Vollständige Version anzeigen : Haftung bei Sturz wegen Glatteis auf Radweg
Servus zusammen,
mich hat es heute morgen leider wegen der Eisglätte auf den Asphalt gelegt. Ich war um 8:15 auf dem Radweg einer Vorfahrtstraße in München unterwegs. Aus der Seitenstraße kam ein Fahrzeug und nahm mir praktisch die Vorfahrt. Ich musste bremsen, dann ist mein Vorderrad auf einer eisglatten Stelle weggeschmiert und ich lag da. Helm und den dicken Winterklamotten zum Dank bin ich bis auf etliche Blutergüsse okay. Die PKW Fahrerin ist auch sofort ausgestiegen und hat sich nach meinem Befinden erkundigt und entschuldigt. Ohne Glätte wäre ich locker vor dem Fahrzeug zu stehen gekommen und es wäre nichts passiert. In der Stadt ist das ja praktisch Fahrradalltag.
Eine eventuelle Schuld würde in dem Fall sicher bei der PKW Fahrerin liegen. Wie wäre es denn nun, wenn ich nur gebremst hätte um meine Geschwindigkeit etwas zu verringern? Wäre die Stadt eventuell haftbar wegen Versäumen der Streupflicht?
Insgesamt waren heute fast alle Radwege in München immer wieder mal mit Glatteis überzogen. Der Regen hat gestern nacht gegen 22 Uhr aufgehört und da kann man dann auch nicht mehr von Blitzeis oder überraschenden Verhältnissen sprechen. Hat die Stadt hier ihre Räum- und Streupflicht verletzt? Was meint die geballte Forenintelligenz?
Edit: Ich frage aus reinem Interesse und habe nicht vor hier irgendwelche rechtlichen Schritte einzuleiten
Nobodyknows
18.12.2018, 13:23
Hat die Stadt hier ihre Räum- und Streupflicht verletzt? Was meint die geballte Forenintelligenz?
Ich meine Du bist chancenlos.
StVO § 3 (1) zweiter Satz: "Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen."
Du bist zu schnell gefahren. Fertig.
Ich kenne jemanden sehr hartnäckigen (mit Rechtschutzversicherung).
Der hat sich mit dem Motorroller auf nassen großflächigen Fahrbahnmarkierungen abgelegt.
Er zog als ausgeprägter Korinthenkacker ziemlich viele Register und versuchte die Stadt zu packen. Aber es führte zu nichts.
Gruß
N. :Huhu:
Ich meine Du bist chancenlos.
StVO § 3 (1) zweiter Satz: "Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen."
Du bist zu schnell gefahren. Fertig.
Ich kenne jemanden sehr hartnäckigen (mit Rechtschutzversicherung).
Der hat sich mit dem Motorroller auf nassen großflächigen Fahrbahnmarkierungen abgelegt.
Er zog als ausgeprägter Korinthenkacker ziemlich viele Register und versuchte die Stadt zu packen. Aber es führte zu nichts.
Gruß
N. :Huhu:
Es ist auch letztlich unmöglich für die Stadt bei einsetzendem Eisregen, jede Strasse unmittelbar zu streuen. Das geht rein praktisch nicht, also kann man für etwas was nicht realisierbar ist, niemand haftbar machen.
tandem65
18.12.2018, 13:35
Hi Triwolf,
gut daß Du so weit OK bist.
Frohes Wundenlecken weiterhin.
Ich war um 8:15 auf dem Radweg einer Vorfahrtstraße in München unterwegs.
...
Ich musste bremsen, dann ist mein Vorderrad auf einer eisglatten Stelle weggeschmiert ....
Ohne Glätte wäre ich locker vor dem Fahrzeug zu stehen gekommen und es wäre nichts passiert.
....
Eine eventuelle Schuld würde in dem Fall sicher bei der PKW Fahrerin liegen.
Schmales Brett,
1. Hat sie Dich nicht berührt so ist sie nur mittelbar an Deinem Unfall beteiligt.
2. Sorry, Du hast gefragt, :Blumen: hattest Du offensichtlich für die Umstände nicht die angepasste Geschwindigkeit. Sie ist nicht so leicht dafür haftbar zu machen, daß Du Dein Rad nicht beherrschst.
