieser nix taugt. Der Mandant und ich sind auf dem Gebiet Laien. Der Mandant hat im Internet recherchiert und eine gewisse Ahnung, was die Ursache sein könnte. Er hat dann ein Institut in der Schweiz damit beauftragt ein kurzes sog. Parteigutachten zu fertigen. Das hat den Mandanten in seiner Vermutung bestätigt. Kostenpunkt ca. 300 €.
Das Gericht musste selbstverständlich nochmal ein Gutachten durchführen, da der Sachverhalt immer noch umstritten war. Kostenpunkt 900 €, obwohl kürzer vom Text. Der gerichtliche SV hat sich weitgehend auf das vorhandene Gutachten gestützt. Die Kosten für das Parteigutachten wurden auch eingeklagt und als sog. Rechtsverfolgungskosten zugesprochen. Ergo ist ein sog. Parteigutachten nicht falsch, sondern dient dazu Wissen zu erlangen.
Wenn du so was machst, dann sollten aber auch die Aussage deiner Kollegen, die dabei waren, gesichert werden und dem Gutachter vorliegen.
Was ich aufgrund der ganzen Schilderungen nicht ganz verstanden habe, was das ganze mit deinem Rad, dessen Hersteller auf der Messe war und so weiter, dein Bekannter die die Teile vom alten Rad abgebaut und am neuen Rad angebaut hat und so fort zu tun hat?
Hier geht es doch nur um den Aufsatz richtig?
Der Aufsatz ist vom gleichen Hesteller wie das Rad richtig?
Der Hersteller ist hier nicht zu greifen richtig?
Cengiz
PS Das ist übrigens eine typische Sachverhaltsschilderung beim Rechtsanwalt. Die Leute kommen, wenn überhaupt, nur schwer auf den Punkt.
ironmaggi
28.05.2010, 13:32
@Jahangir:
Ich wollte eigentlich nur mal wissen, wie meine Lage so ist. Das ich den Bekannten erwähnt habe, sollte nur verdeutlichen, dass ich keine Rechnung habe. Ebenfalls sollte verdeutlicht werden, dass es kein Fachhändler war, der das Rad zusammengebaut hat.
Es geht darum, nicht meinen Bekannten zur Verantwortung zu ziehen, sondern den Hersteller. Da er aber keinen Vertrieb in Deutschland hat, war ich mir unsicher, wie verfahren werden soll. Das ich für ein wenig Verwirrung gesorgt habe, tut mir leid.
Werde wohl mal meine Rechtsschutzversicherung kontaktieren und deren Meinung hören, ob man auf rechtlichem Wege was machen kann. Ob es Sinn macht oder nicht, sollen die dann entscheiden. Werde Euch auf dem laufenden halten.
Als Anwalt sehe ich das anders. Ich hatte mal ein Mandat, da ging es um Zahnersatz und warum dieser nix taugt. Der Mandant und ich sind auf dem Gebiet Laien. Der Mandant hat im Internet recherchiert und eine gewisse Ahnung, was die Ursache sein könnte. Er hat dann ein Institut in der Schweiz damit beauftragt ein kurzes sog. Parteigutachten zu fertigen. Das hat den Mandanten in seiner Vermutung bestätigt. Kostenpunkt ca. 300 €.
Das Gericht musste selbstverständlich nochmal ein Gutachten durchführen, da der Sachverhalt immer noch umstritten war. Kostenpunkt 900 €, obwohl kürzer vom Text. Der gerichtliche SV hat sich weitgehend auf das vorhandene Gutachten gestützt. Die Kosten für das Parteigutachten wurden auch eingeklagt und als sog. Rechtsverfolgungskosten zugesprochen. Ergo ist ein sog. Parteigutachten nicht falsch, sondern dient dazu Wissen zu erlangen.
Schon richtig.
Nur kriegt man das eben nicht in jedem Fall als Rechtsverfolgungskosten anerkannt.
Deshalb muss man da aufpassen und auch damit rechnen, dass man eventuell auf diesen Kosten sitzen bleibt. Vor allem dann, wenn, in diesem Fall, der Hersteller nicht greifbar sein sollte oder eine Klage aus anderen Gründen scheitert, beispielsweise, weil ein Mangel nicht nachgewiesen werden konnte oder weil das (asiatische) Recht keine Rechtsgrundlage bietet.
Aber, wie gesagt, nicht in jedem Fall.
ja, das war "rockwood" 3 - fall von mir....
wenn "sauber" geflickt wurde, dann wir das wieder - macht dir keine sorgen! wichtig, dass du möglichst schnell prof. therapie bekommst - je schneller desto besser!
uebrigens: paar jahre später war bei mir die rechte schulter auch verletzt - OK, war "nur" eine 1 bis 2, der arzt wollte "konservativ" behandeln (also abwarten und zusehen) - ich habe auf eine OP gedrängt. auch "rechts" ist heute alles palletti!
achja - und es ist "normal", dass es sau-weh tut!
stell dir vor, du hättest beide schultern verletzt..;-) dann viel vergnuegen auf der toilette...:Cheese: :Cheese:
Moin,
was mir hier noch fehlt, ist eine kurze Schilderung des Unfalls selbst und warum Du glaubst, dass das Bauteil bzw. die Befestigung ursächlich hierfür gewesen ist.
Im Zweifel wird wohl auch hierfür der Nachweis zu führen sein, um einen Anspruch zu begründen.
faulenzer
28.05.2010, 18:08
Also wenn ich das richtig erkenne, dann ist das Bild mit
dem eingekreisten Fehler die noch "korrekt" montierte Seite.
In diesem Fall sieht das eher nach Montagefehler aus. Das die
formschlüssige Verbindung an dieser Stelle nicht richtig sitzt
(in diesem Fall kann man wohl sagen nicht richtig eingeklinkt ist)
erkennt man eigentlich sofort.
Ob das jetzt ein Fall für Produkthaftung sein kann, wenn diese
Verbindung nicht besser "einklinkbar" ist, da z.B. die Klaue aufgrund von einem Fertigungsfehler etwas zu groß gegenüber
dem Gegenstück ist, weiß ich nicht.
Hi
zu der rechtlichen sache kann ich nichts sagen, aber habe auch schon einmal Rockwood IV gehabt.
Kopf hoch inzwischen ist bei mir wieder alles gut beweglich, fast wie vorher.
Hatte dank eines neuen OP Verfahrens auch nur eine OP anstatt 2 und konnte nach 3Monaten sogar wieder Schwimmen.
sybenwurz
29.05.2010, 08:57
So wie es da aussieht, würde ich vielleicht eine Klingel aber keinen Lenkeraufsatz befestigen.
An sich: ja.
Die Sache sieht unausgereift aus und die Klemmung dürfte miserabel sein, da sie keinen gleichmässigen Kraftschluss hat wie bei ner Schelle an nem runden Profil.
Andererseits: hätte ich von diesem Patent eher erwartet, dasses den Lenker beim Anziehen zerbröselt, weils da halt ungleichmässig drückt, und der dann ungeschmeidig abbricht, wenn man mal noch dran zieht.
Diesem Hakenprinzip hätte ich tendenziell mehr zugetraut;- das würde ich spontan auch eher nicht als Schwachstelle ansehen, wenngleich natürlich klar ist, dasses bessere Lösungen gibt.
Davon abgesehen: wie ging die Geschichte eigentlich nachdem Sturz weiter?
Ich würde meinen, dass bei so ner Aktion mit massivem Personenschaden (auch, wenns primär keine Fremdbeteiligung gab) automatisch der Staatsanwalt in den Ring steigt?
Oder hat irgendwer sofort "Materialversagen, da hat keiner die Bremsleitung angebohrt" abgewunken?
ironmaggi
29.05.2010, 10:44
Davon abgesehen: wie ging die Geschichte eigentlich nachdem Sturz weiter?
Ich würde meinen, dass bei so ner Aktion mit massivem Personenschaden (auch, wenns primär keine Fremdbeteiligung gab) automatisch der Staatsanwalt in den Ring steigt?
Oder hat irgendwer sofort "Materialversagen, da hat keiner die Bremsleitung angebohrt" abgewunken?
Während meines 2 1/2 wöchigen Krankenhausaufenthaltes, habe ich einen Anruf und Post von der Polizei erhalten. Die wollten von mir eine Stellungnahme, wie es zu dem Unfall kam. Habe soweit es ging, eine schriftl. Stellungnahme abgegeben und auch auf evtl. Materialfehler/Konstruktionsfehler hingewiesen. Seit dem habe ich nichts mehr gehört. Warten wir es mal ab.
Hat denn die Polizei das Rad "beschlagnahmt" und selbst untersucht oder hat sie einen Gutachter untersuchen lassen?
ironmaggi
29.05.2010, 13:08
Hat denn die Polizei das Rad "beschlagnahmt" und selbst untersucht oder hat sie einen Gutachter untersuchen lassen?