Wäre die Stadt eventuell haftbar wegen Versäumen der Streupflicht? Hat die Stadt hier ihre Räum- und Streupflicht verletzt? Was meint die geballte Forenintelligenz?
Ja könntest Du einwenden, allerdings gibt es eine Benutzungspflicht ja auch nur solange der Radweg benutzbar ist. Das ist er wenn er nicht geräumt/gestreut ist offensichtlich nicht und Du hättest die Fahrbahn benutzen können um der Gefahr zu entgehen. Weiterhin wäre hier wieder die Anpassung der Fahrweise anzuführen.
Heute früh war es wirklich ordentlich glatt.
Habe auf dem Weg zur Arbeit an einer Stelle, wo ich sonst stets auf dem Radweg fahre für 2km die parallel verlaufende Bundesstraße benutzt, die im Gegensatz zum Radweg bestens gestreut und eisfrei war.
Wurde dann natürlich dreimal angehupt, einmal mit runtergekurbelten Fenster und begleitender Schimpftirade, weil den Zusammenhang überholende Autofahrer logischerweise nicht kapieren. Aber das nehme ich dann in solchen Situationen in Kauf.
Ich will jetzt überhaupt kein Fass aufmachen, letztlich ist nichts passiert was den Aufwand auch nur im Ansatz rechtfertigen würde. Meine Frage ist sozusagen mehr aus "was wäre wenn" Interesse.
Das mit der angepassten Geschwindigkeit hat natürlich was. Da kriegst Du letztendlich jedem den Wind aus den Segeln genommen :Lachen2:
Es ist auch letztlich unmöglich für die Stadt bei einsetzendem Eisregen, jede Strasse unmittelbar zu streuen. Das geht rein praktisch nicht, also kann man für etwas was nicht realisierbar ist, niemand haftbar machen.
Da stimme ich Dir voll und ganz zu. Allerdings, wie ich schrieb: Der Regen hat am Vorabend um 22 Uhr aufgehört und ich war jetzt auch nicht um 5 Uhr morgens unterwegs, sondern nach 8 Uhr. Wir reden in dem Fall also nicht von plötzlich einsetzendem Eisregen.
Ja könntest Du einwenden, allerdings gibt es eine Benutzungspflicht ja auch nur solange der Radweg benutzbar ist. Das ist er wenn er nicht geräumt/gestreut ist offensichtlich nicht und Du hättest die Fahrbahn benutzen können um der Gefahr zu entgehen. Weiterhin wäre hier wieder die Anpassung der Fahrweise anzuführen.
War mir so gar nicht bewusst, dass ich die Fahrbahn hätte benutzen können. Wenn ich da an das Gehupe und Gebrüll der Autofahrer denke die sofort auf meine vermeintliche Radwegnutzungspflicht hinweisen :(
Ich meine Du bist chancenlos.
StVO § 3 (1) zweiter Satz: "Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen."
Du bist zu schnell gefahren. Fertig.
Naja, dann ist man aber quasi immer selbst schuld, wenn einem jemand die Vorfahrt nimmt und deshalb ein Unfall passiert?
Ich hatte vor 2 Wochen auch nen Crash, weil ein entgegenkommender Autofahrer abrupt links abgebogen ist und ich ihm seitlich ins Auto rein. Wäre ich mit 5km/h unterwegs gewesen, hätte ich wohl auf 0 bremsen können. Da ich aber 35km/h hatte ging sich das nicht mehr aus. Die Schuld liegt trotzdem natürlich beim Autofahrer.
(Bisschen anderer Fall, weil ich ja tatsächlich ins Auto gecrasht bin.)
tandem65
18.12.2018, 14:41
(Bisschen anderer Fall, weil ich ja tatsächlich ins Auto gecrasht bin.)
Entscheidender Punkt!