Nein, dass Rad steht bei mir im Keller. Wie gesagt, die Polizei hat sich nur schriftlich und telefonisch bei mir gemeldet. Ansonsten ist seitens der Polizei nichts passiert. Noch nicht...
Hast du ein Formular unterschrieben, auf dem steht, dass du Strafantrag stellen willst?
Ich wunder mich, weil um den "Fall" untersuchen zu können, müssen die ja die Unfallursache untersuchen. Und das geht ohne das Rad nicht.
Und genau genommen hätten sie es sofort am Unfallort schnappen müssen.
Es könnte ja rein theoretisch sein, dass jemand danach etwas manipuliert.
Ich würde dort nochmals anrufen und fragen, ob sie denn nicht das Rad untrsuchen möchten. Wahrscheinlich wird das Strafverfahren zwar sowieso eingestellt, aber wenn die das Rad untersuchen, spielt dir das möglicherweise, wenn du Glück hast, ein kostenloses Gutachten in die Hand, das du dann weiterverwenden kannst.
Hast du ein Formular unterschrieben, auf dem steht, dass du Strafantrag stellen willst?
Das müsste man vermutlich mit eigenem Anwalt erst nachholen. So ohne weiteres wird nicht automatisch ein Verfahren eingeleitet um mögliche Produkthaftung geltend zu machen.
In den meisten Fällen von technischem Versagen ist dann doch fehlerhafte Montage, Alterung oder Überlastung die Ursache und keine fehlerhafte Konstruktion oder Herstellung.
Wenn es zum Prozess kommt hat es den Vorteil dass dann ein Gerichtsgutachten in Auftrag gegeben wird dass man erstmal nicht zahlen muss. Ein eigens beauftragtes Gutachten kann aber ggf. notwendig sein um der Staatsanwaltschaft darzulegen dass so eine Klage überhaupt einen sachlichen Hintergrund hat und es eine Aussicht auf Erfolg gibt.
Aber das sind juristische Feinheiten von denen ich dann doch zu wenig Ahnung habe. Das Kostenrisiko der weiteren Vorgehensweise sollte man aber tunlichst vorher abklären. :(
Das müsste man vermutlich mit eigenem Anwalt erst nachholen. So ohne weiteres wird nicht automatisch ein Verfahren eingeleitet um mögliche Produkthaftung geltend zu machen.
Nein, dazu braucht man keinen Anwalt.
Das Formular wird von der Polizei präsentiert. Die ermitteln ja nicht aus Spaß. Es könnte aber sein, dass die den Unfall nur einfach aufgenommen haben und die Sache dann eingestellt wird, ohne dass sich groß jemand dort drum kümmert. Was ich jetzt aber nicht als Kritik an der Polizei aufgefasst haben will.
Im Zweifel steht in diesem Fall auf dem Antrag "Strafanzeige gegen unbekannt", weil ja der Verantwortliche nicht feststeht.
Das hat übrigens mit der Produkthaftung nichts zu tun. Um die muss man sich selbst kümmern, das macht die Polizei gar nicht.
Es wäre nur von Vorteil, wenn es so ein Gutachten im Ermittlungsverfahren geben würde, da man das dann verwenden könnte.
Sagt der Jurist TomX, der sich zu früheren Zeiten hauptsächlich mit Strafrecht beschäftigt hat und heute das internationale Zivilrecht aufmischt :Cheese:
Nein, dazu braucht man keinen Anwalt.
Ok, theoretisch nicht. Nur was wird aus so einer Anzeige wenn man nichts weiter vorlegen kann? "Aus mangel an Beweisen eingestellt"? Zumal der den man hier anzeigen müsste im fernen Ausland sitzt. :confused:
Juristisch planlose Grüße :Lachen2:
Ok, theoretisch nicht. Nur was wird aus so einer Anzeige wenn man nichts weiter vorlegen kann? "Aus mangel an Beweisen eingestellt"? Zumal der den man hier anzeigen müsste im fernen Ausland sitzt. :confused:
Juristisch planlose Grüße :Lachen2:
So planlos sind deine Gedanken dazu nicht. :)
Wie schon mal geschrieben, gehe ich auch von einer Einstellung des Verfahrens aus.
Nur kann man auch da etwas gewinnen, nämlich das TECHNISCHE Ermittlungsergebnis.
Und das sollte man sich nicht entgehen lassen.
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