Wie ich oben bereits schrub.:Blumen:
Auch bei Dir, gut daß Du so weit wohlauf bist.
bergflohtri
18.12.2018, 15:10
Servus zusammen,
mich hat es heute morgen leider wegen der Eisglätte auf den Asphalt gelegt. Ich war um 8:15 auf dem Radweg einer Vorfahrtstraße in München unterwegs. Aus der Seitenstraße kam ein Fahrzeug und nahm mir praktisch die Vorfahrt. Ich musste bremsen, dann ist mein Vorderrad auf einer eisglatten Stelle weggeschmiert und ich lag da. Helm und den dicken Winterklamotten zum Dank bin ich bis auf etliche Blutergüsse okay. Die PKW Fahrerin ist auch sofort ausgestiegen und hat sich nach meinem Befinden erkundigt und entschuldigt. Ohne Glätte wäre ich locker vor dem Fahrzeug zu stehen gekommen und es wäre nichts passiert. In der Stadt ist das ja praktisch Fahrradalltag.
Eine eventuelle Schuld würde in dem Fall sicher bei der PKW Fahrerin liegen. Wie wäre es denn nun, wenn ich nur gebremst hätte um meine Geschwindigkeit etwas zu verringern? Wäre die Stadt eventuell haftbar wegen Versäumen der Streupflicht?
Insgesamt waren heute fast alle Radwege in München immer wieder mal mit Glatteis überzogen. Der Regen hat gestern nacht gegen 22 Uhr aufgehört und da kann man dann auch nicht mehr von Blitzeis oder überraschenden Verhältnissen sprechen. Hat die Stadt hier ihre Räum- und Streupflicht verletzt? Was meint die geballte Forenintelligenz?
- es geht denke ich in erster LInie darum welcher Schaden tatsächlich entstanden ist. Das sind wohl die Blutergüsse, wenn am Rad nichts weiter passiert ist. In Österreich ist es so, dass wenn Du nach einem Verkehrsunfalls ins Spital gehst und Verletzungen auch geringfügiger Art festgestellt werden, ein Formular ausgefüllt wird auf dem der Verletzte angibt ob seiner Meinung nach ein Eigen- oder ein Fremdverschulden vorliegt. Bei Angabe von Fremdverschulden wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, es gibt eine polizeiliche Einvernahme, und die Staatsanwaltschaft entscheidet, ob eine Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet wird. Wenn die Verletzungen nur geringfügig sind, dann wird meistens auf eine Anklage verzichtet.
- in dem von Dir beschriebenen Fall stellt sich die Frage, wer als Fremdverschuldender in Frage kommt - die Frau, weil sie Dir die Vorfahrt genommen hat, oder die Stadt weil sie der Streupflicht nicht ausreichend nachgekommen ist.
In weiterer Folge unterscheiden sich die strafrechtlichen Aspekte hinsichtlich einer fahrlässigen Körperverletzung und die zivilrechtlichen Aspekte hinsichtlich eines Schadenersatzes. Wäre die Stadt haftbar, dann müsste strafrechtlich eine konkrete Person belangt werden, die ihrer Sorgfaltspflicht im Rahmen der Straßenräumung nicht ausreichend nachgekommen ist.
- wenn nicht viel passiert ist außer ein paar blauen Flecken, dann würde ich es dabei belassen - sonst hast Du in geraumer Zeit nur mehr die Erinnerung, dass Du auf der Straße weggerutscht bist, aber bald eine Polizeiladung im Postkasten und kannst Dich mit dem ganzen Behördenkram auseinandersetzen.
KalleMalle
18.12.2018, 15:25
So wie der Fall beschrieben ist, sehe ich die Schuld eindeutig bei der Autofahrerin.
Sie hat dem Radler die Vorfahrt genommen und der mußte eine Vollbremsung machen, um einen Zusammenstoß zu vermeiden.
Hätte sie ihm die Vorfahrt nicht genommen, wäre nix passiert.
Wenn der Radler dabei stürzt, dann kann man ihm doch das nicht anlasten.
Überhöhte Geschwindigkeit kommt höchstens dann in Betracht, wenn der Radler aufm Auflieger durch die Stadt brettert und grad seine Tempointervalle bolzt.
Allerdings...wenn der Verkehrsrichter grad' einen blöden Tag hat, dann wird er vielleicht auch anders entscheiden.
In diesem Zusammenhang: gibt es für die Kommunen überhaupt eine "Streupflicht" oder auch "Räumpflicht"?
Bei uns gibt es durchaus je nach verantwortlicher Kommune viele Straßen und Radwege, die überhaupt nicht geräumt und gestreut werden. Ich vermute, dass der Winterdienst im juristischen Sinne, zumindest für die Kommunen eher eine Art freiwillige Serviceleistung darstellt, so wie die sehr unterschiedliche Handhabung des umgangs mit Schnee und Eis je nach Stadt/ Gemeinde vermuten lässt.
Für Autos mit Winterbereifung ist festgefahrener Schnee tatsächlich gut fahrbar und wesentlich griffiger als z.B. überfrierende Nässe. In Skandinavien wird das vielerorts ja auch seit Jahren so gehandhabt. Als Radfahrer sind die dann irgendwann entstehenden Sprurrillen, v.a. wenn es wärmer wird, allerdings ein massives Problem.
Manchmal muss ich dann bei bestimmten Bedingungen auf ein Mountainbike mit besonders großvolumigen Reifen ausweichen, weil Crosser oder gar Rennrad in den entsprechenden Passagen nicht mehr fahrbar sind.
Ich habe mir dieses Jahr Winterreifen mit Spikes gekauft, die am Sonntag zum ersten Mal bei Glätte zum Einsatz kamen und ich muss sagen, dass ich restlos begeistert bin.
Das hat Super-Spaß gemacht und ich freue mich schon auf den nächsten Schnee!
P.S. Ohne Schnee fahren die Reifen natürlich nicht so super, aber so laut, dass alle registieren, dass ich jetzt komme.
rookie2003
18.12.2018, 16:37
Da habt ihrs relativ einfach/gut "drüben".
Bei uns ist zumindest auf Gemeindeebene zB jeder Grundeigentümer für einen angrenzenden Geh- und/oder Radweg verantwortlich.
Sprich: wird die Räum- oder Streupflicht (6-22h) verabsäumt, kann man haftbar gemacht werden.
Bei Landes- und Bundesstraßen sieht es anders aus. Dort haftet das jeweilige Organ (Land bzw. Bund).
Dies ist aber primär für Fußgänger gedacht.
Als Radler wird man (je nach Verhältnissen) immer eine Mitschuld bzw. voll zum Zug kommen, da sich darüber streiten lässt, ob man bei Schnee und/oder Eis richtig ausgestattet war.
tandem65
18.12.2018, 17:04
Bei uns ist zumindest auf Gemeindeebene zB jeder Grundeigentümer für einen angrenzenden Geh- und/oder Radweg verantwortlich.
Sprich: wird die Räum- oder Streupflicht (6-22h) verabsäumt, kann man haftbar gemacht werden.
Nahezu same here, wobei nur Gehweg vom Anlieger, der Radweg liegt bei der Gemeinde.
tandem65
18.12.2018, 17:14
So wie der Fall beschrieben ist, sehe ich die Schuld eindeutig bei der Autofahrerin.
Sie hat dem Radler die Vorfahrt genommen und der mußte eine Vollbremsung machen, um einen Zusammenstoß zu vermeiden.
Hätte sie ihm die Vorfahrt nicht genommen, wäre nix passiert.
Wenn der Radler dabei stürzt, dann kann man ihm doch das nicht anlasten.
Ähhm, wenn ich so bremse daß ich mein Fahrzeug nicht mehr unter Kontrolle habe halte ich mich selbst für Verantwortlich. Daher bevorzuge ich es dann lieber nicht zu stark zu bremsen in solchen Fällen.
Du ziehst hier nicht in Betracht daß die Situation ohne Sturz entschärft werden könnte. Insofern ist diese Schuldfrage nicht einmal ansatzweise eindeutig.:Huhu:
Überhöhte Geschwindigkeit kommt höchstens dann in Betracht, wenn der Radler aufm Auflieger durch die Stadt brettert und grad seine Tempointervalle bolzt.
Steile These.
Daher bevorzuge ich es dann lieber nicht zu stark zu bremsen in solchen Fällen
Hätte ich in meinem Fall nicht stark gebremst, wäre ich abrupt von der linken Fahrzeugseite des Autos abgebremst worden ;)
War mir so gar nicht bewusst, dass ich die Fahrbahn hätte benutzen können. Wenn ich da an das Gehupe und Gebrüll der Autofahrer denke die sofort auf meine vermeintliche Radwegnutzungspflicht hinweisen :(
Wir haben eben leider die lebenslängliche Fahrerlaubnis ohne zwingende ärztliche und theoretische Prüfung für jedermann alle 5 oder 10 Jahre. :(
Hätte ich in meinem Fall nicht stark gebremst, wäre ich abrupt von der linken Fahrzeugseite des Autos abgebremst worden ;)
Das hätte immerhin die juristische Bewertung deutlich erleichtert. Nächstes Mal dann! :Cheese:
tandem65
18.12.2018, 18:15
Hätte ich in meinem Fall nicht stark gebremst, wäre ich abrupt von der linken Fahrzeugseite des Autos abgebremst worden ;)
Wo ist das Problem? Dann hättest Du jetzt wenigstens einen Unfallgegner mit dem Du Dich um Schuld und Kosten streiten könntest. :Huhu:
Ich bezweifele übrigens daß die Seite des Autos grössere Schmerzen bereiten als das rutschen über den Asphalt.:Huhu:
Ihr seid ja echt toughe Jungs, und von der schnellen Truppe auch beim Abwägen, am besten inklusive juristischer Feinheiten, richtigen Reagieren unter Berücksichtigung der Bewegungsdynamik und am besten gleich noch im Fallen am Formulieren der Schadensersatzklage und Schmerzensgeldforderung.
Respekt.
Bommel91
18.12.2018, 20:10
Vorallem hat der TE nur danach gefragt, ob die Stadt haftbar wäre und nicht die Unfallgegnerin und zweitens kommt es bei der Haftung der Unfallgegnerin nicht auf Verschulden an. § 7 StVG ist als Gefährdungshaftung ausgeschaltet. Das einzige was ist, dass sich der TE evtl. ein Mitverschulden anrechnen lassen muss...
Nobodyknows
18.12.2018, 20:32
Ihr seid ja echt toughe Jungs, und von der schnellen Truppe auch beim Abwägen, am besten inklusive juristischer Feinheiten, richtigen Reagieren unter Berücksichtigung der Bewegungsdynamik und am besten gleich noch im Fallen am Formulieren der Schadensersatzklage und Schmerzensgeldforderung.
Respekt.
Man hilft wo man kann. Das ist doch selbstverständlich.
Und wenn auch Du eine Frage zum Straßenverkehr, zur Atomphysik, zur Frankfurter Schule oder dem Spätwerk von Kafka hast...immer her damit. :Cheese:
Gruß
N. :Huhu:
Da ich bisher hier noch keine Antwort auf die Frage bekommen habe, inwieweit Gemeinden überhaupt eine "Streupflicht" oder "Räumpflicht" haben und inwieweit diese u.U. einklagbar ist, habe ich mal eben Tante Google befragt.
Hier in Bayern gibt es sowas nicht, zumindest nicht für öffentliche Straßen bzw. öffentliche Wege (https://www.urteile-zum-winterdienst.de/gesetzliche-regelungen/raeum-_und_streupflicht_in_bayern.html) sondern allenfalls für Gehwege neben Privatgrundstücken, für die wie anderswo der Besitzer eine Streu- und Räumpflicht hat.
So heißt es in Art. 9 Abs. 3 BayStrWG (Bayerisches Straßen- und Wegegesetz): „Zu den Aufgaben nach Absatz 1 gehören nicht das Schneeräumen, das Streuen bei Schnee- oder Eisglätte, […]. Die Träger der Straßenbaulast sollen jedoch unbeschadet der Verkehrssicherungspflicht oder der Verpflichtung Dritter die Straßen bei Schnee und Eisglätte räumen und streuen“. Auch hier handelt es sich wieder um eine „Soll-Vorschrift“.
Kurz zusammengefasst: die Kommunen sollen im Prinzip im Winter räumen und streuen, sie können es aber auch bleiben lassen. Und einklagbar bei Unfällen auf nicht bzw. schlecht geräumten Straßen ist schon gleich gar nichts.
Damit dürfte auch die Fragestellung des TE hinreichend beantwortet sein (zumindest für Unfälle in Bayern. In anderen Bundesländern können evt. auch andere Rechtsnormen formuliert sein.
tandem65
18.12.2018, 22:20
Ihr seid ja echt toughe Jungs, und von der schnellen Truppe auch beim Abwägen, am besten inklusive juristischer Feinheiten, richtigen Reagieren unter Berücksichtigung der Bewegungsdynamik und am besten gleich noch im Fallen am Formulieren der Schadensersatzklage und Schmerzensgeldforderung.
Respekt.
Danke sehr,:cool:
ich sehe hier niemanden gesehen der geschrieben hat daß er noch keine Fehler gemacht hat. Nur suche ich persönlich in einem solchen Fall den Fehler lieber bei mir. Wenn ich so fahre daß ich so überrascht bin daß ich mich auf die Fresse liegt das schon auch in meiner Verantwortung.
Kollidiere ich mit dem Fahrzeug habe ich immerhin mein Fahrzeug so weit unter Kontrolle daß ich schon mal nicht gestürzt bin.
Man hilft wo man kann. Das ist doch selbstverständlich.
Und wenn auch Du eine Frage zum Straßenverkehr, zur Atomphysik, zur Frankfurter Schule oder dem Spätwerk von Kafka hast...immer her damit.
Du Guter!:Blumen: :liebe053:
Aber ich habe tatsächlich eine kleine Frage:
Erklär mir das Wesen des Weibes...!;) :Cheese:
Danke sehr,:cool:
ich sehe hier niemanden gesehen der geschrieben hat daß er noch keine Fehler gemacht hat. Nur suche ich persönlich in einem solchen Fall den Fehler lieber bei mir. Wenn ich so fahre daß ich so überrascht bin daß ich mich auf die Fresse liegt das schon auch in meiner Verantwortung.
Kollidiere ich mit dem Fahrzeug habe ich immerhin mein Fahrzeug so weit unter Kontrolle daß ich schon mal nicht gestürzt bin.
Passt schon, wir sind ziemlich d’accord.
Aber zu erwarten, dass in dem sehr kurzen Moment vor dem Unfall man lieber IN das Auto fahren soll anstatt zu bremsen, ist vor dem Monitor wohlfeil, im realen Leben aber kaum. :Huhu:
tandem65
19.12.2018, 17:59
Passt schon, wir sind ziemlich d’accord.
Aber zu erwarten, dass in dem sehr kurzen Moment vor dem Unfall man lieber IN das Auto fahren soll anstatt zu bremsen, ist vor dem Monitor wohlfeil, im realen Leben aber kaum. :Huhu:
Dazu möchte ich anmerken, daß ich bei entsprechenden Bedingungen gerne mit offener VR-Bremse fahre,. So daß ich sowieso nur hinten bremsen kann. Dementsprechend angepasst ist dann auch mein Fahrverhalten. ;) So kurz ist der Moment übrigens gar nicht und wenn dann war ja meine Aufmerksamkeit / Geschwindigkeit nicht angepasst.
Die Katze beisst sich eben gerne in den Schwanz.:Lachen2:
Nobodyknows
19.12.2018, 18:31
Du Guter!:Blumen: :liebe053:
Aber ich habe tatsächlich eine kleine Frage:
Erklär mir das Wesen des Weibes...!;) :Cheese:
Puh! Das ist natürlich extrem schwierig. Denn...
"Für den Mann ist jede Frau ein Rätsel, dessen Lösung er bei der nächsten sucht."
(Jeanne Moreau)
Gruß
N. :Huhu:
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